Michsbürgschasten für Kleinsiedlungen
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Aus den Gießener Gerichtssälen
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Kleine Strafkammer Gießen.
Wegen Betrugs wurde der Alfred B e r l i t aus Schlawe vom hiesigen Schöffengericht zu 1 Jahr 6 Monaten Zuchthaus verurteilt. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. Die Hauptverhandlung ergab, daß der Angeklagte vornehmlich ältere Leute aufsuchte. Diesen gegenüber gab er sich als Vertreter des Winterhilfswerkes aus und versprach ihnen die Lieferung von Kohlen usw., falls sie eine Anzahlung leisteten. Nachdem der Betrüger das Geld hatte, verschwand er. In Anbetracht der Schwere der Tat wies die Kammer die Berufung kostenpflichtig zurück und rechnete dem Angeklagten lediglich eine gewisse Zeit Untersuchungshaft an. Große Strafkammer Gießen.
gungen und Erlässe aus Billigkeitsgründen sind sie zuständig. Für die zu Grunde gelegte Einkommensteuer ist das Jahr 1934 maßgebend. Die ganze Steuerangelegenheit, das bedenke jeder, ist eine nicht sehr angenehme Sache für alle Beteiligten, nicht zuletzt aber für Pfarrer und Kirchenvorstand, die ihre Pflicht für die Landes- und Lokalkirche zu er« Junen haben, die auf die Kirchensteuer angewiesen
Der Reichsarbeitsminister hat Bestimmungen für die Uebernahme von Reichsbürgschaften für Kleinsiedlungen erlassen, aus denen folgendes hervorzuheben ist: Der Bürgschaftserlaß enthält die programmatische Erklärung, daß die Reichsregierung in der Kleinsiedlung die beste Siedlungsform für die werktätige minderbemittelte Bevölkerung sieht, weil sie geeignet ist, den Arbeiter im deutschen Heimatboden zu verwurzeln und ihn zugleich befähigt, zur Ergänzung seines sonstigen Einkommen? einen wesentlichen Teil seines Lebensbedarfes aus der Siedlerstelle zu erarbeiten. Die Reichsregierung will daher die Kleinsiedlung mit allen Mitteln weiter fördern. Für die Uebernahme der Reichsbürgschaft kommen nur Kleinsiedlungen auf Grundstücken von wenigstens 600 Quadratmeter Größe in Betracht. Die Reichsbürgschaften können auch für Siedlungsvorhaben übernommen werden, für die gleichzeitig Reichsdarlehen zur Verfügung gestellt werden. Ein Reichsdarlehen darf jedoch in diesen Fällen nur dann gewährt werden, wenn die Bürgschaft mindestens bis zum Range von 65 v. H. des Vau- und Bodenwertes der Siedlerstellen ausgenutzt wird. Die Dauerfinanzierung der Siedlungsvorhaben durch Fremdmittel und Eigenleistung
nun auch noch den Aerger hinzu? Dadurch wird es nur noch schlimmer. Deshalb muß man den Aerger abschütteln, wie eine lästige Mücke.
Wir sind oft Zeuge davon, daß unfern Bekannten etwas Unangenehmes mitgeteilt wird. Dann können wir deutlich wahrnehmen, wie sich der Aerger langsam vorbereitet, wie das Gesicht häßlicher wird und dann die harten Worte kommen. Hier müssen wir — wenn wir uns selber beherrschen können — eingreifen. Versuchen wir es einmal mit dem Sprichwort: Nicht ärgern, nur wundern! Hilft es nicht, dann nehmen wir ein wenig grimmigen Humor hinzu, vielleicht auch einen Knittelvers. Etwa so:
Nicht ärgern, nur wundern!
Und hast du keine Heringe, dann ißt du Flundern!
Es bleibt jedem überlassen, noch einige schlechtere Verse hinzuzufügen. Versuchen wir es nur einmal, den heimtückischen Feind niederzuknüppeln. Wir werden sicherlich Erfolg haben. Beginnen wir also mit dem erwähnten Sprichwort: Nicht ärgern, nur wundern! W.
Aus parteiamtlichenBekanntmachungen
Der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen hält am morgigen Freitag, 24. Mai, abends 7.30 Uhr, eine Bezirksversammlung im Cafe Ebel zu Gießen ab, in der Professor H e y l a n d - Frankfurt a. M. über bas Thema „Das nationalsozialistische deutsche Beamtenrecht" sprechen wird. Sämtliche Mitglieder des Bundes werden zu dieser Versammlung erwartet.
LandschastsbundDolkstum undHeimai
Ottering Gießen.
Sonntag, 26. Mai, 11 Uhr, Führung durch den Botanischen Garten und das neue G e - wächshaus. Führung: Dr. Heidt.
Am Himmelfahrttag wandern wir zum Frühgottesdienst auf den Schiffenberg, anschließend weiter nach Garbenteich — Pfahlgraben (Führung: Dr. M i t t e r m a i e r) — Kloster Arnsburg (Führung: Professor Dr. Rauch). Unser Volkstanzkreis geht mit. Abmarsch um 7 Uhr an der Universitäts- Bibliothek.
Zu beiden Veranstaltungen sind Gäste aus Stadt und Land willkommen! Beteiligung kostenlos.
Durch Strafbefehl wurde er zu30Mark Geld- träfe verurteilt. In der Hauptverhandlung stellte ich heraus, daß der Angeklagte erst 18 Jahre alt st und daß eigentlich sein Vater als Halter des Fahrzeuges haftbar ist. Das Gericht fetzte die Strafe auf 10 Mark herab.
Schöffengericht Gießen.
muß gesichert fein; der Siedler muß jeweils mindestens 20 v. H. des Bau- und Boden- wertes selbst beisteuern. Der Bau- und Bodenwert in diesem Sinne entspricht den von der Bewilligungsbehörde bewilligten Gesamtkosten der Stellen abzüglich der Einrichtungskosten. Die Eigenleistung des Siedlers kann in der Beibringung eigener Barmittel, oder sonstiger Vermögenswerte (z. B. des Siedlungsgrundstücks), wie auch in der durch Selbst- oder Nachbarhilfe geleisteten Arbeit bestehen. Das zu verbürgende Darlehen ist hypothekarisch sicherzustellen. Die Bürgschaft wird nur insoweit übernommen, als das Darlehen außerhalb der für erststellige Hypotheken üblichen Beleihungshöhe dinglich gesichert ist. Die Hypothek für das zu verbürgende Darlehen soll einschließlich vorgehender oder gleichstehender Grundpfandrechte 75 v. H. des Bau- und Bodenwertes der Stelle nicht überschrei- j ten. Das Darlehen muß mit mindestens 1 v. H. jährlich getilgt werden; sein Effektivzinssatz soll 4,5 v. H. jährlich nicht übersteigen. Nur ausnahmsweise wird ein Effektivzinssatz von 5 v. H. zugelassen. Auch die Reichsbürgschaften für die Kleinsiedlung werden durch die Deutsche Bau- und Bodenbank verwaltet werden.
Wegen Verbrechens der schweren Urkundenfälschung wurde der Hermann Kanter aus Neustadt (Kreis Marburg) zu einer Gefängnis- strafe von 4 Monaten und in die Kosten des Verfahrens verurteilt. Der Angeklagte trug auf dem von dem Bürgermeister von Momberg für e i n Stück Vieh ausgestellten Ursprungszeugnis noch weitere 7 Stück Vieh nach, um Die Kosten für die hierfür jeweils erforderliche Ausstellung der Ursprungszeugnisse von je 1,— RM. zu ersparen. Dieses Ursprungszeugnis, dessen Datum er vom 3. Februar 1935 in 3. März 1935 umänderte, legte er bei der Kontrolle am hiesigen Güterbahnhof einem Polizeibeamten vor.
Der Heinrich Klinkerfuß aus Bad-Nauheim wurde zu einer Gefängnis st rafe von 3 Monaten und einer Woche bestraft. Der Angeklagte, der schon vorbestraft ist, verfälschte die Zweitschrift feines Militärpafses, indem er feine angebliche Ernennung zum Gefreiten nebst Verleihung des E. K. II am 18. Juli 1918, feine angebliche Ernennung zum Unteroffizier nebst Verleihung des E. K. I am 25. Juli 1918, sowie die, Verleihung der Hess. Tapferkeitsmedaille am 6. Oktober 1918 in feinem Militärpaß im Jahre 1933 bzw. Januar 1934 vermerkte, diesen gefälschten Militärpaß seinem Antrag auf Verleihung des Frontkämpferkreuzes beifügte und sich schließlich den Dienstgrad eines Unteroffiziers beilegte. Der Angeklagte trug außerdem im Jahre 1933 und 1934 unbefugterweise das E. K. II und die Hess. Tapferkeitsmedaille.
Unter der Anklage der Verleitung zum Meineid stand eine Frau aus W. In einer Privatklagesache schrieb die Angeklagte einen Brief an eine Zeugin, in dem sie die Zeugin zu beeinflussen versuchte. Der Brief war aber derart verworren gehalten, daß eine direkte Verleitung zu einer falschen Aussage nicht erblickt werden konnte. Das Gericht kam daher zum F r e i s p r u ch.
/ Dann stand ein Ehepaar aus der Gegend von Nidda wegen Betrugsversuchs vor Gericht. Die Angeklagten, die in erster Instanz freigesprochen wurden, waren Schuldner der Lederhandlung des Juden Kahn in Gießen. Die Mutter des Angeklagten hatte sich für die Schuld verbürgt. Im Zivilprozeß behauptete der Angeklagte, die Unterschrift der Bürgschaftsurkunde stamme nicht von seiner Mutter, sondern von ihm; er habe sie fälschlicherweise angefertigt. Auf Vorhalt des Zivilrichters nahmen die Angeklagten in einem späteren Schreiben ihre Behauptung zurück. Auf die gegen das vorinstanzliche Urteil seitens der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung wurden die Angeklagten zu 10 0 bzw. 50 Mark Geld st rafe verurteilt.
Amtsgericht Gießen.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde der Siegfried Isenberg aus Gießen zu 50 Mark Geldstrafe, eventuell 10 Tagen Gefängnis verurteilt. Wie wir bereits berichteten, fuhr der Angeklagte mit seinem Auto einen Arbeitsdienstmann an, der schwer verletzt vom Rade fiel.
Der R. R. fuhr am 12. März 1935 mit einem Wagen mit Sägemehl durch die Stadt. Durch den aufkommenden Wind wurden die Passanten be= chmutzt. Durch Strafbefehl wurde der Mann mit 5 Mark Geldstrafe belegt. Der dagegen eingelegte Einspruch blieb ohne Erfolg.
Wegen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung wurde ein Mann aus Groß-Felda zu 2 5 M k. Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte fuhr in einem zu schnellen Tempo durch die 'Bleichstraße und stieß an der Ludwigstraße mit einem anderen Auto zusammen. Der eingelegte Einspruch blieb ohne Erfolg.
Dezember 1934 fuhr ein junger Mann aus Groß-Rechtenbach in großer Geschwindigkeit durch die Ederstraße und verursachte an der Steinstraße einen Zusammenstoß mit einem Radfahrer.
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Zweite Werktags-Postzustellung in Wieseck.
Schon seit längerer Zeit besteht in Wieseck der Wunsch nach einer zweiten Zustellung der Post an Werktagen. Dahinzielende Anträge wurden bei der Postoermaltung gestellt. Diese Schritte haben nun» mehr das erfreuliche Ergebnis gehabt, daß voraus» I sichtlich schon in der nächsten Zeit die zweite Post- ! Zustellung an Werktagen auch für Wieseck eingeführt werden wird.
Kreis-Wertungssmgen 1935.
Das für die Gruppe 3 des Sängerkreises Gießen ursprünglich auf den 19. Mai in Wieseck, Saalbau Hormann, angesetzte, wegen der Einweihung der Reichsautobahn aber verlegte Kreis - Wer - tungssingen 1935 ist nunmehr endgültig auf nächsten Sonntag, 26. Mai, in Wieseck festgelegt worden.
Ferner findet am nächsten Sonntag auch das Wertungssingen der Gruppe 1 in Heuchelheim, Turnhalle, statt.
Sonderzüge zur 2. Reichsnährstands- Ausstellung in Hamburg.
LPD. Die Landesbauernschaft Hessen-Nassau teilt mit:
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Richtfestkosten aus öffentlichen Mitteln
In einem Erlaß des Reichsfinanzministers wird bestimmt:
„In Gegenden, wo der Brauch von Richtefesten besteht, dürfen bei allen Neubauten (Hochbauten über 30 000 RM. Baukosten) künftig in die Kostenanschläge Beträge für ein Richtefest einge etzt werden.
Bei der Vermessung der Höhe des Betrages ist als Anhalt davon auszugehen, daß für die zur Zeit des Richtens im Bau voraussichtlich tätigen Gesellen, Arbeiter und Lehrlinge ein Tagelohn, für Poliere, Werkführer und Vorarbeiter ein doppelter Tagelohn gerechnet wird. Dem Handwerksbrauch entsprechend, oll dieser Betrag in der Regel für ein wirkliches Richtefest verwandt werden. Eine Auszahlung soll nicht mehr die Regel bilden, beides nebeneinander ist nicht statthaft.
Wenn diese Bestimmung auch hauptsächlich für die Errichtung städtischer Hochbauten gedacht ist, so bin ich doch damit einverstanden und komme hiermit einem mir mehrfach vorgetragenen Wunsche nach, daß auch bei der Errichtung von Kleinsiedlungen in Gegenden, in denen bei sonstigen Bauvorhaben Richtefeste abgehalten zu werden'pflegen, derartige Feste ftattfinben dürfen. Allerdings muß auch hierbei, wie dieses bei allen Maßnahmen der Kleinsiedlung vorgeschrieben ist, äußerste Sparsamkeit obwalten. Infolgedessen darf der Kostensatz, der hierfür bei der Abrechnung in Ansatz gebracht werden darf, den Betrag von 10 RM. Je Siedlerstelle nicht über« teigen. Eine Barauszahlung dieses Betrages an die beim Bau tätigen Handwerker, Arbeiter usw. kommt nicht in Frage"
Der Kirchensteuerzettel.
Im Mai werden auch dieses Jahr wieder die Kirchensteuerzettel den Pflichtigen zugestellt. Es ist wohl nicht zuviel gesagt, daß sich diese blauen Zettel im allgemeinen keiner besonderen Beliebtheit, eher des Gegenteils erfreuen. Sie sind „Liebesgaben" der Novemberrevolte, denn im kaiser-
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Deutsche Arbeitsfront.
NSG. „Kraft durch Freude". Arbeitskameraden! Arbeitskameradinnen!
Besucht am 5. und 6. Juni (Mittwoch und Donnerstag) im Stadttheater Gießen das
Kabarett der Komiker!
Lüderitz & Comico werden ganz tolle Kunststücke auf einem Seil bringen. Mit einem Wort gesagt: diese ganze Vorstellung wird hinter dem Gastspiels des Schumanntheaters nicht zurückstehen. Wir bitten alle Kameraden, sich umgehend Karten zu besorgen, der Vorverkauf hat, ohne daß wir bisher besondere Werbung machten, stark eingesetzt. Alle, die sich die Karten nicht frühzeitig besorgen, werden sich bestimmt wieder ärgern. Die Preise sind: 60 Pf., 1 Mark, 1,30 Mark, 1,50 Mark.
Rheinfahrt!
Unsere erste Rheinfahrt im Jahre 1935 findet am 23. Juni statt. Meldet euch umgehend zu dieser Fahrt an! Es ist allen Kameraden bekannt, wie schnell unsere Fahrten ausverkauft sind. Nur die Anmeldungen sind gültig, bei denen der Betrag von 5 Mark (ohne Essen) gleich einbezahlt wird.
Urlaubsfahrken „Kraft durch Freude".
(DAF.) Für die Urlaubsfahrten vom 1. bis 12. Juni an den Bodenfee—Merseburg, Fahrtkosten 44,50 Mark, vom 3. bis 11. Juni nach der Nordsee, Fahrtkosten 59 Mark, und vom 6. bis 16 Juni nach Dem Chiemsee, Fahrtkosten 42 Mark, sind noch einige Plätze frei. Anmeldungen werden noch bis Samstag, 25. Mai, von den Kreisdienststellen der NS.-Gemeinschaft „Kraft durch Freude" entgegengenommen. In Den Fahrtkosten sind Fahrt, Unterkunft und Verpflegung enthalten.
Seefahrt mit dem Dampfer „Oceana".
Es wird darauf hingewiesen, daß die nächsten Schiffsfahrten bis Ende Juli bereits belegt sind, so daß keine Anmeldungen mehr angenommen werden können.
Sportamt „Krast durch Freude".
Reiten.
Die Nachfrage nach den Reitkurfen des Sportamts „Kraft durch Freude" ist fo groß geworden, daß die uns zur Verfügung stehenden Kurse bereite besetzt sind. Um noch möglichst vielen Volksgenossen die Gelegenheit zum Reiten zu geben, sind wir bemüht, weitere Kurse einzurichten. Persönliche oder schriftliche Anmeldung an das Sportamt „Kraft durch Freude", Schanzenstraße 18, Sprechstunde von 11 bis 13 und 15 bis 17 Uhr, ist baldigst erforderlich. Die Kosten betragen 6 Mark für Mitglieder der DAF. bzw. 9 Mark für Nichtmitglieder.
Segelsportfahrten auf der Ostsee!
Das Reichssportamt der NSG. „Kraft durch Freude" beabsichtigt, in der Zeit vom Juni bis Oktober verschiedene sieben- und vierzehntägige Segelsportfahrten auf der Ostsee durchzuführen. Die Kosten sind außerordentlich niedrig gehalten; sie betragen 37,50 Mark für die siebentägige und 65 Mark für die vierzehntägige Fahrt. Für die Hin- und Rückreise der Teilnehmer vom Wohnort zum Liegeplatz der Schiffe wird eine 50prozentige Fahrtpreisermäßigung für die Bahnfahrt gewährt. Weitere Auskunft, sowie Anmeldung auf dem Sportamt Gießen, Schanzenstraße 18.
Weitere Sportkurse des Sportamks „Kraft durch Freude".
er " erstag : 20 bis 21, 21 bis 22 Uhr, Fröhliche Gymnastik für Frauen, Lyzeum.
.Fr e i t a g : 20 bis 22 Uhr, Allgemeine Körperschule, Frauen und Männer, Lyzeum- 20 bis 21 Uhr, Fröhliche Gymnastik für Frauen, Heil- und Pflegeanstalt; 21 bis 22 Uhr, Reiten, Reitschule Schombs, Brandplatz.
?.is 19 Uhr, Leichtathletik • (Ne-chssportabzeichen), Umversitätssportplatz, Kugel-
. Anmeldung zu diesen Kursen bei den Lehrkräften 1 in Der Uebungsftätte.
Daten für den 23. Mai.
1618: Aufstand in Prag. Beginn des 30jähriqen Krieges. — 1707: der Naturforscher Karl von Sinne Au Rashult in Schweden geboren (geft. 1778). — 1838: der Geograph Alfred Kirchhofs in Erfurt geboren (geft. 1907). — 1886: der Geschichtsforscher ; Leopold von Ranke in Berlin gestorben (geb. 1795). : — 1906: der norwegische Dramatiker Henrik Ibsen . m Kristiania gestorben (geb. 1828). — 1915: Italien 1 erklärt Oesterreich-Ungarn den Krieg. i
Für die Benutzung der Sonderzüge wird noch folgendes bekanntgegeben: Der Verkauf von Sonder- zugkarten erfolgt durch die Stellen, die die Anmeldung für die Sonderzüge entgegengenommen haben. Bestellte Karten, die bis zum 21., spätestens 22. d. M. nicht abgeholt sind, werden vom 23. ab durch die Reichsbahnhöfe freihändig an jedermann verkauft. Die bestellten Karten können bei den zuständigen Bahnhöfen frühestens Dienstag, den 21., nachmittags, durch die Beauftragten der Landesbauernschaft bzw. der Kreisbauernschaften abgeholt werden und kommen an die Besteller Der Karten im Laufe Der nächsten Tage zur Verteilung. Die Sonderzugkarten haben nur Gültigkeit für Den SonDerzug, Der auf der Karte angegeben ist. Zur besseren Unterscheidung sind die Karten je nach Datum in verschiedenen Farben gehalten,; sie tragen ferner die genaue Bahnhofsbezeichnung, den Taa und die Abfahrtszeit für die Hin- und Rückfahrt sowie Sie Sonderzugnummer aufgedruckt. Die Sonderzugteil- nehmer erhalten gegen Vorlegen einer gelösten Sonderzugkarte bei ihren zuständigen Fahrtantrittsbahnhöfen für die ersten 100 km mit fahrplanmäßigen Zügen von ihren Fahrtantrittsbahnhöfen bis zu den Zusteigebahnhöfen Der Sonderzüge ebenfalls 75 v. H. Fahrpreisermäßigung. Die über 100 km überfchießenden Kilometer find nach vollem Tarif zu zahlen. Für jeden Sonderzug ist ein Transportführer bestimmt. Dieser Transportführer erhält eine deutlich sichtbare Armbinde. In der Mitte des Zuges ist für ihn ein Abteil bereitgestellt, welches durch ein Schild „Transportführer" gekennzeichnet ist. Den Anordnungen des Transportführers ist in allen Fällen unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnehmer haben vollzählig und pünktlich am Fahrtantrittsbahnhof Des Verwaltungssonberzuges einzutreffen. Unbefugtes Ein- und Aussteigen auf Den Zusteige- bahnhöfen ist wegen Transportgefährdung unbedingt verboten. Die Teilnehmer werden auf den Hamburger Ankunftsbahnhöfen wartenden Führern übergeben, Die sie auf dem kürzesten Wege nach den Quartieren bzw. nach der Ausstellung leiten. Das Beschreiben mit Kreide usw. sowie das Ausschmücken der Züge ist von der Reichsbahn aus verboten. Im .. , Falle von Verunreinigungen oder Beschädigungen
• ™ "en Schranken des Gerichts stand sodann muß durch die Betreffenden Ersatz geleistet werden, em Mann aus Alsfeld. Die Anklage machte ihm Der Fahrplan wird im Laufe dieser Woche auf Zum Vorwurf, einem Vollziehungsbeamten des Fi- allen Bahnhöfen ausgehängt werden.
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Schuld nicht er ^n^Da^Z-^'kam^ahÄ ur &
Freisprechung ’ ' ° I o •^a*e' bas Stuck 5 bis 10, Eier (inländische)
Das Gericht befaßte sich schließlich mit Dem frhnn 7 9' Wirsing (gelb), das Pfund 18 bis 20,
mehrfach vorbestraften Albert Kreß aus Nürn- hn-un) 25, Weißkraut 15 bis 20, Gelbe Rüben,
berp meqenIRütffallbetruas r ®err2tnn^^^nS^fp mnr 20 bis 25, das Pfund alte 15, Rat- Rüben
bei einer Lebensversicheruna anaefteIH Nun hm 19 15, Spinat 20 bis 25, Römischkohl 15 bis
Berirtau bieerabflhlrf kannte er bie erft» 20' Spargel«! 45. II 55, I 65, Erbsen 35, Misch-
Prämie einziehen. Um sich möglichst viel Provision Pi ^MeerretUä^İ b 70°™,'Smicbcln 20 zu verschossen, schloß er die Verträge unter weit 22 Pß, M<>err,-tt.ch 50 b,s 70 Schwarzwurzeln
niedrigeren Bedinaunaen als aufäffm nh In hnfe 7?' Rhabarber 10 bis 12, Kartoffeln 4 Pf., der
Die Versicherten, trotzdem sie eine Prämie gejafitt äl" hatten, niemals einen Anivruch auf Ausmbsnnri I ßl-' Homg 45, Tauben, das Stuck 60 bis
hatten. Der Angeklagte mietete sich außerdem in 70' Blumenkohl 60 bis 70, Salat 15 bis 20, Salat-
eÜier ganzen Anzahl Fälle ein, üernachtete Dort Ro^etHrfisn-' unb verschwand schließlich, ohne zu zahlen und Än^7 bi- in if 10 bl5 15, SunbeI 20' ^Dies«
unter Mitnahme des Hausschlüssels. Das Schöf- $ 7 üls 10 *>• _
fengericht erkannte auf 2 Jahre und 3 Mo- _ vornonzen.
nate Gefängnis; 2 Monate Unterfuchunqs- \~ T a g e s f a 1 e n b e r für Donnerstag:
haft wurden angerechnet. NSG. „Kraft durch Freude": 20 bis 21.30 Uhr
--- 11 _____Vortrag in der Universität von Professor Rein- --wein: „Die Wichtigkeit der Erforschung und der lichen Deutschland gab es keine besonderen Kirchen- Bekämpfung einer Seuche". — NSG. „Kraft durch steuerzettel, wohl aber Kirchensteuer, die mit ber i^eu.be"- 20 bis 21, 21 bis 22 Uhr im Lyzeum Einkommensteuer in einem Betrag erhoben würbe; fröhliche Gymnastik für Frauen. — Stabttheater: seit ber Aera Gnauth staub auf bem Steuerzettel bis 22.15 Uhr „So ein Mäbel". — Lichtspielbemerkt, baß in bem angeforberten Betrag — er Paus Bahnhofstraße: „Petersburger Nächte". — war pro Ziel angegeben — so unb soviel Kirchen- Oberhessischer Kunstverein (Turmhaus am Branb» steuer-Jahressumme enthalten sei. Das zur Ge- p^tz): 16 bis 17 Uhr Ausstellung Christian Rohlfs» schichte. Hagen. — Elektro - Gemeinschaft unb Allgemeine
, r ... Elektrizitäte - Gesellschaft: 20 Uhr im Cafe Leib
Die Kirchensteuer wirb alljährlich für bas ganze Elektro-Koch- unb Back-Veranstaltung. — Krieger- Land und für beide Kirchen festgesetzt und von der kameradschaft Gießen: 20.30 Uhr im Cafe Ebel Regierung genehmigt. Die einzelnen Kirchengemein- Monatsversammlung.
den können für ihren örtlichen Bedarf eine Reli- — Stadttheater Gießen. Von 20 bis glonsgemeindesteuer erheben, deren Höhe vom Kir- 22.15 Uhr das Lustspiel „So ein Mädel" von Sturm chenvorstand beschlossen und vom Kreisamt geneh- und Färber; Spieleitung: Karl V 0 l ck. Geschlossene migt werden muß. Da durch die Inflation der Vorstellung für die NS. - Kulturgemeinde, Ring größte Teil der Kirchenkapitalien verschwunden ist, Deutsche Bühne.
so wurden viele Gemeinden, die früher keine ört- *
liche Kirchensteuer kannten, zu deren Erhebung ge- ** 86 Jahre alt. Der Oberbahnassistent i. R. armingen. Die Grundlagen für die Veranlagung zur Wilhelm Bourgeois, Moltkestraße 28, ein ge« m>rcben^euer die Reichseinkommensteuer, der borener Gießener, vollendet am 24. Mai in körper» Wert des unbebauten Grundbesitzes unb bas Ge- licher unb geistiger Rüstigkeit fein 86. Lebensjahr, werbekapital. Die Veranlagung geschieht, ebenso W. Bourgeois erlernte in seiner Jugenb bas Buch- roie bie Ausstellung ber Kirchensteuerzettel unb bie bmderhandwerk, trat bann als Freiwilliger bei dem Erhebung der Steuer, durch das Finanzamt bzw. Hess. Chevauleger-Regiment, den späteren Garde- burch bie Finanzkasse. Für alle ©lieber beider Kir- Dragonern, ein und machte den Feldzug von chen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, kommt 1870/71 mit. Nach beendeter Probedienstzeit bei der noch eine Kopfsteuer hinzu. Dieses sogenannte Kir- damaligen Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft chennotgeld wird von den vom Finanzamt nicht wurde W. Bourgeois nach Bremen und ein Jahr veranlagten Gemeindegliedern durch die Kirchenkasse später nach Oberhausen i. Rhld. versetzt. Seit 1911 Phöben. im Ruhestand, war es für ihn selbstverständlich, baß
Der Pfarrer aber Kirchenvorstanb haben bemnad, I^Xtf,^^äÄr‘!einGerr
iTnh fPrfc3!! a9Un9'- ^umschreiben ber blauen Zettel einigung von 1849/99 unb Ehrenmitglieb be« Krie- unb Erhebung n 1 ch t s zu tun. Nur für Ermäßi- gervereins Gießen. Seine Verbunbenbeit mit feiner 9 9en unb GrIöffe "US RtnmPpifsnrnnhtH l-" I Vaterstabt bewies er badurch, baß er üt Oberhausen im Rheinlanb schon Bezieher des Gießener Anzeigers war und es auch heute noch ist. ■
** 21 k t e n, Die nicht vernichtet werden. In den Akten der Justizbehörden befinden sich zahl- reiche Schriftstücke, die für die Sippenkunde, die Rasseforschung und die Feststellung der Abstammung oder, die Erbanlage eines Menschen von Bedeutung sein können, und die deshalb erhalte«


