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von 25 bis 35 Jahren, die bisher keine militärische Ausbildung erhalten haben, können nach Ableistung der Ausbiloungsübungen, falls sie den Bedingungen der Ziffer 11 entsprechen, zum Reserveoffizier-An­wärter und überzähligen Gefreiten der Reserve er­nannt werden. 2. Die weitere Ausbildung erfolgt dann gemäß Ziffer II A 28.

C. Außerdem können zur Ernennung zum Offi­zier d. B. vorgeschlagen werden: 1. Ehemalige aktive und Reserve-Offiziere des alten Heeres, falls ihre Geeignetheit feststeht. 2. Ausgeschiedene aktive Offiziere des Reichsheeres, falls vor länge­rer Zeit verabschiedet, sobald die Geeignetheit nach vierwöchiger Uebung nachgewiesen ist. 3. Unter­offiziere, die nach 12jähriger Dienstzeit mit und nach dem 1.4.1935 aus dem Heeresdienst ausge­schieden sind, wenn sie voll geeignet sind. 4. Unteroffiziere, die vor dem 1. 4.1935 nach ^jähri­ger Dienstzeit entlassen, nicht älter als 45 Jahre und voll geeignet sind. Sie müssen dem sie wählen­den Offizierkorps durch Ableistung einer Uebung bekannt geworden sein.

Die zur Uebernahme in das Reseroe-Offizierkorps Vorgeschlagenen müssen sich zur Ableistung von zwei Reserve-Uebungen nach Ernennung zum Re­serve-Offizier verpflichtet haben.

Anträge sind schriftlich an das für den Wohnort des Bewerbers zuständige Wehrbezirkskommando zu richten.

Zusammenarbeit zwischen Hitler-Lugend und TlGDGtB.

Der Reichs-Jugend-Pressedienst teilt mit:

Die Schaffung einer neuen Deutschen Hoch- und Fachschule fordert die enge Zusammenarbeit zwischen der Hitler-Jugend, der weltan­schaulichen Erziehungsgemeinschaft der deutschen Jugend und dem Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund als verant­wortlichem Träger der studentischen Erziehung. In der Erkenntnis dieser gemeinsamen Verantwortung für die Zukunft beschließen die obengenannten Gliederungen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei:

1. Die an der Hoch- oder Fachschule studierenden Angehörigen der Hitler-Jugend sind Mitglieder des Nationalsozialistischen Deutschen Studenten­bundes. Als Mitglieder des NSDStB. haben sie an seinen Veranstaltungen teilzunehmen.

2. Die Hiller-Jugend legt den zukünftigen NSDStB.-Mitgliedern nahe, in die Häuser des Studentenbundes, die der Ausdruck politisch studentischer Lebensgemeinschaft sind, einzu­treten.

i 8. Die an der Hoch- bzw. Fachschule studierenden Mitglieder der HI. (DJ., BdM.) bilden eine

HI.-Gemeinschaft innerhalb des NSDStB. Diese Arbeitsgemeinschaft untersteht in bezug auf die Arbeit des NSDStB. dem zuständigen Hoch- bzw. Fachschulgruppenführer.

*4. lieber den Einsatz der Arbeitsgemeinschaft außer­halb des Tätigkeitsbereiches des NSDStB. be­stimmt der Gebietsführer bzw. der von ihm be­auftragte HJ.-Führer.

5. Bei öffentlichen Veranstaltungen des NSDStB. nimmt die HJ.-Arbeitsgemeinschaft unter Füh- runa ihres ranghöchsten HJ.-Führers als Be­standteil der Hoch- bzw. Fachschulgruppe teil, wobei der Hoch- bzw. Fachschulgruppenführer den Befehl über die gesamte Formation über­nimmt.

6. Die Bildung von sog. Hochschulgruppen der Hit­ler-Jugend wird untersagt. Dieses Abkommen gilt sinngemäß auch für den BdM. und tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung in Kraft.

Berlin, den 21. Mai 1935.

Gez.: Baldur v. S ch i r a ch , Reichsjugendführer der NSDAP.

Gez.: Derichsweiler, Reichsamtsleiter

x des NSDStB.

Zwei Ordensschwestern vor Gericht.

Devisenverbrechen Katholischer Orden.

Berlin, 22. Mai. (DNB.) Vor dem Berliner Schnell-Schöffengericht begann am Mittwoch der

zweite Prozeß aus dem Gesamtkomplex der D e v i s e n v e r b r e ch e n katholischer Or­den. Unter der Anklage des fortgesetzten Devisen­oerbrechens in fünf Fällen haben sich diesmal zwei Angehörige des Ordens der Augustinerinnen, die 56jährige Generaloberin Maria Mencke, ge­nannt Schwester Neophystia, und die 57jährige Generalschaffnerin Gertrud Dohm, genannt Schwester Englaia, zu verantworten. Die Haupt­angeklagte Mencke ist seit dem Jahre 1931 das alleinige Vorstandsmitglied derGenossenschaft der Cellitinnen nach der Regel des Hl. Augustinus in Köln E. 23.", während die Mitangeklagte Dohm seit 1929 für diese Genossenschaft unterschriftsberech­tigt ist.

Die Vorgeschichte, die zu diesem Verfahren führte, deckt sich im wesentlichen mit den Feststellungen aus dem Prozeß, der in der vorigen Woche durch­geführt wurde. Aus dem Hauptdelikt, das jetzt zur Aburteilung steht, hat sich noch eineReihe wei­terer Straftaten ergeben. Die Angeklagte Mencke hat im Verlauf der Voruntersuchung ein volles Geständnis abgelegt und auch erklärt,

daß sie sich über die Tragweite ihrer Handlungen bewußt war. Auch die Mitangeklagte Dohm hat ihre Beteiligung zugegeben, will aber nicht in der Lage gewesen sein, die Folgen zu übersehen.

Das Schnellschösfengericht verurteilte die Gene­raloberin Maria Menke wegen fortgesetzten De­visenverbrechens zu 5 Jahren Zuchthaus, 5 Jahren Ehrverlust und 121 000 Mark Geldstrafe. An Stelle der Geldstrafe soll im Nichtbeitreibungs­falle eine Zuchthausstrafe von weiteren 12 Monaten und 2 Tagen treten. Die Angeklagte Dohm wurde wegen Beihilfe zum fortgesetzten Devisenverbrechen zu 10 Monaten Gefängnis und 1000 Mark Geldstrafe verurteilt. Bei dieser Angeklagten sind zwei Monate der Untersuchungshaft angerechnet worden. Ferner wurde die Einziehung von 190 000 Mark angeordnet. Für diesen Betrag haftet die Genossenschaft der Cellitinnen nach der Regel des Hl. Augustinus in Köln e. 23.". Die Angeklagte Dohm soll von der weiteren Haft verschont werden, wenn eine Kaution von 5000 Mark beigebracht wird.

Aus aller Welt.

Sühne für die Ermordung der polizeihauplleuke Anlauf und Lenk.

In Berlin ist der durch rechtskräftiges Erkenntnis des Schwurgerichtes I in Berlin vom 19. Juni 1934 wegen gemeinschaftlichen Mordes zum Tode und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilte Max Matern hingerichtet wor­den. Er hat ebenso wie der gleichfalls zum Tode verurteilte Michael Klause entscheidend an der Ermordung der Polizeihauptleute Anlauf und Lenk mitgewirkt, die am 9. August 1931 in der Nähe des Bülow-Platzes, des jetzigen Horst-Wefsel- Platzes, von Kommunisten erschossen wurden. Die Mordtat stellt sich als ein wohlvorbereitetes, auf Anweisung der Gauleitung der KPD. planmäßig durchgeführtes Unternehmen dar, dem zwei pflicht­treue Beamte zum Opfer gefallen sind. Mit Rück­sicht hierauf, hat der Führer und Reichskanzler es abgelehnt, bei Matern von dem Begnadigungsrecht Gebrauch zu machen. Dagegen hat er die gegen Klause erkannte Todesstrafe im Gnadenwege in lebenslängliche Zuchthaus strafe umge­wandelt, weil Klause durch sein offenes Geständnis den Behörden wertvolle Hilfe geleistet und die Auf­klärung der Tat bis in alle Einzelheiten ermöglicht hat. Der im gleichen Verfahren ebenfalls zum Tode verurteilte Friedrich B r o e d e hat im Gefängnis Selbstmord verübt.

Hinrichtung in Berlin.

Der am 10. Oktober 1934 vom Volksgerichtshof wegen Verrats militärischer Geheim­nisse zum Tode verurteilte Wilhelm Krüger aus Düsseldorf ist, nachdem der Führer und Reichs­kanzler von feinem Begnadigungsrecht keinen Ge­brauch gemacht hat, in Berlin hingerichtet worden.

Drei amerikanische Rennfahrer tödlich verunglückt.

Auf der Autorennbahn von Indianapolis (USA.) ereigneten sich bei den Ausscheidungskämpfen für das am 30. Mai stattfindende 500 - Meilen - Auto­rennen zwei schwere Unfälle, die drei Todesopfer forderten. Der Wagen des bekann­ten Rennfahrers W. H. Stubblefield raste in voller Fahrt gegen eine Schutzmauer. Stubblefield und fein Mechaniker waren sofort tot. Das gleiche Schicksal traf den Rennfahrer Johnny H a n n o n. Sein Mechaniker wurde schwer ver­letzt. Insgesamt sind bis jetzt 30 Personen auf dieser Bahn tödlich verunglückt.

Hochwasserkatastrophe in Amerika.

Infolge Hochwassers des Canadian und ande­rer Flüsse sind im Staate Oklahoma weite Land­strecken überschwemmt worden. Im Staate Oklahoma wurden über 20000 Acres und in Texas 125 000 Acres Farmland überflutet. Durch die Zer­störungen, die das Hochwasser anrichtete, sind in beiden Staaten etwa 400 Farmer obdachlos ge­worden. Die Umgebung von Oklahoma-City ist bei weiterem Steigen des Hochwassers gleichfalls über­schwemmt, und mehrere Brücken, die über den Ca­nadian führten, wurden weggerissen.

Lin geschichtlich aufschlußreicher Fund: Die Tagebücher

des Herzogs Ferdinand von Braunschweig.

In einer fürstlichen Privatbibliothek in Ostpreußen fanden sich die lang vermißten Tagebücher des HerzogsFerdinand vonBraunschweig, die u. a. auch des Herzogs Erlebnisse im Sieben­jährigen Krieg in der Gegend von Dillenburg schil­dern. Besonders interessant ist, wie er in der Nacht vom 7. zum 8. Januar 1760 auf den Höhen vor Oberscheld bei ungeheurer Kälte biwakierte und in größter Sorge war, bis ihm nach Mitternacht sein Adjutant die Meldung von der Vertreibung der Franzosen aus der Stadt brachte. Bemerkenswert ist auch, daß der Herzog noch sechs Tage vor der erneuten Belagerung des Schlosses im Juni 1760 durch die Meldung irregeführt wurde,die Fran­zosen hätten in Dillenburg weiter nichts vor." Wären damals die Lucknerischen Husaren über Dil­lenburg hinaus weiter auf den Westerwald vorge­ritten, so wäre den Franzosen die Einschließung der Stadt, die mit der Zerstörung des Schlosses endete, wohl nicht so leicht möglich gewesen.

Eunsi und Wissenschaft

Musikalischer Empfang beim deutschen Botschafter in London.

Beim deutschen Botschafter in London Dr. v. H ö s ch fand ein musikalischer Empfang statt, zu dem etwa 400 Personen eingeladen waren. Unter den Anwesenden war auch Prinzessin Marie Luise, die Base des englischen Königs. Zahlreiche Mitglieder des englischen Kabinetts mit ihren Ge­mahlinnen, die höchsten Staatsbeamten und Hof­würdenträger waren erschienen, ferner die Spitzen der englischen Gesellschaft sowie eine große Anzahl der in London beglaubigten diplomatischen Vertre­ter. Von den in London lebenden Deutschen waren u. a. anwesend der Landesgruppenleiter der NSDAP, für Großbritannien und Irland sowie sein Stellvertreter. Bei dem Konzert fangen Frieda Leider, Erna Berger, Rudolf Bockelmann und Herbert Janssen. Die Be­gleitung am Flügel hatte Staatsrat Dr. Wilhelm Furtwängler persönlich übernommen. Die Darbietungen der Künstler riefen bei den Gästen größten Beifall hervor.

Errichtung eines Reichs-Singschul-Lehrerseminars in Augsburg.

Nach längeren Verhandlungen zwischen der Stadt Augsburg und den zuständigen Stellen in Berlin ist es mit Unterstützung der Reichsmusikkammer ge­lungen, der Stadt Augsburg die alleinige Aus­bildung der künftigen deutschen Sing­schullehrer zu sichern. Augsburg errichtet im Auftrage der Reichsmusikkammer ein Singschul­seminar, das als einzige diesbezügliche Ausbil­dungsstätte in Deutschland von der Reichsmusik­kammer bestätigt wurde. Die Reichsmusikkammer hat sich verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß bei Neuordnung bereits bestehender sowie Gründung

neuer Singschulen die Träger berartiger Institute (Gemeinden) solche Bewerber bevorzugen, die das Ausbildungszeugnis des Augsburger Singschul- Seminars besitzen. Sie sichert außerdem der Stadt Augsburg eine jährliche finanzielle Unterstützung des Seminars von mindestens 20 000 Mark zu. Direktor Otto Jochum wird die künstlerisch-päda­gogische Leitung des neuen Singschul-Lehrersemi­nars übernehmen. Der Reichsverband der Gemisch­ten Chöre Deutschlands hat nach der mit Beifall aufgenommenen Proklamation des Augsburger Singfchul-Lehrerfeminars auf der Reichstagung in Bremen beschlossen, seine nächstjährige Tagung in Augsburg abzuhalten.

Reichslagung des Reichsverbandes der gemischten Chöre Deutschlands.

Die Reichstagung des Reichsoerban­des der gemischten Chöre Deutsch­lands wurde in Bremen mit einer Festmotette im Dom eröffnet, die in der Uraufführung von Kurt Thomas' Oratorium die hohen künstlerischen Ziele des Chorgesanges im hellsten Licht zeigte. Beim Empfang im Neuen Rathaus hielt der regie­rende Bürgermeister H e i ö e r die Begrüßungs- anfvrache. Auf dem Marktplatz waren das Reichs- wehrorchefter und Sänger und Sängerinnen des Chorkreifes Bremen angetreten, um in einer öffent­lichen Kundgebung die Reichstagung einzuleiten. Nach dem Sängerspruch des Gaues Niedersachfen begrüßte Gauführer Fehse besonders die auswär­tigen Sängerinnen und Sänger. Zwei eindrucks­starke Massenchöre umrahmten die Ansprache des Senators Laue, der die kulturelle Bedeutung der aemischten Chöre in Deutschland unterstrich. Den Abschluß der Kundgebung bildete eine Ansprache des Präsidialrats der Reichsmusikkammer I h l e r t Wie im Deutschen Sängerbund über eine Million singender Männer, so seien nun auch im Reichs- verband der gemischten Chöre Tausende großer und kleiner Vereine zusammengefaßt. Sie alle er­strebten dies einheitliche Ziel: mitzuhelfen an der geistigen und seelischen Verwirklichung der deut­schen Volksgemeinschaft.

Die Braunschweiger Singakademie unter der Lei­tung von Willi Sonnen fang am folgenden Tag Proben aus den Motetten von Heinrich Schütz. Ein A-cappella-Äongert vermittelte sodann Ur- und Erstaufführungen vor Werken zeitgenössischer Ton» setzer, darunter Werke von Kurt Thomas, Otto Jochum, Walter Reins, Hermann G r a b n e r, Armin Knab und Bruno Stürmer. In zwei Kirchen wurden Kantatenfeiern veranstaltet. Größ­tes Interesse fand die Bremer Erstaufführung von Hermann R e u 11 e r s OratoriumDer große Ka­lender".

Weiterbericht

des Relchswetterdlenstes. Ansgabeort Frankfurt.

Die Mittelmeerwirbel haben sich nordwärts ent­wickelt und nehmen jetzt auch vereinzelt auf die Witterung Deutschlands Einfluß. Vor allem brachten sie feucht-warme ttopische Luft nach Mitteleuropa, so daß gewittrige Neigung auch bei uns zunächst noch besteht.

Aussichten für Freitag: Ueberroiegenb bewölktes Wetter mit Regenfällen, teilweise ge­wittriger Natur, mäßig schwül, abflauende westliche Winde.

Aussichten für Samstag: Wieder Besse­rung, aber noch kein bestimmtes Wetter.

Lufttemperaturen am 22. Mai: mittags 20,2 Grad Celsius, abends 14,8 Grad; am 23. Mai: morgens 13,6 Grad. Maximum 21,1 Grad, Minimum 9,9 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 22. Mai: abends 16,9 Grad; am 23. Mai: morgens 13,9 Grad Celsius. Sonnenscheindauer 10,4 Stunden. Niederschläge 0,1 mm.

Hauptschristleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. VerantworUich für Politik: Dr. Friedrich W. Lange, für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot für Den übrigen Teil: Emst Blumschein. Anz^igemeiter: Hans Deck, verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. DA. IV. 35: 10688. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch- und Steindruckerel R. Lange, K.-G., sämllich in Gießen.

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