Dienstag, 23. April 1935
185. Jahrgang
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Heimat im Bild - Die Scholle SH DW ■ M M W W M V ■ M W W M M V M M W M V W für Anzeigen von 22 mm
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zranWam Main 11686 Druck und Verlag: vrühl'sche Univerfitäts-Vuch- und Steindnulerei R. Lange in Gietzen. Schristlettung und Geschäftsstelle: Schulftratze 7 Mengenabschlüsse Staffel 8
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
Der deutsche Protest gegen die neue Schuldtüge
soll, ist der Oeffentlichkeit bisher nichts bekannt- gegeben worden. Man glaubt aber, daß die Manöver bei den Aleuten-Jnseln beginnen und sich dann nach Süden auf Hawai er- (treten werden. Ein Teil der Flotte ist bereits am Montag in nördlicher Richtung abgefahren. Die Manöver beginnen offiziell am 3. Mai. Am gleichen Tage wird in Yokohama der amerika-
Am Sonnlagfrüh gegen 7 Uhr wurde die Insel Formosa von einem schweren Erdbeben heimgesucht. Besonders stark litten die Provinzen Taitschu und Schintischiku, also der Westen und Rordwesten der Insel. Amtlich sind bisher 3000 Tote und 9500 Verletzte gemeldet worden. Viele Bewohner wurden vom ersten Erdstoß im Schlafe überrascht und getötet. Der Gesamtschaden wird auf 10 Millionen Pen geschäht. 10 000 Häuser wurden völlig z e r st ö r t und 11 000 trugen große Beschädigungen davon. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß es sich überwiegend um kleinere Holzbauten handelt. Die Eisenbahnlinie ist an mehreren Stellen unterbrochen. Etwa gleichzeitig mit dem Erdbeben auf Formosa trat der Vulkan A s a m a bei karuisawa, einem Gebirgsorl 140 fiilo- meler nordwestlich von Tokio, in Tätigkeit. Der Ausbruch, der der größte seit 40 Jahren ist, dauerte eine Stunde. Die Lavamassen verursachten viele Waldbrände. Der letzte Ausbruch dieses Vul
kans erfolgte im Iahre 1932. Die japanische Regierung hat einen Zerstörer mit einem Hilfskorps an Bord nach Formosa beordert. Von feiten der Regierung und von privaten Hilfsorganisationen sind Hilfsaktionen eingeleitet worden. Militär- ableilungen mit Proviant und Decken sind unterwegs.
Japan lehnt englische Hilfe ab.
Die britische Regierung hatte den Japanern die Entsendung britischer Kriegsschiffe von Hongkong nach Formosa angeboten, um der von dem Erdbeben heimgesuchten Bevölkerung Nahrungsmittel, Arzneien und anderweitige Hilfe zu bringen, wie die britische Admiralität mUtellt, hat der japanische Marineminister das Angebot dankend abgelehnt, mit der Begründung, daß man völlig Herr der Lage sei und daß auswärtige Unterstützung nicht erforderlich sei.
der französisch-sowjetrufsische Vertrag, von dem alle übrigen abhingen, sei jetzt gefährdet. Die Kleine Entente habe mehr als einmal betont, daß sie über einen Donaupakt nur verhandeln würde, wenn der französisch-sowjetrussische Vertrag unterzeichnet sei. Auf jeden Fall werde die Ausgestaltung des Donaupakles große Schwierigkeiten bereiten. Gerade jetzt müsse Laval als Vermittler zwischen Rom einerseits, Prag, Bukarest und Belgrad andererseits eingreifen. Durch fein Zögern und seine Unbeständigkeit habe er jedoch seine Autorität, die notwendig sei, gefährdet, wenn nicht völlig eingebüßt. Rur noch eine unmittelbare Aussprache zwischen Mussolini, Benefd), Titulescu und Teftitsch könnte die Donaukonferenz retten.
nische Kreuzer „21 u g u ft a" zu einem Freundfchaftsbefuch eintreffen. Man nimmt an, daß die Manöver mit Rücksicht auf die Japaner nicht bis zu den westlichen Inseln der Aleuten und nicht bis zu den Inseln Wake und Guam ausgedehnt werden sollen, die bereits in der asiatischen Hälfte des Stillen Ozeans liegen.
Die Unterbrechung der Paktverhandlungen zwischen Paris und Moskau.
Frankreich besteht auf feinen Vorbehalten.-Verstimmung über fowjetruffische Pressionen Kritik an Laval in französischen Militärkreifen.
Schweres Erdbeben auf Formosa
Tausende von Toten und Verletzten.
Paris, 23. April. (DRB. Funkspruch.) lieber die Aussetzung der französisch-sowjetrussischen Paktverhandlungen ist in Moskau eine amtliche Verlautbarung ausgegeben worden, in der die Gegner der Russenpolitik in Frankreich den Beweis erblicken wollen, daß es sich nicht etwa, wie man von amtlicher französischer Seite $u verstehen gegeben hat, um geringfügige Schwierigkeiten handele, sondern um tiefgreifende Meinungsver- ch i e d e n h e i t e n, bei denen die Sowjets sogar allerhand Druckmittel nicht verabscheuten. Sowjetrußland versucht, schreibt „Le Jour", aus Furcht vor einem Bruch eine Erpressung.
Im letzten Augenblick Hal man in Frankreich festgestellt, daß die Sowjetunterhändler den Pakt nicht so auslegen wie wir. Laval, der sich nur gezwungenermaßen mit dem Grundsatz einer Verständigung abgefunden Hal, ist in zwei Vorbehalten fest geblieben: kein automatisches Inkrafttreten unserer Verpflichtungen gegenüber Moskau und festes Versprechen, daß die kommunistische Propaganda in Frankreich eingestellt und nicht mehr von den Sowjets unterstützt wird. Beide Einschränkungen haben den
Sowjets mißfallen.
Die Vertagung der Verhandlungen gibt uns jedenfalls willkommene Gelegenheit, etwas eingehender über die an uns gerichteten Forderungen nachzudenken. Wenn Laval gegenüber der These festbleibt, die Flandin, Herrivt und Marin verteidigen, dann hat er zweifellos Recht. Die französische Oeffentlichkeit weiß so gut wie nichts von dem, was in Moskau und anderwärts zusammengebraut wird. Wenn sie über das Abkommen be» ragt werden würde, würde sie glatt antworten:
Rein.
Untröstlich bleibt die „E r e Rouvelle" bei dem Gedanken, daß Herriots Lieblingsplan eines französisch-sowjetrussischen Bündnisses vielleicht dochnochs cheitern könnte. Wer wolle nun behaupten, daß das französisch-russische Abkommen gegen irgendeine Macht gerichtet sei und wer könne erklären, daß dieser dem Geist des Dölker- bundspaktes entsprechende Vertrag irgendeiner Macht die geringste Beunruhigung bereiten könnte? Rur die Regierungen, die durch die Organisation der Sicherheit ihre Wünsche behindert glaubten, könnten dagegen etwas einwenden. Man möge sich über die wahren Absichten Deutschlands nicht
Berlin, 20. April. (DRB.) Die Reichsregierung hat den am Beschluß des Völkerbundsrates vom 17. d. M. beteiligten Regierungen heute einen Protest gegen diesen Beschluß notifizieren lassen. In der Protestnote wird den Regierungen erklärt, daß sie nicht das Recht haben, sich zum Richter über Deutschland aufzuwerfen, daß der Beschluß des Völkerbundsrates den Versuch einer erneuten Diskriminierung Deutschlands darstellt und daß er deshalb auf das Entschiedenste zurückgewiesen wird. Gleichzeitig hat die Reichsregierung den fremden Regierungen mitgeteilt, daß fie sich v o r b e h ä l t, ihre Stellungnahme zu den in dem Ralsbeschluh berührten Linzelfragen demnächst bekanntzugeben.
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Gerade an seinem Geburtstag sah sich der Führer und Reichskanzler dazu genötigt, den deutschen Protest in den Hauptstädten derjenigen Rationen überbringen zu lassen, die im Völkerbundsrat sich dazu veranlassen ließen, jenes „Urteil" über Deutschland zu sprechen, das für ewige Zeiten ein Denkmal übelsten Pharisäertums bleiben wird. Wir wollen heute niemanden mehr im einzelnen nennen oder anklagen. In der Begründung des deutschen Schrittes vom 16. März ist unser Standpunkt eindeutig klar niebergekgt. Jeder, der Horen und sehen will, ist in der Lage, sich von unserem Rechtsstandpunkt zu überzeugen. Es bedarf nur ein wenig des guten Willens. Die heuchlerischen Argumente allerdings, die der Völkerbundsrat feiner Kritik an Deutschland mitgibt, zeugen nicht davon, daß die Genfer Diplomaten auch nur ein Fünkchen des Geistes einer neuen Zeit gespürt haben.
Der deutsche Protestschritt läßt keinen Zweifel darüber, daß das Wasser zwischen heute und morgen eher hoher angestiegen ist. Genf hat uns den Weg zu weiteren Verhandlungen nicht erleichtert. Es lag im Sinne der bisher uns gegenüber geübten Politik, daß einerseits viel davon gesprochen wurde, man
Bild zu setzen, da sonst der Verdacht aufkommen kann, die abaeschlossenen Verträge seien fingiert. Ist sich ein Vertragsschließender über die Richtigkeit und Tragweite seines Behaltens nicht 'm klaren, so wird es sich empfehlen, die Hilfe fachmännischer Rechtsberatung rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, d. h. zu einem Rechtsanwalt oder Notar zu gehen. Sparsamkeit wäre hier schlecht am Platze, und mancher hat sie schwer bereut, wenn er später an Prozeßkosten ein Mehrfaches von dem hat zahlen müssen, was die vorherige Beratung durch einen Anwalt gekostet haben würde. Für minderbemittelte Volksgenossen stehen die NS.-Rechtsberatungsstellen und die von den Anwaltskammern eingerichteten kostenlosen Sprechstunden zur Verfügung!
täuschen.
Im „Echo de Paris", dem Blatt des Generalstabs und der Rüstungsindustrie, unterzieht Pertinax die ranzosifche Politik nach Stresa und Genf einer trengen Kritik. Stresa habe gelehrt, daß der englisch-französisch-italienifche Block kein wirksames Werkzeug sei. England träube- sich noch immer vor Verpflichtungen auf dem Festland. Ende Januar habe sich das englische Außenamt bemüht, die Entente cordiale der Vorkriegszeit wieder aufleben zu lassen. Es sei aber au den geschlossenen Widerstand der Domini ens, eines Teils der englischen Oeffent- l i ch k e i t und sogar des eigenen Leiters Sir John Simon sowie einiger anderer Minister gestoßen. Maedonald und Simon hätten sich wohl zu einer Bekräftigung der Lorcarnoverpflichtungen bereit
lege Wert auf unsere Rückkehr in den Völkerbund; andererseits aber tat man alles, um uns moralisch wie praktisch Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Aber man organisiert den Frieden Europas nicht damit, daß man behauptet, eine einzelne Macht — nämlich Deutschland — sei im Unrecht, ohne daß man sich der Mühe unterzöge, seine Ansichten und Absichten ernsthaft und ehrlich zu prüfen. Wenn die Vertreter von 13 Ratsmächten meinen, ihre Stimme vorbehaltlos und uneingeschränkt zu Ungunften Deutschlands in die Wagschale werfen zu können, so können wir es nicht glauben, daß die Völker selbst der gleichen Ansicht sind.
Denn nicht wir haben gegen das Versailler Diktat verstoßen, sondern die hochgerüsteten Staaten, die nicht daran gedacht haben, ihre Waffen niederzulegen, wie es Deutschland tat. Der Friedensvertrag von Versailles selbst ist kein zweiseitiges Rechtsgeschäft, sondern eine Erpressung. Kein Volk der Welt, das Ehre im Leibe hat, wird sich auf die Dauer der nackten Gewalt beugen, einer Gewalt, die, wenn sie auch in Paragraphen formuliert wurde — dennoch nicht aufhört, Gewalt zu fein. Deutschland hat seine Stimme zum feierlichen Protest erhoben. Wir haben bekanntgegeben, daß wir nicht daran denken, den Willkürspruch als bare Münze hinzunehmen. Wir wissen, wie dieses „Urteil" zustandegekommen ist; wir kennen die Methoden der „Befriedung und Beruhigung". Wir verwahren uns gegen die neuerliche Schuldlüge. Sie ist eine Ungeheuerlichkeit, die dadurch nicht glaubhafter wird, daß sie einstimmig vorgebracht wurde. Keine Lüae wird dadurch Wahrheit, daß man sie ständig wiederholt oder daß sie von vielen ausgesprochen wird. Die Geschichte wird einst ein gerechteres Urteil fällen.
Der Eindruck in London
London, 22 April. (DNB.) „Daily Mail" sagt in einem Leitartikel zu der deutschen Protestnote, überall frage man, ob die britische Teilnahme an dem Genfer Urteil nicht eine unerhörte Torheit darstelle. Die englische Regierung habe
erklärt, aber der Locarnovertrag selbst sei durch die Ereignisse überholt. Der Völkerbund sei unfähig, dem geringsten Angriff Einhalt zu gebieten. Sir Austen Chamberlain habe im vergangenen Monat das vernichtende Urteil gefällt, daß der Völkerbund den Frieden nur erhalten könne, wenn keine Großmacht den Krieg wolle. Die Ratsverhandlungen über bie moralische Verurteilung Deutschlands könnten nicht darüber täuschen, daß von den in Aussicht genommenen finanziellen und wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen niemals die Rede fein werde.
Somit bleibe nur noch die dritte Möglichkeit, der Abschluß zweiseitiger Beistandspakte zwischen Frankreich und Sowjet r u ß 1 a n d. Sowjetruhland und der T f ch e- choflowakei, Frankreich und Italien, Italien und der kleinen Entente, sowie Italien und der Balkan-Entente. Aber
Große amerikanische Flottenmanöver im Pazifik.
San Franzisko, 23. April. (DNB. Funkspruch.) An der amerikanischen Westküste sind eben rund 160 amerikanische Kriegsschiffe und 450 Flugzeuge mit 45 000 Offizieren und Mannschaften für die bevorstehenden Flottenmanöver versammelt. Don den Flugzeugen sind 271 auf vier Flugzeugmutterschiffen untergeoracht, außerdem für jedes Schlachtschiff und jeder Kreuzer Erkundungs- und Beobachtungsflugzeuge an Bord. Die übrigen Maschinen liegen auf großen und kleinen Inseln. Zu ihnen gehören beinahe 10 0 Riesenflugzeuge mit großem Aktionsradius. Diese See- und Luftstreitkräste werden in der üblichen Weise in zwei feindliche Gruppen geteilt werden, aber über die strategische Aufgabe, die ihnen gestellt werden
Vorsicht ist auch geboten bei Geschäftskäu- i»e n. Nicht selten werden hierbei bei den Kauf- Verhandlungen vertragliche Zusicherungen über Umsätze gegeben, die nur allzu oft nicht stimmen. Wer empfiehlt es sich, sich Kassenstreifen, ©teuer» belege usw. des Verkäufers vorlegen zu lassen, die eine Übersicht über die Umsatzverhältnisse ermöglichen. Bei-m Abschluß von Mietverträgen jcrge man als Mieter dafür, daß der unter Mitwirkung des Reichsjustizrninisters zustandegekorn- mene „Deutsche Einheitsmietvertrag" (lugrunbegelegt wird. Manche Klauseln, wie sie f.ch in zahlreichen der bisher verwendeten Mietver- k-agsformulare vorfinden, sind durch diesen Ein- teitsmietvertrag »ausgemerzt worden, z. B. das !l?ündiqungsrecht des Vermieters bei geringfügiger Vertragsverletzung des Mieters ober bei geringfügigem Mietzinsrückstanb. Nicht selten stnb durch cLwissenlose Vermittler Geschäfte neu errichte t unb an Leute verkauft worben, Die über bas Gesetz zum Schutze bes Einzelhandels nicht im Bilde waren. Wollten bie Käufer nach Äertragsschluß bie Geschäfte eröffnen, bann würbe innen bie Genehmigung zur Hoffnung versa g t. Me hereingefallenen Käufer stnb hierdurch nicht nur um bie Kaufsumme betrogen, fonbern in em- jslnen Fällen auch in ihrer Existenz zugrunbe gerichtet worben. Da bie Sperre der Errichtung von Verkaufsstellen bis auf weiteres ohtte zeitliche Befristung unb ohne Einschränkung auch für jegliche Art ber Uebernahme gilt, wirb es sich empfeh- i?n, beim Kauf von Geschäften mittelstanbischer Betriebe sich bas Vorhanbensein ber behördlichen Ge- : nehrnigung zum Betrieb vorher nachweisen zu lassen.
Mit ber zunehmenben Grünbung von E r d - i (Unternehmungen haben unlautere Clemente bie Leichtgläubigkeit unb Hoffnung mancher Volksgenossen auf mühelosen Gewinn ausgenutzt, ;umal solcher Volksgenossen, bie in Geldgeschäften wenig Erfahrung besitzen. Zweifelhaften Vermttt- 1 ?m ist es gelungen, Anteilscheine v o v A ohrbetrieben zu verkaufen, bie kaum em drittel bes Kaufpreises wert waren. Jeber em- ^lne Volksgenosse sollte sich vor Augen halten, laß bas Jnaussichtstellen berartiger müheloser Gewinne gerabe in unserer Zeit, bie nur ber harten unb ehrlichen Arbeit ihren Lohn gibt, zu Vor- i« ch t mahnt.
Selbst geschäftlich geroanbten Volksgenossen Mlegt vielfach nicht bekannt zu fein, baß Urfunten über abgeschlossene Verträge, wie z B. Sicherungsübereignungsoerträge, Miet- i,ertrage usw. st e m p e l st e u e r p f l i ch t i g stnb. <-s wirb stets angebracht sein, sich hierüber ms
Rechtsschutz de- Volkes!
Wie bie Praxis ber Gerichte zeigt, kommt es vielfach nur beshald immer roieber zu Prozessen, □eil Verträge nicht mit ber genügenben Sorg- jalt, übereilt und flüchtig ohne schriftliche Form (lbgeschlossen werden. Wenn auch das BGB. im Interesse der Leichtigkeit des Verkehrs sich mit mündlichem Vertragsabschluß zufrieden gibt, so lann dennoch jedem Volksgenossen in seinem eigen» fen Interesse zur Vermeidung von Streitigkeiten rar empfohlen werden, wichtige Verträge !>ch r i s t l i ch a b z u s ch 1 i e ß e n. Daß dies nicht Jr die Bargeschäfte des täglichen Lebens (Einkauf liet Metzger, Bäcker usw.) notwendig ist, liegt auf ter Hand. Aber viele nicht gerade alltägliche Ge- Ichäfte, wie z. B. Verträge mit einem Spediteur megen eines Umzuges, Lieferung von Möbeln :nb bergt, werben zweckmäßig schriftlich unter Festlegung ber für beibe Teile wichtigen Punkte ädgefchlosfen.
Der Inhalt eines Vertrages muß be- immt unb klar fein. Auch etwaige Nebenab- eben, z. B. bie Zusicherung gewisser Eigenlasten ber gekauften Ware, müssen in den Vertrag ausgenommen werben. Bei vorgebruck- !.en Verträgen wie z. B. Mietverträgen unb I tei ber Ausfüllung von Bestellzetteln !>chte man vor allem barauf, bah etwaige b e - wnbere Abmachungen, bie nicht vorgebruckt nb, hineingeschrieben werben unb baß Ilies bas, was aus bem vorgebruckten Text nicht eiten soll, gestrichen wirb. So nützen münblich gegebene Versprechen nichts, wenn in ten gebrückten Bebingungen ber Vermerk enthalten ist: „Münbliche 2Ibreoen sinb ungültig." Dietrich wirb in Vertragsformularen, z. B. bei Auto- läufen, beim Versicherungsvertrao, Zw^cksvar- unb Bausparvertrag auf befonbere Geschäftsbebingun- tien Bezug genommen. Da biefe damit Vertrags- (♦eftanbteU werben, muß jebe Partei bie Gefchäfts- (•ebingungen genau burchlefen. Nicht selten ist liarin auch von Eigentumsvorbehalten !ne Rebe. Dies bebeutet, baß bie Sache bem Käufer ■ior vollftänbiger Bezahlung bes Kaufpreises nicht iiehört. Auch hier wirb ber Käufer sich Aufklä- ruung beschaffen müssen. Häufig ist es auch üblich, !aaß Firmen, insbesondere Teilzahlungsge- I>ch ä f t e aller Art, in den Geschäftsbedingungen ten Sitz ihrer Firmen als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbaren. Der Käufer ist sich selten ter Bedeutung einer solchen Klausel bewußt. An tem Erfüllungsort — das ist It. Geschäftsbedin- tningen ber Wohnsitz bes Verkäufers — ist ein etwaiger Prozeß mit ber Lieferfirma wegen ber gelausten Ware zu führen. Wohnt nun der Käufer weit weg, so ist es ihm vielfach erschwert, fein Vorbringen am Wohnsitz ber Lieferfirma geltend ui machen. Ein verlorener Prozeß und Geldver- Luft dazu sind dann das Ende derartiger Vertragsabschlüsse. Es kann nicht genug vor dem Unter» tijreiben unverstandener oder ungelesener Ge- lhäftsbedingungen gewarnt werden, denn geschickt ilbgefaßte Geschäftsbedingungen vermögen den Iberslächlichen Besteller erheblich zu schädigen.


