Das Dinkerhilfswerk hak dem hunger und der Kälte den Krieg erklärt! Deutscher, marschiere mit!
i'ts-r betrachte, müsse man erkennen, daß hier fähige köpfe gewirkt hätten. Nur die Besten der Besten feien für das Handwerk gut genug.
Pg. Stein, als Vertreter der DAF., erläuterte kurz die Aufgaben der letzteren. Nach dem Aus- Övon Dr. Ley.dürfe es für die Zukunft im hen Reich keine ungelernten Arbeiter mehr geben. In der Industrie herrsche oft Mangel an Facharbeitern. Nur die tüchtigsten Handwerker könnten zu Meistern geschlagen werden. Zum Schluß forderte der Redner noch weitgehende Beteiligung der Jugend am Reichsberufswettkampf und Teilnahme an der vorausgehenden Schulung auf.
Nach einer kurzen Pause hielt Diplom-Ingenieur Kaiser (Frankfurt a. M.) einen Vortrag über den neuesten Stand des Beton» und Eisenbeton
baues. Als Folge dieses Vortrags ist ein Schulungskursus über Beton- und Eisenbetonbau geplant.
In seiner Schlußansprache führte Obermeister Balser noch aus, der Kampf gelte allem, was dem Gemeinschaftsgeist und der Standesehre zuwiderlaufe. Dem Handwerkerstand müsse wieder Ansehen und Achtung verschafft werden. Die Arbeit des Führers gelte dem Aufstieg des deutschen Volkes. An dieser Arbeit teilzunehmen, bedeute für jeden höchste Ehre und Stolz. Das Schicksal sei unerbittlich, das Rad der Zeit werde über den hinweggehen, der sich der Mitarbeit entziehe. Er schloß die Versammlung mit Sieg-Heil auf den Führer.
Oer Skatabend meines Mannes ...
Er spielt in jeder Woche nur einmal.
Ich selber habe keinen Sinn für Karten.
Zwei Männer, die im Leben sonst normal, erscheinen dann. Er kann es kaum erwarten. Sie setzen sich an einen runden Tisch;
sie freuen sich wie kaum erwachsene Knaben, und Redensarten fallen, kraftvoll, frisch, als spielten sie in einem Schützengraben.
Die Rätselworte, die ich nie versteh, die wiederholen sich jetzt schon seit Jahren. Ich kenne schon das ganze ABC;
viel Neues ist jetzt kaum noch zu erfahren.
„Wer gibt?", so fragt ein jeder jedesmal.
„Wer dumm ist, gibt." — „Bei Karo blüht der
Weizen."
Der Waldspecht Pikus ward mir längst zur Qual, und ihre Wut dann bei dem blöden Reizen!
Und jedesmal wird mir dann aufgetischt:
„hei! Wie sie fallen! Seht nur, wie sie stürzen!" „Ein Förster hat sich mal zu Tod gemischt!" „hei, wie sie sich die Beinerchen verkürzen!" „Wer nicht weiß wo, der spielt hier nur Karo!" Die „Langen Wege" und die „Kurzen Farben". „Wer Vorhand hat, ist seines Lebens froh", — und „Aesser" kenn' ich, die den Null verdarben.
Sie spielen „Kucki". — Selten „aus der Hand". Auf einmal wird ein „Kontra" dann geschmettert. Jetzt aber wackelt nahezu die Wand, wenn einer „Rä", der andre „Sub" dann wettert. Mit Rätselworten fällt mein Mann dann ein, die halb französisch, halb chinesisch klingen, und manchmal platzt noch unvermittelt drein der oft zitierte Herr von Berlichingen.
Die „Javamischung" und „Wer hat, der hat" ... „Nun ziehn Sie mal Ihr Hemde aus — mein Lieber."
„Der kommt in'n Skat, und dieser wird Soldat." So reden sie und spielen wie im Fieber.
Ein großer Aufwand nutzlos wird vertan.
Dann schließen sie, mit Wangen, rot wie Mennig, und nach sechs Stunden kriegt dann jeder Mann nach langem Rechnen dreiundzwanzig Pfennig!
Puck.
*
** Sterbefälle in Gießen. Es verstorben in Gießen in der Zeit vom 1. bis 15. November: 1. Helene Walter, geb. Wagner, 48 Jahre alt, hamm- ftvaße 17; 1. Karl Laucht, Schneidermeister, 57 Jahre, Marburger Straße 32; 1. Karl Bien, Installateur, 29 Jahre, Walltorstraße 22; 2. Heinrich Haas, Anstreicher, 27 Jahre, Löwengasse 20; 3. Curt von Münchow, Rentner, 85 Jahre, Bleichstraße 22; 4. Maritsch Zeidler, ohne Beruf, 28 Jahre, Ludwig- straße 7; 7. Marie Sann, geb. Schwarz, 74 Jahre, Frankfurter Straße 129; 8. Walter Müller, Oberrentmeister i. R., 62 Jahre, Leihgesterner Weg 127c; 8. Elisabeth Wilke, geb. Gehrke, 60 Jahre, Wiesecker Weg 26; 8. Heinrich Muth, Obermaschinenmeister, 52 Jahre, Klinikstraße 32e; 9. August Mohr, Zugführer i. 9t., 60 Jahre, Steinstraße 71; 10. Christine Möckel, geb. Heß, 51 Jahre, Gnauthstraße 22; 12. Gustav Schneider, Oberforstmeister i. 9t., 73 Jahre, Steinstraße 45; 14. Luise Krenzburg, geb. Feuring, 75 Jahre, Frankfurter Straße 140.
** Arbeitsvergebung. Das städtische hoch- und Tiefbauamt schreibt in unserem heutigen Anzeigenteil das Liefern und Versetzen von Betonpfosten zur Anbringung eines Schutzgeländers am Bootsteich aus. Interessenten seien auf die Bekanntmachung besonders hingewiesen.
** Stadttheater-Stammabonnement. Die Bürgermeisterei veröffentlicht in unserem heutigen Anzeigenteil eine Bekanntmachung über die Einlösung der 3. Rate des Stadttheater-Stammabonnements. Die Theater-Abonnenten mögen diese Bekanntmachung beachten.
** Lebensmittel-Verdingung. Das I. Bataillon Infanterie-Regiment 36 veröffentlicht heute in unserem Anzeigenteil eine Bekanntmachung über die Vergebung von Lebensmittel-Lieferungen. Die in Betracht kommenden Geschäftsleute seien besonders darauf hingewiesen.
Kleine Strafkammer Gießen.
Wegen Duldens verbotenen Glückspiels wurde der K. h. aus Gießen vom hiesigen Amtsgericht zu 20 RM. Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte duldete es, daß ein verbotener Glücksspielapparat, der zum Abholen in seiner Wirtschaft stand, von den Gästen noch benutzt wurde. Die gegen dos Urteil eingelegte Berufung wurde kostenpflichtig zurückgewiesen.
In einer weiteren Sache erschien der wegen Tierquälerei in erster Instanz zu Gefängnis verurteilte Angeklagte nicht. Seine Berufung wurde daher verworfen.
Weihnachtsrersen wieder billig!
Festtagsrückfahrkarten zu Weihnachten. - Barverkauf ab 10. Dezember.
LPD. Auch in diesem Jahre werden zu Weihnachten wieder Festtagsrückfahrkarten mit 33V1 v. h. Ermäßigung ausgegeben, die zur hin- und Rückfahrt an allen Tagen vom 20. Dezember, 0 Uhr, bis jum 3. Januar, 24 Uhr, (spätester Abschluß der Rückreise) gelten. Sie sind für alle Verbindungen erhältlich, für die Fahrkarten des gewöhnlichen Verkehrs zu haben sind. In kleineren Bahnhöfen, die nicht über fertiggedruckte Sonntagsrückfahrkarten verfügen, find die Festtagsrückfahrkarten spätestens zwei Tage vor Beginn der Reise zu lösen, oder zu bestellen.
Der Vorverkauf der Festtagsrückfahrkarten beginnt wiederum zehn Tage vor dem ersten Geltungstage, frühestens also am 10. Dezember. Für die vom 20. Dezember bis 3. Januar verkehrenden v-, FFD= und L=3üge werden die Platzkarten ebenfalls bis zu zehn Tagen vor Reisebeginn ausgegeben.
Die Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien wird auch bei den Fest
tagsrückfahrkarten gewährt, da diese tariflich als Sonntagsrückfahrkarten gelten.
Die Geltungsdauer der Arbeiter rückfahr- karten wird auf 15 Tage verlängert. In der Wejhnachts- und in der Neujahrswoche können je zwei Arbeiterrückfahrkarten ausgegeben werden.
Kurzarbeiterwochenkarten und Kurzarbeiterwochenkarten für Angestellte werden zu Weihnachten und Neujahr auch auf den Antrag für Arbeiter- und für Angestelltenwochenkarten ausgegeben. Die Bestimmung, wonach für Wochen, in die Festtage fallen, Kurzarbeiterwochenkarten und solche für Angestellte nur ausgegeben werden dürfen, wenn sie schon vorher benutzt worden sind, wird für Weihnachten aufbehoben.
Auch die üblichen Fahrpreisermäßigungen für Schul-, G e s e l l sch a f t s - und Jugendpflegefahrten werden zu Weihnachten für alle Züge gewährt, falls nicht besondere Umstände eine andere Regelung notwendig machen.
Die Ausführung
-es Angestelllenversicherungsgefehes.
Laßt die Anwartschast nicht verfallen!
Wer den Anspruch auf spätere Leistungen der Angestelltenoersicherung nicht gefährden oder verlieren will, muß die Anwartschaftsbestimmungen beachten.
Alle in der Angestelltenoersicherung erworbenen Anwartschaften gelten als bis zum 31. Dezember 1925 erhalten, und zwar auch dann, wenn bis dahin für einzelne Jahre fein Beitrag oder nur wenige ^Beiträge entrichtet worden sind. Vom 1. Januar 1926 vis 31. Dezember 1933 ist die Anwartschaft erhalten, wenn der Versicherte für das 2.—11. Kalenderjahr seiner Versicherung mindestens je 8 und vom 12. Kalenderjahr an mindestens 4 Beitragsmonate jährlich nachweist. Für die Zeit vom 1. Januar 1934 an ist die Anwartschaft erhalten, wenn nach dem Schlüsse des Kalenderjahres, in dem der erste Beitrag entrichtet worden ist, bis zum Beginn des Kalenderjahres, in dem der Dersiche- rungsfall eintritt, jährlich mindestens 6 Beitragsmonate zurückgelegt worden sind.
Als Beitragsmonate für die Erhaltung der Anwartschaft gelten auch sog. Ersatzzeiten. Solche sind z. B. Zeiten seit dem 1. April 1933, für die der Versicherte als Arbeitsloser versicherungsmäßige Arbeitslosenunterstützung oder Krisenunterstützung erhalten hat, oder aus der öffentlichen Fürsorge unterstützt worden ist, oder Zeiten seit dem 1. April 1933, für die für den arbeitslosen Versicherten, der selbst keine Unterstützung erhält, ein Zuschlag zur Unterstützung eines anderen Arbeitslosen oder Hilfsbedürftigen gewährt worden ist.
Der Versicherte tut gut daran, wenn er bis zum Schlüsse jeden Jahres dafür sorgt, daß den Anwartschaftsbestimmungen Rechnung getragen ist, denn die Anwartschaft erlischt zunächst, wenn die erforderlichen Anwartschaftsmonate nicht vorhanden sind.
Die erloschene Anwartschaft lebt allerdings wieder auf, wenn der Versicherte die zur Erhaltung der Anwartschaft noch erforderlichen freiwilligen Beiträge innerhalb der zwei Kalenderjahre nachentrichtet, die dem Kalenderjahr der Fälligkeit der Beiträge folgen. Für ein Jahr zurück können freiwillige Beiträge für jeden Monat entrichtet werden.
Der Versicherte kann also bis zum 31. Dezember 1935
a) für jeden Monat des Jahres 1935 freiwillige Beiträge entrichten;
b) etwa noch fehlende Anwartschaftsbeiträge für 1933 nachentrichten.
Die Nachentrichtung fehlender Anwartschaftsbeiträge für 1934 ist noch bis zum 31. Dezember 1936 zulässig. Es ist indes nicht ratsam, die Entrichtung freiwilliger Beiträge bis zum letzten zulässigen Zeit
punkt hinauszuschieben, da nach Eintritt des Versicherungsfalles freiwillige Beiträge nicht mehr entrichtet werden dürfen.
Freiwillige Beiträge zur Angestelltenversicherung sind in der dem jeweiligen Einkommen entsprechenden Gehaltsklasse zu entrichten. Wer kein Einkommen hat oder derjenige, dessen Monatseinkommen 50.— Mark nicht übersteigt, muß die freiwilligen Beiträge mindestens in der Gehaltsklasse B (4 Mk.) zahlen. Unter Einkommen ist das tatsächliche Gesamteinkommen zu verstehen.
Weitere Auskünfte hierüber können, wie bisher, bei dem in Sachen der Angestelltenversicherung für Hessen zuständigen Versicherungsamt beim Kreisamt Darmstadt eingeholt werden.
Beitragserstattung bei Heirat.
Heiratet eine weibliche Versicherte nach Erfüllung der Wartezeit und scheidet sie binnen drei Jahren nach der Heirat aus der Angestelltenversicherung aus, so ist ihr nach § 47 des Angestelltenversicherungsgesetzes ein Teil der Beiträge zu erstatten, wenn bis zur Heirat die Anwartschaft erhalten ist. Es werden erstattet:
a) aus den für die Zeit vom 1. Januar 1924 bis zum Ausscheiden aus der Versicherung geleisteten Pflicht- und freiwilligen Beiträgen zur Angestelltenversicherung die Hälfte;
b) ohne rechtliche Verpflichtung, wenn mindestens 30 Beitragsmonate vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegt sind, für diese Beiträge als Abgeltung einheitlich 30.— Mark.
Die Wartezeit beträgt 60 Beittagsmonaie, wenn diese sämtlich auf Grund der Versicherungspflicht zurückgelegt sind, hingegen 120 Beitragsmonate, wenn weniger als 60 Beitragsmonate auf Grund der Versicherungspflicht nachgewiesen sind. Der Anspruch auf Beitragserstattung verfällt, wenn er nicht binnen 3 Jahren nach der Heirat bei der Reichsversicherungsanstalt geltend gemacht wird.
Die Beitragserstattung ist ausgeschlossen, wenn die Versicherte von der Entrichtung der eigenen Beitragshälfte auf Grund einer privaten Lebensversicherung befreit gewesen ist.
Wenn die Erstattung erfolgt ist, so bestehen keine weiteren Ansprüche aus den bisher geleisteten Beiträgen.
Die neuerdings wieder auftauchenden Gerüchte, es bestehe die Absicht, die Vorschriften über die Bei- tragserstattuna in der Angestelltenoersicherung an weibliche Versicherte bei Heirat aufzuheben, entbehren jeder Grundlage.
Weitere Auskünfte hierüber können, wie bisher, bei dem in Sachen der Angestelltenversicherung für Hessen zuständigen Versicherungsamt beim Kreisamt Darmstadt eingeholt werden.
Obecheffen.
J
Zuchthausstrafen wegen kommunistischer Umtriebe.
* W i e s e ck, 22. Nov. Die vor einiger Zeit hier wegen kommunistischer Machenschaften verhafteten neun Einwohner wurden nunmehr von dem Strafsenat des Oberlandesgerichts zu folgenden Strafen verurteilt: Je vier Jahre Zuchthaus erhielten der 32jährige Wilhelm Laudon und der 33jährige Karl B e ck e r, je drei Jahre Zuchthaus der 38jährige Wilhelm Lenz und der 39jährige Wilhelm Peter. Je 2% Jahre Zuchthaus erhielten der 30jährige Otto Kreiling, der 30jährige Wilhelm Hof sowie der 32jährige Otto Weller. Zu 2% Jahren Zuchthaus wurde der 31jährige Karl Rohm verurteilt. Eine Gefängnisstrafe von 15 Monaten erhielt der 28jährige Gustav Schnabel. Für die au Zuchthausstrafen verurteilten Angeklagten wurde ferner auf fünfjährigen Ehrverlust und Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht erkannt.
Oer Konkurs des Bankiers Lappe in Butzbach.
Vor dem Amtsgericht Butzbach hat am gestrigen Donnerstag in dem Konkurs über das Vermögen des Bankiers Arnold Lappe in Butz- back eine Gläubigerversammlung stattge- funoen, in der zuerst der Konkursverwalter Rechtsanwalt Brücher (Butzbach) einen Bericht über die Lage des komplizierten Konkursverfahrens erstattete. Vor fünf Jahren eröffnet, ist jetzt in diesem Verfahren das Ende nahegekommen. Alsbald nach Eröffnung des Konkurses ergab sich, daß umfangreiche D e p o t u n 1 e r sch l a g u n g e n vorgekommen waren, die zur Verurteilung des Bankiers zu einer längeren Freiheitsstrafe geführt haben. Da zahlreiche geschäftliche Bindungen Vorlagen, der Zusammenbruch des Bankiers auch anoere Firmen mit in den Strudel zog, ergaben sich mehrfach Prozesse, die dazu beitrugen, das Verfahren auszudehnen. Die gestrige Gläubiger- Versammlung beschloß, wegen der Hauptforderungen weitere Verhandlungen mit den betreffenden Gläubigern zu führen und nach der Erledigung dieser Sache das Konkursverfahren zum Abschluß zu brintzen. Als Schlußquote haben die nichtbevor- rechtigten Gläubiger etwa 1 bis 1,5 v. H. au erwarten. Durch zwei Abschlagszahlungen sind den nichtbevorrechttgten Gläubigern, die rund 220 000
Mark Forderungen geltend zu machen hatten, bereits 5 v. H. (je 2,5 v. H.) zugeflossen. Insgesamt wird also die Gesamtquote 6 bis 6,5 v. H. be- trnaen. Die bevorrechtigten Gläubiger sind befriedigt. Zum Abschluß des Termins wurden noch nachträglich angemeldete Forderungen geprüft.
Ratssitzung in Grünberg.
+ Grünberg, 21. Nov. In der nichtöffentlichen Sitzung der Ratsherr en wurde der seither probeweise als städtischer Bausachverständiger anbestellte Architekt Balser durch Privatvertrag mit vierteljährlicher Kündigung angestellt. Gegen eine monatliche Pauschalvergütung obliegt ihm die Ueberwachung sämtlicher kleineren städtischen Bauarbeiten, die Ausführung größerer Bauten soll in Hundertteilen von der Bausumme bezahlt werden.
Eine Nachforderung des Bauunternehmers Bock in Höhe von 550 Mark aus Anlaß der Erbauung des Schwimmbades wurde nach dem Gutachten des Bausachverständigen und der Prüfung einiger Ratsherren als nicht zu Recht bestehend abgelehnt, dagegen soll aus Billigkeitsgründen ein Betrag von 100 Mark bewilligt werden.
Wahrscheinlich werden die Kosten für die Obe r= realschule durch das zuungunsten der Stadt sich ändernde Verhältnis der Grünberger zu den auswärtigen Schülern im nächsten Jahre voraussichtlich eine Erhöhung erfahren. Um die Stadt nicht noch weiter zu belasten, wird der Bürgermeister in Unterhandlungen mit der Regierung treten.
Landkreis Gießen
00 Klein-Linden, 21. Nov. Am kommenden Sonntag feiert Frau Elisabeth Reuschling. geborene Seibert, dahier in geistiger und körperlicher Frische ihren 9 0. Geburtstag. Sie stammt aus Ruppertenrod. Ihr Mann, Philipp Reuschling, war einer der ersten Ortsbürger und Gemeindemänner in Klein - Linden, der an der Eisenbahn, und zwar zuletzt als Bremser, seine Arbeit fand. Der Name Reuschling tritt im Jahre 1802 zum ersten Male in der Chronik der Gemeinde Klein-Linden auf.
* Klein-Linden, 21. Nov. Dieser Tage hielt der Schützenklub Roland in seinem Vereins- lokal, dem Turnerheim, eine außerordentliche Generalversammlung ab. Da der seitherige Vereinsführer, Lokomotivführer Friedrich Stein, der sich um den Schützenklub Roland und die Hebung des
Ein Schnappschuß des Chefs des General« stabs des Heeres, des Generals der Artil« l e r i e Beck, beim Verlassen seines Hauses. Der General entstammt einer alten hessen-darmstädtischen Soldatenfamilie. Er wurde am 29. Juni 1880 in Biebrich a. Rh. geboren. Er nahm am Krieg in verschiedenen Generalstäben teil und war nach dem Weltkrieg zunächst im Reichswehrministerium. Im Jahre 1932 wurde er Artillerieführer IV in Dresden und im Herbst desselben Jahres Kommandeur der 1. Kavallerie-Division unter gleichzeitiger Beförderung zum Generalleutnant. Am 1. Oktober 1933 erfolgte feine Ernennung zum Chef des Truppenamtes als Nachfolger von Generalleutnant Adam.
(Scherl-Bilderdienst-M.)
Schießsportes außerordentlich verdient gemacht hat, fein Amt als Vereinsführer zur Verfügung gestellt hatte, wählte die Versammlung einstimmig Lokomottvführer Wilhelm Erle zum neuen Vereinsführer. Herr Erle nahm das Amt an und widmete dem seitherigen Vereinsführer herzliche Dantes« worte für fein treues Wirken um den Schützenklub. Die Generalversammlung genehmigte noch den Betrag von 20 Mark für das Winterhilfswerk. Ferner wurde noch beschlossen, demnächst ein Saalpreisschießen durchzuführen und im kommenden Winter einen Familienabend abzuhalten.
ch Leihgestern, 22. Nov. Am heutigen Freitag begehen Zimmermeister i. R. Johannes Weller und Frau Susanne, geb. Faber, in bester Gesundheit die Feier der goldenen Hochzeit. Dem Jubelpaar, beide im 74. Lebensjahre, steht die verheiratete Tochter im Haushalt zur Seite, ein Sohn ist im Weltkrieg gefallen. Das Zimmergeschäft, das jetzt der zweite Sohn führt, hat der Jubilar schon von seinem Vater übernommen und aus kleinsten Anfängen heraus durch Fleiß und Tüchtigkeit zu beachtlicher Höhe entwickelt. Der Jubilar, eine hochgeachteter Mann in unserer Gemeinde, war lange Jahre Rechner der hiesigen Sparkasse, ein Amt, das vor ihm sein Vater über 50 Jahre in Treue geführt hat. Der Jubilar ist schon seit über 30 Jahre Bezieher des Gießener Anzeigers.
I Garbenteich, 19. Nov. Im festlich geschmückten Rathaussaale fand die Verpflichtung und Einführung des ersten Beigeordneten Hermann Stoll statt. Bürgermeister Burk verwaltet nun mit den Ratsherren Zellenleiter Karl Ku11bach, SA.-Obertruppführer Ludwig Panzer, Pflaster- meister Wilhelm Mohr, Former Heinrich Lang, Landwirt Otto Lotz und Ziegeleiarbeiter Johannes Göbel, sowie den Beigeordneten Hermann Stoll und Wilhelm Kissel II. unseren Ort.
LJ Daubringen, 21. Nov. Die Ortsgruppen- waltung der D A F. Mainzlar hatte sämtliche DAF.-Walter und KdF.-Warte von Mainzlar, Staufenberg und Daubringen in das Lokal des Gastwirts S ch ä f e r - Daubringen zu einem Sippen zufammengerufen. Ortsgruppenwalter Vogel begrüßte die Kameraden und gab den Arbeitsplan für die nächsten Wochen bekannt. Alsdann machte Kamerad Adam von der Verwaltungsstelle Gießen lehrreiche Ausführungen über wichtige Unter- stützungs- und Beitragsfragen, an die sich eine Aussprache anschloß. Nach dem Vortrag schloß Ortsgruppenwalter Vogel den Appell mit dreifachem Sieg-Heil auf den. Führer. Die Kameraden blieben dann noch kurze Zeit bei Gesang, Mundart- oorträgen und Volksspielen kameradschaftlich beisammen.
3) Reiskirchen, 22. Nov. Gestern abend fand unter starker Beteiligung der Ortsbauern- schäft im Saale „Zur Krone" eine Versammlung der Obst- und Gartenbauer statt. Es sprach Obstbauinspektor R e n t s ch , Friedberg. Der Redner sprach von den Obstpflanzungen in Deuschland, von guten und schlechten Obsternten, Krankheiten des Obstes und der Bäume. An Hand von praktischen Beispielen zeigte er den Zuhörern die Bekämpfung der verschiedenen Schädlinge. Als einziges erprobtes Mittel nannte er das Spritzen der Bäume mit den verschiedenen Spritzmitteln. Für Aepfel von einem gespritzten Baum wurden im Jahre 1932 18 RM geboten, für ungespritzte dagegen nur 4,50 RM. Sodann wies er auf die Neupflanzung von Obstbäumen hin. Der Vortragende schloß mit dem Auftuf an die Zuhörer, in unserer Gemeinde auch einen Obstbauverein au arünben. Am Schluß folgte noch allgemeine Aussprache.
£ Harbach, 21. Nov. Dor kurzem fand hier unter Führung des Obstbauinspektors R ent sch ein Gang durch das Dbftbaumgelänbe statt. Schon wochenlang vorher hatten Sachverständige die abständigen Obstbäume gezeichnet und ihre Besitzer zum Fällen aufgeforbert. Der Slufforberung mar man überall bereitwilligst nachgekommen. In anschaulicher Weise erläuterte Pg. Rentsch die Maßnahmen zur Forderung des heimischen Obstbaues. Es gelte zunächst einmal, die vorhandenen gesunden Bäume sorgsamer zu pflegen, um dadurch den Ertrag zu steigern. Sodann seien umfangreiche Neupflanzungen notwendig. Bei der Auswahl der jungen Bäume müsse man Rücksicht auf


