Oberheffen
Auch Deine Zähne brauchen jeden Abend Chlorodont /
richtete melten.
Das
Derer-
Der Hochschulgruppenführer des ASOGtB.-Gießen stud. theol. Stenger
। dann noch einige Worte an die Versam-
** Straßensperrung. Wegen Vornahme von Straßenbauarbeiten wird der Sondkauterweg Mischen Schiffenberger Weg und der Eisenbahn Gießen—Gelnhausen auf die Dauer von 2 Wochen für den gesamten Fahrzeugverkehr polizeilich gesperrt. Die aufgestellten Sperr- und Umleitungsschilder sind zu beachten.
n** ?r&£jt5Dergc6ung. Die Direktion der städtischen Betriebe schreibt in unserem heutigen Anzeigenteil die Herstellung von Kabelgräben 'für Die Elektrizitätswerke aus. Interessenten seien auf diese Bekanntmachung besonders hingewiesen.
** M a ienblasen. Bei dem heutigen Maienblasen, das vom Turme der Stadtkirche statt- findet, werden folgende Stücks zu Gehör gebracht:
Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft am morgigen Donnerstagabend im Cafä Leib. Unsere Hausfrauen seren auf die heutige Anzeige besonders hingewiesen.
Freizeit. Frohsinn. Kameradschaft erlebt die deutsche Jugend in den Zeltlagern der HI.!
Ehrenpflicht für jeden Betriebsführer ist es. dem hiklerjungen Freizeit für das Zeltlager zu geben!
straßs: „Der Schlafwagenkontrolleur". — Ober- peffdier Kunstverein (Turmhaus am Brandplatz): 16 bis 17 Uhr Ausstellung von Christian Rohlss- Hagen.
— StadttheaterGießen. Heute von 19.30 bis 22.15 Uhr das Schauspiel „Vertrag am Karakal" von F. P. Buch; Spielleitung Kurt L ü p k e.
— Eine Elektro-Koch- und Vackver- a n st a l t u n g mit einem Vortrag über das Thema „Der elektrische Herd und seine zweckmäßige Verwendung" bringen die Elektro-Gemeinschast und die
Die Gießener Universität protestiert gegen das Kownower Schandurteil
Fwd. Für die Form der Hauszinssteuersenkung, die mit Wirkung vom 1. 4. 1935 ab erfolgt, sind das „Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues" vom 30. 3. 1935 und die „Verordnung zur Durchführung und Ergänzung zur Förderung des Wohnungsbaues" vom 18. April 1935 maßgebend. Nach diesen Vorschriften tritt eine Bar-Senkung der Hauszinssteuer vom 1. 4. 1935 ab nur bei Grundstücken ein, für die jährlich weniger als 200 Reichsmark an Hauszinssteuer (ohne Berücksichtigung der niedergeschlagenen oder erlassenen Beträge) gezahlt werden muß. Beträgt dagegen die für ein Grundstück veranlagte Hauszinssteuer jährlich 200 RM. oder mehr (ohne Berücksichtigung der niedergeschlagenen oder erlassenen Betrage), so wird die Hauszinssteuer zwar ebenfalls gesenkt, aber der Senkungsbetrag wird den Hauseigentümern in den Rechnungsjahren 1935 und 1936 in Form von Anlechestücken vergütet, und zwar im Nominalwerte von 25 v. H. des Steuerbetrages, der 1. tatsächlich entrichtet worden ist, 2. wegen tzilfsbedürftigkeit eines oder mehrerer Wohnungsmieter erlassen worden ist.
XNunmehr ist auch der Runderlaß des preußischen Finanzministers — KV 2 gen 160 — vom 3. Mai 1935 bekanntgegeben, der die Umstellung der Haus- zinssteuersenkung in Preußen regelt und einige
nachher unter dem Druck der ganzen Welt erfolgte Umwandlung des Urteils zu lebenslänglichem Zuchthaus als Gnadenakt hinzustellen. Hier seien blinder Haß und niedere Rachsucht an die Stelle des Gerechtigkeitsgefühls getreten.
wir hinter den Lnkfcheidungen unseres Führers stehen und uns nicht zu irgendwelchen Gewaltausbrüchen hinreißen lassen.
Aber wir hoffen, daß einmal die Geschichte mit ihrer Entwicklung eine Entscheidung im Memelland bringt, wo der litauische Spuk verschwunden ist.
Die Ausführungen von Prof. Gallas wurden mit großem Beifall ausgenommen.
noch offene Fragen klärt. Als Einzahlung auf die Anleihe gelten hiernach nur die tatsächlich entrichteten Beträge, nicht also die zugunsten des Steuerschuldners wegen Ertragsminderung usw. gewährten Erleichterungen. Die' zugunsten von hilfsbedürftigen Wohnungsmietern gestundeten Hauszinssteuerbeträge gelten als gezahlte Steuern; dagegen werden Hauszinssteuerstundungen für Gewerberaummieter nicht zu 25 v. H. auf Anleihekonto gutgebracht. Bestehen Steuerrückstände, so findet eine Gutschrift von 25 v. H. für die Zahlungen auf die Steuerrückstände nicht statt. Deshalb gewinnt die Verrechnung der Steuerzahlungen erhöhte Bedeutung. Diese sind, wenn der Steuerschuldner keine nähere Bestimmung trifft, als für das Rechnungsjahr 1935 anzusehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Hauszinssteuerreste vorhanden sind, deren Fälligkeit mehr als sechs Monate zurückliegt, so daß der Verlust des dinglichen Vorrangs droht. Die Stundungen zugunsten hilfsbedürftiger Mieter erfahren in ihrer Höhe keine Veränderung. Eine Ausnahme hiervon bilden die anleihefreien Grundstücke. Hierzu kürzen sich die Mieterstundungen um 25 v. H. Dafür tritt eine entsprechende Erhöhung der laufenden Unterstützung ein.
™ du frommer Gott"; 2. „Abschied vom Walde (O Taler weit o Höhen); 3. „Der Linden- baum (Am Brunnen vor dem Tore).
^Sonntagsrückfahrkarten zum He s- Öfchen Dragonertag. Zu dem am 25. und £ö. Mai m Darmstadt stattfindenden Hessischen Dragonertag werden am Bahnhof Gießen Sonntagsrückfahrkarten nach Darmstadt ausgegeben Die Karten gelten zur Hinfahrt ab 25. Mai Ö Uhr, die Rückfahrt muß spätestens am 27. Mai 24 Uhr an- getreten fein.
1 S-llhr-Wochenendschluß für alle Großhandelsbetriebe.
Unglaubliche sei Wirklichkeit geworden. Eine Einrichtung, die sich Oberstes Litauisches Gerichtstribunal nenne, habe es zunächst gewagt, Deutsche zum Tode zu verurteilen und die
Die Hauszinssteuersenkung
Ein neuer Runderlaß.
dem Memeldeulschkum Stück für Stück seiner verbrieften Autonomie entrißen worden sei. Ls sei nicht nur ein blutiger Hohn auf internationale Gerechtigkeit, nicht nur die Vergewal- llgung wehrloser Menschen, die ihr natürliches Recht wahrten, sondern es sei zugleich eine Schmach, die dem gesamten Deutschtum, jedem von uns zugefügt worden fei.
Was ein Jurist zu dem Kownoer Bluturteil zu sagen habe, sei bald gesagt. Nach monatelanger Haft seien die Beschuldigten vor den Richter gestellt worden, und als ihre Schuld habe man angeführt, sie würden einer Organisation angehören, die im Geheimen vom Deutschen Reich aus geleitet werde und deren Ziel es sei, durch einen bewaffneten Aufstand das Memelgebiet Litauen zu entreißen und Deutschland anzugliedern. Ferner waren einige beschuldigt, an dem angeblichen Fememord an dem Wachtmeister 3efuttis beteiligt gewesen zu sein. 9m Dezember habe der Prozeß vor dem Kownoer Kriegsgericht begonnen, schon diese Unterstellung unter Kriegs recht und Kriegsgericht widerspreche dem Memel st atut. Nach viele Monate dauernder Verhandlung sei man so wett gekommen, daß man keine Beweise der Staatsfeindlichkeit erbringen konnte, nur Großsprechereien einzelner Heißsporne und lächerliche Kleinigkeiten habe man heranziehen können.
Das Zeugnis zweier englischer Rechtsanwalle, die den ganzen Prozeß milgemachl hallen, tanke dahin, daß hier ein Jnskizverbrechen vorliege, das nicht nur Deutschland, sondern die ganze Welk, insbesondere die Signalarmächte empören müsse, wenn der Begriff der inkernaklonalen Moral, mit dem gegen uns so gern operiert werde, überhaupt noch einen Sinn haben solle. Aber wir wollten in dieser Stunde des Schmerzes und der gerechten Empörung auch das nicht vergeßen, daß es sich hier nicht etwa um das Martyrium einer in hoffnungslose Fremde versprengten Gruppe deutschen Volkstums handele, sondern um ein deutsches Canb, das aus dem Körper des Deutschen Reiches zu Unrecht und im Widerspruch zu allem Selbstbeskimmungs- recht der Völker herausgerissen worden sei. Diese Tatsache müße aller litauischen Propaganda, aller Unkenntnis der Welt zum Troß immer wieder in die Hirne hineingehämmert werden.
Dann zeichnete der Redner noch einmal die einzelnen wichtigen Stationen aus der Geschichte des Memellandes auf. Zu Litauen fjabe das Memelland niemals gehört, sondern das Land fei deutsch seit faft 700 Jahren. Auch die politischen Grenzen beständen schon seit fast 500 Jahren. 9m Versailler Diktat werde ebenfalls der geschichtlichen Entwicklung zum Trotz verfahren, und allerlei habe das Memelland seit der Besatzungszeit der Franzosen durchgemacht. Die tattgefundenen Wahlen hätten deutlich genug gezeigt, zu welchem Volk das Memelgebiet gehöre. So hätten die Litauer bei der Landtagswahl im Jahre 1932 nur 5 Abgeordnete gehabt, während es die Deutschen auf 24 Abgeordnete gebracht hätten. Seit der litauischen Herrschaft sei es nun von Jahr zu Jahr schlechter geworden. Schule und Beamten seien weitgehend dem Deutschtum entzogen worden. Die Signatarmächte hätten wohl , auch öfters protestiert, aber Litauen störe sich daran nicht.
Lin Staat, der seine Existenz den deutschen Siegen im Weltkrieg verdanke, erlaube sich heute Deutschland gegenüber diese Verstöße, die wir uns gefallen lassen müßten. Bisher habe Denßchland Geduld gezeigt, aber das Kownoer Urteil stelle unsere Geduld auf eine große Belastungsprobe. 3m vollen Vertrauen müßten
Am gestrigen Dienstagmittag versammellen sich alle Dozenten und Studenten, die Angestellten und sämtliche Angehörige unserer Landesuniver- m 1 jn„ &er Neuen Aula zu einer wuchtigen Protestkundgebung gegen das Urteil von Kowno.
Der Prorektor der Universität Prof. Dr. Hummel,
der den dienstlich abwesenden Rektor vertrat, eröffnete die Kundgebung und begrüßte die zahlreich erschienenen Volksgenossen. Viele Millionen Deutsche, so führte Prof. Hummel aus, wohnten außerhalb der Grenzen unseres Vaterlandes unter fremden Volkern und hätten dort durch ihre Treue zum deutschen Volkstum manches Leid und Unrecht zu ertragen. Gerade in der letzten Zeit habe sich der Kampf gesteigert. Wenn wir heute unseren Volksgenossen draußen nicht mit politischen Machtmitteln helfen könnten, so sei es um so mehr unsere Pflicht, ihnen zu beweisen, daß wir um ihr Schicksal wißen und mit ihnen ihre Unterdrückung fühlen. So solle auch diese Kundgebung uns allen noch einmal die letzten Ereignisse in Litauen vor Augen führen und uns zeigen, welch Unrecht dort unseren Brüdern in der jüngsten Zeit widerfahren ist.
Prof. Dr. Gallas, Gießen
kam nun ausführlich auf das Kownoer Urteil zu sprechen und führte ungefähr folgendes aus: „Am 26. März dieses Jahres habe das aus fünf höheren litauischen Offizieren zusammengesetzte Kriegsgericht in Kowno in einem Prozeß gegen 126 Memeldeutsche sein Urteil gefällt. Durch dieses Urteil seien vier Angeklagte zum Tode, zwei zu lebenslänglichem Zuchthaus, etwa 60 zu Zuchthausstrafen von 5 bis 12 Jahren und weitere zwanzig Angeklagten zu Zuchthausstrafen von IV2 bis 2Vz Jahren verurteilt worden. Nur ein geringer Teil der Angeklagten fei freigesprochen worden, weil es sich entweder um Namensverwechslungen oder um Minderjährige gehandelt habe. Am vorigen Freitag habe das litauische Obertribunal als Kassationsgericht dieses Bluturteil bestätigt. Die Verurteilten hätten nun im Bewußtsein ihrer Unschuld das ihnen nahegelegte Gnadengesuch abgelehnt. Inzwischen habe der litauische Staatspräsident S m e 10 n a die vier zum Tode Verurteilten zu lebenslänglichen Zuchthausstrafen begnadigt. Offenbar in der Scheu, eine Blutschuld und ihre unabsehbaren Folgen auf sein Land zu laden.
Aber was besage diese Geste gegenüber der ungeheuerlichen Tatsache, daß 87 Unschuldige für viele 3ahre, zum Teil für ihr ganzes Leben den Kerkern einer Macht ausgelieferk sind, deren Gefikkungsgrad von dem abendländischen Kulkur- uiveau durch den Abstand eines Jahrhunderts und mehr getrennt sei.
Wenn wir uns in dieser Stunde zusammengefunden hätten, um unserem Abscheu und Empörung gegenüber diesem Akt brutaler Gewalt Ausdruck zu geben, wenn wir hier im Namen von Recht und Menschlichkeit feierlichen Protest gegen ein Justizverbrechen, wie es kaum seinesgleichen habe, erheben würden, so wüßten wir uns einig mit all denen in der Welt, die sich jenseits alles politischen Hasses und Mißtrauens noch einen unverbildeten Sinn für Anstand und Gerechtigkeit bewahrt hätten. Aber für uns Deutsche sei es noch von einer anderen Bedeutung. Diese fast hundert Memeldeutsche, die nun verurteilt worden seien, seien zu Märtyrern ihres Volkstums geworden. jSie müßten nun für kein anderes Verbrechen büßen, als daß sie es gewagt' hätten, für das Minimum an völkischer, kultureller und politischer Selbständigkeit einzutreten, das nicht nur der Staat Litauen feierlich versprochen habe, sondern das auch von den vier Großmächten garantiert worden sei.
Das Kownoer Urteil siehe am Ende eines Ceidenswegs, auf dem in brutaler Unbekümmertheit um alle übernommenen Verpflichtungen
Zur Drtsgruppenfeiterin wurde Frau (51 e feier ernannt. Für die Durchführung des Milchfrühstücks in der Schule wurden 100 Mark zur Verfügung ge- 1 stellt, der Kinderschule wurden zu ihrem 100jährigen - Jubiläum verschiedene Geschenke überreicht, mehrere 1 Familien durch die beiden Gemeindeschwestern und 1 die Hebamme unterstützt. Auch sonst wurde mancher- ! lei wertvolle Arbeit geleistet. Nach dem Jahres- : bericht wurden die neuen Satzungen verlesen. Da- ■ nach gliedert sich der Verein in Zukunft in einen ' geschästsführenden Ausschuß (5 Mitglieder), einen : Arbeitsausschuß (bis zu 20 Mitglieder), einen Mtt- 1 gliederausschuß (mindestens 25 Mitglieder) und die übrigen Mitglieder, die mindestens einmal im Jahr zu einer ordentlichen Tagung zusammenzurufen sind. Der sodann vorgetragene Kassenbericht, der mit einer Einnahme und Ausgabe von rund 1200 Mark abschloß, fand die einmütige Entlastung der Rechnerin, Frau Lina G ü n g e r i ch. Auf den bevorstehenden Roten-Kreuz-Tag wurde schon jetzt empfehlend hingewiesen. Im Laufe des Sommers (voraussichtlich am 14. Juli) soll, wie vor zwei Jahren, im Schloßpark ein großes Sommerfest zum Besten der Roten-Kreuz-Arbeit des Vereins abgehalten werden. Mit einem Sieg-Heil auf den Führer und Schirmherrn des Roten Kreuzes wurde die Versammlung geschlossen. Eine Sitzung der beiden Ausschüße schloß sich an.
kreis Friedberg.
* Butzbach, 21. Mai. Zwischen der hiesigen Vereinsbank, der Vorschuß- und Kre- ditkasse in Oberkleen und dem S p a r • und Darlehnskassenverein in Ebersgöns wurde die Verschmelzung der drei Geldinstitute vereinbart. Am 27. Mai soll in einer außerordentlichen Generalversammlung die Zusammenlegung mit der Wahl der Vereinsorgane abgeschlossen werden.
Kreis Schotten.
□ Laubach, 21. Mai. Am Samstagabend veranstaltete das Laubacher Fähnlein des Deutschen Jungvolks im Saale des „Schüt- zenhofes" einen Werbeabend. Nach dem Aufmarsch der Pimpfe auf der Bühne wurden ein schneidiger Marsch vom Spielmannszug sowie ein Gedichtvortrag zu Gehör gebracht. Standortführer H. Gaub begrüßte darauf die Besucher. Anschließend sprach der Jungbannführer W. Schreiber in überzeugender Weise über die Arbeit, Zwecke und Ziele des Deutschen Jungvolks. Ortsgruppenleiter Pg. Henze sprach ebenfalls über die Förderung des Jugendwerkes. Mit exakten Sprechchören, Gesängen des Jungvolks sowie weiteren Märschen des Spielmannszuges wurde der schön verlaufene Abend umrahmt. Nach dem Gesänge des Liedes „Vorwärts^ vorwärts!" und dreifachem Sieg-Heil auf den Führer und Reichskanzler sowie den Reichsjugendführer wurde die Werbeveranstaltung geschloßen.
)—( Ruppertsburg, 21. Mai. Am Sonntag- nachmittag hielt unsere Spar- und Darlehenskasse im Gasthaus Schlörb ihre 43. ordentliche Generalversammlung ab, die von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Karl Konrad I., geleitet wurde. Nach kurzer Begrüßung gedachte man des treuen Mitglieds Friedrich Diehl I., bas durch den Tod im letzten Jahre abberufen wurde. Direktor Hch. B ö ch e r verlas einen ausführlichen Geschäftsbericht. Die Kaße hat zur Zeit 65 Mitglieder. Der langjährige Rechner Wilh. Lehr II. verlas die Bilanz; sie wies einen kleinen Ueberschuß auf. Das neue Einheitsstatut nahm man an. Bei der Vorstandswahl gab es keine Aenderung. Direk-
Der Begriff von Recht und Gerechkigkeik, wie er feil Jahrhunderten und Jahrtausenden bei allen Kulturvölkern der Erde lebe, werde mit diesem Urteil mit Füßen getretene. .
Dieses Verbrechen müsse einen Sturm der Ent- rüftung nicht nur im ganzen deutschen Volk, sondern überall da, wo noch der Geist der Zivilisation etwas gelte, entfachen Wir fragen: wird Europa es sich gefallen lassen, daß ein kleiner Staat die heiligsten Ueberüeferungen unserer Kultur schändet, indem er Willkür an Stelle von Recht und Gesetz treten läßt? Es gehe hierbei nicht um das Leben dieser unschuldigen Männer, sondern um ein Prinzip, das die Grundlage für das friedliche Zusammenleben der Völker überhaupt sei. Was nützten uns Friedensbeteuerungen, wenn die einfachsten Rechtsgrundfätze in den Schmutz gezogen würden? Für uns gelte es jetzt, Nuhe zu bewahren und restlos auf den Führer 51x vertrauen.
Mit dreifachem Siegheil auf den Führer und Kanzler und mit dem ersten Vers des Deutschland- und des Horst-Wesiel-Liedes wurde die eindrucksvolle Kundgebung geschloßen.
Schwerer Derkehrsunfall bei Butzbach.
Eine Tote, ein Schwerverletzter.
LPD. Butzbach, 21. Mai. In der Nacht zum Dienstag gegen 24 Uhr rannte ein mit zwei Personen besetztes Motorrad kurz hinter dem ; Nachbarort Ni eder -Weise l nach Nieder-Mörlen , zu gegen ein aus Richtung Butzbach kommendes . Personenauto aus Bad-Nauheim. Die Fahrer ; des Motorrads, der 27jährige Otto Häusner aus Pohl-Göns und die 20jährige Elise Richter aus Nieder-Weisel, wurden bei dem Anprall zu Boden geschleudert und schwer verletzt. Bei dem Mädchen trat der Tod auf der Stelle ein, Häusner wurde mit einem komplizierten Oberschenkelbruch ins Nieder-Weiseler Johanniter- Krankenhaus eingeliefert, wo er infolge starken Blutverlustes so schwer darniederliegt, daß a n feinem Aufkommen gezweifelt werden muß. Die Insassen des Personenwagens, der nach dem Anprall die Straßenböschung hinabfuhr, kamen mit dem Schrecken davon. Die polizeiliche Untersuchung des Vorfalls wurde noch in der Nacht aufgenommen.
Canbfrds Gießen.
□ Großen-Linden,21. Mai. Gestern wurde die hiesige Jagd wieder auf 9 Jahre verpachtet und in zwei Bezirke eingeteilt. Der Waldbezirk, einschließlich 5es angrenzenden Staatswaldes und des der Gemeinde Lützellinden gehörigen Waldteils, erbrachte einen Erlös von 550 Mark. Der Jagdbezirk einschließlich des angrenzenden Feldteils hat eine ungefähre Größe von 500 Hektar. Für die Feldjagd, die eine Größe von 700 Hektar hat, wurden 367 Mark geboten. Bei der letzten vorhergehenden Verpachtung war der Erlös für Feld und Wald zusammen 1450 Mark, ohne Staats- und Gemeindewald von Lützellinden. Bis zum 31. März 1940 verbleibt der Erlös für die Jagd noch in der Gemeinde- kaffe, nach dieser Zeit muß der Ertrag der Jagdnutzung an die yagbgenoffen (Grundstückseigentümer) verteilt werden.
A Großen-Linden, 22. Mai. Am Freitag, 24. Mai, kann die älteste Einwohnerin unseres Ortes, die Frankfurter Straße 103 wohnende Landwirtswitwe Katharine Wagner, ihren 91. Geburtstag feiern. Sie ist allerdings die meiste Zeit bettlägerig. Fast im gleichen Alter, nur wenige Monate jünger, steht auch ein männlicher Mitbürger, der Landwirt Philipp Peppler. — Seit Beginn des neuen Schuljahrs wirkt als neue Lehrkraft an der hiesigen Schule der von Hör- genau hierher versetzte Lehrer Obermann.
= Lich, 21. Mai. Gestern abend hielt der im Jahr 1867 gegründete Ortsverein L ich des Hessischen 21 Ucefrauenoereins unter Leitung der Fürstin Reinhard zu Solms- Hohensolrns-Lich seine diesjährige Generalversammlung ab. Nach begrüßenden Worten der Vorsitzenden erstattete der Geschäftsführer, Stiftsdechant Kahn, den Jahresbericht. Der Verein zählte im vergangenen Jahr 158 Mitglieder und ist in weiterer Aufwärtsentwicklung begriffen. In feiner Nähstube stellte er vor Weihnachten über 110 Wäsche- und Kleidungsstücke her und stellte sie der Winterhilfe zur Verfügung. Nach Weihnachten i wurde der Wäscheschrank des Vereins nach Anord- : nungen des Landesoereins ergänzt. Ferner führte । er in Verbindung mit der Frauenschaft und unter i Leitung von Dr. Neunhöffer (Lich) einen Kur- 1 us für Samariterinnen des Roten Kreuzes durch, 1 den 19 Frauen und Mädchen mit Erfolg bestanden, l
Gemeinschaftsvereinbarung zwischen Dirlschafks- gruppe und Deutsche Arbeitsfront.
DAF. Frankfurt a. M., 21. Mai. Im Sinne der Leipziger Tagung wurde mit Wirkung ab 15. Mai 1935 zwischen dem Reichsverband des Deutschen Groß-, Ein- und Ausfuhrhandels, Bezirksgruppe Hessen, und der Reichsbetriebsgemeinschast Handel, Gau Hessen-Nassau, Fachgruppe Großhandel, für alle Großhandlungen des rhein-mainischen Wirtschaftsgebiets angeordnet, daß an Samstagen der Betrieb spätestens um 15 Uhr zu schließen ist. Unberührt von dieser Anordnung bleiben Betriebe die bereits einen früheren Betriebsschluß an Samstagen eingeführt haben. Diese Anordnung güt nicht für solche Betriebe, die außer Großhandel noch ein Einzelhandelsgeschäft betreiben, und Zwar insoweit nicht, als Personal zur Aufrechterhaltung des Einzelhandelbetriebes erforderlich ist
Diese. Vereinbarung ist insofern von weittragender sozialer Bedeutung gleichzeittg für Führer der Detnebe und der Gefolgschaften, als sie durch e i n- heitliche Regelung das Wochenende zur Ausspannung und Sammlung der Kräfte und Teilnahme an den Wochenendveranstaltungen Kraft durch Freude" freigibt. Was bisher zu erreichen unmöglich erschien, wurde durch gegenseitiges " standnis in freiwilliger Vereinbarung möglich!. y
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