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Oberheffen

Auch Deine Zähne brauchen jeden Abend Chlorodont /

richtete melten.

Das

Der­er-

Der Hochschulgruppenführer des ASOGtB.-Gießen stud. theol. Stenger

dann noch einige Worte an die Versam-

** Straßensperrung. Wegen Vornahme von Straßenbauarbeiten wird der Sondkauterweg Mischen Schiffenberger Weg und der Eisenbahn GießenGelnhausen auf die Dauer von 2 Wochen für den gesamten Fahrzeugverkehr polizeilich ge­sperrt. Die aufgestellten Sperr- und Umleitungs­schilder sind zu beachten.

n** ?r&£jt5Dergc6ung. Die Direktion der städtischen Betriebe schreibt in unserem heutigen Anzeigenteil die Herstellung von Kabelgräben 'für Die Elektrizitätswerke aus. Interessenten seien auf diese Bekanntmachung besonders hingewiesen.

** M a ienblasen. Bei dem heutigen Maien­blasen, das vom Turme der Stadtkirche statt- findet, werden folgende Stücks zu Gehör gebracht:

Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft am morgigen Donnerstagabend im Cafä Leib. Unsere Hausfrauen seren auf die heutige Anzeige besonders hingewiesen.

Freizeit. Frohsinn. Kameradschaft erlebt die deutsche Jugend in den Zeltlagern der HI.!

Ehrenpflicht für jeden Betriebsführer ist es. dem hiklerjungen Freizeit für das Zeltlager zu geben!

straßs:Der Schlafwagenkontrolleur". Ober- peffdier Kunstverein (Turmhaus am Brandplatz): 16 bis 17 Uhr Ausstellung von Christian Rohlss- Hagen.

StadttheaterGießen. Heute von 19.30 bis 22.15 Uhr das SchauspielVertrag am Karakal" von F. P. Buch; Spielleitung Kurt L ü p k e.

Eine Elektro-Koch- und Vackver- a n st a l t u n g mit einem Vortrag über das Thema Der elektrische Herd und seine zweckmäßige Ver­wendung" bringen die Elektro-Gemeinschast und die

Die Gießener Universität protestiert gegen das Kownower Schandurteil

Fwd. Für die Form der Hauszinssteuersenkung, die mit Wirkung vom 1. 4. 1935 ab erfolgt, sind dasGesetz zur Förderung des Wohnungsbaues" vom 30. 3. 1935 und dieVerordnung zur Durch­führung und Ergänzung zur Förderung des Woh­nungsbaues" vom 18. April 1935 maßgebend. Nach diesen Vorschriften tritt eine Bar-Senkung der Hauszinssteuer vom 1. 4. 1935 ab nur bei Grundstücken ein, für die jährlich weniger als 200 Reichsmark an Hauszinssteuer (ohne Berücksichti­gung der niedergeschlagenen oder erlassenen Be­träge) gezahlt werden muß. Beträgt dagegen die für ein Grundstück veranlagte Hauszinssteuer jährlich 200 RM. oder mehr (ohne Berücksichtigung der niedergeschlagenen oder erlassenen Betrage), so wird die Hauszinssteuer zwar ebenfalls gesenkt, aber der Senkungsbetrag wird den Hauseigen­tümern in den Rechnungsjahren 1935 und 1936 in Form von Anlechestücken vergütet, und zwar im Nominalwerte von 25 v. H. des Steuerbetrages, der 1. tatsächlich entrichtet worden ist, 2. wegen tzilfsbedürftigkeit eines oder mehrerer Wohnungs­mieter erlassen worden ist.

XNunmehr ist auch der Runderlaß des preußischen Finanzministers KV 2 gen 160 vom 3. Mai 1935 bekanntgegeben, der die Umstellung der Haus- zinssteuersenkung in Preußen regelt und einige

nachher unter dem Druck der ganzen Welt erfolgte Umwandlung des Urteils zu lebenslänglichem Zuchthaus als Gnadenakt hinzustellen. Hier seien blinder Haß und niedere Rachsucht an die Stelle des Gerechtigkeitsgefühls getreten.

wir hinter den Lnkfcheidungen unseres Führers stehen und uns nicht zu irgendwelchen Ge­waltausbrüchen hinreißen lassen.

Aber wir hoffen, daß einmal die Geschichte mit ihrer Entwicklung eine Entscheidung im Memelland bringt, wo der litauische Spuk verschwunden ist.

Die Ausführungen von Prof. Gallas wurden mit großem Beifall ausgenommen.

noch offene Fragen klärt. Als Einzahlung auf die Anleihe gelten hiernach nur die tatsächlich entrich­teten Beträge, nicht also die zugunsten des Steuerschuldners wegen Ertragsminderung usw. gewährten Erleichterungen. Die' zugunsten von hilfsbedürftigen Wohnungsmietern gestundeten Hauszinssteuerbeträge gelten als gezahlte Steuern; dagegen werden Hauszinssteuerstundungen für Gewerberaummieter nicht zu 25 v. H. auf An­leihekonto gutgebracht. Bestehen Steuerrückstände, so findet eine Gutschrift von 25 v. H. für die Zah­lungen auf die Steuerrückstände nicht statt. Des­halb gewinnt die Verrechnung der Steuerzahlun­gen erhöhte Bedeutung. Diese sind, wenn der Steuerschuldner keine nähere Bestimmung trifft, als für das Rechnungsjahr 1935 anzusehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Hauszinssteuerreste vorhan­den sind, deren Fälligkeit mehr als sechs Monate zurückliegt, so daß der Verlust des dinglichen Vor­rangs droht. Die Stundungen zugunsten hilfs­bedürftiger Mieter erfahren in ihrer Höhe keine Veränderung. Eine Ausnahme hiervon bilden die anleihefreien Grundstücke. Hierzu kürzen sich die Mieterstundungen um 25 v. H. Dafür tritt eine entsprechende Erhöhung der laufenden Unter­stützung ein.

du frommer Gott"; 2.Abschied vom Walde (O Taler weit o Höhen); 3.Der Linden- baum (Am Brunnen vor dem Tore).

^Sonntagsrückfahrkarten zum He s- Öfchen Dragonertag. Zu dem am 25. und £ö. Mai m Darmstadt stattfindenden Hessischen Dragonertag werden am Bahnhof Gießen Sonn­tagsrückfahrkarten nach Darmstadt ausgegeben Die Karten gelten zur Hinfahrt ab 25. Mai Ö Uhr, die Rückfahrt muß spätestens am 27. Mai 24 Uhr an- getreten fein.

1 S-llhr-Wochenendschluß für alle Großhandelsbetriebe.

Unglaubliche sei Wirklichkeit geworden. Eine Einrichtung, die sich Oberstes Litauisches Ge­richtstribunal nenne, habe es zunächst gewagt, Deutsche zum Tode zu verurteilen und die

Die Hauszinssteuersenkung

Ein neuer Runderlaß.

dem Memeldeulschkum Stück für Stück seiner verbrieften Autonomie entrißen worden sei. Ls sei nicht nur ein blutiger Hohn auf inter­nationale Gerechtigkeit, nicht nur die Vergewal- llgung wehrloser Menschen, die ihr natürliches Recht wahrten, sondern es sei zugleich eine Schmach, die dem gesamten Deutschtum, jedem von uns zugefügt worden fei.

Was ein Jurist zu dem Kownoer Bluturteil zu sagen habe, sei bald gesagt. Nach monatelanger Haft seien die Beschuldigten vor den Richter gestellt wor­den, und als ihre Schuld habe man angeführt, sie würden einer Organisation angehören, die im Ge­heimen vom Deutschen Reich aus geleitet werde und deren Ziel es sei, durch einen bewaffneten Aufstand das Memelgebiet Litauen zu entreißen und Deutsch­land anzugliedern. Ferner waren einige beschuldigt, an dem angeblichen Fememord an dem Wachtmeister 3efuttis beteiligt gewesen zu sein. 9m Dezember habe der Prozeß vor dem Kownoer Kriegsgericht begonnen, schon diese Unterstellung unter Kriegs recht und Kriegsgericht wider­spreche dem Memel st atut. Nach viele Monate dauernder Verhandlung sei man so wett gekommen, daß man keine Beweise der Staatsfeind­lichkeit erbringen konnte, nur Großsprechereien ein­zelner Heißsporne und lächerliche Kleinigkeiten habe man heranziehen können.

Das Zeugnis zweier englischer Rechtsanwalle, die den ganzen Prozeß milgemachl hallen, tanke dahin, daß hier ein Jnskizverbrechen vorliege, das nicht nur Deutschland, sondern die ganze Welk, insbesondere die Signalarmächte empören müsse, wenn der Begriff der inkernaklonalen Moral, mit dem gegen uns so gern operiert werde, überhaupt noch einen Sinn haben solle. Aber wir wollten in dieser Stunde des Schmer­zes und der gerechten Empörung auch das nicht vergeßen, daß es sich hier nicht etwa um das Martyrium einer in hoffnungslose Fremde ver­sprengten Gruppe deutschen Volkstums handele, sondern um ein deutsches Canb, das aus dem Körper des Deutschen Reiches zu Unrecht und im Widerspruch zu allem Selbstbeskimmungs- recht der Völker herausgerissen worden sei. Diese Tatsache müße aller litauischen Propaganda, aller Unkenntnis der Welt zum Troß immer wieder in die Hirne hineingehämmert werden.

Dann zeichnete der Redner noch einmal die ein­zelnen wichtigen Stationen aus der Geschichte des Memellandes auf. Zu Litauen fjabe das Memel­land niemals gehört, sondern das Land fei deutsch seit faft 700 Jahren. Auch die politischen Grenzen beständen schon seit fast 500 Jahren. 9m Versailler Diktat werde ebenfalls der geschichtlichen Entwicklung zum Trotz verfahren, und allerlei habe das Memelland seit der Be­satzungszeit der Franzosen durchgemacht. Die tattgefundenen Wahlen hätten deutlich genug ge­zeigt, zu welchem Volk das Memelgebiet gehöre. So hätten die Litauer bei der Landtagswahl im Jahre 1932 nur 5 Abgeordnete gehabt, während es die Deutschen auf 24 Abgeordnete gebracht hätten. Seit der litauischen Herrschaft sei es nun von Jahr zu Jahr schlechter geworden. Schule und Beamten seien weitgehend dem Deutschtum entzo­gen worden. Die Signatarmächte hätten wohl , auch öfters protestiert, aber Litauen störe sich da­ran nicht.

Lin Staat, der seine Existenz den deutschen Siegen im Weltkrieg verdanke, erlaube sich heute Deutschland gegenüber diese Verstöße, die wir uns gefallen lassen müßten. Bisher habe Denßchland Geduld gezeigt, aber das Kownoer Urteil stelle unsere Geduld auf eine große Be­lastungsprobe. 3m vollen Vertrauen müßten

Am gestrigen Dienstagmittag versammellen sich alle Dozenten und Studenten, die Angestellten und sämtliche Angehörige unserer Landesuniver- m 1 jn &er Neuen Aula zu einer wuchtigen Protestkundgebung gegen das Urteil von Kowno.

Der Prorektor der Universität Prof. Dr. Hummel,

der den dienstlich abwesenden Rektor vertrat, eröff­nete die Kundgebung und begrüßte die zahlreich er­schienenen Volksgenossen. Viele Millionen Deutsche, so führte Prof. Hummel aus, wohnten außerhalb der Grenzen unseres Vaterlandes unter fremden Volkern und hätten dort durch ihre Treue zum deut­schen Volkstum manches Leid und Unrecht zu er­tragen. Gerade in der letzten Zeit habe sich der Kampf gesteigert. Wenn wir heute unseren Volks­genossen draußen nicht mit politischen Machtmitteln helfen könnten, so sei es um so mehr unsere Pflicht, ihnen zu beweisen, daß wir um ihr Schicksal wißen und mit ihnen ihre Unterdrückung fühlen. So solle auch diese Kundgebung uns allen noch einmal die letzten Ereignisse in Litauen vor Augen führen und uns zeigen, welch Unrecht dort unseren Brüdern in der jüngsten Zeit widerfahren ist.

Prof. Dr. Gallas, Gießen

kam nun ausführlich auf das Kownoer Urteil zu sprechen und führte ungefähr folgendes aus: Am 26. März dieses Jahres habe das aus fünf höheren litauischen Offizieren zusammengesetzte Kriegsgericht in Kowno in einem Prozeß gegen 126 Memeldeutsche sein Urteil gefällt. Durch dieses Urteil seien vier Angeklagte zum Tode, zwei zu lebenslänglichem Zuchthaus, etwa 60 zu Zuchthaus­strafen von 5 bis 12 Jahren und weitere zwanzig Angeklagten zu Zuchthausstrafen von IV2 bis 2Vz Jahren verurteilt worden. Nur ein geringer Teil der Angeklagten fei freigesprochen worden, weil es sich entweder um Namensverwechslungen oder um Minderjährige gehandelt habe. Am vorigen Freitag habe das litauische Obertribunal als Kassations­gericht dieses Bluturteil bestätigt. Die Verurteilten hätten nun im Bewußtsein ihrer Unschuld das ihnen nahegelegte Gnadengesuch abgelehnt. Inzwischen habe der litauische Staatspräsident S m e 10 n a die vier zum Tode Verurteilten zu lebenslänglichen Zuchthausstrafen begnadigt. Offenbar in der Scheu, eine Blutschuld und ihre unabsehbaren Folgen auf sein Land zu laden.

Aber was besage diese Geste gegenüber der ungeheuerlichen Tatsache, daß 87 Unschuldige für viele 3ahre, zum Teil für ihr ganzes Leben den Kerkern einer Macht ausgelieferk sind, deren Gefikkungsgrad von dem abendländischen Kulkur- uiveau durch den Abstand eines Jahrhunderts und mehr getrennt sei.

Wenn wir uns in dieser Stunde zusammengefun­den hätten, um unserem Abscheu und Empörung gegenüber diesem Akt brutaler Gewalt Ausdruck zu geben, wenn wir hier im Namen von Recht und Menschlichkeit feierlichen Protest gegen ein Justizverbrechen, wie es kaum seinesgleichen habe, erheben würden, so wüßten wir uns einig mit all denen in der Welt, die sich jenseits alles politischen Hasses und Mißtrauens noch einen unverbildeten Sinn für Anstand und Gerechtigkeit bewahrt hätten. Aber für uns Deutsche sei es noch von einer anderen Bedeutung. Diese fast hundert Memeldeutsche, die nun verurteilt worden seien, seien zu Märtyrern ihres Volkstums geworden. jSie müßten nun für kein anderes Ver­brechen büßen, als daß sie es gewagt' hätten, für das Minimum an völkischer, kultureller und politischer Selbständigkeit einzutreten, das nicht nur der Staat Litauen feierlich versprochen habe, son­dern das auch von den vier Großmächten garantiert worden sei.

Das Kownoer Urteil siehe am Ende eines Ceidenswegs, auf dem in brutaler Unbeküm­mertheit um alle übernommenen Verpflichtungen

Zur Drtsgruppenfeiterin wurde Frau (51 e feier ernannt. Für die Durchführung des Milchfrühstücks in der Schule wurden 100 Mark zur Verfügung ge- 1 stellt, der Kinderschule wurden zu ihrem 100jährigen - Jubiläum verschiedene Geschenke überreicht, mehrere 1 Familien durch die beiden Gemeindeschwestern und 1 die Hebamme unterstützt. Auch sonst wurde mancher- ! lei wertvolle Arbeit geleistet. Nach dem Jahres- : bericht wurden die neuen Satzungen verlesen. Da- nach gliedert sich der Verein in Zukunft in einen ' geschästsführenden Ausschuß (5 Mitglieder), einen : Arbeitsausschuß (bis zu 20 Mitglieder), einen Mtt- 1 gliederausschuß (mindestens 25 Mitglieder) und die übrigen Mitglieder, die mindestens einmal im Jahr zu einer ordentlichen Tagung zusammenzurufen sind. Der sodann vorgetragene Kassenbericht, der mit einer Einnahme und Ausgabe von rund 1200 Mark abschloß, fand die einmütige Entlastung der Rech­nerin, Frau Lina G ü n g e r i ch. Auf den bevor­stehenden Roten-Kreuz-Tag wurde schon jetzt emp­fehlend hingewiesen. Im Laufe des Sommers (vor­aussichtlich am 14. Juli) soll, wie vor zwei Jahren, im Schloßpark ein großes Sommerfest zum Besten der Roten-Kreuz-Arbeit des Vereins abgehalten werden. Mit einem Sieg-Heil auf den Führer und Schirmherrn des Roten Kreuzes wurde die Versamm­lung geschlossen. Eine Sitzung der beiden Ausschüße schloß sich an.

kreis Friedberg.

* Butzbach, 21. Mai. Zwischen der hiesigen Vereinsbank, der Vorschuß- und Kre- ditkasse in Oberkleen und dem S p a r und Darlehnskassenverein in Ebers­göns wurde die Verschmelzung der drei Geldinsti­tute vereinbart. Am 27. Mai soll in einer außer­ordentlichen Generalversammlung die Zusammen­legung mit der Wahl der Vereinsorgane abge­schlossen werden.

Kreis Schotten.

Laubach, 21. Mai. Am Samstagabend ver­anstaltete das Laubacher Fähnlein des Deutschen Jungvolks im Saale desSchüt- zenhofes" einen Werbeabend. Nach dem Aufmarsch der Pimpfe auf der Bühne wurden ein schneidiger Marsch vom Spielmannszug sowie ein Gedichtvor­trag zu Gehör gebracht. Standortführer H. Gaub begrüßte darauf die Besucher. Anschließend sprach der Jungbannführer W. Schreiber in überzeu­gender Weise über die Arbeit, Zwecke und Ziele des Deutschen Jungvolks. Ortsgruppenleiter Pg. Henze sprach ebenfalls über die Förderung des Jugend­werkes. Mit exakten Sprechchören, Gesängen des Jungvolks sowie weiteren Märschen des Spielmanns­zuges wurde der schön verlaufene Abend umrahmt. Nach dem Gesänge des LiedesVorwärts^ vor­wärts!" und dreifachem Sieg-Heil auf den Führer und Reichskanzler sowie den Reichsjugendführer wurde die Werbeveranstaltung geschloßen.

)( Ruppertsburg, 21. Mai. Am Sonntag- nachmittag hielt unsere Spar- und Dar­lehenskasse im Gasthaus Schlörb ihre 43. or­dentliche Generalversammlung ab, die von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Karl Konrad I., geleitet wurde. Nach kurzer Begrüßung gedachte man des treuen Mitglieds Friedrich Diehl I., bas durch den Tod im letzten Jahre abberufen wurde. Direktor Hch. B ö ch e r verlas einen ausführlichen Geschäftsbericht. Die Kaße hat zur Zeit 65 Mitglie­der. Der langjährige Rechner Wilh. Lehr II. ver­las die Bilanz; sie wies einen kleinen Ueberschuß auf. Das neue Einheitsstatut nahm man an. Bei der Vorstandswahl gab es keine Aenderung. Direk-

Der Begriff von Recht und Gerechkigkeik, wie er feil Jahrhunderten und Jahrtausenden bei allen Kulturvölkern der Erde lebe, werde mit diesem Urteil mit Füßen getretene. .

Dieses Verbrechen müsse einen Sturm der Ent- rüftung nicht nur im ganzen deutschen Volk, son­dern überall da, wo noch der Geist der Zivilisa­tion etwas gelte, entfachen Wir fragen: wird Europa es sich gefallen lassen, daß ein kleiner Staat die heiligsten Ueberüeferungen unse­rer Kultur schändet, indem er Willkür an Stelle von Recht und Gesetz treten läßt? Es gehe hierbei nicht um das Leben dieser unschuldigen Männer, sondern um ein Prinzip, das die Grundlage für das friedliche Zusammenleben der Völker über­haupt sei. Was nützten uns Friedensbeteuerun­gen, wenn die einfachsten Rechtsgrundfätze in den Schmutz gezogen würden? Für uns gelte es jetzt, Nuhe zu bewahren und restlos auf den Führer 51x vertrauen.

Mit dreifachem Siegheil auf den Führer und Kanzler und mit dem ersten Vers des Deutschland- und des Horst-Wesiel-Liedes wurde die eindrucks­volle Kundgebung geschloßen.

Schwerer Derkehrsunfall bei Butzbach.

Eine Tote, ein Schwerverletzter.

LPD. Butzbach, 21. Mai. In der Nacht zum Dienstag gegen 24 Uhr rannte ein mit zwei Per­sonen besetztes Motorrad kurz hinter dem ; Nachbarort Ni eder -Weise l nach Nieder-Mörlen , zu gegen ein aus Richtung Butzbach kommendes . Personenauto aus Bad-Nauheim. Die Fahrer ; des Motorrads, der 27jährige Otto Häusner aus Pohl-Göns und die 20jährige Elise Richter aus Nieder-Weisel, wurden bei dem Anprall zu Boden geschleudert und schwer verletzt. Bei dem Mädchen trat der Tod auf der Stelle ein, Häusner wurde mit einem komplizierten Oberschenkelbruch ins Nieder-Weiseler Johanniter- Krankenhaus eingeliefert, wo er infolge starken Blutverlustes so schwer darniederliegt, daß a n feinem Aufkommen gezweifelt werden muß. Die Insassen des Personenwagens, der nach dem Anprall die Straßenböschung hinabfuhr, kamen mit dem Schrecken davon. Die polizeiliche Unter­suchung des Vorfalls wurde noch in der Nacht auf­genommen.

Canbfrds Gießen.

Großen-Linden,21. Mai. Gestern wurde die hiesige Jagd wieder auf 9 Jahre verpachtet und in zwei Bezirke eingeteilt. Der Waldbezirk, ein­schließlich 5es angrenzenden Staatswaldes und des der Gemeinde Lützellinden gehörigen Waldteils, er­brachte einen Erlös von 550 Mark. Der Jagdbezirk einschließlich des angrenzenden Feldteils hat eine ungefähre Größe von 500 Hektar. Für die Feld­jagd, die eine Größe von 700 Hektar hat, wurden 367 Mark geboten. Bei der letzten vorhergehenden Verpachtung war der Erlös für Feld und Wald zu­sammen 1450 Mark, ohne Staats- und Gemeinde­wald von Lützellinden. Bis zum 31. März 1940 ver­bleibt der Erlös für die Jagd noch in der Gemeinde- kaffe, nach dieser Zeit muß der Ertrag der Jagd­nutzung an die yagbgenoffen (Grundstückseigen­tümer) verteilt werden.

A Großen-Linden, 22. Mai. Am Freitag, 24. Mai, kann die älteste Einwohnerin unse­res Ortes, die Frankfurter Straße 103 wohnende Landwirtswitwe Katharine Wagner, ihren 91. Geburtstag feiern. Sie ist allerdings die meiste Zeit bettlägerig. Fast im gleichen Alter, nur wenige Monate jünger, steht auch ein männlicher Mitbürger, der Landwirt Philipp Peppler. Seit Beginn des neuen Schuljahrs wirkt als neue Lehrkraft an der hiesigen Schule der von Hör- genau hierher versetzte Lehrer Obermann.

= Lich, 21. Mai. Gestern abend hielt der im Jahr 1867 gegründete Ortsverein L ich des Hessischen 21 Ucefrauenoereins unter Leitung der Fürstin Reinhard zu Solms- Hohensolrns-Lich seine diesjährige General­versammlung ab. Nach begrüßenden Worten der Vorsitzenden erstattete der Geschäftsführer, Stifts­dechant Kahn, den Jahresbericht. Der Verein zählte im vergangenen Jahr 158 Mitglieder und ist in weiterer Aufwärtsentwicklung begriffen. In fei­ner Nähstube stellte er vor Weihnachten über 110 Wäsche- und Kleidungsstücke her und stellte sie der Winterhilfe zur Verfügung. Nach Weihnachten i wurde der Wäscheschrank des Vereins nach Anord- : nungen des Landesoereins ergänzt. Ferner führte er in Verbindung mit der Frauenschaft und unter i Leitung von Dr. Neunhöffer (Lich) einen Kur- 1 us für Samariterinnen des Roten Kreuzes durch, 1 den 19 Frauen und Mädchen mit Erfolg bestanden, l

Gemeinschaftsvereinbarung zwischen Dirlschafks- gruppe und Deutsche Arbeitsfront.

DAF. Frankfurt a. M., 21. Mai. Im Sinne der Leipziger Tagung wurde mit Wirkung ab 15. Mai 1935 zwischen dem Reichsverband des Deut­schen Groß-, Ein- und Ausfuhrhandels, Bezirks­gruppe Hessen, und der Reichsbetriebsgemeinschast Handel, Gau Hessen-Nassau, Fachgruppe Groß­handel, für alle Großhandlungen des rhein-mainischen Wirtschaftsgebiets angeordnet, daß an Samstagen der Betrieb spätestens um 15 Uhr zu schließen ist. Un­berührt von dieser Anordnung bleiben Betriebe die bereits einen früheren Betriebsschluß an Samstagen eingeführt haben. Diese Anordnung güt nicht für solche Betriebe, die außer Großhan­del noch ein Einzelhandelsgeschäft betreiben, und Zwar insoweit nicht, als Personal zur Aufrecht­erhaltung des Einzelhandelbetriebes erforderlich ist

Diese. Vereinbarung ist insofern von weittragen­der sozialer Bedeutung gleichzeittg für Führer der Detnebe und der Gefolgschaften, als sie durch e i n- heitliche Regelung das Wochenende zur Aus­spannung und Sammlung der Kräfte und Teil­nahme an den Wochenendveranstaltungen Kraft durch Freude" freigibt. Was bisher zu erreichen un­möglich erschien, wurde durch gegenseitiges " standnis in freiwilliger Vereinbarung möglich!. y

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