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Der kommunistische WelttaoGegen den Imperia­lismus". Aufstand in Kolumbien. Sep­tember: Bombenexplosionen in Deuts chl a nd. Oktober: Einmarsch der Bolschewisten aus Rußland in die Mandschurei.

1930. Februar: Kommunistische Auftritte in D e^ t s ch l a n d. März: Der kommunistische Welttag der Arbeitslosen". Mai: Kommunisti- scher bewaffneter Aufstand in China. Juni- Juli: Bekämpfung der kommunistischen Bewegung in F.i n n l a nd. Juli: Kommunistischer Bürger­krieg in China.

1931. Januar: Bekämpfung kommunistischer Ban­den in China. Amtliche Enthüllungen über Kommunisten in den Vereinigten Staaten. Mai: Revolution in Spanien bricht los. Juni-Juli: Kampf gegen kommunistische Banden wieder in China. Auaust: Bekämpfung des Kommunismus in Argentinien. Kommu­nistische Handelsvertretung für Südamerika wird geschloffen, Verhaftungen usw. usw. Es ist eine endlose, endlose Serie.

Ich habe aus der letzten Rede des englischen Lordsiegelbewahrers, wenn ich nicht irre, die Auf­fassung hsrausgelesen, daß solche und insbesondere aggressive militaristische Tendenzen der Sowjetunion gänzlich fernliegen. Niemand würde glück­licher sein als wir, wenn sich diese Auffassung i n der Zukunft bewahrheiten sollte. Die Vergangenheit spricht jedenfalls dagegen. Wenn ich mir anmaße, meine Auffassung diesem Urteil entgegenzuhalten, dann kann ich immerhin darauf Hinweisen, daß der Erfolg meines eigenen Lebenskampfes nicht gerade aus­schließlich einer bei mir zufällig ganz besonders stark angehäuften Unfähigkeit zu verdanken ist. Ich

glaube, ich verstehe hier immerhin eini­ges. Ich habe in Deutschland meine Tätigkeit etwa in derselben Zeit begonnen, in der der Bolsche­wismus feine ersten Erfolge, d. h. b? n erste n Bürgerkrieg in Deutschland feierte. Als nach 15 Jahren der Bolschewismus in unserem Lande 6 Millionen Anhänger zählte, war ich auf 13 Millionen gestiegen. Im EntscheidunHskampf ist er unterlegen. Der Nationalsozialismus hat Deutschland und damit vielleicht ganz Europa vor der schrecklich st en Katastrophe aller Zeitenzurückgerissen.

Würden die westeuropäischen Beurteiler dieser Idee über dieselben praktischen Erfahrungen ver­fügen, wie ich sie habe, dann glaube ich, würde man vielleicht auch dort zu wesentlich anderen Auffassungen gelangen. Würde aber mein Kampf in Deutschland mißlungen sein, und der bolschewistische Aufruhr das Reich zunächst über­wältigt haben, dann weiß ich, würde das Verständ­nis für die Größe unserer geschichtlichen Leistung sicher nicht bestritten werden. So kann ich nur als vielleicht von der übrigen Welt verlachter War­ner auftreten. Soweit es sich jedenfalls aber um Deutschland handelt, muß ich meinem Gewissen und meiner Verantwortung gemäß folgendes feststellen:

Die deutschen kommunistischen Aufstände und Re­volutionen hätten ohne die geistige und materielle Vorbereitung durch den Weltbolschewismus gar nicht stattfinden können. Ihre hervor­ragendsten Führer wurden für ihre revolutionären Handlungen in Deutschland nicht nur in Ruß­land geschult und finanziert, sondern auch gefeiert und mit Orden ausgezeichnet, ja sogar zu Inhabern russischer Truppenteile ernannt. Dies sind Tatsachen.

Kein Vertrag mit Litauen!

Deutschland hat bei keinem europäischen Krieg - etwas zu gewinnen. Was wir wollen, ist Frei­heit und Unabhängigkeit. Aus diesen Absichten heraus waren wir auch bereit, mit all unseren Nachbarstaaten Nichtangriffspakte abzuschlie­ßen. Denn wir davon Litauen ausneh­men, so geschieht dies nicht deshalb, weil wir dort einen Krieg wünschen, sondern weil wir nicht mit einem Staat politische Verträge, ein­gehen können, der die primitivsten Ge­setze des menschlichen Zusammen­lebens mißachtet.

Es ist traurig genug, daß durch die zersplitterte Lagerung der europäischen Völker sich in manchen Fällen eine praktische Grenzziehung in den Nationali­täten entsprechenden Nationalgrenzen nur schwer ver­wirklichen läßt, oder daß durch gewisse Verträge auf die nationale Zusammengehörigkeit bewußt keine Rücksicht genommen wurde. Es ist dann aber erst recht nicht notwendig, daß man Menschen, die ohnehin schon von dem Unglück getroffen sind, von ihrem angestammten Volk weggeris­sen zu sein, außerdem noch quält und miß­handelt. (Stürmische Pfuirufe.) In einer gro­ßen internationalen Zeitung las ich vor roenigen Wochen die Bemerkung, daß Deutschland doch leicht auf das Memelgebiet Verzicht leisten könne, es sei ohnehin schon groß genug. Dieser edle menschen­freundliche Skribent vergißt nur eines, daß 140 000 Menschen endlich ja auch ein ei gene s Le - bensrecht besitzen, daß es sich gar nicht darum handelt, ob Deutschland sie will ober nicht will, sondern darum, ob f i e selbst Deutsche ober keine Deutsche sein möchten. S i e finb Deutsche; man hat sie burch einen nach­träglich sanktionierten Ueberfall, ber mitten im Frieden ftattfanb, vom Reich weggerissen und zur Strafe dafür, baß sie nun bennoch am beutschen Volkstum hängen, werden sie verfolgt, gefoltert und auf ba? barbarisch st e mißhanbelt. Was würbe man wohl in En g« lanb ober in Frankreich sagen, wenn ein solch trauriges Schicksal Angehörigen diesen Na­tionen zustoßen würde, wenn das Gefühl der Zu­gehörigkeit zu einem Volk durch Menschen, die man gegen jebes Recht und Naturemp- finden von einem solchen Volke weggerissen hat, als strafwürdiges Verbrechen gilt, dann heißt dies, baß man Menschen selbst bas Recht be­streitet, bas jebem Tier noch zugebilligt wirb: Das Recht ber Anhänglichkeit an ben alten Herrn unb bie alte angeborene Gemeinschaft. Aber 140 000 Deutsche in Litauen werden sogar unter diese Rechte gestellt. (Lebhafte Zustimmung.) Wir haben daher keine Möglichkeit, solange es ben verant­

wortlichen Garanten bes Memelstatuts ihrerseits nicht möglich ist, Litauen zum Respekt ber primi­tivsten Menschenrechte zurückzuführen, unsererseits mit biesem Staat irgendeinen Vertrag abzuschließen.

Wik dieser Ausnahme aber, die jederzeit von den dafür verantwortlichen Großmächten be­hoben werden kann, sind wir bereit, jeden angrenzenden europäischen Staat durch einen Nichtangrisfs- und Gewaltausschlie- hungsvertrag jenes Gefühl der Sicherheit zu erhöhen, das ja auch uns als Gegenseite zugute kommt. Vir haben aber nicht die Möglichkeit, solche Verträge durch Beistandsver­pflichtungen zu ergänzen, die weltanschau­lich, politisch und sachlich für uns untrag­bar sind. Der Nationalsozialismus kann nicht die Angehörigen des deutschen Volkes, d. h. seine Anhänger, zum Kampf aufrufen, für die Erhaltung eines Systems, das in unserem eige­nen Staat zumindest als unser grimmigster Feind in Erscheinung tritt. Die Verpflichtung zum Frieden: Ia. Eine Kampfhilfe des Bolsche­wismus wünschen wir selbst nicht und wären auch nicht in der Lage, sie zu geben.

Im übrigen sehen wir in dem Abschluß ber uns bekanntgeworbenen Beistandspakte eine Entwick­lung, bie sich in nichts mehr unterscheibet von ber Bildung ber früheren militärischen Allianzen. Wir bebauern dies besonbers des­halb, weil burch bas zwischen Frankreich unb Ruß» lanb abgeschlossene Militärbünbnis ohne Zweifel in ben einzig klaren unb wirklich wertvollen gegensei­tigen Sicherheitsoertrag in Europa, nämlich ben Locarno-Pakt, ein Element ber Rechts­unsicherheit hineingetragen wirb. Die wohl aus ähnlichen Befürchtungen heraus in letzter Zeit von verschiebenen Seiten oorgetragenen Interpellationen über bie infolge bieses Bündnisses gegebenen Rechts­oerpflichtungen beweisen sowohl durch bie Frage­stellungen als auch durch bie Beantwortung, wie groß die Zahl ber dadurch ermöglichten Fälle ist, die jedenfalls zu Meinungsverschieden­heiten Anlaß geben können. Die deutsche Reichsregierung wird besonders dankbar sein, eine authentische Interpretation der Rück­wirkungen und Auswirkungen des russisch-französi- schen Militärbündnisses auf die Vertragspflichten der einzelnen Vertragspartner des Locarno-Paktes zu erhalten. Sie möchte auch keinen Zweifel über ihre eigene Auffassung aufkommen lassen, baß sie diese Militärallianzen als unvereinbar mit dem Gei st und dem Buchstaben des Vol» ferbunbsftatuts hält.

Mchleinmischulig".

Nicht weniger unmöglich als die llebernahme unbegrenzter Beistandsverpflichtungen erscheint uns die Unterzeichnung von Nichtein­mischungspakten, solange dieser Begriff nicht eine genaueste Definition er­fährt. Denn an sich hätten wir Deutsche den allermeisten Grund, uns zu freuen, wenn end­lich ein Weg oder eine Methode gefunden werden könnte, um die Einflußnahme auf das innere politische Leben der Völker durch Kräfte von außen zu unterbinden und zu verhindern.

Seit Beendigung des Weltkrieges ist ja Deutsch­land ein Opfer solcher fortgesetzten Störungen. Unsere Kommuni st ische Par- t e i war die Sektion einer im Auslande verankerten und von dort dirigierten politischen Bewegung. Alle Aufstände in Deutschland erhielten von außen ihre geistige Führung und materielle Förderuna. Das ist übrigens der anoeren Welt aanz genau bekannt, hat sie aber nie sonderlich aufgeregt. Eine Armee von Emigranten ist im Ausland gegen Deutschland tätig. In Prag, Paris unb anderen Stäbten werben fortgesetzt revolutionäre deutsche Zeitungen gedruckt und nach Deutschland geschmug­gelt. Oeffentliche Aufrufe zu Gewalttaten finden nicht nur in diesen Organen, sondern auch in sonsti­gen großen Blättern bereitwillige Aufnahme. So­genannteschwarze" Sender fordern von dort aus in Deutschland zu Attentaten auf. Wieder an­dere Sender machen in deutscher Sprache Propa­ganda für in Deutschland verbotene Terrororganisa­tionen. Gerichtshöfe werden im Auslande in voller Offenheit gebildet unb versuchen, von außen her in bie beutsche Rechtspflege einzugreifen usw. usw. So sehr wir also selbst interessiert finb, solche Versuche unb Methoben zu beseitigen, so groß scheint uns o t e Gefahr zu sein, baß bei einer nicht ganz genauen Definition solcher Vorgänge ein Regime, bas im Innern eines Staates über keine andere Rechtsgrundlage als die der Ge­walt verfügt, jede innere Erhebung sofort als auj ätt^eien MuUuH

renbe Einmischung umzubeuten ver­sucht unb nun zu seiner Selbsterhaltung bie ver­tragliche Waffenhilfe forbert. Daß in Europa b i e politischen Grenzen nicht bie Jbeen- grenzen finb und sein können, kann schwerlich bestritten werden. Seit der Einführung des Chri­stentums haben sich in ununterbrochener Folge be­stimmte Ideen in der europäischen Völker- und Sckicksalsfamilie verbreitet unb über alle staatlichen und nationalen Grenzen hinweg Brücken ge­schlagen unb oerbinbenbe Elemente geschaffen. Wenn z. B. ein auslänbisches Ka­binettsmitglied bedauert, daß im heutigen Deutsch­land bestimmte, im Westen Europas gültige Vor­stellungen zur Zeit nicht mehr anerkannt werden, so müßte es eigntlich um so verständlicher sein, wenn umgekehrt deutsche Gedanken des Reiches an dem einen oder anderen deutschen Land nicht spur­los vorübergehen können.

Deutschland hat weder die Absicht, noch den Willen, sich in die inneren österreichischen Ver­hältnisse einzumengen, Oesterreich etwa zu an­nektieren oder anzuschtiehen. Das deutsche Volk und die deutsche Regierung haben aber aus dem einfachen Sotidaritätsgefüht gemeinsamer na­tionaler Herkunft den begreiflichen Wunsch, daß nicht nur fremden Völkern, sondern auch dem deutschen Volk überall das Selbst- bestimmungsrecht gewährleistet wird. (Lebhafte Zustimmung.)

Ich selbst glaube, daß auf bie Dauer kein Regime, das nicht im Volke verankert, vom Volke getragen und vom Volke gewünscht wird, Bestand haben kann. Wenn zwischen Deutschland und der zu einem großen Prozentsatz auch deutschen Schweiz solche Schwierigkeiten nicht bestehen, bann einfach bes» halb, weil bie Unabhängigkeit unb Selbständigkeit der Schweiz eine tatsächliche ist, unb weil niemanb zweifelt, in ihrer Regierung ben wirklichen legalen Ausbruck bes Lolkswillens zu sehen. Wir Deutsche haben aber allen Anlaß, zufrieben zu sein, baß sich unserer Grenze ein Staat mit Mer zu einem

hohen Teil deutschen Bevölkerung bei großer, bedingte Spannung um so mehr, als dadurch eine innerer Festigkeit und im Besitz einer Störung unseres früher s o guten Ver­wirklichen und tatsächlichen Unab-Hältnisses zu Italien eingetreten ist. einem hängigkeit befindet. Die deutsche Regierung Staat,'mit dem wir sonst keinerlei Inter- bedauert die durch den Konflikt mit Oesterreich^essengegensätze besitzen.

Deutschlands konstruktives Programm.

Wenn ich von diesen allgemeinen Betrachtungen nun übergehe zu einer präziseren Fixierung der vorliegenden aktuellen Probleme, so komme ich zu folgender Stellungnahme ber beutfdjen Reichsregierung:

1. Die beutsche Reichsregierung lehnt bie am 17. März erfolgte Genfer Entschließung ab. Nicht Deutschlanb hat ben Vertrag von Versailles einseitig gebrochen, fonbern bas Dik - tat von Versailles würbe in ben bekannten Punkten einseitig verletzt unb damit außer Kraft gesetzt durch jene Mächte, die sich nicht entschließen konnten, der von Deutschland verlangten Abrüstung bie vertraglich vorge­sehene eigene folgen zu lassen. Die burch bieten Beschluß in Genf Deutschland zugefügte neue Diskriminierung machte es ber deutschen Reichs­regierung unmöglich, in diese Institution zurückzu­kehren, ehe nicht bie Voraussetzung für eine wirklich gleiche Rechtslage aller Teil­nehmer geschaffen ist. Zu bem Zweck erachtet es bie beutsche Reichsregierung als notwendig, zwischen bem Vertrag von Versailles, ber aufgebaut ist auf ber Unterfdjeibung ber Na­tionen in Sieger unb Besiegte, unb bem Völker- b u n b, ber aufgebaut fein muß auf ber Gleichbe­wertung unb Gleichberechtigung all feiner Mit- glieber, eine klare Trennung herbeizuführen. Diese Gleichberechtigung muß sich auf alle Funktio­nen unb alle Besitzrechte im internationalen Leben erstrecken.

2. Die beutsche Reichsregierung hat infolge ber Nichterfüllung der Abrüstungsverpflichtungen durch die anderen Staaten sich ihrerseits l o s g e s a g t von den Artikeln, die infolge ber nunmehr einseitigen vertragswibrigen Belastung Deutsch- lanbs eine Diskriminierung ber beut» schen Nation für unbegrenzte Zeit barstellen. Sie erklärt aber hiermit feierlichst, baß sich biefe ihre Maßnahme ausschließlich auf die moralisch und sachlich bas beutsche Volk bisfriminierenben unb bekanntgegebenen Punkte bezieht. Die beutsche Reichsregierung wirb daher die sonstigen, das Zusammenleben der Nationen betreffenden Artikel einschließlich ber territorialen Bestimmun­gen unbebingt respektieren unb bie im Wanbel ber Zeiten unvermeiblichen Revisio­nen nur auf bem Wege einer frieblichen Ver- ftänbigung burchführen.

3. Die deutsche Reichsregierung hat die Ab­sicht, keinen Vertrag zu unterzeich­nen, der ihr unerfüllbar erscheint. Sie wird aber jeden freiwillig unterzeich­neten Vertrag, auch wenn seine Abfassung vor ihrem Regierungs- und Machtantritt statt­fand, peinlich ein halten. Sie wird ins­besondere daher ave aus dem Locarno­pakt sich ergebenden Verpflichtungen solange halten und erfüllen, als die anderen Ver­tragspartner auch ihrerseits bereit sind, zu die­sem Pakt zu stehen. Die deutsche Reichsregie­rung sieht in der Respektierung der ent­militarisierten Zone einen für einen souveränen Staat unerhört schweren

Beitrag zur Beruhigung Europas.

Sie glaubt aber darauf Hinweisen zu müssen, daß die fortgesetzten Truppenvermehrungen auf der anderen Seite keineswegs als eine Ergänzung dieser Bestrebungen an­zusehen sind.

4. Die deutsche Reichsregierung ist jederzeit be­reit, sich an einem Gütern kollektiver Z u- fammenorbeit zur Sicherung des e u 53 Hp(i /U30ijid|dq nL suaqaiig u 3 (p j 1 p d o 2 aber bann für notwendig, dem Gesetz ber ewigen Weiterentwicklung burch bie Offenhaltung vertraglicher Revisionen entgegenzukom­men. Sie sieht in ber Ermöglichung einer geregel­ten Vertragsentwicklung ein Element der Friebens- sicherung, in dem Abdrosseln jeder notwendigen Wandlung eine Aufstauung für spätere Explosionen.

5. Die deutsche Reichsregierung ist ber Auf­fassung, daß ber Neuaufbau einer europäischen Zusammenarbeit s i ch nicht in ben Formen einseitig aufoktroyierter Bebingun- gen vollziehen kann. Sie glaubt, daß es richlig ist, sich angesichts ber nicht immer gleichgelagerten .Interessen stets mit einem Minimum zu begnügen, statt biefe Zusammenarbeit . n - folge eines unerfüllbaren Maxi­mums an Forberungen scheitern zu lassen. Sie ist weiter ber Ueberzeugung, baß sich biefe Ser» ftänbigung mit einem großen Ziel im Auge nur schrittweise vollziehen kann.

6. Die beutsche Reichsregierung ist grundsätzlich bereit, Nichtangriffspakte mit ihren einzel­nen Nachbarstaaten abzuschließen unb diese durch alle Bestimmungen zu ergänzen, die auf eine I s o° lierung ber Kriegsührenben und eine Lokalisierung des Kriegsherbes ab­zielen. Sie ist insbefonbere bereit zur Uebernahme aller Verpflichtungen, bie. sich baraus für bie Liefe­rung von Materialien und Waffen im Frieden ober Krieg ergeben mögen unb von allen Partnern übernommen unb respektiert werden.

7. Die deutsche Reichsregierung ist bereit, zur Ergänzung des Locarnopaktes einem Luftad- ko m m e n zuzustimmen und in seine Erörterungen einzutreten.

8. Die deutsche Reichsregierung hat bas 21 u s maßbesAufbauesberneuendeutschen Wehrmacht bekanntgegeben. Sie wird davon unter keinen Umständen abgehen. Sie sieht weder zu Lande, noch zur Luft, noch zur See in der Erfüllung ihres Programms irgendeine Bedrohung einer anderen Nation. Sie ist aber jederzeit bereit, in ihrer Waffenrü - ftung jene Begrenzungen vorzunehmen, die von ben anderen Staaten ebenfalls übernommen werden. Die deutsche Reichsregie- rung hat von sich aus bereits bestimmte Begrenzun­gen ihrer Absichten mitgeteilt. Sie hat damit am besten ihren guten Willen gekennzeichnet, ein unbe­grenztes Wettrüsten zu vermeiden. Ihre Begren­zung der deutschen Luftrüstung auf ben Stand einer Parität mit ben einzelnen anderen westlichen großen Nationen ermöglicht jederzeit die Fixierung einer oberen Zahl, die bann miteinzu- halten sich Deutschland bindend verpflichten wird.

Keine Flottennvalilät mit England.

Die Begrenzung der deutschen Ma­rine liegt mit 35 Prozent ber englischen mit noch 15 Prozent unter dem Gesamt- tonnagement der französischen Flotte. Da in ben verschiedenen pressekom- mentaren bie Meinung besprochen wurde, daß diese Forderung nur ein Beginn sei und sich insbesondere mit dem Besitz von Kolonien erhöhen würde, erklärt die deutsche Reichs­regierung bindend: Diese Forderung ist für Deutschland eine endgültige und blei­bende. Deutschland hat weder die "(('sicht noch die Notwendigkeit oder das Vermögen, in irgendeine neue Flottenrivaliiat einzutreten. Die deutsche Reichsregierung erkennt von sich aus die überragende Lebenswichttgkeit und damit die Berechtigung eines dominieren­den Schuhes des Britischen Weltreiches zur See an, genau so wie wir umgekehrt entschlos­sen sind, alles Notwendige zum Schuhe unserer eigenen kontinentalen Existenz und Freiheit zu tun. Die deutsche Regierung hat die aufrichtige Absicht, alles zu tun, um zum britischen Volk und Staat ein Verhältnis zu finden und zu erhallen, das eine Wiederholung des bisher einzigen Kampfes zwischen beiden Nationen für immer verhindern wird.

9. Die deutsche Reichsregierung ist bereit, s i ch an allen Bestrebungen aktiv zu be­teiligen, bie z u praktischen Begren­zungen uferloser Rüstungen führen kön­nen. Sie sieht ben einzig möglichen Weg hierzu in einer Rückkehr zu ben Gebankengängen der einsti­gen Genfer Konvention bes Roten Kreuzes. Sie glaubt zunächst nur an bie Mög­lichkeit einer schrittweisen Abschaffung unb Verfemung von Kampfmitteln unb Kampsmethoden, bie ihrem innersten Wesen nach in Wider­spruch stehen zur bereits geltenden Genfer Kon­ventton des Roten Kreuzes. Sie glaubt dabei, daß ebenso wie bie Anwendung von Dumdum-Ge­schossen einst verboten und im großen damit auch prakttsch verhindert wurde, auch bie Anwendung anderer bestimmter Waffen zu verbieten und damit auch prakttsch zu verhindern ist. Sie versteht dar­unter alle jene Kampfwaffen, die in erster Linie weniger den kämpfenden Soldaten als viel­mehr den am Kampfe selb st unbeteilig­ten Frauen unb Kinb ern Tob und Ver­nichtung bringen. Die deutsche Reichsregierung hält ben Gedanken, Flugzeuge abzuschaffen, aber das Bombardement offenzulassen, für irrig und un­wirksam. Sie hält es aber für möglich, die A n - wenbung bestimmter Waffen internatio­nal als völkerrechtswidrig zu verban­nen und bie Nationen, bie sich solcher Waffen dennoch bedienen, als außerhalb der Menschheit und ihrer Rechte und Gesetze stehend zu verfemen. Sie glaubt auch hier, daß ein schrittweises Vor­gehen am ehesten zum Erfolg führen kann. AljA Verb dl des Abwerfens von Gas^

Brand- und Sprengbomben außerhalb einer wirklichen Kampfzone. Diese Beschränkung kann bis zur vollständigen internationalen Ver­femung des Bombenabwurfs überhaupt fortgesetzt werden. Solange aber der Bombenabwurf als sol­cher freisteht, ist jede Begrenzung der Zahl ber Bombenflugzeuge angesichts der Möglichkeit des schnellen Ersatzes fraamürbig. Wird ber Bomben- aomurf aber als solcher als völkerrechts­widrig e Sarb ar e i ge brandmarkt, so wird der Bau von Bombenflugzeugen damit bald als überflüssig und zwecklos von selbst fein Ende finden.

Denn es einst gelang, durch die Genfer Rote- kreuz-konvention die an sich mögliche Tötung des wehrlos gewordenen Verwundeten oder Gefangenen allmählich zu verhindern, bann muh es genau fo möglich fein, durch eine analoge Konvention den Bombenkrieg gegen die ebenfalls wehrlose Zivilbevölkerung zu ver­bieten und endlich überhaupt zur Einstellung zu bringen. Deutschland sieht in einer solchen grundsätzlichen Anfassung des Problems eine größere Beruhigung und Sicher­heit der Völker, als in allen Beistands­pakten und TNilitärkonventionen.

10. Die deutsche Reichsregierung ist bereit, jeder Beschränkung zuzusttmmen, die zu einer Besei­tigung der gerade für ben Angriff beson­bers geeigneten schwersten Waffen führt. Diese Waffen umfassen 1. schwerste Artillerie und 2. schwerste Tanks. Angesichts ber ungeheuren Be­festigungen ber französischen Grenze würde eine solche internationale Beseitigung ber schwersten An­griffswaffen Frankreich automatisch in ben Besitz einer geradezu 100prozenttgen Sicherheit bringen.

11. Deutschland erklärt sich bereit, jeder B e - grenzung ber Kaliber stärken der Artil­lerie, der Schlachtschiffe, Kreuzer und Torpedoboote zuzustimmen. Desgleichen ist die deutsche Reichs­regierung bereit, jede internationale B e - grenzung der Schiffsgrößen zu akzep­tieren. Unb endlich ist die deutsche Reichsregierung bereit, der Begrenzung des Tonnenge­haltes ber U-Boote oder auch ihrer voll­kommenen Beseitigung für den Fall einer internationalen Regelung zuzustimmen.

Darüber hinaus aber gibt sie abermals die Ver­sicherung ab, daß sie sich überhaupt jeder inter­nationalen unb im gleichen Zeitraum wirksam wer­denden Waffenbegrenzung ober Waffenbeseittgung anschließt.

12. Die deutsche Reichsregierung ist ber Auf­fassung, baß alle Versuche, burch internationale ober mehrstaatliche Vereinbarungen eine wirksame Mil- berung gewisser Spannungen zwischen einzelnen Staaten zu erreichen, vergeblich sein müssen, so­lange nicht burch geeignete Maßnahmen einer Vergiftung ber öffentlichen Meinung ber Volker burch unverantwortliche Elemente in Wort unb Schrift, Film unb Theater erfolgreich oorgebeugt wirb.

Schluß der Führerrede im 3» Matt.