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besonderer gigantischer Flugzeug­träger

uno das alles im Zeichen derAbrüstung" einer Offensivwaffe! Das alles in Erfüllung der hn Iriedensverkrag von Versailles vorgeschrie­benen Befolgung der von Deutschland vorge- nommenen Zerstörung der Flugzeuge.

Tanks:

Deutschland hat entsprechend der ihm auferlegten Verpflichtung seine Tanks des Weltkrieges ver­nichtet. Es hat damit ebenfalls eineOffensiv- waffe" vertragsgetreu zerstört und abgeschafft. Es wäre die Pflicht der anderen Staaten gewesen, nun ihrerseits mit der Vernichtung ihrer Tank­waffen zu beginnen. Allein nicht nur, daß diese Vernichtung unterblieb, es erfolgte eine dau­ernde Verbesserung derselben sowohl in bezug auf Schnelligkeit, als auch in bezug auf Widerstands- und Angriffsfähigkeit. Die Schnellig­keit der Weltkriegstanks von 4 bis 12 Kilometer wurde gesteigert auf 30, 40, 50, ja endlich bis auf 160 Kilometer die Stunde!

Als Deutschland schon längst keine Niete mehr von seinen ehemaligen Tanks befaß, ging Frank­reich von den mittleren Typen von 10 bis 14 Ton­nen zu schweren Typen von 25 bis 30 Tonnen und endlich zu allerschwer st en Typen von rund 90 Tonnen über. Während noch im Felde jeder Tank von einem 13-Millimeter-Projektil durch­schlagen werden konnte, wurden die neuen Kriegs­ungeheuer mit Panzerplatten von 50 bis 60 Millimeter ausgestattet und damit sogar für die Geschosse der Feldartillerie unver­wundbar gemacht. Parallel dieser furchtbaren pas­siven Verbesserung dieser Waffen in bezug auf Schnelligkeit, Gewicht, Gasdichte, Sehfähigkeit und Panzerstärke ging eine enorme Entwick­lung der Angr'iffswaffen diSser Kriegsmaschinen vor sich. An Stelle der Maschinengewehre oder des 4° bis 5-Zentimeter- Geschützes kamen nun Kombinationen. Tanks mit 7,5-Zentimeter-, mit 10-Zentimeter-, mit 15- Zentimeter-Geschützen und darüber sind keine Fantasie, sondern furchtbare Wirklichkeit ge­worden.

3n derselben Zeit, in der Deutschland seine Tanks zerstört hat und nun auf die Erfüllung der Zerstörung der anderen wartete, haben diese anderen mehr als 13 000 neue Tanks ge­baut und zu immer entsetzlicheren Waffen ver­bessert und vergrößert.

Schwere Artillerie:

Laut Bestimmung des Versailler Vertrages mußte Deutschland seine gesamte schwere Artil­lerie vernichten. Auch dies wurde erfüllt. Wäh­rend aber die deutschen Haubitzen und Mörser, unter den Schneidbrennern zerschnitten, als Schrott in die Hochöfen wanderten, unterblieb nicht nur die analoge Zerstörung der schweren Artillerie bei den Vertragspartnern, sondern im Gegenteil: Es er­folgte auch dort dieselbe konstruktive

Weiterentwicklung, Verbesserung und Vervollkommnung. Als es schon längst kei­nen 42-Zentimeter-Mörser mehr gab, erfuhr man, daß den französischen Fabriken die Konstruk­tion einer 5 4 - Z e n t i m e t e r - H a u b i tz e erfolgreich gelungen war. Ferngeschütze von 60 bis 120 Kilometer Schußweite sind als Neukonstruktionen entstanden. Genial wurde die neue und neueste schwere und schwerste Artillerie in handsame Transport- und Z u g - l a st e n geteilt, um ihre Beweglichkeit mit Hilfe von Traktoren und Raupenschleppern auf das Höchste zu steigern.

Dies geschah mit einer Waffe, die wirklich sehr offensiven Charakter besitzt und der gegenüber man in Deutschland nicht nur keine Gegenwaffe, sondern nicht einmal die Möglichkeit einer rein defensiven Abwehr besah.

Gaswaffen:

Deutschland mußte laut Versailler Vertrag als Voraussetzung wieder für die Abrüstung der Ver­tragspartner seine gesamten Gaswaffen zerstören, und es hat dies getan. In den anderen Staa­ten war man in den chemischen Laboratorien be­schäftigt, natürlich nicht um diese Waffe abzuschaf­fen, sondern im Gegenteil, um sie unerhört zu ver­bessern. In aller Offenheit wurde von Zeit zu Zeit der Welt die erstaunliche Mitteilung über die ge­lungene Auffindung eines neuen und noch

tödlicheren Gases gegeben, sowie von neuen Granaten und Bomben zum Verschießen.

«Boote:

Auch hier hat Deutschland entsprechend den Para­graphen des Versailler Vertrages zur Ermöglichung der internationalen Abrüstung seine Verpflichtung getreulich erfüllt. Was auch nur einem U-Boot ähn­lich sah, wurde von dem Schneidebrenner restlos zersägt, aufgerissen und verschrottet. Die Umwelt hat aber nicht nur nicht dieses Beispiel befolgt, nein, sie hat nicht nur ihre Kriegsbestände bewahrt, sondern ün Gegenteil sie dauernd ergänzt, verbessert und vermehrt. Die Steigerung des Deplacements ging endlich bis zum 3000-Ton- nen-U-Boot, die Verstärkung der Armierung bis zur 20-Zentimeter-Kanone. Die Zahl der Tor­pedorohre wurde pro Boot vergrößert, ihre Kaliberstärke erhöht, der Torpedo selbst in seiner Laufweite und Sprengwirkung gesteigert. Der A k - tionsradius dieser U-Boote nahm gegenüber den Leistungen des Krieges noch gewaltig zu, die Tauchtiefe wurde weiter gestreckt, die Sehein- r i ch t u n g e n genial vervollkommnet.

Dies war der Beitrag zur Abrüstung von feiten der Staaten, die sich im Verfailler Vertrag mit­verpflichtet hatten, auch ihrerseits dem deutschen Beispiel zu folgen und damit die U-Boot-Waffe zu zerstören.

Em eklatanter einseitiger Vertragsbruch.

Dies sind nur einzelne Tatsachen. Sie ließen sich nach jeder Richtung hin beliebig ergänzen und ver­vollständigen. Sie sind insgesamt der jederzeit doku­mentarisch zu belegende Beweis, daß man entgegen den Verpflichtungen des Versailler Vertrages nicht nur der Abrüstung nicht folgte, sondern im Gegen­teil eine dauernde Vermehrung und Verbesserung hochwertigster Kriegsmaschinen vornahm.

Wan tat also das, was nicht nur den Absichten des Präsidenten Wilson, sondern auch nach den Auffassungen prominentester Vertreter der an­deren Seite den unterschriebenen Verpflichtungen des Versailler Vertrages gerade entgegen­gesetzt war. Wenn dies nicht ein ekla­tanter Vertragsbruch, und zwar ein einseitiger Vertrags bruch ist, nachdem der andere Partner feine Verpflichtungen rest­los erfüllt hatte, wird es schwer einzusehen fein, was in Zukunft die Unterzeichnung von Ver­trägen überhaupt noch für einen Sinn haben kann. (Langanhaltender, lebhafter Beifall!)

Nein! Es gibt dafür keine Beschönigung und keine Ausrede. Denn Deutschland war wirklich alles andere eher als in seiner vollständigen Wehr- und Waffenlosigkeit eine Gefahr für die anderen Staaten. Trotz jahrelangem vergeblichem

Warten auf die Vertragseinlösung der anderen Seite war Deutschland aber auch weiterhin be­reit, feine Hand zu einem wirklichen kollektiven Zusammenarbeiten nicht zu verweigern. Der eng­lische Lordsiegelbewahrer Mr. Eden meint, daß die Bereitwilligkeit zur Herstellung einer Parität in der ziffernmäßigen Fest­legung der Wehrstärken überall anzutreffen gewesen sei. Dann ist es aber um so bedauerlicher, daß man daraus nicht praktische Konse­quenzen zog. Es war nicht Deutschland, das den Plan einer 200 000-Mann-Armee für alle europäischen Staaten zum "Fall brachte, sondern es waren die nichtabrüstenwollenden Staa- t e n. Und es war endlich auch nicht Deutschland, das den englischen Vermittlungsvorschlag im Früh­jahr 1934 verwarf, sondern es war dies die fran­zösische Regierung, die am 17. April 1934 die Verhandlungen darüber abbrach.

Es wird heute manchesmal die Hoffnung aus­gesprochen, Deutschland möge doch selbst mit einem konstruktiven Plan kommen. Nun, ich habe nicht einmal, sondern schon öfter solche Vorschläge unterbreitet. Hätte man meinen konstruk­tiven Plan einer 300-Mann-Armee angenommen, dann würde vielleicht heute manche Sorge geringer und manche Last leichter fein. Es ist aber fast zweck­

los, konstruktive Pläne vorzulegen, wenn ihre Ab­lehnung von vornherein als sicher angesehen werden kann. Wenn ich mich trotzdem entschließe, noch einmal einen Aufriß unserer Gedanken zu geben, dann geschieht es nur aus dem Gefühl der Pflicht heraus, nichts unversucht zu lassen, um Eu­ropa die notwendige innere Sicherheit und den europäischen Völkern das Gefühl der Solidarität zurückzugeben.

vachdem aber nun bisher nicht nur die Er­füllung der Abrüstungsverpflichtung der anderen Staaten unterblieben war, sondern auch alle Vorschläge einer Rüstungsbegrenzung eine Ab­lehnung erfuhren, sah ich mich als vor Gott und meinem Gewissen verantwortlicher Führer der deutschen Nation verpflichtet, angesichts des Entstehens neuer Militärbündnisse sowie der Festsetzung der Friedensstärke des russischen Heeres auf 960 000 Wann und nach Erhalt der Mitteilung, daß Frankreich zur Einführung der zweijährigen Dienstzeit schreitet, nunmehr die Rechtsgleichheit Deutschlands, die man ihm inter­national verweigert hat, kraft des Lebensrechts der Nation selbst wiederherzustellen.

(Stürmischer, sich immer wiederholender Beifall!)

Nicht Deutschland hat damit eine ihm auf­erlegte Vertragsverpflichtung gebrochen, sondern jene Staaten, die uns zu dieser selbständigen Handlung gezwungen haben. Denn die Einfüh­rung der allgemeinen Wehrpflicht und die Verkün­dung des Gesetzes über die Aufstellung der neuen deutschen Wehrmacht war nichts anderes, als die Zurückfuhrung Deutschlands auf einen niemand be­drohenden, aber Deutschlands Sicherheit garantie­renden Stand gleichen Rechtes.

Ich kann dabei nicht unterlassen, an dieser Stells mein Erstaunen auszudrücken über eine Definition, die wir aus dem Munde des englischen Minister­präsidenten Macdonald vernahmen, der mit Rücksicht auf die Wiederherstellung einer deutschen Wehrmacht meint, daß nun die anderen Staaten doch recht gehabt hätten, ihrerseits mit der Abrüstung zurückzuhalten. Wenn diese Auf­fassung Allgemeingut wird, steht in Zukunft aller­hand zu erwarten.

Fortsetzung der Führerrede im 2. Blatt.

Hauptschristleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Verantwortlich für Politik: Dr. Friedrich W. ßtmg^ fifr Feuilleton: Dr. Harr« Thyrtot für den übrigen le#: Ernst Blmnschetn. AnzeigenLiter: Haus Bech verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. DA. IV. 35: 10688. Druck und Verlag) Brühl'sche Universitäts-Buch- und Steindruckerel 31 ÜMge, K.«G., sämtlich in Gießen.

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Gießen, den 22. Mai 1935.

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Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

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Gießen (Löberstraße 7), den 21. Mai 1935.

Die Beerdigung findet am Freitag, dem 24. Mai, nachmittags 3 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt. Beileidsbesuche höflichst verbeten.

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Im Namen

der trauernden Hinterbliebenen:

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Heuchelheim, den 22. Mai 1935.

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Unterfertigte erfüllt hiermit die traurige Pflicht, von dem in Hachenburg erfolgten Ableben ihres lieben A. H.

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prakt. Tierarzt (aktiv 18991901)

geziemend Kenntnis zu geben. Die Beerdigung findet in Hachenburg am Mittwoch, dem 22. Mai, nachmittags 3 Uhr, statt

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