4 Panzerkreuzer, 19 kleine Kreuzer, 21 Schul- und Spezialschiffe, 83 Torpedoboote, 315 U-Boote. Fer- ner sind noch zerstört worden: Fahrzeuge aller Art, Gaskampf- und z. T. Gasschulzmittel, Treib- und Sprengmittel, Scheinwerfer, Visiereinrichtungen Ent- fernungs- und Schallmeßgeräte, optische Geräte aller Art, Pferdegeschirre usw. usw., alle Flugzeug- und Luftfchiffhallen usw.
Damit hat Deutschland in einer förmlichen Selbstaufgabe seinerseits alle Voraussetzungen geschaffen für eine Zusammenarbeit kollektiver Art im Sinne der Gedanken des amerikanischen Präsidenten.
Zumindest nach dem Vollzug dieser deutschen Abrüstung hatte die Delk ihrerseits densel
ben Schritt zur Herstellung der Gleichheit vollziehen müssen. (Es ist nur ein Beweis für die Richtigkeit dieser Auffassung, daß es a u ch bei den anderen Völkern und in den anderen Staaten nicht an mahnenden und warnenden Stimmen gefehlt hat, die für die Erfüllung dieser pflicht eintraten. Ich will nur einige dieser sicherlich nicht als Freunde des heutigen Deutschlands anzusprechenden Männer anführen, um aus ihren Erklärungen jene zu widerlegen, die in einer Art Vergeßlichkeit nicht mehr wissen wollen, daß der Friedensvertrag nicht nur für Deutschland die vertragliche pflicht der Abrüstung enthielt, sondern auch für die übrigen Staaten.
o blieb die Abrüstungsverpßichlung der Andern?
Lord Robert Cecil, Mitglied der britischen Delegation auf der Pariser Friedenskonferenz und Führer der britischen Delegation auf der Abrüstungskonferenz (Revue de Paris 1924 Nr. 5):
„Die Rüstungsbestimmungen des Versailler Vertrages und der anderen Friedensverträge beginnen mit einer Präambel, die folgendermaßen lautet: „Um die Einleitung einer allgemeinen Rüstungsbeschränkung aller Nationen zu ermöglichen, verpflichtet sich Deutschland, die folgenden Bestimmungen über Landheer, Seemacht und Luftfahrt genau zu beobachten." Diese Präambel enthält eine Vereinbarung. Sie ist ein feierliches Versprechen der Regierungen an die Demokra- tien aller Staaten, die die Friedensverträge unterzeichnet haben. Wenn es nicht gehalten wird, so kann das durch die Friedensverträge errichtete System nicht dauerhaft gestaltet werden, und selbst die Teilabrüstung wird binnen kurzem zu bestehen a u f h ö r e n."
Paul-Boncour
am 8. April 1927 in der britischen Tagung der Vorbereitenden Abrüstungskommission des Völkerbundes:
„Es ist richtig, daß die Präambel zu Teil V des Versailler Vertrages die Begrenzungen der Rüstungen betrifft, die Deutschland als Voraus- setzung und als Vorläufer einer allgemeinen Beschränkung der Rüstungen auferlegt wurden. Das unterscheidet sogar sehr genau die Rüstungsbeschränkungen Deutschlands von anderen ähnlichen Rüstungsbeschränkungen, die im Laufe der Geschichte nach dem Abschluß von Kriegen auferlegt wurden und die sich im übrigen allgemein als ziemlich unwirksam erwiesen haben. Dieses Mal ist diese Bestimmung — und das gibt ihr erst ihren ganzen Wert — nicht nur einem der Unterzeichner des Vertrages auferlegt worden, sie ist vielmehr eine Pflicht, eine moralische und rechtliche Verpflichtung für die anderen Unterzeichner, die allgemeine Begrenzung der Rüstungen in Angriff zu nehmen, (hört! hört!)"
Erklärung Hendersons
vom 20. Januar 1931:
„Wir müssen unsere Parlamente und Völker überzeugen, daß alle Mitglieder des Völkerbundes zu dieser Politik der allgemeinen Abrüstung durch feierliche Verpflichtungen gezwungen werden, die uns das internationale Recht ebenso wie die nationale Ehre auferlegen. Soll ich im Rat daran erinnern, daß der Artikel 8 der Satzung, die Präambel des Teils V des Versailler Vertrages, die Schlußakte der Konferenz von Locarno und die jedes Jahr feit 1920 von der Versammlung angenommenen Beschlüsse darlegen, daß alle Bundesmitglieder auf diesem Gebiet die gleilye Verantwortlichkeit trifft? Alle haben wir Verpflichtungen auf uns genommen, und wenn wir sie nicht erfüllen, wird man unsere friedlichen Absichten in Zweifel ziehen können. Der Einfluß und das Ansehen des Völ
kerbundes würden darunter leiden. (Sehr richtig.)"
Erklärung Briands
vom 20. Januar 1931:
,Zm Namen meines Landes schließe ich mich den beredten Worten an, mit denen unser Präsident die Sitzung eröffnet hat ... Ich glaube wie Sie — ich habe die Gelegenheit gehabt, es schon häufig zu sagen —, daß die Verpflichtungen, die die Nationen durch Unterzeichnung des Artikels 8 der Völkerbundssatzung verträglich eingegangen sind, kein toter Buchstabe bleiben dürfen. Sie stellen eine heilige Verbindlichkeit dar, und ein Land, das sich ihr entziehen würde, würde sich entehre n."
Ausspruch des belgischen Außenministers
Bandervelde,
Mitglied der belgischen Friedensdelegation, vom 27. Februar 1927:
„Von nun an stehen wir vor folgendem Dilemma: Entweder müssen die anderen Mächte ihre Armeen im Verhältnis zur deutschen Reichswehr vermindern, oder der Friedensvertrag wird hinfällig und Deutschland nimmt für sich das Recht in Anspruch, Streitkräfte zu besitzen, die die Unverletzbarkeit seines Gebietes zu verteidigen in der Lage sind. (Bravo!) Aus diesen Tatsachen sind zwei Schlußfolgerungen zu ziehen: Einmal daß alle Kontrollmaßnahmen wenig wirksam sind, zum anderen, daß die Entwaffnung entweder allgemein oder überhaupt nicht sein wird." Derselbe Außenmnister am 29. Dezember 1930 im „Populaire":
„Man würde aus dem Versailler Vertrag einen Fetzen Papier machen, wenn man die moralischen und rechtlichen Verpflichtungen des Vertrages nicht erfüllt, der dem besiegten Deutschland die Entwaffnung aufzwang, zu dem Zweck, die Abrüstung der anderen vorzubereiten."
Lord Robert Cecil
in seiner Rundfunkrede am 31. Dezember 1930:
„Die internationale Abrüstung gehört zu unseren wichtigsten nationalen Interessen. Wir haben nicht nur einmal, sondern zu wiederholten Malen die Verpflichtung übernommen, die Rüstungen der im Weltkriege siegreichen Nationen herabzusetzen und zu begrenzen, als Ergänzung zu der Abrüstung, die wir unseren früheren Gegnern zur Pflicht gemacht haben. Wir werden jedes Vertrauen in internationale Verpflichtungen zerstören, wenn wir das, was wir versprochen haben, nicht erfüllen. Dabei ist es in meinen Augen von sekundärer Bedeutung, daß wir in diesem Falle auf nichts zu antworten haben würden, wenn unsere früheren Gegner mit der Forderung an uns herantreten, wieder aufrüsten zu können."
Und noch einmal
Paul-Boncour
am 28. April 1930 im „Journal":
„Endlich braucht man kein Prophet zu sein, es genügt, die Augen offenzuyalten, um fest
zustellen, daß im Falle eines endgültigen Scheiterns der Abrüstungsoerhandlungen oder auch nur im Falle ihrer fortwährenden Vertagung, Deutschland, das von sonstigen Zwange befreit ist, sich anschicken wird, diese Abrüstung abzuschütteln und
nicht mehr allein eine Rüstungsbeschränkung zu dulden, die der Versailler Vertrag selbst als die Bedingung, aber auch als das Versprechen einer allgemeinen Rüstungsherabsetzung bezeichnet hat. Wir haben keine Wahl mehr."
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voraus wartete man?
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Die 3eit war reif, aber der Wille zur Abrüstung war nicht vorhanden.
Was aber war geschehen?
Während Deutschland seine Verpflichtungen aus dem ihm ausdiktierten Vertrage getreu erfüllt hat, unterblieb die nachfolgende Vertragserfüllung bei den sogenannten Siegerstaaten.
Wenn man heute versucht, durch Ausreden dieses Versäumnis zu entschuldigen, dann ist die Widerlegung solcher Ausflüchte wirklich nicht schwer. Wir hören jetzt zu unserem Erstaunen aus dem Munde fremder Staatsmänner, daß die Absicht der Erfüllung an sich wohl bestanden hätte, allein die Zeit hierfür noch nicht dagewefen sei. Wieso? Alle Voraussetzungen für die Abrüstung der anderen Staaten waren damals restlos freigegeben:
1. Deutschland hatte abgerüstet. Sie konnten wirklich nicht behaupten, daß ihnen von dem militärisch gänzlich ohnmächtig gewordenen Staat auch nur die geringste Gefahr hatte drohen können. Dafür aber würde eine solche Abrüstung dem Bestände des Völkerbundes eine so große innere Kraft gegeben haben, daß kein Staat es hätte wagen können, gegen einen der Teilnehmer an dieser kollektiven gemeinsamen Abrüstung etwa nachträglich gewalttätig zu werden! Damals wäre die beste Gelegenheit gewesen, äußere „Bekenntnisse" in eine innere „Tat" zu verwandeln. Und dies um so mehr, als
2. auch politisch alle Voraussetzungen dafür gegeben waren. Denn Deutschland war damals eine Demokratie wie nur je eine. Alles genau kopiert und pflichtgetreu nachgemacht nach den vorhandenen großen Vorbildern. Nicht der Nationalsozialismus
regierte in Deutschland. Selbst der bürgerliche Nationalismus war so gut als verschwunden. Von der Sozialdemokratie über das Zentrum bis zur Demokratie reichte die Spanne der Parteienwelt, die weltanschaulich nicht nur äußerlich der Umwelt glich, sondern sich mit ihr auch programmatisch verbunden fühlte.
Aus was wartete man also damals? Dann konnte je eine bessere Gelegenheit zur Aufrichtung einer kollektiven Zusammenarbeit kommen als in der Zeil, da in Deutschland ausschließlich jener polilifche Geist regierte, der auch der Umwelt die charakterlichen Züge verlieh? Kein! Die Zeit war reif, sie war gegeben, nur der Wille war nicht vorhanden! Ich will aber, wenn ich die vertragsuntreue der anderen Seite des Versailler Vertrages feststelle, mich noch gar nicht darauf berufen, daß sie nicht abgerjistet hat. Denn ' wenn man schon glaubt, der damaligen Zeit Bedenken zugute halten zu können wegen der vertraglich verletzten Kichtabrustung, dann wird es aber wohl schwer sein, die Gründe anzuführen, die zu einer immer größeren Aufrüstung Anlaß geben konnten! Dies ' ist entscheidend: Nicht nur nicht abge- . rüstet haben diese anderen Staaten, sondern im Degenteil ihre Rüstungen auf das außer- ordentlichste ergänzt, verbessert und damit erhöht.
Höchste Leistungssteigerung aller mim Angriff brauchbaren Kriegsmaschinen statt Abröstung.
Es spielt dabei der Einwand keine Rolle, daß man ja zum Teil eine personelle Beschränkung vorgengommen habe. Denn diese personelle Beschränkung wurde mehr als reichlich wettgemacht durch dieplanmäßigetechnische Vervollkammnung der modern st en Kriegswaffen. Sie war außerdem jederzeit spielend nachzuholen. Und folgendes muß dabei besonders berücksichtigt werden: Man hat im Verlauf der Abrüstungsoerhandlungen später versucht, die Waffen einzuteilen in Waffen, die mehr für die Verteidigung geeignet, und in solche, die mehr für den Angriff bestimmt seien. Ich muß hier feststellen, daß von diesen für den Angriff als geeignet festgesetzten Waffen Deutschland überhaupt keine mehr besaß. Sie wurden alle restlos zerstört. Und es muß dann aber weiter festgestellt werden, daß gerade diese für den Angriff geeigneten und bestimmten Waffen von den Partnern des Friedensvertrages in der außerordentlichsten W e i f e weiterentwickelt, verbessert und vermehrt wurden. .
Flugzeuge:
Deutschland hatte alle feine Flugzeuge zerstört, und zwar wurde es nicht nur wehrlos an aktiven Flugwaffen, sondern auch wehrlos an dem passiven Mittel jeder Luftabwehr. In derselben Zeit unterblieb aber nicht nur die Vernichtung der vorhandenen Flugzeuge der Vertragspartner, nein, im Gegenteil: Sie wurden auf das Außerordentlichste weiterenwickelt. Die Schnelligkeit der Jagdflugzeuge z.B. stieg von etwa 200 Kilometern bei Kriegsende seitdem dank immer neuer Verbesserungen bei den modernsten Typen auf nahezu 400 Kilometer, die Bewaffnung von zwei Maschinengewehren auf drei, vier und fünf und endlich auf kleine Maschinenkanonen, die Steighöhe von bei Kriegsende 6000 Meter auf 9000, 10 000 und 11000 Meter. Statt wie Deutschland
die vorhandenen Bombenflugzeuge zu zerstören, wurden sie auf das Eifrigste verbessert, weiterentwickelt und durch immer größere und vollendetere Typen ersetzt. Die bei Kriegsende vorhandenen Leistungen wurden gewichtsmäßig von durchschnittlich 500 bis 1000 Kilogramm Traglast auf 1000 bis 2400 Kilogramm erhöht, die Schnelligkeit von damals durchschnittlich 125—160 Kilometer auf 250—280 Kilometer bei Nachtbombern, auf 350 Kilometer bei Tagaam- bern verbefsert! Die Steigfähigkeit von bei Kriegs- ende 3—4000 Meter auf 6000, 7000, ja endlich 9000 Meter erhöht! Die Bewaffnung stieg von zwei, drei und vier Maschinengewehren auf vier, sechs ja acht Maschinengewehre und endlich bis zu Geschützen. Die Zielapparate wurden so genial verbessert, daß man ganz offen zugab, mit geradezu tödlicher Sicherheit die ins Auge gefaßten Objekte vernichten zu können. Der Sturzbomber wurde überhaupt neu entwickelt. Die Spreng. Wirkung der Bomben wurde seit Kriegsende eine immer rasantere, dem Wunsch noch besserer Vergasung durch neue Erfindungen entsprochen, der Vernichtung der Wohnstätten sollen moderne Brandbomben dienen, die, wie man in den technischen Zeitschriften der ver- fchiedenen Luftmarinen versichert, überhaupt nicht löschbar sein sollen.
Die Peil- und Richtaeräte dieser Bombenmaschinen wurden dauernd verfeinert und end- lich wurde wohl als letzter Triumph des Abrüstungsgedankens verkündet, daß nun ohne Pilo- ten Bomber einfach durch Fernsteuerung auf ihre wehrlosen Objekte anaesetzt und abgelassen würden! Die Zahlder Flugplätze, der Einsatz h ä f e n wurde nicht nur nicht vermindert, sondern überall vermehrt, die Kriegsschiffe der Marinen mit Flugzeugen versehen. Aber nicht nur, daß den einzelnen Kampfschiffen Kampf- und Bombenflugzeuge als Begleitwaffe mitgegeben wurden, nein, man • schritt zur Konstruktion
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