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Volkstümliche Naturwissenschaft in reichbebilderten, leichtverständlich geschriebenen Wer­ken und in verschiedenen Preislagen bieten unsere Verlags- erzeugnisse/Sie vermitteln einen tiefen Einblick in die Geheimnisse des Naturgeschehens und damitdurch erweitertes Wissen erhöhte Freude an den vielfa ti- gen Schönheiten der Natur. - Verlangen Sie Prospekte und auch Probehefte der ZeitschriftDer Naturforscher Hugo Bermühler Verlag Berlin-Lichterfelde

Neues Gesetzgebungswerk -er Reichsregierung

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erforderlichen Vorschriften im Einvernehmen dem Reichskriegsminister.

inne des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nach- ruchfes leidet. Eine Ausnahme wird lediglich dann

Um die Weltmeisterschaft im Schach.

Im Schachweltmeisterschaftskampf zwischen A l j e ch i n und Euwe wurde in Utrecht die 7. Partie begonnen. Aljechin hatte die weißen Steine, Euwe verteidigte sich französisch. Aljechin behandelte die Eröffnung sehr originell und riskant. Da aber Euwe etwas zu vorsichtig spielte, unter­nahm Aljechin einen starken Angriff und gewann zwei Bauern. Die Partie wurde nach 40 Zügen abgebrochen und sollte am nächsten Tage fortgesetzt werden. Euwe gab aber ahne weiteres Spiel die Partie auf. Der Stand des Wettkampfes ist: Al­jechin 4, Euwe 1, remis 2.

100 OOO rNark-Gewinn gezogen.

In der 1. Klasse der 46. (272.) Preußisch-Süd­deutschen Klassenlotterie wurde auf die Nummer 3 9 9 4 9 8 ein Gewinn von 10 0 0 0 0 Reichs­mark gezogen. In der ersten Abteilung fallen die Gewinne auf Achtellose nach Altona, in der zweiten auf Viertellose nach Bayern.

Universitätsprofessor in Brünn von einem Geisteskranken erschossen.

Der Leiter der psychiatrischen und neurologischen Landesklinik beim Brünner Landeskrankenhaus Universitätsprofessor Dr. Hubert Prohaska wurde von dem 36jährigen Angestellten der Arbeiter­unfalloersicherung Mojmir Resa erschossen. Rosa, der g e i st e s k r a n k ist, war vor kurzem in

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In der Begründung wird darauf hingewiesen, daß ein Teil der Beamten sich unverschuldet in einer Notlage befindet, aus der sich der ein­zelne durch eigene Kraft nicht zu befreien vermag. Die Ueberführung dieser Beamten in geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist auch staatspolitisch von großer Bedeutung. Die Durchführung einer Entschuldung kann nur mit Mitteln stattfinden, die die Beamten selber aufbringen. Der Reichsbund der Deutschen Beamten und der BNSDJ. haben für ihre Mitglieder diese Aufgabe übernommen. Bei den Kreiswaltern des Reichsbundes der Deutschen Be­amten sind Entschuldungsstellen gebildet worden aus ehrenamtlich tätigen und zur Ver­schwiegenheit verpflichteten Beamten. Diese prüfen die Anträge der verschuldeten Beamten und verhan­deln mit den Gläubigern, um im Einverständnis mit beiden Parteien E n t s ch u ld u n g s p l ä n e aufzustellen. Sie vertreten außerdem, wo es notig ist, eine Umschuldung. Bei der Umschuldung tritt an die Stelle des oder der abzufindenden alten Gäubiger ein Geldgeber, der das Darlehen zu mäßigen Zinsen und tragbaren Rückzahlungs­raten gewährt. Dieser Plan läßt sich nur durchfüh­ren, wenn den Gläubigern ausreichend Sicher­heit geboten wird durch Abtretung des Dien ft einkommens in Hohe der monat­lichen Raten, der Zinsen und gegebenenfalls eine Lebensversicherungsprämie, durch Abtretung einer Lebensversicherungspolice oder Ge­währung anderer gleichartiger Sicherungen für den Todesfall, ferner durch Bürgschaft des Reichsbundes der Deutschen Beamten für die Fälle, in denen der Beamte im Dienststrafverfahren aus dem Dienst entfernt wird oder freiwillig aus dem Dienst aus­scheidet. Da ein Teil der Beamten durch landesgesetz' liche Vorschriften an der Abtretung eines Teiles des Diensteinkommens gehindert war. konnten diese Be­amten nur unter großen Schwierigkeiten und un­günstigen Bedingungen ein Darlehen aufnehmen.

Die Grenze von 1200 Mark ist festgelegt worden, um den Beamten auch zu gestatten, einen Teil der unter der allgemeinen Pfändungs­grenze liegenden ^Bezüge abzutreten und so die Beamten des unteren Dienstes in die Entschuldung einzubeziehen. Hier und da vermögen Beamte auch bei Abtretung von Dienstbezügen, die innerhalb der Pfändungsgrenze von 1800 Mark liegen, ohne Ge­fährdung des nötigen Lebensunterhalts auszukom­men, wenn sie in ländlichen Bezirken eine kleine Landwirtschaft betreiben, im eigenen Hause woh­nen oder Kinder zu den Kosten des Haushalts bei­tragen.

Das Jngenieurkorps der Lustwaffe.

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snöglichen. Die großen nationalen Aufgaben, |t die Reichsregierung bei der Finanzierung der lnbeitsbeschaffung zu lösen hat, können nur dann hiöältigt werden, wenn auch die Staatsbanken k einheitlichen Führung der Reichsregierung . Lstehen. Das Gesetz gibt hierfür die Grundlage.

Das Gesetz über das Jngenieurkorps der Luft­waffe legt fest, daß derjenige Angehöriger des Jngenieurkorps der Luftwaffe werden kann, der die Bedingungen zur Aufnahme in das Beamtenverhältnis der Luft­waffe erfüllt und den vom Reichsminister der Lustfahrt festzufetzenden technischen und mi­litärischen Anforderungen entspricht. Die Angehörigen des Jngenieurkorps der Luftwaffe find Angehörige der Wehrmacht und unterliegen den Bestimmungen über die Dienst- und Rechtsver­hältnisse der Beamten der Lustwaffe. Das Gesetz regelt das Beamtenverhältnis der Angehörigen des Jngenieurkorps der Luftwaffe und überläßt dem

Professor Dr. Lehnich, der neue Präsident der Reichsfilmkammer. (Scherl-Bilderdienst-M.)

Der Präsident der Reichsfilmkammer Dr. Fritz Scheuermann hat den Präsidenten der Reichs­kulturkammer, Reichsminister Dr. Goebbels, ge­beten, ihn von seinem Amt als Präsident der Reichsfilmkammer zu entbinden, um die Mög­lichkeit zu haben, sich in größerem Umfange als bisher filmwirtschaftlichen und anwaltlichen Auf­gaben zu widmen. Reichsminister Dr. Goebbels hat diesem Wunsche entsprochen mit dem Ausdruck des Dankes an Dr. Scheuermann für die am Neuaufbau des deutschen Films in den letzten Jahren geleistete erfolgreiche Arbeit. Dr. Scheue r- m a n n, der Mitglied des Präsidialrates der Reichs­filmkammer bleibt, übernimmt die Leitung der Filmkreditbank. Reichsminifter Dr. Goebbels hat zum Präsidenten der Reichsfilmkammer den württembergifchen Staatsminister SS.-Oberführer Pg. Prof. Dr. Lehnich berufen. Gleichzeitig hat Reichsminister Dr. Goebbels an Stelle des zurück­getretenen Oberregierungsrates Raether den Leiter der Fachschaft Film Hans Weidemann zum Vizepräsidenten der Reichsfilmkammer bestellt.

Aus aller Wett.

Schwere Erdstöße im Staate IHontana.

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att, hr vek- Binder Ö8* b*! tf unter erstich^ t reget-

Das Ehegesundheitsgesetz.

'Das Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des Rutschen Volkes, kurz Ehegesundheitsgesetz genannt, hingt Bestimmungen, die die Möglichkeit geben, in -Wissen Fällen Eheverbote auszusprechen. C ne Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn einer fcir Verlobten an einer mit Ansteckungsgefahr ver­ladenen Krankheit leidet, die eine erhebliche Schädigung der Gesundheit des anderen Teiles ober lir Nachkommen befürchten läßt, wenn einer der Erlebten entmündigt ist ober unter vorlau­ter Vormundschaft steht, wenn einer der Ver- öten, ohne entmündigt zu sein, an einer geisti - )e n Störung leidet, die die Ehe für die Volks- smeinschaft unerwünscht erscheinen läßt, wenn

1er der Verlobten an einer Erbkrankheit im

ich der Versuch strafbar ist. Die Verfolgung wegen Uenbeten Vergehens tritt nur bann ein, wenn bie he für nichtig erklärt wird. Das Gesetz findet eme Anwendung, wenn beide Verlobten oder der lünnliche Verlobte eine fremde Staatsan-

) ^Hörigkeit besitzen.

Die Beschränkung der Nachbarrechte

D)ie Verlobten haben vor der Eheschließung durch n Z eugnis des Gesundheitsamtes, s sog. Ehetauglichkeitszeugnis, nachzuweisen, daß n Ehehinbernis nicht vorliegt. Eine Ehe ist nich- g, wenn sie entgegen ben obigen Verboten ge- 0 [offen wird, und wenn die Ausstellung des : khetauglichkeitszeugnisses oder die Mitwirkung des :7anbesbeamten bei ber Eheschließung von ben Ver­ölen durch wissentlich falsche A n - aben herbeigeführt worden ist. Sie ist rner nichtig, wenn sie zum Zwecke der Umgehung 15 Gesetzes im Auslande geschlossen wurde. \e Nichtigkeitsklage kann nur vom Staatsanwalt ihoben werden. Die Ehe ist von Anfang an gül- i,, wenn das Ehehindernis später wegsällt. Mit Gefängnis nicht unter drei Monaten wirb bestrafst W2r eine verbotene Eheschließung erschleicht, wobei

Arbeitsgemeinschaft zur Schulung der Bewegung.

Berlin, 19.Dtt. (DNB.) Am Freitag, den 18. Oktober 1935, wurde durch den Beauftragten des Führers für die gesamte geistige und weltanschauliche Erziehung der NSDAP., Reichsleiter Rosenberg, die Arbeitsgemeinschaft zur Schulung der gesamten Be­wegung gegründet und erstmalig zu einer Arbeits­tagung einberufen. Diese Arbeitsgemeinschaft hat die Aufgabe, fortlaufend den Austausch der Er­fahrungen auf dem Gebiet der Schulung zu fördern. Die Ergebnisse werden durch die Mitglie­der, die sich zusammensetzen aus den Schulungs­leitern aller Gliederungen der Bewegung, unmittel­bar in der Schulungsarbeit verwertet.

Die Arbeitsgemeinschaft hat ferner die Aufgabe, bie Einheit der nationalsozialistischen Welt­anschauung und die Einheitlichkeit ber Schu­lungsarbeit sicherzustellen unb bie enge Zusam­menarbeit ber einzelnen Gliederungen untereinander zu gewährleiesten. Reichsleiter Rosenberg wirb ben Schulungsbeauftragten ber Gliederungen Anweisun­gen über die Ausrichtung der Schulung geben. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind für die Ein­haltung der gegebenen Anordnung verantwortlich.

Zum Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft wurde Hauptstellenleiter Scheidt bestellt. In der Gründungsversammlung nahm Reichsleiter Rosen­berg das Wort zu grundlegenden Ausführungen. Bei einem kameradschaftlichen Zusammensein sand eine Aussprache aller Beteiligten statt.

Mitarbeiter Otto Strassers vor dem Botksgericht.

Berlin, 18. Oft. (DNB.) Nach dreitägiger Ver­handlung verkündete der Volksgerichtshof das Ur­teil gegen zwei politische Abenteurer, die zum Mit­arbeiterstabe des ins Ausland geflüchteten National- bvlfchewisten Otto Strasser zählten. Der 35jäh- rige Herbert Blank erhielt wegen Vorberei- ting zum Hochverrat unter erschwerenden Um­standen vier Jahre Zuchthaus und ber 42 Jahre alte frühere Kampfkreisleiter Walter Schreck aus Kahla zehn Jahre Zuchthaus unb zehn Jahre Ehrverlust. Beide Angeklagten wer­ben unter Polizeiaufsicht gestellt. Blank gehört zu ben bekanntesten Vorkämpfern berSchwarzen Fron t". Als er sich mit Strasser wegen politischer Meinungsverschiedenheiten entzweit hatte, suchte Schreck einen Ausgleich herbeizuführen. Schreck ar­beitete feit Juni 1934 planmäßig in Thüringen an bem Ausbau eines geschlossenen Funktionärappara­tes, ber seinen zersetzenden Einfluß in allen mög­lichen nationalen Verbänden entfalten sollte. Blank schrieb einen Hetzartikel und stellte ihn Otto Strasser auf dem Wege über Schreck zur Verfügung.

Der amerikanische Staat Montana wird seit sechs Tagen von schweren E r d st ö ß e n heimgesucht, die von bonnerartigem Getöse begleitet sind und be­reits ein Todesopfer und zahlreiche Ver­letzte gefordert haben. Der Mittelpunkt des Erd­bebengebiets ist die Stadt Helena, wo bereits 60 Erdstöße von mehr oder weniger großer Stärke beobachtet wurden. Ein besonders starker Stoß zerstörte bie Lichtleitung, so daß die ganze Stadt in völlige Dunkelheit gehüllt war. Der Bevölkerung bemächtigte sich eine furchtbare Erregung, und vor allem in den Theatern und Lichtspielhäusern spielten sich wahre Schreckensszenen ab. Die Besucher ber Vorstellung kämpften unter einem un­unterbrochenen Regen von Mörtel unb Gipsbrocken verzweifelt um bie Ausgänge. An verschiedenen Stellen der Stobt brach Feuer aus. Mehrere Häuser stürzten ein. Unter ihren Trümmern liegen vermutlich noch zahlreiche Menschen begraben. Leichtere Erdstöße, die mit bem Erbbeben in Mon- '' 7 Zusammenhang stehen, wür­ben auch im Staate Idaho unb in ber Bundes­hauptstadt Washington verspürt.

ländischen Front zur Regierung zum Ausdruck brachte. Sodann defilierten die 10 000 Heimwehr­leute, die aus Niederö st erreich unb bem Burgenland nach Wien gebracht wurden, mit Stahlhelm unb geschultertem Gewehr vor bem Bun- beskanzleramt. Die Wiener Heimwehr, de­ren Führer Major Fey ist, nahm an dem Auf­marsch in geschlossenen Formationen nicht teil. Einzelne Wiener Heimschützer ohne Waffen haben sich in den Fackelzug eingereiht. Anschließend wurde e ein Fackelzug der zivilen Verbände der Vaterländischen Front veranstaltet.

Kunst und Wissenschaft.

Wechsel im Präsidium der Reichsfilmkammer.

b t Folgerung, indem es die nachbarrechtlichen Dor- Idjriften des bürgerlichen Rechtes, die die Rechte dcs einzelnen in den Vordergrund stellen, dort ad- qt berte und einschränkte, wo es die Rücksicht auf

Luftfahrt in- zur Ergänzung

Berlin, 18. Ott. (DNB.) Das Reichskabinett wrabschiebeie in der heutigen ersten Sitzung nach dir Sommerpause ein Gesetz über die Staatsbanken. ' ?rner ein Gesetz zum Schuhe der Erbgesundheit i <s deutschen Volkes, das Gesetz über die Abtretung vin Beamtenbezügen zum Zwecke der Entschuldung dir Beamten, ein Gesetz über das Jngenieurkorps d-r Luftwaffe sowie ein Gesetz über die Beschrän- rng der Nachbarrechte gegenüber Betrieben, die iir die Volksgesundheit von besonderer Bedeutung sind.

Das Gesetz über die Staatsbanken

Das Gesetz über die Staatsbanken ermächtigt dn Reichswirtschaftsminister, die zu einer zweck- Nüßigen Gestaltung der Organisation der Staats- b: iiten erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er k-inn bestehende Staatsbankgesetze, Satzungen und Ctellenpläne ändern unb neu einsühren. Ohne h ne Einwilligung kann dies nicht geschehen. Er tarn die Aufsicht über Staatsbanken übernehmen Mb die Ausübung der Aufsichtsrechte auf die bis« hir zuständigen Behörden ober andere Stellen ertragen. Das Gesetz findet auf Institute, die Mch ihrem Aufgabenkreis einer Staatsbank ähnlich jkb, sowie auf Anstalten, die mit einer Staats­bank verwaltungsmäßig verbunden sind, entspre­chende Anwendung.

!Jn der Begründung heißt es, daß das Gesetz da- zl dienen soll, eine eiheitliche Lenkung der Kredit- und Kapitalmarktpvlitik zu

gegenüber für die Volksgesundheit bedeutungsvollen Betrieben

f Das Gesetz über die Beschränkung ber Nachbar- id)te gegenüber Betrieben, die für die Volks- ge sundheit von besonderer Bedeutung sind, be- ftmmt, daß das gleichartige Gesetz vom 13. Dezem- 4r 1933 über Betriebe, die für die V 0 lkser­acht i g u n g von besonderer Bedeutung sind, sinn- , glmäß Anwendung findet. Auf Krankenhäuser, tznlanstalten, Genesungsheime, Bade- und Kur- an ftalten, die vom Reich, von den Ländern, den ^meinden oder Anstalten des öffentlichen Rechts betrieben werden.

In der Begründung wird zum Ausdruck gebracht, d ß dort, wo die Forderung des Wohles der Volksgesundheit in Frage steht, das eigensüchtige Interesse des Einzelnen nicht den Vorrang haben hiöior rttritnhrtiiffnffuna xoa das Geietz

gehende Forderungen erhoben werden, daß ihre sachgemäße Weiterführung gefährdet wird. Im Interesse der Erhaltung und Forderung der Volks­gesundheit mußte dem entgegengewirkt werden. Die Sonderstellung beschränkt sich aber auf Ansprüche der Nachbarn gegen die Anstalt wegen etwaiger von der Anstalt ausaehenden Einwirkungen. Die nachbarrechtlichen Ansprüche der Anstalt wegen et­waiger Einwirkungen, die von dem nachbarlichen Grundstück ausgehen, bleiben unberührt. Die An­stalt muß Einwirkungen anderer Grundstücke im Rahmen des § 906 BGB. dulden. Sie muß insbe­sondere, wenn sie in einem Gebiet errichtet ist, das industriellen Zwecken dient, gewerbliche Ein­wirkungen dieser Grundstücke dulden, wenn die Einwirkung nach den örtlichen Verhältnissen bei Grundstücken dieser Lage gewöhnlich ist. Das Ge­setz bezieht sich nicht nur auf neu errichtete An­stalten, sondern auch auf die bestehenden.

Die Abtretung vondeamtenbezügenzumZwecke der Entschuldung.

Das Gesetz bestimmt, daß Beamte unb Ruhe- ftanbsbeamte zum Zwecke ihrer Entschulbung im Rahmen ber vom Reichsbunb ber Deutschen Be­amten unb vom BNSDJ. in Angriff genomme­nen allgemeinen Entschuldung der Beamten ihr Diensteinkommen, Wartegelb, Ruhegehalt unb ihre sonstigen laufenben Dienstbezüge bis zu zwei Drittel b e 5 1200 Mark jährlich üb er­st e i g e n b e n Betrages abtreten können. Hat Der Beamte ober Ruhestanbsbeamte traft Ge­setz Unterhalt zu gewähren, so ist bei Unter­haltspflicht gegenüber einer Person nur bie Hälfte, bei Unterhaltspflicht gegenüber mehreren Personen nur ein Drittel bes überfteigenben Betrages abtretbar. Eine Dienstauswanbsentschäbi- gung ist nicht abtretbar.

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Verschwörung gegen Atatürk entdeckt.

Plan eines Anschlags auf den türkischen Staatspräsidenten.

Istanbul, 18. Ott. (DNB.) Die Istanbuler Zei­tungIan" bringt aus Ankara bie Melbung, baß ber Plan eines Anschlages gegen ben tür­kischen Staatspräsibenten Atatürk aufgebedt worben sei. Personen, bie auf ungesetz­lichem Wege über bie Sübgrenze nach Anatolien eingebrungen waren, sind verhaftet worben, weil ber Verbacht bestanb, baß es sich um Leute mit hochverräterischen Absichten hanbelt. Der Führer ber Banbe, bie aus fünf Mann bestanb, heißt Yahya. Er ist ein Vertrauter bes als Hochverräter bekannten Gerkes Stern, ber währenb bes Unabhängig­keitskampfes ber Türkei eine bunkle Rolle spielte unb zum Feinb überlief. Er gehört zu ben 150 Ver­bannten, benen bie Türkei später bie Staatsange­hörigkeit aberkannte unb bie sich als politische Emi- granten seither an verschobenen Orten bes Aus­landes aufhalten. Es handelt sich um eine tscher­kessische Emigrantengruppe, die von den Brüdern (Stern geführt wird. Verschwörer, die von Syrien über die Grenze gekommen sind, waren mit Handbomben, Selbstladepistolen und 300 Schuß Munition bewaffnet. Die National-Dersammlung beschloß einstimmig die Aufhebung der Immuni­tät des Abgeordneten U r s a v a s von Urfa, der beschuldigt wird, den Grenzübertritt der Verschwörer von Syrien nach der Türkei e r l e i ch t e r t und die Verschwörer auf einem ihm gehörigen Gut beher­bergt zu haben. Der Abgeordnete beteuert seine Unschuld unb behauptet, bas Opfer einer Derleumbung zu sein.

Aufmarsch auswärtiger Heimwehren in Wien.

Wien, 18. Okt. (DNB.) Arn Freitagabend fand eine Kundgebung der vaterländi­schen Verbände vordem Bundeskanz­leramt und auf dem Heldenplatz statt. Die Feier begann mit einer kurzen Ansprache des Bundeskommissars vor dem Heimatdienst Oberst Adam, der die unerschütterliche Treue der Vater-

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