Ausgabe 
19.6.1935
 
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Diese Erklärungen können folgendermaßen sammengefaßt werden:

a) Das Stärkeverhältnis 35 zu 100 soll ständiges Verhältnis sein, d. h. die

England und Deutschland gelegt. Die Aus­wirkungen dieses Abkommens lassen sich heute viel­leicht noch nicht ganz übersehen: aber zweifellos dürfte die Vereinbarung ein wichtiger Eck- Pfeiler für die ganze zukünftige Gestaltung der Politik unseres Festlandes und damit auch Eng­lands sein. Auf jeden Fall läßt sich sagen, daß hier­mit der erste große praktische Schritt für die so notwendige Zusammenarbeit in Europa getan ist.

Die Nationalsozialistische Partei­korrespondenz schreibt in ihrem Kommentar: Das am Montag in London durch Botschafter von Ribbentrop mit der englischen Regierung zum Abschluß gekommene deutsch-englische Flottenabkom­men ist ein europäisches Ereignis von außerordentlicher Bedeutung und Tragweite. Ist es doch die erste außenpolitische Uebereinkunft zwischen zwei Staaten überhaupt, in der die Frage der Rüftungsbegrenzung nach so un-

angegebenen Umständen, mit ihrer Unterseeboot­tonnage über 45 v. S). der Gesamt-Unter- seeboottonnage der Mitglieder des britischen Commonwealth nicht hinauszugehen. Sollte eine Lage entstehen, die es nach Ansicht der Re­gierung des Deutschen Reiches notwendig macht, von ihrem Anspruch auf einen über die vorge­nannten 45 v. $). hinausgehenden Prozent­satz Gebrauch zu machen, so behält sich die Regie­rung des Deutschen Reiches das Recht vor, der Regierung S. M. im Vereinigten Königreich davon Mitteilung zu machen und ist damit einver­standen, die Angelegenheit zum Gegenstand freund- chaftlicher Erörterungen zu machen, bevor sie dieses Recht ausübt.

g) Da es höchst unwahrscheinlich ist, daß Die Berechnung des 35proz. Stärkeverhältnisses in je­der Schisfskategorie Tonnagezahlen ergibt, die ge­nau teilbar sind durch die höchst zulässige Ton­nage für Schiffe dieser Kategorie, kann es sich als notwendig Herausstellen, daß Angleichungen vorgenommen werden müssen, damit das Deutsche Reich nicht daran verhindert wird, seine Tonnage voll auszunutzen. Es ist daher abgemacht worden, daß die Regierung des Deutschen Reiches und die Regierung S. M. im Vereinigten Königreich ver­einbaren werden, welche Angleichungen zu die- em Zwecke erforderlich find. Es besteht Einigkeit rnrüber, daß dieses Verfahren nicht zu erheblichen oder dauernden Abweichungen von dem Verhält­nis 35 zu 100 hinsichtlich der Gesamtflottenstärken führen soll.

Es ist in Deutschland wie anderswo immer bar« um gestritten worden, ob die Kunst um der Kunst willen da sei, oder ob ihr eine erzieherische Aus­gabe zufalle, ob darum, um mit Schiller zu sprechen, die Bühne nicht nur ein künstlerischer Spiegel des Lebens, sondern eine moralische An­stalt sein müsse. Diese Frage kann im Sinne einer ausschließlich weltanschaulichen Lösung nur da eine Antwort finden, wo die tragende Grundlage einer wahrhaften Volksgemeinschaft gegeben ist. Wir kön­nen in Deutschland noch nicht sagen, daß wir nach dieser Richtung hin das Ideal bereits erreicht hät­ten. Der Führer hat selbst zu wiederholten Ma­len gesagt, daß es der Arbeit von Generationen bedürfe, um die Selbstverständlichkeit des gemein­samen Fühlens und Denkens in allen die Ration betreffenden Fragen zu schaffen. Aber die Funda­mente sind unerschütterlich gesetzt, auf denen sich der Bau der die Volksgemeinschaft umspannenden und einigenden Weltanschauung errichtet werden soll. Das Ziel ist klar gesteckt. Auch die Kunst kann und darf sich nicht abseits von der allgemeinen Entwicklungsricbtung bewegen.

Das ist der Sinn der großen programmatischen Ausführungen, die der Reichspropaqandaminister Dr. Goebbels anläßlich der R e i ch s t h e a t e r- woche in Hamburg gemacht hat.Der Natio­nalsozialismus ist eine totale Gesamtschau aller öffentlichen Dinge. Er muß deshalb die selbstoer- ständlicbe Grundlage unseres gesamten Lebens wer­den." Das ist der Ausgangspunkt und der Ziel­punkt dessen, was Goebbels als Forderung an die neue Kunst in Deutschland gestellt hat. Er hat es dabei nicht an harten Worten gegen diejeni­gen in der Kunst tätigen Kreise fehlen lassen, die sich dieser Notwendigkeit aus innerer Unfähigkeit oder aus Mangel an Mut dadurch entziehen, daß sie vom Nationalsozialismus überhaupt nicht reden

famttonnage der deutschen Flotte soll nie einen Prozentsatz von 35 der Gesamttonnage der ver­traglich festgelegten Seestreitkräfte der Mitglieder des britischen Common Wealth ober falls in Zukunft keine vertraglichen Begrenzungen der Ton­nage bestehen sollten einen Prozentsatz von 35 der tatsächlichen (Befamttonnage der Mitglieder des britischen Common Wealth überschreiten.

b) Falls ein zukünftiger allgemeiner Vertrag über Seerüstungsbegrenzung die Me­thode der Begrenzung durch vereinbarte Stärkeverhältnisse zwischen den Flotten der verschiedenen Mächte nicht enthalten sollte, wird die Regierung des Deutschen Reiches nicht auf der Einfügng des in dem vorhergehenden Unterabsatz erwähnten Stärkeverhältnisses in einen solchen zukünftigen allgemeinen Vertrag bestehen, vorausgesetzt, daß die für die zukünftige Begren­zung der Seerüstungen darin etwa angenommene Methode derart ist, daß sie Deutschland volle Garantien gibt, daß dieses Stärkeverhältnis aufrechterhalten werden kann.

c) Das Deutsche Reich wird unter allen Um­ständen zu dem Stärkeverhältnis 35 zu 100 stehen, d. h. dieses Stärkeverhältnis wird von den Baumaßnahmen anderer Länder nicht beeinflußt. Sollte das allgemeine Gleichgewicht der Seerüstung, wie es in der Vergangenheit normalerweise aufrechterhalten wurde, durch irgend­welche anormalen und außerordentlichen Baumaß­nahmen anderer Mächte heftig gestört wer­den, so behält sich die Regierung des Deutschen Reiches das Recht vor, die Regierung S. M. im Vereinigten Königreich aufzufordern, die auf diese Weise entstandene neue Lage z u prüfen.

d) Die Regierung des Deutschen Reiches be­günstigt auf dem Gebiet der Seerüstungsbegren- zung dasjenige System, das die Kriegs­schiffe in Kategorien einteilt, wobei die Höchsttonnage und ober bas Höchstka- über der Geschütze für die Schiffe jeder Kategorie festgesetzt wird und das die jedem Lande zustehende Tonnage auf Schiffskategorien zuteilt. Folglich ist die Regierung des Deutschen Reiches bereit, grundsätzlich und unter Vorbehalt des nachstehenden Absatzes f) das 35proz. Stärke­verhältnis auf die Tonnage in jeder beizu - behaltenden Schiffsfategorie anzü­rn e n d e n und jede Abweichung von diesem Stärkeverhältnis in einer ober mehreren Kategorien von den hierüber in einem zukünftigen allgemeinen Vertrag über Seerüstungsbeschränkung etwa getrof­fenen Vereinbarungen abhängig zu machen. Der­artige Vereinbarungen würden auf dem Grund­satz beruhen, daß jede Erhöhung in einer Kategorie durch eine entsprechende Her­absetzung in anderen Kategorien aus­zugleichen wäre. Falls kein allgemeiner Vertrag über Seerüstungsbegrenzung abgeschlossen wird, oder falls der zukünftige allgemeine Vertrag feine Bestimmung über Kategorienbeschränkung enthalten sollte, wird die Art und das Ausmaß des Rechtes der Regierung des Deutschen Reiches, das 35vroz. Stärkeverhältnis in einer oder mehreren Kate­gorien abzuändern, durch Vereinbarung zwischen der Regierung des Deutschen Reiches und der Re­gierung S. M. des Vereinigten Königreiches im Hinblick auf die dann bestehende Flottenlage ge­regelt.

e) Falls und solange andere bedeutende See­mächte eine einzige Kategorie für Kreuzer und Zerstörer behalten, hat das Deutsche Reich das Recht auf eine Kate­gorie für diese beiden Schiffsklassen, obgleich es für diese beiden Klassen zwei Kategorien vorziehen würde.

f) Hinsichtlich der Unterseeboote hat das Deutsche Reich jedoch das Recht, eine der g e samten Unterfeeboottonnage der Mit­glieder des britischen Commonwealth gleiche Unterseeboottonnage zu besitzen, ohne jedoch das Stärkeverhältnis 35 zu 10 0 hinsichtlich der Gesamttonnage zu überschrei­ten. Die Regierung des Deutschen Reiches ver­pflichtet sich indessen, außer den im folgenden Satz

Ribbentrop bestätigt die getroffenen Abmachungen

Ein Brief des deutschen Delegierten an den britischen Außenminister.

London, 18. Juni. (DJIB.) Die deutsche Delegation hat sich mit der englischen De­legation heute über ein Abkommen in der Flottenfrage geeinigt Die Vestati - g u n g des Flottenabkommens erfolgte durch das folgende Schreiben des Botschafters von Rib­bentrop an den englischen Außenminister Sir Samuel Hoare:

Exzellenz!

Ich beehre mich, Ew. Exzellenz den Empfang des Schreibens vom heutigen Tage zu bestäti­gen, mit dem Sie die Freundlichkeit hatten, mir im Namen der Regierung S. M. im Vereinigten Kö­nigreich folgendes mitzuteilen:

1. Während der letzten Tage haben die Vertreter der Regierung des Deutschen Reiches und der Re­gierung S. M. im Vereinigten Königreich Bespre­chungen abgehalten, deren Hauptzweck darin bestand, den Boden für eine allgemeine Kon­ferenz zur Begrenzung der Seerüstun- g e n vorzubereiten. Ich freue mich, Ew. Ex­zellenz nunmehr die formelle Annahme des Vorschlages der Regierung des Deut­schen R e i ch e s, der in diesen Besprechungen zur Erörterung gestanden hat, durch die Regie­rung S. M. im Vereinigten Königreich mitzuteilen, wonach die zukünftige Stärke der deutschen Flotte gegenüber der Ge­samtflottenstärke der Mitglieder des briti­schen Common Wealth im Verhältnis 35 zu 10 0 stehen soll. Die Regierung S. M. im Vereinig­ten Königreich sieht diesen Vorschlag als einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur zu­künftigen Seerüstungsbeschränkung an. Weiterhin glaubt sie, daß die Einigung, zu der sie nunmehr mit der Regierung des Deutschen Rei­ches gelangt ist, und die sie als eine vom heutigen Tage ab gültige, dauernde und endgültige Einigung zwischen den beiden Regierungen an­sieht, den Abschluß eine? zukünftigen allgemeinen Abkommens über eine See- rüstungsbegrenzung zwischen allen Seemächten der Welt erleichtern wird.

2. Die Regierung S. M. im Vereinigten König­reich stimmt weiterhin den Erklärungen zu, die von den deutschen Vertretern im Laufe der kürzlich in London abgehaltenen Besprechungen bezüglich der Anwendungsmethoden dieses Grundsatzes

Dienste. Nach dem Ausscheiden aus dem Staats­dienst trat Hugenberg in das wirtschaftliche Leben über. So war er von 1909 bis 1918 Vorsitzender des Direktoriums der K r u p p w e r k e. In dieser Eigenschaft gewann er Einblick und Einfluß auf das industrielle und wirtschaftspolitische Verbands­wesen. Daraus erwuchsen seine Beziehungen zu Presse und Film. In der Deutschnationalen V o l k s p a r t e i hat sich der Jubilar nicht in die vordere Reihe gedrängt. Seine Anhänger warteten jahrelang darauf, daß er der Partei eine neue Wendung geben würde. Es mußten Jahre ver­gehen, bis Hugenbergs Stunde gekommen war. Daß ihn ein heißer nationaler Wille beseelte, daß er an der Spitze großer Bewegungen und Unter- nehmungen in voller Uneigennützigkeit stand, brauchte nicht erst bewiesen zu werden. So heftig der Kampf oftmals gegen Hugenberg und seine kompromißlosen Losungen und Zielsetzungen ge­gangen ist, so hat dach niemand die Makellosigkeit der Persönlichkeit und die Echtheit ihres Wollens zu bezweifeln vermocht. Hugenberg war der Mann der starken, sachlichen Leidenschaftlichkeit, die er völlig der nationalen Sache widmete. Daher hat er bei der Machtergreifung Adolf Hitlers feine Par­tei und seine Person restlos der nationalen Er­hebung zur Verfügung gestellt. Mit der Ueber- nähme der drei hauptsächlichen wirtschaftlichen Mi­nisterien zeigte er den Willen zu umfassender Ar­beit auf neuen Grundlagen. War diese Zeit des Wirkens auch van verhältnismäßig kurzer Dauer, so blieben doch manche seiner Erkenntnisse bis heute bestehen. Seine Verbundenheit mit dem neuen Deutschland kommt auch durch die Mitglied­schaft im Reichstag zum Ausdruck.

endlich vielen mißlungenen Versuchen praktisch in Angriff genommen und gelöst wor­den ist. Darüber hinaus aber bedeutet dieses Ab­kommen einen weiteren entscheidenden Schritt in der prakttschen Friedenspolitik, die Adolf Hitler in offener und rückhaltloser Ueberwindung von Gegen­sätzen zwischen den Völkern in Europa eingeleitet hat. An die Seite der ersten großen realpolitischen Friedenstat der nationalsozialistischen Außenpolitik, der deutsch-polnischen Verständigung, ist mit dem deutsch-englischen Flottenabkommen eine politische Tatsache von nicht weniger weittragender Bedeu­tung getreten.

Dieses Abkommen zeigt den europäischen Ra­tionen, daß dort, wo der Wille zur gegen­seitigen Verständigung vorhanden ist, jede politische Frage gelöst werden kann. Es ist der eindrucksvollste Beweis für die Richtig­keit der Politik des Führers und für ihre Fruchtbarkeit im Sinne einer wahren euro­päischen Friedenspolitik. Das deutsch-englische Flottenverhältnis hat auf der Basis von 35 zu 100 eine Regelung erfahren, die von dem Geist tatsächlicher Friedensbereit­schaf t g e t r a g e n ist. hat doch der Führer in seiner letzten großen Reichstagsrede die englische Seeherrschaft anerkannt und zum Ausdruck gebracht, daß Deutschland nicht mehr fordert als die notwendige Sicherung seiner Grenzen. Der Ge­danke an eine Flottenrivalität mit England ist aus der deutschen Politik von vornherein aus- geschaltet worden. Die Reichsregierung hat im Interesse der nationalen Sicherung der Küsten- und Flußmündungen die maßvolle For­derung von 35 v. h. der englischen Flotte ge- stellt und sieht in der Anerkennung dieser Vor­aussetzung die Basis für eine deutsch­englische Verständigung. Richt an einigen Kreuzern oder A-Booten mehr ist dem Führer gelegen, sondern an der Schaffung einer dauerhaften Grundlage des europäischen

Friedens.

Der Führer ist der europäische Staatsmann ge-

3. Hinsichtlich Unterabschnitt c der obiaen Erklärungen habe ich die Ehre, Ihnen mitßuteilen, daß die Regierung S. M. im Vereinigten Königreich von dem Vorbehalt Kenntnis ge­nommen hat und das darin erwähnte Recht anerkennt, wobei Einverständnis darüber besteht, daß das Stärkeverhältnis 35 zu 100, falls zwischen den beiden Regierungen nichts Gegenteiliges ver­einbart wird, aufrechterhalten bleibt*

Ich beehre mich, Ew. Exzellenz zu bestätigen, daß der Vorschlag der Regierung des Deutschen Reiches in dem vorstehenden Schreiben richtig wiedergegeben ist und nehme davonKennt- nis,daß die Regierung S. M. im Ver­einigten Königreich diesen Vorschlag a n n i m m t.

Die Regierung des Deutschen Reiches ist auch ihrerseits der Ansicht, daß die Einigung, zu der sie nunmehr mit der Regierung S. M. im Vereinigten Königreich gelangt, und die sie als eine vom heutigen Tage ab gültige, dauernde und end­gültige Einigung zwischen den beiden Re­gierungen ansieht, den Abschluß eines all­gemeinen Abkommens über diese Fragen zwischen allen Seemächten der Welt erleichtern wird.

Genehmigen Ew. Exzellenz den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Gez.: von Ribbentrop

Außerordentlicher bevollmächtigter Botschafter des Deutschen Reiches.

Das Deutsche Nachrichtenbüro schreibt zum Abschluß des Flottenabkommens:

Zwischen der englischen Regierung und der deut­schen Flottenabordnung ist ein Flottenabkommen getroffen worden, das hoffentlich für die Zu­kunft von großer Bedeutung ist. Man kann sagen, daß das Abkommen durchdie groß­zügige und vorausschauende Einstel- 1 u n g des Führers und Kanzlers einer­seits und durch die verständnisvolle Hal­tung der britischen Regierung anderer­seits möglich geworden ist. Das Abkommen ist vor allem deshalb bedeutungsvoll, weil hier zum ersten Mal nach vielen Jahren fruchtloser Verhandlungen und Konferenzen ein praktischer Schritt zur Rüftungsbegrenzung und damit zum Frieden im allgemeinen getan worden ist. Die deut­sche Regierung steht grundsätzlich auf dem Stand­punkt, daß sie sich herzlich freuen würde, wenn die- jer Tat weitere Schritte folgen würden, dis dann in absehbarer Zeit zu einer Beruhi­gung und Befriedung nicht nur in Europa sondern in der Welt führen mögen. Das Abkommen regelt ein für allemal die deutsch-englischen Flottenbeziehungen. Jede Konkurrenz zwischen den Flotten der beiden Mächte ist künftig ausgeschaltet. Ein neues Kapitel in der Geschichte der beiden Länder ist aufgeschlagen und damit ein Funda-

eine L,__________ _____

b nmte Oberbürgermeister Dr. Adickes in Frank­furt a. M. Zufall ober Schicksal führte den jun­gen Assessor aus dem Finanzministerium zur An­siedlungskommission in der damaligen Provinz Posen. Dr. Hugenberg hat dort unter der Leitung der besten Männer der preußischen Verwaltung bald eine einflußreiche Stellung ge­wonnen. Seine finanzpolitische Begabung und sein organisatorisches Geschick leisteten dem Siedlungs­werk und dem Genossenschaftswesen im Osten große

feste Derhältniszahl zwischen den Flotten- rüftungen Deutschlands und Englands ist hier für die Zukunft jedes Wettrüsten aus­geschlossen und damit zum ersten Male ein positiver Anfang zur Abrüstung und Verhinderung des allgemeinen Rüstungswettlaufes gemacht.

Wie zu Anfang des Abkommens ausgeführt wird, sieht man gerade auch in England in dieser Tatsache eine günstige Voraussetzung für den Abschluß einer Vereinbarung zur Beschrän­kung der Seerüstungen zwischen allen Seemächten der Welt. Ls wäre zu wünschen, daß dieser erste entscheidende Erfolg des Abrüstungsgedankens auch gerade dort gehört wird, wo man die Verhand­lungen der letzten Tage nur wieder mit dem alten Geschrei nach neuen Rüstun­gen beantworten zu müssen glaubte. Es müßte auch die französische Diplomatie in der Lage sein, einmal ohne Vorurteil und Gefühlsaufwallungen die Tat­sachen zu prüfen und zu erkennen, daß auch zur Klärung der ihr wichtig erscheinenden Probleme ein ähnlicher Weg der direkten Ver­einbarung möglich ist.

Im BerlinerL o k a l a n z e i g e r" heißt es: Das deutsch-englische Flottenabkammen hat eine politische Bedeutung, deren Größe nicht leicht über­setzen werden kann. Es bedeutet einen europäischen Beitrag zum Frieden der Welt. Es zeigt sich, daß auf dem Boden der Gleichberechtigung Probleme gelöst werden können, die über ein Jahrzehnt die politische Atmosphäre vergiftet haben. Die D A Z." erkennt an, daß sich die britische Regie­rung den oernünftigen Forderungen Deutschlands nicht versagt hat und verbindet damit rückhaltlose Zustimmung zu der in wenigen Wochen mit Er­folg durchgeführten Arbeit der deutschen Vertreter, in erster Linie des Botschafters von Ribbentrop. DieKreuzzeitung" schreibt: London ist ein praktischer Anfang und Fingerzeig für eine ganz große europäische Gesamtlösung. Deutschland ist ebenso bereit, auf der gleichen Basis mit ande­ren Ländern Abkommen abzuschließen, die alle Fragen klären und endgültig bereinigen, die zwi­schen uns und diesen Partnern noch ungelöst sind.

berliner presseslimmen.

Berlin, 19.Juni. (DNB.) Die Flotteneinigung zwischen Deutschland und England wird von der Berliner Presse eingehend gewürdigt. Unter der Überschrift:Der Sieg der ehrlichen Aussprache" heißt es imVölkischen Beobachter" u. a.: Es sind gerade vier Wochen vergangen seit der großenRede des Führers über die Grund­sätze der deutschen Außenpolitik, und heute über­mittelt der Draht den erfolgten Abschluß der deutsch- englischen Flottenbesprechungen. Damit hat der Punkt 8 des vom Führer vorgeschlaaenen euro­päischen Programms seine rasche Realisierung ge­funden. Wenn wir heute zu dem Verlauf der Londoner Verhandlungen Stellung nehmen, so erscheint uns nicht nur für das Verhältnis der bei­den direkt beteiligten Länder, sondern für ganz Europa das überragende positive Moment darin zu liegen, daß man sich mit ganz klaren Vorstellungen und Begriffen von den gegenseitigen nationalen Aufgaben und Bedürfnisse nan den Tisch setzte. Die unmißverständliche Erklärung des Führers, daß Deutschland nicht die Absicht hat, in irgend eine neue F l o 11 e n r i v a l i t ä t einzutreten, war die Parole, mit der Deutschland die Verhand­lungen begann. Deutschland mußte aber auch beto­nen, daß seine Machtlosigkeit zur See und die Schutzlosigkeit seiner Küsten es ihm verbieten, noch länger auf dem Umfang feiner Miniaturflotte stehen zu bleiben. Der National­sozialismus betonte schon verschiedentlich, daß er die politische Wirklichkeit in Europa nicht im Ge­geneinanderrennen der Großmächte sehen will, son­dern in jenem Rücken - gegen - Rücken - stehen, das jedem Partner Schutz und Gewähr- lei st ung der eigenen Freiheit gibt. Des­halb anerkennt der Nationalsozialismus auch die Konsequenzen einer vielhundertjährigen 'geschicht­lichen Entwicklung der europäischen Völker sowohl wie der geographischen Gegebenheiten und begreift eine große englische Flotte als das lebenswichtige Verbindungsglied des britischen Imperiums, genau so, wie er für Deutschland die allseitige Sicherung seiner Stellung als Kontinentalmacht fordert. Deutschland konnte mit Recht hoffen, daß gerade auch in England das Verständnis für diese real­politische Betrachtung sich zeigen werde. Durch die

wesen, der der Politik der offenen Sprache das Wort geredet und ihr zur Geltung verhalfen hat. Und wie fein Friedenswerk mit Polen reiche Früchte getragen hat, so wird der sich anbahnenden Verständigung mit England ebenfalls der Erfolg nicht versagt bleiben. Der Führer hat den richtigen Weg aufgezeigt und beschritten. Wenn gerade das englische Volk die Hand des Führers ergriffen hat, dann mag das für die Nationen Europas ein verpflichtendes Beispiel sein. Denn gerade die politisch-nüch­terne Erwägung, für die die englische Politik als klassisches Beispiel gilt, weist den Weg zu der Friedenspolitik, die aufgebaut auf den Grund­sätzen nationalsozialistischer Auffassung vom Führer nicht nur ausgezeichnet, sondern im wach­senden Verständnis der europäischen Nationen mit gewaltigen historischen Leistungen in die Tat um­gesetzt wird. Mit stolzer Freude dankt das national- ozialistische Deutschland seinem Führer an einem Tage, an dem sich erwies, daß sein Ruf an die Völker Europas nicht ungehört verhallt ist. Es ist ich bewußt, daß mit diesem neuen großen außen­politischen Ereignis ein epochales Werk für die Zukunft Europas geschaffen worden ist.

Nan-noien.

Am 19. Juni feiert Geheimrat Dr. Alfred Hugenberg seinen 70. Geburtstag. Er dürfte Öen Tag in der Stille feines Ruhesitzes Rohbraken verleben. Hugenberg ist Niedersachse, Sohn eines Politikers, der im (Befolg Rudolf von Bennigsen»

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