erinnert. Hoare habe am 5. Dezember im Hn- terhaus der Ansicht Ausdruck gegeben, es sei unwahrscheinlich, daß ein Fortschritt mit dem westlichen Luftpakt erzielt werden könne. Das Eraeb- nis der Berliner Unterredung habe somit in London keine Ueberraschung verursacht. In gut unterlchteten Londoner Kreisen glaube man, daß nach Hitlers Ansicht weder mit dem Luftpakt, noch mit der Frage der allgemeinen Abrüstung ein Fortschritt möglich sei, bevor der italienisch- abessinische Streit geregelt sei.
Das Echo in Paris.
Paris, 16. Dez. (DNB.) Die französische Presse schenkt der Unterredung des Reichskanzlers mit dem britischen Botschafter große Beachtung. Ihre Tragweite wird jedoch von den einzelnen Blättern verschieden beurteilt. „Exzelsior" betont, es handele sich nicht um englisch-deutsche Verhandlungen, die zu einer Ueberraschung nach der Art des Flottenabkommens führen werden, sondern um die Fortsetzung der im Februar begonnenen Verhandlungen zwischen London, Paris und Berlin zur Lösung der Probleme der Rüstungsbeschränkung und des Luftabkommens zwischen den Locarnomächten. „Petit Parisien" berichtet, in ausländischen diplomatischen Kreisen habe man allgemein den Eindruck, daß die Unterredung keinen wesentlichen Fortschritt in Richtung auf die angestrebten Ziele gebracht habe. „Figaro" will berichten können, daß die Unterredung in deutschen Kreisen keinen großen Eindruck gemacht habe. Man betrachte die deutsch-englische Unterredung als eine Sondierung und nehme an, daß ernste Verhandlungen nicht vor zwei bis drei Monaten beginnen, da man nicht mit einer früheren Lösung des italienisch-abessinischen Streites rechne.
Der Berliner H a v a s Vertreter meldet u. a., es habe nickt den Anschein, als wolle Deutschland in den in der amtlichen Mitteilung erwähnten zwei Punkten seine abwartende Haltung auf» geben. Der Reichskanzler sei der Ansicht, daß der Augenblick zur Regelung der offenen internationalen Fragen noch nicht gekommen sei. Immerhin lege die deutsche Diplomatie Wert darauf, freundschaftliche Beziehungen zu England aufrecht zu erhalten. Der Berliner Berichterstatter des „I o u r" hebt hervor, daß man in Berlin mit Genugtuung feststelle, daß das Luftabkommen nicht mehr an die Verwirklichung der Gesamtheit des in der englisch-französischen Erklärung vom 3. Februar dargelegten S y st e m s der kollektiven Sicherheit gebunden sei. Die Tatsache, daß in der Mitteilung über die Unterredung des Reichskanzlers mit dem englischen Botschafter nur die Abrüstung und das Luftabkommen erwähnt sei, weise darauf hin, daß die verschiedenen in der Londoner Erklärung enthaltenen Punkte wie Abrüstung, Luftabkommen, Ostpakt und Donaupakt aufgehört hätten, ein unzertrennbares Ganzes zu bilden. Das habe die deutsche Diplomatie vor einigen Monaten nachdrücklich gefordert.
Ein polnisches Urteil.
Warschau, 16. Dez. (DNB.) Heber die U n - terredunq schreibt „Gazeta P o l s k a" aus Berlin, die Ansicht diplomatischer Kreise gehe dahin, daß die Verhandlungen zwischen Berlin, Paris und London in der Frage der Rüstungsbeschränkungen und des Luftpaktes erneut lebhaft geworden feten. Die Anknüpfung dieser Gespräche sei ein diplomatischer Erfolg des Reiches, ein neues Zeichen für den englischen Realismus und ein Beweis für die Besserung der diplomatischen Stellung Deutschlands. Reichskanzler Hitler habe wiederholt seine Bereitwilligkeit zu Rüstungsbeschränkungen erklärt und zwar unter der Bedingung der Gleichheit zwischen Deutschland, Großbritannien und Frankreich. Die britische Diplomatie stehe diesen Vorschlägen bejahend gegenüber und sei der Ansicht, daß die Verbindung der Frage eines westeuropäischen Luftpaktes und eines Rüstungsbeschränkungsabkommens mit anderen mehrseitigen Paktplänen mehr schaden als nützen könne.
Ein Kumpan des Terroristen Max Hölz hingerichtet.
Berlin, 17. Dezember. (DNB. Funkspruch.) Die I u st i z p r e s s e st e l l e teilt mit: Heute früh ist in Berlin der vom Volksgerichtshof am 25. Juli 1935 wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zum Tode verurteilte Rudolf Claus hingerichtet worden. Claus ist einer der gefährlich st enK nm pane des Terroristen Max Hölz gewesen. Wie dieser, so hat auch Claus seine noch in aller Erinnerung stehenden Terrortaten weniger aus politischen Beweggründen als a u s h e m- mungsloser Brutalität und zur eigenen Bereicherung vollführt. Er ist schon einmal mit lebenslänglichem und später noch mit 8 Jahren Zuchthaus vorbestraft, aber infolge der Amnestiegesetze von 1921 und 1928 nach Verbüßung eines geringen Teiles der Strafen wieder freigelassen worden. Auch nach der nationalsozialistischen Erhebung hat sich Claus im gleichen Geist in gefährlichstem Ausmaß hochverräterisch be- fatigj. Dagegen hat der Führer und Reichskanzler die vom Volksgerichtshof am 2. August 1935 wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Hnternehmens gegen den früheren kommunistischen Reichstagsabgeordneten Albert Kayser erkannte Todesstrafe im Gnadenwege in lebenslängliche Zuchthaus strafe umgewandelt. Kayser ist bisher nicht vorbestraft.
Ausweisungsbefehl gegen die vier Heimattreuen aus Malmedy.
B r ü s s e l, 16. Dez. (DNB.) Die vier Heimattreuen Malmedyer Josef D e h o t t a y, Peter D e h o t t a y, Heinrich D e h o t t a y und Paul F o x i u s , denen durch urteil des Lütticher Appellhofes im Oktober dieses Jahres die belgische Staatsangehörigkeit auf Grund des Ausbürgerungsgesetzes vom 30. Juli 1934 abgesprochen worden ist, haben heute früh den Ausweisungsbefehl erhalten. Die vier Heimattreuen Männer müssen das belgische Staatsgebiet innerhalb 48 Stunden verlassen. Es ist ihnen verboten worden, das Land wieder zu betreten. Die Ausweisung erfolgt auf Grund einer königlichen Verordnung vom 14. Dezember 1935 in Verbindung mit dem Gesetz vom 12. Februar 1897, das die Ausweisung von Personen vorsieht, die gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung verstoßen.
Unser Recht gegen den Kommunismus.
Botschafter von Ribbentrop antwortet Lord Allen auf eine englische Eingabe an den Führer und Reichskanzler.
Berlin, 16. Dez. Durch Vermittlung des bekannten. englischen Politikers Lord Allen of Hurt- wood wurde vor einiger Zeit an den Führer und Reichskanzler eine Eingabe gerichtet, in der die F r e i l a f s u n a des wegen staatsfeindlicher Betätigung in ein Konzentrationslager eingelieferten kommunistischen Rechtsanwalts Hans Litten erbeten wurde. Die Eingabe enthielt außerdem gewisse .Betrachtungen über d i e Behandlung Littens und über das deutsche R e ch t s s y st e m im allgemeinen. Da die Eingabe zeigte, daß über das deutsche Rechtssystem und vor allem über seine Grundsätze in England immer noch Mißverständ- nisse herrschen, hat Botschafter von Ribbentrop folgenden Brief an Lord Allen gerichtet:
Sehr verehrter Lord Allen!
Ihr Schreiben an den Führer und Reichskanzler vom 31. Oktober wurde mir von der Reichskanzlei zur weiteren Behandlung übersandt, und ich komme weaen Ueberhäufung meiner Arbeit erst heute zu dessen Beantwortung. Zunächst muß ich Ihnen sagen, daß ich nach sorgfältiger Prüfung des von Ihnen dargelegten Falles zu meinem Bedauern nichtin der Lage bin, dem Führer und Reichskanzler die von Ihnen vorgeschlaaene Lösung zu empfehlen. Die Gründe sind folgende:
Der Rechtsanwalt Hans Litten war einer der geistigen Führer des Kommunismus in Deutschland. Er ist wegen staatsfeindlicher Betätigung inhaftiert, und seine geistige Einstellung läßt eine Enthaftung unter diesen gegebenen Umständen nicht zu.
Die in der Petition Ihrer englischen Rechtsfreunde im Hinblick auf diese Hast gemachten Feststellungen gehen teils von falschen Voraussetzungen aus, teils entsprechen sie nicht den Tatsachen und können deshalb nicht unwidersprochen bleiben. Revolutionen werden nicht in den Gerichtshöfen und nach den Regeln normalen Rechtsbrauches ausgefochten und entschieden, und im übrigen ist, entgegen Ihrer Eingabe, die Behandlung des Rechtsanwalts Litten völlig einwandfrei, und er genießt, wie ich höre, sogar noch gewisse Sondervergünstigungen.
Ich möchte Sie aber, verehrter Lord Allen, nun meinerseits fragen: Kann ein Regierungs- und damit ein Rechtssyftem, das unverbesserliche Feinde der menschlichen Gesellschaft, die ein Volk dem Kommunismus ausliefern wollten, hinter Schloß und Riegel fetzt, wirklich ein so schlechtes Rechtssystem sein, wenn es dadurch gleichzeitig ein ganzes Volk von 65 Millionen wieder glücklich macht? Sind die Menschen für das Recht da oder das Recht für die Menschen? Muß ein solches Rechtssystem wirklich auf die Dauer um sein Ansehen in der Welt besorgt sein?
Im Gegenteil, ich möchte demgegenüber die Behauptung aufstellen: Wenn Ihre englischen Rechtsfreunde, die diese Petition unterschrieben haben, sich die Mühe machen würden, die Ursachen des Niederganges meines Landes 1919, feit dem Versailler Vertrag, zu studieren, dann würden sie finden, daß eine stehengebliebene, den ungeheuren Problemen unserer Zeit nicht mehr gewachsene Rechtspflege und vor allem aber der Geist, in dem oft Recht gesprochen wurde, und dessen Träger wider das natürliche Empfinden des deutschen Volkes den Freiheitskämpfer Adolf Hitler nach denselben Paragraphen aburteilen konnten wie den Kommunisten Hans Litten, mit dazu beigetragen habe, ein großes Volk an den Rand des Abgrundes, nämlich des Kommunismus, zu führen.
Daß wir heule nicht mehr gewillt find, diesen Geist in Deutschland jemals wieder auf- erstehen zu lassen und daß wir unverbesserlichen Trägern und geistigen Führern solchen Vernichtungswillen als Schädlingen der menschlichen Gesellschaft ihr Täligkeilsfeld möglichst beschranken, das würde jeder Ihrer Freunde von der Rechtsfakultät verstehen, wenn er die Entwicklung der vierzehn Jahre bis zum 30. Januar 1933 in Deutschland miterlebt hätte. Ja, mehr als das: ich bin fest überzeugt, daß Großbritannien und die gesamte Kultur- welt Adolf Hitler eines Tages dankbar dafür sein muh, daß er mit eiserner Konsequenz und, wenn es sein muß, auch härte die Träger dieses schleichenden und zersetzenden kommunistischen Giftes in Deutschland isoliert hat.
Deutschland soll in Zukunft ein Rechtsstaat werden, der dem Wesen und Rechtsempfinden des deutschen Volkes in Wahrheit entspricht. Dies ist das Bestreben der Sucher und Gestalter einer neuen nationalsozialistischen deutschen Gesetzgebung. Ich werde mir in den nächsten Tagen erlauben, Ihnen das letzte Auslandsheft der Akademie für Deutsches Recht zu übersenden mit einem kurzen Geleitwort von mir, und ich glaube, daß es viel zum gegenseitigen Verständnis beitragen würde, wenn Ihre Rechtsfreunde mit unserer Akademie für Deutsches Recht und deren Leiter, Reichsminister Dr. Frank, in lebendige Fühlung kommen würden.
Im übrigen darf ich noch auf eins Hinweisen: Die in der Geschichte des deutschen Volkes größte geistige Revolution, die zu der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus am 30. Januar 1933 führte, ist unter dem Zeichen völliger Legalität vor sich gegangen und mit Methoden durchgeführt worden, die wohl in der Geschichte nicht ihresgleichen haben und die im krassen Gegensatz zu den grausamen und barbarischen Methoden stehen, mit denen die Revolutionen anderer Völker unserer Kulturwelt durchgeführt wurden. Ich glaube nicht falsch vorauszusehen, wenn ich sage, daß eine spätere objektive Geschichtsschreibung eines Tages den nationalsozialistischen Machtkampf geradezu als das Musterbeispiel für eine Revolution ansehen wird, wie sie nur eine Nation von höchstemKulturniveau überhaupt durchführen kann, kann es eine bessere Bestätigung hierfür geben als die Tatsache, daß ein lebender großer, internationaler. Geschichtsforscher uns kürzlich allen Ernstes sagte, die Welt würde sicher mehr Verständnis für die große
nationalsozialistische Revolution aufgebracht haben, wenn sie mit den grausamen und barbarischen Methoden früherer Revolutionen durchgeführt worden wäre?
Abgesehen aber von den eben geschilderten grundsätzlichen Erwägungen kann ich mich um so weniger entschließen, zu dem Wunsche Ihrer ehrenwerten Rechtsfreunde eine positive Haltung einzunehmen, als wir in einem ähnlichen Falle eine sehr schlechte Erfahrung gemacht haben. Dies liegt so: Dor längerer Zeit wurde ich von einem Ihrer Landsleute, einem hervorragenden Engländer, darauf aufmerksam gemacht, ein wie großes Hindernis auf dem Wege der deutsch-englischen Verständigung die Hast der der Welt aus dem Reichstagsbrandprozeß bekannten Bulgaren Dimitrow und Genossen sei und welch ausgezeichneten Eindruck auf die englische öffentliche Meinung deren Freilassung machen würde. Ich wußte, daß es sich hier um unverbesserliche Feinde der menschlichen Gesellschaftsordnung handelte und daß es das Beste wäre, sie würden nie mehr auf die Menschheit losgelassen. Trotzdem oder vielmehr in meinem ständigen Bestreben, die deutsch- englische Verständigung zu fördern, wurde ich mit zum Fürsprecher ihrer Freilassung. Die Bulgaren wurden nach Rußland geschickt und heute ist Herr Dimitrow Generalsekretär und damit der wahre Führer der Komintern! Er ist einer der eingefleischtesten Kommunisten und verschworensten Terroristen, der zum VII. Komintern-Kongreß in Moskau im vorigen Sommer ungefähr folgendes Kampfziel bekanntgab:
1. Das unverrückbare Kampfziel der Komintern ist die Weltrevolution und die Aufrichtung der internationalen Diktatur des Proletariats. Zur Erreichung dieses Zieles ist jedes Mittel recht, Propaganda, Bündnisse, Terror, Gewalt usw.
2. Das größte Hemmnis auf diesem Wege zur Weltrevolution, d. h. zur Aufrichtung des roten Imperialismus ist Adolf Hitler. Aus diesem Grunde muß der Nationalsozialismus mit allen Mitteln bekämpft werden. Fällt Hitler- Deutschland, ist der Weg für die kommunistische Weltherrschaft frei. In kurzer Zeit wird ganz Europa folgen, und die Zersetzung des britischen Imperiums und der noch übrig gebliebenen Nationalstaaten wird dann nicht äuszuhalten sein.
Dieses saubere Programm ist das Ergebnis der Freilassung Dimitrows, d. h. also
das Ergebnis liberaler britischer Weltauffassung und deutscher Gutmütigkeit und Großzügigkeit! Der Kuriosität halber darf ich übrigens hinzufügen, daß ich seinerzeit dem englischen Fürsprecher von dieser Freilassung Kenntnis gab, aber weder dieser noch die gesamte öffentliche Meinung und Presse Englands, die sich vorher über den Bulgarenfall fürchterlich aufgeregt hatte, nahm von dieser Tatsache die geringste Notiz. Ich glaube, solche Fehler sollten beide Nationen in Zukunft vermeiden.
Mein lieber Lord Allen: Ihre Gegnerschaft gegen Versailles ist Deutschland und der Welt bekannt, und Ihr Einsetzen für eine deutsch-englische Freundschaft war für mich immer eine große Befriedigung in meinem, ich glaube nicht ganz unbekannten Kampf für diese Freundschaft. Ich weiß daher, daß nur edle Gefühle für Sie und Ihre Freunde zu Ihrer Eingabe vom 31. Oktober an den Führer und Reichskanzler veranlaßt haben.
Wir Deutschen verstehen dieses britische Gefühl „for the underdog" (für den Unterlegenen) sehr gut und achten es, wie dies bei Angehörigen gleicher Rasse ja gar nicht anders sein kann. Gerade dieses Zusammengehörigkeitsgefühl von Menschen gleicher Rasse und gleichen Blutes aber sollte eine Garantie für die gemeinsame Erkenntnis sein, daß die Staatsraison Regierungen oft zwingt, harte Wege zu gehen, ohne daß hierdurch ein Volk seine in seinem innersten Wesen begründeten ethischen und weltanschaulichen Fundamente auch nur im geringsten preisgibt, ja, daß im Gegenteil diese harten Wege oft erst die Voraussetzung für die Erhaltung dieser ethischen und moralischen Grundlagen eines Volkes schaffen. An dieser Erkenntnis hat es dem heutigen England bisher noch etwas gefehlt. Ich glaube aber, daß auch diese Gedanken sich von Tag zu Tag mehr durchsetzen werden, und die Geschichte des Britischen Imperiums sollte hier der beste Lehrmeister sein!
Indem ich hoffe, daß ich noch oft das Vergnügen haben werde, Ihnen auf dem Wege, der zur deutsch-englischen Freundschaft führt, zu begegnen, seien Sie, verehrter Lord Allen, versichert der höchsten Wertschätzung und der freundschaftlichen Gefühle Ihres Ihnen ergebenen
gez. von Ribbentrop.
Das Siaaisgrundgrsetz des Dritten Reiches.
6in Vortrag des Staatssekretärs Stuckart.
Berlin, 16. Dez. (DNB.) Auf einer Arbeitstagung des Sozialamtes der Deutschen Arbeitsfront sprach Staatssekretär Dr. Stuck art über die staatsrechtlichen Grundlagen des Dritten Reiches. Er führte dabei u. a. aus: „Wenn auch die Weimarer Verfassung nicht ausdrücklich aufgehoben und durch eine neue Verfassungsurkunde ersetzten worden ist, wenn daher auch einige ihrer Bestimmungen heute noch Geltung haben, so hat sie doch infolge ihrer dem Nationalsozialismus fremden und uneinheitlichen Struktur jede Bedeutung als Staatsgrundge- setz verloren. Die nationalsozialistische Weltanschauung bedeutet auch auf staatsrechtlichem Gebiet vor allem die bewußte Heberwindung des liberalisti- fchen Denkens. In dem neuen Denken sind wahrer Nationalismus und echter Sozialismus ein und dasselbe. Nationalismus, der nicht zugleich Sozialismus ist, der nicht das Wohl aller Volksgenossen nach innen und außen über das Einzelinteresse stellt, ist ein Widerspruch in sich und eine Hnehrlichkeit. Sozialismus aber, der nicht seine Aufgabe in der Förderung des Ganzen sieht, also auch Nationalismus ist, schädigt die Gesamtheit. Die Staatsauffassung des Nationalsozialismus ist d i e deutsche Volksidee. Der Gegensatz zwischen Staatsidee und Staatsziel, der die gesamte deutsche Geschichte durchzieht, ist durch den Nationalsozialismus überwunden. Die künftige Reichsordnung baut sich a u f b e r vorhandenen völkischen Lebensordnung und auf den organisch gewachsenen
Gemeinschaftsbildungen auf. Für die NSDAP, und das Dritte Reich gibt es keine wichtigere Aufgabe als durch Auslese und Zucht einen in Haltung, Denken und Fühlen, in Ehrbewußtsein, unbedingter persönlicher Sauberkeit, Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit einheitlichen Menschentyp als staatstragende Schicht zu schaffen.
Die Partei muß als staats- und volktragende Gemeinschaft ein geistiges, weltanschauliches Kraftzentrum und zugleich ein tatsächliches Macht- i n ft r u m e n t in der Hand des Führers sein und bleiben. Sie bildet damit das Kernstück des Dritten Reiches und ist der eigentliche Träger des Staates. Der Führer hat bewußt davon Abstand genommen, eine geschriebene Verfassung zu geben. Er hat dafür eine organische Fortentwicklung entstehen lassen. Das Dritte Reich hat also heute bereits eine neue Verfassung, eine politische Grundordnung des deutschen Volkes. Diese findet zwar nicht in einer Verfassungsurkunde ihren Ausdruck, sondern in einer Reihe von grundlegenden Gesetzen und vor allem in den zur Gewohnheit gewordenen staatsrechtlichen Grund» anschauungen des Nationalsozialismus."
Staatssekretär Stuckart erläuterte eingehend die wichtigsten Gesetzeswerke des nationalsozialistischen Staates und wies dabei nach, daß der nationalsozialistische Führer st ab in viel stärkerem Maße, als das bei einer demokratischen Verfassung möglich sei, auf der Souveränität des Volkes beruhe.
Das Spmnstoffgeseh.
Das von der Reichsregierung kürzlich verabschiedete Spinn st offgesetz tritt an die Stelle der im vorigen Jahre erlassenen Faserstoff-Verordnung. Das Ziel beider ist natürlich das gleiche, nämlich eine möglichst sparsame B e- wirtschaftung der aus dem Auslande eingeführten und oft mit kostbaren Devisen bezahlten Textilrohstoffe. Ein Hnterschied zwischen dem Spinnstoffgesetz und der Faserstoffverordnung besteht freilich in bezug auf die Mittel, mit denen das erstrebte Ziel erreicht werden soll. In der Faserstoff-Verordnung wurde das Hauptgewicht auf die 36 stündige Arbeitswoche gelegt. Durch diese Einschränkung der Arbeitszeit in den Textilbetrieben sollte einerseits der Verbrauch ausländischer Textilrohstoffe vermindert, andererseits aber den Arbeitern und Angestellten der Textilindustrie eine möglichst gleichmäßige und ausreichende Beschäftigung gewährleistet werden. Es zeigte sich aber im Laufe der Zeit, daß allein von der Einschränkung der Arbeitszeit her die Aufgabe der Regelung des Verbrauchs von Textilrohstoffen nicht ge» löst werden kann. Daneben erwiesen sich Verbrauchskontingente für die Verarbeitungsbetriebe als notwendig.
Diesem Nebeneinander von Arbeitszeit- und Rohstoffverbrauchs-Regelungen wird durch das neue Spinnstoffgesetz ein Ende gemacht. Die Regelung des Verbrauchs ausländischer Textilrohstoffe erfolgt künftig nur noch unmitelbar durch Festsetzung von Derbräuchskontingenten, die aber ela stisch sind, da sie den jeweiligen Einkaufsmöglichkei- t e n von ausländischen Rohstofen angepaßt werden können. Der verarbeitenden Industrie bleibt es nach Möglichkeit überlassen, so viel und solange zu arbeiten wie sie es auf Grund der ihr zugeteilten Rohstoffmengen für möglich hält. Sie kann insbesondere durch feinere Ausfpiunung der
ausländischen Textilfasern oder auch durch Beimischung einheimischer Textilfasern ihre Erzeugung steigern und dadurch auch ihren Arbeitern vermehrte Beschäftigung geben. Grundsätzlich wird natürlich die 36-Stundenwoche feftge- halten. Die Arbeiter und Angestellten werden gegen Entlassungen weitgehend geschützt und die Mehrschichtenarbeit wird erheblich eingeschränkt. Im übrigen aber hängt die Beschäftigung der Tex- tilinbuftrie künftig im wesentlichen von den De» arbeitungsfontingenten ab, die den Betrieben jeweilig einen Monat vor Beginn des Kalendervierteljahres zugeteilt werden.
Für die Ausfuhr werden besondere Rohstoffmengen gewährt, so daß für die Betriebe ein starker Anreiz besteht, sich durch Steigerung der Ausfuhr von Fertigerzeugnissen ein Recht auf erhöhten Rohstoffbezug und damit auch auf Erhöhung der Verarbeitungsmengen zu erwerben. Ebenso wird für die Betriebe, die teilweise Zellwolle oder andere heimische Rohstoffe verarbeiten, durch Zulassung erhöhter Erzeugungsmengen ein Anreiz zur Verwendung und Beimischung von Zellwolle geschaffen. Das Spinnstoffgesetz fußt auf den bisherigen Erfahrungen und bemüht sich innerhalb der nun einmal notwendigen Schranken der Textilindustrie möglichst große Bewegungsfreiheit zu geben, namentlich auf dem Gebiete der Ausfuhr, auf dem ein Wettbewerb in bezug auf quantitative wie qualitative Leistungssteigerung nicht entbehrt werden kann.
Der Führer und Reichskanzler hat den Gesandten in Athen, Dr. Eisenlohr, zum Oe» sandln kn Prng ernannt


