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erinnert. Hoare habe am 5. Dezember im Hn- terhaus der Ansicht Ausdruck gegeben, es sei un­wahrscheinlich, daß ein Fortschritt mit dem west­lichen Luftpakt erzielt werden könne. Das Eraeb- nis der Berliner Unterredung habe somit in Lon­don keine Ueberraschung verursacht. In gut unterlchteten Londoner Kreisen glaube man, daß nach Hitlers Ansicht weder mit dem Luftpakt, noch mit der Frage der allgemeinen Abrüstung ein Fort­schritt möglich sei, bevor der italienisch- abessinische Streit geregelt sei.

Das Echo in Paris.

Paris, 16. Dez. (DNB.) Die französische Presse schenkt der Unterredung des Reichskanzlers mit dem britischen Botschafter große Beachtung. Ihre Trag­weite wird jedoch von den einzelnen Blättern ver­schieden beurteilt.Exzelsior" betont, es handele sich nicht um englisch-deutsche Verhandlungen, die zu einer Ueberraschung nach der Art des Flotten­abkommens führen werden, sondern um die Fort­setzung der im Februar begonnenen Verhandlungen zwischen London, Paris und Berlin zur Lösung der Probleme der Rüstungsbeschränkung und des Luftabkommens zwischen den Locarnomächten.Pe­tit Parisien" berichtet, in ausländischen diplomati­schen Kreisen habe man allgemein den Eindruck, daß die Unterredung keinen wesentlichen Fortschritt in Richtung auf die angestrebten Ziele gebracht habe.Figaro" will berichten können, daß die Unterredung in deutschen Kreisen keinen großen Eindruck gemacht habe. Man betrachte die deutsch-englische Unterredung als eine Sondie­rung und nehme an, daß ernste Verhand­lungen nicht vor zwei bis drei Mona­ten beginnen, da man nicht mit einer früheren Lösung des italienisch-abessinischen Streites rechne.

Der Berliner H a v a s Vertreter meldet u. a., es habe nickt den Anschein, als wolle Deutschland in den in der amtlichen Mitteilung erwähnten zwei Punkten seine abwartende Haltung auf» geben. Der Reichskanzler sei der Ansicht, daß der Augenblick zur Regelung der offenen internatio­nalen Fragen noch nicht gekommen sei. Im­merhin lege die deutsche Diplomatie Wert darauf, freundschaftliche Beziehungen zu England aufrecht zu erhalten. Der Berliner Berichterstatter des I o u r" hebt hervor, daß man in Berlin mit Ge­nugtuung feststelle, daß das Luftabkommen nicht mehr an die Verwirklichung der Ge­samtheit des in der englisch-französischen Er­klärung vom 3. Februar dargelegten S y st e m s der kollektiven Sicherheit gebunden sei. Die Tatsache, daß in der Mitteilung über die Un­terredung des Reichskanzlers mit dem englischen Botschafter nur die Abrüstung und das Luft­abkommen erwähnt sei, weise darauf hin, daß die verschiedenen in der Londoner Erklärung ent­haltenen Punkte wie Abrüstung, Luftabkommen, Ostpakt und Donaupakt aufgehört hätten, ein un­zertrennbares Ganzes zu bilden. Das habe die deutsche Diplomatie vor einigen Monaten nach­drücklich gefordert.

Ein polnisches Urteil.

Warschau, 16. Dez. (DNB.) Heber die U n - terredunq schreibtGazeta P o l s k a" aus Berlin, die Ansicht diplomatischer Kreise gehe da­hin, daß die Verhandlungen zwischen Berlin, Paris und London in der Frage der Rüstungsbeschränkun­gen und des Luftpaktes erneut lebhaft ge­worden feten. Die Anknüpfung dieser Ge­spräche sei ein diplomatischer Erfolg des Reiches, ein neues Zeichen für den eng­lischen Realismus und ein Beweis für die Besserung der diplomatischen Stel­lung Deutschlands. Reichskanzler Hitler habe wiederholt seine Bereitwilligkeit zu Rüstungsbe­schränkungen erklärt und zwar unter der Be­dingung der Gleichheit zwischen Deutsch­land, Großbritannien und Frankreich. Die britische Diplomatie stehe diesen Vorschlägen bejahend gegenüber und sei der Ansicht, daß die Verbin­dung der Frage eines westeuropäischen Luftpaktes und eines Rüstungsbeschränkungsabkommens mit anderen mehrseitigen Paktplänen mehr scha­den als nützen könne.

Ein Kumpan des Terroristen Max Hölz hingerichtet.

Berlin, 17. Dezember. (DNB. Funkspruch.) Die I u st i z p r e s s e st e l l e teilt mit: Heute früh ist in Berlin der vom Volksgerichtshof am 25. Juli 1935 wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unter­nehmens zum Tode verurteilte Rudolf Claus hin­gerichtet worden. Claus ist einer der gefähr­lich st enK nm pane des Terroristen Max Hölz gewesen. Wie dieser, so hat auch Claus seine noch in aller Erinnerung stehenden Terrortaten we­niger aus politischen Beweggründen als a u s h e m- mungsloser Brutalität und zur eige­nen Bereicherung vollführt. Er ist schon ein­mal mit lebenslänglichem und später noch mit 8 Jahren Zuchthaus vorbestraft, aber infolge der Amnestiegesetze von 1921 und 1928 nach Verbüßung eines geringen Teiles der Strafen wieder freigelassen worden. Auch nach der national­sozialistischen Erhebung hat sich Claus im gleichen Geist in gefährlichstem Ausmaß hochverräterisch be- fatigj. Dagegen hat der Führer und Reichs­kanzler die vom Volksgerichtshof am 2. August 1935 wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Hnternehmens gegen den früheren kommunistischen Reichstagsabgeordneten Albert Kayser erkannte Todesstrafe im Gnadenwege in lebensläng­liche Zuchthaus strafe umgewandelt. Kayser ist bisher nicht vorbestraft.

Ausweisungsbefehl gegen die vier Heimattreuen aus Malmedy.

B r ü s s e l, 16. Dez. (DNB.) Die vier Heimattreuen Malmedyer Josef D e h o t t a y, Peter D e h o t t a y, Heinrich D e h o t t a y und Paul F o x i u s , denen durch urteil des Lütticher Appellhofes im Oktober dieses Jahres die belgische Staatsangehörigkeit auf Grund des Ausbürgerungsgesetzes vom 30. Juli 1934 abgesprochen worden ist, haben heute früh den Ausweisungsbefehl erhalten. Die vier Heimattreuen Männer müssen das belgische Staats­gebiet innerhalb 48 Stunden verlassen. Es ist ihnen verboten worden, das Land wieder zu betreten. Die Ausweisung erfolgt auf Grund einer königlichen Verordnung vom 14. De­zember 1935 in Verbindung mit dem Gesetz vom 12. Februar 1897, das die Ausweisung von Personen vorsieht, die gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung verstoßen.

Unser Recht gegen den Kommunismus.

Botschafter von Ribbentrop antwortet Lord Allen auf eine englische Eingabe an den Führer und Reichskanzler.

Berlin, 16. Dez. Durch Vermittlung des be­kannten. englischen Politikers Lord Allen of Hurt- wood wurde vor einiger Zeit an den Führer und Reichskanzler eine Eingabe gerichtet, in der die F r e i l a f s u n a des wegen staatsfeind­licher Betätigung in ein Konzentrationslager ein­gelieferten kommunistischen Rechtsan­walts Hans Litten erbeten wurde. Die Ein­gabe enthielt außerdem gewisse .Betrachtungen über d i e Behandlung Littens und über das deutsche R e ch t s s y st e m im allgemeinen. Da die Eingabe zeigte, daß über das deutsche Rechtssystem und vor allem über seine Grundsätze in England immer noch Mißverständ- nisse herrschen, hat Botschafter von Ribben­trop folgenden Brief an Lord Allen ge­richtet:

Sehr verehrter Lord Allen!

Ihr Schreiben an den Führer und Reichskanzler vom 31. Oktober wurde mir von der Reichskanzlei zur weiteren Behandlung übersandt, und ich komme weaen Ueberhäufung meiner Arbeit erst heute zu dessen Beantwortung. Zunächst muß ich Ihnen sagen, daß ich nach sorgfältiger Prüfung des von Ihnen dargelegten Falles zu meinem Bedauern nichtin der Lage bin, dem Führer und Reichs­kanzler die von Ihnen vorgeschlaaene Lösung zu empfehlen. Die Gründe sind folgende:

Der Rechtsanwalt Hans Litten war einer der geistigen Führer des Kommunismus in Deutschland. Er ist wegen staatsfeindlicher Betätigung inhaftiert, und seine geistige Einstellung läßt eine Enthaftung unter diesen gegebenen Um­ständen nicht zu.

Die in der Petition Ihrer englischen Rechtsfreunde im Hinblick auf diese Hast gemachten Feststellungen gehen teils von falschen Voraussetzungen aus, teils entsprechen sie nicht den Tat­sachen und können deshalb nicht unwidersprochen bleiben. Revolutionen werden nicht in den Gerichts­höfen und nach den Regeln normalen Rechts­brauches ausgefochten und entschieden, und im übri­gen ist, entgegen Ihrer Eingabe, die Behandlung des Rechtsanwalts Litten völlig einwand­frei, und er genießt, wie ich höre, sogar noch ge­wisse Sondervergünstigungen.

Ich möchte Sie aber, verehrter Lord Allen, nun meinerseits fragen: Kann ein Regierungs- und damit ein Rechtssyftem, das unverbesserliche Feinde der menschlichen Gesellschaft, die ein Volk dem Kommunismus ausliefern woll­ten, hinter Schloß und Riegel fetzt, wirk­lich ein so schlechtes Rechtssystem sein, wenn es dadurch gleichzeitig ein ganzes Volk von 65 Millionen wieder glücklich macht? Sind die Menschen für das Recht da oder das Recht für die Menschen? Muß ein solches Rechts­system wirklich auf die Dauer um sein Ansehen in der Welt besorgt sein?

Im Gegenteil, ich möchte demgegenüber die Be­hauptung aufstellen: Wenn Ihre englischen Rechts­freunde, die diese Petition unterschrieben haben, sich die Mühe machen würden, die Ursachen des Niederganges meines Landes 1919, feit dem Versailler Vertrag, zu studieren, dann würden sie finden, daß eine stehengebliebene, den ungeheuren Problemen unserer Zeit nicht mehr gewachsene Rechtspflege und vor allem aber der Geist, in dem oft Recht gesprochen wurde, und dessen Träger wider das natürliche Empfinden des deutschen Volkes den Freiheitskämpfer Adolf Hit­ler nach denselben Paragraphen aburteilen konnten wie den Kommunisten Hans Litten, mit dazu bei­getragen habe, ein großes Volk an den Rand des Abgrundes, nämlich des Kommunismus, zu führen.

Daß wir heule nicht mehr gewillt find, diesen Geist in Deutschland jemals wieder auf- erstehen zu lassen und daß wir unverbesser­lichen Trägern und geistigen Führern solchen Vernichtungswillen als Schädlingen der mensch­lichen Gesellschaft ihr Täligkeilsfeld möglichst beschranken, das würde jeder Ihrer Freunde von der Rechtsfakultät verstehen, wenn er die Entwicklung der vierzehn Jahre bis zum 30. Januar 1933 in Deutschland miterlebt hätte. Ja, mehr als das: ich bin fest überzeugt, daß Großbritannien und die gesamte Kultur- welt Adolf Hitler eines Tages dankbar dafür sein muh, daß er mit eiserner Konsequenz und, wenn es sein muß, auch härte die Träger dieses schleichenden und zersetzenden kommunistischen Giftes in Deutschland isoliert hat.

Deutschland soll in Zukunft ein Rechtsstaat werden, der dem Wesen und Rechtsempfinden des deutschen Volkes in Wahrheit entspricht. Dies ist das Bestreben der Sucher und Gestalter einer neuen nationalsozialistischen deutschen Gesetzgebung. Ich werde mir in den nächsten Tagen erlauben, Ihnen das letzte Auslandsheft der Akademie für Deutsches Recht zu übersenden mit einem kur­zen Geleitwort von mir, und ich glaube, daß es viel zum gegenseitigen Verständnis beitragen würde, wenn Ihre Rechtsfreunde mit unserer Akademie für Deutsches Recht und deren Leiter, Reichsminister Dr. Frank, in lebendige Fühlung kommen würden.

Im übrigen darf ich noch auf eins Hinweisen: Die in der Geschichte des deutschen Volkes größte geistige Revolution, die zu der Machtergreifung durch den Nationalsozia­lismus am 30. Januar 1933 führte, ist unter dem Zeichen völliger Legalität vor sich gegangen und mit Methoden durch­geführt worden, die wohl in der Geschichte nicht ihresgleichen haben und die im krassen Gegensatz zu den grausamen und barbarischen Methoden stehen, mit denen die Revolutionen anderer Völker unserer Kulturwelt durchgeführt wur­den. Ich glaube nicht falsch vorauszusehen, wenn ich sage, daß eine spätere objektive Ge­schichtsschreibung eines Tages den nationalsozia­listischen Machtkampf geradezu als das Mu­sterbeispiel für eine Revolution ansehen wird, wie sie nur eine Nation von höchstemKulturniveau überhaupt durchführen kann, kann es eine bessere Bestäti­gung hierfür geben als die Tatsache, daß ein lebender großer, internationaler. Geschichtsfor­scher uns kürzlich allen Ernstes sagte, die Welt würde sicher mehr Verständnis für die große

nationalsozialistische Revolution aufgebracht haben, wenn sie mit den grausamen und bar­barischen Methoden früherer Revolutionen durchgeführt worden wäre?

Abgesehen aber von den eben geschilderten grund­sätzlichen Erwägungen kann ich mich um so weni­ger entschließen, zu dem Wunsche Ihrer ehren­werten Rechtsfreunde eine positive Haltung einzu­nehmen, als wir in einem ähnlichen Falle eine sehr schlechte Erfahrung gemacht haben. Dies liegt so: Dor längerer Zeit wurde ich von einem Ihrer Landsleute, einem hervorragenden Engländer, darauf aufmerksam gemacht, ein wie großes Hindernis auf dem Wege der deutsch-eng­lischen Verständigung die Hast der der Welt aus dem Reichstagsbrandprozeß bekannten Bulgaren Dimitrow und Genossen sei und welch aus­gezeichneten Eindruck auf die englische öffentliche Meinung deren Freilassung machen würde. Ich wußte, daß es sich hier um unverbesserliche Feinde der menschlichen Gesellschaftsordnung han­delte und daß es das Beste wäre, sie würden nie mehr auf die Menschheit losgelassen. Trotzdem oder vielmehr in meinem ständigen Bestreben, die deutsch- englische Verständigung zu fördern, wurde ich mit zum Fürsprecher ihrer Freilassung. Die Bulgaren wurden nach Rußland ge­schickt und heute ist Herr Dimitrow General­sekretär und damit der wahre Führer der Komintern! Er ist einer der eingefleischtesten Kommunisten und verschworensten Terroristen, der zum VII. Komintern-Kongreß in Moskau im vori­gen Sommer ungefähr folgendes Kampf­ziel bekanntgab:

1. Das unverrückbare Kampfziel der Komintern ist die Weltrevolution und die Aufrichtung der internationalen Diktatur des Pro­letariats. Zur Erreichung dieses Zieles ist jedes Mittel recht, Propaganda, Bündnisse, Terror, Ge­walt usw.

2. Das größte Hemmnis auf diesem Wege zur Weltrevolution, d. h. zur Aufrichtung des roten Imperialismus ist Adolf Hitler. Aus diesem Grunde muß der Nationalsozialismus mit allen Mitteln bekämpft werden. Fällt Hitler- Deutschland, ist der Weg für die kommu­nistische Weltherrschaft frei. In kurzer Zeit wird ganz Europa folgen, und die Zersetzung des britischen Imperiums und der noch übrig gebliebenen Nationalstaaten wird dann nicht äuszuhalten sein.

Dieses saubere Programm ist das Ergebnis der Freilassung Dimitrows, d. h. also

das Ergebnis liberaler britischer Weltauffassung und deutscher Gutmütigkeit und Großzügigkeit! Der Kuriosität halber darf ich übrigens hinzufügen, daß ich seinerzeit dem englischen Fürsprecher von die­ser Freilassung Kenntnis gab, aber weder dieser noch die gesamte öffentliche Meinung und Presse Englands, die sich vorher über den Bulgarenfall fürchterlich aufgeregt hatte, nahm von dieser Tat­sache die geringste Notiz. Ich glaube, solche Fehler sollten beide Nationen in Zukunft vermeiden.

Mein lieber Lord Allen: Ihre Gegnerschaft gegen Versailles ist Deutschland und der Welt bekannt, und Ihr Einsetzen für eine deutsch-englische Freund­schaft war für mich immer eine große Befriedigung in meinem, ich glaube nicht ganz unbekannten Kampf für diese Freundschaft. Ich weiß daher, daß nur edle Gefühle für Sie und Ihre Freunde zu Ihrer Eingabe vom 31. Oktober an den Führer und Reichskanzler veranlaßt haben.

Wir Deutschen verstehen dieses britische Gefühl for the underdog" (für den Unterlegenen) sehr gut und achten es, wie dies bei Angehörigen gleicher Rasse ja gar nicht anders sein kann. Ge­rade dieses Zusammengehörigkeits­gefühl von Menschen gleicher Rasse und gleichen Blutes aber sollte eine Garantie für die gemeinsame Er­kenntnis sein, daß die Staatsraison Regierungen oft zwingt, harte Wege zu gehen, ohne daß hierdurch ein Volk seine in sei­nem innersten Wesen begründeten ethischen und weltanschaulichen Fundamente auch nur im ge­ringsten preisgibt, ja, daß im Gegenteil diese harten Wege oft erst die Voraussetzung für die Erhaltung dieser ethischen und moralischen Grundlagen eines Volkes schaffen. An dieser Erkenntnis hat es dem heutigen England bisher noch etwas ge­fehlt. Ich glaube aber, daß auch diese Gedan­ken sich von Tag zu Tag mehr durchsetzen wer­den, und die Geschichte des Britischen Impe­riums sollte hier der beste Lehrmeister sein!

Indem ich hoffe, daß ich noch oft das Vergnügen haben werde, Ihnen auf dem Wege, der zur deutsch-englischen Freundschaft führt, zu begegnen, seien Sie, verehrter Lord Allen, versichert der höch­sten Wertschätzung und der freundschaftlichen Ge­fühle Ihres Ihnen ergebenen

gez. von Ribbentrop.

Das Siaaisgrundgrsetz des Dritten Reiches.

6in Vortrag des Staatssekretärs Stuckart.

Berlin, 16. Dez. (DNB.) Auf einer Arbeits­tagung des Sozialamtes der Deutschen Arbeitsfront sprach Staatssekretär Dr. Stuck art über die staatsrechtlichen Grundlagen des Dritten Reiches. Er führte dabei u. a. aus:Wenn auch die Wei­marer Verfassung nicht ausdrücklich aufgehoben und durch eine neue Verfassungs­urkunde ersetzten worden ist, wenn daher auch einige ihrer Bestimmungen heute noch Geltung haben, so hat sie doch infolge ihrer dem National­sozialismus fremden und uneinheitlichen Struktur jede Bedeutung als Staatsgrundge- setz verloren. Die nationalsozialistische Weltan­schauung bedeutet auch auf staatsrechtlichem Gebiet vor allem die bewußte Heberwindung des liberalisti- fchen Denkens. In dem neuen Denken sind wahrer Nationalismus und echter Sozialismus ein und dasselbe. Natio­nalismus, der nicht zugleich Sozialismus ist, der nicht das Wohl aller Volksgenossen nach innen und außen über das Einzelinteresse stellt, ist ein Wi­derspruch in sich und eine Hnehrlichkeit. Sozialis­mus aber, der nicht seine Aufgabe in der För­derung des Ganzen sieht, also auch Nationalismus ist, schädigt die Gesamtheit. Die Staatsauffassung des Nationalsozialismus ist d i e deutsche Volks­idee. Der Gegensatz zwischen Staatsidee und Staatsziel, der die gesamte deutsche Geschichte durch­zieht, ist durch den Nationalsozialismus überwun­den. Die künftige Reichsordnung baut sich a u f b e r vorhandenen völkischen Lebensord­nung und auf den organisch gewachsenen

Gemeinschaftsbildungen auf. Für die NSDAP, und das Dritte Reich gibt es keine wich­tigere Aufgabe als durch Auslese und Zucht einen in Haltung, Denken und Fühlen, in Ehrbewußtsein, unbedingter persönlicher Sauberkeit, Wahrhaftig­keit und Gerechtigkeit einheitlichen Menschentyp als staatstragende Schicht zu schaffen.

Die Partei muß als staats- und volktragende Gemeinschaft ein geistiges, weltanschauliches Kraft­zentrum und zugleich ein tatsächliches Macht- i n ft r u m e n t in der Hand des Führers sein und bleiben. Sie bildet damit das Kernstück des Dritten Reiches und ist der eigentliche Träger des Staates. Der Führer hat bewußt davon Abstand genommen, eine geschriebene Verfassung zu geben. Er hat dafür eine organische Fortentwick­lung entstehen lassen. Das Dritte Reich hat also heute bereits eine neue Verfassung, eine politische Grundordnung des deutschen Volkes. Diese findet zwar nicht in einer Verfassungs­urkunde ihren Ausdruck, sondern in einer Reihe von grundlegenden Gesetzen und vor allem in den zur Gewohnheit gewordenen staatsrechtlichen Grund» anschauungen des Nationalsozialismus."

Staatssekretär Stuckart erläuterte eingehend die wichtigsten Gesetzeswerke des nationalsozialistischen Staates und wies dabei nach, daß der national­sozialistische Führer st ab in viel stärkerem Maße, als das bei einer demokratischen Verfassung mög­lich sei, auf der Souveränität des Volkes beruhe.

Das Spmnstoffgeseh.

Das von der Reichsregierung kürzlich verabschie­dete Spinn st offgesetz tritt an die Stelle der im vorigen Jahre erlassenen Faserstoff-Ver­ordnung. Das Ziel beider ist natürlich das gleiche, nämlich eine möglichst sparsame B e- wirtschaftung der aus dem Auslande einge­führten und oft mit kostbaren Devisen bezahlten Textilrohstoffe. Ein Hnterschied zwischen dem Spinnstoffgesetz und der Faserstoffverordnung besteht freilich in bezug auf die Mittel, mit denen das erstrebte Ziel erreicht werden soll. In der Faserstoff-Verordnung wurde das Hauptgewicht auf die 36 stündige Arbeitswoche gelegt. Durch diese Einschränkung der Arbeitszeit in den Textil­betrieben sollte einerseits der Verbrauch ausländi­scher Textilrohstoffe vermindert, andererseits aber den Arbeitern und Angestellten der Textilindustrie eine möglichst gleichmäßige und ausreichende Be­schäftigung gewährleistet werden. Es zeigte sich aber im Laufe der Zeit, daß allein von der Einschrän­kung der Arbeitszeit her die Aufgabe der Rege­lung des Verbrauchs von Textilrohstoffen nicht ge» löst werden kann. Daneben erwiesen sich Ver­brauchskontingente für die Verarbei­tungsbetriebe als notwendig.

Diesem Nebeneinander von Arbeitszeit- und Roh­stoffverbrauchs-Regelungen wird durch das neue Spinnstoffgesetz ein Ende gemacht. Die Regelung des Verbrauchs ausländischer Textilrohstoffe erfolgt künftig nur noch unmitelbar durch Festsetzung von Derbräuchskontingenten, die aber ela stisch sind, da sie den jeweiligen Einkaufsmöglichkei- t e n von ausländischen Rohstofen angepaßt werden können. Der verarbeitenden Industrie bleibt es nach Möglichkeit überlassen, so viel und solange zu arbeiten wie sie es auf Grund der ihr zugeteilten Rohstoffmengen für möglich hält. Sie kann insbe­sondere durch feinere Ausfpiunung der

ausländischen Textilfasern oder auch durch Bei­mischung einheimischer Textilfasern ihre Erzeugung steigern und dadurch auch ihren Arbeitern vermehrte Beschäftigung geben. Grund­sätzlich wird natürlich die 36-Stundenwoche feftge- halten. Die Arbeiter und Angestellten werden ge­gen Entlassungen weitgehend geschützt und die Mehrschichtenarbeit wird erheblich eingeschränkt. Im übrigen aber hängt die Beschäftigung der Tex- tilinbuftrie künftig im wesentlichen von den De» arbeitungsfontingenten ab, die den Betrieben je­weilig einen Monat vor Beginn des Kalendervier­teljahres zugeteilt werden.

Für die Ausfuhr werden besondere Rohstoff­mengen gewährt, so daß für die Betriebe ein star­ker Anreiz besteht, sich durch Steigerung der Aus­fuhr von Fertigerzeugnissen ein Recht auf erhöhten Rohstoffbezug und damit auch auf Erhöhung der Verarbeitungsmengen zu erwerben. Ebenso wird für die Betriebe, die teilweise Zellwolle oder andere heimische Rohstoffe verarbeiten, durch Zulassung erhöhter Erzeugungsmengen ein Anreiz zur Verwendung und Beimischung von Zell­wolle geschaffen. Das Spinnstoffgesetz fußt auf den bisherigen Erfahrungen und bemüht sich innerhalb der nun einmal notwendigen Schranken der Tex­tilindustrie möglichst große Bewegungsfreiheit zu geben, namentlich auf dem Gebiete der Ausfuhr, auf dem ein Wettbewerb in bezug auf quantitative wie qualitative Leistungssteigerung nicht entbehrt werden kann.

Der Führer und Reichskanzler hat den Gesandten in Athen, Dr. Eisenlohr, zum Oe» sandln kn Prng ernannt