Oie neue Reichsärzteordnung.
Der erste Abschnitt der Reichsärzteordnung um- reißt den Begriff des ärztlichen Berufes und regelt die Bestallung als Arzt. Danach ist nur noch der- jenige zur Ausübung des ärztlichen Berufes befugt, der als Arzt bestallt ist. Die Bestallung berechtigt zur Ausübung der Heilkunde unter der Bezeichnung als Arzt. Die Bestallung erhält, wer die Boraussetzungen der B e st a l l u n g s o r d- n u n g erfüllt. Die Reichsärztekammer regelt die ärztlichen Berufspflichten in einer Berufsordnung. Das Gesetz verpflichtet aber bereits den Arzt von sich aus zur gewissenhaften Ausübung seines Berufes und dazu, sich bei seinem Verhalten innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens würdig zu zeigen, die der ärztliche Beruf erfordert. Für denjenigen Arzt, der unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm bei Ausübung seines Berufes anvertraut worden ist, setzt es in § 13 eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr und Geldstrafe aus. Die Gebührenordnung für Aerzte erläßt der Reichsinnenminister.
Im zweiten Abschnitt heißt es, daß die Aerzte- schaft berufen ist, zum Wohle von Volk und Reich über die Erhaltung und Hebung der Gesundheit, des Erbgutes und der Rasse des deutschen Volkes zu wirken. Die Reichsärztekammer wird als die Vertretung der deutschen Aerzteschaft bestimmt und zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes erhoben, deren Sitz vom Reichsinnenminister noch bestimmt wird. Der Leiter der Reichsärztekammer wird vom Führer und Reichskanzler berufen und abberufen, und zwar auf Vorschlag des Reichsinnenministers im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers. Dem Leiter der Kammer steht ein Beirat zur Seite, dessen Mitglieder von ihm berufen und abberufen werden. Die Einberufung eines Reichsärztetages sieht §24 vor. Der Reichsärztekammer, die als ihre Untergliederungen Aerztekammern und ärztliche Bezirksvereinigungen kennt, unterstehen alle Aerzte im Deutschen Reich. Die Reichsärztekammer hat für das Vorhandensein eines sittlich und wissenschaftlich hochstehenden Aerztestandes Sorge zu tragen, über die Berufsehre und die Erfüllung der Berufspflichten zu wachen, die ärztliche Ausbildung zu fördern, für Schulung und Fortbildung der Aerzte und die Schaffung hierfür erforderlichen Einrichtungen zu sorgen. Ferner gehört zu ihrer Aufgabe, für ein gedeihliches Verhältnis der Aerzte untereinander zu sorgen, auf eine zweckentsprechende Verteilung der Aerzteschaft auf das gesamte Reichsgebiet hinzuwirken (sie kann anordnen, daß die Niederlassung von Aerzten in einzelnen Orten nur mit ihrer Zustimmung zulässig ist) und Fürsorgeeinrichtungen für Aerzte zu schaffen.
Der dritte Abschnitt regelt die „Bestrafung von Berufsvergehen". Die angedrohten Strafen sind: 1. Warnung, 2. Verweis, 3. Geld
buße bis zu 10 000 Mark, 4. Ausschluß von weiterer behandelnder Tätigkeit in der öffentlichen Fürsorge auf Zeit oder Dauer, 5. Feststellung der Unwürdigkeit des Beschuldigten, den ärztlichen Beruf auszuüben. Die nachfolgenden Paragraphen umgrenzen dann die Pflichten und Rechte der Berufsgerichte.
Der letzte Abschnitt bestimmt, daß Personen mit bestandener ärztlicher Prüfung aber ohne Bestallung als Arzt ebenfalls "Oer Kammer unterstehen, daß jedoch die Unterärzte der Wehrmacht ihr nicht angehören. Eine auf Grund der bisherigen Gesetze
erteilte Approbation als Arzt gilt als Bestallung im Sinne dieses Gesetzes. Die übrigen Paragraphen setzen die dem Gesetz entstehenden früheren Vorschriften außer Kraft und lösen den Deutschen Aerztevereinsbund e. D. in Potsdam und den Verband der Aerzte Deutschlands (Hartmann) in Leipzig sowie deren Untergliederungen auf. Rechtsnachfolgerin des Deutschen Aerztebundes e. D. ist die Reichsärztekammer, Rechtsnachfolgerin des Derban- des der Aerzte Deutschlands ist die kassenärztliche Vereinigung Deutschlands. Das Gesetz tritt am 1. April 1936 in Kraft.
Der Arzt im nationalsozialistischen Staat.
lieber die neue Reichsärzteordnung machten der Sachbearbeiter des Reichsinnenlninisteriums, Ministerialdirektor Dr. Gütt, und der Reichsärzteführer, Dr. Wagner, der Presse nähere Ausführungen. Für den nationalsozialistischen Staat, so betonte Dr. Gütt u. a., stelle das Gesundheitswesen einen besonders wichtigen Teil seines Wirkungs- aebietes Dar. Voraussetzung für die Erfüllung der Aufgabe des Arztes im neuen Deutschland sei jedoch eine Standesorganisation, die in enger Fühlung mit d e m die Staatsaufsicht ausübenden Reichsinnenmini st erium durch straffe Gliederung unter Wahruna eines berufsfreudigen freien Aerztetums die Erfüllung der gestellten Anforderungen verantwortungsbewußt gewährleistet. Dr. Gütt stellte hierbei zwei Gesichtspunkte als richtunggebend heraus:
1. Der ärztliche Beruf soll nicht ein Gewerbe sein, und die neugeschaffene Standesorganisation darf nicht als Interessenvertretung der Aerzte angesehen werden, da diese Neuorganisation zur Mitwirkung an der Erhaltung und Förderung der Volksgesundheit bereit und auch befähigt ist.
2. Der deutsche Arzt soll in Zukunft nicht nur darin feine Aufgabe sehen, dem einzelnen Menschen zu helfen, sondern er soll an der leiblichen und seelischen Gesundung des Volkes Mitarbeiten.
In Verfolg dieser Ziele seien in der Reichsärzteordnung die Voraussetzungen festgelegt, unter denen b i e Bestallung als Arzt in Zukunft erfolgen werde. Für die Eingliederung der ärztlichen Beamten in die Reichsärztekammer sei maßgebend gewesen, daß auch der ärztliche Beamte in der Hauptsache immer Arzt bleibe, da er z. B. als Kreisarzt oder als Professor auch weiterhin seine Privatpraxis ausüben könne. Um den Beamten an der Erfüllung seiner besonderen Pflichten dem Staat gegenüber nicht zu hindern, seien ausreichende Bestimmungen geschaffen worden, daß der Beamte weder in seiner dienstlichen Tätigkeit beeinträchtigt, noch der Standesgerichtsbarkeit unterstellt werde.
Reichsärzteführer Wagner führte u. a. aus: Der Arzt habe den feiner Aufgabe und feiner Berufung fremden Rechtsboden der Reichsgewerbeordnung verlassen und eine neue sittliche und organisatorische Grundlage für sein berufliches Leben und für die Erfüllung feiner Pflichten erhalten. Die Aerzteschaft wirke künftig unmittelbar an der gesundheitspolitischen Arbeit der Partei und des Staates mit. Der freiberufliche Charakter des Arztes werde grundsätzlich aufrecht erhalten. Die f r e i e W a h l bleibe den Kranken im Interesse eines vertrauensvollen Verhältnisses erhalten und werde — eine bedeutsame Neuerung — grundsätzlich auch in der öffentlichen Fürsorge eingeführt. Die versicherten und fürsorgebedürftigen Dolkskreise seien dadurch besonders geschützt, daß der Arzt in Behandlung und Verordnung zu der im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege gebotenen Wirtschaftlichkeit angehalten werden kann.
Der Reichsärztekammer, die die bisherigen Landesärztekammern ablöst und damit die Verwirklichung des Reichsgedankens fördert, unterständen mit Ausnahme der Sanitätsoffiziere der Wehrmacht alle Aerzte. Alle Kategorien von Aerzten feien einem einheitlichen Aerztebegriff, einer einheitlichen Pflege des Berufsgedankens und dem gemeinsamen Einsatz für Volk und Reich unterworfen. An der Spitze der Reichsärztekammer stehe in autoritärer Stellung der Reichsärzteführer. Die Untergliederungen seien nicht selbständig und besäßen keine eigene Rechtspersönlichkeit, so daß der nationalsozialistische Führergedanke im vollen Umfange durchgeführt sei.
Das Gesetz schaffe eine besondere Gerichtsbark eit mit ärztlichen Berufsgerichten und einem Aerztegerichtshof als höchste Instanz. Die beamteten Aerzte, die auch bezüglich der Beitragspflicht eine Sonderstellung in der Reichsärztekammer einnähmen, blieben der Disziplinargewalt der staatlichen Stellen unterworfen, unterstünden aber, wenn sie gleichzeitig auch freiberufliche ärztliche Tätigkeit ausüben, insoweit der Ordnungsgewalt der Reichsärztekammer.
Die Wreskundgebung der Reichsfachfchast Mm in Berlin.
Reichsminister Dr. Goebbels vor den deutschen Filmschaffenden.
In der Berliner Krolloper fand die große I a h r e s k u n d g e b u n g der Reichsfachschaft Film statt, auf der Reichsminister Dr. Goebbels eine bedeutungsvolle, richtungweisende Rede an etwa 1500 Filmschaffende hielt. Unter den Ehrengästen, die vom Fachschaftsleiter Hans Weidemann begrüßt wurden, bemerkte man u. a. den Pressechef der Reichsregierung, Staatssekretär Funk, den Polizeipräsidenten von Berlin, Graf H e l l d o r f und den Präsidenten der Reichsfilmkammer, Prof. Dr. L e n i ch. Ferner sah man zahlreiche führende Männer der Filmkritik.
-Reichsfachschaftsleiter Weidemann betonte, daß er die Bereitschaft des Reichsminifters dankbar begrüße, richtunggebend zu den brennendsten Problemen des deutschen Films zu sprechen.
Die folgende Rede des Reichsministers Dr. Goebbels wurde immer wieder von lebhaftem Beifall unterbrochen, der sich zum Schluß zu einer stürmischen Kundgebung für den Schutzherrn des deutschen Films steigerte. Abschließend erklärte der Leiter der Reichsfachschaft, daß die deutschen Filmschaffenden ausnahmslos hinter den Worten des Reichsminifters stehen.
„Der deutsche Film hat sich redlich
Mye gegeben."
Reichsminister Dr. Goebbels stellte zunächst fest, daß sich eine merkliche Besserung in der deutschen Filmproduktion angebahnt hat. 'Das Filmschaffen habe wieder ein fe'ftes Verhält- n i 5 zum Publikum gewonnen, und auf diese wiederhergestellte Verbindung sei es auch zurückzuführen, daß sich die deutschen Filmtheater heute wieder durchweg eines guten Besuches erfreuten. Wenn sich unter den 180 Filmen der Jahresproduktion bereits eine ganze Reihe von Filmen befänden, in denen mit hervorragenden künstlerischen Mitteln gearbeitet worden sei, so beweise das, daß von den 1933 aufgestellten Zielen vieles verstanden und einiges auch schon erreicht worden sei. Der deutsche Film habe alles in allem s i ch redliche Mühe gegeben, die ihm zur Verfügung, stehenden Schaffensmöglichkeiten auszunutzen.
Der Minister erinnerte an die Programmpunkte, die er 1933 für das deutsche Filmschaffen aufgestellt hat, und wies nach, daß von diesen Thesen heute bereits die meisten zu einer glatten Selb st Verständlichkeit im Filmschaffen geworden sind. Die Besserwisser von damals seien durch die Erfolge widerlegt worden. Es sind einzelne ganz große künstlerische Würfe gelungen, Würfe, die ganz aus deutscher Mentalität geschaffen wurden und nur aus ihr heraus verstanden werden können. Wie viele neue Talente sind nicht in diesen drei Jahren an die Oberfläche gekommen? Vergessen wir auch nicht, daß das Ausland auf dem Internationalen Filmkongreß in Berlin feftgefteHt hat, daß Deutschland sich auf dem besten Wege befindet, die eherne Dramaturgie des Filmes zu finden.
Es gebe aber doch noch eine Unmenge von Problemen, die noch nicht gelöst worden feien. Es bedürfe natürlich eines gewissen inneren Abstandes, um die Zeitereignisse mit künstlerischen Augen zu sehen. „Wenn wir daher feststellen, daß die Zeit, die wir erleben, im Film offenbar zu kurz gekommen ist, so wollen wir damit durchaus keinen
Zwang hinsichtlich der Produktion solcher das Zeit- aeschehen behandelnder Filme auslösen, denn Zwang führt meist zu dilettantischer Verkrampfung."
Ein zweiter großer Fehler im Filmschaffen sei die Tatsache, daß es keinen gelungenen Wurf gebe, ohne daß das ganze Heer der mittelmäßigen Begabungen hinterherkomme und den echten Wein dieses großes Wurfes in eine dünne Limonade verwandele. Im übrigen, so betonte der Minister unter großer Heiterkeit, habe man manchmal den Eindruck, als ob das einzige filmwürdige Niveau in Europa lediglich in Grinzing zu suchen sei. So sehr dem Unterhaltungsfilm das Wort zu reden fei, jo sehr müsse man sich aber gegen d i e Verblödung des UnterHaltungsfilms wenden. Der Einwand, das Publikum wolle das so, fei keinesfalls treffend, denn das Publikum nehme diese Filme nur deshalb, weil es andere nicht habe.
Weiter laste der Film oft noch den Zusammenhang mit dem wirklichen Leben vermissen. Dabei sei es gerade seine Aufgabe, das Leben, wie es ist, einzufangen, gesteigertes, künstlerisch gestaltetes Leben in die Kamera zu bannen. Das heldische Ideal, das der Nationalsozialismus aufgestellt habe, werde in der filmischen Kunst vielfach mißverstanden. Es ist völlig unangebracht, in einem heroischen Film die Helden dauernd über Heldentum reden zu lassen.
„Sie sollen", so erklärte Dr. Goebbels unter stürmischer Zustimmung, „heldisch handeln!"
Anregungen und Maßnahmen.
Der Minister kündigte dann eine Reihe von A n - regungen und Maßnahmen an, die in enger Zusammenarbeit mit allen am Film tätigen Kreisen getroffen werden sollen, um in Zukunft eine Stabilität im Filmschaffen sicherzustellen. Diese Maßnahmen sehen in der Hauptsache folgendes vor:
An die Stelle der jetzt üblich gewordenen stoßweisen Produktion mit ihren schädlichen Auswirkungen muß in Zukunft eine kontinuierliche Beschäftigung treten. Es muß erreicht werden, daß sich die Produktion auf das ganze Jahr verteilt. Die Gagen sollen damit nicht mehr über stchs oder sieben, sondern über zwölf Monate verteilt werden und die Ateliers eine stetige Beschäftigung aufweisen.
Es soll ferner auf das ernsthafteste geprüft werden, ob nicht ein generelles Verbot des „B l i n d b u ck e n s" angebracht ist, so daß sich fünf, tig für den Kinotheaterbesitzer das Risiko vermindert, neben wenigen guten Filmen eine ganze Reche minderwertiger Filme mit ab-- schließen zu müssen.
Anzustreben ist, daß die Hälfte der gesamten Produktion zu Beginn des Filmjahres, also zu Anfang Juli, bereits fertig vorliegt und daß die andere Hälfte der Filmproduktion spätestens mit Ende Oktober fertig sein muß. Aus diese Weise wird erreicht werden, daß bereits mit Beginn des Kalenderjahres die neue Produktion in Angriff genommen und der jetzige Leerlauf vermieden wird.
Es muß weiter erreicht werden, daß das endgültige Drehbuch spätestens eine Woche vor dem ersten Drehtag nicht nur fertiggefteüt ist, sondern sich auch in den Händen sämtlicher an der Herstellung maßgebend beteiligten Filmschaffenden be
findet. Auch muß der höchst bedenkliche und unerquickliche Zustand beseitigt werden, der dadurch entsteht, daß Verleihfirmen sich in die Produktion selb st einmischen und Schauspieler engagieren. Zwischen Film und Bühne muß ein verständnisvolles Zusammenwirken gesichert sein.
Der Minister schloß mit der Aufforderung an die Filmschaffenden, stets das ganze Volk in seiner vielfältigen Zusammensetzung vor Augen zu haben. „Dann", so erklärte er, „werden Sie sich auch immer der ungeheuren Reichweite des Films, den wir zu einer edlen Kunst erheben wollen, bewußt fein und dementsprechend handeln. Die deutschen Filmschaffenden werden dann auch danach streben, dem Volk, das genügend ernste Probleme zu lösen hat, Erholung und Erbauung zu spenden. Der Film soll mit echtem Optimismus das Leben einfangen, das echte Leben, so wie es gewesen ist, wie es heute noch ist und wie es in aller Ewigkeit fein wird."
Uebcrfall auf einen Hitler-Zungen.
LPD. Frankfurt a. M.» 15. Dez. Das Gau- Presseamt hessen-Rassau teilt mit: Der Führer der HI. in Lorch am Rhein, Friedrich B e r g l e s, wollte am Samstagabend gegen 20 Uhr mit dem Abendzug nach Rüdesheim zum t)3.- Dienft fahren. A u f dem Wege«?zum Bahn- h o f wurde er plötzlich auf der Rheinuferftrahe in Lorch von einigen Personen überfallen und, ohne daß irgendein Streit vorangegangen war. durch einen drei Zentimeter tiefen Stich in die Herzgegend schwer verletzt. Der Verletzte wurde sofort in das Krankenhaus in Rüdesheim verbracht. Die Staatspolizei nahm zwei Verhaftungen vor. die jedoch noch keine Klärung brachten. Die Polizei ist bemüht, diesen unerhörten Uebersall raschestens aufzuklären und die Verbrecher festzustellen.
Zuchthaueistrafen für die Sittlichkeits- Verbrechen in Marialindenhof
Münster i. W., 14. Dez. (DNB.) Jrn Prozeß gegen 15 Mitglieder der Kongregation der Genossenschaft der Bar ni herzigen Brüder von Montabaur, die in der Niederlassung Marialindenhof in Dor ft en tätig waren und sich an den Pflegebefohlenen dieser Anstalt, so an Epileptikern, Schwachsinnigen und Gei- jteskranken,. u. a. gegen 8 175 vergangen hatten, wurde am Samstag das Urteil gefällt. Da die als Zeugen zu vernehmenden Kranken in die Heilanstalt Marienthal in Münster überführt worden waren, mußte die Verhandlung, Die unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt wurde, in dieser Anstalt stattfinden. Es wurden verurteilt: die Angeklagten Eberhard zu 2 Jahren Zuchthaus, Z a - charias zu 1 Jahr 9 Monaten Zuchthaus, Josef Ochs zu 1 Jahr 6 Monaten Zuchthaus, Groß zu 8 Monaten Gefängnis, Gerbracht zu 1 Jahr 3 Monaten Zuchthaus, Schandelmeier zu 2 Jahren Zuchthaus, Kurz zu 9 Monaten Gefäng- ms, Maibach zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis, Schäfer zu 1 Jahr Gefängnis und Weid zu 8 Monaten Gefängnis. Fünf Angeklagte verlieren die bürgerlichen Ehrenrechte auf Die Dauer von
3 Jahren. Der Vorsteher der Anstalt, Becker, unD vier weitere Angeklagte wurDen freigel sprachen.
Gegen wucherischen Gewinn an Notstandsarbeiten.
Koburg, 15. Dez. (DNB.) Die Staatsanwaltschaft hat gegen Die sich in Schutzhaft be- sinDlichen Fabrikanten Emst Langbein, Inhaber Der Firma Langbein und Sohn in Neustadt bei Koburg, und dessen Direktor W. Sauerbrei) das Ermittlungsverfahren wegen Betruges und Leistungswuchers eingeleitet. Die beiden haben bei der Herstellung von A n st e ck p l a k e 11 e n für den Straßenver- kauf am Roten-Kreuz-Tag 1935 bei einem Auftrag in Höhe von 350 000 Mark, wie Nachprüfungen ergeben haben, einen Reingewinn Dpn 156 000 M. herausgeschlagen. Dies war ihnen dadurch gelungen, daß sie entgegen ihrer Zusage, mögl ich st viele Heimarbeiter zu beschäftigen, zusätz - lich Maschinen auf ft eilten, um Arbeitskräfte zu jparen. Durch diese Maßnahme der Fabrikanten ergab sich gegenüber einem großen Reingewinn der verhältnismäßig niedrige Lohnaufwand von nur 50 000 M. und ein Reinoerdienst von etwa 45 v. H.
750000 Tonnen Oelknchen für die Milcherzeugung.
Berlin, 14. Dez. (DNB.) Der Vorsitzende Des Verwaltungsrates Der Reichsstelle für GetreiDe hat Die Uebernahme- und Verkaufspreise der dem Maismonopol unterliegenden Waren für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 im all- gemeinen in der bisherigen Höhe festgesetzt. Für die Gebiete des Reiches, in denen die Landwirtschaft die Oel tuchen über sehr weite Entfernungen bezieht, und wegen der hohen Frachten besonders teuer bezahlen muß, werden die Preise durch Frachtzuschüsse gesenkt werden. In den anderen Gebieten bleiben die Preise für Oelknchen in der bisherigen niedrigeren Höhe bestehen. Erfreulicherweise können den Verbrauchern wesentlich mehr Oelknchen als in den vergangenen Monaten zur Verfügung gestellt werden. Es werden bis zum Beginn der Grünfütterunq rund 750 000 Tonnen verteilt werden, davon 250 000 Tonnen noch im Dezember. Schon bei diesen wird die Ermäßigung der Oelkuchenpreise für die besonders „frachtungünstig" gelegenen Beziehergebiete vorgenommen werden. Diese Oelkuchen werden wie bisher nach Maßgabe der Kuhzahl und Milchleistung verteilt. Dieser Verteilung entsprechend sind sie auch zu verwenden.
Aenderung des K?e schbeschangesehes.
Berlin, 14. Dez. (DNB.) Die am Freitag vom Reichskabinett beschlossene Aenderung des Fleischbeschaugesetzes bestimmt, daß die Leiter von öffentlichen Schlachthäusern mit Rücksicht auf deren hygienische Zweckbestimmung approbierte Tierärzte sein sollen. Liebesgabensendungen mit Fleischinhalt, Die aus Dem 21 u s I a n D e im Postverkehr nachweislich a 15 Geschenke jür Unbemittelte zum eigenen Verbrauch eingehen, können entgegen Den früheren gesetzlichen Bestimmungen nunmehr Den Empfängern ausgehändigt roerDen.
Neue Bestimmungen für den Reiseverkehr mit ocr Schwerz.
Berlin, 14. Dez. (DNB.) Die Deutsch-schweizerischen Verhandlungen über eine Neuregelung Des Reiseverkehrs von Deutschland nach Der Schweiz haben bisher zu keiner Einigung geführt. Es roirD Daher mit Wirkung vorn 16. Dezember 1935 roieDer Die Vereinbarung über Den Deutsch-schweizerischen Reiseverkehr vom 17. April 1935 angeroenDet werden. Demnach tritt das durch das Zwischenabkommen vom 27. September 1935 eingeführte Gutscheinsystem außer Kraft, und die Reisezahlungsmittel werden wieder in bar e i n g e l ö ft. Im Einvernehmen mit der schweizerischen Regierung wird der im Aprilabkommen vorgesehene Höch st betrag für Den ersten Kalender- monat Der genehmigungsfreien Inanspruchnahme auf 500 Mark herabgesetzt. Eine mißbräuchliche 2krroenbung Der auf Grund Der Reisezahlungsmittöl erhobenen Frankenbeträge roirD nach Den Deutschen und schweizerischen Strafbestimmungen geahndet. Die zuständigen Stellen erhalten unverzüglich entsprechende Anweisungen.
WW Spitzen gegen Laval.
London, 16. Dez. (DNB. Funkspruch.) Der Pariser Berichterstatter der „Time s" glaubt guten Grund zu der Annahme zu haben, daß das Abessinien gemachte Angebot eines eigenen Hafens an der Küste des Roten Meeres von einem wichtigen Vorbehalt eingeschränkt werden soll. Dem Negus soll angeblich verboten werden, eine EisenbahnnachdiesemHafen zu bauen. Diese Mitteilung sollte aber er ft erfolgen, wenn er den Friedensplan grundsätzlich angenommen hätte. (!). Der Berichterstatter bemerkt wörtlich: „Laval habe also für die Interessen der Aktionäre der Eisenbahn Dschibuti — Addis Abeba mit feiner gewohnten Geschicklichkeit geforgt".
„Morning Post" schreibt, Baldwin werde im Unterhaus deutlich machen, daß viele Kabinettsmitglieder bei der Genehmigung des Planes ernste Zweifel an der praktischen Durchführbarkeiteiner Oelsperre geheat hätten. Das Kabinett hätte damals Nachrichten erhalten, die befürchten ließen, daß eine unvollkommene Sperre mit kriegerischen Maßnahmen beantroor« t e t werden würde und daß die französische Regierung sich geweigert habe, Vorsorge für wirksame Unter st ützung im M i 11 e l m e e r zu treffen, falls nicht zuvor Musso- lini die Friedensbedingungen vorgelegt würden. Es heiße, daß mehrere Minister, Darunter EDen und Der Schatzkanzler Neville Chamberlain, ernste Zweifel geäußert hätten, ob es klug fei, Die Vorschläge zu genehmigen. Indessen habe man eingesehen, Daß eine Verwerfung Der Bedingungen zum Rücktritt Hoares geführt haben mürbe.
Englandfeindliche Kundgebungen in Kairo.
Kairo, 15. Dez. (DNB.) StuDenten unD Arbeiter Durchzogen bis in die späte Nacht unter Dorantragen der Nationalflagge Die Straßen des Euro- päeroiertels unter unablässigen Hochrufen auf Den Führer Der Wafd-Partei, Nahas Pascha, sowie den Forderungen zum sofortigen Abschluß eines Vertrages mit England. 2lls sich eine Gruppe von Kundgebem gegan en-glijche


