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Ootiter Magnus. Seltersweg 33

Welche Orden darf man tragen?

Ausführungsbestimmungen zum Ordensgesetz.

Aus aller Welt.

Regiments - Erinnerungskreuze, Grenzschutz- und Freikorps-Abzeichen, Feldehrenzeichen, der Schla- geterschild usw. dürfen nicht getragen wer­den. Die von der Regierung eines ehemals oerbündetenLandes verliehenen Kriegs- Erinnerungsmedaillen, z. B. die öster­reichische Kriegs-Erinnerungsmedaille, dürfen von den Inhabern des Ehrenkreuzes für Frontkämpfer und Kriegsteilnehmer getragen werden. Für andere wird Genehmigung nur beim Nachweis besonderer Verdienste um das ehemals verbündete Land erteilt.

Die von einer Landesregierung oder mit ihrer Genehmigung sowie die von einem ehema­ligen Lande's Herrn verliehenen Orden und Ehrenzeichen dürfen insoweit getragen werden, als sie bis zum Inkrafttreten der Verordnung verliehen worden sind. Damit ist klargestellt, daß weitere Orden und Ehren­zeichen von diesen Stellen nicht mehr verlie­hen werden dürfen.

Die Verordnung enthält ferner Bestimmungen über das Ehrenzeichen des deutschen Ro­ten Kreuzes, das Sportehrenzeichen und die Auszeichnung für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr. Sie sieht die Schaffung eines Reichfeuerwehr­ehrenzeichens und eines R e i ch s t r e u - dienstabzeichens durch den Reichsminister des Innern sowie die Schaffung eines Reichsgru­benwehr-Ehrenzeichens durch den Reichs­wirtschaftsminister vor.

Die gewerbs- oder geschäftsmäßige Vermittlung der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen wird untersagt. Unter Strafandrohung wird angeordnet, daß derjenige, der Orden und Ehrenzeichen 'feil­hält, diese sowie die dazu gehörigen Bänder nur gegen Vorlegung eines ordnungs­mäßigen Ausweises an Privatpersonen aus­händigen darf. Orden, Ehrenzeichen und Ordens­bänder dürfen nur von solchen Verkaufsstellen ver­trieben werden, die von dem Reichswirtschaftsmi­nister zugelassen sind.

Der Schachwettkamps um die Weltmeisterschaft.

Die am Donnerstag unbeendet gebliebene 19. Partie wurde am Freitag fortgesetzt. Sie schwebte in einer für E u w e sehr ungünstigen Stellung. Der holländische Meister setzte den Kampf zwar noch eine zeitlang fort, mußte aber nach 56 Zügen die Partie a u f g e b e n. Der Stand des Wettkampfes ist: Aljechin 7, Euwe 5, remis 7. Die nächste Partie wird in Amsterdam gespielt.

Wegen Wördes zum Tode verurteilt.

Von dem Schwurgericht Ulm wurde der Ange­klagte Karl Müller aus Laupheim wegen Mor­des zur Todes st rafe und wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Zuchthaus und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit verurteilt. Die Ehefrau Müllers erhielt wegen Bei­hilfe eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Zucht­haus. Das Gericht erkannte gegen sie gleichzeitig auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von zehn Jahren. Dem Urteil liegt folgender Tatbestand zugrunde: In der Nacht zum 16. August 1931 wurde der Hausierer Ganser aus Laupheim ermordet. Es gelang damals nicht, den Täter aus­findig zu machen. Streitigkeiten zwischen der Ehe-

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frau des Ganser und Müller, der sie nach dem Tode Gansers geheiratet hatte, führten auf die Spur des Täters. Ganser stand damals einer Verbindung der beiden im Wege: man kam auf den Gedanken, ihn kurzerhand zu beseitigen. Der erste Versuch hierzu in der Silvesternacht 1930 mißlang. In der Nacht zum 16. August 1931 gelang dann der Mordplan. Müller stieß Ganser in einen Fluß. Ganser ertrank. Müller, der anfänglich die Tat geleugnet hatte, legte zuletzt ein Geständnis ab.

Die Likörbrennerei der Mönche von Eharfreuse durch Erdrutsch zerstört.

Die bekannte französische Likörbrennerei der Mönche von Chartreuse, nach denen der Likör Grande Chartreuse" benannt ist, ist d u r ch einen Erdrutsch zerstört worden. Die Brennerei liegt in Fourvoire in der Nähe von Grenoble am Fuße eines Berges, dessen Felsen teilweise weit über den darunter liegenden Weg und den Fluß heroorragen. Plötzlich loste sich ein mächtiger Fels­block und rollte auf die Brennereigebäude hinab, wobei er riesige Mengen Erde mit sich riß. Die Mönche gaben sofort Alarm, so daß sich alle An­wesenden in Sicherheit bringen konnten. Zwei Ge­

bäude, in denen große Behälter untergebracht waren, wurden zerstört. Der losgelöste Felsblock hat jedoch eine Verlagerung des Gesteins nach sich gezogen und immer wieder rollten neue Felsen von dem Berg herunter. Wenig später wurde das ganze Gebäude von einem neuen Erdrutsch vollkommen verschüttet. Truppen sind an den Unglücksort ent­sandt worden, da eine in unmittelbarer Nähe liegende Messerschmiede ebenfalls bedroht ist.

Guter Fang der Kriminalpolizei G eßen.

Die Kriminalpolizeistelle Gießen berichtet: Am gestrigen Freitag wurden in der Univer­sität zwei Herrenmäntel und aus dem Stu- denkenheim eine Aktenmappe mit Dächern ge­stohlen. Rach umfangreichen Ermittlungen konnte am Abend der Täter mit seinem Komplicen in einem hiesigen Hotel, wo er sich als Buchhändler unter dem falschen Namen Josef Dietrich in das Fremdenbuch eingetragen hatte, festgenommen wer­den.

Auf dem Zimmer des Täters konnten drei Kof­fer, drei Aktenmappen, acht Herrenmäntel, eine Anzahl Bücher, vier Photoapparate, ein Revolver und eine Wenge anderes Diebesgut beschlag­nahmt werden. Außerdem wurden bei seinen Effekten eine große Anzahl Pfandscheine über versetzte Wäntel, Geige, Gitarre und Schreib­maschine vorgefunden.

Der 26jährige Haupttäter Richard D r i e h e a aus Essen-Stehle hat vorwiegend Universität s- st ä d t e ausgesucht und dort in den Lehranstalten der Universitäten Diebstähle ausgeführt. Er wird von der Staatsanwaltschaft Oppeln wegen Rück­falldiebstahls, von der Staatsanwaltschaft O e l s wegen widernatürlicher Unzucht und von der Lan­deskriminalstelle Karlsruhe wegen Diebstahls gesucht.

Bei seinem Komplicen handelt es sich um den 24jährigen Albrecht Schneller aus- Ober-Lahn­stein. Beide wurden dem Amtsgericht zugeführt.

Wetterbericht

des Reichswetterdienstes. Ausgabeort Frankfurt.

Infolge des fortgesetzten Luftdruckfalles über dem Festland gelangten mit einer südwestlichen Strö­mung wieder feuchte Luftmassen bis zu uns. Sie. bedingen vielfach nebeliges Wetter und haben in Westdeutschland auch bereits zu leichterem Regen Anlaß gegeben. Wir verbleiben auch weiterhin auf der Grenze zwischen dem östlichen Hochdruckgebiet und dem ostatlantischen Wirbel, so daß der häufig nebelige und trübe, im wesentlichen aber trockene Witterungscharakter erhalten bleibt.

Aussichten f ü r Sonntag: Zeitweilig auf­heiternd, doch vielfach nebelig und trübes Wetter mit wechselnden, geringfügigen Niederschlägen, nachts nicht mehr so kalt, südliche Winde.

Aussichten für Montag: Noch keine we­sentliche Aenderung des Gesamtwitterungscharakters absehbar.

Lufttemperaturen am 15. November: mittags 7,3 Grad Celsius, abends 1,4 Grad: am 16. November: morgens 3,7 Grad. Maximum 7,3 Grad, Minimum 0,6 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 15. November: abends 4,3 Grad Celsius, am 16. November: morgens 3,8 Grad Celsius.

über die tanzende Menschenmenge hinweg dem Be­sitzer des Tanzsaales zu, der es auffing, einen Augen­blick damit spielte und es dann auf den Tisch legte, ohne sich weiter darum zu kümmern. Inzwischen aber war von der Dame die Polizei alarmiert worden. 100 Pfund Sterling setzte sie für den Finder aus.

Als man in dem Tanzsaal davon hörte, taten sich die verschiedenen Finder und Besitzer schnell zusam­men und kassierten mit vereinten Kräften ihre Be­lohnung ein. Es soll noch sehr fröhlich geworden sein an jenem Tanzabend. Die Zeche aber bezahlte Mrs. Britport, die glücklich war, ihren Halsschmuck zurückzuhaben, der unter Brüdern und Juwelieren mehr als 5000 Pfund wert ist.

Zweimal um die Welt in einer Minute 4V Sekunden.

(K.) Brüssel.

Selbstverständlich war dieses Experiment sorgsam vorbereitet. Aber auch dann noch ist es in seinen Auswirkungen ungemein verblüffend: In Brüssel wurde ein Radiotelegramm aufgeliefert, das rund um die Welt und wieder nach Brüssel zurück sollte, um dann noch einmal auf einem etwas veränder­ten Weg um die Erde zu laufen.

Das Ergebnis des Versuches war, daß diese zwei­malige Umkreisung des Globus in einer Minute und 40 Sekunden möglich war! Falls den Geo­graphen die Strecke interessiert, sei sie hier aufge- sührt: Das Telegramm lief von Brüssel nach Neu- york und dann weiter über Montreal, Sidney, Bombay, via Brüssel nach London, dann über Buenos Aires nach Tokio und über Beirut und Athen abermals nach Brüssel.

Der Hai, der sich nicht fangen ließ.

B. Li. Marseille.

Daß es nicht immer ganz leicht ist, einen Haifisch zu fangen, bewies eine dieser Bestien kürzlich den Einwohnern von Penzance. Der Hai war durch einen Zufall in ein Tauchdock geraten, und hätte nun eigentlich eine leichte Beute der Fischer wer­den müssen. Nachdem die Einwohner des Fischer­städtchens dem Treiben des Hais geschlagene 24 Stunden zugesehen hatten, kam man endlich auf den Gedanken, das Tier zu fangen. Die phanta­stischsten Vorschläge wurden gemacht, aber man einigte sich schließlich auf eine Harpune. Inzwischen war der Hai durch seine immer wiederholten Ver­suche, sich zu befreien, müde geworden und hatte sich zum Schlafen auf den Grund gelegt. Also mußte man warten, bis Seine Gnaden wieder geruhten aufzuwachen. Als dies geschehen mar, wurde die Harpune abgeroorfen, und man traf tatsächlich den Hai, der sich aber noch lange nicht geschlagen gab, sondern stundenlang mit ungeheurer Wut an der Harpunenleine zerrte. Als die Tore des Docks wie­der geöffnet wurden, war es ihm tatsächlich gelun­gen, sich zu befreien und gastlichere Gestade aufzu­suchen. Die Penzancer hatten das Nachsehen.

Gutes Gedächtnis.

(ur) Athen.

In irgend einer belanglosen Angelegenheit sollte Serge Fidias vor Gericht einen Eid ablegen. Serge zählt schon 91 Jahre. Als man ihm die Eidesfor­mel vortrug, weigerte er sich, diese Formel nach­zusprechen, weil er sich, wie er sagte, genau darauf besinne, daß diese Formel einst ganz anders gelau­tet habe. Und er wiederholte aus dem Gedächtnis die uralte Eidesformel, wie sie vor 85 Jahren üb­lich gewesen war.

Man schlug alte Akten nach und stellte fest, daß bis aufs letzte Wort die Eidesformel richtig war. Als sechsjähriger Knabe war Serge einmal mit ins Gericht genommen worden. Das Bild einer Ver­eidigung und der Schwurtext hatten sich derart in feinem Gedächtnis eingeprägt, daß er sie auch über den Zeitraum von 85 Jahren nicht vergaß.

Berlin, 15.Nov. DNB.) Der Reichsminister desJn- nern hat eine umfangreiche Ausführungsver­ordnung zum Ordensgefetz erlassen, die die Zweifelsfragen beseitigen und den Kreis der zum Tragen zugelassenen Orden und Ehrenzeichen sowie die Voraussetzungen der Zulässigkeit ihres Tragens genau festlegen soll.

Orden und Ehrenzeichen dürfen nur getragen wer­den, wenn sie von der dazu befugten Stelle ord­nungsgemäß verliehen worden sind und der Beliehene darüber ein Besitzzeugnis oder eine Verleih ungsurkunde hat. Bei Orden und Ehrenzeichen für Verdienste im Weltkrieg ist die ordnungsmäßige Eintragung der Auszeich­nung in den Militärpapieren ausreichend. Soweit Orden und Ehrenzeichen rechtmäßig, aber ohne Ausstellung eines Besitzzeugniffes verliehen worden find, bedarf es zum Tragen der Auszeich­nung der Genehmigung des Reichsministeriums des Innern.

Von den bei der Aufzählung der zugelaffenen Orden und Ehrenzeichen an erster Stelle stehenden Ehrenzeichen der nationalsozialisti­schen Bewegung dürfen folgende Ehrenzeichen getragen werden: Das Koburger Abzeichen, das Nürnberger Parteiabzeichen von 1929, das Ab­zeichen vom SA.-Treffen Braunschweig 1931, das Ehrenzeichen für Mitglieder unter Nr. 100 000, der Blutorden vom 9. November 1923, die Traditions- Gauabzeichen und das Goldene HJ.-Abzeichen.

Zu den zum Tragen zugelaffenen Auszeichnungen gehören ferner alle während des Welt­krieges von einem Staatsoberhaupt verliehenen Orden und Ehrenzeichen. Von den erst in der N a ch k ri e g s z e i t für die Teilnahme am Welt­krieg oder an den Nachkriegskämpfen oder aus die­sem Anlaß geschaffenen Orden und Ehrenzeichen sind nur das Ehrenkreuz des Weltkrie­ges, dasSchlesischeBewährungsabzei- ch e n (Schlesischer Adler) und bas Baltenkreuz Zum Tragen gestattet. Alle übrigen Abzeichen, z. B. das Flandernkreuz, das Langemarckkreuz, die

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Danksagung.

Für die uns beim Heimgange unserer lieben Entschlafe­nen erwiesene innige Anteilnahme sagen wir hiermit allen unseren herzlichsten Dank.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

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Herrn Gustav Schneider

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Er wird in unserem Ge­dächtnis weiterleben.

Der Vorstand.

1862 1912.

Nachruf.

Wir beklagen den Heim­gang unseres verehrten 1. Vorsitzenden u. Alters-

Statt Karten!

Für die aufrichtigen Anteilnahmen beim Heimgang unseres lieben Entschlafenen sagen wir allen unseren tiefempfundenen Dank. Besonderer Dank gilt Herrn Stiftsdechant Kahn für die trostreichen und erhebenden Worte, dem Posaunenchor und dem Verkehrsverein für die letzten Ehrungen. Auch danken wir allen Freunden und Bekannten für die vielen Blumen- und Kranz­spenden und die Teilnahme beim letzten Gang.

Im Namen aller Hinterbliebenem

Johannette Rau, geb. Schmidt.

Früher

Brumlik-

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Franz Kreuzburg

Gießen (Frankfurter Straße 140), den 15. November 1935.

Die Beerdigung findet Montag, den 18. November, nachmittags 2 Uhr von der Kapelle des Neuen Friedhofes aus statt.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Am Donnerstagabend 11.35 Uhr verschied sanft nach schwerer, mit Geduld getragener Krankheit meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schwiegermutter, Großmutter und Urgroßmutter

Luise Kreuzburg, geb. Feuring

im 75. Lebensjahr.

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