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wird jetzt von der Studentenschaft in Zusam­menarbeit mit den zuständigen Landesbauern- schasten organisiert. 3n praktischer Arbeit am deutschen Boden hat sich zu erweisen» wer wirk­lich ein ganzer Kerl ist.

Da hat er der Landwirtschaft nützliche Dienste in der Erntezeit zu leisten und gleichzeitig im Zusam­menleben mit der Familie des Bauern ein Stück Dolkstumsarbeit zu vollbringen, indem er nament­lich durch seine ganze Persönlichkeit einen engen inneren Kontakt zwischen Bauern und Studenten herstellt und so die Volksgemein­schaft an einem wichtigen Punkte festigt. Nach dem vierten Semester wird der Student aus der aktiven Kameradschaft entlassen und in die Fachschaft abgeordnet. Die Fachschaftsarbeit hat nichts mit der systematischen Vertiefung des Fachstudiums an sich zu tun, konkurriert also nicht mit anderen Einrich­tungen. Sie hat vielmehr die besondere Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit dem NS.-Dozenten- bund und anderen zuständigen Stellen der Partei wie NS.-Aerztebund, NS.-Juristenbund usw. das Fachwissen unter den Gesichtspunkten der nationalsozialistischen Weltan­schauung zu betrachten und kritisch zu über­prüfen. Die Mitarbeit in der Fachschaft findet für das Mitglied des NSD.-Studentenbundes und nur von diesen Studenten ist hier die Rede ihren Abschluß mit dem Abgang von der Hochschule, also in der Regel mit dem Staatsexamen, nach dem der liebertritt zu den entsprechenden Gliede­rungen der Partei erfolgt.

Aus alledem ergibt sich zwanglos die Hal­tung, die der NSD.-Studentenbund jetzt gegen­über den Korporationen einnimmt. 3m Augenblick bietet sich ihm folgende Lage: Wie die studentischen Verbände hat sich ein Teil der Korporationen a u f g e l ö st; ein anderer Teil der Korporationen hat sich dem RSD.- Studentenbund als Kameradschafts­zelle zur Verfügung gestellt; eine dritte Gruppe will abseits bleiben, sie inter­essiert den NSD.-Studentenbund nicht mehr, und irgendeine Zusammenarbeit mit ihr kommt nicht in Frage. Von jenen aber, die sich ihm zur Verfügung gestellt haben, wird nach Prü­fung aller Voraussetzungen ein Teil übernom­men, ein anderer Teil kann nach Zusammen­legung der bisherigen Korporationen ebenfalls als Kameradschaft eingegliedert werden.

Im ganzen Reich wird der NSD.-Studentenbund 180 bis 200 Kameradschaften zu je 20 bis 30 Mann bilden. In München z. B. werden etwa 12 bis 15 Kameradschaften gebildet; hier haben sich bisher 50 Korporationen zur Verfügung gestellt. Schon daraus geht hervor, daß die Uebernahme weit­gehend Zusammenlegungen voraussetzt. Die Zu­sammenlegung selbst bleibt Sache der zu überneh­menden Korporationen, mit ihr wird sich der NSD.- Studentenbund nicht befassen. Die Altherren­schaf t e n der übernommenen Korporationen bil­den sich zu Altkameradschaften um. In sie werden auch alle Aktiven vom fünften Seme st er an übergeführt, da zu den Kamerad­schaften nur Studenten vom ersten bis vierten Se­mester herangezogen werden. Die seitherigen stu­dentischen Korporationsangehörigen werden, soweit sie nicht bereits Mitglieder des NSD.-Studenten­bundes sind, unter den gleichen Voraussetzungen wie die ersten Semester, d. h. z u n ä ch st nur als Anwärter, in die Kameradschaft ausgenommen.

Die Kameradschaftsarbeit, organisch aufgebaut, ist nationalsozialistische Arbeit. Sie wird daher keinesfalls unter dem Deckmantel falschverstandener Traditionspflege einen alten Zopf fortschleppen. Es muß ganz klar ausgesprochen werden: Die seit­herige Entwicklung des studentischen Verbands­wesens ist zum Abschluß gekommen. Der Wendepunkt ist erreicht. Der Weg zu neuen Zielen und zu den ihnen gemäßen Formen ist gewiesen. Das muß jeder Student wissen, der nun sein erstes Semester beginnt und dem Hochschul­gruppenführer klar Rede und Antwort zu stehen hat: NSD.-Studentenbund oder nicht?

Die Ausführungsverordnungen zu den Aürnberger Gesetzen.

Berlin, 15. Nov. (DNB. Funkspruch.) Das Reichsgesetzblatt Teil 1 Nr. 125 vom 14. November 1935 veröffentlicht die erste Verordnung zum Reichs­bürgergesetz und die erste Verordnung zur Ausfüh­rung des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blu­tes und der deutschen Ehre. Beide Verordnungen tragen das Datum des 14. November 1935. Der Wortlaut der Verordnungen ist folgender:

Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz.

Auf Grund des § 3 des Reichsbürgergesehes vom 15. September 1935 (Reichsgefehblatt I Seite 1146) wird folgendes verordnet:

8 1.

1. Vis zum Erlaß weiterer Vorschriften über den Reichsbürgerbrief gelten vorläufig als Reichs- b ü r g e r die Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes, die beim 3nkraftreten des Reichsbürgergesehes das Reichs­tagswahlrecht besessen haben oder denen der Reichsminister des 3nnem im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers das vor­läufige Reichsbürgerrecht verleiht.

2. Der Reichsminister des 3nnern kann im Ein­vernehmen mit dem Stellvertreter des Führer das vorläufige Reichsbürgerrecht entziehen.

§ 2.

1. Die Vorschriften des 8 1 gelten auch für dieftaatsangehörigenjüdifchenRlifch' l i n g e.

2. 3üdifcher Mischling ist, wer von einem oder zwei der Rasse nach volljüdischen Großelter nt eilen abstammt, sofern er nicht nach § 5 Absatz 2 a l s 3 u d e gilt Als voll­jüdisch gilt ein Großelternteil ohne weiteres, wenn er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat.

§ 3.

1. Rur der Reichsbürger kann als Träger der vollen politischen Rechte das Stimmrecht in politischen Angelegenheiten ausüben und e i n öffentliches A m t bekleiden. Der Reichsminster des 3nnern oder die von ihm ermächtigte Stelle kann für die Uebergangszeit Ausnah­men für die Zulassung zu öffentlichen Aemtern gestatten. Die Angelegenheiten der R e l i g i o n s - gesellfchaften werden nicht berührt.

§ 4.

1. Ein 3 ude kann nicht Reichsbürger sein. 3hm steht ein Stimmrecht in politischen Angelegen­heiten nicht zu; er kann ein öffentliches Amt nicht bekleiden.

2. 3üdifche Beamte treten mit Ablauf des 31. Dezember 1935 in den Ruheftand. Denn diese Beamten im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben, erhalten sie bis zur Erreichung der Altersgrenze als Ruhegehalt die vollen zuletzt bezogenen ruhegehaltsfähigen D i e n st b e z ü g e; sie steigen jedoch nicht in Dienst­altersstufen auf. Rach Erreichung der Altersgrenze wird ihr Ruhegehalt nach den letzten ruhegehalts­fähigen Dienstbezügen neu berechnet.

3. Die Angelegenheiten der Religionsge­sellschaften werden nicht berührt.

4. Das Dienstverhältnis der Lehrer an öffentlichen jüdischen Schulen bleibt bis zur Reuregelung des jüdischen Schulwesens unberührt.

8 5.

1. 3ude ist, wer von winde st ens drei der Rasse nach volljüdischen Großeltern ab- slammt.

§2 Absatz 2 Sah 2 findet Anwendung.

2. Als 3 ude gilt auch der von zwei v o H - jüdischen Großeltern abstammende staats- angehörige jüdische Mischling:

a) der beim Erlaß des Gesetzes der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat oder danach in fie ausgenommen wird;

b) der beim Erlaß des Gesetzes mit einem 3 u- den verheiratet war oder sich danach mit einem solchen verheiratet;

c) der aus einer Ehe mit einem 3uden im Sinne des Absatzes 1 stammt, die nach dem 3nkrafttreten des Gesetzes zum Schuhe des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 (Reichsgesehblatt I, Seite 1146) geschlossen ist;

6) der aus dem außerehelichen Ver­kehr mit einem 3 uden im Sinne des Absatzes 1 stammt und nach dem 31. 3uli 1936 außerehelich geboren wird.

86.

1. Soweit in Reichsgesehen oder in An- ordnungen der Rationalsozialisti- schen Deutschen Arbeiterpartei und ihrer Gliederungen Anforderungen an die Reinheit des Blutes gestellt werden, die

über § 5 hinausgehen, bleiben sie uube- rührt.

2. Sonstige Anforderungen an die Reinheit des Blutes, die über § 5 hinausgehen, dürfen nur mit Zustimmung des Reichs- ministers des 3nnern und des Stell­vertreters des Führers gestellt werden. Soweit Anforderungen dieser Art bereits be- stehen, fallen sie am 1. 3anuar 1936, wenn sie nicht von dem Reichsminister des 3nnern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Füh­rers zugelassen werden. Der Antrag auf Zulassung ist beim Reichsminister des 3nnern zu stellen.

8 7-

Der Führer und Reichskanzler kann Befreiung en von den Vorschriften der Aus­führungsverordnungen erteilen.

Berlin, den 14. Rovember 1935.

Der Führer und Reichskanzler. Gez.: Adolf Hitler.

Der Reichsminister des 3nnern.

Gez.: Frick.

Der Stellvertreter des Führers.

Gez.: R. Heß.

Reichsminister ohne Geschäftsbereich.

LrsteVerordnunszurAusMrungdesGeseheSWM Schutze desdeusschendlutes undder dmtschenShre

Auf Grund des § 6 des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 (Reichsgesetzblatt I, Seite 1146) wird folgendes verordnet:

§ 1-

1. Staatsangehörige sind die deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Reichsbürger­gesetzes.

2. Wer jüdischer Mischling ist, bestimmt § 2 Absatz 2 der ersten Verordnung 14. November 1935 zum Reichsbürgergesetz. (Reichsgesetzblatt I, Seite 1333.)

3. Wer Jude ist, bestimmt § 5 der gleichen Verordnung.

§ 2.

Zu den nach § 1 des Gesetzes verbotenen Eheschließungen gehören auch die Ehe­schließungen zwischen Juden und staatsangehörigen jüdischen Misch­lingen, die nur einen volljüdischen Großelternteil haben.

§ 3

1. Staatsangehörige jüdische Mischlinge m i t zwei volljüdischen Großeltern bedürfen zur Eheschließung mit Staatsangehörigen deut­schen oder artverwandten Blutes oder mit Staatsangehörigen jüdischen Mischlin­gen, die nur einen volljüdischen Großelternteil haben, der Genehmigung des Reichsministers des Innern und des Stellvertreters des Führers oder der von ihnen bestimmten Stelle.

2. Bei der Entscheidung sind insbesondere zu be­rücksichtigen die körperlichen, seelischen und charakter­lichen Eigenschaften des Antragstellers, die Dauer der Ansässigkeit seiner Familie in Deutschland, seine oder seines Vaters Teilnahme am Weltkrieg und seine sonstige Familiengeschichte.

3. Der Antrag auf Genehmigung ist bei der hö­heren Verwaltungsbehörde zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

4. Das Verfahren regelt der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers.

§ 4.

Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen staatsangehörigen jüdischen Mischlingen, die nur einen volljüdischen Großelternteil haben.

§ 5.

Die Ehehindernisse wegen jüdischen Bluts- einschlages sind durch § 1 des Gesetzes und durch § 2 bis 4 dieser Verordnung erschöpfend geregelt.

§ 6.

Eine Ehe soll ferner nicht geschlossen werden, wenn aus ihr eine d i e Reinerhaltung des deutschen Blutes gefährdende Nach­kommenschaft zu erwarten ist.

§ 7.

Vor der Eheschließung hat jeder Verlobte durch das Ehetauglichkeitszeugnis (§ 2 des Ehegesundheitsgesetzes vom 18. Oktober 1935 Reichsgesetzblatt I, Seite 1246) nachzuweisen, daß kein Ehehindernis im Sinne des § 6 dieser Verord­nung vorliegt. Wird das Ehetauglichkeitszeugnis versagt, so ist nur die Dienstaufsichtsbeschwerde zu­lässig.

§ 8.

1. Die Nichtigkeit einer entgegen dem § 1 des Gesetzes ober dem §2 dieser Verordnung geschlos­senen Ehe kann nur im Wege der Nichtig­keitsklage geltend gemacht werden.

2. Für Ehen, die entgegen den Paragraphen 3, 4 und 6 geschloffen worden sind, treten die Folgen des § 1 und des §5 Absatz 1 des Gesetzes nicht ein.

§ 9.

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Nußraub.

Von Hans Friedrich Blunck.

Das Schönste am Herbst waren die Ferien, und es gab keine Ferien, die wir Kinder nicht in dem weitläufigen Handelsgewese Tante Hannas im klei­nen Olenbrake verbrachten. Aber prächtiger als Kornböden und Röhrenlager, köstlicher als Apfel­bäume, als Säcke mit Dörrpflaumen, die hinterm Boden aufgeftapelt waren, war der ungeheure Wal­nußbaum, der mitten im Hof stand, in dem man wie ein Eichhorn von grünen Nüssen leben konnte und aus dessen Zweigen man als Feldherr alles überschaute, was drunten auf dem Holperpflaster zwischen Ein- und Ausfahrt der Wagen verhan- velt und behandelt wurde, was die Bauern auf- und abluden, ja sogar was es zu Mittag gab, weil man mit einigem Geschick schräg von oben in die Hausküche blinzeln konnte.

Natürlich war es streng verboten, in den Wal­nußbaum zu klettern. Einmal weil die Pferde es nicht vertragen konnten, wenn ihnen von den Klet- terästen die Früchte gerade vor die Hufe platzten. Dann aber auch weil Tante Hannas Walnußbaum seinen eigenen Erntetag hatte, an dem der Kutscher Fritz" nicht ohne künstlich befeuerten Mut die große Brandleiter der Reihe nach gegen alle Aeste lehnte, um für Winter und Weihnachten zu pflücken.

Es war der Tag, den wir haßten; auf unsere Ehre ging es, dem zuvorzukommen.

Das war nicht ohne Gefahren. Tante Hanna, feit Jahren Witwe, führte das große Geschäft inland­wirtschaftlichen Bedarfsartikeln" mit fester Hand. Sie war großzügig, sie lud ihre Schwagerkinder in den Ferien zu sich und übersah es, wenn einem die Bluse voll Aepfel hing und der Mund blau vom Bickbeerensaft schimmerte. In einem aber war sie gewalttätig gegen ihre beide Jungen und hart­herzig gegen mich:Daß ihr mir nicht aus den Walnußbaum klettert!"

Und deshalb war's drin eben am allerschönsten auf der weiten Welt, deshalb schmecken mir heute die Walnüsse nicht nach Weihnachten, wie bei an­dern Leuten, sondern nach übertretenen Verboten. Deshalb mußten wir immer gerade noch einmal in den Baum, wenn wir hörten, daß Fritz andern­tags die Brandleiter anfteHen sollte.

Einen heimlichen Zugang gab es. Ein Zweig des ilten Riesen reichte über den Saatenspeicher. Wenn 'an durch ein Hinterfenster in den Schuppen ein» eg, die Leiter zum Kornboden hinaufkroch, oben e Luke hochstellte und vorsichtig über die Dach- nnen niederkroch, konnte man ungesehen bis zum

Kamelhöcker" kommen, einem schon blank gerutsch­ten Zweig, über den man rittlings krauchend ins dichte Laub gelangte. Aber vorsichtig, sehr vorsich­tig! Man trug eine bunte Mütze, man entzündete schon die erste Kastanienpfeife in der Kalkhöhle. Ge­rade für jenes Höhenlager hatten wir indes einen Vorrat an Nüssen nötig, einen tüchtigen Vorrat, den jeder Fremde und die Mädchen zumal schloh­weiß beneiden mußten.

Und bann kam ein Herbst, nach bem es von selbst zu Enbe ging.

Wieder sollte Fritz anberntags Ernte halten, unb wir berieten lange hin unb her. Enblich erbot sich ber eine ber Vettern, es mit mir zu wagen. Der anbere ging wie in tiefen Gebauten auf bem schon abenbleeren Hose auf unb ab. Er hatte nichts zu tun, als sich über ben Nußsegen, ber von oben niederplatzte, zu erstaunen unb ben Gewinn un­auffällig hinter ben Röhren aufzustapeln.

Herrlich war es für uns anbern, bie ohren- raufchenbe allmächtige Wilbnis eines solchen Rie­sen mit feinem bitter-herb buftenben Laub unb ben Dolben ber bickgrünen Nüsse um uns zu spüren. Sehr vorsichtig gingen wir bei, sie zu pflücken unb langsam mir leisem Pfiff eine nach ber anbern bem unten Wartenben zuzuwerfen.

Er hatte inbes nicht viel Glück an biefem Tag. Ein Fenster tat sich auf, eine Stimme fragte, ob er wirklich mit allen Schularbeiten bis zum Fe- rienenbe fertig sei. Unb weil er es allzu heftig bejahte, haschte es ihn, würbe er herein befohlen, seine Hefte zu zeigenWo finb bie anbern eigent­lich?" hörte man noch gerabe mit halbem Ohr. Dann würbe es wieber still.

Eine Weile stillen Nachbenkens. Es blieb nichts übrig, als selbst bie Taschen bis zum Bersten voll- zupfropfen. Danach half man sich mit ber blauen Bluse, bie allerbings abscheulich grüne Flecken be­kam unb beim Klettern leicht ein Uebergewicht gab.

Aber wozu hat man bie eigene Mütze? Wir beiben Verschworenen klommen lautlos von Ast zu Ast, wir stauben mit gespreizten Beinen auf schaukel- bünnen Aesten, um bie Nüsse zu packen unb in bie mit ben Zähnen festgehaltene Mütze zu tun. Wir hüpften, vorsichtig auf Schutz gegen Sicht bebacht, wie die Affen von Gabel zu Gabel und lachten über den dummen Dritten, der sich zu Schularbeiten fassen ließ.

Dann hörten wir wieder einen Schritt überm Hof. Lautlos erstarrten wir, so wie wir uns gerade gebettet hatten. Heber einem winddünnen Ast lag ich, langgestreckt, einen Fuß noch in dem Nachbar­zweig verhakt, die Hände schon im halbgrünen Holz über mir, um nach Halt zu suchen.

Immerhin, so hätte ich es aushalten können, bis Tante Hanna wieder gegangen wäre. Hätte ich nur nicht gerade die schwere Mütze zwischen den Zähnen gehabt, hätte die Mütze sich nicht unter mir an einem Reis festgezurrt, so daß ich fie mit aller Gewalt nicht hochbringen konnte, vielmehr mit krummem Nacken unter Atemnot mit Kiefer unb Lippe sie festhalten mußte.

Tante Hanna aber hatte Verdacht geschöpft. Sie ging einmal, fie ging breimal um ben uns bergen» ben Riesen herum, sie fragte wie in hohler Ver- rounberung:Ist jemanb im Baum?" Sie reckte den Hals nach oben schon fühlte ich, wie mir alle Zähne im Mund locker wurden, fie zog die Stirn kraus und bog sich zurück, die Hände in den Hüften. Sie betrachtete kopfschüttelnd die feuchten Flecke und Reste vieler gesprungener Nüsse auf dem Pflaster, sie nahm einen alten Wurfknittel auf, aber der war sichtlich längst außer Dienst getan, und sie ging schließlich mit einem Seufzer, der bis in meine pochenden Ohren und krampfmüden Kiefern drang.

Ja, vielleicht hätte ich es ausgehalten, bis sie in der Tür war, aber die Sorgenvolle blieb unterwegs kopfschüttelnd an den Tonröhren stehen, zwischen denen wir Jungens neulich unfern letzten Kamps gefochten hatten man trug damals eiferne Ab­sätze. Und da wurde die Zeit denn doch zu lang. Die Lippen sprangen mir vor Schmerz, die Zähne knirschten; noch einmal ein Haken nach unten, aber die Mütze löste sich nicht. Da ließ ich stöhnend los, unb gerabe hinter ber erschrockenen Frau barst aus einmal mit ungeheurem Gepolter unb ohne Wind ein Nußsegen aus bem Baum nieber, als fei ber Böse barin auf Wanberung.

Es war vielleicht auch an bem, baß sie im ersten Augenblick an etwas Aehnliches bachte. Tante Hanna tat einen lauten Schrei, sie hob bie Röcke von ben Füßen und lief sieben Schritte bis außer Reichweite des Zauberbaums. Dann wandte sie sich und besah auf Abstand den Haufen zerspaltener Schalen und hellbrauner Nüsse. Und sie sah auch die Mütze, die dazwischen lag, ging schweigend dar­auf zu, hob sie auf und schritt damit ins Haus, ohne ein Wort zu sagen, ohne auch nur noch ein­mal nach oben zu blicken. Vielleicht hatte sie ge­sehen, daß die Mütze keinem ihrer Jungen gehörte oh, die gingen nicht in einen Baum, wenn es verboten war. Oder war es Erbarmen?

Als ich mich einem Dieb gleich zu Bett schlich, bleckte mich ein zerrissenes Leder an, lag die Mütze voll schweigenden Vorwurfs auf meinem Bett.

Es war der letzte Nußraub. Gute Tante Hanna!

Sterbender Löwe tötet einen Jäger.

Als Hugh Lumley Hall, der vom Fort Jamefon in Rhodesien aus einen Jagbausflug unternommen hatte, nicht zur verabredeten Zeit zurückkehrte, wur­den Truppen ausgeschickt, die den Busch absuchten. Es gelang ihnen auch den Vermißten zu finden, der tot unter einem von ihm erlegten Löwen lag. Hier hatte sich ein dramatischer Kampf zwischen Mann und Löwe abgespielt, der vermutlich folgenden Ver­lauf nahm. Als Hall durch den Busch ftreifte, traf er offenbar ganz unvermutet auf einen Löwen, der ihn sofort anfiel. Zwar gelang es dem Jäger noch, zu schießen, und dabei fügte er dem Löwen eine schwere Verwundung zu. Aber das verletzte Tier warf ihn nieder, und vergebens versuchte Hall sich mit einem zweiten Schuß der Bestie zu erwehren. Sie fügte ihm mit ihren letzten Kräften eine tödliche Verletzung zu. Bald darauf ist der Löwe selbst sei­nen Verwundungen erlegen. Er kannte sich nicht mehr in den Busch schleppen, sondern blieb tot über feinem Opfer liegen.

Was ein INesendampfer verbraucht.

Die neuesten Riefendampser sind mit ihren gut­eingerichteten Wohnungen, den prächtigenLaden­straßen", ihren Schwimmbädern, Turnhallen, Bi­bliotheken und Wintergärten kleine Städte für sich. Das wird deutlich, wenn wir uns nur einmal die Zahlen ansehen, die für eines unserer schönsten deutschen Schiffe gelten. DieBremen" erforderte für ihre gesamteBewohnerzahl" von 3200 Men­schen, einschließlich der Besatzung, auf einer ein­zigen Rundreise von Bremen nach Neuyork und zurück: 21 000 Kilogramm frische Fleisch- und Wurstwaren, etwa 8500 Kilogramm Wild und Ge­flügel, 12 200 Kilogramm frische, gesalzene und ge­räucherte Fische und andere Wasserttere, etwa 8000 Büchsen Konserven, 7200 Kilogramm Backwaren und Mehlerzeugnisse, 10 300 Kilogramm Mehl, 5500 Kilogramm Kaffee, Tee, Kakao und Zucker, 4000 Kilogramm Butter, 6500 Liter Milch und Sahne, 60 000 Stück Eier, 20 000 Kilogramm frisches und getrocknetes Obst, 45 000 Kilogramm Gemüse, 2500 Kilogramm Speiseeis und noch vieles mehr. Die drei Großdampfer, die im wöchentlichen Schnellver­kehr zwischen Bremerhafen und Neuyork beschäfttgt sind, stehen im Nahrungsmittelverbrauch mir wenig hinter dem Bedarf einer kleineren Stadt zurück und find deshalb für die deutsche Wirtschaft ein nicht zu unterschätzender Posten.