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Schmelz, Salzbödetal, Odenhausen, Ruttershausen, Lollar. Abmarsch 8 Uhr an der Lahnbrücke. Ruck­sackoerpflegung. Wir erwarten recht viele Arbeits- kameraden, die die Wanderung durch den herrlichen Herbstwald mitmachen. Führung: Wanderwart K. Leber.

SportamtKraft durch Freude".

Reue kdF.-Sporlkurse!

In W i e s e ck : Fröhliche Gymnastik und Spiele, nur für Frauen. Mittwochs, von 20.30 bis 21.30 Uhr, Gasthaus Braun.

In Großen-Buseck: Allgemeine Körper­schule, für Frauen und Männer. Mittwochs, von 19.45 bis 20.45, Gasthaus Wagner.

In Gießen: Allgemeine Körperschule, für Frauen und Männer. Mittwochs, von 20.30 bis 21.30, Lyzeum (Dammstraße 26). Für die Kurse: Reiten, Kleinkaliberschießen, Hallentennis, Skigym­nastik, Ski-Trockenkursus ist schriftliche oder persön­liche Anmeldung auf dem Sportamt, Schanzenstraße 18, erforderlich.

heute folgende Kurse:

Allgemeine Körperschule, für Frauen und Männer: Von 20.30 bis 21.30 Uhr,Lyzeum (Dammstraße 26); von 19.45 bis 20.45 Uhr, Großen- Buseck, Gasthaus Wagner.

Fröhliche Gymnastik und Spiele, nur für Frauen: Don 20.30 bis 21.30 Uhr, Wieseck, Gasthaus Braun.

Reiten: Don 20 bis 21 Uhr und von 21 bis 22 Uhr, Reitschule Schömbs.

Jeder Deutsche kann an Kd F.-Sportkursen teilnehmen!

Wehrdienst nimmt Rücksicht auf die Berufsausbildung.

Auf eine Anfrage des Reichsstandes des deutschen Handwerks wegen der Abkürzung der Lehrzeit durch die Einberufung zum Wehrdienst hat der Reichs- kriegsminifter mitgeteilt, daß für die Heranziehung zum Wehrdienst das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters, oder bei Lehrlingen auch des Lehrherrn nicht erforderlich ist. Dienstpflichtige, die sich in der Vorbereitung für einen "Lebensberuf oder der Erler­nung einer Kunst oder eines Gewerbes befinden, können jedoch für die Dauer der Berufsausbildung und zwar bis zu sechs Jahren, zurückgeftellt werden, wenn sie durch die Einziehung zum Wehrdienst be­deutenden Nachteil erleiden würden. Der begründete Zurückstellungsantrag ist von den Dienstpflichtigen spätestens am Tage der Musterung der Kreispolizei­behörde vorzulegen. Treten später Zurückstellungs- gründe ein, so ist nachträgliche Stellung des Antra­ges gestattet. Bezüglich der Einstellung von Frei­willigen erklärt der Minister, daß das Ablegen der Gesellenprüfung vor Dienstantritt nach wie vor er­wünscht sei. .

Beist nicht ohne Geld ins Ausland!

In der letzten Zeit mehren sich die Fälle, in denen deutsche Einzelpersonen oder Reisegruppen sich ohne ausreichende Devisenbeträge in Länder begeben, mit denen Reiseabkommen nicht bestehen. Sie wenden ich dann dort an deutsche Vertretungen oder an onstige Organisationen, um eine geldliche Unter- tützung zu erhalten. Eine solche Unterstützung kann in keinem Falle gewährt werden. Volksgenossen, die derart leichtfertig eine Reise antreten, können nicht erwarten, daß sie in irgendeiner Form amtliche Unterstützung finden.

Tausend Jahre Schlesien!

Lichlbildervorlrag im Gießener Ostbund.

Der Bund heimattreuer Schlesier, als die Ver­einigung aller Ostdeutschen in Gießen, veranstaltete im Studentenheim einen Werbeabend, für den der hier schon bekannte Lichtbildner Hans-Ulrich (Sie­ger! aus Hirschberg gewonnen war. Der Vereins­führer H. K o st o r z hielt eine kurze Begrüßungs­ansprache, in der er die wertvollen Kräfte der Hei­matliebe und ihre Tiefe schilderte.

In einem zweistündigen Vortrag sprach dann der Lichtbildner Hans-Ulrich (Sieger! (Hirschberg) zu einer Fülle schönster Aufnahmen über das tau« sendjährige Schlesien. In einer kuliurge- schichilichen Aneinanderreihung führ!e er den jayr- hunderielangen Kampf der Schlesier um ihre ger­manisch-deutsche Eigenart gegen die vielfachen frem­den Einflüsse an und stellte an Hand wertvoller Lichtbilder die vorherrschende deutsche Art nament­lich in der Baukunst unter Beweis. Wohin der Fremde sich wendet, so führte der Redner u. a. aus, auf allen Lebensgebieten tritt ihm echte deutsche Eigenart entgegen, deutsches Kunstschaffen, deutscher Handwerkerfleiß, deutsche Bauernart. Darum wußte auch der große Preußenkönig, warum er für Schle­sien kämpfte; denn mit dem Land erhielt er einen Menschenschlag wieder, der gehärtet und gestählt im Grenzlandkampf charakterfest und ergeben war. Eine reiche Papier- und Textilindustrie, die Glas­fabrikation, Töpferwaren und erfolgreicher Ackerbau waren befruchtet von den oberschlesischen Erzen und Kohlen. Die Reise kreuz und quer durch das Schle­sierland, die der Zuschauer miterleben konnte, führte ihn durch älteste deutsche Städte und ihre architek­tonischen Schöpfungen. Wie wunderschön zahlreiche gotische und barocke Bauwerke erhalten sind, bewie­sen die Lichtbilder. So lernte man in Wort und Bild Hirschberg, die Stadt des Barocks, Kloster Grüfsau, das unter Denkmalschutz stehende Städtchen Schöm­berg, Neiße, die Musikstadt Görlitz, Liegnitz, die alte Hansestadt Breslau, Kloster Leubus, Schweidnitz, Brieg u. v. a. mehr kennen. Zum Schluß zeigte Siegert wunderschöne Aufnahmen seiner engeren Hirschberger Heimat, mit denen er die Einladung zu dem im nächsten Jahre stattfindenden Trachten­fest der Deutschen diesseits und jenseits der Staats­grenzen verband. Reicher Beifall belohnte den Redner.

** Ehrung von Hausangestellten. Der Alice-Frauenverein vom Deutschen Roten Kreuz fordert in unserem heutigen Anzeigenteil auf, An­meldungen zur Ehrung von Hausangestellten bis aum 1. November einzureichen. Näheres in der Anzeige.

** Aufgehobene Straßensperren. Seit gestern ist die Sperre auf der Landstraße Gießen Alsfeld (Abteilung MückeRuppertenrodErmen­rod, Abzweig IlsdorfAbzweig Elpenrod) wieder aufgehoben. Ebenso ist die Sperre auf der Land­straße GrünbergMarburg (Abzweig Lumda Geilshausen) jetzt wieder aufgehoben worden. Dom morgigen Donnerstag ab wird die halbseitige Stra­ßensperre auf der Landstraße ButzbachGambach aufgehoben.

* D i e deutschen Heilanstaltenin der Schweiz. Der Reichs- und Preußische Ar- beitsminifter weist darauf hin, daß nach dem vor kurzem abgeschlossenen Hwischenabkommen mit der Schweiz für den Kurbesuch des deutschen Krieger­kurhauses Davos-Dorf und der übrigen deutschen Heilstätten in der Schweiz keine Devisenhemmnisse mehr bestehen.

Jeder Hilst dem Winierhilfswerk!

Iungmadel!

Ihr alle habt sicher am Radio die Eröffnung des großen Winlerhilfswerkes durch den Führer mllerlebt. Ihr habt gehört, wie ernst der Führer noch einmal alle deutschen Volksgenossen aufgerufen hat, zu helfen, einer dem andern, damit keiner in Deutschland in diesem langen Winter, der vor uns liegt, zu hungern und zu frieren braucht. Iungmädel, wenn der Führer ruft, dann wollen wir an er st er Stelle ft e - hen mit unserem Einsatz. Wir sind stolz, daß er auch uns schon braucht, daß auch wir schon helfen können. Am Sonntag sollt ihr beweisen, wie ernst euer Wille dazu ist.

DirJungmädelinhessen-Rassau dür­fen in unserem Gau das Winterhilfswerk eröffnen mit einer großen Sammlung. Arn Sonntag ziehen wir von Haus zu Haus und sam­meln für die klein st en Wäsche und Klei­der und warme Iäckchen, damit sie im langen Winter nicht zu frieren brauchen. Dir freuen uns alle sehr auf den Sonntag und sind stolz, daß wir sammeln dürfen. Wir.hoffen, daß alle Volksgenossen, zu denen wir am Sonntag in Stadt und Land kom­men, weit Kisten und Schränke aufge­macht und Kleidung für die Kleinsten im Volke herausgekramt haben. Denn jeder muh hel­fen an seinem platze.

Wiesbaden, 14. Oktober 1935.

heil Hitler!

Die Führerin des Obergaues 13 Else Riese.

Die Jungmädelführerin des Obergaues 13 Erika D ef ch.

Oie Gießener Spende am ersten Eintopfsonntag.

Am vorigen Sonntag, der die erste Eintopfsamm- lung für das Winterhilfswerk 1935/36 brachte, wurden in der Stadt Gießen insgesamt 3599,10 Mark für den edlen Zweck gespendet. Davon entfallen auf die Ortsgruppe Gießen-Nord 882,70 Mark, Gießen-Süd 881,90 Mark, Gießen- Ost 749,90 Mark, Gießen-Mitte 1084,60 Mark. Die Spender dürfen das schöne Bewußtsein haben, mit ihrer Gabe zur Linderung der Not von hilfs­bedürftigen Volksgenossen beigefteuert zu haben.

Ortsgruppe Gießen-Süd.

Am Donnerstag, 17. Oktober, findet im Bereich der Ortsgruppe Gießen-Süd eine Kleiderfamm- I u n g statt. Die Bevölkerung wird gebeten, die in Aussicht genommenen ftleifcerfpenben möglichst schon vorher zurechtzulegen, so daß sie beim Ertönen der Hornsignale sofort in Empfang genommen werden können.

Diese Kleidersammlung erstreckt sich nur auf Kleider und Wäsche für Erwachsene.

Einzahlungen für dasWmter- hiisswerk 1935/36

sind auf das Konto 2938 bei der Deutschen Bank und Diskonto-Gesellschaft, Zweigstelle Gießen, oder auf unser Postscheckkonto Frankfurt a. M. 16114 zu tätigen.

Kreisamtsleitung Gießen der RSV.

Deutsche Arbeitsfront.

Ein Merkblatt der DAF.

Oer Beitrag zur DAF.

1. Der Beitrag zur DAF. ist nach dem je­weiligen Brutto-Einkommen zu bezahlen. Eine Tabelle über die Beitragshöhe ist unten angefügt.

2. Wird der Beitrag unter dem Brutto- Einkommen bezahlt, ist jeder Unterftüt - zungsantrag erloschen; bei wissentlich niedrigerer Beitragszahlung erfolgt Ausschluß aus der DAF., da ein solches Verhalten als Schädigung der Allgemeinheit betrachtet wer­den muß.

3. Mitglieder mit 1 bis 3 Kindern bis zum voll­endeten 21. Lebensjahr bezahlen den Beitrag um eine Klasse, mit mehr als 3 Kindern um zwei Klassen niedriger. Diese Beitragsermäßi­gung kann nur in Anspruch genommen wer­den auf Grund der Eintragung in der Steuer­karte des betr. Mitgliedes. Auch muß sich das Mitglied die Kinderzahl unter Vorlage der Steuerkarte im Mitgliedsausweis bescheinigen lassen. Diese Kinderbescheinigung erfolgt für die Mitglieder in Betriebsgemeinschaften durch die Verwaltungsstelle der DAF., Gießen, Schan­zenstraße 18, für die übrigen Mitglieder da­gegen bei ihrer Drtsgruppenmaltung der DAF.

4. Mitglieder der NSKOV. leisten den DAF.-Beitrag ebenfalls eine Klasse niedriger, wenn sie sich ihre Mitgliedschaft zu dieser erste­ren Organisation auf Grund ihres Mitglieds­ausweises im Mitgliedsbuch der DAF. beschei­nigen lassen. Bescheinigung erfolgt wie vorher (Ziffer 3).

5. Selbständige Handwerker un.d Ge­werbetreibende bezahlen den Beitrag ihrem Einkommen entsprechend, mindestens aber nach Klasse 8. Sollte die monatliche Ent­nahme weniger als 100 Mark betragen, so ist der Beitrag nach Klasse 5 zu entrichten.

6. Die Beitragserheber können für die Beitrags­einstufung der Mitglieder nicht verantwortlich gemacht werden; jedes Mitglied muß sich der nachstehenden Tabelle gemäß ordnungsmäßig und selbst eingruppieren.

Die Beitragszahlung ist eine Bringschuld.

Unterstützungen.

7. Die Deutsche Arbeitsfront hat folgende Unter­stützungseinrichtungen:

a) üranfenunterftügung,

b) Arbeitslosenunterstützung,

c) Heiratsbeihilfe,

d) Invaliden- und Altersunterstützung, e) Sterbegeldunterstützung, f) Notfallunterftützung.

8. Für die Antragstellung sind die in den Richt­linien festgelegten Bestimmungen zu beachten. Die Richtlinien sind zum Preise von 10 Pf. bei jeder Ortsgruppe erhältlich.

9. Anträge auf Arbeitslosenunterstützung müssen innerhalb sieben Tagen nach Beginn der Er­werbslosigkeit gestellt werden, andernfalls be­ginnt die'Unterstützung mit dem Tage der An- tragstellung.

10. Mitglieder der DAF. in den Betriebsgemein­schaften stellen Anträge auf Unterstützung bei der Verwaltungsstelle der DAF. Gießen, Schan-

zenstraße 18, alle übrigen Mitglieder jedoch immer bei ihrer DAF.-Ortsgruppenwaltung.

11. Während voller Monate Kranken- oder Ar- beitslosen-Unterstützungs-Zeit zahlen die DAF.- Mitglieder den Beitrag mindestens nach Klasse 4.

12. Kann das DAF.-Mitglied im Krankheitsfälle Antrag auf Unterstützung nicht selbst stellen, dann muß es einen anderen schriftlich dazu bevollmächtigen.

13. Kann das DAF.-Mitglied im Krankheitsfälle seine Krankenunterstützung nicht selbst abholen, dann muß es einen anderen, mit schrift­licher Vollmacht versehen, mit der Abholung der Unterstützung beauftragen. Auch bei Ehe­leuten ist die Vollmacht in schriftlicher Form erforderlich. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Bevollmächtigung unzulässig. Der Arbeitslose muß die mit der Unterstützung verbundenen Obliegenheiten selbst ausführen.

14. Krankenunterstützung wird nur beantragt und ausgezahlt gegen Vorlage des Mitgliedsbuches und des Krankenscheines bzw. der Krankheits­bescheinigung der Krankenkasse; Arbeitslosen­unterstützung dagegen nur gegen Vorlage des Mitgliedsbuches und der Stempelkarte des Arbeitsamtes.

15. Beachten Sie die bestehenden Anordnungen genauestens und wenden Sie sich bei Unklar­heiten an Ihre Ortsgruppe oder an die Ver­waltungsstelle 19 Gießen, Schanzenstraße 18. Dieses Merkblatt ist an der Tafel "für Bekannt­machungen eines jeden Betriebes anzuheften; ferner haben es sämtliche Ortsgruppen- und Stützpunkt- waltungen auszuhängen.

Gießen, 10. Oktober 1935.

Ehr. Schmidt Gez. Wagner

Verwaltungsftellenleiter. Kreismalter der DAF.

Beitragssätze

zur Deutschen Arbeitsfront.

Die Beiträge betragen:

Brutto-Einkommen

Beitrag

wöchentlich

monatlich

bis 10

bis

40

0,60

über 10 15

über

2o

60

0,80

15 20

60

80

1,20

20 25

80

100

1,40

25 30

100

120

1,80

30 40

120

160

2,20

40 45

160

180

2,80

45 55

180

220

3,40

55 65

220

260

3,80

65 75

260

300

4,40

75 90

300

360

5,40

90 105

360

420

6

105 130

420

520

7,60

130 150

520

600

9,

150 165

e

600

660

10,

165 185

660

740

11,

185

II

740

12,

Freiwillige Beiträge bei höherem Einkommen von 15 RM. ab gestuft von 5 zu 5 RM.

Laut Anordnung des Reichslellers der DAF. Pg. Dr. Ley kommen ab 1.11.1935 die verwallungs- gebühren in Wegfall. Sämtliche Mitglieder müffen den Beitrag ihrem Einkommen entsprechend ent­richten.

Vier Wochen Polizeiarbeit in Gießen.

Eine aufschlußreiche Llebersicht vom September.

Vielen Volksgenossen ist die Arbeit der Polizei aus unmittelbarer Berührung wenig ober über­haupt nicht bekannt. Sie sehen wohl den Schutz­mann bei seinem Dienst in den Straßen, damit aber ist für sie das Aufgabengebiet der Polizei eigent­lich schon abgeschlossen. Daß jedochhinter den Ku­lissen" der öffentlichen Buckmöglichkeit, d. h. im Polizeiamtsgebäude und in den Revieren selbst, ein gewaltiges Maß von Arbeit im Dienste der Volksgesamtheit geleistet wird, wissen nur die we­nigsten Männer und Frauen, weil sich diese Arbeit eben innerhalb der Amtsstuben abwickelt und da­bei auch nur die jeweils in Betracht kommende An­gelegenheit in Erscheinung tritt. Wenn wir selbst bei unseren Erkundigungen beim Polizeiamt nach den Vorfällen des Tages die Antwort erhalten, es fei nichts los, so wissen wir allerdings auch, daß diese Auskunft nicht etwa bedeutet, in den Amts­

stuben der Polizei säße man untätig beieinander; es ist uns vielmehr bekannt, daß tagtäglich bei den verschiedensten Polizeistellen unserer Stadt immer Betrieb herrscht, vielfach sogar recht viel los ist, die Beamten dabei zum Teil schon vom frühesten Mor­gen ab bis zum späten Abend in Tätigkeit sind, auch wenn nach außen hin eben alles ruhig er­scheint.

Heute bietet nun die Polizeidirektion Gießen ein­mal die Möglichkeit, unsere Volksgenossen einen Blick in das weitschichtige Arbeitsgebiet der Gie­ßener Polizei im Verlaufe eines Monats tun und dabei erkennen zu lasten, daß die Polizei im Dienste der Allgemeinheit sehr viel zu tun hat. Die haupt­sächlichsten Tätigkeitsgebiete unserer Gießener Polizei im Verlaufe des Monats September mach­ten folgende Amtshandlungen der Polizeibeamten erforderlich:

Gewerbe- und Nahrungsmittel-Polizei:

Sieben Kontrollen des Brotgewichts, bei denen wegen Mindergewichts des Brotes in einem Fall- Anzeige erhoben werden mußte; 27 Milchkontrollen mittels Lactodenfiemeter; 8 Kohlengewichtskontrol- len; 15 Erhebungen von Lebensmittelproben in ver­schiedenen Betrieben; je 30. Kontrollen in der Frühe in den Bäckereibetrieben hinsichtlich des Arbeitsbe­ginns und hinsichtlich des Austragens von Back­waren, ferner bei den Milchhändlern in bezug auf Reinlichkeit der Milchkannen und Gefäße; laufende Kontrolle der Kartoffelpreise nach der neuen An­ordnung, ebenso laufende Kontrolle der Zwiebel­preise; 16 Kontrollen zur Durchführung der Maß- und Gewichtsrevifion bei den restlichen Gewerbe­treibenden; 7 Kontrollen der Metzgereibetriebe; 6 Kontrollen nach der Wildhandelsordnung; 12 Kon- trollen der KugelsteckMpparate; laufende lieber- wachung der Fleisch- und Wurstpreise, sowie der Mietpreisbildung, ferner laufende Butterkontrollen nach der Butteroerordnung (Preisbildung, Beschil­derung); 65 Unfallanzeigen; 28 Unfallunterfuchun- gen; 35 Revisionen der Betriebe mit 20 Arbeitern und mehr auf- Grund der Arbeitszeitordnung; wei­ter wurden die Filmvorführungen wöchentlich ein­mal überwacht, 5 Strafanzeigen in gewerbepolizei­licher Hinsicht erhoben und die Preisbildung und Beschilderung der Waren auf dem Wochenmarkt einer strengen Ueberwachung unterworfen.

Die Paß- und Stempelstelle wurde bei der Behandlung der Anliegen von Aus­ländern und der übrigen Genehmigungen wie folgt in Anspruch genommen: 13 Anmeldungen von Aus­ländern, 17 Abmeldungen von Ausländern, 5 Um­meldungen von Ausländern, bei 26 Ausländern Paßkontrollen, bei 13 Ausländern Kontrollen der Arbeitspapiere. Genehmigungen wurden erteilt: 12 <ran^nehmigunacn, 31 Konzertgenehmigungen, 11 Polizeistundenverlängerungen, 6 gebührenpflichtige Bescheinigungen, 3 Unterschriftbeglaubigungen, 20 Beerdigungsaenehmigungen, 9 Feuerbestattungen, 166 Leumundszeugnisse, 7 Befreiungsvermerke für Reifen durch Oesterreich, 43 ausgestellte Reisepässe, 2 abgelehnte Reisepässe, ein ausgestellter Fremden­paß und 3 Paßänderungen.

Die Kriminalpolizeistelle Gießen.

zu deren Arbeitsbezirk auch die Provinz Oberhessen gehört, hatte die nachstehend verzeichnete Zahl von Anzeigen zu bearbeiten: 2 Abtreibungen, 3 Bedro­hungen, 8 Beleidigungen, 32 Betrugsfälle, 4 Fälle von Blutschande, 5 Brände, 24 Fälle von Diebstahl (Einbruch), 2 Erpressungen, 2 Eisenbahntransport­gefährdungen, 21 Körperverletzungen, 2 Fälle von Notzucht, 4 Sittlichkeitsverbrechen, 4 tragische Ab­leben, 12 Unterschlagungen, 3 Urkundenfälschungen, 4 Verbrechen und Vergehen im Amt, 26 23erfe5rs

Tatsozialist sein, heißt an das Winlerhilfswerk denken!

Unfälle, bei denen die Beteiligten leichtere und schwerere Verletzungen davontrugen, 4 Vornahmen unzüchtiger Handlungen, 4 Fälle von widernatür­licher Unzucht, 4 Fälle von Wilddieberei. In 214 Fällen wurde auf Ersuchen Amtshilfe geleistet, 9 Personen wurden erkennungsdienstlich behandelt, es wurden 15 Tatortaufnahmen gemacht, achtmal die Kontrolle von Gastwirtschaften und Herbergen im Monat September vorgenommen. Von aus­wärtigen Behörden wurde die Kriminalpolizeistelle in etwa 50 Fällen um Aufklärung in verschiedenen Strafsachen ersucht.

Ferner gingen bei der A u ß e n d i e n st l e i t u n g 496 Uebertretungsanzeigen hauptsächlich ver­kehrspolizeilicher Art ein. Folgende Straf- und Verwaltungsmaßnahmen wurden dabei verhängt: 18 gebührenfreie Verwarnungen, 35 gebührenpflich­tige Verwarnungen. Bearbeitet wurden weiterhin: 46 Führerscheinanträge, 10 Waffenscheinanträge, 8 Waffenerwerbsscheine und 21 Verkehrsunfälle, bei denen jedoch nur Sachschaden zu verzeichnen war.

Das Ergebnis:

Wenn man sich diese zahlenmäßigen Angaben in ihrer Gesamtheit vor Augen hält, so muß man zu- geben, daß von unserer Gießener Polizei im Ver­laufe eines einzigen Monats ein großes Maß von Arbeit zu bewältigen war, um allen Er­fordernissen der Allgemeinheit gerecht zu werden. Die Beamtenschaft des Polizeiamtes kann mit Recht erwarten, daß diese umfangreiche Arbeit in der gebührenden Weise gewürdigt und anerkannt wird.

Große Strafkammer Gießen.

Der P. G. aus Büdingen wurde wegen Beleidi­gung nach den Paragraphen 186, 1'96 StGB, unter Einbeziehung einer Strafe in einer anderen Sache zu einer Gesamtgefängnisstrafe von sechs Wochen verurteilt. Der Angeklagte setzte in einer Berufungsschrift vom 5. April 1935 an das Landgericht Gießen einen Beamten des Amtsge­richts Büdingen in der schwersten Weise herab. In einer anderen Sache, ebenfalls wegen Beleidigung, wurde derselbe Angeklagte vom hiesigen Schöffen­gericht zu 5 0 Mark Geldstrafe verurteilt, die im Falle der Uneinbringlichkeit mit 10 Tagen Ge­fängnis zu verbüßen sind. Gegen dieses Urteil legten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Beru­fung ein. Unter Zurückweisung der Berufung des Angeklagten wurde das Urteil des Amtsgerichts Büdingen insoweit abgeändert, als der Angeklagte zuzweiWochenGefängnis verurteilt wurde.

Unter Ausschluß der Öffentlichkeit befaßte sich das Gericht mit dem Karl Rosenbecker aus Gießen, der sich in der schwersten Weise an seiner Stieftochter vergangen hatte. Der Angeklagte wurde zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jah­ren verurteilt.

Amtsgericht Gießen.

Der H. D. aus Lich lieferte feit Januar in ein Haus in Gießen Fleisch, ohne es vorher zur Nach­untersuchung in das Schlachthaus gegeben zu haben. Durch Strafbefehl wurde er mit 100 Mark Geld­strafe belegt. In der gestrigen Hauptoerhandlung wurde das Strafmaß auf 150 Mark erhöht, da der Angeklagte trotz Verwarnung durch den Schlachthofdirektor die gesetzwidrigen Lieferungen fortsetzte.

Der siebenjährige Sohn eines hiesigen Einwoh­ners trat mit anderen Kindern auf dem Felde stehendes Korn zusammen. Der Vater wurde durch Strafbefehl mit 3 Mark Strafe und 2 Mark Schadenersatz belegt. Der dagegen verfolgte Einspruch blieb ohne Erfolg.

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4630 D

Seltersweg 67 Telephon 3170

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