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(Stahlhelm) in seiner BundeszeitungDer Stahlhelm" in einem längeren Aufsatz Stellung. Es heißt darin:Wir stellen diesen Fortschritt in der Frontkämpferoerständigung mit besonderer Freude und Genugtuung fest, weil der NS. Deutsche Front­kämpferbund (Stahlhelm) von jeher den Standpunkt vertreten hat, daß die Frontsoldaten aller Länder dazu berufen und imstande sind, einen tatsächlichen Frieden zu ga­rantieren, weil sie sich kennen und achten und damit die Voraussetzungen für eine ehrliche und dauerhafte Versöhnung zu erfüllen."

Echo in Belgien.

Brüssel, 13. Juni. (DNB.) Unter der Ueber- schriftEine sensationelle Rede des englischen Kron­prinzen für deutsch-englische Verständigung" begrüßt derS t a n d a a r d", die Zeitung der flämischen Katholiken, die Rede des Prinzen von Wa- l e s, die unzweifelhaft eine Tat von großer internationaler Bedeutung sei. Das Blatt erinnert daran, daß Eitler wiederholt den ehemaligen Gegnern Deutschlands die S)onb zur Versöhnung hingestreckt habe, und daß England nach der letzten Reichstagsrede des Führers im Gegensatz zu Frankreich sofort Verhandlungen mit Deutschland ausgenommen habe. Dann sagt das Blatt:

Wir sind der Hleinung, daß eine Initiative, wie die des Prinzen von Wales uns dem End­ziel näher bringt, als Dutzende von internatio­nalen Konferenzen.

Die im frankophilen Fahrwasser segelnden Blät­ter können ihre Verlegenheit und Enttäuschung nicht verbergen. Die der Rüstungsindustrie nahestehende

Etoile Belge" fragt, ob der Appell des Prinzen von Wales opportun gewesen sei. Das Blatt meint etwas betreten, man sei von der anderen Seite des Kanals bisher mehr gesunden Sinn gewöhnt ge­wesen.

Oie militärische Ausbildung englischer Schüler.

London, 13. Juni. (DNB.) Der Prinz von Wales wandte sich am Donnerstag in einer Rede vor 500 Schülern in Berkhamstead gegen die Kreise in England, die der Abschaffung der vorberei­tenden Ausbildung auf die Offiziers­laufbahn an den höheren S ch u len in Großbritannien das Wort reden. In seiner Rede sagte der Prinz u. a.:Wir leben in einer sehr in­teressanten Zeit. Um eine Gemeinschaft herzustellen, bedarf es der Hilfe von Menschen aller Geistes­richtungen. Aber es ist mir immer unverständlich, wie gewisse Leute und ich möchte sie irregeleitete oder sogar verschrobene Menschen nennen der Ansicht sein können, daß der einzige Weg, dem Ge­fühl des Abscheus vor einem Krieg und vor dem verheerenden Unglück, den ein neuer Krieg der gan­zen Welt bringen würde, Ausdruck zu geben, darin besteht, diese Form gesunder Disziplin und Ausbil­dung entweder abzulehnen oder, wenn die Be­treffenden Amtsstellen bekleiden, zu verbieten. Wel­chen Lebensweg ihr auch geht oder beschreiten werdet, ihr müßt euch der Disziplin unterwerfen. Das kann nicht besser geschehen, als durch die ge­sunde Ausbildung, die die Kadettenanstalten an allen unseren englischen Schulen vermitteln."

Rußland gegen den Lustpakt für Westeuropa.

Vergebliche Vorstellungen in London.

London, 14. Juni. (DNB. Funkspruch.) Der diplomatische Mitarbeiter desDaily herald" mel­det, die Räteregierung habe bei der briti­schen Regierung Vorstellungen wegen des geplanten we st europäischen Luftpak­tes erhoben. Rußland befürchte, daß der Luftpakt jetzt abgeschlossen werden könne, ohne daß man auf die Erfüllung des Gesamtprogramms des Londoner Protokolls vom 3. Februar d. 3. warte. Es habe daher England um Zusiche­rungen gebeten, daß der Grundsatz der Gleich­zeitigkeit nicht aufgegeben werde. Die englische Regierung habe diese Versicherung jedoch nicht gegeben.

Kammennterpellation über die französisch-russischen Beziehungen.

Paris, 14.Juni (DNB. Funkspruch.) Wie be­reits berichtet, hat ein Abgeordneter, der bekannte Schwerindustrielle Fernand Laurent, eine Interpellation über die französisch­russischen Beziehungen eingebracht. In seinem Schreiben an den Außenminister betont er, daß ein großer Teil der Oeffentlichkeit nicht länger schweigen könne. In der Regierungs­erklärung habe Laval auf dievernünftige" fran­zösische Außenpolitik angespielt. Gewiß müsse man den persönlichen Bemühungen des Außenministers Anerkennung zollen, aber gleichzeitig ausführliche Vorbehalte hinsichtlich derVernünftigkeit" des französisch-sowjetrussischen Paktes machen.

Besichtigung

der französischen Ostbefestigungen.

Paris, 14.Juni. (DNB. Funkspruch.) Kriegs­minister Fabry und die Heeresausschüsse des

Senats und der Kammer weilen gegenwärtig in der Ostbefestigungszone zur Besichtigung der Grenzverteidigungsanlagen. Auch die G e n e - rolstabschefs der Tschechoslowakei, Südsla- wiens und Rumäniens sind in Straßburg einge­troffen, wo sie vom militärischen Gouverneur emp­fangen wurden.

Rumänien hat kein Interesse an Llnterssützungspakten.

Bukarest, 13. Juni. (DNB.) Die Nachrich- ten, daß Verhandlungen zwecks Abschluß eines rumänisch-sowjetrussischen Unter­stützungspaktes nach Art des frcmzösisch- fowjetrussischen und des tschechoslowakisch-sowjet­russischen Abkommens schweben, sind neuerlich hier aufgetaucht und halten sich mit Hartnäckigkeit. Diese Nachrichten werden von zuständiger rumänischer Seite ebenso wie bisher als unrichtig bezeichnet. In Wiederholung bisheriger Festellungen wird ge­sagt, daß Rumänien kein Interesse an der Unterzeichnung eines Unter st ützuygspak- t e s habe und sich mit dem jetzigen Vec­tra g s z u st a n d , der die besten Beziehungen zu Sowjetrußland ermögliche, durchaus begnüge.

In politischen Kreisen wird zu den erwähnten Nachrichten noch hinzugefügt, daß die Rückgabe eines Teiles des seinerzeit nach Moskau überführ­ten rumänischen Staatsschatzes, sowie die feierliche Ueberführung der Gebeine des in Ruß­land gestorbenen Fürsten der Moldau Dimitric Cantemir nach Rumänien dazu dienen sollen, die vorbereitende Atmosphäre für die Verhandlungen zu einem Unterstützungsabkommen zu schaffen. Auch diese Auffassung wird aus dem rumänischen Außenministerium als durchaus unzutreffend be- zeeichnet.

Friedliche Lösung der abessinischen Frage?

Mussolini über seine Politik gegenüber Abessinien.

Paris, 14. 3unl (DRV. Funkspruch.) Mus­solini hat am Donnerstag eine Mitarbeiterin desE x c e l f i o r" empfangen. 3m Verlaufe der Unterredung kam auch der a b e f f i n i f ch - i t a - lienifche Streitfall zur Sprache. Der Duce führte hierzu aus:Die abessinischen Angelegen­heiten werden ihren logischen Abschluß finden. Italien bestimmt sein Geschick selb st. 3ch habe das im Parlament erklärt, ich kann meine Worte nur bestätigen. Die gesamte o st a f r i k a - nische Frage hängt zusammen mit der Hal­tung, die jeder europäische Staat bei dieser Gelegenheit einnehmen wird, indem er uns nicht nur oberflächliche, sondern tatsächliche Freundschasl bezeugt. Wir haben militä­rische Maßnahmen ergriffen und werden solche auch weiterhin ergreifen. Trotzdem haben wir einem Schiedsgericht- und Ausgleichs­verfahren zugestimmt, das sich auf die ausschließ­liche Prüfung des Zwischenfalls von llal-Ual beschränken wird. Denn dieser Zwischenfall war das Alarmzeichen für eine Lage, die seil 3ahren immer ernster wurde. Bereits seil 1929, ich betone dies, hat Abessinien begonnen, sein Heer mit Hilfe europäischer Ausbildungsoffiziere neu zu ordnen. Die Bedrohung, der unsere ostafrikanische Grenze ausgesetzt ist, ist nicht erst im Entstehen begriffen. Sie ist tatsächlich vorhanden und wird immer grö­ßer. Sie zwingt uns, die Frage der ita­lienisch-abessinischen Beziehungen von Grund auf aufzurollen. Daß wir ein Volk sind, das kolonisieren, organisieren und ein Land befrieden kann, beweisen die Verhältnisse in Libyen."

Territoriale und wirtschaftliche Zugeständnisse Abessiniens?

London, 14. 3unL (DRB. Funkspruch.) Der diplomatische Mitarbeiter desDaily Tele­graph" berichtet, daß man in London und Paris während der letzten 48 Stunden eine größere Bereitschaft der italienischen Regie­rung feslgestellt habe, eine friedliche Rege­lung mit Abessinien zu suchen. Der franzö­sische Botschafter in Rom sei mit endgültigen Vor­schlägen nach Paris gekommen, wonach 3 t a l i e n alle Gedanken an die Entsendung einer militäri­schen Expedition nach Abejjinien aup

geben würde. Berichte aus Rom, daß die abessi­nische Regierung bereit sei, gewisse Gebiets­streifen an 3talien abzutreten, schienen augenblicklich unbegründet zu sein, sie stellten mehr den Wunsch der italienischen Regierung, als die tatsächliche abessinische Einstellung dar. Es sei jetzt sicher, daß 3talien die Schuhherr­schaft über Abessinien wünsche, obwohl die­ser Vorschlag von Addis-Abeba nicht bestätigt werde, hingegen treffe es zu, daß der abessinische Kaiser zu weitgehenden Zugeständ- nifsen an 3talien bereit sei, und zwar sowohl, was Gelegenheiten für die Entwicklung sei­nes Landes betreffe, als auch bezüglich einer italie­nischen Kolonisation in gewissen Gebieten. Erst in den letzten Tagen habe die italienische Regierung Zeichen der Bereitschaft gezeigt, Zugeständnisse, die durch friedliche Verhandlungen erzielt werden kön­nen, zu erwägen. Der aus Rom stammende Bericht, daß ein diplomatischer Meinungsaustausch über die Grundlagen einer möglichen Regelung zwischen Paris, London und Rom im Gange seien, sei jedoch unrichtig.

Der diplomatische Mitarbeiter derM o r n i n g P o st" meldet, die britische und die franzö­sische Regierung seien der Ansicht, daß wirt­schaftliche Zugesländnifse an 3 fallen keineswegs unvereinbar mit de r abesfinifchen Unabhängigkeit wären. Es fei daher gut möglich, daß England und Frank­reich baldigst den abessinischen Kaiser zu überzeu­gen suchen, daß eine versöhnlichere Stel­lungnahme zu den wirtschaftlichen Be- strebungen Italiens in seinem eigenen In­teresse sei. Italien würde bereit sein, als Gegen­leistung die Versicherung abzugeben, daß es keine Absichten gegen die abessinische Unabhängigkeit habe. Man halte es für möglich, daß Verhand­lungen für eine Aenderung der Verträge eingelei- tel^ werden könnten, die es Italien ermöglichen würde, feine beiden Kolonien miteinan­derzuverbinden, die landwirtschaftlichen Schätze der abessinischen Provinz Ogaden zu ent­wickeln, das Handelsabkommen mit Abessinien aus- zunühen und das Wasser des Blauen Rils für die italienischen Bewasserungspläne in Erythräa zu verwenden.

Der diplomatische Mitarbeiter desDaily he- xald" glaubt zu wissen« datz zur Zeit ein von

Italien ausgehender neuer Plan zur Re­gelung des italienisch - abessinischen Streitfalles in London, Paris und Rom ernst­haft erörtert wird. Danach würde Italien ein bestimmtes Versprechen abgeben, keinerlei mi­litärische Maßnahmen gegen Abessi­nien zu ergreifen und die Grenz fragen durch ein Schiedsgericht regeln zu lassen. Abes­sinien würde den Italienern den Bau einer Eisenbahn von Massaua (Erythräa) nach Mo- gadlscio (Somaliland) gestatten, die westlich an Addis Abeba vorbeiführen würde, fo daß sie die französische Eisenbahnlinie von Addis-Abeba nach Tschibutt nicht kreuzen würde. Diese Konzession stehe

nach italienischer Ansicht mit den Bestimmungen des Vertrages von 1906 in Einklang, der das Gebiet westlich von Addis-Abeba als eine Zone anerkannt habe, in der Italien besondere Interessen hat. Zum Schuhe der geplanten italienischen Bahn verlangten die Italiener die Errichtung einerEisen­bahnzone" auf beiden Selten der Bahnstrecke, die von Polizei beseht und unter italienische Ver­waltung gestellt werden solle. Die französische Regierung sei diesen Vorschlägen günstig ge­sinnt, während die britische Regierung sie noch prüfe. Die Ansichten der abessinischen Regierung seien bisher noch nicht in Erfahrung gebracht worden.

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Die Parade der 3. mobilisierten DivisionSabaudia" vor Musiolinl.

Während der Pfingstfeiertage besichtigte der Italienische Ministerpräsident Mussolini die in ©ar» dinien stehende 3. mobilisierte DivisionSabaudia" in Cagliari. Bei dieser Gelegenheit hielt der Duce eine aufsehenerregende Rede, in der er jegliche fremde Einmischung in die Pläne und Absichten Italiens zurückwies. Man sieht hier Mussolini beim Ab schreiten der Front, rechts im Vordergrund Flug­zeug-Abwehrgeschütze. Ein Teil dieser Truppe hat sich bereits nach Afrika eingeschifft. (Weltbild-M.)

Das Urteil im Rundfunk-Prozeß.

Berlin, 13. Juni. (DNB.) Im Rund­funkprozeß, der seit dem 5. November 1934 die 6. Große Strafkammer des Berliner Land­gerichts beschäftigt, verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Rosemann, am Donners­tag folgendes Urteil:

Der Angeklagte Korte, früherer kaufmännischer Direktor der Westdeutschen Rundfunk-A.-G., wird freigesprochen.

Gegen den Angeklagten Otto wird das Verfah­ren im Falle des Astoria-Essens auf Grund des Straffreiheitsgesetzes vom 7. August 1934 einge- st e l l t. Im übrigen erfolgt Freisprechung.

Gegen den Angeklagten Dr. Erwin Jaeger, Direktor der Mitteldeutschen Rundfunk-A.-G., wird das Verfahren in den FällenFunkwerbung" und Rusa"-Aktien wegen Verjährung e i n g e st e l l t. Der Angeklagte wird im übrigen frelgef pro- chen.

Der Angeklagte Bredow, Staatssekretär a. D. und früherer Reichsrundfunkkommissar, ist der aktienrechtlichen Untreue in vier Fällen Dar­lehen Flesch, Weiterzahlung des Gehaltes Flesck in Frankfurt a. M., Trennungsvergütung Flesch und Vertrauensspesen Flesch sowie der Beihilfe zum Parteioerrat des früheren Rechtsanwalts Dr. Frey schuldig und wird zu einer Gesamt- strafe von 6 Monaten Gefängnis und in den Fällen der Untreue zu Geldstrafen von 500, 1500, 2500 und 500 RM. verurteilt. Die Freiheits­strafe und die Geldstrafen sind durch die Unter­suchungshaft verbüßt. Im übrigen wird auch dieser Angeklagte freigesprochen.

Der ehemalige Geschäftsführer der Reichsrund­funkgesellschaft, der 47jährige Angeklagte Dr. Kurt Magnus, ist der aktienrechtlichen Untreue in den beiden Fällen Weiterzahlung des Gehalts Flesch in Frankfurt a. M. und Trennungsvergütung Flesch schuldig und wird zu einer Gesamtstrafe von 5 M o- naten Gefängnis und zu Geldstrafen von 1500 und 2500 RM. verurteilt. Auch bei diesem Angeklagten sind die Freiheitsstrafe und die Geld­strafen durch die Untersuchungshaft verbüßt. Im Falle Darlehen und Vorschüsse Flesch in Frankfurt a. M. wird das Verfahren wegen Verjährung ein­gestellt. Im übrigen wird auch der Angeklagte Magnus freigespröchen.

Der 37jährige frühere Runkfunkintendant Dr. med. Hans Flesch ist der aktienrechtlichen Untreue in fünf Fällen Trennungsvergütung, Vorschüsse und Darlehen, Mietszuschuß und Garagenmiete, Bewirtungs- und Reisekosten und Vertrauensspe­sen sowie der Beihilfe zum Parteiverrat durch den früheren Rechtsanwalt Dr. Frey . schuldig und wird zu einer Gesamtstrafe von 1 Jahr G e - f ä n g n i s und in den Fällen der Untreue auch zu Geldstrafen von 3000, 500, 5000, 1000 und 1500 RM. verurteilt. Die Untersuchungshaft wird mit 11 Monaten auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Im übrigen wird der Angeklagte Flesch freige­sprochen.

Der Angeklagte Dr. Felix Kohl, früherer Di­rektor der Mitteldeutschen Rundfunk-A.-G. ist der aktienrechtlichen Untreue in zwei Fällen Aufgeld Jäger und Astoria-Essen schuldig und wird zu einer Gesamtstrafe von 7 Wochen Gefängnis und zu Geldstrafen von insgesamt 2000 RM. verur­teilt. Die Strafen gelten als verbüßt. Im Falle Radio-Fachverband wird das Verfahren wegen Ver­jährung eingestellt. Im übrigen wird auch dieser Angeklagte freigesprochen.

Der frühere Direktor der Schlesischen Funkstunde A. G. Emil Z o r e k ist der aktienrechtlichen Un­treue im FalleAutofahrten Zoreks" schuldig und wird zu 6 Wochen Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 2000 RM. verurteilt. Die Frei- heitsstrafe gilt als verbüßt. Im übrigen wird auch er freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens fallen, soweit auf Strafe erkannt ist, den verurteilten Angeklagten, so­weit auf Freisprechung oder Einstellung des Ver­fahrens erkannt ist, der Staatskasse zur Last.

Die Urteilsbegründung.

In der Begründung des Urteilsspruchs betonte der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Dr. Rose- mann, daß der Rundfunkprozeß alles andere, nur kein sogenannter politischer Prozeß gewesen jei. Das Gericht hatte hier keine politischen und

keine kulturellen Fragen zu entscheiden. Seine Auf« gaben bestanden ausschließlich darin, zu entscheiden, ob sich die Angeklagten als Leiter der Rundfunk­gesellschaften der ihnen zur Last gelegten Zuwider­handlungen gegen die Strafvorschriften des Straf­gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches schuldig gemacht haben oder nicht.

Wenn das Gericht, fuhr der Vorsitzende fort, nur zu einem Teil den Strafanträgen der Staatsan­waltschaft gefolgt ist, wenn das Verfahren vom Standpunkt der Anklagebehörde ein mageres Er­gebnis gehabt hat, so besagt dies nichts gegen die Berechtigung und Notwendigkeit der Anklageer­hebung. Der Zugriff war trotzdem kein Fehlgriff und die auf das Verfahren verwendete außer­ordentliche Mühe war nicht nutz- und zwecklos.

Das Gericht stimmt hinsichtlich des äußeren Tat­bestandes und der Rechtsauffassung im wesentlichen mit der Staatsanwaltschaft überein, nicht jedoch überall in der Auswertung und Würdigung des inneren Tatbestandes, der gerade bei der Untreue von besonders strafrechtlicher Bedeutung für die Feststellung der Schuld ist. Daher konnte das Ge­richt nicht überall da, wo es die Staatsanwaltschaft getan hat, die volle Ueberzeugung von der Schuld der Angeklagten gewinnen. Dabei sind die Grund­sätze einer geläuterten nationalsozialistischen Rechts­anschauung vom Gericht nicht außer acht gelassen worden; aber auch diese erfordern den klaren Be­weis der Schuld. Und so wird häufig in der Ur­teilsbegründung die Feststellung wiederkehren, daß ein ausreichender Schuldbeweis nicht geführt wer­den konnte und die Angeklagten daher in diesen oder jenen Fällen mangels Beweises freigesprochen werden mußten.

Der Vorsitzende ging dann ausführlich auf die Organisation des Rundfunks und die Funktionen der einzelnen Angeklagten ein im Zusammenhang mit den ihnen zur Last gelegten Straftaten. Bei der Würdigung der Stellung der einzelnen Ange­klagten in den Vorständen und Austichtsräten der Rundfunkgesellschaften kam der Vorsitzende zu dem Ergebnis, daß die Angeklagten eine weit größere Verantwortung der Allgemeinheit und der Reichs­post gegenüber hatten, als sie sonst den Aufsichts­ratmitgliedern einer privaten Erwerbsgesellschaft auferlegt ist. Das sei für die Feststellung des Vor­liegens von handelsrechtlicher Untreue in diesem Verfahren von Bedeutung. Der Vorsitzende ging dann auf die einzelnen Anklagepunkte ein. Der Baufall habe die Gemüter mit Recht besonders erregt wegen der Skrupellosigkeit und Gemeinheit der Gesinnung, mit der leitende Angestellte des Rundfunks beim Verkauf des Doxhauses sich auf Kosten der Rundfunkgesellschaft bereichert haben. Der in diesem Falle allein angeklagte Dr. Mag­nus habe sich vom Verdacht d^r Korruption nicht vollständig reinigen können; em dringender Tat­verdacht sei geblieben, aber andererseits sei ein aus­reichender Schuldbeweis nicht geführt worden. Magnus habe also in diesem Falle freigesprochen werden müssen.

Beim Parteiverrat des ins Ausland geflüchteten Rechtsanwalts Dr. Frey im Zusammenhang mit dem Prozeß Scharnke wegen des Schlüsselromans Wir schalten um" hätten sich Dr. Bredow und Dr. Flesch der Beihilfe schuldig gemacht. Eine Anstiftung sei bei Dr. Frey nicht erforderlich ge­wesen, denn er habe von sich aus alles unternom­men, was ihm Geld einbrachte. Eine schuldhafte Bei­hilfe liege aber vor, denn Bredow und Flesch hätten genau gewußt, welche Unmoralität darin lag, dem Prozeßgegner seinen Anwalt abzujagen.

Bredow und Magnus hätten sich weiter den Wün­schen des leichtsinnigen, hemmungslosen Geldaus­gebers Flesch gegenüber in einer Weise nachgiebig und willfährig gezeigt, die strafrechtlich nicht zu verantworten sei. Sie hätten seine unbilligen An­sprüche immer befriedigt, obwohl auch nach den Ge­haltskürzungen das Einkommen von Dr. Flesch das eines Reichsministers überstieg. Zu einer Iren- nungszulage, als Dr. Flesch seine Frankfurter Jn- tendantenstellung mit der besser bezahlten Berliner Jntendantenstellung vertauschte, habe nicht der min­deste Anlaß bestanden.

Zur Frage des Strafmaßes führte der Vorsitzende aus, Dr. Flesch sei am schwersten zu bestrafen gewesen, weil bei ihm neben dem Vorwurf der Pflichtwldrigkeit auch der Vorwurf des Eigennutzes.