(Stahlhelm) in seiner Bundeszeitung „Der Stahlhelm" in einem längeren Aufsatz Stellung. Es heißt darin: „Wir stellen diesen Fortschritt in der Frontkämpferoerständigung mit besonderer Freude und Genugtuung fest, weil der NS. Deutsche Frontkämpferbund (Stahlhelm) von jeher den Standpunkt vertreten hat, daß die Frontsoldaten aller Länder dazu berufen und imstande sind, einen tatsächlichen Frieden zu garantieren, weil sie sich kennen und achten und damit die Voraussetzungen für eine ehrliche und dauerhafte Versöhnung zu erfüllen."
Echo in Belgien.
Brüssel, 13. Juni. (DNB.) Unter der Ueber- schrift „Eine sensationelle Rede des englischen Kronprinzen für deutsch-englische Verständigung" begrüßt der „S t a n d a a r d", die Zeitung der flämischen Katholiken, die Rede des Prinzen von Wa- l e s, die unzweifelhaft eine Tat von großer internationaler Bedeutung sei. Das Blatt erinnert daran, daß Eitler wiederholt den ehemaligen Gegnern Deutschlands die S)onb zur Versöhnung hingestreckt habe, und daß England nach der letzten Reichstagsrede des Führers im Gegensatz zu Frankreich sofort Verhandlungen mit Deutschland ausgenommen habe. Dann sagt das Blatt:
„Wir sind der Hleinung, daß eine Initiative, wie die des Prinzen von Wales uns dem Endziel näher bringt, als Dutzende von internationalen Konferenzen.
Die im frankophilen Fahrwasser segelnden Blätter können ihre Verlegenheit und Enttäuschung nicht verbergen. Die der Rüstungsindustrie nahestehende
„Etoile Belge" fragt, ob der Appell des Prinzen von Wales opportun gewesen sei. Das Blatt meint etwas betreten, man sei von der anderen Seite des Kanals bisher mehr gesunden Sinn gewöhnt gewesen.
Oie militärische Ausbildung englischer Schüler.
London, 13. Juni. (DNB.) Der Prinz von Wales wandte sich am Donnerstag in einer Rede vor 500 Schülern in Berkhamstead gegen die Kreise in England, die der Abschaffung der vorbereitenden Ausbildung auf die Offizierslaufbahn an den höheren S ch u len in Großbritannien das Wort reden. In seiner Rede sagte der Prinz u. a.: „Wir leben in einer sehr interessanten Zeit. Um eine Gemeinschaft herzustellen, bedarf es der Hilfe von Menschen aller Geistesrichtungen. Aber es ist mir immer unverständlich, wie gewisse Leute — und ich möchte sie irregeleitete oder sogar verschrobene Menschen nennen — der Ansicht sein können, daß der einzige Weg, dem Gefühl des Abscheus vor einem Krieg und vor dem verheerenden Unglück, den ein neuer Krieg der ganzen Welt bringen würde, Ausdruck zu geben, darin besteht, diese Form gesunder Disziplin und Ausbildung entweder abzulehnen oder, wenn die Betreffenden Amtsstellen bekleiden, zu verbieten. Welchen Lebensweg ihr auch geht oder beschreiten werdet, ihr müßt euch der Disziplin unterwerfen. Das kann nicht besser geschehen, als durch die gesunde Ausbildung, die die Kadettenanstalten an allen unseren englischen Schulen vermitteln."
Rußland gegen den Lustpakt für Westeuropa.
Vergebliche Vorstellungen in London.
London, 14. Juni. (DNB. Funkspruch.) Der diplomatische Mitarbeiter des „Daily herald" meldet, die Räteregierung habe bei der britischen Regierung Vorstellungen wegen des geplanten we st europäischen Luftpaktes erhoben. Rußland befürchte, daß der Luftpakt jetzt abgeschlossen werden könne, ohne daß man auf die Erfüllung des Gesamtprogramms des Londoner Protokolls vom 3. Februar d. 3. warte. Es habe daher England um Zusicherungen gebeten, daß der Grundsatz der Gleichzeitigkeit nicht aufgegeben werde. Die englische Regierung habe diese Versicherung jedoch nicht gegeben.
Kammennterpellation über die französisch-russischen Beziehungen.
Paris, 14.Juni (DNB. Funkspruch.) Wie bereits berichtet, hat ein Abgeordneter, der bekannte Schwerindustrielle Fernand Laurent, eine Interpellation über die französischrussischen Beziehungen eingebracht. In seinem Schreiben an den Außenminister betont er, daß ein großer Teil der Oeffentlichkeit nicht länger schweigen könne. In der Regierungserklärung habe Laval auf die „vernünftige" französische Außenpolitik angespielt. Gewiß müsse man den persönlichen Bemühungen des Außenministers Anerkennung zollen, aber gleichzeitig ausführliche Vorbehalte hinsichtlich der „Vernünftigkeit" des französisch-sowjetrussischen Paktes machen.
Besichtigung
der französischen Ostbefestigungen.
Paris, 14.Juni. (DNB. Funkspruch.) Kriegsminister Fabry und die Heeresausschüsse des
Senats und der Kammer weilen gegenwärtig in der Ostbefestigungszone zur Besichtigung der Grenzverteidigungsanlagen. Auch die G e n e - rolstabschefs der Tschechoslowakei, Südsla- wiens und Rumäniens sind in Straßburg eingetroffen, wo sie vom militärischen Gouverneur empfangen wurden.
Rumänien hat kein Interesse an Llnterssützungspakten.
Bukarest, 13. Juni. (DNB.) Die Nachrich- ten, daß Verhandlungen zwecks Abschluß eines rumänisch-sowjetrussischen Unterstützungspaktes nach Art des frcmzösisch- fowjetrussischen und des tschechoslowakisch-sowjetrussischen Abkommens schweben, sind neuerlich hier aufgetaucht und halten sich mit Hartnäckigkeit. Diese Nachrichten werden von zuständiger rumänischer Seite ebenso wie bisher als unrichtig bezeichnet. In Wiederholung bisheriger Festellungen wird gesagt, daß Rumänien kein Interesse an der Unterzeichnung eines Unter st ützuygspak- t e s habe und sich mit dem jetzigen Vectra g s z u st a n d , der die besten Beziehungen zu Sowjetrußland ermögliche, durchaus begnüge.
In politischen Kreisen wird zu den erwähnten Nachrichten noch hinzugefügt, daß die Rückgabe eines Teiles des seinerzeit nach Moskau überführten rumänischen Staatsschatzes, sowie die feierliche Ueberführung der Gebeine des in Rußland gestorbenen Fürsten der Moldau Dimitric Cantemir nach Rumänien dazu dienen sollen, die vorbereitende Atmosphäre für die Verhandlungen zu einem Unterstützungsabkommen zu schaffen. Auch diese Auffassung wird aus dem rumänischen Außenministerium als durchaus unzutreffend be- zeeichnet.
Friedliche Lösung der abessinischen Frage?
Mussolini über seine Politik gegenüber Abessinien.
Paris, 14. 3unl (DRV. Funkspruch.) Mussolini hat am Donnerstag eine Mitarbeiterin des „E x c e l f i o r" empfangen. 3m Verlaufe der Unterredung kam auch der a b e f f i n i f ch - i t a - lienifche Streitfall zur Sprache. Der Duce führte hierzu aus: „Die abessinischen Angelegenheiten werden ihren logischen Abschluß finden. Italien bestimmt sein Geschick selb st. 3ch habe das im Parlament erklärt, ich kann meine Worte nur bestätigen. Die gesamte o st a f r i k a - nische Frage hängt zusammen mit der Haltung, die jeder europäische Staat bei dieser Gelegenheit einnehmen wird, indem er uns nicht nur oberflächliche, sondern tatsächliche Freundschasl bezeugt. Wir haben militärische Maßnahmen ergriffen und werden solche auch weiterhin ergreifen. Trotzdem haben wir einem Schiedsgericht- und Ausgleichsverfahren zugestimmt, das sich auf die ausschließliche Prüfung des Zwischenfalls von llal-Ual beschränken wird. Denn dieser Zwischenfall war das Alarmzeichen für eine Lage, die seil 3ahren immer ernster wurde. Bereits seil 1929, ich betone dies, hat Abessinien begonnen, sein Heer mit Hilfe europäischer Ausbildungsoffiziere neu zu ordnen. Die Bedrohung, der unsere ostafrikanische Grenze ausgesetzt ist, ist nicht erst im Entstehen begriffen. Sie ist tatsächlich vorhanden und wird immer größer. Sie zwingt uns, die Frage der italienisch-abessinischen Beziehungen von Grund auf aufzurollen. Daß wir ein Volk sind, das kolonisieren, organisieren und ein Land befrieden kann, beweisen die Verhältnisse in Libyen."
Territoriale und wirtschaftliche Zugeständnisse Abessiniens?
London, 14. 3unL (DRB. Funkspruch.) Der diplomatische Mitarbeiter des „Daily Telegraph" berichtet, daß man in London und Paris während der letzten 48 Stunden eine größere Bereitschaft der italienischen Regierung feslgestellt habe, eine friedliche Regelung mit Abessinien zu suchen. Der französische Botschafter in Rom sei mit endgültigen Vorschlägen nach Paris gekommen, wonach 3 t a l i e n alle Gedanken an die Entsendung einer militärischen Expedition nach Abejjinien aup
geben würde. Berichte aus Rom, daß die abessinische Regierung bereit sei, gewisse Gebietsstreifen an 3talien abzutreten, schienen augenblicklich unbegründet zu sein, sie stellten mehr den Wunsch der italienischen Regierung, als die tatsächliche abessinische Einstellung dar. Es sei jetzt sicher, daß 3talien die Schuhherrschaft über Abessinien wünsche, obwohl dieser Vorschlag von Addis-Abeba nicht bestätigt werde, hingegen treffe es zu, daß der abessinische Kaiser zu weitgehenden Zugeständ- nifsen an 3talien bereit sei, und zwar sowohl, was Gelegenheiten für die Entwicklung seines Landes betreffe, als auch bezüglich einer italienischen Kolonisation in gewissen Gebieten. Erst in den letzten Tagen habe die italienische Regierung Zeichen der Bereitschaft gezeigt, Zugeständnisse, die durch friedliche Verhandlungen erzielt werden können, zu erwägen. Der aus Rom stammende Bericht, daß ein diplomatischer Meinungsaustausch über die Grundlagen einer möglichen Regelung zwischen Paris, London und Rom im Gange seien, sei jedoch unrichtig.
Der diplomatische Mitarbeiter der „M o r n i n g P o st" meldet, die britische und die französische Regierung seien der Ansicht, daß wirtschaftliche Zugesländnifse an 3 fallen keineswegs unvereinbar mit de r abesfinifchen Unabhängigkeit wären. Es fei daher gut möglich, daß England und Frankreich baldigst den abessinischen Kaiser zu überzeugen suchen, daß eine versöhnlichere Stellungnahme zu den wirtschaftlichen Be- strebungen Italiens in seinem eigenen Interesse sei. Italien würde bereit sein, als Gegenleistung die Versicherung abzugeben, daß es keine Absichten gegen die abessinische Unabhängigkeit habe. Man halte es für möglich, daß Verhandlungen für eine Aenderung der Verträge eingelei- tel^ werden könnten, die es Italien ermöglichen würde, feine beiden Kolonien miteinanderzuverbinden, die landwirtschaftlichen Schätze der abessinischen Provinz Ogaden zu entwickeln, das Handelsabkommen mit Abessinien aus- zunühen und das Wasser des Blauen Rils für die italienischen Bewasserungspläne in Erythräa zu verwenden.
Der diplomatische Mitarbeiter des „Daily he- xald" glaubt zu wissen« datz zur Zeit ein von
Italien ausgehender neuer Plan zur Regelung des italienisch - abessinischen Streitfalles in London, Paris und Rom ernsthaft erörtert wird. Danach würde Italien ein bestimmtes Versprechen abgeben, keinerlei militärische Maßnahmen gegen Abessinien zu ergreifen und die Grenz fragen durch ein Schiedsgericht regeln zu lassen. Abessinien würde den Italienern den Bau einer Eisenbahn von Massaua (Erythräa) nach Mo- gadlscio (Somaliland) gestatten, die westlich an Addis Abeba vorbeiführen würde, fo daß sie die französische Eisenbahnlinie von Addis-Abeba nach Tschibutt nicht kreuzen würde. Diese Konzession stehe
nach italienischer Ansicht mit den Bestimmungen des Vertrages von 1906 in Einklang, der das Gebiet westlich von Addis-Abeba als eine Zone anerkannt habe, in der Italien besondere Interessen hat. Zum Schuhe der geplanten italienischen Bahn verlangten die Italiener die Errichtung einer „Eisenbahnzone" auf beiden Selten der Bahnstrecke, die von Polizei beseht und unter italienische Verwaltung gestellt werden solle. Die französische Regierung sei diesen Vorschlägen günstig gesinnt, während die britische Regierung sie noch prüfe. Die Ansichten der abessinischen Regierung seien bisher noch nicht in Erfahrung gebracht worden.
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Die Parade der 3. mobilisierten Division „Sabaudia" vor Musiolinl.
Während der Pfingstfeiertage besichtigte der Italienische Ministerpräsident Mussolini die in ©ar» dinien stehende 3. mobilisierte Division „Sabaudia" in Cagliari. Bei dieser Gelegenheit hielt der Duce eine aufsehenerregende Rede, in der er jegliche fremde Einmischung in die Pläne und Absichten Italiens zurückwies. — Man sieht hier Mussolini beim Ab schreiten der Front, rechts im Vordergrund Flugzeug-Abwehrgeschütze. Ein Teil dieser Truppe hat sich bereits nach Afrika eingeschifft. — (Weltbild-M.)
Das Urteil im Rundfunk-Prozeß.
Berlin, 13. Juni. (DNB.) Im Rundfunkprozeß, der seit dem 5. November 1934 die 6. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts beschäftigt, verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Rosemann, am Donnerstag folgendes Urteil:
Der Angeklagte Korte, früherer kaufmännischer Direktor der Westdeutschen Rundfunk-A.-G., wird freigesprochen.
Gegen den Angeklagten Otto wird das Verfahren im Falle des Astoria-Essens auf Grund des Straffreiheitsgesetzes vom 7. August 1934 einge- st e l l t. Im übrigen erfolgt Freisprechung.
Gegen den Angeklagten Dr. Erwin Jaeger, Direktor der Mitteldeutschen Rundfunk-A.-G., wird das Verfahren in den Fällen „Funkwerbung" und „Rusa"-Aktien wegen Verjährung e i n g e st e l l t. Der Angeklagte wird im übrigen frelgef pro- chen.
Der Angeklagte Bredow, Staatssekretär a. D. und früherer Reichsrundfunkkommissar, ist der aktienrechtlichen Untreue in vier Fällen — Darlehen Flesch, Weiterzahlung des Gehaltes Flesck in Frankfurt a. M., Trennungsvergütung Flesch und Vertrauensspesen Flesch — sowie der Beihilfe zum Parteioerrat des früheren Rechtsanwalts Dr. Frey schuldig und wird zu einer Gesamt- strafe von 6 Monaten Gefängnis und in den Fällen der Untreue zu Geldstrafen von 500, 1500, 2500 und 500 RM. verurteilt. Die Freiheitsstrafe und die Geldstrafen sind durch die Untersuchungshaft verbüßt. Im übrigen wird auch dieser Angeklagte freigesprochen.
Der ehemalige Geschäftsführer der Reichsrundfunkgesellschaft, der 47jährige Angeklagte Dr. Kurt Magnus, ist der aktienrechtlichen Untreue in den beiden Fällen Weiterzahlung des Gehalts Flesch in Frankfurt a. M. und Trennungsvergütung Flesch schuldig und wird zu einer Gesamtstrafe von 5 M o- naten Gefängnis und zu Geldstrafen von 1500 und 2500 RM. verurteilt. Auch bei diesem Angeklagten sind die Freiheitsstrafe und die Geldstrafen durch die Untersuchungshaft verbüßt. Im Falle Darlehen und Vorschüsse Flesch in Frankfurt a. M. wird das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Im übrigen wird auch der Angeklagte Magnus freigespröchen.
Der 37jährige frühere Runkfunkintendant Dr. med. Hans Flesch ist der aktienrechtlichen Untreue in fünf Fällen — Trennungsvergütung, Vorschüsse und Darlehen, Mietszuschuß und Garagenmiete, Bewirtungs- und Reisekosten und Vertrauensspesen — sowie der Beihilfe zum Parteiverrat durch den früheren Rechtsanwalt Dr. Frey . schuldig und wird zu einer Gesamtstrafe von 1 Jahr G e - f ä n g n i s und in den Fällen der Untreue auch zu Geldstrafen von 3000, 500, 5000, 1000 und 1500 RM. verurteilt. Die Untersuchungshaft wird mit 11 Monaten auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Im übrigen wird der Angeklagte Flesch freigesprochen.
Der Angeklagte Dr. Felix Kohl, früherer Direktor der Mitteldeutschen Rundfunk-A.-G. ist der aktienrechtlichen Untreue in zwei Fällen — Aufgeld Jäger und Astoria-Essen — schuldig und wird zu einer Gesamtstrafe von 7 Wochen Gefängnis und zu Geldstrafen von insgesamt 2000 RM. verurteilt. Die Strafen gelten als verbüßt. Im Falle Radio-Fachverband wird das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Im übrigen wird auch dieser Angeklagte freigesprochen.
Der frühere Direktor der Schlesischen Funkstunde A. G. Emil Z o r e k ist der aktienrechtlichen Untreue im Falle „Autofahrten Zoreks" schuldig und wird zu 6 Wochen Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 2000 RM. verurteilt. Die Frei- heitsstrafe gilt als verbüßt. Im übrigen wird auch er freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens fallen, soweit auf Strafe erkannt ist, den verurteilten Angeklagten, soweit auf Freisprechung oder Einstellung des Verfahrens erkannt ist, der Staatskasse zur Last.
Die Urteilsbegründung.
In der Begründung des Urteilsspruchs betonte der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Dr. Rose- mann, daß der Rundfunkprozeß alles andere, nur kein sogenannter politischer Prozeß gewesen jei. Das Gericht hatte hier keine politischen und
keine kulturellen Fragen zu entscheiden. Seine Auf« gaben bestanden ausschließlich darin, zu entscheiden, ob sich die Angeklagten als Leiter der Rundfunkgesellschaften der ihnen zur Last gelegten Zuwiderhandlungen gegen die Strafvorschriften des Strafgesetzbuches und des Handelsgesetzbuches schuldig gemacht haben oder nicht.
Wenn das Gericht, fuhr der Vorsitzende fort, nur zu einem Teil den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt ist, wenn das Verfahren vom Standpunkt der Anklagebehörde ein mageres Ergebnis gehabt hat, so besagt dies nichts gegen die Berechtigung und Notwendigkeit der Anklageerhebung. Der Zugriff war trotzdem kein Fehlgriff und die auf das Verfahren verwendete außerordentliche Mühe war nicht nutz- und zwecklos.
Das Gericht stimmt hinsichtlich des äußeren Tatbestandes und der Rechtsauffassung im wesentlichen mit der Staatsanwaltschaft überein, nicht jedoch überall in der Auswertung und Würdigung des inneren Tatbestandes, der gerade bei der Untreue von besonders strafrechtlicher Bedeutung für die Feststellung der Schuld ist. Daher konnte das Gericht nicht überall da, wo es die Staatsanwaltschaft getan hat, die volle Ueberzeugung von der Schuld der Angeklagten gewinnen. Dabei sind die Grundsätze einer geläuterten nationalsozialistischen Rechtsanschauung vom Gericht nicht außer acht gelassen worden; aber auch diese erfordern den klaren Beweis der Schuld. Und so wird häufig in der Urteilsbegründung die Feststellung wiederkehren, daß ein ausreichender Schuldbeweis nicht geführt werden konnte und die Angeklagten daher in diesen oder jenen Fällen mangels Beweises freigesprochen werden mußten.
Der Vorsitzende ging dann ausführlich auf die Organisation des Rundfunks und die Funktionen der einzelnen Angeklagten ein im Zusammenhang mit den ihnen zur Last gelegten Straftaten. Bei der Würdigung der Stellung der einzelnen Angeklagten in den Vorständen und Austichtsräten der Rundfunkgesellschaften kam der Vorsitzende zu dem Ergebnis, daß die Angeklagten eine weit größere Verantwortung der Allgemeinheit und der Reichspost gegenüber hatten, als sie sonst den Aufsichtsratmitgliedern einer privaten Erwerbsgesellschaft auferlegt ist. Das sei für die Feststellung des Vorliegens von handelsrechtlicher Untreue in diesem Verfahren von Bedeutung. Der Vorsitzende ging dann auf die einzelnen Anklagepunkte ein. Der Baufall habe die Gemüter mit Recht besonders erregt wegen der Skrupellosigkeit und Gemeinheit der Gesinnung, mit der leitende Angestellte des Rundfunks beim Verkauf des Doxhauses sich auf Kosten der Rundfunkgesellschaft bereichert haben. Der in diesem Falle allein angeklagte Dr. Magnus habe sich vom Verdacht d^r Korruption nicht vollständig reinigen können; em dringender Tatverdacht sei geblieben, aber andererseits sei ein ausreichender Schuldbeweis nicht geführt worden. Magnus habe also in diesem Falle freigesprochen werden müssen.
Beim Parteiverrat des ins Ausland geflüchteten Rechtsanwalts Dr. Frey im Zusammenhang mit dem Prozeß Scharnke wegen des Schlüsselromans „Wir schalten um" hätten sich Dr. Bredow und Dr. Flesch der Beihilfe schuldig gemacht. Eine Anstiftung sei bei Dr. Frey nicht erforderlich gewesen, denn er habe von sich aus alles unternommen, was ihm Geld einbrachte. Eine schuldhafte Beihilfe liege aber vor, denn Bredow und Flesch hätten genau gewußt, welche Unmoralität darin lag, dem Prozeßgegner seinen Anwalt abzujagen.
Bredow und Magnus hätten sich weiter den Wünschen des leichtsinnigen, hemmungslosen Geldausgebers Flesch gegenüber in einer Weise nachgiebig und willfährig gezeigt, die strafrechtlich nicht zu verantworten sei. Sie hätten seine unbilligen Ansprüche immer befriedigt, obwohl auch nach den Gehaltskürzungen das Einkommen von Dr. Flesch das eines Reichsministers überstieg. Zu einer Iren- nungszulage, als Dr. Flesch seine Frankfurter Jn- tendantenstellung mit der besser bezahlten Berliner Jntendantenstellung vertauschte, habe nicht der mindeste Anlaß bestanden.
Zur Frage des Strafmaßes führte der Vorsitzende aus, Dr. Flesch sei am schwersten zu bestrafen gewesen, weil bei ihm neben dem Vorwurf der Pflichtwldrigkeit auch der Vorwurf des Eigennutzes.


