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Mrgenfeier des MM. im Berliner Sportpalast.
Der Obergau des Bundes Deutscher Mädel veranstaltete am Sonntagvormittag im Berliner Sportpalast eme Werhestunde, an der etwa 15 000 Angehörige des BDM. teilnahmen.
Handelsschule, besucht. Von der Schulpflicht befreit sind diejenigen, die nachweisen können, daß sie sich anderswo bereits eine gleichwertige Ausbildung verschafft haben. Der Nachweis bewirkt, daß bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Besuch der Berufs- oder Fachschule nicht mehr gefordert werden kann, während in den vorgenannten Fällen des Ruhens die Pflicht des Besuches wieder auflebt, sobald der Grund des Ruhens, z. B. der Besuch des Lyzeums, wegfällt. Infolgedessen wird die Schülerin, die das Lyzeum mit 15 Jahren verläßt, an dem Berufs- oder Fortbildungsschulunterricht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres teilzunehmen haben. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann vom Landrat, in der Stadt Wetzlar vom Bürgermeister, Urlaub für einen längeren Zeitabschnitt erteilt werden. Unwürdige — wegen Verbrechen bestrafte, oder wegen schlechter Lebensführung die Mitschüler gefährdende Jugendliche — können von dem Besuch der Berufsschule ausgeschlossen werden.
Die Schulpflicht beginnt mit der Beendigung der Volksschulpflicht und endet „mit dem Ablauf des Schulhalbjahres, das der Vollendung des
18. Lebensjahres vorausgehl."
Diese Bestimmung wirkt sich wie folgt aus: Wer in dem Sommerhalbjahr seines letzten Volksschuljahres, also in der Zeit vom 1. April bis zum 30. Dezember — das Sommerhalbjahr umfaßt diesen Zeitabschnitt, das Winterhalbjahr die Monate von Oktober bis März einschl. — 14 Jahre alt geworden ist, ist nach drei weiteren Jahren der Berufs- und Fortbildungsschulpflicht entwachsen, da die zweite Hälfte des dritten Berufs- oder Fortbildungsschul- jabres das Schulhalbjahr darstellt, das der Vollendung des 18. Lebensjahres vorausgeht. Wer im Winterhalbjahr seines letzten Volksschuljahres 14 Jahre alt wird, ist hiernach 3*/2 Jahre lang berufs- oder fortbildungsschulpflichtig. Wer dagegen erst in dem Sommerhalbjahr, das auf die Entlassung folgt, 14 Jahre alt wird, muß nach der Satzung die Berufsoder Fortbildungsschule vier Jahre lang besuchen. Da der Unterricht in den Berufs- oder Fortbildungsschulen aber nur einen Dreijahresplan umfaßt, können diejenigen Schulpflichtigen, die in diesen drei Jahren das Ziel der Schule erreicht haben', durch den Landrat bzw. durch den Bürgermeister der Stadt Wetzlar aus der Schule bereits entlassen werden, bevor ihre Schulpflicht endet.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre schulpflichtigen Arbeitnehmer spätestens am siebten Tage nach dem Eintritt in das Arbeitsverhältnis bei der Gemeindebehörde (Bürgermeister, Gemeindeschulze) schriftlich anzumelden und spätestens am siebenten Tage nach dem Austritt schriftlich abzumelden. Falls der oder die Pflichtige in keinem Arbeitsverhältnis steht, obliegt die An- und Abmeldung dem gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter, Vormund des Jugendlichen).
Die Arbeitgeber haben die zum Schulbesuch nötige freie Zeit zu gewähren und die Pflichtigen zum pünktlichen und regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten. Während der Zeit des Unterrichts oder anderer Schulveranstaltungen dürfen sie nicht dulden, daß die Pflichtigen in ihrem Arbeitsverhältnis beschäftigt
werden. Sie haben auf Anfordern Auskunft über Schuloersäumnisse und sonstige Verhältnisse über ihre schulpflichtigen Arbeitnehmer zu geben, auch im Krankheitsfalle dem 'Schulleiter den Grund der Verhinderung anzugeben. Den Schülern obliegen die sich aus einer zweckentsprechenden Schulordnung ergebenden Pflichten, insbesondere die Pflicht, dem Klassenlehrer unverzüglich ihren Wohnungs- und Arbeitswechsel, sowie jeden Wohnungswechsel ihres Arbeitgebers und ihres gesetzlichen Vertreters (Vaters, Mutters, Vormunds) anzuzeigen.
Wer gegen die durch die Satzung begründeten Pflichten verstößt, kann durch die Polizeibehörde in Strafe genommen werden (Geld- und Haftstrafen). Gegen die Schüler und Schülerinnen können auch Schulstrafen (Verweise, Nachsitzen, Schulhaft) verhängt werden. Auch ist von den Schulpflichtigen zu beachten, daß ein Antrag auf Entlassung aus der Fortbildungsschule nach Ablauf von drei Schuljahren in den Fällen, wo die Schulpflicht nach der Satzung 3‘/2 oder 4 Jahre dauert, keine Aussicht auf Erfolg hat, wenn sie sich durch schlechtes Betragen oder mangelnden Fleiß der Vergünstigung unwürdig gezeigt haben.
Alle diejenigen, denen die Satzung Pflichten auf
erlegt, werden ermahnt, in ihrem eigenen Interesse diese Pflichten peinlichst genau zu erfüllen. Schulleiter, Lehrer und Ortspolizeibehörden sind angewiesen, unnachsichtig Verstöße durch Strafen zu ahnden.
Die Berufs- und Fortbildungsschulen sind nicht nur Lernschulen, sie sind auch ein wichtiges Erziehungsmittel der Jugend im nationalsozialistischen Staate.
Hierdurch wird die Bedeutung, die einer straffen Schuldisziplin zukommt, ersichtlich. Eltern und Arbeitgeber sollen die Schulen in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen.
Mit der Einrichtung von Mädchenfortbildungsschulen im Kreise Wetzlar und der einheitlichen Regelung der Berufs- und Fortbildungsschulpflicht für den ganzen Kreis ist bereits ein großer Schritt in dem Neuaufbau des gesamten Berufs- und Fortbildungsschulwesens des Kreises getan. Weitere wichtige Schritte werden folgen und find bereits vorbereitet. Auch hierüber soll die Oeffentlichkeit unterrichtet werden.
Büchsrtisch.
— D i e fliegende Nation. Von Thiede und S ch m a h l, ein geborener Friedberger. Mit 33 Abbildungen. Kartoniert 3,80 Mark. In Ganzleinen 4,80 Mark. Union Deutsche Verlagsgesellschaft Zweigniederlassung Berlin SW 19. — (619) —- In diesem Buche bieten ein hervorragender Berufsflieger und ein bekannter Schriftsteller, der u. a. das Buch „Der Aufstieg der nationalen Idee" geschrieben hat, mitten aus der fliegerisch unsicheren Gegenwart heraus einen erschöpfenden Einblick in die Gesamtluftfahrt mit all ihren Fragen, Möglichkeiten und Zielen. Daraus wird ein ganz neues Weltbild entwickelt. Wir atmen Neuluft und gewinnen grundlegende neue Gesichtspunkte für die kommende Lebensgestaltung. Nichts ist an dem Buche Dichtung oder Roman. Es liest sich aber so. Gerade das macht es zu einer ganz neuartigen und anregenden Fachlektüre für Beschwingte und einer ungewöhnlich spannenden Orientierungsgabe für Nichtbeschwingte. Das Buch bedeutet jetzt, wo Luftfahrt, Lufteroberung und Luftschutz im Begriff stehen, Allgemeingut zu werden, eine Notwendigkeit.
— „D a s eherne Gesetz." Ein Buch für die Kommenden. Von Werner Beumelburg. Gerhard Stalling Verlag, Oldenburg i. O. Gebd. 4,80 Mark. — (179) — Eigenartig berührt das Wiedersehen mit den vertrauten und fast schon legendär gewordenen Gestalten der „Gruppe Bosemüller". Wie Beumelburg seinerzeit jenen unpathetischen Typ des deutschen Frontsoldaten nachschuf, wie er ihm seinen Platz in der „Gruppe" gab, wie er höchster Wahrhaftigkeit und männlicher Tugend Gestalt verlieh und so zur klassischen Prägung eines Begriffs gelangte, der einer ganzen deutschen Generation Mahnung und Ansporn wurde, so führt der Dichter Personen und Begriff jetzt weiter bis in die Gegenwart hinein und bis zu jenem „ehernen Gesetz", das den Kommenden Gültigkeit sein wird. Unerbittlich und hart sind die Ereignisse, denen die Menschen dieses Buches unterworfen sind, und sie werden von einem Heroismus beherrscht, der jenseits aller Phrase steht. „Viele sind berufen zu kämpfen, wenigen ist es erlaubt sich zu opfern, wer aber den Sinn des Opfers begriffen hat, der muß es auch tun", sagt der junge Paul Esser, und es ist ihm, als warteten sie alle auf den, der vor die Reihen hintrete, mit gebreiteten Armen die Bündel der feindlichen Speere umfasse und sie hineindrücke in die eigene Brust. Werner Beumelburg selbst ist zwischen den Ereignissen der „Gruppe Bosemüller" und denen des „Ehernen Gesetzes" fünfzehn Jahre älter geworden. Wurde die „Gruppe Bosemüller" sein persönlichstes Buch genannt, so ist das „Eherne Gesetz" das persönlichste und reifste zugleich, ein Werk des Heroismus und der Menschlichkeit, ein Wegweiser jener Gesinnung und jener Lebenshaltung, die der kommenden Generation Ziel sein müssen und die sich als die Bogen einer gewaltigen Brücke von den Trichterfeldern über das Heute in die Zukunft des Reiches wölben.
Svreckstnnden her Redaktion.
11.30 bis 12.30 Uhr, 16 bis 17 Uhr. Zamstagnach- mitlag geschlossen.
Statt Karten
Ihre Verlobung geben bekannt
Gießen, Aulweg 58
Hornung 1935
Krefeld, Gneisenaustraße 80
841 D
Gießen (Diezstraße 13), 12. Februar 1935.
Die Beisetzung erfolgte in der Stille. Von Beileidsbesuchen bitten
wir absehen zu wollen.
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20 v. 6. erhalten Sie bei wiederholten Auf. nahmen einer Anzeige
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Hede Horn
Karl Kiefer
Studienrat
Am Sonntag früh folgte ihr im Tode nach unsere liebe Mutter, Großmutter, Schwiegermutter, Schwägerin und Tante
Frau Philipp Schaefer Witwe, geb. Nicolai
im 87. Lebensjahr.
Lieferungsvergebung.
Die Lieferung des Bedarfs an Bulker, Milch. Fleisch-, Wurst- und Backwaren für das Rj. 1935 sowie des Bedarfs an sonstigen Verzehrungsgegenständen und an Reinigungsmaterial für die Zeit vom 1. 4. 1935 bis 30. 6. 1935 (Verlängerung des Vertrages von Vierteljahr zu Vierteljahr bis zum 31. März 1936 ist bei im Wettbewerb festgestcllter preiswerter Lieferung nicht ausgeschlossen) soll für die Universitätskliniken in Gießen vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen für Verzehrungsgegenstände können an Werktagen von 10 bis 12 Ufjr (außer Samstags) bei der Verwaltung der Universitätskliniken, Klinikstraße 32, 1. Stock, Zimmer 5/7, diejenigen für Reinigungsartikel Zimmer 10 eingesehen, die Bedarfslisten gegen Erstattung der Selbstkosten daselbst bezogen werden.
Angebote und Warenproben sind getrennt, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, an die obige Verwaltung bis Mittwoch, den 6. Mär; 1935, 10 Uhr, einzureichen. 843D
Zum gleichen Termin sind die Angebote über das anfallende Gefpül einzureichen.
Eröffnung der Angebote für Verzehrungsgegenstände 10 Uhr, für Reinigungsartikel \i% Uhr.
Zuschlagsfrist bis zum 20. März 1935.
Oie Verlobung ihrer Tochter Hede mit Herrn Studienrat Karl Kiefer beehren sich anzuzeigen
Oberzollrat August Horn und Frau Lina
geb. Anhäußer
IflW s* AlilliMoir abmgeb Bestell erb. wir P Postk. Damplsägewcrk Lollar B.NuhnA.G., Lollar.
In tiefer Trauer:
Familien Schaefer und Kinzenbach.
und zum Bauen
Bbermann
Vermeiden Sie den „Waschtag“
MangelwäschePfd.25r,i Naßwäsche... Pfd.18^ (Trockengewicht)
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Edelweif
Gießen 59d Ruf 3487
wer will im Frühjahr ein Zahrraö kaufen H
Schreiben Sie uns, wir machen Ihnen einen Vorschlag, der Sie begeistert.
E. II. P. Stricker, Fahrradfabrilc Brackwede—ßleleldd 824
Am Samstag abend entschlief nach kurzer Krankheit unsere innigst- geliebte Schwester, Schwägerin und Tante
Fräulein Mathilde Schaefer
im Alter von fast 60 Jahren.
Mercedes
Mk. 182.- schonf.montl. M.7.90 FranzVogliCo., Ciießen Selters weg 44 i7«6a
Heute nachmittag 4% Uhr verschied nach kurzem Leiden mein lieber Mann, unser guter Vater, Großvater, Urgroßvater und Onkel
Kasper Walther
im Alter von 91 Jahren.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Luise Walther, geb. Sommeriad.
Beuern, den 11. Februar 1935.
Die Beerdigung findet Donnerstag, 14. Februar, nachm. 2.30 Uhr statt.
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Schellfische o.Kopf Pfd.0.38 Seelachs, Kabeljau o.Kopf Pfü.v.20 M Pfund
0.30 H.0.45
M. Kalbfleisch Tel. 3685. 852O Illlllllllllllllllllllllllllll
Vogtsche
Privat-Handelsschulen
Gießen / Herborn,
Dienstag morgen 4 Uhr entschlief nach langem Leiden unser lieber, guter Vater, Schwiegervater, Großvater Urgroßvater, Bruder und Schwager
Konrad Seth
im 90. Lebensjahre.
In tiefer Trauer im Namen der Hinterbliebenen:
Ludwig Seth.
Großen-Linden, den 13. Februar 1935.
Die Beerdigung findet Donnerstag, den 14. Februar nachm. 3‘/2 Uhr, vom Trauerhaus Bahnhofstr. aus statt
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JiufmbeUen und Jleu fier stellen von Federbetten
JKatratzen tfteppdecfcen übernehmen preiswert und sorgfältig
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Donnerstag, den 14.Febr. 1935, nachm. 2 Uhr, versteigere ich an Ort und Stelle (Bekanntgabe erfolgt im Bersteigerungs-Lokal im Löwen, Neuenweg 28) zwangsweise gegen Barzahlung:
1 Registrierkasse, 1 Kassenschrank, 5 Schreibmaschinen, 4 Sessel, vier 1. Teppich, fünf
1 Ehanelongue, eine Kautsch, 3 Grammophone, 1 Korb- garnttur, 4 Warenschränke, 2 Re-
1 Iagdbild, zwei Bücherschränke, 3 Büfetts, 1 Kredenz 1 Radwanlage, 1 Bohner, 1 Staubsauger, 1 Backofen, 1 Eis- foniernator, 1 Kleiderschrank, ein Vertiko, 1 Rauchtisch,1 Glasschrank. 1 Perwnenwagen, 30 Flaschen ^blallPutz,20<rlaschenAutopolitur, Autopolitur, 6 Kannen
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Gerichtsvollzieher in Gießen, Ludwigstraße 33, .Telephon 3239.
Einjährige Höhere Handelsschule für Schüler mit Obersekunda- und Prima-Reife, Schulgeld RM 19.— keine Nebengebühren.
Zweijährige Handelsschule für Schulentlassene m. 8|ähr. Schulbildung. Ziel: Mittlere Reife (früher Einjähr.-Exam. genannt). Für Mädchen auch Kochen und Nähen. Schulgeld RM 17.—, keine Nebengebühren.
Ein- u. halbjährige Handelsfachschule Schulgeld RM19.-, keine Nebengebühren.
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Anmeldungen für das neue Schuljahr und Auskünfte in Gießen jederzeit im Schulgebäude Goethestr. 32, in Herborn v. 8-13 Uhr im Schulgebäude Schlageterstr. 11.
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