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Mrgenfeier des MM. im Berliner Sportpalast.

Der Obergau des Bundes Deutscher Mädel veranstaltete am Sonntagvormittag im Berliner Sport­palast eme Werhestunde, an der etwa 15 000 Angehörige des BDM. teilnahmen.

Handelsschule, besucht. Von der Schulpflicht befreit sind diejenigen, die nachweisen können, daß sie sich anderswo bereits eine gleichwertige Ausbildung ver­schafft haben. Der Nachweis bewirkt, daß bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Besuch der Berufs- oder Fachschule nicht mehr gefordert werden kann, während in den vorgenannten Fällen des Ruhens die Pflicht des Besuches wieder auflebt, so­bald der Grund des Ruhens, z. B. der Besuch des Lyzeums, wegfällt. Infolgedessen wird die Schülerin, die das Lyzeum mit 15 Jahren verläßt, an dem Berufs- oder Fortbildungsschulunterricht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres teilzunehmen ha­ben. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann vom Landrat, in der Stadt Wetzlar vom Bürgermeister, Urlaub für einen längeren Zeitabschnitt erteilt wer­den. Unwürdige wegen Verbrechen bestrafte, oder wegen schlechter Lebensführung die Mitschüler gefährdende Jugendliche können von dem Besuch der Berufsschule ausgeschlossen werden.

Die Schulpflicht beginnt mit der Beendigung der Volksschulpflicht und endetmit dem Ablauf des Schulhalbjahres, das der Vollendung des

18. Lebensjahres vorausgehl."

Diese Bestimmung wirkt sich wie folgt aus: Wer in dem Sommerhalbjahr seines letzten Volksschul­jahres, also in der Zeit vom 1. April bis zum 30. De­zember das Sommerhalbjahr umfaßt diesen Zeit­abschnitt, das Winterhalbjahr die Monate von Oktober bis März einschl. 14 Jahre alt geworden ist, ist nach drei weiteren Jahren der Berufs- und Fortbildungsschulpflicht entwachsen, da die zweite Hälfte des dritten Berufs- oder Fortbildungsschul- jabres das Schulhalbjahr darstellt, das der Voll­endung des 18. Lebensjahres vorausgeht. Wer im Winterhalbjahr seines letzten Volksschuljahres 14 Jahre alt wird, ist hiernach 3*/2 Jahre lang berufs- oder fortbildungsschulpflichtig. Wer dagegen erst in dem Sommerhalbjahr, das auf die Entlassung folgt, 14 Jahre alt wird, muß nach der Satzung die Berufs­oder Fortbildungsschule vier Jahre lang besuchen. Da der Unterricht in den Berufs- oder Fortbildungs­schulen aber nur einen Dreijahresplan umfaßt, kön­nen diejenigen Schulpflichtigen, die in diesen drei Jahren das Ziel der Schule erreicht haben', durch den Landrat bzw. durch den Bürgermeister der Stadt Wetzlar aus der Schule bereits entlassen werden, be­vor ihre Schulpflicht endet.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre schul­pflichtigen Arbeitnehmer spätestens am siebten Tage nach dem Eintritt in das Arbeitsverhält­nis bei der Gemeindebehörde (Bürgermeister, Gemeindeschulze) schriftlich anzumelden und spätestens am siebenten Tage nach dem Austritt schriftlich abzumelden. Falls der oder die Pflich­tige in keinem Arbeitsverhältnis steht, obliegt die An- und Abmeldung dem gesetzlichen Ver­treter (Vater, Mutter, Vormund des Jugend­lichen).

Die Arbeitgeber haben die zum Schulbesuch nötige freie Zeit zu gewähren und die Pflichtigen zum pünktlichen und regelmäßigen Schulbesuch anzuhal­ten. Während der Zeit des Unterrichts oder anderer Schulveranstaltungen dürfen sie nicht dulden, daß die Pflichtigen in ihrem Arbeitsverhältnis beschäftigt

werden. Sie haben auf Anfordern Auskunft über Schuloersäumnisse und sonstige Verhältnisse über ihre schulpflichtigen Arbeitnehmer zu geben, auch im Krankheitsfalle dem 'Schulleiter den Grund der Ver­hinderung anzugeben. Den Schülern obliegen die sich aus einer zweckentsprechenden Schulordnung erge­benden Pflichten, insbesondere die Pflicht, dem Klassenlehrer unverzüglich ihren Wohnungs- und Arbeitswechsel, sowie jeden Wohnungswechsel ihres Arbeitgebers und ihres gesetzlichen Vertreters (Va­ters, Mutters, Vormunds) anzuzeigen.

Wer gegen die durch die Satzung begründeten Pflichten verstößt, kann durch die Polizeibehörde in Strafe genommen werden (Geld- und Haftstrafen). Gegen die Schüler und Schülerinnen können auch Schulstrafen (Verweise, Nachsitzen, Schulhaft) ver­hängt werden. Auch ist von den Schulpflichtigen zu beachten, daß ein Antrag auf Entlassung aus der Fortbildungsschule nach Ablauf von drei Schuljahren in den Fällen, wo die Schulpflicht nach der Satzung 3/2 oder 4 Jahre dauert, keine Aussicht auf Erfolg hat, wenn sie sich durch schlechtes Betragen oder mangelnden Fleiß der Vergünstigung unwürdig ge­zeigt haben.

Alle diejenigen, denen die Satzung Pflichten auf­

erlegt, werden ermahnt, in ihrem eigenen Interesse diese Pflichten peinlichst genau zu erfüllen. Schul­leiter, Lehrer und Ortspolizeibehörden sind angewie­sen, unnachsichtig Verstöße durch Strafen zu ahnden.

Die Berufs- und Fortbildungsschulen sind nicht nur Lernschulen, sie sind auch ein wichtiges Er­ziehungsmittel der Jugend im nationalsozia­listischen Staate.

Hierdurch wird die Bedeutung, die einer straffen Schuldisziplin zukommt, ersichtlich. Eltern und Ar­beitgeber sollen die Schulen in ihrer Erziehungs­aufgabe unterstützen.

Mit der Einrichtung von Mädchenfortbildungs­schulen im Kreise Wetzlar und der einheitlichen Re­gelung der Berufs- und Fortbildungsschulpflicht für den ganzen Kreis ist bereits ein großer Schritt in dem Neuaufbau des gesamten Berufs- und Fortbil­dungsschulwesens des Kreises getan. Weitere wich­tige Schritte werden folgen und find bereits vorbe­reitet. Auch hierüber soll die Oeffentlichkeit unter­richtet werden.

Büchsrtisch.

D i e fliegende Nation. Von Thiede und S ch m a h l, ein geborener Friedberger. Mit 33 Abbildungen. Kartoniert 3,80 Mark. In Ganz­leinen 4,80 Mark. Union Deutsche Verlagsgesell­schaft Zweigniederlassung Berlin SW 19. (619)- In diesem Buche bieten ein hervorragender Berufs­flieger und ein bekannter Schriftsteller, der u. a. das BuchDer Aufstieg der nationalen Idee" ge­schrieben hat, mitten aus der fliegerisch unsicheren Gegenwart heraus einen erschöpfenden Einblick in die Gesamtluftfahrt mit all ihren Fragen, Mög­lichkeiten und Zielen. Daraus wird ein ganz neues Weltbild entwickelt. Wir atmen Neuluft und ge­winnen grundlegende neue Gesichtspunkte für die kommende Lebensgestaltung. Nichts ist an dem Buche Dichtung oder Roman. Es liest sich aber so. Gerade das macht es zu einer ganz neuartigen und anregenden Fachlektüre für Beschwingte und einer ungewöhnlich spannenden Orientierungsgabe für Nichtbeschwingte. Das Buch bedeutet jetzt, wo Luft­fahrt, Lufteroberung und Luftschutz im Begriff stehen, Allgemeingut zu werden, eine Notwendig­keit.

D a s eherne Gesetz." Ein Buch für die Kommenden. Von Werner Beumelburg. Ger­hard Stalling Verlag, Oldenburg i. O. Gebd. 4,80 Mark. (179) Eigenartig berührt das Wieder­sehen mit den vertrauten und fast schon legendär gewordenen Gestalten derGruppe Bosemüller". Wie Beumelburg seinerzeit jenen unpathetischen Typ des deutschen Frontsoldaten nachschuf, wie er ihm seinen Platz in derGruppe" gab, wie er höch­ster Wahrhaftigkeit und männlicher Tugend Gestalt verlieh und so zur klassischen Prägung eines Be­griffs gelangte, der einer ganzen deutschen Gene­ration Mahnung und Ansporn wurde, so führt der Dichter Personen und Begriff jetzt weiter bis in die Gegenwart hinein und bis zu jenemehernen Gesetz", das den Kommenden Gültigkeit sein wird. Unerbittlich und hart sind die Ereignisse, denen die Menschen dieses Buches unterworfen sind, und sie werden von einem Heroismus beherrscht, der jen­seits aller Phrase steht.Viele sind berufen zu kämpfen, wenigen ist es erlaubt sich zu opfern, wer aber den Sinn des Opfers begriffen hat, der muß es auch tun", sagt der junge Paul Esser, und es ist ihm, als warteten sie alle auf den, der vor die Reihen hintrete, mit gebreiteten Armen die Bündel der feindlichen Speere umfasse und sie hin­eindrücke in die eigene Brust. Werner Beumelburg selbst ist zwischen den Ereignissen derGruppe Bosemüller" und denen desEhernen Gesetzes" fünfzehn Jahre älter geworden. Wurde dieGruppe Bosemüller" sein persönlichstes Buch genannt, so ist dasEherne Gesetz" das persönlichste und reifste zugleich, ein Werk des Heroismus und der Mensch­lichkeit, ein Wegweiser jener Gesinnung und jener Lebenshaltung, die der kommenden Generation Ziel sein müssen und die sich als die Bogen einer gewal­tigen Brücke von den Trichterfeldern über das Heute in die Zukunft des Reiches wölben.

Svreckstnnden her Redaktion.

11.30 bis 12.30 Uhr, 16 bis 17 Uhr. Zamstagnach- mitlag geschlossen.

Statt Karten

Ihre Verlobung geben bekannt

Gießen, Aulweg 58

Hornung 1935

Krefeld, Gneisenaustraße 80

841 D

Gießen (Diezstraße 13), 12. Februar 1935.

Die Beisetzung erfolgte in der Stille. Von Beileidsbesuchen bitten

wir absehen zu wollen.

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20 v. 6. erhalten Sie bei wiederholten Auf. nahmen einer Anzeige

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Hede Horn

Karl Kiefer

Studienrat

Am Sonntag früh folgte ihr im Tode nach unsere liebe Mutter, Großmutter, Schwiegermutter, Schwägerin und Tante

Frau Philipp Schaefer Witwe, geb. Nicolai

im 87. Lebensjahr.

Lieferungsvergebung.

Die Lieferung des Bedarfs an Bulker, Milch. Fleisch-, Wurst- und Backwaren für das Rj. 1935 sowie des Bedarfs an sonstigen Verzehrungsgegen­ständen und an Reinigungsmaterial für die Zeit vom 1. 4. 1935 bis 30. 6. 1935 (Verlängerung des Vertrages von Vierteljahr zu Vierteljahr bis zum 31. März 1936 ist bei im Wettbewerb festgestcllter preiswerter Lieferung nicht ausgeschlossen) soll für die Universitätskliniken in Gießen vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen für Verzehrungs­gegenstände können an Werktagen von 10 bis 12 Ufjr (außer Samstags) bei der Verwaltung der Uni­versitätskliniken, Klinikstraße 32, 1. Stock, Zimmer 5/7, diejenigen für Reinigungsartikel Zimmer 10 eingesehen, die Bedarfslisten gegen Erstattung der Selbstkosten daselbst bezogen werden.

Angebote und Warenproben sind getrennt, ver­schlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, an die obige Verwaltung bis Mittwoch, den 6. Mär; 1935, 10 Uhr, einzureichen. 843D

Zum gleichen Termin sind die Angebote über das anfallende Gefpül einzureichen.

Eröffnung der Angebote für Verzehrungsgegen­stände 10 Uhr, für Reinigungsartikel \i% Uhr.

Zuschlagsfrist bis zum 20. März 1935.

Oie Verlobung ihrer Tochter Hede mit Herrn Studienrat Karl Kiefer beehren sich anzuzeigen

Oberzollrat August Horn und Frau Lina

geb. Anhäußer

IflW s* AlilliMoir abmgeb Bestell erb. wir P Postk. Damplsägewcrk Lollar B.NuhnA.G., Lollar.

In tiefer Trauer:

Familien Schaefer und Kinzenbach.

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Schreiben Sie uns, wir machen Ihnen einen Vorschlag, der Sie begeistert.

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Am Samstag abend entschlief nach kurzer Krankheit unsere innigst- geliebte Schwester, Schwägerin und Tante

Fräulein Mathilde Schaefer

im Alter von fast 60 Jahren.

Mercedes

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Heute nachmittag 4% Uhr verschied nach kurzem Leiden mein lieber Mann, unser guter Vater, Großvater, Urgroßvater und Onkel

Kasper Walther

im Alter von 91 Jahren.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Luise Walther, geb. Sommeriad.

Beuern, den 11. Februar 1935.

Die Beerdigung findet Donnerstag, 14. Februar, nachm. 2.30 Uhr statt.

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Schellfische o.Kopf Pfd.0.38 Seelachs, Kabeljau o.Kopf Pfü.v.20 M Pfund

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Vogtsche

Privat-Handelsschulen

Gießen / Herborn,

Dienstag morgen 4 Uhr entschlief nach langem Leiden unser lieber, guter Vater, Schwiegervater, Großvater Urgroßvater, Bruder und Schwager

Konrad Seth

im 90. Lebensjahre.

In tiefer Trauer im Namen der Hinterbliebenen:

Ludwig Seth.

Großen-Linden, den 13. Februar 1935.

Die Beerdigung findet Donnerstag, den 14. Februar nachm. 3/2 Uhr, vom Trauerhaus Bahnhofstr. aus statt

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Donnerstag, den 14.Febr. 1935, nachm. 2 Uhr, versteigere ich an Ort und Stelle (Bekanntgabe er­folgt im Bersteigerungs-Lokal im Löwen, Neuenweg 28) zwangs­weise gegen Barzahlung:

1 Registrierkasse, 1 Kassenschrank, 5 Schreibmaschinen, 4 Sessel, vier 1. Teppich, fünf

1 Ehanelongue, eine Kautsch, 3 Grammophone, 1 Korb- garnttur, 4 Warenschränke, 2 Re-

1 Iagdbild, zwei Bücherschränke, 3 Büfetts, 1 Kre­denz 1 Radwanlage, 1 Bohner, 1 Staubsauger, 1 Backofen, 1 Eis- foniernator, 1 Kleiderschrank, ein Vertiko, 1 Rauchtisch,1 Glasschrank. 1 Perwnenwagen, 30 Flaschen ^blallPutz,20<rlaschenAutopolitur, Autopolitur, 6 Kannen

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Einjährige Höhere Handels­schule für Schüler mit Ober­sekunda- und Prima-Reife, Schulgeld RM 19. keine Nebengebühren.

Zweijährige Handelsschule für Schulentlassene m. 8|ähr. Schulbildung. Ziel: Mittlere Reife (früher Einjähr.-Exam. genannt). Für Mädchen auch Kochen und Nähen. Schul­geld RM 17., keine Neben­gebühren.

Ein- u. halbjährige Handels­fachschule Schulgeld RM19.-, keine Nebengebühren.

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Anmeldungen für das neue Schuljahr und Auskünfte in Gießen jederzeit im Schul­gebäude Goethestr. 32, in Herborn v. 8-13 Uhr im Schul­gebäude Schlageterstr. 11.

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