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Wie die Litauische Telegraphenagentur aus Memel meldet, hat der Gouverneur des Memelgebietes zwei Erlasse herausgegeben, von denen einer die Legislaturperiode des bestehendenLandtags für beendet erklärt, während der andere die Neuwahl für den 2 9. September festsetzt. Zur Festsetzung dieses Wahltermins erklärt die Litauische Tele- gra^henagentur, daß dieser Zeitpunkt mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft gewählt worden sei.

Die belgische Regierung hat im Parla­ment angekündigt, daß sie die diplomatischen Beziehungen zu Sowjetrußland auf­zunehmen gedenke. Der stellvertretende Mini­sterpräsident, der Sozialist V a n d e r v e l d e, sei beauftragt worden, diese Frage zu prüfen. Man spricht davon, daß die Regierung beabsichtige, eine Delegation nach Sowjetrußland zur Anknüpfung der Beziehungen zu entsenden. Eine Entscheidung scheint aber noch nicht getroffen zu sein.

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Der argentinische Außenmini st er hat überraschend die Vertreter Chiles, Brasi­liens, Perus und der Vereinigten Staa­ten zu einer vorbereitenden Konferenz ge­laden, um den vermittelnden Ausschuß zur Bei­legung des Chaco-Konfliktes zu bilden. Uruguay soll zugezogen werden.

Aus aller Welt.

Dreizehn Menschen von sinkenden Fischerbooten gerettet. Der Dank des Führers für die mutige Tat.

Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiff­brüchiger telegraphierte an den Führer und Reichskanzler:

Station Pillau berichtet: Am 8. Mai bei schwe­rem NO.-Sturm mit Hagelböen und grober See 13 Menschenleben von vier sinkenden Fischerfahrzeugen durch Motor-Rettungsboot .Konsul Kleyenstüber" gerettet."

Der Führer und Reichskanzler hat hierauf mit folgendem Telegramm geantwortet:

Der Besatzung des RettungsbootesKonsul Kleyenstüber" spreche ich zu der tapferen Rettungs-

Um die Schallplatte im Rundfunk.

Im Prozeß der Schallplattenfabriken gegen die Reichrundfunkgesellschaft, in dem die Entscheidung des Gerichts am 28. Mai verkündet werden soll, begründete der Rechtsvertreter der sieben klagenden deutschen Schallplattenfirmen, unter denen an erster Stelle die Karl Lindström AG. steht, den Klage­antrag. Es liege nicht im Sinne des Klägers, daß dem Rundfunk die Sendung schlechthin untersagt werden solle. Die Schallplattenindustrie verlange lediglich eine angemessene Entschädi­gung. Die Industrie habe in den letzten Jahren nach Einführung des elektrischen Aufnahmeverfah­rens überaus wertvolle Arbeit geleistet. Sie habe hochwertige Schallplatten von Gesangs- und Or- chesteraufführungen sowie sonstiger künstlerischer Darbietungen geschaffen. Diese Leistungen seien nur unter Aufwendung großer Ko st en und Mittel möglich gewesen. Nur habe sich aber als Folge der Rundfunksendung ergeben, daß das Publikum mit Schallplatten über­sättigt worden sei. Ein sehr starker Absatz- schwund bei der Schallplattenindustrie habe da­her in den letzten Jahren eingesetzt. Das Publikum sei daran gewöhnt, daß es die wertvollsten Schall- platten, sowie auch ständig wiederkehrende Tanz­musik vom Rundfunk dargeboten erhalte. Damit entfalle für den einzelnen Rundfunkhörer der Anreiz zum eigenen Erwerb von Schallplatten. Bei dieser Sachlage müsse die Beibehaltung einer entschädigungslosen Verwendung von Schallplatten für deren Hersteller ruinös verlaufen.

Der Rechtsvertreter der Reichsrundfunk­

gesellschaft widersprach diesen Ausführungen. Es sei zwar zuzugeben, daß ein Absatzrückgang bei der Schallplattenindusttie stattgefunden habe. Diese Entwicklung sei aber in erster Linie auf die Weltwirtschaftskrise zurückzuführen, die die in ihren Produktionsanlagen übermäßig aufgeblähte Schallplattenindustrie besonders scharf getroffen habe. Man habe nun nach einem Weg gesucht, um den geschäftlichen Ausfall durch Subventionen a u s z u g l e i ch e n und sei dabei auf den Rundfunk als Aus­beutungsobjekt verfallen. Der Prozeßkrieg gegen den Rundfunk sei international angezettelt worden von dem früher in Deutschland tätigen, jetzt im Ausland lebenden Rechtsanwalt Dr. Baum. Für wie wichtig die Industrie den Rundfunk als Propagandamittel für ihre Erzeugnisse gehalten habe, gehe aus zahlreichen Beschwerden hervor, mit denen ein­zelne Firmen darüber Klage geführt hätten, daß sie gegenüber anderen Wettbewerbern im Spiel­plan des Rundfunks benachteiligt worden seien.

Eine Berufung auf das Wettbewerbsgesetz müsse entfallen, weil die Reichsrundfunkgesellschaft eine öffentlich-rechtliche Körperschaft sei, die als wirt­schaftlicher Wettbewerber für die Schallplattenindu­strie damit ausfalle. Der Rundfunk habe in erster Linie kulturelle Erziehungsaufgaben 3u leisten und sei damit zur Sache des ganzen deut­schen Volkes geworden. Wer ihn angreife, greife auch den Staat an.

tat Dank und Anerkennung aus. Gleichzeitig ver­leihe ich ihr die Rettungsmedaille am Bande.

Gez. Adolf Hitler."

Degen gemeinschaftlichen Mordes in zwei Fällen zweimal zum Tode verurteilt.

Das Schwurgericht des Landgerichts Neu-Rup- pin verurteilte den 39jährigen Wilhelm Büttner aus Perleberg wegen gemeinschaftlichen Mordes in zwei Fällen zweimal zum Tode und wegen Totschlags in einem Fall zu 8 Jahren Zuchthaus

und zum Verlust der Ehrenrechte auf Lebensdauer. Büttner, der bereits wegen Unterschlagung und Sittlichkeitsverbrechen verschiedentlich vorbestraft war, hatte auf seiner letzten Arbeitsstelle in Dall- min wieder ein Sittlichkeitsverbrechen begangen. Um der Strafe zu entgehen, wollte er feine Familie verlassen. Nach seinen Angaben vor Gericht habe aber seine Frau vorgeschlagen, mit den Kindern gemeinsam aus dem Leben zu gehen. Zuerst habe man bei Wittenberge in die Elbe springen wollen. Aber man habe dann in einer Schutzhütte im Perle-

tzerger Forst Mhrsre Tage zugebracht Und zuerst die hungernden und frierenden Kinder er­würgt. Schließlich, so behauptete der Angeklagte, habe sich seine Frau erhängt und er habe, da er ihre Oralen nicht habe mitansehen können, seiner Frau einen M e s s e r st i ch in den Hals ver­setzt. Ziellos sei er darauf bis zu seiner Verhaf­tung in Usingen im Taunus umhergeirrt. In der Urteilsbegründung sagt das Gericht, daß es selbst ebenso wie die Sachverständigen nicht im gering­sten daran zweifele, daß Büttner mit voller Ueberlegung gehandelt habe.

Wetterbericht

des Reichswetterdienstes. Ausgabeort Frankfurt.

Von dem bei Nordengland liegenden Hochdruck­gebiet erstreckt sich ein Rücken über Deutschland nach dem Balkan. Unter seinem Einfluß herrscht bei absteigender Luftbewegung in ganz Deutschland heiteres Wetter. Bei der derzeitigen Luftdruckver- teiluna wird sich jedoch voraussichtlich bald wieder eine Zufuhr kälterer Luftmassen aus Nordeuropa einstellen, zumal die neue Wärmezunahme den Ab- bau des kontinentalen Teiles des Hochdruckgebietes begünstigt.

Voraussage für Samstag: Zeitweilig Aufkommen von Bewölkung, doch im ganzen freund­lich und tagsüber ziemlich warm, überwiegend nörd­liche und östliche Winde.

Voraussage für Sonntag: Voraussichtlich wieder etwas unbeständigeres und kühleres Wetter.

Lufttemperaturen am 9. Mai: mittags 16,1 Grad Celsius, abends 7,9 Grad; am 10. Mai: morgens 8,3 Grad. Maximum 16,8 Grad, Minimum 3,3 Grad.

Verantwortlich für Politik: Dr. Friedrich W. Lange, Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange.

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ist nach langem schweren Leiden unerwartet für immer von uns gegangen.

Die Beerdigung findet Samstag, den 11. Mai, 12 Uhr, auf dem

Neuen Friedhof statt.

Gestern früh verschied sanft meine liebe Frau, unsere gute

Mutter und Schwester

Frau Käthe Schmidt, geb.Hopfinger

Im 47. Lebensjahre.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem

Heimgang unseres heben Entschlafenen sagen wir auf

diesem Wege unseren herzlichen Dank.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Katharine Rinn, geb. Renner.

Heuchelheim, den 10. Mai 1935.

In tiefer Trauer:

H. Schmidt, Ober eich meister, und Kinder.

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