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besondere Maßnahmen erfordern würden. Gleich­zeitig kündigte er eine erhöhte Werbung für die Einstellung von Berufssoldaten an. Den gleichen Standpunkt vertrat sein Nachfolger General M a u- r i n in der Kammer.

Weltanschauung und Politik.

Neichsleiter Bosenberg über die neue Sendung des deutschen Schrifttums.

Inzwischen wird von den Vertretern der Dienstzeitverlängerung geltend gemacht, daß die Maßnahmen zur Förderung der Einstellung von Berufssoldaten die erhofften Ergebnisse nicht gezeitigt hätten.

Bon dem Generalstab war ursprünglich eine Min­destzahl von 102105 Berufssoldaten für die Trup­pen des Mutterlandes und der Kolonien, außer den Luftstreitkräften, vorgesehen worden. Zu Be­ginn des Jahres 1933 war eiy wesentlich höherer Bestand vorhanden, was die zuständigen Stellen augenscheinlich in der Durchführbarkeit der zur Aufrechterhaltung der einjährigen Dienstzeit ge­planten Maßnahmen bestärkte. Seither hat die Zahl der Berufssoldaten aber wesentlich abgenom­men, und im Jahre 1934 konnte das Kriegsmini­sterium nur etwa 21000 Neueinstellungen buchen, eine Zahl, die um etwa 5000 niedriger war, als die Voranschläge zur Erhaltung des Standards.

Außerdem hatte P e t a i n bei der Rekrutenein­stellung im Oktober 1934 die durch die Sparmaß­nahmen eigentlich für die rekrutenarmen Jahre vor­behaltene Reserve von 80 000 um rund 60 000 ver­ringert, um dem angeblichen Erfordernis zur Be­setzung der Befestigungsanlagen entsprechen zu können. Es entstand also eine erhöhte Notwendig­keit, die nunmehr für die vier kritischen Jahre ge­nügende Reserve von rund 20 000 Rekruten durch eine Erhöhung der Zahl der Berufssoldaten zu er­gänzen. Unter Berücksichtigung der mehrjährigen Dienstzeit der Berufssoldaten glaubte man an un­terrichteter Stelle, mindestens weitere 20 000 Neu­einstellungen fordern zu müssen. Damit wäre unter Zugrundelegung des Standards von 102105 und der durch ein besonderes Gesetz vom Mai 1933 vor­gesehenen 15 000 Spezialisten die Zahl von 130 000 bis 140 000 Berufssoldaten erreicht.

In der Praxis hat sich trotz der Wirtschaftskrise aber keine genügende Anzahl junger Männer dazu entschlossen, einer freiwilligen Dienstzeitverlänge­rung zu entsprechen. Die Folge davon war ein von der Kammer verabschiedetes Gesetz, das die Bestim­mungen über die Einstellung von Berufssoldaten soweit auflockert, daß der Berichterstatter den Grundsatz aufstellen konnte:

Alle irgendwie brauchbaren Kräfte der Armee müssen ihr erhalten, bzw. zugeführt werden. Es wurde den Kommandostellen empfohlen, in der Ausmusterung nicht zu wählerisch zu sein.

Zum Beispiel sollte Analphabetentum nicht als trif­tiger Grund für die Ablehnung eines Wiederein- stellungs- oder Dienstverlängerungsantrages aner­kannt werden! Gegen eine Beibehaltung von un­brauchbaren oder unliebsamen Elementen machte sich aber der Widerstand der Kommandostellen gel­tend, wofür sie sich den Vorwurf zuzogen, daß sie durchSabotage der Ausnahme-Maßnahmen ein Festhalten an dem Gesetz über die einjährige Dienst­zeit erschwerten". Es wurde sogar behauptet, und für einige Stellen trifft das wahrscheinlich auch zu, daß die kommandierenden Generale alles getan hätten, um die von ihnen gewünschte zweijährige Dienstzeit so schnell als mög- licb unentbehrlich erscheinen zu lassen.

Das etwa ist der sachliche Rahmen, in dem sich der Kampf um die zweijährige Dienstzeit abspielen wird. Von ihren Gegnern wird geltend gemacht, daß die Sonderbestimmungen, die die Erhöhung der Dienstzeit auch in den rekrutenarmen Jahren ver­hindern sollten, nicht sinngemäß befolgt worden seien, von ihren Befürwortern wird dagegen be­hauptet, daß im Hinblick auf die außenpolitische Lage eine untragbare Schwächung der Heeresstärke eintreten müsse, wenn eben die Dienstzeit nicht er­höht werden sollte.

Die Reichsnotarkammer.

Zwei Minister sprechen in der Eröffnungssitzung.

Berlin, 8. März. (DNB.) Die Eröffnungssitzung der Reichsnotarkammer am heutigen Frei­tag gestaltete sich zu einem für die Zukunft des deutschen Rechtslebens besonders bedeutsamen Er­eignis. Der Einladung des Präsidenten der Kam­mer, Pg. Notar Wolpers, Lennep, folgend, waren die Führer des deutschen Rechtslebens in Partei und Staat erschienen.

Notar Wolpers schilderte den gegenwärtigen zersplitterten Zustand des Notariats im Reiche und hob besonders hervor, daß hier die nationalsozialisti­sche Revolution endgültig den Boden für eine e i n = heitliche Neugestaltung geebnet hat. Er' dankte den erschienenen Reichsministern Dr. Frank und Dr. G ü r t n e r dafür, daß sie durch die Schaf­fung der Reichsnotarkammer diese Vereinheit­lichung eingeleitet hätten.

Im Anschluß daran schilderte Reichsminister Dr. Gärtner die Entstehung der gegenwärtigen Buntscheckigkeit auf dem Gebiete des Notariats­wesens und begründete zugleich die Notwendig­keit der Vereinheitlichung dieses volks- verbundensten Teiles der deutschen Rechtspflege, die zwar mit schonender Hand, aber in unbeirrbarer Verfolgung des gesteckten Zieles durchgeführt werde. Sodann umriß er die der Kammer gestellten Auf­gaben, deren wichtigste zunächst sei, die gesetzgeberi­sche Vereinheitlichung des Notariats vorzubereiten.

Anschließend nahm der Neichsjuristenführer Reichsminister Dr. Frank, das Wort. Nachdem er unter allgemeinem Beifall betont hatte, daß die Schaffung der Reichsnotarkammer ein national­sozialistisches Verdienst sei, entwickelte er von hoher Warte die Stellung des Notars innerhalb der Volks­gemeinschaft. Er bezeichnete den Notar als das Vertrauensinstrument, das die Brücke zwischen Staat und Volk darstelle, und versicherte, daß alles geschehen werde, um ihm seine wichtige und wertvolle Mission zu erleichtern. Die Vertrauensstellung des Notars im Rahmen der Volksgemeinschaft lege diesem im besonderen Maße oie Verpflichtung auf, den Nationalsozialismus als den Inbegriff seines eigenen Lebens dienstlich und außerdienstlich zu sehen und in die Tat umzusetzen.

Hierauf wurde in die Arbeitstagung eingetreten, die sich mit den Grundfragen der Neuordnung des Notariats befaßte. Die beiden Reichsminister be­teiligten sich hierbei lebhaft an der Aussprache zu den aufgeworfenen Fragen.

Wie der Informationsdienst der Deutschen Ar- beitsfront mitteilt, läßt es sich der Schöpfer der durch Freude", Reichsorganifations- leiter, Dr. L e y, nicht nehmen, die erste große Allan- tlkfahrt deutscher Arbeiter nach Lissabon und Madeira mitzumachen. Er wird an Bord des DampfersDer Deutsche" an dieser Aktion der Deutschen Arbeitsfront teilnehmen.

Berlin, 9. März. (DNB.) Die Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttumes hält vom 8. bis 10. März in Berlin eine Arbeitstagung ihrer Hauptlektoren und Landesstellen ab. Eingeleitet wurde diese Arbeitstagung am Freitagabend durch eine große öffentliche Kundgebung im Preußenhaus. Nach einer Minute stillen Gedenkens für den ver­storbenen Staatsminister Gauleiter S ch e m m er­öffnete der Leiter der Reichsstelle, Pg. Hage­meyer, die Kundgebung. Er umriß Zweck und Ziel der Arbeitstagung. Sie habe die Aufgabe, einen einheitlichen Stil, eine einheitliche Haltung auf dem Gebiete der Weltanschauung zu verwirk­lichen.

Reichsletter Alfred Rosenberg

sprach über das Thema:W eltanschauung und Politik bauen den neuen natio­nalsozialistischen Staa t". Er sprach zu­nächst von dem Kampf, den die Nationalsozialistische Partei um die deutsche Selbstverwirklichung und Selbstgestaltung geführt hat. Dabei sei der geistige Gesundungsprozeß Voraussetzung für die politische Gesundung gewesen. Seit 1933 habe sich der Stil des Kampfes geändert.

Während der Kampf der vorausgegangenen 14 Jahre unmittelbar und angreifend fein mußte, waren ihm nach der Machtergreifung andere Formen gegeben, die mehr innerlich und gestattend fein mußten.

Rosenberg ging dann auf die neue Sendung öes deutschen Schrifttums ein und er­klärte u. a.: Das Schrifttum, das 14 Jahre lang nur in einer Zeitungspolemik zur Geltung kommen konnte, ist heute berufen, jene innere Formung des deutschen Menschen vorzunehmen, die durch Worte vorbereitet und durch die Schrift für die Zukunft festgehalten und weiterverbreitet werden soll. Die Sturzflut der politischen Ereignisse hatte eine Sturzflut des deutschen Schrifttums zur Folge. Es mußte gesiebt und abgestoßen werden, was unfruchtbar bleiben mußte. Die Reichsstelle für Förderung des deutschen Schrifttums hat hier wirkungsvoll eingegriffen. Durch die Hände ihrer 500 Lektoren und 30 Hauptlektoren geht heute nahe­

zu zwei Drittel der ganzen deutschen Buchproduk­tion. Hand in Hand mit der Reichsstelle arbeitet im besten Einvernehmen die Kommission zum Schutze des nationalsozialistischen Schrifttums. An diesen beiden Stellen hat sich eine große geistige Sichtungsarbeit der Partei schon vollzogen, und die kommenden Zeiten werden diese Tätigkeit weiter ausbreiten Diese Stellen sind nicht ein Index- Kollegium, sondern sie bezwecken eine wirkliche und ehrliche Förderung, um das herauszugreifen, was unmittelbar lebensfördernd ist. Es ist so viel in Deutschland an Geistesgut in 50 Jahren zerstört worden, daß es größte und edelste Aufgabe für jeden ist, das ringende geistige Leben wieder her­auszufinden und es mitten in unser Dasein zu stellen.

Wir wollen keinem Talent eine nur mißgün­stige und kritisierende Welt gegenüberstellen, sondern wir wollen förderndes Verständnis er­wecken. Es soll nicht mehr so sein, daß Dichter und Künstler erst verhungern müssen, damit man ihnen nach hundert Jahren ein Denkmal stellt.

Im Rahmen der ganzen schaffenden Nation ist der Reichsstelle die Aufgabe zugewiesen, das deutsche Schrifttum auf allen Gebieten zu fördern. Immer klarer wird sich das innere Wollen der großen Um­wälzung Herausstellen. Dann wird auch auf deut­schen Schulen und Hochschulen ein anderer Geist, eine andere Lehrmethode und ein anderes Lehrziel aufgestellt werden können. Die Erziehung kommender Geschlechter muß in eine sichere und eindeutige Bahn geführt werden. Wir haben die Pflicht, dieser Jugend zu helfen, damit sie begreift, daß das 20. Jahrhundert ihr neue Aufgaben und neue Pflichten schenkte.

Deutschlands Wiedergeburt geht politisch mit großen Schritten vor sich.

Dieses innere stolze Erwachen in der Politik ist begleitet von einer Ausgestaltung in Wort und Schrift, und in dieses große Leben hinein ist unsere Arbeit gestellt. Das ersehnte Ziel bleibt ein ein­ziger starker deutscher National st aat, gegründet auf einer einzigen starken deutschen Na­tionalkultur.

Haussuchungen in Gupen-Malmedy.

Neuer Druck gegen die Heimattreue Bevölkerung.

Aachen, 8. März. (DNB.) Arn Donnerstag gegen 9 Uhr setzte in Eupen-Malmedy ganz plötzlich und unerwartet eine Haussuchung s- a f 11 o n ein, und zwar sowohl in den drei Städten Eupen, Malmedy und St. Vith, wie auch in verschiedenen Ortschaften innerhalb der neu­belgischen Kreise. Diese Haussuchungen stützten sich auf eine Anordnung der Brüsseler Behörde, die die Aktion mit dem Gesetz über die Betätigung öer Parteimilizen begründet. Den Personen gegenüber, bei denen die Haussuchungen vorge­nommen wurden, rechtfertigte man das' Vorgehen damit, daß sie unter dem Verdacht stünden, gegen dieses Gesetz verstoßen zu haben. Dieses Gesetz über bie Parteimiliz besagt, daß das Tragen von Uni­formen verboten ist. Die Organisationen und Par­teien als solche werden von dem Gesetz nicht be­rührt.

Die Haussuchungen erfolgten unter der Leitung des Generalstaatsanwalts von Lüttich in Verbin­dung mit einer Anzahl von Gendarmen. Die Woh­nungen wurden vom Keller bis zum Dach und bis in die letzten Winkel durchsucht. Selbst die Müll­eimer wurden durchwühlt. In verschiedenen Fällen hat man auch allerhand Material mitgenommen, so deutsche und belgische Tageszeitungen und Zeitschrif­ten, zahlreiche Bücher und sogar bei einem Mitglied des Eupener Stadtrates Material, das der Stadt Eupen gehört. Außerdem wurden 55 Rucksäcke und 55 Brotbeutel in der belgischen Presse alsPatronentaschen" bezeichnet! beschlag- nahmt. Gewisse belgische Blätter wissen also nichts Besseres zu tun, als von der Beschlagnahme solcher Rucksäcke und Brotbeutel als von derBeschlag­nahme von militärischen Ausrüstungsgegenständen"

zu reden, obwohl jedes Kind in Euven weiß, daß diese Sachen nur zum Reisen und Wandern in den Ferien benutzt werden. Auch verfielen an einigen Stellen eine Reihe von Windjacken und ein paar Stiesel der Beschlagnahme. Irgend etwas Belastendes ist aber nirgendwo zutage gefördert worden. In Eupen ist auch eine Verhaftung vorgenommen worden, und zwar handelt es sich um den Diplom-Ingenieur Neuhaus, der dem Gefängnis zugeführt wurde. Es verlautet, daß bei ihm eine Schreibmaschine beschlaanahmt wurde.

Man kann annehmen, daß die BegründungVer­stoß gegen das Gesetz über die Parteimiliz" nur ein Vorwand war, um erneut gegen die Heimat­treue Bevölkerung vorzugehen. Als Ver­anlasser dieser Aktion kommen wohl bestimmte Per­sonenkreise von Neu-Belgien in Betracht, die es im­mer wieder für nötig erachten, übergeordnete Stel­len in Brüssel und Lüttich zu Maßnahmen zu ver­anlassen, die vollkommen überflüssig und unbegrün­det sind. Die Aktion richtete sich fast ausnahmslos gegen Personen, die in der Heimattreuen B e - wegung tätig sind, deren Ziel es ist, innerhalb des belgischen Staates, dem Eupen-Malmedy zu- geteilt wurde, für die Erhaltung b e r deut­schen Sprache und Kultur und für die son­stigen Rechte der Bevölkerung im Rahmen des Ge­setzes einzutreten. Von einer Parteimiliz ober illoyalen Tätigkeit kann überhaupt keine Rebe sein. Denn ber Heimatbund betreut lebiglich bie Erhaltung ber Sitten unb Gebräuche ber Hei­mattreuen Bevölkerung. Der Bevölkerung hat sich naturgemäß eine große Erregung bemächtigt, lieber« all wirb bas Vorgehen eifrig besprochen.

Zügelloser Haß gegen das Deutschtum.

Fünf Todesurteile und schwerste Zuchthausstrafen im Memelländer Prozeß beantragt.

k o w n o, 8. März. (DRV.) Im m e m e l t ä n - der Prozeß ergriff am Freitag Generalstaats­anwalt Monstavicius das Wort. Er beschäf­tigte sich besonders eingehend mit den Angeklagten aus der 71 e u m a n n - Partei. Dann stellten die Vertreter der Anklage folgende Strafanträge: Gegen die Hauptangeklagten aus der sogenannten I e s u t t i s - Gruppe (ein Fall, der durch die Ver­handlung nicht geklärt ist, in dem aber die Anklage einen sogenannten Fememord erblickt hat) prieh, Wannagat, Boll, Gottschalk und Lepa die Todes­strafe durch Erschießen. Gegen den Mitangeklag­ten dieser Gruppe, Jakschtat, wurde lebens­längliches Zuchthaus beantragt.

Lebenslängliches Z u.ch t h a u s wurde ferner beantragt gegen die beiden Angeklagten der sogenannten D a l l a t - Gruppe, wobei es sich um einen Vauernstreik handelt, der aber von der An­klage als ein politischer Anschlag hingestellt wurde.

Gegen die Hauptangeklagten aus der sogenann­ten 71 e u m a n n - Gruppe, d. h. die Mitglieder der Sovog, Tleumann, Vertuleit, Rademacher und sechs weitere Hauptführer dieser Partei wurden je 15 Jahre Zuchthaus beantragt, gegen die soge­nannten Gruppenführer je 12 Jahre und gegen alle übrigen Mitglieder der Tleumann-Partei, ein­schließlich des litauischen Spitzels Mollinnus, je 8 Jahre Zuchthaus.

Gegen die Mitglieder der sogenannten Saß- Gruppe, d. h. die christlich-sozialistische Arbeitsge- mienschaft ((£52L) wurden folgende Anträge ge­stellt: Gegen die Hauptangeklagten Saß und von der Koppe je 12 Jahre Zuchthaus, gegen die Kreisleiter je 10 Jahre Zuchthaus und die Führer der sogenannten Stammeskreise je 10 3af)re Zuchthaus und die anderen 6 bis 9 Jahre Zuchthaus.

Die prozeßkomödie.

Seit über zwei Monaten verhandelt das Kownoer Kriegsgericht gegen 126 deutsche Mernelländer, bie angeflagte finb, verbotenen Verbinbungen angehört, ferner durch einen Ausstanbsversuch bie litauische Staatssicherheit gefährbet zu haben. Weiter wirb ihnen vorgehalten, sie seien an brei Fernemorben schulbig unb hätten Terrorakte begangen. Die An- geschuldigten gehörten ber Christlich-Sozialistischen Arbeitsgemeinschaft unb ber Sozialistischen Volks­gemeinschaft an. Beibe Organisationen sollen bem Zweck bes litauischen Staates wibersprechen.

Selten ist wohl eine Anklage auf fabenscheinige- ren Grünben aufgebaut worben. Die primitivsten Rechte ber Angeklagten würben burch ben Vor- sttzenben gebrochen, bie seltsamsten logischen Bock­sprünge machte ber Ankläger, aber trotzbem hat sich bis jetzt herausgestellt, baß bie Angeschulbigten mit ber Behauptung Recht hatten, baß sie niemals aufrührerische Aktionen unternahmen. Das Gericht hat im Laufe ber Verhanblung biefe Beschulbigung auch mehr und mehr eingeschränkt.

Ferner ist ber Versuch, harmlose Jagdgewehre als Aufstandswaffen anzusehen, schon dadurch hinfällig geworben, baß zu bem Besitz biefer Jagbwaffen eine Genehmigung ber litauischen Regierung erfor­derlich war und auch eingeholt worden ist. Auch ist der Versuch, eine geheime Verbindung nachzuweisen, kläglich gescheitert. Die beiden angeklagten Parteien waren nicht geheim. Ihre Programme sind in aller Oeffentlichkeit mitgeteilt worden, der litauische Kriegskommanbant im Memelgebiet hat selbst die Satzungen beider Parteien bestätigt und damit die Organisation legalisiert. Man kann nicht rechtmäßi­ger vorgehen, als es die beiden Parteien taten. Ißenn im Uederschwang des nationalen Gefühls hier und da vielleicht in Worten zu viel getan rourbe, so ist das noch lange keine Geheimbündelei.

-°QB man in Kowno nur darauf lauerte, um unter Bruch von Recht und Gerechtigkeit unb Sta­tut die Memel - Deutschen zu malträtieren und

dann noch vor Gericht zu stellen, ist in der Gerichts­verhandlung einwandfrei festgestellt worden. Denn nicht die 126 Memelbeutsche stehen vor Gericht und sollen verurteilt werben, das gesamte Memel- deutschtum sitzt dort auf ber Anklagedank, unb An­kläger sind diejenigen, die kraß die Memelverpflich- tungen brachen. Als ber Landtag künstlich beschluß­unfähig gemacht wurde, als die ßitauifierung Me­mels immer brutaler begann, haben die Memel­länder sich vergeblich an die Garanten des Memel­statuts gewandt. Sie haben umsonst immer wieder in Genf beim Völkerbund Klage erhoben. Sie fan­den überall wohlwollende Worte, aber keine Taten. Und diese Situation nützt Kowno aus. Unb die Welt sieht teilnahmslos zu, wie der bornierte Na­tionalismus eines Staates, der doch nur ber Ver­sailler Konjunktur sein Dasein verdankt, sich über bie einfachsten Grunbsätze internationaler Moral und über die im Memelstatut feierlich eingegange­nen Verpflichtungen der Signatarmächte hinweg­setzt.

Wo bleiben die Garantiemächie?

Berlin, 9. März. (DNB. Fuakspruch.) Der Völkische Beobachter" schreibt zu den StrafantrR» gen im Memelprozeß: Die von sinnlosem Haß diktierten Anträge der Kownoer Generalstaatsan­wälte werden im Memelgebiet und darüber hinaus überall dort, wo Deutsche wohnen, tiefstesEnt- setzen Hervorrufen.

Die memelländische Autonomie ist bekanntlich von England, Frankreich, Italien und Japan garantiert worden.

Die immer wiederholten Notrufe des Memeldeutsch- tums über die litauische Vergewaltigung haben bis jetzt zu nichts anderem geführt, als einigen vorsich­tigen diplomatischen Vorstellungen in Kowno, deren Ergebnis gleich Null gewesen ist. Die heute in Kowno gestellten fünf Blutanträge werden ber Prüfstein dafür sein, ob die Garantiemächte endlich bereit sind, ihrerPflicht nachzukom­men oder nicht. Das Leben von fünf Menschen, denen man in einem wochenlangen Prozeß ver­geblich eine Schuld nachzuweisen suchte, steht auf dem Spiel.

Ihre unb die Schuld der anderen Angeklagten ist nur, daß sie Deutsche sind und Deutsche bleiben wollen und im Be­wußtsein ihres Rechtes jene Freiheiten für sich fordern, die ihnen in einem internationalen

Abkommen garantiert worden sind.

Der Kownoer Prozeß wird für Deutschland eine Prüfung darauf sein, was von solchen interna« tionalenGarantienzu halten ist. Deutsch­land wartet jetzt auf eine Antwort der Unterzeichnermächte.

Zuchthaus für Kuriere der Schwarzen Front.

Berlin, 8. März. (DNB.) Am Freitag wurde in dem Prozeß gegen die acht männlichen unb weiblichen Anhänger berSchwarzen Front" vom Volksgericht bas Urteil gefällt. Die männlichen Angeklagten erhielten ausnahmslos Zuchthaus­strafen, unb zwar ber 32jährige Helmut Mül- I e r aus Zittau brei Jahre brei Monate; ber 29- jährige Walter Kramer aus Dresben, ber 40- jährige Emil Gepp aus Drtranb unb ber 29jäh- rige Eitel Fritz Kahlert aus Dresben je brei Jahre unb ber 21jährige Johannes Cieslak aus Seifhennersdorf zwei Jahre acht Monate. Auf diese Strafen wird bie Untersuchungshaft in Höhe von sieben bzw. acht Monaten Gefängnis ange­rechnet. Bei ben brei mitangeklagten Frauen hielt ber Senat nur eine Fahrlässigkeit für oorliegenb. Er stellte baher bei zwei von ihnen bas Verfahren ein, währenb bie britte eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten erhielt, bie aber als burch bie Untersuchungshaft verbüßt gilt.

In ber llrteilsbegrünbung betonte ber Vorsitzenbe, für bas Gericht stehe außer Zweifel, baß Otto Strasser als Leiter berSchwarzen Front" bas Ziel verfolge, bie rechtmäßige Regierung Abolf Hitlers auf gewaltsamem Wege zu beseitigen unb an ihre Stelle eine Regierung zu setzen, bie bie Verwirklichung ber nationalbolschewi- stischen Enbziele Otto Strassers de- beuten würde. Ein Unternehmen aber, das in dieser Weise auf die gewaltsame Aenderung der derzeitigen durch den Nationalsozialismus geschaffe­nen verfassungsmäßigen Grundlagen hinziele, müsse als hochverräterisch angesprochen werden. Mit Rück­sicht auf die außerordentliche Gefahr der rücksichts­losen Angriffe, die von Otto Strasser gegen das Staatswesen Adolf Hitlers gerichtet werden, feien für die Helfer und Anhänger derSchwarzen Front" nachdrückliche Strafen am Platze, die zu­gleich abschreckend wirken sollen. Für die männ- ichen Angeklagten seien daher nur Zuchthaus­trafen in Frage gekommen. Das Gericht halte es wch der Beweisaufnahme für erwiesen, daß die ünf männlichen Angeklagten in Kenntnis der hoch­verräterischen Ziele Otto Strassers Hetzschriften der Schwarzen Front", die sie beiTreffs" im Aus­lande erhalten haben, in Deutschland haben ver­breiten helfen.

60 Kommunisten wegen Hochverrats verurteilt.

Düsseldorf, 8. März. (DNB.) Die Justiz­pressestelle teilt mit: Nach zehntägiger Verhandlung wurde in einer in Düsseldorf vor dem Zweiten Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm gegen 71 Angeklagte verhandelten Hochverrats- a ch e das Urteil gefällt. Unter Freisprechung von 11 Angeklagten wurde ein Angeklagter zu lebens­länglichem Zuchthaus, je ein weiterer An­geklagter zu 15 Jahren bzw. 10 Jahren Zuchthaus und 13 weitere Angeklagte zu Zuchthausstrafen von 9 bis 4 Jahren verurteilt. Die restlichen Verurteilten erhielten Strafen von 4 Jahren Zuchchaus bis zu 5 Mo­naten Gefängnis.

Die Hauptbefchuldigten waren als Funktio­näre vom Ausland aus mit dem illegalen Aufbau der KPD. in Westdeutschland beauf­tragt worden und haben einen organisatorischen Zusammenhalt aufzubauen versucht. Sie mußten deshalb wegen schwerer Gefährdung des Staats­wohles unb zur Abschreckung für ihre im Ausland itzenden Gesinnungsgenossen mit ben schwersten Freiheitsstrafen bestraft werben. Weitere Verurteilte hatten sich in ber Neubilbung ber f o m m u n i ft i chen Gewerkschaftsbewegung, ber sog. Einheitsfront, in Westbeutschlanb betätigt unb muß­ten baher mit schweren Strafen belegt werben. Der größte Teil ber Verurteilten hat sich auf Grunb ber früheren Zugehörigkeit zur KPD. verleiten las­en, sich ber illegalen KPD. anzuschließen unb zum Teil auch in unteren Funktionen tätig zu werben.