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Gesundheit", in dem früher die Zahnklinik untergebracht war, hat nunmehr das neue Institut sein Heim gefunden. Der notwendige Umbau ist zur Zeit in vollem Gange. In der Hauptsache han­delt es sich um das Herausnehmen von Zwischen­wänden und das Aufstellen neuer Wände. Die Umbauarbeiten werden von dem Erbauer des Hauses der Gesundheit, Architekt Ernst B a l s a r geleitet.

In unmittelbarer Nähe des Paternosters und der Haupttreppe wird die Aufnahmestation eingerichtet werden. Ihr gegenüber bekommt die Polyklinik ihren Platz, daneben die Untersuchungsräume, die Röntgenstation und der Photoraum. Außerdem wird ein umfangreicher Archivraum ein­gerichtet. An der Mainseite befinden sich die Kran­kenzimmer. Hier werden in Einzel- und Doppel­zimmern 12 Betten aufgestellt. Auch die Teeküche wird an dieser Seite ihren Raum haben. Die Ver­pflegung der hier untergebrachten Patienten erfolgt vom Städtischen Krankenhaus aus.

Aus der provinzialhaupistadi.

Balkon-Premiere.

Lange genug hat er in einsamer Vernachlässi­gung getrauert, lange genug hat er endlose Mo­nate hindurch nur Frost und Langeweile erlebt, der Balkon vor unserem Fenster. Nur der Schnee und bestenfalls die Spatzen haben sich auf ihm niedergelassen, und der Weihnachtsbaum, der sechs Tage lang bis zum heiligen Abend auf ihm ge­legen, blieb das einzige Abenteuer, das seinen öden Stunden beschert war. Er hat erbärmlich gefroren, während wir behaglich am Kachelofen geplaudert haben, und war er im Sommer der begehrteste Fleck der ganzen Wohnung, so hat er sich später sieben Monde lang als überflüssiges Gemäuer fühlen müssen.

Dem soll nun anders werden! Der stolze Augen­blick ist gekommen, in dem der Balkon wieder in die Geschichte des Alltags eintritt, ein neugekrönter König des Wohnungslebens, ein großzügiger Spen­der sommerlicher Freuden.

Man kann uns nicht Übelnehmen, daß wir im Winter mehr an Kohlen oder Skistiefel gedacht haben als an Balkons und Geranienzucht. Aber unter der Oberfläche hat die Sehnsucht nach den paar Quadratmetern Zementboden still geglimmt wie ein Fünkchen in der Asche. Das offenbart sich jetzt in den ersten warmen Sonnentagen mit großer Deutlichkeit. Mit einem Mal können wir es gar nicht mehr abwarten, dort draußen zu sitzen und die Nase vergnügt in die blaue Luft zu stecken. Wir blicken prüfend zum Himmelgewölbe und er­mutigend auf das Thermometer, wir besprechen-mit Ausführlichkeit die Frage, ob man schon kann oder ob man noch nicht kann, und wir machen uns gegenseitig Mut mit Bemerkungen wie:Wenn man sich eine warme Jacke anziehen würde ..." oderDenk nur im vorigen Jahr, da haben wir schon ..."

Der Balkon lockt, aber der Schnupfen lauert. Und wenn der wahre Balkonfreund auch von letz­terem nicht spricht, so weiß er doch aus Erfahrung, daß der Weg zum ersten Kaffeestündchen auf der geliebten Plattform häufig mit Schnupftüchern ge­pflastert ist. Doch erst in der Nichtachtung schlechter Erfahrungen zeigt sich die wahre Liebe. Und so sitzen wir denn eines Tages draußen, blinzeln in die Sonne und übertönen das Frösteln in unseren klammen Gliedern mit begeisterten Ausbrüchen über die schon so bemerkenswerte Milde der der frühlingsfrischen Luft.

In den Drogerien aber geht das Terpentin. Denn die Balkonmöbel müssen gestrichen werden, und Oelfarbe bekommt man nur mit Terpentin vom Jackenärmel. Für jeden zünftigen Balkonling ist das Anstreichen seines Inventars einfach Ehren­sache. Und wenn es nicht der Tisch oder die Klapp­stühle sind, so müssen es wenigstens die Blumen­kasten sein. Mit edlem Eifer und vielen Spritzern wird dann der Pinsel geschwungen, zur Erbauung der umstehenden Kinder, zum Grame aber der fleckenentfernenden Hausfrau.

Und nun rückt ein zweites, brennendes Problem in den Vordergrund, das ist die botanische Frage. Die Frau will Geranien und der Mann will Pe­tunien und die Kinder wollen Kresse. Ein jedes kann dabei bekräftigend auf knallbunte Samen­beutelchen rotifen, deren optimistische Aufdrucke ge­rade diesem Inhalt eine unerhörte Blütenpracht verheißen. Die Sache endet, wie sie enden muß, mit einem Kompromiß. Man beschließt, durch ver­schiedenartigste Aussaat dem Balkon die reizvolle Note pflanzlicher Vielfalt zu verleihen. Mutter wird dann in diesem Jahr bestimmt die roten Stuhlkissen nähen, und Vater wird die Markise diesmal mit Sicherheit reparieren.

Und so wollen wir nun beginnen mit dem ro­mantischen Leben draußen hoch über der Straße, Freunde! Lasset uns mit Würde auf die weiß­lackierten Stühle setzen und die Balkonsaison mit geziemendem Frohsinn eröffnen! Lasset uns frei­giebig die junge Aussaat begießen, und laßt uns die neuen Geranienpflänzchen mit Hingabe und künstlich bedüngen, laßt uns die erste Bowle im Freien anrühren und des Abends den bunten Lam­pion entzünden! Auf daß uns bei der Premiere der Schnupfen erspart bleibe! H. B. v. M. Besuche beim Herrn Reichsstatthalter nur Mittwochs.

LPD. Die Zentralabteilung der Hessischen Landes­regierung teilt mit: Publikumsbesuche bei dem Herrn Reichsstatthalter können regelmäßig Mittwochs zwi­schen 11 und 13 Uhr in seinem Amtsgebäude in Darmstadt, Neckarstraße 7, stattfinden. Die Besuche müssen jedoch rechtzeitig vorher schriftlich angemeldet werden unter kurzer Angabe des Sachverhalts und des Besuchszwecks.

Lan dschastsbund Bolkstum und Heimat.

Ottering Gießen.

Der Singkreis Gießen und der Volks­tanzkreis Gießen im Landschaftsbund Volks­tum und Heimat find z. Z. im Neuaufbau ihrer Ar­beit begriffen. Es ist daher jetzt der Zeitpunkt gün­stig zum Beitritt neuer Mitglieder. Alle Volksgenos­sen, die deutsche Hausmusik und deutschen Volkstanz lieben, sind herzlich willkommen.

Anmeldung zum Singkreis bei Otto S i e g - l e r jeden Mittwoch, 20.15 Uhr, im Zeichensaal der Schillerschule (Chorbuch:Gesellige Zeit"), Anmel­dung zum Dolkstanzkreis bei Karl B e n k Donners­tags, 20.15 Uhr, in der Turnhalle der Schillerschule. Im Volkstanzkreis ist die Beteiligung frei, der Sing­kreis erhebt von den ordentlichen Mitgliedern einen monatlichen Beitrag von 20 Pf., von den außer­ordentlichen Mitgliedern 40 Pf.

In den Singkreis eingegliedert ist dieAr­beitsgemeinschaft für alte Musik" (Streicher, Blockflöten, Viola da Gamba, Cembalo, Bärenreiter, Kallmeyer). Besondere Spielabends

Oie Hitlerjugend errichtet Zeltlager!

Ein Zwiegespräch.

Heil Hitler!" Karl! Heil Hitler!

Du, sag mal Karl, gehst du eigentlich auch mit in das Zeltlager von unserem Bann?

Mensch! wie kannst du so etwas überhaupt fra­gen, das ist doch ganz klar. Du vielleicht nicht?

Doch, wahrscheinlich, aber genau weiß ich es noch nicht. Ich hab' es nämlich nicht so einfach wie du, ich stehe im Beruf und da hält es ziemlich schwie­rig, ein paar Tage zum Besuch unseres Zeltlagers frei zu bekommen. Du als Schüler hast es darin bedeutend leichter, als ich.

Aber das macht doch gar nichts, Heinz! Da gehst du ganz einfach zum Gefolgschaftsführer und sprichst mit ihm Über die Sache. Der setzt sich dann mit Deinem Meister in Verbindung und bittet diesen, dich für die acht Tage des Zeltlagers zu beurlauben.

Ja, das schon, aber glaubst du, mein Meister wird mich freigeben?

Das glaube ich bestimmt, denn ein richter Mei­ster weih, daß in einem Zeltlager der HI. etwas gelernt wird, was dem Jungen, der bei ihm in der Lehre oder in Arbeit steht, auch beruflich zugute kommt, und er weiß fernerhin, daß dort die rich­tige Volksgemeinschaft zu finden ist. Und dann weiß er weiterhin, daß sein Lehrling, wenn er aus dem Lager zurückkommt, nochmal so gerne und freudig wieder an seine Arbeit zurückkehrt.

Ja natürlich, das würde ich ja dann auch tun, und ich würde ihm dadurch danken, daß ich soviel als möglich arbeiten und lernen werde. Ich geh am besten gleich mal zum Gefolgschaftsführer!

Heil Hitler! Heil Hitler!

Wegen Meineids vor dem Schwurgericht.

Am gestrigen Dienstag fand die erste Schwur­gerichtssitzung beim Landgericht Gießen statt. Als erster Fall wurde gegen den 23jährigen Friedrich S ch r e i tz und den 68jährigen Julius König, beide aus Bad-Nauheim, verhandelt.

Der Angeklagte Schreitz war wegen Mein­eids und der Angeklagte König wegen Ver­leitung zum Meineid angeklagt.

Der Angeklagte Schreitz, der nack der Schul­entlassung bei dem Angeklagten Könia das Metzger­handwerk erlernte und heute noch bei diesem be­dienstet ist, hatte am 21. Dezember 1933 als Zeuge in der am Amtsgericht Bad-Nauheim anhängig gewesenen Ehescheidungssache des Angeklagten König unter Eid unwahre Angaben gemacht. U. a. hatte Schreitz unter Eid ausgesagt, daß die Ehefrau des Angeklagten König sowie deren Tochter öfter in ein Cafä gegangen seien und er sie dort auch öfter habe sitzen sehen, obwohl die Familie König wirtschaftlich sehr zu kämpfen gehabt habe. Außer­dem machte der Angeklagte Schreitz vor Gericht Angaben über von einem Zeugen R. dem Ange­klagten König gegenüber gemachte Aussagen, die die Ehefrau König betrafen, aber der Wahrheit nicht entsprachen. Weiterhin behauptete in der gestrigen Hauptverhandlung der Angeklagte Schreitz, daß außer ihm die als Zeugin vernommene I. ebenfalls jene Angaben auf ihrem Lauscherposten hörte.

Der Angeklagte Schreitz behauptete, während der Unterredung des Angeklagten König mit dem An­geklagten R., hinter der Türe stehend, sich Notizen über den Inhalt des Gespräches gemacht zu haben, während ihm zur Last gelegt wird, diese Notizen, die in der heutigen Verhandlung als Beweismittel Vorlagen, an einem Abend geschrieben zu haben, als die Zeugenladung ihm zugestellt worden sei, und zwar solle der Angeklagte König ihm dies vor- geschrieben haben.

Dem Angeklagten König wurde zur Last ge­legt, den Angeklagten Schreitz zum Meineid ange­stiftet zu haben, indem er einige Zeit vor dem Termin am 21. Dezember 1933 dem Angeklagten Schreitz dessen zu machende Aussage schriftlich nie­dergeschrieben und ihn veranlaßt habe, dies, als der Wahrheit entsprechend, zu beschwören. Außer­dem hatte der Angeklagte König einen gewissen Sch. zum Meineid verleiten wollen.

Die beiden Angeklagten bestritten in der heutigen Hauptverhandlung jede ihnen zur Last gelegte

Straftat. Zwei während der Untersuchungshaft seitens des Angeklagten König an Jemen Schwager gerichtete Kassiber, die beschlagnahmt worden waren, belasteten diesen Angeklagten ebenfalls.

Zum Zweck der Aufklärung oes Sachverhalts mußte eine umfangreiche, mehrere Stunden an­dauernde Beweisaufnahme stattfinden. Hier wa­ren es besonders die Zeugen R. und I., die die Angeklagten stark belasteten. Von feiten der Ver­teidigung wurde durch Kreuzfragen festgestellt, daß Unstimmigkeiten, in der Präzision der Angabe dieser beiden Zeugen vorhanden waren. Nach beendigter Beweisaufnahme standen Aussage gegen Aussage, daher nahm die Beweisaufnahme auch sehr viel Zeit in Anspruch.

Nach kurzer Pause begannen die Plädoyers. Der Vertreter der Anklage hielt auf Grund der statt­gefundenen Beweisaufnahme beide Angeklagte für überführt. Er beantragte gegen den Angeklagten Schreitz eine Zuchthaus ft rafevoneinem Jahr sechs Monaten wegen Meineids und für den Angeklagten König wegen vorsätz­licher Anstiftung zum Meineid in zwei Fällen unter Bildung einer Gesamt st rase 3 Jahre Zuchthaus, Aberkennung bei beiden Angeklagten der Fähigkeit als Zeugen bzw. Sach­verständigen und die erlittene Untersuchungshaft wegen des hartnäckigen Leugnens der beiden Ange­klagten nicht anzurechnen.

Die Verteidigung hielt eine Ueberführung der beiden Angeklagten für nicht erwiesen und bean­tragte Freisprechung derselben.

Nach halbstündiger Beratung verkündete das Gericht folgendes

Urteil:

Der Angeklagte S chrei h wurde wegen Meineids zu einer Zuchthausstrafe von elnemIahr unter Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft von vier Monaten, der An­geklagte König zu einer Zuchthausstrafe von 2 Jahren unter Anrechnung von drei Monaten Untersuchungshaft verurteilt. Schreitz wurden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von zwei Jahren und König auf die Dauer von fünf Jahren aberkannt, sowie bei beiden Angeklagten auf dauernde Eidesunfahig- kelt als Zeuge und Sachverständige erkannt.

vorerst nach Übereinkunft. Instrumentalisten und Sänger sind besonders willkommen.

Atteriumsfunde sind zu melden.

LPD. Die Zentralabteilung der Hessischen Landes­regierung teilt mit: Das hessische Denkmalsschutzgesetz vom 16. Juli 1902 ordnet an, daß Ausgrabungen nach Bodenaltertümern nur mit Genehmigung des Denkmalspflegers erfolgen können, und daß gelegent­liche Funde durch den Eigentümer des Grundstücks oder der sonst Verfügungsberechtigten fpäteftens am folgenden Tage der Bürgermeisterei oder dem Kreis­amt gemeldet und zur wissenschaftlichen Bearbeitung an den zuständigen Denkmalspfleger abgeliefert werden müssen, wodurch das Eigentumsrecht nicht berührt wird. Zum Zwecke einer möglichst vollstän­digen, rechtzeitigen und sachgemäßen Erfassung der Bodenaltertümer werden diese Bestimmungen in Erinnerung gebracht und außerdem angeordnet, daß die Meldung spätestens am folgenden Tage direkt an den zuständigen Denkmalspfleger zu erfolgen hat (für Starkenburg und Rheinhessen an Professor Dr. Behn, Mainz, Römisch-Germanisches Zentral­museum, für Ooerhessen an Dr. Richter, Gießen, Oberhessisches Museum). Bei Funden auf fiskalischem oder Gemeindeeigentum haben die zuständigen Beamten, bei Arbeiten der Kultur- und Bauämter die aufsichtsführenden Be­amten dem Denkmalspfleger Meldung zu erstatten, wenn solche nicht schon durch den Finder selbst er­folgt ist. Bei allen Bodenarbeiten sind die Arbeiter auf die Möglichkeit solcher Funde, auf die Pflicht zur sorgsamen Behandlung und Anmeldung der­selben und auf deren Bedeutung für die Kenntnis der nationalen Vorgeschichte hinzuweisen.

Schwerer Verkehrsunfatt.

Am gestrigen Dienstag ereignete sich zwischen 9 und 10 Uhr auf der Straße HeuchelheimGießen ein schwerer Verkehrsunfall. Der Lenker eines Lie­ferkraftwagens einer Dorlarer Firma wollte auf der Fahrt nach Gießen drei Jungen im Alter von 14 bis 15 Jahren, die auf der Straße nebenein­ander fuhren, überholen. Der Kraftfahrer gab Signal, die Jungens versuchten darauf, hinterein­ander zu fahren. Der jugendliche Zigarrenarbeiter Ernst Römer, der am linken Flügel der Gruppe fuhr, wollte plötzlich, um nicht zu Fall zu kommen, links ausweichen. Er tat es aber im gleichen Augen­blick, als das Auto bereits auf gleicher Höhe war. Das Unglück war nicht mehr zu verhüten. Der Junge wurde zu Boden geschleudert, erlitt eine klaffende Wunde am Hinterkopf sowie einen Arm­bruch und wurde besinnungslos in die Klinik nach Gießen gebracht. Der Kraftwagenführer des Liefer­wagens bemühte sich sofort um den Verletzten. Die Polizei nahm den Tatbestand auf.

Grenzen des Abzugs von Beiträgen an Berufsvereinigungen.

Aus den Mitteilungen, die der Wirtschaftsprüfer Hermann Will (Gießen) regelmäßig herausgibt, lesen wir folgendes:

Auch nach dem neuen Einkommensteuergesetz sind Beiträge an Berufsvereinigungen als Werbungs­kosten abziehbar (§ 9 Ziffer 3 EinkStG.). Ein

Steuerpflichtiger hatte nun auch den Abzug der­jenigen Ausgaben verlangt, die ihm dadurch ent­standen sind, daß er regelmäßig Veranstaltungen seines Berufsverbandes besuchen mußte. Der Reichs­finanzhof hat diesen Abzug abgelehnt. Er steht auf dem Standpunkt, daß die Teilnahme an Veranstal­tungen von Berufs- und Standesorganisationen für jeden Steuerpflichtigen notwendig sei, und daß deshalb die Sonderausgaben bei Besuch von Ver­anstaltungen, die private Lebenshaltung betreffen, nid)t aber den Beiträgen, die das Gesetz allein aus­drücklich für abziehbar erklärt, gleichgestellt werden dürfen (RStBl. 1935, S. 414)."

Daten für den 9. Mai.

1688: Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, in Potsdam aeftorben (geboren 1620); 1760: Graf Nikolaus Ludwig von Zinzendorf, Stifter der Brü­dergemeinde, in Herrenhut gestorben (geboren 1700); 1796: Joseph Meyer, der Gründer des Biogra­phischen Instituts, in Gotha geboren (gestorben 1856); 1805: Friedrich v. Schiller in Weimar gestorben (geboren 1759); 1843: der Maler Anton v. Werner in Frankfurt a. d. O. geboren (gestorben 1915); 1907: der Reichsjugendführer Baldur v. Schirach in Weimar geboren.

vocnotizen.

Tageskalender f ü r Mittwoch: NS.-GemeinfchaftKraft durch Freude", Sport- kurfe, 20 bis 21 Uhr und 21 bis 22 Uhr, Volksbad: Schwimmen. Stadttheater, 19,30 bis 22,15 Uhr: Madame Butterfly". Lichtspielhaus, Bahnhof­straße:Die Freundin eines großen Mannes". Gas-Gemeinfchaft Gießen, 20 Uhr, Caf6 Leib: Bunter Gas-Abend. B. O. Gießen, 20,30 Uhr im Hindenburg: B. O.-Adend.

Stadttheater Gießen. Heute, 19.30 Uhr, zum ersten Male die Oper PuccinisMadame Butterfly"; diese Opemaufführung bildet die vierte Oper im Opern-Zyklus des Spielplans. Leitung haben W r e d e und C u j e; die Hauptpartien lie­gen bei Maria Perry und Heinz Weiser. Ende 22.15 Uhr.

Zwei bunte Gasabende. Die Gasge­meinschaft Gießen veranstaltet am heutigen Mitt­woch und morgigen Donnerstag jeweils im Saale des Cafe Leib bunte Gasabende, die eine Fülle der unterhaltenden und lehrreichen Darbietungen brin­gen werden. Frau Johanna Kalbfleisch wird einen Vortrag über das ThemaWege zur bil­ligen Küche" halten. Kochvorführungen auf mo­dernen Gasherden find ebenfalls vorgesehen. Kost^ proben von der Edeka und der Metzgerinnung ge­langen zur Verteilung. Im unterhaltsamen Teil der Veranstaltung wirken Mitglieder des Gießener Stadttheaters Hansi S a l z m a n n, Paul Nie­ren, Luise Decker, Gert Geiger und Hans Seitz mit. Maja von Rabenau wird mit einem Kinderballett ebenfalls zur Unterhaltung bei­tragen. Für musikalische Darbietungen sorgt die Kapelle E i n b r o d. Die ermäßigten Voroerkaufs­karten sind ab heute nur bei Rud. Rödiger, Walltor st raße 35, bei August Wallen­fels, Marktplatz 17, und im Städtischen Gaswerk, Gartenstraße 3, I erhältlich. Auf die heutige An­zeige fei besonders aufmerksam gemacht.

Relchsbahn-Svnderzug nach Oberst­dorf. In der Zeit vom 25. Mai bis 2. Juni verkehrt ab Frankfurt a. M. ein Reichsbahn-Son­derzug (große Fahrpreis-Ermäßigung) nach Oberst­dorf. Näheres ist aus der heutigen Anzeige er­sichtlich. *

** Gegen d ie böswillige Verunrei» nigung Des Lahnwafsers. Die Polizeidirek­tion hat schon mehrfach darauf hingewiesen, daß vorsätzliche und fahrlässige Verunreinigung des Lahnwassers strafbar ist. Das Wersen von Un­kraut, Kadavern und Gegenständen, sowie das Gie­ßen von verunreinigenden Flüssigkeiten aller Art in die Lahn stellt also eine strafbare Verunreini­gung des Flußwassers dar. Die Polizei- und Feld­schutzbeamten werden in der Folge auf die Ver­unreinigung des Lahnwafsers besonderes Augen­merk richten und vorkommendenfalls unnachsichtlich Anzeige erstatten.

Amtsgericht Gießen.

Ein zwanzig Jahre altes Mädchen aus Frank­furt a. M. war des Einbruchsdiebstahls angeklagt. Die Angeklagte war in Lollar tätig. Während der Abwesenheit des Wohnungsinhabers im Monat Ok­tober erbrach sie mit einer Eisenfeile eine verschlos­sene Schublade, entwendete ca. 35 Mark Bargeld und außerdem zwei Kleider, einen Unterrock, einen Schlüpfer, zwei Paar Damenstrümpse und einen Koffer. In der gestrigen Hauptverhandlung zeigte die Angeklagte Reue, versprach außerdem, nachdem die entwendeten Gegenstände von ihr bereite zurück­gegeben worden sind, Erstattung des von ihr ent­wendeten Barbetrags. Mit Rücksicht darauf, daß die Angeklagte noch nicht vorbestraft ist, wurde gegen sie auf die gesetzliche Mindeststrafe, drei Monate Gefängnis, erkannt. Die Angeklagte trägt wei­terhin die Kosten des Verfahrens.

Zwei Männer aus Gießen, beide wiederholt, dar­unter auch wegen Bettelns vorbestraft, hatten sich gestern wieder einmal wegen Bettelns in den Stra­ßen von Ober-Bessingen zu verantworten. Die An­geklagten haben vor den Häusern in Ober-Bessinaen gesungen und dafür Gelder gesammelt. In diesem Verhalten sah das Gericht einwandfrei verstecktes Betteln und verurteilte die Angeklagten zu zwei bzw. einer Woche Haft und Kostentragung. Bei der Strafzumessung wurde die Anzahl der Vor­strafen beider Angeklagten strafschärfend berück­sichtigt.

Oberhessen.

Saarländer in Nidda zu Gast.

$ Nidda, 7. Mai. Mit großem Jubel wurden gestern die mit Anbruch der Dunkelheit eintreffen­den 192 Saargäste begrüßt, die Bürgermeister Philippi auf dem Marktplatz herzlich willkom­men hieß. Sie waren in vier Reichskraftwaben um 6 Uhr vom Saarland abgefahren und besich­tigten zunächst unter fachkundiger Führung die Meliorationsarbeiten im Ried. Die Gäste fanden in Büraerquartieren dahier Erfrischung und Stär­kung. Am Abend fand von feiten der Bürgerschaft eine offizielle Begrüßung zu Ehren der deutschen Brüder von der Saar in der Turnhalle statt, die bis zum letzten Platz gefüllt war. Zur Ausgestal­tung des Abends hatten sich Turnverein, Gesang­verein Sängerkranz Nidda und Ruppertenrod, Frei­williger Arbeitsdienst und Feuerwehrkapelle in den Dienst der Sache gestellt. Abwechslungsreich waren die Begrüßungsreden. 11. a. erwähnte der Stell­vertreter des Gauleiters, Pa. S t ö h r, daß der Führer alle Stände zur Aufbauarbeit aufgefordert habe und das deutsche Land instandsetzen, sich selbst zu ernähren. Dies sei die Aufgabe des Bauern­standes, der ihm getreulich folgen solle. In den Reden der Saarländer, die vor allem ihren Dank für den überaus herzlichen Empfang aussprachen, kam die innige Freude über die Wieoervereinigung mit dem Deutschen Reiche zum lebhaften Ausdruck. In angeregter Weise verlief der Abend, bis man sich spät trennte. Heute morgen um 8 Uhr fuhren Die Gäste über Bad Selters durch das Niddertal nach Grebenhain, wo ihnen Vermessungsrat Planz (Darmstadt) die großen Vorteile der Feldbereini­gung erklären wird, die er seiner Zeit dort aus­geführt hat.

Landkreis Gießen.

* Klein-Linden, 8. Mai. Der hiesige etwa 50 Jahre alte Einwohner W. Kl. machte in der vergangenen Nacht feinem Leben ein Ende. Er wurde in einem kleinen Teich ertrunken aufgefun­den. Die Urfache für den verzweifelten Schritt konnte bisher nicht ermittelt werden.

* Wiefeck, 8. Mai. Der Spar - und Vor­schußverein eGmbH. Wiefeck hielt am Samstag im Saale von Daniel Erb seine Gene­ralversammlung ab. Dem Geschäftsbericht des Rech­ners August Schmitt war zu entnehmen, daß sich die Kasse in einem äußerst günstigen Stande be­findet. Das ging auch aus dem Bericht des Revi­sors hervor. Der Reingewinn betrug 1380,80 Mark. An Dividende werden 5 v. H. vergütet, der Rest wird dem Reservefonds zugeteilt. Im verflossenen Geschäftsjahr ist ein besonders starker Aufschwung zu verzeichnen. Infolge des Ablebens des seitherigen Rechners Karl Schäfer wurde die Rechnerstelle dem Vorstandsmitglied August Schmitt im Laufe des Jahres übertragen. Der schon über 30 Jahre als Aufsichtsratsvorsitzender tätige Landwirte und Wagnermeister Wilhelm Schäfer legte infolge hohen Alters fein Amt nieder. Herzliche Worte der Anerkennung für feine langjährigen treuen Dienste wurden ihm gezollt. Für die aus dem Aussichts- rat ausscheidenden Mitglieder wurde Ersatzwahl vorgenommen. Alle nachgesuchten Kredite konnten fast vollständig befriedigt werden, so daß die Kasse in volkswirtschaftlichem Sinne ihre Aufgabe er­füllt hat.

X Wieseck, 7. Mai Denselben Weg, den am Konfirmationstag unsere 60 Ko.nfirmanden mit ihrem Pfarrer gingen, vom Pfarrhof in die Kirche, zogen am letztenSonntag des guten Hir­ten" unsere ABC. -Schützen zur Schulanfänger­andacht, einer Feier, die hier schon seit 1919 einge- führt ist. Da eine größere Anzahl der kleinen Schulanwärter" aus gesundheitlichen Gründen zu­rückgestellt wurde, sind nur 18 Knaben und 24 Mädchen in die Schule ausgenommen worden, wo sie Lehrer Heller anvertraut sind. Der blumen­geschmückten Schar trug ein Junge den Wimpel der Kinderkirche voran. Den Gottesdienst verschönte die Chorschule, geleitet von Lehrer Schneider, mit den Chören:Mit dem Herrn fang alles an" und Großer Gott, wir loben dich". Am Schluß erhiel­ten die Kinder Fleißkärtchen; es folgte im Pfarrhof die übliche Bildaufnahme.

wg. Aus dem Bus ecker Tal, 8.Mai. Der Saaten st and des Winter- und des Sommergetreides ist ausgezeichnet. Der Klee, der in unserer Gemarkung oer Feldbereini-