Gesundheit", in dem früher die Zahnklinik untergebracht war, hat nunmehr das neue Institut sein Heim gefunden. Der notwendige Umbau ist zur Zeit in vollem Gange. In der Hauptsache handelt es sich um das Herausnehmen von Zwischenwänden und das Aufstellen neuer Wände. Die Umbauarbeiten werden von dem Erbauer des Hauses der Gesundheit, Architekt Ernst B a l s a r geleitet.
In unmittelbarer Nähe des Paternosters und der Haupttreppe wird die Aufnahmestation eingerichtet werden. Ihr gegenüber bekommt die Polyklinik ihren Platz, daneben die Untersuchungsräume, die Röntgenstation und der Photoraum. Außerdem wird ein umfangreicher Archivraum eingerichtet. An der Mainseite befinden sich die Krankenzimmer. Hier werden in Einzel- und Doppelzimmern 12 Betten aufgestellt. Auch die Teeküche wird an dieser Seite ihren Raum haben. Die Verpflegung der hier untergebrachten Patienten erfolgt vom Städtischen Krankenhaus aus.
Aus der provinzialhaupistadi.
Balkon-Premiere.
Lange genug hat er in einsamer Vernachlässigung getrauert, lange genug hat er endlose Monate hindurch nur Frost und Langeweile erlebt, der Balkon vor unserem Fenster. Nur der Schnee und bestenfalls die Spatzen haben sich auf ihm niedergelassen, und der Weihnachtsbaum, der sechs Tage lang bis zum heiligen Abend auf ihm gelegen, blieb das einzige Abenteuer, das seinen öden Stunden beschert war. Er hat erbärmlich gefroren, während wir behaglich am Kachelofen geplaudert haben, und war er im Sommer der begehrteste Fleck der ganzen Wohnung, so hat er sich später sieben Monde lang als überflüssiges Gemäuer fühlen müssen.
Dem soll nun anders werden! Der stolze Augenblick ist gekommen, in dem der Balkon wieder in die Geschichte des Alltags eintritt, ein neugekrönter König des Wohnungslebens, ein großzügiger Spender sommerlicher Freuden.
Man kann uns nicht Übelnehmen, daß wir im Winter mehr an Kohlen oder Skistiefel gedacht haben als an Balkons und Geranienzucht. Aber unter der Oberfläche hat die Sehnsucht nach den paar Quadratmetern Zementboden still geglimmt wie ein Fünkchen in der Asche. Das offenbart sich jetzt in den ersten warmen Sonnentagen mit großer Deutlichkeit. Mit einem Mal können wir es gar nicht mehr abwarten, dort draußen zu sitzen und die Nase vergnügt in die blaue Luft zu stecken. Wir blicken prüfend zum Himmelgewölbe und ermutigend auf das Thermometer, wir besprechen-mit Ausführlichkeit die Frage, ob man schon kann oder ob man noch nicht kann, und wir machen uns gegenseitig Mut mit Bemerkungen wie: „Wenn man sich eine warme Jacke anziehen würde ..." oder „Denk nur im vorigen Jahr, da haben wir schon ..."
Der Balkon lockt, aber der Schnupfen lauert. Und wenn der wahre Balkonfreund auch von letzterem nicht spricht, so weiß er doch aus Erfahrung, daß der Weg zum ersten Kaffeestündchen auf der geliebten Plattform häufig mit Schnupftüchern gepflastert ist. Doch erst in der Nichtachtung schlechter Erfahrungen zeigt sich die wahre Liebe. Und so sitzen wir denn eines Tages draußen, blinzeln in die Sonne und übertönen das Frösteln in unseren klammen Gliedern mit begeisterten Ausbrüchen über die schon so bemerkenswerte Milde der der frühlingsfrischen Luft.
In den Drogerien aber geht das Terpentin. Denn die Balkonmöbel müssen gestrichen werden, und Oelfarbe bekommt man nur mit Terpentin vom Jackenärmel. Für jeden zünftigen Balkonling ist das Anstreichen seines Inventars einfach Ehrensache. Und wenn es nicht der Tisch oder die Klappstühle sind, so müssen es wenigstens die Blumenkasten sein. Mit edlem Eifer und vielen Spritzern wird dann der Pinsel geschwungen, zur Erbauung der umstehenden Kinder, zum Grame aber der fleckenentfernenden Hausfrau.
Und nun rückt ein zweites, brennendes Problem in den Vordergrund, das ist die botanische Frage. Die Frau will Geranien und der Mann will Petunien und die Kinder wollen Kresse. Ein jedes kann dabei bekräftigend auf knallbunte Samenbeutelchen rotifen, deren optimistische Aufdrucke gerade diesem Inhalt eine unerhörte Blütenpracht verheißen. Die Sache endet, wie sie enden muß, mit einem Kompromiß. Man beschließt, durch verschiedenartigste Aussaat dem Balkon die reizvolle Note pflanzlicher Vielfalt zu verleihen. Mutter wird dann in diesem Jahr bestimmt die roten Stuhlkissen nähen, und Vater wird die Markise diesmal mit Sicherheit reparieren.
Und so wollen wir nun beginnen mit dem romantischen Leben draußen hoch über der Straße, Freunde! Lasset uns mit Würde auf die weißlackierten Stühle setzen und die Balkonsaison mit geziemendem Frohsinn eröffnen! Lasset uns freigiebig die junge Aussaat begießen, und laßt uns die neuen Geranienpflänzchen mit Hingabe und künstlich bedüngen, laßt uns die erste Bowle im Freien anrühren und des Abends den bunten Lampion entzünden! Auf daß uns bei der Premiere der Schnupfen erspart bleibe! H. B. v. M. Besuche beim Herrn Reichsstatthalter nur Mittwochs.
LPD. Die Zentralabteilung der Hessischen Landesregierung teilt mit: Publikumsbesuche bei dem Herrn Reichsstatthalter können regelmäßig Mittwochs zwischen 11 und 13 Uhr in seinem Amtsgebäude in Darmstadt, Neckarstraße 7, stattfinden. Die Besuche müssen jedoch rechtzeitig vorher schriftlich angemeldet werden unter kurzer Angabe des Sachverhalts und des Besuchszwecks.
Lan dschastsbund Bolkstum und Heimat.
Ottering Gießen.
Der Singkreis Gießen und der Volkstanzkreis Gießen im Landschaftsbund Volkstum und Heimat find z. Z. im Neuaufbau ihrer Arbeit begriffen. Es ist daher jetzt der Zeitpunkt günstig zum Beitritt neuer Mitglieder. Alle Volksgenossen, die deutsche Hausmusik und deutschen Volkstanz lieben, sind herzlich willkommen.
Anmeldung zum Singkreis bei Otto S i e g - l e r jeden Mittwoch, 20.15 Uhr, im Zeichensaal der Schillerschule (Chorbuch: „Gesellige Zeit"), Anmeldung zum Dolkstanzkreis bei Karl B e n k Donnerstags, 20.15 Uhr, in der Turnhalle der Schillerschule. Im Volkstanzkreis ist die Beteiligung frei, der Singkreis erhebt von den ordentlichen Mitgliedern einen monatlichen Beitrag von 20 Pf., von den außerordentlichen Mitgliedern 40 Pf.
In den Singkreis eingegliedert ist die „Arbeitsgemeinschaft für alte Musik" (Streicher, Blockflöten, Viola da Gamba, Cembalo, Bärenreiter, Kallmeyer). Besondere Spielabends
Oie Hitlerjugend errichtet Zeltlager!
Ein Zwiegespräch.
„Heil Hitler!" Karl! — Heil Hitler!
Du, sag mal Karl, gehst du eigentlich auch mit in das Zeltlager von unserem Bann?
Mensch! wie kannst du so etwas überhaupt fragen, das ist doch ganz klar. Du vielleicht nicht?
Doch, wahrscheinlich, aber genau weiß ich es noch nicht. Ich hab' es nämlich nicht so einfach wie du, ich stehe im Beruf und da hält es ziemlich schwierig, ein paar Tage zum Besuch unseres Zeltlagers frei zu bekommen. Du als Schüler hast es darin bedeutend leichter, als ich.
Aber das macht doch gar nichts, Heinz! Da gehst du ganz einfach zum Gefolgschaftsführer und sprichst mit ihm Über die Sache. Der setzt sich dann mit Deinem Meister in Verbindung und bittet diesen, dich für die acht Tage des Zeltlagers zu beurlauben.
Ja, das schon, aber glaubst du, mein Meister wird mich freigeben?
Das glaube ich bestimmt, denn ein richter Meister weih, daß in einem Zeltlager der HI. etwas gelernt wird, was dem Jungen, der bei ihm in der Lehre oder in Arbeit steht, auch beruflich zugute kommt, und er weiß fernerhin, daß dort die richtige Volksgemeinschaft zu finden ist. Und dann weiß er weiterhin, daß sein Lehrling, wenn er aus dem Lager zurückkommt, nochmal so gerne und freudig wieder an seine Arbeit zurückkehrt.
Ja natürlich, das würde ich ja dann auch tun, und ich würde ihm dadurch danken, daß ich soviel als möglich arbeiten und lernen werde. Ich geh am besten gleich mal zum Gefolgschaftsführer!
Heil Hitler! — Heil Hitler!
Wegen Meineids vor dem Schwurgericht.
Am gestrigen Dienstag fand die erste Schwurgerichtssitzung beim Landgericht Gießen statt. Als erster Fall wurde gegen den 23jährigen Friedrich S ch r e i tz und den 68jährigen Julius König, beide aus Bad-Nauheim, verhandelt.
Der Angeklagte Schreitz war wegen Meineids und der Angeklagte König wegen Verleitung zum Meineid angeklagt.
Der Angeklagte Schreitz, der nack der Schulentlassung bei dem Angeklagten Könia das Metzgerhandwerk erlernte und heute noch bei diesem bedienstet ist, hatte am 21. Dezember 1933 als Zeuge in der am Amtsgericht Bad-Nauheim anhängig gewesenen Ehescheidungssache des Angeklagten König unter Eid unwahre Angaben gemacht. U. a. hatte Schreitz unter Eid ausgesagt, daß die Ehefrau des Angeklagten König sowie deren Tochter öfter in ein Cafä gegangen seien und er sie dort auch öfter habe sitzen sehen, obwohl die Familie König wirtschaftlich sehr zu kämpfen gehabt habe. Außerdem machte der Angeklagte Schreitz vor Gericht Angaben über von einem Zeugen R. dem Angeklagten König gegenüber gemachte Aussagen, die die Ehefrau König betrafen, aber der Wahrheit nicht entsprachen. Weiterhin behauptete in der gestrigen Hauptverhandlung der Angeklagte Schreitz, daß außer ihm die als Zeugin vernommene I. ebenfalls jene Angaben auf ihrem Lauscherposten hörte.
Der Angeklagte Schreitz behauptete, während der Unterredung des Angeklagten König mit dem Angeklagten R., hinter der Türe stehend, sich Notizen über den Inhalt des Gespräches gemacht zu haben, während ihm zur Last gelegt wird, diese Notizen, die in der heutigen Verhandlung als Beweismittel Vorlagen, an einem Abend geschrieben zu haben, als die Zeugenladung ihm zugestellt worden sei, und zwar solle der Angeklagte König ihm dies vor- geschrieben haben.
Dem Angeklagten König wurde zur Last gelegt, den Angeklagten Schreitz zum Meineid angestiftet zu haben, indem er einige Zeit vor dem Termin am 21. Dezember 1933 dem Angeklagten Schreitz dessen zu machende Aussage schriftlich niedergeschrieben und ihn veranlaßt habe, dies, als der Wahrheit entsprechend, zu beschwören. Außerdem hatte der Angeklagte König einen gewissen Sch. zum Meineid verleiten wollen.
Die beiden Angeklagten bestritten in der heutigen Hauptverhandlung jede ihnen zur Last gelegte
Straftat. Zwei während der Untersuchungshaft seitens des Angeklagten König an Jemen Schwager gerichtete Kassiber, die beschlagnahmt worden waren, belasteten diesen Angeklagten ebenfalls.
Zum Zweck der Aufklärung oes Sachverhalts mußte eine umfangreiche, mehrere Stunden andauernde Beweisaufnahme stattfinden. Hier waren es besonders die Zeugen R. und I., die die Angeklagten stark belasteten. Von feiten der Verteidigung wurde durch Kreuzfragen festgestellt, daß Unstimmigkeiten, in der Präzision der Angabe dieser beiden Zeugen vorhanden waren. Nach beendigter Beweisaufnahme standen Aussage gegen Aussage, daher nahm die Beweisaufnahme auch sehr viel Zeit in Anspruch.
Nach kurzer Pause begannen die Plädoyers. Der Vertreter der Anklage hielt auf Grund der stattgefundenen Beweisaufnahme beide Angeklagte für überführt. Er beantragte gegen den Angeklagten Schreitz eine Zuchthaus ft rafevoneinem Jahr sechs Monaten wegen Meineids und für den Angeklagten König wegen vorsätzlicher Anstiftung zum Meineid in zwei Fällen unter Bildung einer Gesamt st rase 3 Jahre Zuchthaus, Aberkennung bei beiden Angeklagten der Fähigkeit als Zeugen bzw. Sachverständigen und die erlittene Untersuchungshaft wegen des hartnäckigen Leugnens der beiden Angeklagten nicht anzurechnen.
Die Verteidigung hielt eine Ueberführung der beiden Angeklagten für nicht erwiesen und beantragte Freisprechung derselben.
Nach halbstündiger Beratung verkündete das Gericht folgendes
Urteil:
„Der Angeklagte S chrei h wurde wegen Meineids zu einer Zuchthausstrafe von elnemIahr unter Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft von vier Monaten, der Angeklagte König zu einer Zuchthausstrafe von 2 Jahren unter Anrechnung von drei Monaten Untersuchungshaft verurteilt. Schreitz wurden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von zwei Jahren und König auf die Dauer von fünf Jahren aberkannt, sowie bei beiden Angeklagten auf dauernde Eidesunfahig- kelt als Zeuge und Sachverständige erkannt.
vorerst nach Übereinkunft. Instrumentalisten und Sänger sind besonders willkommen.
Atteriumsfunde sind zu melden.
LPD. Die Zentralabteilung der Hessischen Landesregierung teilt mit: Das hessische Denkmalsschutzgesetz vom 16. Juli 1902 ordnet an, daß Ausgrabungen nach Bodenaltertümern nur mit Genehmigung des Denkmalspflegers erfolgen können, und daß gelegentliche Funde durch den Eigentümer des Grundstücks oder der sonst Verfügungsberechtigten fpäteftens am folgenden Tage der Bürgermeisterei oder dem Kreisamt gemeldet und zur wissenschaftlichen Bearbeitung an den zuständigen Denkmalspfleger abgeliefert werden müssen, wodurch das Eigentumsrecht nicht berührt wird. Zum Zwecke einer möglichst vollständigen, rechtzeitigen und sachgemäßen Erfassung der Bodenaltertümer werden diese Bestimmungen in Erinnerung gebracht und außerdem angeordnet, daß die Meldung spätestens am folgenden Tage direkt an den zuständigen Denkmalspfleger zu erfolgen hat (für Starkenburg und Rheinhessen an Professor Dr. Behn, Mainz, Römisch-Germanisches Zentralmuseum, für Ooerhessen an Dr. Richter, Gießen, Oberhessisches Museum). Bei Funden auf fiskalischem oder Gemeindeeigentum haben die zuständigen Beamten, bei Arbeiten der Kultur- und Bauämter die aufsichtsführenden Beamten dem Denkmalspfleger Meldung zu erstatten, wenn solche nicht schon durch den Finder selbst erfolgt ist. Bei allen Bodenarbeiten sind die Arbeiter auf die Möglichkeit solcher Funde, auf die Pflicht zur sorgsamen Behandlung und Anmeldung derselben und auf deren Bedeutung für die Kenntnis der nationalen Vorgeschichte hinzuweisen.
Schwerer Verkehrsunfatt.
Am gestrigen Dienstag ereignete sich zwischen 9 und 10 Uhr auf der Straße Heuchelheim—Gießen ein schwerer Verkehrsunfall. Der Lenker eines Lieferkraftwagens einer Dorlarer Firma wollte auf der Fahrt nach Gießen drei Jungen im Alter von 14 bis 15 Jahren, die auf der Straße nebeneinander fuhren, überholen. Der Kraftfahrer gab Signal, die Jungens versuchten darauf, hintereinander zu fahren. Der jugendliche Zigarrenarbeiter Ernst Römer, der am linken Flügel der Gruppe fuhr, wollte plötzlich, um nicht zu Fall zu kommen, links ausweichen. Er tat es aber im gleichen Augenblick, als das Auto bereits auf gleicher Höhe war. Das Unglück war nicht mehr zu verhüten. Der Junge wurde zu Boden geschleudert, erlitt eine klaffende Wunde am Hinterkopf sowie einen Armbruch und wurde besinnungslos in die Klinik nach Gießen gebracht. Der Kraftwagenführer des Lieferwagens bemühte sich sofort um den Verletzten. Die Polizei nahm den Tatbestand auf.
Grenzen des Abzugs von Beiträgen an Berufsvereinigungen.
Aus den Mitteilungen, die der Wirtschaftsprüfer Hermann Will (Gießen) regelmäßig herausgibt, lesen wir folgendes:
„Auch nach dem neuen Einkommensteuergesetz sind Beiträge an Berufsvereinigungen als Werbungskosten abziehbar (§ 9 Ziffer 3 EinkStG.). Ein
Steuerpflichtiger hatte nun auch den Abzug derjenigen Ausgaben verlangt, die ihm dadurch entstanden sind, daß er regelmäßig Veranstaltungen seines Berufsverbandes besuchen mußte. Der Reichsfinanzhof hat diesen Abzug abgelehnt. Er steht auf dem Standpunkt, daß die Teilnahme an Veranstaltungen von Berufs- und Standesorganisationen für jeden Steuerpflichtigen notwendig sei, und daß deshalb die Sonderausgaben bei Besuch von Veranstaltungen, die private Lebenshaltung betreffen, nid)t aber den Beiträgen, die das Gesetz allein ausdrücklich für abziehbar erklärt, gleichgestellt werden dürfen (RStBl. 1935, S. 414)."
Daten für den 9. Mai.
1688: Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, in Potsdam aeftorben (geboren 1620); — 1760: Graf Nikolaus Ludwig von Zinzendorf, Stifter der Brüdergemeinde, in Herrenhut gestorben (geboren 1700); — 1796: Joseph Meyer, der Gründer des Biographischen Instituts, in Gotha geboren (gestorben 1856); — 1805: Friedrich v. Schiller in Weimar gestorben (geboren 1759); — 1843: der Maler Anton v. Werner in Frankfurt a. d. O. geboren (gestorben 1915); — 1907: der Reichsjugendführer Baldur v. Schirach in Weimar geboren.
vocnotizen.
— Tageskalender f ü r Mittwoch: NS.-Gemeinfchaft „Kraft durch Freude", Sport- kurfe, 20 bis 21 Uhr und 21 bis 22 Uhr, Volksbad: Schwimmen. — Stadttheater, 19,30 bis 22,15 Uhr: „Madame Butterfly". — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Die Freundin eines großen Mannes". — Gas-Gemeinfchaft Gießen, 20 Uhr, Caf6 Leib: Bunter Gas-Abend. — B. O. Gießen, 20,30 Uhr im Hindenburg: B. O.-Adend.
— Stadttheater Gießen. Heute, 19.30 Uhr, zum ersten Male die Oper Puccinis „Madame Butterfly"; diese Opemaufführung bildet die vierte Oper im Opern-Zyklus des Spielplans. Leitung haben W r e d e und C u j e; die Hauptpartien liegen bei Maria Perry und Heinz Weiser. Ende 22.15 Uhr.
— Zwei bunte Gasabende. Die Gasgemeinschaft Gießen veranstaltet am heutigen Mittwoch und morgigen Donnerstag jeweils im Saale des Cafe Leib bunte Gasabende, die eine Fülle der unterhaltenden und lehrreichen Darbietungen bringen werden. Frau Johanna Kalbfleisch wird einen Vortrag über das Thema „Wege zur billigen Küche" halten. Kochvorführungen auf modernen Gasherden find ebenfalls vorgesehen. Kost^ proben von der Edeka und der Metzgerinnung gelangen zur Verteilung. Im unterhaltsamen Teil der Veranstaltung wirken Mitglieder des Gießener Stadttheaters Hansi S a l z m a n n, Paul Nieren, Luise Decker, Gert Geiger und Hans Seitz mit. Maja von Rabenau wird mit einem Kinderballett ebenfalls zur Unterhaltung beitragen. Für musikalische Darbietungen sorgt die Kapelle E i n b r o d. Die ermäßigten Voroerkaufskarten sind ab heute nur bei Rud. Rödiger, Walltor st raße 35, bei August Wallenfels, Marktplatz 17, und im Städtischen Gaswerk, Gartenstraße 3, I erhältlich. Auf die heutige Anzeige fei besonders aufmerksam gemacht.
— Relchsbahn-Svnderzug nach Oberstdorf. In der Zeit vom 25. Mai bis 2. Juni verkehrt ab Frankfurt a. M. ein Reichsbahn-Sonderzug (große Fahrpreis-Ermäßigung) nach Oberstdorf. Näheres ist aus der heutigen Anzeige ersichtlich. *
** Gegen d ie böswillige Verunrei» nigung Des Lahnwafsers. Die Polizeidirektion hat schon mehrfach darauf hingewiesen, daß vorsätzliche und fahrlässige Verunreinigung des Lahnwassers strafbar ist. Das Wersen von Unkraut, Kadavern und Gegenständen, sowie das Gießen von verunreinigenden Flüssigkeiten aller Art in die Lahn stellt also eine strafbare Verunreinigung des Flußwassers dar. Die Polizei- und Feldschutzbeamten werden in der Folge auf die Verunreinigung des Lahnwafsers besonderes Augenmerk richten und vorkommendenfalls unnachsichtlich Anzeige erstatten.
Amtsgericht Gießen.
Ein zwanzig Jahre altes Mädchen aus Frankfurt a. M. war des Einbruchsdiebstahls angeklagt. Die Angeklagte war in Lollar tätig. Während der Abwesenheit des Wohnungsinhabers im Monat Oktober erbrach sie mit einer Eisenfeile eine verschlossene Schublade, entwendete ca. 35 Mark Bargeld und außerdem zwei Kleider, einen Unterrock, einen Schlüpfer, zwei Paar Damenstrümpse und einen Koffer. In der gestrigen Hauptverhandlung zeigte die Angeklagte Reue, versprach außerdem, nachdem die entwendeten Gegenstände von ihr bereite zurückgegeben worden sind, Erstattung des von ihr entwendeten Barbetrags. Mit Rücksicht darauf, daß die Angeklagte noch nicht vorbestraft ist, wurde gegen sie auf die gesetzliche Mindeststrafe, drei Monate Gefängnis, erkannt. Die Angeklagte trägt weiterhin die Kosten des Verfahrens.
Zwei Männer aus Gießen, beide wiederholt, darunter auch wegen Bettelns vorbestraft, hatten sich gestern wieder einmal wegen Bettelns in den Straßen von Ober-Bessingen zu verantworten. Die Angeklagten haben vor den Häusern in Ober-Bessinaen gesungen und dafür Gelder gesammelt. In diesem Verhalten sah das Gericht einwandfrei verstecktes Betteln und verurteilte die Angeklagten zu zwei bzw. einer Woche Haft und Kostentragung. Bei der Strafzumessung wurde die Anzahl der Vorstrafen beider Angeklagten strafschärfend berücksichtigt.
Oberhessen.
Saarländer in Nidda zu Gast.
$ Nidda, 7. Mai. Mit großem Jubel wurden gestern die mit Anbruch der Dunkelheit eintreffenden 192 Saargäste begrüßt, die Bürgermeister Philippi auf dem Marktplatz herzlich willkommen hieß. Sie waren in vier Reichskraftwaben um 6 Uhr vom Saarland abgefahren und besichtigten zunächst unter fachkundiger Führung die Meliorationsarbeiten im Ried. Die Gäste fanden in Büraerquartieren dahier Erfrischung und Stärkung. Am Abend fand von feiten der Bürgerschaft eine offizielle Begrüßung zu Ehren der deutschen Brüder von der Saar in der Turnhalle statt, die bis zum letzten Platz gefüllt war. Zur Ausgestaltung des Abends hatten sich Turnverein, Gesangverein Sängerkranz Nidda und Ruppertenrod, Freiwilliger Arbeitsdienst und Feuerwehrkapelle in den Dienst der Sache gestellt. Abwechslungsreich waren die Begrüßungsreden. 11. a. erwähnte der Stellvertreter des Gauleiters, Pa. S t ö h r, daß der Führer alle Stände zur Aufbauarbeit aufgefordert habe und das deutsche Land instandsetzen, sich selbst zu ernähren. Dies sei die Aufgabe des Bauernstandes, der ihm getreulich folgen solle. In den Reden der Saarländer, die vor allem ihren Dank für den überaus herzlichen Empfang aussprachen, kam die innige Freude über die Wieoervereinigung mit dem Deutschen Reiche zum lebhaften Ausdruck. In angeregter Weise verlief der Abend, bis man sich spät trennte. Heute morgen um 8 Uhr fuhren Die Gäste über Bad Selters durch das Niddertal nach Grebenhain, wo ihnen Vermessungsrat Planz (Darmstadt) die großen Vorteile der Feldbereinigung erklären wird, die er seiner Zeit dort ausgeführt hat.
Landkreis Gießen.
* Klein-Linden, 8. Mai. Der hiesige etwa 50 Jahre alte Einwohner W. Kl. machte in der vergangenen Nacht feinem Leben ein Ende. Er wurde in einem kleinen Teich ertrunken aufgefunden. Die Urfache für den verzweifelten Schritt konnte bisher nicht ermittelt werden.
* Wiefeck, 8. Mai. Der Spar - und Vorschußverein eGmbH. Wiefeck hielt am Samstag im Saale von Daniel Erb seine Generalversammlung ab. Dem Geschäftsbericht des Rechners August Schmitt war zu entnehmen, daß sich die Kasse in einem äußerst günstigen Stande befindet. Das ging auch aus dem Bericht des Revisors hervor. Der Reingewinn betrug 1380,80 Mark. An Dividende werden 5 v. H. vergütet, der Rest wird dem Reservefonds zugeteilt. Im verflossenen Geschäftsjahr ist ein besonders starker Aufschwung zu verzeichnen. Infolge des Ablebens des seitherigen Rechners Karl Schäfer wurde die Rechnerstelle dem Vorstandsmitglied August Schmitt im Laufe des Jahres übertragen. Der schon über 30 Jahre als Aufsichtsratsvorsitzender tätige Landwirte und Wagnermeister Wilhelm Schäfer legte infolge hohen Alters fein Amt nieder. Herzliche Worte der Anerkennung für feine langjährigen treuen Dienste wurden ihm gezollt. Für die aus dem Aussichts- rat ausscheidenden Mitglieder wurde Ersatzwahl vorgenommen. Alle nachgesuchten Kredite konnten fast vollständig befriedigt werden, so daß die Kasse in volkswirtschaftlichem Sinne ihre Aufgabe erfüllt hat.
X Wieseck, 7. Mai Denselben Weg, den am Konfirmationstag unsere 60 Ko.nfirmanden mit ihrem Pfarrer gingen, vom Pfarrhof in die Kirche, zogen am letzten „Sonntag des guten Hirten" unsere ABC. -Schützen zur Schulanfängerandacht, einer Feier, die hier schon seit 1919 einge- führt ist. Da eine größere Anzahl der kleinen „Schulanwärter" aus gesundheitlichen Gründen zurückgestellt wurde, sind nur 18 Knaben und 24 Mädchen in die Schule ausgenommen worden, wo sie Lehrer Heller anvertraut sind. Der blumengeschmückten Schar trug ein Junge den Wimpel der Kinderkirche voran. Den Gottesdienst verschönte die Chorschule, geleitet von Lehrer Schneider, mit den Chören: „Mit dem Herrn fang alles an" und „Großer Gott, wir loben dich". Am Schluß erhielten die Kinder Fleißkärtchen; es folgte im Pfarrhof die übliche Bildaufnahme.
wg. Aus dem Bus ecker Tal, 8.Mai. Der Saaten st and des Winter- und des Sommergetreides ist ausgezeichnet. Der Klee, der in unserer Gemarkung oer Feldbereini-


