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Nr. 83 Zweiter Matt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)Montag, 8. April M5

Sie Finanzierung des Kleinwohnungsbaus.

Ueberraschend bringt das vom 30. März datierte Gesetz einen Entschluß der Reichsregierung, der für alle Hausbesitzer, soweit sie die Hauszinssteuer nicht abgelöst haben, von großer Bedeutung ist. Ab 1. April sollte ursprünglich die Hauszinssteuer­ermäßigung von 25 v. H. in Kraft treten. Nicht nur der Hausbesitz knüpfte Hoffnungen daran, sondern auch die Mieter, vor allem die von gewerblichen und geschäftlichen Räumen, rechneten mit einer Mietsenkungsaktion, die die Zinsermäßigung wir­kungsvoll von einer anderen Seite unterstützt hätte. Diese Hoffnungen ließen sich jedoch noch nicht er­füllen. Praktisch ändert sich mit dem 1. April für den Hausbesitz nichts. Jeder Eigentümer muß den Betrag für die Hauszinssteuer in der bisheri­ge n Höhe aufbringen, nur daß 25 v. H. davon zwei Jahre lang vom Reich abge­zweigt undfür die Finanzierung des Kleinwohnungsbaues und der Klein­siedlung verwandt werden. Der Haus­besitzer zahlt also die 25 v. H. sozusagen in eine Art von Zwangssparkasse. Er bleibt juristisch der Eigen­tümer dieser neuen Anleihestücke, aber seine Ver­fügungsfreiheit ist auf absehbare Zeit eingeschränkt.

Wie hoch das Reich den Hausbesitzern die neue Anleihe verzinsen wird, steht noch nicht fest. Als die Sparkasse vor einigen Monaten die 500 Millionen Reichsanleihe übernahmen, gewährte ihnen das Reich einen Zinssatz von 4,5 v. H. bei einer jährlichen Amortisation von 2 v. H. Vielleicht wird man es bei den Hausbesitzern ähnlich gestalten. Die Summe, die dem Reiche aus dieser neuen An­leihe zufließt, ist beträchtlich; sie dürfte sich auf etwa 150 bis 200 Millionen RM. jährlich belaufen und also der Spassrkassenanleihe an Umfang gleickkom- men. Es ist dagegen mit Sicherheit anzuneymen, daß das Reich den Verkauf bzw. dem freien Ver­kehr auf dieser neuen Anleihe besonderen Schutz­

maßnahmen unterwerfen wird, um zu verhindern, daß durch ein raschesauf den Marktwerfen" der Anleihestücke der Kurs der Anleihe sinkt und damit Zweck und Sinn der Anleihe in das Gegenteil um­gewandelt wird. Durch diese neue Anleihe darf in keinem Falle das Konsolidierungswerk auf dem Anleihemarkt gestört werden.

Es handelt sich für den Hausbesitzer um eine Kapitalsanlage auf weite Sicht. Wie lange die Laufzeit der Anleihe betragen wird, ist noch nicht bekannt. Auch die vorliegende Regelung erweist sich als ein Glied in der Kette von Maß­nahmen, die darauf hinzielen, ohne Behinderung des Kapitalverkehrs und der Kapitalbildung frei werdende Summen sofort für Zwecke der Arbeitsbeschaffung zu verwenden, um da­durch den Kampf gegen die Erwerbslosigkeit weiter fortzuführen. Früher steuerte man derartige Beträge einfach weg, mochte darüber auch ein ganzer Stand beinahe zugrunde gehen. Heute läßt das Reich dem Eigentümer den Wert, sorgt aber dafür, daß diese Ermäßigung sofort einem staatsnotwendigen Ziel nutzbar gemacht wird. Das mag für den davon betroffenen Hausbesitzer nicht immer erfreulich sein, muß aber vom Gesichtspunkt des Gemeinnutzes aus getragen werden. Ist die Krisenzeit überwunden, so wird der Besitzer in späteren Jahren die Erspar­nisse nachträglich genießen und frei verwenden können.

Man wird sich noch entsinnen können, wie man am Ende des Jahres 1934 auf dem Kapitalmarkt Ausschau hielt nach Quellen, aus denen für die Finanzierung des Kleinwohnungsbaues und der Kleinsiedlung geschöpft werden konnte. Das Reich konnte angesichts seiner unzähligen anderweitigen Aufgaben nicht daran denken, große Mittel für den Wohnungsbau freizumachen. Andererseits lag es auch gar nicht im Interesse des nationalsozialisti-

Tie Einweihung des Reubaues der Muer LlniversM.

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Reichswissenschaftsminister Rust weihte den Neubau der Kölner Universität ein. Vor dem neuen Uni­versitätsgebäude fand dann ein Vorbeimarsch des Freiwilligen Arbeitsdienstes statt, den unser Bild zeigt.

Alt-Hamburger Histörchen.

Don Hans Georg Maier.

Wie ehedem ein Anwalt Karriere machte.

Gegen Ende des sechzehnten Jahrhunderts am­tierte in Hamburg ein Anwalt Joachim Barckhan, bei dem der Umgang mit den Akten solchen Durst zu hinterlassen pflegte, daß er dem Ratskeller endlich über alles Maß verschuldet war. Der gute Mann kam dadurch aber nicht in Verlegenheit. Schon als er 1587 der Kämmerei vorgeschlagen hatte, für sie alle den Grasbrook betreffenden Prozesse umsonst zu führen, wenn man dafür seinen Kühen das W e i d e g e l d erließe, war er auf seine Kosten gekommen; denn er hielt a ch t Kühe. Und da er jetzt wohl wußte, daß seine Weinschulden zu groß waren, um in den Schornstein geschrieben zu wer­den, rückte er mit einem Vorschlag heraus, der bei der Gegenseite wiederum Annahme fand: unter der Bedingung nämlich, daß von seinen Gebühren all­mählich ihre Forderungen beglichen wurden, empfahl ihn die Ratskellerversammlung der Kämmerei nach­drücklich als Anwalt auch für die Strafsachen. Und Barckhan erhielt alsbald diesen Posten; aller­dings galt seine Bestellung als vorläufig.

Da er nun das Glück hatte, daß in der nächsten Zeit ungewöhnlich viele Friedensbrecher, Backen­schneider, Diebe, Falschmünzer und andere Misse­täter zur Aburteilung gelangten, war er bereits nach fünf Jahren seiner Verpflichtungen an die Ratsweinkellerei ledig. Und weil er sich, wie aus dem Berichteten hervorgehen mag, als sehr tüchtig erwiesen hatte, ward er obendrein auch für die Dauer als fiskalischer Anwalt berufen.

Doktor vier.

In früheren Zeiten kam es den Hamburgern nicht daraus an, selbst ein Weibsstück, das es verdiente, an den Galgen zu hängen: was noch im März 1619 einer üblen Hochstaplerin widerfuhr, welcher man allerdings vor der letzten Prozedur Männerkleider überzog. Hundert Jahre zuvor wurde das Straf­recht natürlich um nichts milder geübt, und so endete jener berüchtigte Betrüger, der unter dem Namen eines Doktor Viet die Einfalt in gewissenlosester Weise ausgenutzt hatte, denn auf dem Scheiter­haufen. Dieser Doktor Viet war zuletzt gar als Bademöhme" verkleidet nach Hamburg gekommen, um den Neugeborenen ans Licht zu helfen; bald schien es schon, als bekäme er Aussichten auf den gut dotierten Posten der Ratswehmutter . ., da er­eilte ihn, wir haben aus begreiflichem Grunde nichts über die näheren Umstände überliefert er» hatten, noch rechtzeitig die Entdeckung

Man muß aber wissen, daß dieses seltsamste Bademöhme", welche Hamburg gesehen, durch den Ruf bestochen hatte, den sie sich voraüsschickte: sie wollte nämlich geradewegs aus England stammen. Und so liegt in der Düpierung, der manches aus­landliebe Gemüt verfiel, doch eine tiefere Bedeu­tung, welche den Nachgeborenen zur Warnung ge­dient hat.

Bier- und Aalsuppe.

Im Sommer des Jahres 1307 brachte das Ham­burger Bier den Rat in einige Verlegenheit: stieg doch der würzige Trank einem Bremer und einem Lübecker Bürger, welche im Gasthof abends über die Vorzüge ihrer Vaterstädte derart hitzig ins Ge- müt, daß am Ende der eine den anderen einen Lüg­ner hieß. Worauf der Beschuldigte beim Rat eine Klage einbrachte, und weil der Streit innerhalb des Hamburger Gebietes ausgebrochen war, auch ein Termin anberaumt wurde. Es erschienen also vor dem Rat Tylo Bodendorp aus Lübeck und Hin- rik Bersing aus Bremen; letzterer mit beglaubigter Abschrift jenes kaiserlichen Privilegs, das den Bre­mern den Schutz der Weser anvertraute, ihren Ratsherrn das Tragen von Pelzwerk und Gold ge­stattete und die Staat vom Machtbereich der Vehme ausnahm. Weil der Bremer sich stolz gebärdete, vor allem wohl, weil ihm beim verhängnisvollen Abendbier die behäbigere Zunge nicht so gehorcht hatte, daß sie der flinken und wendigen des Weser­sohnes zu folgen vermochte, hatte der Lübecker das Privileg bestritten; nun sah er sich seiner falschen Beschuldigung überführt, und es war ihm nicht be­haglich zumute, als das Gericht sich zur Beratung zurückzog.

Die Ratsherren aber beratschlagten unter sich nicht über Recht und Unrecht, sondern darüber, wie sie am ehesten der Nötigung entgingen, in öffent­lichem Spruch zu entscheiden, ob Bremen oder Lübeck der Vorrang vor den anderen Hansestädten gebührte. Denn aus solchem Widerstreit war der Handel der beiden Rechtsbegehrenden ja entsprun­gen, und so lief die Sache dahin, daß die beiden Städte in einem Urteil des Hamburger Rats gegen­einander abgewogen werden mußten, wozu sich die Ratsherren keineswegs verstehen mochten: weder wollten sie es mit den Bremern und ihrem Erz­bischof verderben noch gar vor aller Welt Lübeck, welches damals als Haupt der Hanse galt, über Hamburg erheben. Darum sandten sie schließlich den redegewandten Johann Franzoiser hinaus, da­mit er noch einmal versuchte, eine Versöhnung zwi- schen Bodendorp und Bersing herbeizuführen

Wunderbarerweise gelang das Herrn Franzoiser auch: worckus mdn schließen mag, daß die Ham»

schen Staates, die öffentliche Hand im bis­herigen Maßstabe als Bauherren auftreten zu lassen. Wir haben doch heute in Deutschland Groß­städte, in denen jeder sechste Einwohner bereits in Wohnungen haust, die öffentlich-rechtlichen Körper­schaften gehören oder kommunaler Besitz sind. Dar­um liefen die Maßnahmen des vergangenen Jah­res darauf hinaus, den Ei yenbesitz zum Haus­bau zu ermuntern. Mit überraschendem Erfolg. Im Monatsdurchschnitt des Jahres 1934 wurden nicht weniger als 5388 Bauerlaubnisse gegenüber 3911 im Jahre 1933 für Wohnungen erteilt. Man wird sich erinnern, daß die Zahl der Umbauten von Großwohnungen in Mittel- und Kleinwohnungen ein ungewöhnlich hohes Maß erreichte. Dadurch, daß das Reich sich durch seine Steuerermäßigungen, Zuschüsse usw. vor allem an den noch kapitalbe­sitzenden Mittelstand wandte, erreichte er eine ener­gische Förderung des Baues von Mittelwohnungen, nicht aber von Kleinwohnungen. Heute kann der Bedarf an mittleren Wohnungen im allgemeinen tds gedeckt bezeichnet werden.

Dagegen herrscht ein ganz offenbarer Mangel an Kleinwohnungen. Der freie Unternehmer wird sich heute der besseren Vermietungsmöglich­keit wegen immer zuerst dem Bau von Miftel- wohnungen zuwenden. Steigt die Konjunktur, so wandern die bessergestellten Mieter der Klein- und Kleinstwohnungen in die mittleren ab. Steigt um­gekehrt die Erwerbslosigkeit, so beginnt für den

Hausbesitzer der aufreibende Kleinkrieg um die Er- langung der Mieten, der so vielen Wohlhabenden das früher verfolgte Ziel des Erwerbs von Häusern als Kapitalsanlage verleidet hat. Die Sehnsucht nach Eigenheimen wuchs aber in dem Maße, in dem im letzten Jahre die Eheschließungen zu­nahmen. Außerdem lag aus den vergangenen Jah­ren ein gewisser aufgestauter Bedarf an Klein­wohnungen vor, der durch die Erwerbslosigkeit und das Zusammenrücken von Familien in einer Woh­nung erzeugt worden war und jetzt wieder aus­geglichen werden muß. Von privater Seite konnte ein entsprechender Anreiz zum Bau von Klein­siedlungen nicht erwartet werden, weil der Inter­essent selten soviel Spargroschen besitzt, um über­haupt den Grundstock zu bilden, der für den Be­ginn eines Eigenheimbaues notwendig ist. Das mächtige Aufblühen der Siedelungssparunterneh- mungen und Bausparkassen beweist, wie stark jedoch der Drang nach dem Eigenheim geblieben ist und wie stark der Staat durch die Gewährung der Steuerfreiheit für die Bausparkassenbeiträge ge­willt ist, diesen gefunben Drang zu unterstützen. Die Frage der Finanzierung der Kleinwohnungen blieb nach wie vor ungelöst. Erst durch das neue Gesetz uno die Ausnutzung der frei werdenden 150 bis 200 Millionen zeigt sich ein wirkungsvoller Ansatzpunkt zur Verwirklichung der großen Klein­wohnungsbauprojekte.

Oper und Konzert in Berlin.

Musikbrief aus der Reichshauptstadt. .

Die liebevolle und umfangreiche Pflege von Straußopern durch die Berliner Staats­oper hat seit dem Amtsantritt von Clemens Krauß als Operndirektor eine weitere Vertiefung erfahren. Das kommt am sinnfälligsten zum Aus­druck in der völligen Neueinstudierung eines so problematischen Werks, wie es dieA e g y p t i s ch e Helena" dank chres geheimnisvollen Textbuches ist. Krauß hatte den Komponisten seinerzeit ange- regt, eine klarere Fassung für Wien und Salzburg herzustellen. Diese in Gemeinschaft mit Lothar Wallerstein hergestellte Neufassung bildete die Grundlage für den neuerlichen Versuch, das Werk für die Bühne zu retten. In enger Fühlungnahme mit dem Komponisten stellte es nun Krauß als feine erste vollständig eigene Neueinstudierung zu­sammen mit dem tüchtigen Regisseur Rudolf Hart­mann in einen szenischen und musikalischen Rah­men, der durch äußerste Plastik der Bühnenvor­gänge die versponnene Psychologie noch weiter ent­wirrt und dem Publikum den Zugang durch die Realistik des großen Theaters erleichtert. Was ernst nur im Orchester Ausdruck fand, ist jetzt in die Szene übersetzt worden, die barocke Stilisierung des Bühnenbildes ist einer homerisch handgreiflichen Welt mit ägyptisch-afrikanischem Einschlag gewichen, und ein Ensemble prachtvoller Sänger setzt sich mit einem wahren Feuereifer für die Durchschlagskraft der Musik ein. Krauß gibt der Partitur eine bis in die feinsten Verästelungen suggestive Ausdeutung und reißt ine Darsteller zur Hergabe ihrer letzten Reserven mit. So kann es geschehen, daß trotz aller textlichen Bedenklichkeiten ine Oper eine so wir­kungsvolle Auferstehung feiert, wie man sie nicht für möglich gehalten hätte. Eine Sängerin vom Rcrnge Diorioa Urfuleacs übertrifft ihre bis­herigen Meisterleistungen durch den Einsatz ihrer von keiner Ermüdung getrübten, sieghaft strahlen­den Stimme für die Rolle der Helena, um deren vsychologische Problematik sich der entzückte Zu­schauer angesichts einer solchen Verkörperung nicht zu kümmern braucht. Neben ihr ein stimmfrischer Menelas von Franz Völker, ein Altair vom Range Jaro Prohaskas, Helge Roswaenge als Da-Ud, groß aufwachsend Käte Heiders­bach als Zauberin Aithra und die Stimme der Muschel ausgestattet mit dem fülligen Mezzosopran Gertrud Rüngers. Kein Wunder, daß Richard Strauß den Dank eines begeisterten Hauses ent­

gegennehmen konnte, in dem sich mit dem Führer und Reichskanzler vier Minister eingefunden hatten.

Aber auch im Spielplan der Staatsoper fest be­heimatete Straußopern, wieAriadne auf Naxos" und dasI n t e r m e z z o", erfahren eine besondere Belebung durch die Anziehungskraft eines persönlichen Dirigentengastspiels ihres Schöp­fers, das mit einem Symphoniekonzert unter seiner Leitung begann. Es ist verständlich, daß sich der Meister auch hier zum Anwalt seiner eigenen Werke machte und auf die durch auffallende Betonung der naturalistischen Effekte in neuem Licht erscheinende Pastoralsymphonie Beethovens seinenZara» thustra" folgen ließ. Zwischen beiden Werken machte Strauß durch eine Arie (V. Ursuleac) auf seine verjchollene ErstlingsoperG u n t r u m" und auf zwei Orchesterlieder aufmerksam.

Das Deutsche Opernhaus blieb dagegen mit seinen vier Symphoniekonzerten in den Bezir­ken der Klassik und Romantik, wenn es sich auch mit dem letzten eine so große Aufgabe wie Beet­hovensNeunte" zumutete. Die Ausschöpfung der ungeheuren Spannweite ihres Gedankenflugs, die Kühnheit der Formgebung und die technischen Schwierigkeiten vertragen keine Mittelmäßigkeit. Stand in dem Opernkapellmeister Karl Dammer auch fein Dirigent von großem Format zur Ver­fügung, so ging er doch mit künstlerischem Ernft an die Riesenaufgabe und löste sie mit dem Opern­hausorchester und dem vorbildlichen Bruno Kittel- schen Chor in einer Weise, die ihm und seinen Helfern alle Ehre macht.

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Auch das 5. Philharmonische Konzerts das im Dezember durch den Rücktritt Furtwäng­lers verschoben werden mußte und jetzt nachgeholt wurde, hatte in Hermann Stange einen Diri­genten, der an dieser bedeutsamen Stelle trotz einer sehr achtbaren Wiedergabe derRomantischen" Symphonie Bruckners nur als einspringender Vertreter gewertet werden darf. Er übernahm aus dem ursprünglichen Programm als Neuheit für Berlin die Symphonie concertante für Klavier und Orchester des Polen Karol S z y m a n o w s k i. Dis eigenartige Mischung neuromantischer und impressio- nistischer Elemente mit einem Schuß Strawinski

burger Redekunst . selbst der in Bremen geübten überlegen war. Wer weiß aber, ob Bodendorp und Bersing sich nicht doch neuerdings in die Haare geraten wären, hätten sie nicht auf einen Wink Yin, welchen ihnen Herr Franzoiser wohlweislich hinterließ, eine Wirtschaft ausgesucht, um sich bei einem rechten Hamburger Essen von den Anstren­gungen der Gerichtsverhandlung zu erholen.

Da widerfuhr es ihnen nämlich, daß der Wirt ein aus fünfzehnerlei Zutaten auf saure und süße Weise bereitetes Gericht auftrug, welches noch heute berühmt ist. Der Genuß dieser trefflichen Suppe erregte in ihnen ein Gefühl hohen Wohlbehagens; und da sie, wenn weder von Bremen noch von Lübeck die Rede war, einander nicht in die Quere geraten konnten, wandte sich ihre Unterhaltung ganz von selbst der Elbestadt zu. Der Lübecker sprach voll Anerkennung von dem Wechselspiel zwischen Ebbe und Flut, das ihm noch neu war. Der Bremer pries die Schönheit der damals von grüngelbem Wasser erfüllten Fleete. Und als sie, eigentlich etwas vorwitzig, bann auch bem Ham­burger Bier roieber tüchtig zusprachen, konnte biefes gegen bte befrtebenbe Wirkung ber Aalsuppe nicht mehr aufkommen.

Die Kugel als Verräter

Ein Mensch wirb tot aufgefunben, unb es finb keine Zeugen seines Enbes da. Man steht vor ber Entscheibung zwischen brei Möglichkeiten: Was liegt vor, Morb, Selbstmorb ober Unfall? Der Laie wirb in ben meisten Fällen nicht imftanbe fein, bie wahre Tobesurfache zu erkennen, aber bem erfahrenen Kriminalisten verraten bie Kugel ober bie Wunbe ihre Geheimnisse.

Nehmen wir ben Fall, ein Mann sei erschossen in seinem Zimmer aufgefunben worben. Der Schuß ist burch bas Herz gegangen, unb neben bem Toten liegt ein Revolver, aus bem zwei Patronen abge- schossen worben finb. Ein Polizeibeamter untersucht bie Leiche, ein Detektiv sieht zu.Die Waffe würbe in Kernschußweite abgefeuert", stellt ber Unter- suchenbe fest,ungefähr aus einer Entfernung von fünfzehn Zentimetern.". Diese Beobachtung ist schon nach eingehenber Betrachtung ber Wunbe mit bem bloßen Auge zu machen, benn die Einschußstelle ist groß, unb an ihrem Ranbe sieht man die Spuren des Pulvers, die wie Tätowierungen aussehen und die nie auftreten, wenn beispielsweise aus einer Entfernung von über, sechzig Zentimeter geschossen wurde. Nun richtet sich bas Augenmerk auf bie Wqfte selbst, bie b'sher unberührt gelassen würbe. Der Schußwassey-Sachverstänbige nimmt sie mit Handschuhen auf, um nicht die Fingerjpuren zu ver­

wischen. Er untersucht bas Bubenstück unb riecht am Lauf des Revolvers. Dann läßt er sich ein Glas Wasser bringen, führt einen kleinen silbernen Labestock in den Lauf ein, um etwaige Reste daraus zu entfernen. Dann tut er das Stäbchen in Wasser. Das Wasser färbt sich gelb, ein Zeichen, daß ber Schuß schon vor brei Stunben erfolgt sein muß. Die Färbung des Wassers wird durch Sulphite her­vorgerufen, deren Geruch zwei bis fünf St. nben nach bem Schuß wahrzunehmen ist. Die Tobes- ftunbe kann also verhältnismäßig sicher auf zwei getrennten Wegen ermittelt werden, vom Arzt nach dem Befund der Leiche, von bem Sachverstänbigen nach dem Befunb ber Waffe. Bleibt bie Waffe län­ger liegen, so veränbert sich ber Rückstand unb es entstehen Sulphate, bie erst nach einer weiteren bestimmbaren Zeit bem Rost Platz machen. Im Laboratorium geht nun bie Untersuchung der Ku­geln, die von bem Detektiv in der Wand ober. in der Tür gefunben wurden, und von denen eine ben Körper burchdrungen hat, vor sich. Es ist immer mit ber Tatsache zu rechnen, baß bie Waffe zur Täuschung hingelegt war, unb ber Täter, wenn über­haupt ein Mord in Frage kommt, seine eigene Waffe benutzt hat. Der Untersuchenbe feuert aus der Vorgefundenen Waffe mehrere Schüsse ab und ver­gleicht die Einschlaglöcher mit ben bei ber Unter­suchung festgestellten. Wie niemals zwei Menschen bieselben Fingerabdrücke haben, so hinterlu.sen auch zwei Waffen nicht die gleichen Spuren. Mit dem Vergleichsmikroskop ist nun eine Beobachtung meh­rerer Stellen möglich, die allein ein zuverlässiges Ergebnis ermöglicht. Von diesem Befund werden Photographien gemacht, die bem Gericht zusammen mit allem anberen Material übergeben werben.

Einen interessanten Fall, in bem fast eine Täuschung gelungen wäre, aber burch einen unscheinbaren ©egenftanb boch noch eine Auf­klärung erfolgte, hatte neulich die Londoner Krimi­nalpolizei zu verzeichnen. Ein Mann wurde er­schossen am Kaffeetisch aufgefunden. Der Körper war vornüber auf ben Tisch gefallen, unb bte Waffe befand sich neben der Hand des Toten. Alle An­zeichen sprachen auf den ersten Blick für Selbst­mord. Aber neben der Schulter des Toten stand ein Weinglas, aus dem er offenbar getrunken hatte. Es stand aber so nahe am Körper, daß dieser es unfehlbar heruntergestoßen haben mußte, wenn er nach dem Schuß auf den Tisch gesunken wäre. Mit dieser Beobachtung war die Möglichkeit des Selbst- mordes ausgeschlossen, und cs dauerte dann auch auch nicht mehr lange, bis zur Feststellung, daß bie Ehefrau des Toten gemeinsam mit einem Freund den Mord begangen hatte.