tr die kranken Stoffe ausscheiden und gesund bleiben will. So ist das Vorgehen gegen die Versuche aufzufassen, den Prozeß der rassischen Gesundung des deutschen Volkes zu unterbrechen und wieder in Vergessenheit geraten zu lassen; so die energische Abwehr des Mißbrauchs der Kanzel und konfessioneller Vereine zu einer staatsfeindlichen Erziehung der Jugend; so auch der Mißbrauch, „an sich harmloser Vereine und Verbände" zur Sabotage am Staat und zur Verbreitung übelwollender und an Kleinigkeiten sich künstlich erregender Kritik. Sieger in dieser Aktion, so rief Dr. Goebbels aus, wird die Jugend fein, die dem Nationalsozialismus gehört und die er an niemanden abgibt. Sieger werden fein die positiven Leistungen des Nationalsozialismus, dem es zu verdanken ist, daß in Deutschland noch Kirchen stehen, daß der Bolschewismus zu Boden geworfen ist und daß durch Wiederaufrichtung der Wehrmacht Deutschland die ihm zu- kommende Stellung unter den Weltvölkern wieder einnehmen kann. „Wir leben in keinem Paradies, aber wir leben ein Leben, das sich zu leben immerhin verlohnt." Diese Erkenntnis und dieses Motto wollen wir alle übernehmen, die wir in gläubiger Tätigkeit an dem Wiederaufbau Deutschlands Mitarbeiten.
„Deutsches Volk horch aus!"
Berlin, 5. August (DNB.) Die Berliner Anschlagsäulen sind am Montagmorgen von der Bevölkerung dicht umlagert. Ueber die ganze Höhe der Säulen hat der Gau Groß-Berlin der NSDAP, einen Anschlag mit der lieber» schrift „Deutsches Volk horch auf!" anbringen lassen, in dem er die Bevölkerung vor der Tätigkeit gewissenloser Hetzer und Volksverräter warnt, die ihre schmutzigen politischen Geschäfte unter der Maske der Religion betreiben wollen. In dem Anschlag werden dann d i e bekannten Fälle aus Borken, Bocholt und Werne an der Lippe wiedergegeben, bei denen bekanntlich Angehörige katholischer Vereine, Zentrumsanhänger und Kommunisten Kirchen- frevel trieben und Spottlieder auf den Bischof von Münster verteilten, die dann den Angehörigen der SA. und den Mitgliedern der NSDAP, durch niederträchtige Gerüchte angehängt werden sollten. Der Säulenanschlag, der in der Berliner Bevölkerung eine außergewöhnliche Beachtung findet, schließt mit der Warnung: „Deutsches Völk gib acht und hüte Dich vor den Dunkelmännern, die im Schafspelz kommen, inwendig aber reißende Wölfe sind!"
Die Landes stelle Koblenz-Trier des Propagandaministeriums teilt mit: Der Hausdiener des Koblenzer Kolpinghauses, Philipps, wurde auf frischer Tat ertappt, als er Plakate der Gauleitung Koblenz-Trier gegen den politischen Katholizismus a b r i ß. Der Täter wurde festgenommen und dem Gericht zugeführt. Er sieht seiner Aburteilung entgegen.
HJ.-Seim in Solingen verwüstet.
Solingen, 5. Aug. (DJIB.) Bisher noch unbekannte Täter drangen in das hitter- Iugend-Heim auf der Bergstraße und hausten dort in unglaublicher Weise. Sämtliche Behältnisse wurden erbrochen und Tische, Stühle, Bänke u. a. m. zertrümmert. Selbst die Ehren- täfel für die gefallenen hitlerjungen fiel der Zerstörung anheim. An den Wänden waren Inschriften angebracht worden, von denen eine lautet: „Wir nehmen Rache, die S t u r m s ch a r." Auch eine im gleichen hause befindliche S A. - D i e n st st e 11 e wurde von den Tätern heimgesucht. Das gesamte Aktenmaterial sowie eine Kartei hatten sie durchstöbert und im ganzen Raum zerstreut.
Die Polizei hat eine eingehende Untersuchung eingeleitek. Die Tat muh schon vor einigen Tagen verübt worden fein, sie wurde jedoch e r st j e h t e n t d e ck t, da das Heim in den letzten Tagen nicht benutzt worden war.
Oevisenfchiebungen eines Redemptoristenpaters.
Todesstrafe für einen Hochverräter.
Kommunistischer Reichstagsabgeordneter versucht entgegen ausdrücklicher Verpflichtung nach seiner Entlastung aus dem Konzentrationslager den Wiederaufbau der KpO. in Mitteldeutschland. - Hohe Zuchthausstrafen für vier Helfershelfer.
Berlin, 5. Aug. (DNB.) Zum zweiten Mal seit feinem Bestehen hat der Volksgerichtshof wegen Vorbereitung zum Hochverrat auf die höchstzuläsfige Strafe, die Todesstrafe, er- kannt. Der Erste Senat des Volksgerichtshofes verurteilte den Zbjährigen Albert Kaiser aus Berlin zum Tode und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit. Ebenfalls wegen Vorbereitung zum Hochverrat erhielten feine Mitangeklagten, die 29jährige Iran Minna h e r m, geb. Thiele, aus Brandenburg und der 35jährige Franz U r b a n f k y aus Krossen an der Elster j e 15 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht, der 32 Jahre alte Joseph Pfaff au Teltow und der 29 Jahre alte Wilhelm Künz- l et aus Singen wurden zu je 12 Jahren Zuchthaus, 10 Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht verurteilt.
Der hauptangeNagte Kaiser, ein äußerst gefährlicher und fanatischer kommunistischer Funktionär, ist von der Zentralleitung der KPD. nach Mitteldeutschland entsandt und mit dem Wiederaufbau der KPD. beauftragt worden. Er nahm die Stellung eines sogenannten Oberberaters ein und war somit als einer der höchsten kommunistischen Funktionäre anzusehen, der im Auftrage der zentralen Leitung der KPD mehrere Bezirksleitungen zu überwachen und mit den erforderlichen Anweisungen zu versehen hatte. Diese Tätigkeit übte Kaiser von etwa März 1 934 bis Ende Januar d. I. aus, also zu einer Zeit, in der die Auswirkungen der nationalsozialistischen Aufbauarbeit für jeden denkenden Deutschen klar in Erscheinung getreten waren.
Bei der Strafzumessung kam für ihn erschwerend in Betracht, daß er am 28. Februar 1933 als ehemaliger Reichstagsabgeodneter in Schutzhaft genommen und am 23. Dezember 1933 aus dem Konzentrationslager entlassen worden war. Bei seiner Entlassung hatte er sich ausdrücklich verpflichtet, sich nicht wieder für kommunistische I rrlehren einzusehen und jede staatsfeindliche Betätigung zu unterlassen. An diese Erklärung hat Kaiser sich jedoch nicht gehalten, sondern sich nach wie vor als einer der gefährlich st en Feinde von Staat und Recht betätigt.
Nach Ansicht des Ersten Senats des Volksgerichtshofes hat sich Kaiser eines besonders schweren Falles des kommunistischen Hochverrats schuldig gemacht, der nur durch die T o - des st rase gesühnt werden kann. Durch dieses Urteil ist eindeutig zum Ausdruck gebracht worden, daß Volk und Staat mit allem Nachdruck gegen verbrecherische Anschläge geschützt werden müssen und für derartige verbrecherische Elemente keine Rücksichtnahme am PI atze ist. Das Urteil mag erneut unter Beweis stellen, daß niemand, der heute noch glaubt, sich für staats- und volksgefährdende kommunistische Ideen einsehen zu können, mit der Milde des Gerichts zu rechnen hat. Aus dem gleichen Grunde muhten auch die Urteile gegen die übrigen vier Angeklagten hark und fühlbar werden. In allen Fällen ist außerdem zur Eharakteristik des verabscheuungswürdigsten Verbrechens, des Hochverrats, auf langjährige Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt worden.
Stör einen „Dietschen Volksstaat".
Oie Dinaso-Bewegung in Belgien und Holland.
Große Tagung in Brüssel.
Brüssel, 5. August. (DNB.) Am Samstag und Sonntag hielt die Dinaso-Bewegung lD e r - band van Dietsche National-Solida- r i st e n) unter der Leitung Joris van Severens bei Brüssel ihren vierten Landtag ab. . Auf einer Festwiese vor den Toren Brüssels, die mit den Fahnen und Symbolen des Verbandes reich geschmückt war, hatten sich etwa 8 0 00 Personen eingefunden. Die Parteimitglieder waren an der Parteiuniform oder am grünen Hemd zu erkennen. Riesige Plakate mit programmatischen Inschriften verkündeten die Ziele des Verbandes. Vor dem Rednerpult hatten eine Motorstaffel, Fahnenabordnungen und die Jugendgruppen Ausstellung genommen.
van Severens
sprach über die „neue Marschrichtung" seiner Bewegung. Die Dinasos in Belgien müßten den belgischen Staat, die Dinasos in Holland den holländischen Staat erobern. Dieses Ziel müsse in einem Kamp fb und unter einheitlicher Führung und nach einheitlichen Methoden erreicht werden. Wenn die Dinaso-Bewe- aung in beiden Staaten an die Macht gelangt fei, fo werde aus dem Zusammenschluß beider Staaten der „D i e t s ch e V o l k s st a a t" geschaffen werden als Kern des „Dietschen Imperium s", das auf den Grundlagen des Dietschen National-Solidarismus erbaut werde. Im Niederland feien 8 Millionen, in Flandern 5
Millionen und in der Wallonei 100 000 „Dietfche Volksgenossen". Mit diesem Volk lebten „fchick- salsverbunden" 400 000 Friesen, 3 Millionen Wallonen, 250 000 Luxemburger. Diese schicksalsver- bundene „Gemeinschaft" solle organisatorisch vereinigt werden, um den Dietschen Volksstaat in einem großen und starken „Dietschen Reich", das einen Kolonialbesitz von 4,5 Millionen Quadratkilometer und eine Bevölkerung von 56 Millionen Untertanen haben werde. Den Wallonen und Luxemburgern im heutigen Belgien sollen, wenn sie es wünschten, eine Autonomie gewährt werden.
oan Severens wandte sich scharf gegen die kommuni st ische und Marxist ische Weltanschauung, die den Bestand der abendländischen Kultur bedrohen und geißelte Demokratie und Parteisystem. Die Dinaso-Bewegung wolle eine totalitäre Revolution. Der Dietfche Dolksstaat werde nach Ständen gegliedert. Die Armee dieses Staates werde aus einem Grund- tock von Freiwilligen bestehen und ein Berufsheer ein, das nur „Dietschland" gehöre und keinem remben Interesse dienen werde. An der Spitze dieses Staates werde der „Führe r" mit alleiniger Verantwortung stehen. Die Dinasos feien für den Schutz des Privateigentums und der Familie. Die soziale Frage könne nicht mit den Methoden des Klaffenkampfes gelöst werden, sondern nur durch das Zusammengehen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, van Severen behauptete, daß in der vordersten Reihe feiner Bewegung d i e Arbeiter ständen.
Berlin, 5. Aug. (DNB.) Vor dem Berliner Schnellfchösfengericht sand, der Devifenprozeß gegen den 59jähriaen Prokurator Sebastian Aigner der süddeutschen Redemptoristenprovinz statt. Die Redemptoristen-Kongregation wurde 1871 als ein den Jesuiten verwandter Orden aus Deutschland ausgewiesen und durfte erst 1894 nach Aufhebung der diesbezüglichen Gesetze wieder zurückkehren. Die süddeutsche Ordensprovinz besteht aus 11 Klöstern, der eine Missionsniederlassung in Brasilien angegliedert ist. Die finanzielle Verwaltung der süddeutschen Ordensprovinz und der brasilianischen Niederlassung lag seit dem Jahre 1924 in ben Händen des Angeklagten Aigner. Dem Ange- ^agten tpirb zur Last gelegt, daß für ein im Jahre 1932 bei der holländischen Nachbarprooinz des Ordens aufgenommenes Darlehen von 50 000 Gulden Rückzahlungen in Höhe von 7000 Gulden vorgenommen wurden, die entgegen der der Devisenstelle angegebenen Bestimmung nicht zur Verzinsung bzw. Tilgung dieses Darlehens, sondern zum Teil zum Erwerb von Wertpapieren verwandt wurden. Nach der Anklage sind ferner ohne Genehmigung Kapitalrückzahlungen in Höhe von rund 30 000 Gulden unter Verwendung von Meß-Stipendien erfolgt. Trotzdem erhebliche Rückzahlungen auf die Schuldsumme bereits geleistet waren, wurde die Genehmigung zu Zins- Zahlungen für die volle Darlehenssumme e r - schlichen. Ein weiterer Betrag von 30 000 Mark soll mit Hilfe der Unioersumbank Münster nach Holland verschoben worben sein und in Dollarbonds und JG.-Farben-Aktien Anlage gefunden haben. Es gelang jedoch, diese Papiere sicherzustellen. Die österreichische Ordensprovinz erhielt ein nichtgenehmigtes Darlehen von 15 000 Mark, das in Zinsscheinen österreichischer Werte zurückgezahlt wurde. Auch diese Werte wanderten ins Ausland. Weiter sieht die Anklage noch eine Verschiebung von 105 000 Mark nach Holland als erwiesen an, welcher Betrag gleichfalls von Aigner zum Ankauf von Wertpapieren verwendet wurde. Die angeschafften Wertpapiere wurden später in schwindelhafter Weise als angebliches „Geschenk eines holländischen Wohltäters" nach Deutschland hereingebracht.
Nach über 13ftünbiger Verhandlungsdauer wurde der Angeklagte zu insgesamt vier Jahren Zuchthaus, 249 500 Mark Geldstrafe und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt. Außerdem wird die Einziehung eines Betrages in Höhe von 134 200 Mark angeordnet. Für die Geldstrafe und den Wertersatz haftet die Redemptoristenkongregation. In der Begründung wies der Vorsitzende auf die Kompliziertheit der Fälle hin, die diesmal zur Aburtei
lung standen. Es läßt sich auf Anhieb nicht leugnen, daß dieses Verfahren in gewisser Weise absticht von anderen Prozessen gegen katholische Or- densgeistliche. Es handelt sich hier nicht darum, daß ein katholischer Geistlicher unter dem Deckmantel des Ordenskleides bares Geld über die Grenze geschmuggelt hat. Wenn das Gericht auf vier Jahre Zuchthaus gekommen ist, fo liegt das daran, daß hier eine ganze Reihe von Einzelfällen zur Aburteilung standen, die teils leichter, teils schwerer Natur sind. Das Gericht ist sich nicht im unklaren gewesen, daß der Angeklagte verantwortlich ift für feine Taten. Wenn er auch körperlich sehr fjerunter ist, fo zeigt doch die Geschicklichkeit, mit der er die Transaktionen durchführte, daß er auch über die strafrechtliche Seite feines Handelns durchaus im klaren mar.
Reichsverband jüdischer Kulturbünde.
Berlin, 5. August. (DNB.) Entsprechend den gesetzlichen Richtlinien hat der Reichsgefchäfts- führer der Kulturkammer Hans Hinkel als Sonderbeauftragter des Reichsministers Dr. Goebbels den künstlerisch und kulturell tätigen Vereinigungen jüdischer Staatsangehöriger die Auflage gemacht, sich bis jum 31. August 1935 im „R eichs- verband jüdischer Kulturbünde" zu- sammenzuschließen. Nur Lokalverbände, die dem Reichsoerband angehören und unter Leitung des Berliner Vorstandes dieses Reichsverbandes arbeiten wollen, können sich nach dem festgesetzten Ter- min noch künstlerisch und kulturell betätigen. Don dieser Maßnahme ausgenommen sind die jü- dischen Schulen und die Kultusgemein- den religiöser Art.
Oie Bezeichnung PO. in Zukunft verboten.
München, 6. Aug. (DNB) Der Stellver- treter des Führe rs hat, dem „Völkischen Be- obachter" zufolge, folgendes bestimmt: Der in einer Uebergangszeit geprägte Begriff PO. (Politische Or- ganisatton) hat zu der Deutung Anlaß gegeben, daß die Politische Organisation eine „Gliederung" der Partei sei. Die NSDAP, ist in i.hrer Ge- la-mt cine politische Organisation, kann also keine „PO. als Gliederung haben, sondern ist das alle Parteigenossen zusammenfassende Kampf- Instrument des Führers. Ich verbiete daher die Verwendung der Bezeichnung „PO." Die Bezeich- nung „Politischer Leiter" bleibt felbstver- stündlich weiter in Gebrauch.
Ritter von Epp zum General der Infanterie ernannt.
München, 8.Aug, <DNB.) Der „Völkische Be- obachter" meldet: Mit Erlaß vom 25. Juli hat d e r Führer und Reichskanzler dem Reichsstatthalter in Bayern, Generalleutnant a. D. Ritter von Epp, den Charakter als General der Infanterie, dem Oberst a. D. Hasel- mayr den Charakter als Generalmajor verliehen. Damit findet, so schreibt der „Völkische Beobachter", die langjährige Tätigkeit dieser beiden alten Kämpfer der nationalsozialistischen Bewegung für die Verwirklichung der deutschen Gleichberechtigung auf dem Gebiete der nationalen Sicherheit die verdiente Würdigung. General von Epp ftanb u. a. dem Wehrpolitischen Amt der NSDAP, seit dessen Gründung im Jahre 1932 als Reichsleiter vor, während Oberst Haselmayer diesem Amt als Hauptamtsleiter angehörte .
Da mit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht die dem Wehrpolitischen Amt seinerzeit zugedachten Aufgaben ihre Beendigung gefunden haben, ist das Wehrpolitische Amt nunmehr a u f g e l ö st worden.
Ein guter Anfang.
Die Deutschlandreise der britischen Frontkämpfer.
London 6. Aug. (DNB. Funtspruch.) Auf einer von British Legion veranstalteten Feier, an der 7000 Personen teilnahmen gab Major Fetherstone- Godley Bericht über den Besuch in Deutschland. Die Abordnung habe in Deutschland festgestellt, daß nicht nur unter den ehemaligen Frontkämpfern, sondern in der ganzen deutschen Bevölkerung der lebhafteste Wunsch nach enger Freundschaft mit England bestehe. Er fei ber Meinung, baß bie ehemaligen Frontsoldaten ent» scheidend ihre Regierungen beeinflussen könnten. Wenn es möglich fei, in ber ganzen Welt em Gefühl der Kameradschaft zu wecken, t ? /önne keine Regierung dem Frieden entgegen handeln, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Er alaube sagen zu können, baß ein guter 21 n- l? " emacht worden sei. Er fei überzeugt, baß °.te der ehemaligen Frontsoldaten
Deutschlands durchaus für Freundschaft mit Eng-
Recht oder Macht.
Don Dr. Hans von Malottki.
Hat bi» Ratstagung wirklich mehr gebracht als eine Verständigung über Prozedurfragen und einen problematischen Zeitgewinn von vier Wochen? Kann man, wenn schon nicht von einer endgültigen Regelung so wenigstens von einer Grundlage sprechen, die Gewähr bietet für eine Lösung des italienisch-abessinischen Streitfalles im Sinne bet geltenden Rechtsaufsassungen? Daß die Presse der Mächte, die sich einst rühmten, die Herrschaft des Rechtes im internationalen Leben aufrichten zu wollen, mit optimistischen Versicherungen nicht sparen würde, war oorauszufehen, besagt aber nichts. Schließlich war es zu offenkundig, daß dis Gedankengänge, die Italien mit französischer Unterstützung und englischer Duldung in der letzten Zeit vertreten hatte, trotz aller Beschönigungsversuche einer wortgewandten Diplomatie nicht mit jener Auffassung zu vereinbaren waren, nach der jeder Krieg — ausgenommen der Verteidigungskrieg — einen Rechtsbruch bedeutet.
Es mußte also etwas geschehen, wenn anders nicht der Grundsatz der Heiligkeit des Rechtes und der Verträge ins Wanken geraten und fein Schatten auf jene Bemühungen fallen sollte, die eben jetzt im Donauraum auf eine „Organisierung des Friedens" im Sinne der „Unverletzlichkeit und Unantastbarkeit der Mächte" abzielen. Ueberdies lag der Fall absolut klar: Italien ist Mitschöpfer des Völkerbundes, Mitunterzeichner des Kellogg- Paktes, und die aus diesen Pakten resultierenden Verpflichtungen sind verbindlich, sind es zweifellos gegenüber einem Staat, der gleich Italien dem Völkerbund angehört und gleich ihm den Kellogg- Pakt unterzeichnet hat.
Auf der anderen Seite fühlte sich Abessinien durch den offen ausgesprochenen Eroberungswillen Italiens und durch die militärischen Maßnahmen an seinen Grenzen in eine so bedrohliche Lage versetzt, daß ihm die direkte Anrufung des Völkerbundes geboten erschien. Wollte der Völkerbund seine Frieden und Recht sichernde Funktion unter Beweis stellen, mußte er in diesem als gefährlich anzusprechendem Stadium eines zwischenstaatlichen Konfliktes eingreifen, mußte er im Sinne feiner Satzung bie Ursachen bes Mißerfolges ber bisherigen Bemühungen sowie die noch bestehenden Aussichten einer Einigung prüfen. Mit einem Wort: er hatte zu entscheiden, ob Recht ober Macht die Grundlage ber kommenden Ereignisse abgeben soll.
Diese Entscheidung ist in der Schwebe geblieben. Auch die Anwendung der Grundsätze der Döl» kerbundssatzung ist unterblieben, bemerkenswerterweise unter dem Einfluß derer, bie sich auf die Vorschriften ber Satzung doch nur zu gerne berufen, ja ihnen durch den Ausbau der Sanktionsmethoden noch verstärkte Wirksamkeit sichern wollen. Statt dessen wird auf d i e Verträge zurückgegriffen, die wie ber italienisch-abessinische Schlichtungs- und Schiebsvertrag vom Jahre 1928 und das Dreier- Abkommen zwischen Frankreich, England und Italien vom Jahre 1906 schon mehrfach in den Kreis ber Betrachtungen gezogen wurden, ohne daß sie bisher als geeignete Mittel für bie Bereinigung des Streitfalles angesehen wurden. Der Sinn dieser Verlagerung ist klar: „Schonung" des Völkerbundes als eines Instruments, von dem man oor allem in Paris glaubt, daß es noch gut zu gebrauchen sei, — Rücksichtnahme auf Italien, das jeder sachlichen Verhandlung vor dem Rat scharfen Widerstand entgegensetzte —, Rück - ichtnahme auf die Stresa-Front —, überhaupt Rücksichtnahme auf alles, mit Ausnahme der Verpflichtungen aus der Rechtslage. So wurde die Ratstagung zu einem bedeutungslosen Zwischen- piel. Nicht bei ihr ist zu verweilen, sondern bei der ^rage, ob ber Völkerbunb am 4. September vor ber Problemstellung bewahrt werden kann, ber er jetzt — vermutlich zum letzten Mal — ausweichen konnte.
Die Umwanblung des Schlichtungsauschusses durch Ernennung eines Unparteiischen in ein Schiedsgericht ist praktisch und im Hinblick auf Charakter und Umfang des Konfliktes selbst ebenso bedeutungslos geworden wie das Objekt des Schiedsverfahrens, der schon legendär gewordene Zwischenfall von Ual» U a l. Ueberdies scheiterte das Schlichtungsverfahren, weil Italien jede Erörterung darüber, ob die Brunnen von Ual-Ual auf italienischem ober abessinischem Gebiet liegen, ablehnte. Nichts beutet auf eine Aenderung des italienischen Standpunktes, der offensichtlich dem Sinn des Verfahrens widerspricht. Jedenfalls weifen die Abessinier darauf hin, daß der Zwischenfall nur zu behandeln ist, wenn Klar» heit darüber geschaffen wird, auf wessen Gebiet er sich abgespielt t)atr — ein Gesichtspunkts ber auch bann die Logik für sich hat, wenn man die Schlichtungs- ober Schiedsinstanzen für die Frage ber gesamten Grenzziehung nicht für zustänbig jätt. Es bleibt jedenfalls abzuwarten, ob Italien ich dem Spruch des Unparteiifchen auch bann wirk- ich fügt, wenn er sich ber abessinischen These an- chließen sollte.
Das Schwergewicht des Streitfalles liegt dagegen in der Dreimächte-Konferenz, entsprechend der Absicht der drei Unterzeichnermächte des Ver- ttages von 1906, „Verhandlungen untereinander Zur Erleichterung einer Lösung des zwischen Italien und Abessinien bestehenden Konfliktes aufzunehmen". Auf den ersten Blick könnte es den An- chein haben, baß Italien gegenüber dem Bereinigten englisch-französischen Druck, von dem in den letzten Tagen in ber englischen unb französischen Presse aus Prestigegründen viel die Rede war, nachgegeben hätte. Das trifft indessen nur in formaler Hinsicht zu, insofern Rom jetzt bereit ist, ber Befassung ber Partner des Vertrages von 1906 mit dem Streitgegenstand zuzuftimmen. Mit dieser Konzession kam .Rom den beiden anderen Vertragspartnern entgegen, die ja weniger bie* Ziel- etzung Italiens als bie für die Erreichung des Zieles in Anwendung gebrachten Methoden bean- tanben.
Erklärlich, daß diese Entwicklung von Abessinien alles andere als angenehm empfunden wird, und es ist auch kein Zufall, daß der Vertreter Abef- iniens in der Ratssitzung die Dreierkonferenz mit keinem Wort erwähnte, sondern „fein ganzes Vertrauen in das Ergebenis der Untersuchung setzt", die der Rat im September bei der Behandlung des gesamten Problems vornehmen soll. Bei dem Vertrag von 1906 handelte es sich um einen typischen Teilungsvertrag der Vorkriegszeit, den Abessinien als gegen feine Unabhängigkeit gerichtet nie anerkannt hat. Dor allem heute, angesichts feiner Mitgliedschaft im Genfer Bunde und des sich daraus ergebenden Anspruches auf gleiche Rechtsstellung, hält es einen Rückgriff auf diesen Vertrag für denkbar unzeitgemäß. Zwar haben sich die Mächte in den Dreier«


