Ausgabe 
6.7.1935
 
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Gauleiter Sprenger besucht die Siedlungsstätten. Weihe des Deutschen Frauen-Arbeitsdienstlagers Bürstadt.

Lpd. Frankfurt a. M., 4. Juli. Gauleiter Reichsstatthalter Sprenger besichtigte im Laufe des Donnerstag den Stand der Arbeiten, die sich in ihrem Schaffen in den Dienst der Idee von Blut und Boden gestellt haben. Am Vormittag besichtigte der Gauleiter die großzügig betriebenen Sied- lungsarbeiten im Gau. Sie begann bei der mit Hilfe der Nassauischen Landesbank beson­ders erfreulich fortgeschrittenen Jakob-Spren­ger-Siedlung in Bad Vilbel und führte von dort nach Mühlheim, Klein-Krotzenburg und Neu- Isenburg, wobei der Gauleiter überall eine ein­gehende Besichtigung der Arbeiten vornahm. Auch die zum Schluß des ersten Teils der Besichtigungs­fahrt besuchten Siedlungen Groß-Gerau und Rüs­selsheim offenbarten eine besonders erfolgreiche Entwicklung. Der Vertreter des Reichsheimstätten­amts sprach unter dem Eindruck der Besichtigungen seine uneingeschränkte Hochachtung über den Stand der Arbeiten aus und betonte, daß das Siedlungs­werk im Gau Hessen-Nassau ganz offensichtlich an der Spitze im Reich stehe.

Am Nachmittag besichtigte Gauleiter Reichsstatt­halter Sprenger dann den Stand der Arbeiten aus dem Bürstädter Bruch. Er gewann dabei von neuem einen aufschlußreichen Einblick in dieses groß­artige Meliorationsarbeits- und Siedlungswerk, dessen Durchführung Hessen-Nassau zu einem Vor­bild für ganz Deutschland gemacht hat. Die Besich­tigung erstreckte sich auf den Siedlungszug II im Lorcher Wald des Bürstädter Bruchs, wo im No­vember des vorigen Jahres mit dem Schlag be­gonnen war und am 1. März die Abfuhr eingesetzt hatte. Nunmehr konnte der Gauleiter sich davon überzeugen, daß in diesen Schlägen Hafer, Wick- futter, Roggen, Dickrüben, Zuckerrüben, Mais, Kar­toffeln und Spargel mit großem Erfolg angesetzt

sind. Ein ähnliches Bild bietet sich auch in Gries­heim und Lampertheim, die von dem Reichsstatt- yalter Gauleiter Sprenger am Donnerstag nicht besichtigt werden konnten. Alle diese Arbeiten stehen, wie sich auch der Gauleiter eindringlich über­zeugen konnte, im Dienste der Erzeugungsschlacht. Man rechnet bei den drei genannten Gebieten mit einem Brutto-Ernteertrag von etwa 200 000 Mark.

Zum Schluß der Besichtigungsfahrt traf Gau­leiter Reichsstatthalter Sprenger auf dem zur Zeit mit etwa 120 Arbeitsdienstmädels besetzten Lager des Deutschen Frauen-Arbeitsdienstes Bürstadt, das am Rande des von dem Gauleiter besichtigten Pla­nungsgeländes liegt, ein. Die Mädchen des Lagers hatten feierlich Aufstellung genommen und begrüß­ten den Gauleiter durch zwei schöne Lieder. Dann hieß ihn die Lagerleiterin herzlich willkommen.

Gauleiter Sprenger knüpfte in seinen Aus­führungen an den erhebenden Gang durch die Flu­ren dieses Geländes an, den er soeben hinter sich habe. Er erinnerte an den Dezember des Jahres 1934, in dem damals noch der Pflug diese Schollen durchfurcht habe und mancher vielleicht noch Zwei­fel über das Gelingen dieses Werks hegen konnte. Heute stünden nun, so betonte der Gauleiter, die Früchte in voller Reife auf den Feldern, und daß dieses geschaffen worden sei, das sei auch mit ein Verdienst dieses weiblichen Arbeitsdienstlagers. Er dankte allen denen, die an diesem Werk mitgeschafft haben, vor allem dem Pg. Kulturrat Reich, in dessen Kopf dieser Plan schon im Jahre 1930 ent­standen sei. Eine starke Unterstützung habe er da­bei in dem Landesbauernführer Dr. Wagner ge­funden, der diesen Plan aufgegriffen und sich mit aller Energie dafür eingesetzt Hobe. Auch ihm sprach der Gauleiter seinen Dank aus. Weiter wandte sich Gauleiter Sprenger dann dem Arbeits­

dienstlager Bürstadt zu und erklärte, daß dieses Heixn allezeit eine Stätte bleiben solle, in der die jungen Mädchen erfüllt würden vom nationalsozia­listischen deutschen Frauengeist. So weihe ich denn, so führte er aus, dieses Haus dem Kampfgeist Adolf Hitlers und damit der nationalsozialistischen Welt­anschauung. Die Landesstellenleiterin des weiblichen Arbeitsdienstes dankte dem Gauleiter für feine Worte.

Ein gemeinsames Lied, einSieg-Heil!" auf den Führer und das Horst-Wessel-Lied schloffen diese schlichte Einweihungsseier des Lagers ab.

Gittlichkeitsoerbrechen eines Inden.

Lpd. Darmstadt, 5. Juli. Die Iustiz- p r e s s e st e l l e für den Bezirk des O b e r l a n - desgerichts Darmstadt teilt mit: Heute fand ein von einem Juden an einem neunjährigen deut­schen Mädchen begangenes Sittlichkeitsverbrechen vor dem Jugendgericht Groß-Gerau feine gerichtliche Sühne. Die Hauptoerhandlung führte zu folgenden Feststellungen: Der 15l/2 Jahre alte, in Kesselbach bei Gießen geborene jüdische Lehrling Manfred Eckstein befand sich bis zu seiner Ver­haftung zur Ausbildung bei dem Metzger Meier Wachenheimer in Biebesheim bei Groß-Gerau. Am 29. Mai d. I. trug er Fleisch aus, fand jedoch die Haustür eines Kunden verschlossen. In der ver­schlossenen Wohnung befand sich allein sein neun­jähriges Töchterchen, welches ihm erklärte, es sei niemand zu Hause, er möge später wiederkom­men: seine Mutter habe ihm geraten, niemandem zu öffnen.- Eckstein lehnte dies jedoch ab und ver­schaffte sich mit dem auf einem kleinen Fensterchen gelegenen Schlüssel Eingang in die Woh­nung. Nachdem er das Fleisch abgeliefert und das Geld von dem Kind in Empfang genommen hatte, verging er sich an diesem in unsittlicher Weise, warf es zu Boden und versuchte es zu ver­gewaltigen. Auf das Schreien und Abwehren des Kindes wollte er es beschwichtigen und versprach ihm zehn Pfennige, wenn es ruhig sei und still­halte. Das Kind wies jedoch das Geld zurück, und schließlich gelang es seinen Abwehrbemühung-n, sich dem Angreifer zu entwinden. Eckstein, in der Hauptverhandlung nach den Gründen seiner Hand­

lungsweise befragt, führte diese auf jugendlichen Leichtsinn zurück. Bei seiner ersten richterlichen Ver­nehmung im Vorverfahren hatte Eckstein jedoch auf eine Frage des Richters erklärt, er wisse, daß man eine derartige Handlung an einem jüdischen Mädchen nicht vornehmen dürfe. Auf die weitere Frage, ob er glaube, er dürfe sich an einem deutschen Mädchen vergehen, gab er eine aus« weichende Antwort. In der heute stattgefundenen Verhandlung vor dem Jugendgericht mußte Eckstein nach anfänglichen Ausflüchten wiederum einräu­men, bei seiner ersten Vernehmung sich in dieser Weise geäußert zu haben. Das Jugendgericht verur­teilte Manfred Eckstein wegen eines Ver­brechens der versuchten Notzucht in Tateinheit mit einem vollendeten Verbre­chen der Kindesschändung im Sinne der Paragraphen 177, 176, Absatz 1, Ziffer 3, Para­graphen 43, 73 StGB, zu einer Gefängnis- strafe von drei Jahren. Die Zubilligung mildernder Umstände wurde abgelehnt. Ebenso wurde von allen Vergünstigungen, die jugendliche Rechtsbrecher in der Regel genießen (bedingter Strafaufschub usw.), abgesehen. Der Angeklagte blieb auch in Untersuchungshaft. Maßgeblich hierfür war neben der schamlosen Ausführung des Verbre­chens in der elterlichen Wohnung des Kindes ein­mal, daß Eckstein als Angehöriger der jüdischen Nasse ein deutsches Mädchen zu verge­waltigen versucht hat, obwohl ihm der heute vom deutschen Volk eingenommene Rasse st and- punkt bekannt war, und zum andern, daß er feine nur teilweise ausgesprochene Einstellung, er dürfe sich zwar nicht an jüdischen, wohl aber an deutschen Kindern vergehen, durch die Tat klar bewiesen hat.

Vater schießt auf ben Sohn und erschießt sich selbst.

In Iggelheim (Pfalz) schoß nach einem Meinungs­austausch der 51jährige Johannes G e t t m a n n auf feinen 23jährigen Sohn und verletzte die Schlag­ader des linken Oberarmes. Der Verletzte sank schwer blutend zusammen, kam aber zu sich und lief zum Arzt, der seine Ueberführung in das Krankenhaus anordnete. Inzwischen hatte sich der Vater einge­schlossen und die Waffe gegen sich selbst gerichtet.

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