Gauleiter Sprenger besucht die Siedlungsstätten. Weihe des Deutschen Frauen-Arbeitsdienstlagers Bürstadt.
Lpd. Frankfurt a. M., 4. Juli. Gauleiter Reichsstatthalter Sprenger besichtigte im Laufe des Donnerstag den Stand der Arbeiten, die sich in ihrem Schaffen in den Dienst der Idee von Blut und Boden gestellt haben. Am Vormittag besichtigte der Gauleiter die großzügig betriebenen Sied- lungsarbeiten im Gau. Sie begann bei der mit Hilfe der Nassauischen Landesbank besonders erfreulich fortgeschrittenen Jakob-Sprenger-Siedlung in Bad Vilbel und führte von dort nach Mühlheim, Klein-Krotzenburg und Neu- Isenburg, wobei der Gauleiter überall eine eingehende Besichtigung der Arbeiten vornahm. Auch die zum Schluß des ersten Teils der Besichtigungsfahrt besuchten Siedlungen Groß-Gerau und Rüsselsheim offenbarten eine besonders erfolgreiche Entwicklung. Der Vertreter des Reichsheimstättenamts sprach unter dem Eindruck der Besichtigungen seine uneingeschränkte Hochachtung über den Stand der Arbeiten aus und betonte, daß das Siedlungswerk im Gau Hessen-Nassau ganz offensichtlich an der Spitze im Reich stehe.
Am Nachmittag besichtigte Gauleiter Reichsstatthalter Sprenger dann den Stand der Arbeiten aus dem Bürstädter Bruch. Er gewann dabei von neuem einen aufschlußreichen Einblick in dieses großartige Meliorationsarbeits- und Siedlungswerk, dessen Durchführung Hessen-Nassau zu einem Vorbild für ganz Deutschland gemacht hat. Die Besichtigung erstreckte sich auf den Siedlungszug II im Lorcher Wald des Bürstädter Bruchs, wo im November des vorigen Jahres mit dem Schlag begonnen war und am 1. März die Abfuhr eingesetzt hatte. Nunmehr konnte der Gauleiter sich davon überzeugen, daß in diesen Schlägen Hafer, Wick- futter, Roggen, Dickrüben, Zuckerrüben, Mais, Kartoffeln und Spargel mit großem Erfolg angesetzt
sind. Ein ähnliches Bild bietet sich auch in Griesheim und Lampertheim, die von dem Reichsstatt- yalter Gauleiter Sprenger am Donnerstag nicht besichtigt werden konnten. Alle diese Arbeiten stehen, wie sich auch der Gauleiter eindringlich überzeugen konnte, im Dienste der Erzeugungsschlacht. Man rechnet bei den drei genannten Gebieten mit einem Brutto-Ernteertrag von etwa 200 000 Mark.
Zum Schluß der Besichtigungsfahrt traf Gauleiter Reichsstatthalter Sprenger auf dem zur Zeit mit etwa 120 Arbeitsdienstmädels besetzten Lager des Deutschen Frauen-Arbeitsdienstes Bürstadt, das am Rande des von dem Gauleiter besichtigten Planungsgeländes liegt, ein. Die Mädchen des Lagers hatten feierlich Aufstellung genommen und begrüßten den Gauleiter durch zwei schöne Lieder. Dann hieß ihn die Lagerleiterin herzlich willkommen.
Gauleiter Sprenger knüpfte in seinen Ausführungen an den erhebenden Gang durch die Fluren dieses Geländes an, den er soeben hinter sich habe. Er erinnerte an den Dezember des Jahres 1934, in dem damals noch der Pflug diese Schollen durchfurcht habe und mancher vielleicht noch Zweifel über das Gelingen dieses Werks hegen konnte. Heute stünden nun, so betonte der Gauleiter, die Früchte in voller Reife auf den Feldern, und daß dieses geschaffen worden sei, das sei auch mit ein Verdienst dieses weiblichen Arbeitsdienstlagers. Er dankte allen denen, die an diesem Werk mitgeschafft haben, vor allem dem Pg. Kulturrat Reich, in dessen Kopf dieser Plan schon im Jahre 1930 entstanden sei. Eine starke Unterstützung habe er dabei in dem Landesbauernführer Dr. Wagner gefunden, der diesen Plan aufgegriffen und sich mit aller Energie dafür eingesetzt Hobe. Auch ihm sprach der Gauleiter seinen Dank aus. Weiter wandte sich Gauleiter Sprenger dann dem Arbeits
dienstlager Bürstadt zu und erklärte, daß dieses Heixn allezeit eine Stätte bleiben solle, in der die jungen Mädchen erfüllt würden vom nationalsozialistischen deutschen Frauengeist. So weihe ich denn, so führte er aus, dieses Haus dem Kampfgeist Adolf Hitlers und damit der nationalsozialistischen Weltanschauung. Die Landesstellenleiterin des weiblichen Arbeitsdienstes dankte dem Gauleiter für feine Worte.
Ein gemeinsames Lied, ein „Sieg-Heil!" auf den Führer und das Horst-Wessel-Lied schloffen diese schlichte Einweihungsseier des Lagers ab.
Gittlichkeitsoerbrechen eines Inden.
Lpd. Darmstadt, 5. Juli. Die Iustiz- p r e s s e st e l l e für den Bezirk des O b e r l a n - desgerichts Darmstadt teilt mit: Heute fand ein von einem Juden an einem neunjährigen deutschen Mädchen begangenes Sittlichkeitsverbrechen vor dem Jugendgericht Groß-Gerau feine gerichtliche Sühne. Die Hauptoerhandlung führte zu folgenden Feststellungen: Der 15l/2 Jahre alte, in Kesselbach bei Gießen geborene jüdische Lehrling Manfred Eckstein befand sich bis zu seiner Verhaftung zur Ausbildung bei dem Metzger Meier Wachenheimer in Biebesheim bei Groß-Gerau. Am 29. Mai d. I. trug er Fleisch aus, fand jedoch die Haustür eines Kunden verschlossen. In der verschlossenen Wohnung befand sich allein sein neunjähriges Töchterchen, welches ihm erklärte, es sei niemand zu Hause, er möge später wiederkommen: seine Mutter habe ihm geraten, niemandem zu öffnen.- Eckstein lehnte dies jedoch ab und verschaffte sich mit dem auf einem kleinen Fensterchen gelegenen Schlüssel Eingang in die Wohnung. Nachdem er das Fleisch abgeliefert und das Geld von dem Kind in Empfang genommen hatte, verging er sich an diesem in unsittlicher Weise, warf es zu Boden und versuchte es zu vergewaltigen. Auf das Schreien und Abwehren des Kindes wollte er es beschwichtigen und versprach ihm zehn Pfennige, wenn es ruhig sei und stillhalte. Das Kind wies jedoch das Geld zurück, und schließlich gelang es seinen Abwehrbemühung-n, sich dem Angreifer zu entwinden. Eckstein, in der Hauptverhandlung nach den Gründen seiner Hand
lungsweise befragt, führte diese auf jugendlichen Leichtsinn zurück. Bei seiner ersten richterlichen Vernehmung im Vorverfahren hatte Eckstein jedoch auf eine Frage des Richters erklärt, er wisse, daß man eine derartige Handlung an einem jüdischen Mädchen nicht vornehmen dürfe. Auf die weitere Frage, ob er glaube, er dürfe sich an einem deutschen Mädchen vergehen, gab er eine aus« weichende Antwort. In der heute stattgefundenen Verhandlung vor dem Jugendgericht mußte Eckstein nach anfänglichen Ausflüchten wiederum einräumen, bei seiner ersten Vernehmung sich in dieser Weise geäußert zu haben. Das Jugendgericht verurteilte Manfred Eckstein wegen eines Verbrechens der versuchten Notzucht in Tateinheit mit einem vollendeten Verbrechen der Kindesschändung im Sinne der Paragraphen 177, 176, Absatz 1, Ziffer 3, Paragraphen 43, 73 StGB, zu einer Gefängnis- strafe von drei Jahren. Die Zubilligung mildernder Umstände wurde abgelehnt. Ebenso wurde von allen Vergünstigungen, die jugendliche Rechtsbrecher in der Regel genießen (bedingter Strafaufschub usw.), abgesehen. Der Angeklagte blieb auch in Untersuchungshaft. Maßgeblich hierfür war neben der schamlosen Ausführung des Verbrechens in der elterlichen Wohnung des Kindes einmal, daß Eckstein als Angehöriger der jüdischen Nasse ein deutsches Mädchen zu vergewaltigen versucht hat, obwohl ihm der heute vom deutschen Volk eingenommene Rasse st and- punkt bekannt war, und zum andern, daß er feine nur teilweise ausgesprochene Einstellung, er dürfe sich zwar nicht an jüdischen, wohl aber an deutschen Kindern vergehen, durch die Tat klar bewiesen hat.
Vater schießt auf ben Sohn und erschießt sich selbst.
In Iggelheim (Pfalz) schoß nach einem Meinungsaustausch der 51jährige Johannes G e t t m a n n auf feinen 23jährigen Sohn und verletzte die Schlagader des linken Oberarmes. Der Verletzte sank schwer blutend zusammen, kam aber zu sich und lief zum Arzt, der seine Ueberführung in das Krankenhaus anordnete. Inzwischen hatte sich der Vater eingeschlossen und die Waffe gegen sich selbst gerichtet.
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