Ausgabe 
5.9.1935
 
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ltr.207 Erstes Blatt

185. Jahrgang

Donnerstag, 5. September 1955

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Das heiße Eisen Abessinien in Genf.

Die Erklärungen der Hauptbeteiligien vor dem Völkerbundsrai. Italien bleibt spröde. Neue Verhandlungen hinter den Kulissen. Pessimistische Kommentare in London. Paris einstweilen zufrieden.

Genf, 4. Sept. (DNB.) Der Völkerbunds­rat ist Mittwochnachmittag zu "seiner angekündigten öffentlichen Sitzung zusammengetreten.

Der Ratspräsident, der argentinische Gesandte Ruiz G u i n a z u, teilte zunächst mit, daß der Spruch des italienisch - abessinischen Schiedsgerichts über den Zwischenfall von Hai = Hal als einstimmige Entscheidung der fünf Schiedsrichter vorliege. Der Rat habe zunächst den angekündigten Bericht des englischen Ministers Eden über die inzwischen geführten Verhandlungen der drei hauptbeteiligten Mächte ent­gegenzunehmen.

Die Erklärungen Edens.

In seinem Bericht faßts Eden die englischen Vorschläge wie folgt zusammen:

wir erkannten an, daß die Lage Abessiniens umfangreiche Reformen notwendig mache, es schien uns aber, daß die Reformen von Abessi­nien in voller Ausübung seiner Souveränität freiwillig und ohne Beeinträchtigung seiner Un­abhängigkeit oder Unversehrtheit zugestanden werden sollten.

Als Mitglied des Völkerbundes sollte Abessinien sich an den Bund wenden, um die Mitarbeit und den Beistand zu verlangen, die für seine wirtschaft­liche Entwicklung und die Reform seiner Verwal­tung erforderlich sind. Als angrenzende Mächte wären Frankreich, Großbritannien und Italien be­sonders berufen gewesen, diesen gemeinsamen Bei­stand zu leihen.

Ein Auftrag zu diesem Zwecke hätte den genann­ten- Mächten entweder vom Völkerbundsrat mit Zu­stimmung Abessiniens erteilt werden können, oder der Völkerbundsrat hätte aufgefordert werden kön­nen, einem Vertrag zwischen den drei Mächten und der abessinischen Regierung seine Zustimmung zu geben.

Die Reorganisationsarbeit hätte sich auf die ver­schiedensten Gebiete des nationalen Lebens Abessi­niens erstrecken sollen, u. a. auf die Wirtschaft, die Finanzen, den Handel und bas Bauwesen, fer­ner die Ansiedlung von Ausländern, die Moderni­sierung der Verwaltung, Bekämpfung der Sklave­rei und die Polizei insbesondere in den Grenzgebie­ten. Die freie Beteiligung der Ausländer auf wirt­schaftlichem Gebiete sollte gewährleistet sein. An­derseits hätte der kollektive Charakter dieses Bei­standes nicht verhindert, daß die besonderen In­teressen Italiens

unbeschadet der anerkannten Rechte Frank­reichs und Großbritanniens

besonders berücksichtigt worden wären. Schließlich sei die Möglichkeit territorialer Veränderungen un­ter Zustimmung Italiens und Abessiniens nicht aus­geschlossen gewesen. Dieses umfassende Programm sei von der italienischen Regierung a b g e l e h n t worden, und es habe sich als unmöglich herausge- stellt, in irgendwelchem Umfange zu einer Einigung zu kommen.

Im Romen seiner eigenen Regierung erklärte Eden sodann u. a.: In den Nachkrieas- sahren haben sich die Völker angestrengt und ehr­lich und mit einem gewissen Erfolg bemüht, eine neue internationale Ordnung zu schas­sen, die künftig der Menschheit die Schrecken eines Krieges ersparen sollte. Deshalb verpflichteten sie sich im Pakt von Paris, auf den Krieg als Werkzeug nationaler Politik zu verzichten. Aus demselben Grunde hatten die Mitglieder des Völker­bundes vorher ihren Entschluß bekundet und ihre Ueberzeugung ausgesprochen in der Satzung, die wir alle zu achten verpflichtet sind.

Die Zentrale der durch den Pakt geschaffenen neuen Ordnung ist hier in Genf. Wenn der Geist auch hier ist, so können wir keinen Mißerfolg haben.

Da die britische Regierung sich ihrer Verantwort­lichkeit als Völkerbundsmitglied lebhaft bewußt und da sie bereit ist, ihren Anteil an dieser Verantwort­lichkeit zu übernehmen, kann ich den Rat unserer bereitwilligen Mitarbeit an der vor uns liegenden schwierigen Aufgabe versichern.

Ich bin sicher, daß wir alle als Völkerbunds- milglieder unserer verantworllichkeit in dieser Zeil eingedenk sein müssen. Die weltöffentlich- keil blickt auf uns. Der Völkerbund hat in den wenigen Jahren seines bisherigen Bestehens eine Reihe von Erfolgen zu verzeichnen, wir alle erinnern uns dankbar der wichtigen Rolle, die die italienische Ration durch ihre Genfer Vertreter bei der Herbeiführung dieser Erfolge gespielt hat, aber wir alle können uns der Tat­sache nicht verschließen, daß der Völker­bund, wenn er in diesem Streit nach dem Urteil der Welt versagt, eine schwere Erschütterung seines Ansehens und seines Einflusses erlebt. Der Zusammenbruch des Völkerbundes und der neuen Auf­fassung einer internationalen Ordnung, die er darskellt, wäre ein Unglück für die ganze Welt.

Ich brauche bei dieser Gelegenheit kaum zu wie- verholen, daß in diesem Streit zwischen Ita­lien und Abessinien keine Rede von irgendeinem politischen oder wirt­schaftlichen Konflikt zwischen Enaland und Italien sein kann. Die spezifischen Interessen Groß­britanniens in Abessinien sind von Italien aus­drücklich anerkannt worden, und die britische Regie­rung hegt keine Befürchtungen, daß sie nicht weiter­hin ebenso geachtet werden als bisher.

Die britische Regierung ist an diesem Streitfall nur als Mitglied des Völkerbundes und als Unterzeichner des Paktes von Paris beteiligt.

Wir wollen alle ans Werk gehen. Wenn wir die loyale Mitarbeit der beiden streitenden Par­teien erlangen können, so werden wir die fried­liche Lösung erreichen, die mir so ernstlich erstreben.

Der französische Minister­präsident Laval

betonte seinerseits, daß Frankreich auf dem Boden der Völkerbundssatzung stehe. Keine Regierung habe sich in der Vergangenheit stärker für den Pakt eingesetzt, als die Frankreichs. Noch im letzten Jahr seien die Regelung der Saar­frage und die Beilegung der ungarisch-südslawischen Frage Erfolge der loyalen Zusammenarbeit der Verantwortlichen gewesen. Im Gegensatz zu Eden verwies Laval auf die Mitteilungen des italienischen Delegierten Über die Beschwerden, die Italien gegen Abessinien oorzubringen habe. Der Rat werde diese Beschwerde sicher mit der größten Aufmerksamkeit prüfen. Laval schloß mit folgenden Worten: Wir alle haben den Willen, für die Verpflichtungen des Paktes einzutreten, wir alle wollen den Frieden.

Da es sich um italienische L e b e n s i n t e r- effen handelt, würde die italienische Regierung ihre elementarsten Pflichten vernachlässigen, wenn sie nicht Abessinien endgültig jedes Vertrauen entzöge, und wenn sie sich nicht ihre volle Handlungsfreiheit vorbehielte, um alle Maßnahmen zu ergreifen, die für die Sicherheit ihrer Kolonien und für die Wahrung ihrer eigenen Interessen notwendig werden sollten.

Die abessinische Antwort.

Nach Aloisi sprach der abessinische Vertre­ter Prof. Jäze. Er erinnerte den Völkerbund an die bisherigen Schritte Abessiniens, das sich nach­einander auf die Artikel 11 und 15 bezogen habe. Das Schiedsverfahren wegen des Zwischen­falles von Ual-Ual habe der italienischen Regierung immer wieder Gelegenheit gegeben, der Anwendung des Paktes auszuweichen. Gleichzeitig habe sie ihre militärischen Vorbereitungen unauf­hörlich verstärkt. Der Zwischenfall von Ual-Ual sei jetzt durch den einstimmigen Beschluß der Schieds­richter aus der Welt geschafft.

Die italienische Anklage.

Der italienische Vertreter Baron Aloisi wies dann auf die den Völkerbundsmitgliedern bereits zugegangene italienische Denkschrift hin. (Darüber berichten wir weiter unten. D. Red.) Sie enthalte die unwiderleglichen Beweise dafür, daß sich

Abessinien in Widerspruch zu dem Vertrauen gesetzt habe, das ihm die italienische Regierung solange enlgegengebracht habe. Abessinien habe in seiner Eigenschaft als Völkerbundsmitglied und unter dem Schuh des Freundschaftsvertra­ges mit Italien gerade seil 1928 seine Politik der Rüstungen gegen die italienischen Besitzun­gen verstärkt, während sich gleichzeitig die Pro­vokationen, die feindlichen Kundgebungen, die räuberischen Einfälle und Uebersälle und die Gewalttaten gegen die friedliche Bevölkerung der italienischen Grenzgebiete gehäuft hätten.

Ein einziger dieser Angriffe hätte genügt, um einen Krieg gegen Abessinien zu rechtfertigen. Italien habe immer noch Langmut beweisen wollen. Schließlich aber habe es sich nach diesen trüben und oft blutigen Erfahrungen davon überzeugen müssen, daß Abessinien ein unversöhn­licher Feind sei. Die Ziele der abessinischen Politik würden dadurch besonders deutlich, daß die ersten Angriffsversuche von abessinischer Seite in dem Augenblitz erfolgt seien, als Italien in den lydischen Krieg und in den Weltkrieg verwickelt war. In der Erklärung A l o i s i s heißt es dann weiter:

Da leider jede Möglichkeit für ein friedliches Zusammenleben und -arbeiten zwischen Italien und Abessinien geschwunden ist, kann Italien nicht mehr in einer passiven und nachgiebigen Haltung gegenüber einem barbarischen Staat verharren, der nicht fähig ist, sich selbst und die ihm unterworfenen Volksstämme zu kontrol­lieren, und der augenblicklich durch seine starke Bewaffnung die ilalienischen Grenzen bedroht. Die italienische Regierung kann von nun an der abessinischen Regierung keinerlei vertrauen mehr entgegenbringen. Sie kann auch nicht mehr an die geringste Möglichkeit glauben, daß Abessinien etwaige vertragliche Verpflichtun­gen einhalten würde, zu deren Uebernahme es sich doch bereit erklären sollte.

Es kann dies um so weniger der Fall sein, wenn solche Verpflichtungen unter dem Druck der Ver­hältnisse übernommen würden. Der Pakt, der die Mitglieder des Völkerbundes bindet, ist nicht einfach eine Reihe von Artikeln, sondern ein harmonisches System von Grundsätzen, die eng Zusammenhängen und sich ergänzen. Die im Völkerbundspakt vorge­sehenen Bürgschaften finden ihre Verankerung und ihr Gegenstück in den Verpflichtungen, die er auf= stellt. Den Rechten entsprechen Pflichten. Jede andere Auslegung kann dem Geist des Paktes nur schaden. Sie würde gegenüber solchen Staaten, die der Mit­gliedschaft im Völkerbund nicht würdig sind, eine Art von Straflosigkeit zur Folge haben, oder sogar eine Art Asylrecht, das mit der Sicherheit der anderen und mit den einfachsten Grundsätzen der internatio­nalen Gerechtigkeit unvereinbar wäre. Das Grund­prinzip des Paktes besteht darin, daß ein Staat nicht in den Völkerbund ausgenommen werden und infolgedessen nicht darin verbleiben kann, wenn er nicht oder nicht mehr gewisse wesentliche Voraus­setzungen erfüllt, nämlich eine stabile Regierung, eine tatsächliche politische und verwaltungsmäßige Orga­nisation und genau festgelegte Grenzen. Es ergibt sich aus den sehr genauen Bestimmunoen des Art. 1 des Völkerbundspaktes, daß die erste Vorbedingung für einen Staat ist, diese Voraussetzungen zu er­füllen, um den Pakt selbst und die internationalen Verpflichtungen, die er übernommen hat, einhalten zu können.

Die italienische Regierung ist der Meinung, daß ein Staat wie Abessinien weder Gleichheit der Rechte, noch Gleichheit der Pflichten mit den

Kulturflaalea haben kann.

Wenn ihm diese Gleichheit gewährt worden ist, und besonders, wenn man bei der Gewährung Abessinien für die Zukunft einen moralischen Kredit eingeräumt fyat, so liegt darin kein ausreichender Grund dafür, daß der Völkerbund in den im Jahre 1923 gutgläubig begangenen Irrtum zum Nachteil ber zauberen Mitglieder des Bundes bleibe.

Die Erklärung Aloisis gibt zu, daß die italienische Regierung damals an diesem Irrtum beteiligt war. Sie schließt mit folgenden Sätzen:

Wenn die italienische Regierung dem Völker­bundsrat jetzt ihre ausführliche Denkschrift vor­legt und sie ihm die Gründe für ihre Haltung auseinanderseht, so muß sie in aller Form er­klären, daß sich Italien in seiner Würde als Kulturstaat tief verletzt fühlen würde, wenn es weiterhin im Völkerbund auf gleichem Fuße mit Abessinien arbeiten mühte. Italien lehnt es ab, diese Gleichheit einem Staate zuzuerkennen, der die ihm obliegenden Verpflichtungen nicht erfüllen wollte.

Runmehr suche Italien einen neuen vorwand, um Zeit für die weitere Vorbereitung der Gewaltanwendung zu finden. Die italienische Denkschrift schaffe mit ihrem Versuch, die inne­ren Angelegenheiten eines Völkerbundsmit- gliedes zur Erörterung zu stellen, einen ernsten Präzedenzfall. Die abessinische Regierung sei bereit, darauf zu antworten. Aber der völker- bundsral dürfe nicht übersehen, daß die Zeit dränge, und daß ein Vernichtungskrieg gegen ein Vülkerbundsmitglied beschleunigt vorbereitet werde.

Nach einer kurzen Erklärung des spanischen Vertreters, der die Anwendung des Paktes zur Aufrechterhaltung des Friedens forderte, schloß der Ratspräsident die Sitzung mit dem Bemerken, daß die abessinische Regierung zweifellos zu den Erklärungen des italienischen Vertreters Stellung zu nehmen wünsche. Der Rat werde deshalb erneut zusammentreten. Der Zeitpunkt werde noch bekannt­gegeben werden.

Die italiemsche Anklageschrift.

R o m, 4. Sept. (DNB.) Die römische Presse ver- öfsentlicht auf fast drei Zeitungsseiten die umfang­reiche Denkschrift, die die italienische Regierung in Genf vorlegt und die die italienischen Versuche Herausstellen soll, zu einer friedlichen Zusammen­arbeit auf wirtschaftlichem und politischem Gebiet zu gelangen.

Vier Gesichtspunkte, so heißt es in der Denkschrift, hätten in den letzten 40 Jahren die Beziehungen zwischen Abessinien und Italien stark belastet:

1. Die abessinische Weigerung, eine endgültige Grenze zwischen dem eigenen Gebiet und den italienischen Kolonien zu ziehen und die fort- gesetzte unzulässige Verletzung italienischen Ge­bietes durch Abessinien:

2. Die fortgesetzte Beschränkung der Immunität der diplomatischen und konsularischen Vertreter Italiens in Abessinien:

3. Die fortdauernde Mißachtung des Lebens und des Besitzes der italienischen Slaatsangehörigen in Abessinien, deren wirtschaftliche Weiterent­wicklung verhindert wurde.

4. Gewalttätige Eingriffe gegen Leben und Besitz italienischer Staatsangehöriger auf eigenem italienischen Boden.

Diese vier Punkte rechtfertigen die Beteuerung der italienischen Regierung, daß Abessinien offen und absichtlich Italien gegenüber alle übernomme­nen Dertragsverpflichtungen und besonders die zwischen Italien und Abessinien direkt abgeschlosse­nen Verträge verletzt habe. Diese Vertragsver­letzungen seien nicht nur Einzelsälle, sondern syste­matisch und programmatisch.

Der zweite Teil der Denkschrift befaßt sich mit der Stellung Abessiniens im Völker­bund. Es wird behauptet, daß Abessinien die als Völkerbundsmacht übernommenen Verpflichtungen in keiner Weise eingehalten habe. Schon die poli­tische Struktur Abessiniens widerspreche der eines zivilisierten Staates.

Einen breiten Raum nimmt in der Denkschrift die Behandlung der in Abessinien angeblich heute noch herrschenden Sklaverei ein. Hierzu wer­den als Kronzeugen zahlreiche englische Politiker und Schriftsteller angeführt, die dieselben Beobach­tungen bezüglich der in Abessinien herrschenden Sklaverei gemacht haben wollen, wie sie jetzt durch diese Denkschrift festgestellt würden. So wird beson­ders der Gattin des früheren englischen Außenmini st ers Sir John Simon das Wort gegeben, die ein umfangreiches Werk über dis Sklaverei geschrieben Ha4,

Die italienische Regierung kommt dann zu fol­genden

Schlußfolgerungen:

Italien habe in diesem Memorandum in erster Linie den Stand der Beziehungen zwischen Italien und Abessinien erläutern wollen und habe gleichzeitig den Beweis der Nichtinnehaltung inter­nationaler Verpflichtungen durch Abes­sinien gegeben. In zweiter Linie habe die italienische Negierung die Aufmerksamkeit auf die Tatsache ge­lenkt, daß Abessinien nicht die als Völker­bundsmitglied übernommenen Derpflich - t u n g e n eingehalten habe. Der Völkerbunds­rat könnte daher nicht nach allen Gesichtspunkten hin die Beziehungen zwischen Italien und Abessimen richtig abschätzen, wenn er sich nicht ein Bild von der allgemeinen Lage in Abessinien und von seiner Stellung als Völkerbundsmitglied mache. Auf der anderen Seite sei Italien die Nation, die am direk­testen durch die Nichterfüllung der von Abessinien übernommenen Verpflichtungen in den eigenen Rech­ten und Interessen berührt werde. Der Völkerbunds- Pakt habe zwischen den Mitgliedern des Völkerbun­des ein System von Verpflichtungen und Rechten geschaffen, die im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Kein Glied des Völkerbundes könne daher die Rechte des Völkerbundspaktes anrufen, wenn es nicht seine eigenen Pflichten erfüllt habe, und wenn es offen dargelegt habe, daß es nicht bereit fei, die Paktbestimmungen zu erfüllen, die die Hauptgrund­lage seiner Mitgliedseigenschaft seien, und wenn es die allgemeinen und besonderen Verpflichtungen verletzt habe, die ihm gerade in seiner Zugehörig­keit zum Völkerbund zufielen. Auf der anderen Seite würde es jedem Grundsatz der Gerechtigkeit zuwider­laufen, zu verlangen, daß Dölkerbundsmitglieder ge­zwungen seien, Paktoerpflichtungen gegenüber einem Mitgliede innezuhalten, das sich mit eigenen Ver­letzungen der übernommenen Verpflichtungen außer­halb dieses Paktes gestellt habe.

Abessinien habe mehr als einmal bezeugt, daß es nicht die erforderlichen Eigenschaften besitze.

dem Völkerbund anzugehören.

Abessinien habe systematisch alle mit Italien ad- geschlossenen Verträge verletzt. Abessinien habe sich mit seinem Verhalten offen außerhalb des Dölker- bundspaktes gestellt und habe sich des ihm bei seiner Aufnahme in den Völkerbund gezeigten Ver­trauens unwürdig erwiesen. Wenn sich daher Ita« lien gegen einen derartig unerträglichen Tatbestand auflehne, verteidige es dadurch seine eigene Un­versehrtheit, das eigene Prestige und die eigene Würde. Es verteidige aber auch gleichzeit^ "das Prestige und den guten Namen Des Völkevvnndes«