Ausgabe 
5.7.1935
 
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Nr. >54 Drittes Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)

Freitag, 5. )uli (9Z5

Vor 20Lahren: Das Ende Oes8. L. 5".

Gießener Erinnerung aus der Kriegszeil.Oer 1. Offizier des verunglückten Luftschiffs erzählt.

Bon Oberstleutnant Friedrich Stahl, Schwerin i.M.

Die Führergondel, die mehrmals auf den Boden aufstieß, wurde schwer beschädigt

S. L. 5 nach der Katastrophe. (Aufnahmen [51: Stahl.)

Bor 20 Jahren, am 5. Juli 1915, erschien das Heeresluftschifi S. L. 5 in den frühen Morgenstun- den über Gießen und gab durch eine abgeworfene Meldung zu erkennen, daß es auf dem Exerzier­platz dem Trieb landen müsse. Was war geschehen?

S. L. 5, der Anfang Juni 1915 auf der Zweig­werft des Luftschiffbaus Schütte-Lanz in Darm­stadt fertiggestellt war, befand sich auf seiner letzten Probefahrt, um dann endgültig in die Front einge­stellt zu werden.

Das Schiff, das mit 19 Personen, Betriebsstoff für 14 Stunden und 500 Kilogramm Abwurfmuni­tion (durch Wasfer dargestellt) am 4."Juli gegen 23 Uhr in Darmstadt aufgestiegen war, erreichte in langsamem Steigen über Frankfurt a. M., Fried­berg, Gießen, Marburg, Kassel am 5. Juli gegen 2 Uhr die Gegend von Carlshafen an der Weser. Hier setzte bei Erreichen einer Höhe von 1700 Me­ter einer der vier Motoren aus, dessen Schaden jedoch während der Fahrt nicht behoben werden konnte. Da auch ein zweiter Motor von Anfang an ziemlich unregelmäßig lief und die beiden restlichen wegen starker Verölung ihre eigentliche Um­drehungszahl nicht ererichten, entschloß sich der Kom­mandant zur Umkehr. Es war somit bei dieser Fahrt erwiesen, daß bei den nicht ganz zuverlässigen Maschinen das Schiff zwar mit verminderter Ge­schwindigkeit fahren konnte, aber durch Ausfall des einen oder anderen Motors soviel an dynamischer Hubkraft einbüßte, daß ein Erreichen einer kriegs­mäßigen Höhe von mindestens 2400 Meter Höhe ausgeschlossen war.

Es herrschte ein Gegenwind von geringer Starke, der aber stellenweise dem Schiff soviel zu schaffen

machte, daß es mit zwei Motoren nur mit 25 Kilo­meter in der Stunde vorwärts kam.

Gegen 5.30 Uhr wurde die Gegend von Kirchhain erreicht und hierauf 400 Meter herunter gegangen, um die in geringerer Höhe vorhandene Windstille zu schnllerem Vorwärtskommen auszunutzen.

Nach der in den Morgenstunden durch die Sonne erfolgten Gaserwärmung war das Schiff im Gan­zen ausgewogen, hinten aber zu leicht. Der Kom­mandant Hauptmann Pochhammer be­fahl daher die zum Trimmen mitgenommenen Ben­zinkanister nach hinten zu bringen. Gleich darauf nahm das Schiff beim Abwärtssteuern plötzlich eine sehr große Schräglage an, die durch Ruderlegen nicht ausgeglichen werden konnte. Durch Abwurf des letzten vorn befindlichen Wasserballastes und Beorderung aller entbehrlichen Personen nach dem Heck wurde diesem Uebelstand begegnet.

Gegen 6.30 Uhr wurde in langsamer Fahrt Gießen erreicht, wo das Schiff durch die weiter zunehmende Gastemperatur nicht mehr in ge­ringer Höhe zu halten war, sondern auf seine Prallhöhe von 1600 Meter stieg und von hier aus Gas durch die Ueberdruckoentile abließ.

Ich selbst befand mich zu dieser Zeit in meiner Eigenschaft als 1. Offizier auf einem Gang durch das Schiff, als ich hörte, wie hinten und oben es im Schiffsgerippe krachte. Ich meldete dies aus einer seitlichen Maschinengondel dem Komman­danten durch Fernsprecher Gleich darauf waren in der Führergondel starke Rucke zu spüren, wo­bei sich die vordere Maschinengondel um etwa 20 Meter senkte.

Um den großen Druck m den Zellen, der ja schließlich weitere Teile des Schiffsgerippes zu zer­

brechen drohte, zu vermeiden, wurde sofort ab­wärts gesteuert und in langsamer Fahrt mit nur einem Motor der Gießener Exerzierplatz erreicht, wo mit Hilfe der dort übenden zwei Kompanien des Ersatz-Bataillons 116 die Landung erfolgte.

Das Wetter war noch günstig, das Schiff lag im Windschatten eines Waldes und wurde dort von einer Kompanie gehalten. Gleichzeitig wurde da­mit begonnen, die erkannten Bruchstellen des Holzgerippes zu laschen. In den Nachmittagsstunden frischte der Wind auf. Ein Gewitter zog auf. Ob­wohl die Instandsetzungen am Schiffsgerüst noch nicht beendet waren, wurde S. L. 5 fahrbereit ge­macht, um mit verminderter Besatzung jede Zeit aufsteigen zu können, falls die Windverhältnisse ein Halten des Schiffes am Boden nicht mehr zu­ließen. Es sollte dann m i t dem Wind fahrend Leipzig oder Hannover erreicht werden.

Durch die immer häufiger und wilder auftre­tenden Böen setzte die Führergondel mehrmals hart auf und wurde stark beschädigt. Der nun ein­setzende starke Regen belastete das Schiff so rasch, daß es keinen Auftrieb mehr hatte. Ein Aufsteigen war somit unmöglich geworden, so daß die Be­satzung das Schiff verließ. Trotzdem die Halte­mannschaften vielfach elektrische Schläge erhielten, war die Lage noch keinesfalls kritisch Denn nach Besserung des Wetters hätte das trocken gewor­dene Schiff mit notdürftig ausgebesserter Führer­gondel wieder starten können.

Da faßte eine von Backbordseite kommende or­kanartige^das Schiff breitseits und hob es in die Höhe. Das Schiff riß sich dabei los und trieb über ein Waldstück, um dahinter in einem Wie­sengrund wieder aufzusetzen und dabei in drei

Aus Oer Provinzialhauptstadt.

Der erste Zahn.

Weltgeschehn und Menschenwahn kümmert junge Mütter nicht, wenn des Kindes erster Zahn aus der rosa Hülle bricht.

Freudig steht der Tanten Schar um das Wunder still vereint. Tiefstes Glück wird offenbar, wenn der erste Zahn erscheint.

Was die Zeit auch schafft und bringt, was an Werken neu ersteht, ob ein Land zum Licht sich ringt, ob ein Volk im Kampf vergeht, alles scheint bedeutungslos, wenn das Kindchen strampelnd weint, Schmerz und Glück sind übergroß, wenn der erste Zahn erscheint.

Was vor längst versunknem Jahr schon die Höhlenfrau empfand, wiederholt sich immerdar ewig über Meer und Land.

Wenn, der heut'gen Welt entrückt, neu die Menschheit hofft und weint, stehen Mütter still beglückt, wenn der erste Zahn erscheint.

Puck.

Landschastsbund Volkstum und Heimat.

Gau-Singtreffen in Kloster Arnsburg.

Am kommenden Sonntag, 7. Juli, findet in unserem Kreis, und zwar in Kloster Arnsburg, das diesjährige Singtreffen der in unserem Bund or­ganisierten Singkreise der Landschaft Rheinfranken- Nassau-Hessen unter Leitung des Gaufachamts- leiters für Volksmusik statt. Das Treffen beginnt am Samstagabend um 20 Uhr mit einer Abend- musik im Kapitelsaal der Klosterruine. Im Mit­telpunkt des sonntäglichen Singens und Musizie­rens steht die entzückendeSerenata im Walde zu singen" von Joh. Abr. P. Schulz für Flöten, Streicher und Chor. Außerdem werden alte deutsche Volkslieder in mehrstimmigem Satz er­arbeitet. Alles in Allem wertvollstes deutsches Kulturgut!

Für uns in Gießen besteht hiermit also durch die örtliche Nähe des Treffens besondere Gelegenheit, die Volksmusikarbeit, wie sie in den Singkreisen unseres Landschaftsbundes gepflegt wird, kennen zu lernen. Wir wenden uns vor allem an Gießens jüngere Generation, an junge Männer und Frauen, die ein inneres Verhältnis zu unserem echten, un­verfälschten deutschen Liedgut haben, und bitten sie, am Gausingtreffen des kommenden Sonntags in Kloster Arnsburg teilzunehmen. Anschließend an das Treffen besteht ja auch die Möglichkeit, durch Mitarbeit im Gießener Singkreis, der hier ja bereits ein Jahr besteht und wöchentlich einmal singt, die begonnene Arbeit fortzusetzen. Wir laden aber auch alle Mitglieder unseres Gießener Kreisrings, vor allem die, die sich dem Gießener Sinqkreis durch den Besuch seines Bachabends be­sonders verbunden gezeigt haben, recht herzlich ein, am Sonntag nach Arnsburg zu kommen.

Das Treffen schließt um 18 Uhr mit einem Schlußsingen im Kapitelsaal. Nähere Auskunft gibt die Ortsringleitung, Weserstraße 4.

Kreis-AundfunkberatungSstelleGießen

Die öffentliche Rundfunkberatungsstelle der RDR. Kreisgruppe Gießen befindet sich ab heute in der Marktlaubenstraße 2. Die Geschäftsstunden sind wie folgt festgelegt: vormittags von 10 bis 11 Uhr, nachmittags von 17 bis 19 Uhr, der tech­nische Leiter ist von 19 bis 20 Uhr zu sprechen Die Sprechstunden des Kreisfunkwartes und des Ge­schäftsführers sind Dienstags und Freitags von 17 bis 19 Uhr. (Samstags geschloffen.) In der Rund­funkberatungsstelle werden alle den Rundfunk be­treffenden Auskünfte kostenlos erteilt. Kostenlose Röhren- und Geräteprüfung. Juden ist das Be­treten der Beratungsstelle nicht, erlaubt.

Wir weisen nochmals auf die Sonderzüge zur Funkausstellung nach Berlin hin, die am 17. und 18 August gefahren werden. Der Aufenthalt in Berlin dauert 3 bzw. 7 Tage. Fahrt­kosten etwa 11 Mark für Hin- und Rückfahrt. An­meldungen und Auskunft nur beim RDR., Gießen, Marktlaubenstraße 2 (Rundfunkberatungsstelle). Meldungen bis 15. Juli.

politische Betätigung und Wehrmacht.

ImReichsverwaltungsblatt" schreibt der Mini­sterialrat in der Reichskanzlei von Stutter- heim u. a.:

Was die Pflichten und Rechte der Wehrmachts­angehörigen anlangt, so ist zunächst das Verbot po­litischer Betätigung, das für die Reichswehr im Parteienstaat von Weimar von so ungeheurer Be­deutung gewesen ist, bestehen geblieben. Heute hat es nicht im entferntesten die Wichtigkeit wie früher, ist aber zur Vermeidung politischer Zwistigkeiten, die das kameradschaftliche Verhältnis unter den Wehrmachtsangehörigen trüben könnten, auch jetzt noch am Platze, ebenso wie das Ruhen des Rechtes zum Wählen und zur Teilnahme an Abstimmungen im Reiche Daß fernerhin die Zugehörigkeit zur NSDAP., ihren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden für die Dauer des aktiven Wehrdienstes ruht, verhindert, daß ein Wehrmachtsangehöriger einer doppelten Befehls- und Strafgewalt unter­steht. Für Wehrmachtsbeamte und Zivilangestellte der Wehrmacht gelten diese Vorschriften nicht, doch kann ihnen der Reichskriegsminister auch diese Per- sonen unterwerfen, wenn militärische Notwendig­keit es erfordert.

Gründung einer Ortsgruppe des Aeichsbundes der Körperbehinderten in Giehen.

Der Reichsbund der Körperbehinderten (RBK.) e. V. sucht alle Körperbehinderten zu vereinigen, die im Sinne der Krüppelfürsoraegesetzgebung, also von Geburt an oder in jugendlichem Alter durch Krankheit oder Unfall zu einer Behinderung ge­kommen sind, desgleichen auch solche Erwachsene, die durch einen außerberuflichen Unfall Schaden an ihrem Körper erlitten haben Das Hauptamt für Volkswohlfahrt bei der Reichsleitung der NSDAP, hat den RBK. als allein zuständige Organisation für alle Körperbehinderten erklärt, soweit sie nicht Kriegs- oder Arbeitsopfer find. Es gilt, auch die Kräfte der in dem RBK. Zufammengefchloffenen nutzbringend in die Aufbauarbeit des neuen Staates einzuschalten und somit diesen Kreis in die deutsche Volksgemeinschaft einzubauen.

Das völlig zerstörte Heck des Luftschiffes

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Eine der schwerbeschädigten Motorengondeln.

Das Holzgerüst des abgewrackten Luftschiffs

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Teilen zu Bruch zu gehen. Die Führergon- del wurde dabei voll­ständig zerstört.

Damit war das Schiff verloren. Nur einige Teile wie Gondeln, Zel­len sowie die Motoren und Instrumente waren wieder zu verwenden. Verletzt wurde niemand.

Wenn auch der Total­verlust des Schiffes letz­ten Endes durch das Unwetter verursacht war, so hatte doch die Fahrt bewiesen, daß Fahrten gegen den Feind von diesem Schiff nicht aus­geführt werden konnten und daß derartige Vor­kommnisse in Feindes­land den sicheren Ver­lust des Schiffes ein­schließlich seiner Besat­zung zur Folge gehabt hätten.

Den später an die Front kommenden Schütte-Lanz- Luftschiffen waren der­artige Fehlschläge nicht beschieden. Sie haben sich über dem Feind genau so bewährt, wie die Luft­schiffe der Zeppelinschen Bauart.

Amtsgericht Gießen

Wegen Kameradendiebstahls wurde der Ehr. L. aus Lich einem Monat Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte in schamloser und raffinierter Weise einem Kameraden die Geldbörse gestohlen.

Der R. R. aus Eisenach verstand es, sich durch Vorspiegelung seiner Zahlungsfähigkeit hier in Gießen einzumieten und schädigte die Wirtin um einen Betrag in Höhe von 35 Mark. Durch Straf­befehl wurde er zu drei Monaten Gefängnis ver­urteilt. Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein. In der gestrigen Hauptoerhandlung wurde er unter Einbeziehung weiterer Strafen zu einer Gesamt­gefängnisstrafe von elf Monaten verurteilt.

Der O. S. aus Watzenborn-Steinberg sprang an der Station Schiffenberg auf einen fahrenden Zug, obwohl ihn die Fahrbeamten gewarnt hatten. Durch Strafbefehl wurde er zu 25 Mark Geldstrafe verurteilt. Der Einspruch dagegen war ohne Erfolg.

Zu drei Wochen Gefängnis wurde der R. aus Gießen wegen Körperverletzung verurteilt. In der gestrigen Hauptverhandlung blieb es bei der erkannten Strafe. Der Angeklagte verkehrte mit der Frau eines anderen. Darüber geriet er mit diesem in Streit und zerschlug ihm das Nasenbein.

Kleine Strafkammer Gießen.

Der Hermann E u l a u aus Rohrbach sollte sich einem christlichen Landwirt gegenüber des Be­trugs schuldig gemacht haben, wurde jedoch vom Amtsgericht Örtenberg freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein In der gestrigen Sitzung mußte die Sache vertagt werden.