Ausgabe 
5.2.1935
 
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ISllr.30 Drittes Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberheffen)

Dienstag. 5. Zebruar 1935

Hellnacht-pirschgang'.

Wissenschaft und des Metall-Flugzeugbaues.

le Einsamkeit: ein Stück Wild springt vor mir

^Öst sich aus den Kronen der

ei, eine

dithanlönhnit(i>c;

In 76.

AntwortDas habe ich gestern schon gekauft" im­mer eine sonderbare Wirkung auslöst, obwohl nicht bezeifelt wird, daß eine derartige Antwort in den weitaus meisten Fällen der Richtigkeit entspricht. Darum meine Volksgenossen, tragen Sie doch das Abzeichen an den beiden Sammeltagen (Samstag und Sonntag), und zwar an sichtbarer Stelle, damit Sie nicht unnötig angehalten werden müssen. Gerade das unsichtbare Tragen des Abzeichens fordert von dem Sammler ein Hin- und Herlaufen und bringt Enttäuschung, wenn sein Anbieten dadurch zur Er­folglosigkeit verurteilt ist. Eine an einen Volksge­nossen mit aller Höflichkeit gerichtete Aufforderung im Interesse der Sammler, das Abzeichen sichtbar zu tragen, wurde mit den WortenDas kann ich doch machen, 'wie i ch will", beantwortet. Meine Volksgenossen, muß das fein? Kaufen Sie ein Ab­zeichen zugunsten des Winterhilfswerkes, dann tra­gen Sie es, tragen Sie es aber auch an sichtbarer Stelle."

Wieder ist ein Sammeltag vorbei. Wieder ein­mal ist es geschafft: die schöne Galalithplakette zu­gunsten des' WinterhilfswerkesMutter und Kind" verkauft. Wie immer, so stellten sich auch dieses Mal wieder die Amtswalter, Helfer und Helferinnen der RS.-Volkswohlfahrt' in den Dienst der guten Sache, bereit, trotz Regen und Kälte, den Wunsch des Führers in die Tat umzusetzen. Schon am Samstag in den frühen Morgenstunden konnte man Volksgenossen mit dem schönen Abzeichen auf der Straße beobachten. Ueberall standen die Verkäufer und überall konnte man hörenDarf ich Ihnen ein Abzeichen verkaufen!" Diele Volksgenossen, die den Dienst des Sammlers zu schützen wissen, sind immer bereit, der Aufforderung des Sammlers zu ent­sprechen, und ein Abzeichen zu erwerben. Aber auch viele Dolkgenossen haben immer noch nicht erfaßt, um was es geht. Ohne die Sammler eines Blickes zu würdigen, ohne ihnen auf dasDarf ich Ihnen ein Abzeichen verkaufen" eine Antwort zu geben, gehen sie vorüber. Eine höfliche Antwort, wieBe- daure sehr, habe kein Geld" usw., würde den Sammler nicht mutlos machen. Richt zu verkennen ist, daß die so oft an den Sammler herantretende

I ö ck e l Ortsgruppenamtsleiter der RS.-Volkswohlfahrt, Ortsgruppe Gießen-Rord.

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München starb, wie schon gemeldet, an seinem . . Geburtstag Professor Dr. Hugo Junkers, der bekannte Forscher auf dem Gebiete der Wärme-

P Schluß Keinem | Turner-

Oie Abzeichen -es WHW.

Ein Wort nach der Etraßensammlung am 2. und 3. Februar.

Auf Einladung der Gießener Hochschul- u. a.). Der Vortragende bezeichnete Chicago als g e s e l l s ch a f t hielt gestern abend im großen die Stadt der unbegrenzten Möglichkeiten, d i e

Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Bericht von einer Studienreise in Amerika.

Zwecks Regelung der Besuchszeit wollen sich Ver­bände und Schulen alsbald mit dem Ortsringleiter Dr. Michel, Gießen, Weserstraße 4, in Verbin­dung setzen.

Der Ortsring Gießen lädt weiterhin die Mitglieder des Kreisrings zu seiner Abendveranstaltung am Donnerstag, 7. d. M., ein, bei der auch Ministerialrat Ringshausen sprechen wird (siehe unten!).

Ortsring Gießen.

inerstag, 7. Februar, laden wir glieder und Gäste zu zwei Veran« en ein:

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Endlich ist das Wetter umgesprungen. Als ich a.cnds vor die Tür der Jagdhütte trat, fuhr mir eiiger Wind entgegen, und eine Schneewolke stob o, mir vorbei in den Raum. Da ist es drinnen doch n mütlicher. Ich saß noch eine Stunde beim Därn- nerschein der Petroleumlampe und blätterte in oten Jaadzeitschrifien. Draußen rüttelte der Sturm ai den Läden, drinnen bullerten die Buchenscheite Ire Ofen. Da ließ es sich schon aushalten. Doch die Müdigkeit kam schnell, denn der Tag war anstren- amd gewesen, und so lag ich schon früh in den Adern

Drei Uhr ist es, als der Wecker raffelt; mit beiden leinen raus, und den Störenfried abgestellt. Jetzt irrte ich erst, wie kalt es ist, denn das Feuer ist loigft runtergebrannt. Da heißt es nicht lange iiterlegen; den Kopf in die Waschschüssel, um frisch zli werden; dann angezogen und während ich in die Wiefel fahre, brutzeln schon die Eier auf dem Feuer. Ahn Minuten später bin ich fertig. Die bicke Joppe wrb heute das richtige fein; Glas, Drilling und Lucksack umgehängt, und raus in die Kälte.

Draußen ist alles weiß. Der Wind hat sich gelegt, feit blinken die Sterne vom dunklen Himmel und üh er dem Moor steht groß und klar der volle Mond. 3 der Baum, jeder Zweig trägt ein dickes Schnee- pUster, dunkel und wuchtig streben die Stämme N ch oben. In den Kronen bricht sich das Licht, bringt durch die Lücken und malt ein seltsames, «irres Muster in Hell und Dunkel.

Lautlos schreite ich durch den fußhohen Schnee, leffte Stille ist um mich, der Schnee scheint jedes eräusch zu verschlucken. Rur selten stört ein Laut

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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Np. 6 Erfcheint Dienslag und Freitag. 5. $C6rUür Nur durch die Post zu beziehen. 1935

Inhaltsübersicht: Verordnung über die Ausübung und Behandlung der Jagd. Merkmale einer Fälschung von Reichsbanknoten über 50 RM. Abgabe von Fleisch, das zum Genüsse für Menschen untauglich ist. Dienstnachrichten.

Verordnung über die Ausübung und Behandlung der Jagd.

(Ueberleitungsvorschristen zum Reichsjagdgesetz.)

Vom 9. Januar 1935.

Aus Grund des § 66 des Reichsjagdgesetzes vom 3. Juli 1934 (RGBl. I S. 549) werden mit Zustimmung des Reichsjägermeisters folgende Ueber- leitungsvorschriften zum Reichsjagdgesetz erlassen:

§ 1.

Die Mindestgrüße der gemeinschaftlichen Jagdbezirke wird für das Land Hessen auf 250 Hektar festgesetzt.

Für bisherige Gemeindejagdbezirke, die im ganzen oder in Teilen (Jagdbögen) weniger als 250 Hektar im Zusammenhang umfassen, erlischt der Pachtvertrag am 31. Marz 1935. Diese Bezirke sind anderen Jagdbezirken anzugliedern oder zu neuen Jagdbezirken zusammenzu- schließen.

§ 2.

Wenn auf Grund des § 1 eine Grundfläche zu einem Jagdbezirk hinzutritt oder wenn aus einem Jagdbezirk, der aus getrennten Teilen besteht, eine Grundfläche ausscheidet, so erhöht oder vermindert sich der Pachtzins im Verhältnis der zuwachsenden oder wegfallenden Grund­fläche zur Gesamtfläche des Jagdbezirks. Werden einem nicht verpach­teten Eigenjagdbezirk Jagdflächen zugeschlagen, so bemißt sich der hier­für zu entrichtende Pachtzins nach dem Pachtzins des nächstliegenden verpachteten Jagdbezirks. Falls diese Regelung des Pachtzinses zu erheblichen Unbilligkeiten führt, kann auf Antrag die Staatsverwal­tungsbehörde eine anderweitige endgültige Regelung treffen.

§ 3.

Laufende Jagdpachtverträge, deren Pachtzeit vor dem 31. März 1935 endigen würde, werden bis zum 31. Mär; 1935 verlängert; für die Zeit der Verlängerung wird ein Pachtzins nicht gezahlt.

Von den laufenden Jagdpachlverlrägen können vom Verpächter und vom Pächter gekündigt werden:

a) die vor dem 31. Januar 1932 abgeschlossenen ober verlängerten Pachtverträge bis spätestens 31. Januar 1935 auf den 31. März 1935,

b) die nach dem 31. Januar 1932 abgeschlossenen oder verlängerten Pachtverträge bis spätestens 31. Januar 1936 auf den 31. März 1936.

Aus Gründen des öffentlichen Interesses kann die Staatsverwal­tungsbehörde bis zum 31. März 1936 den Verpächter anweisen, gegen­wärtig lausende Pachtverträge auf einen von ihr zu bestimmenden Zeit­punkt zu kündigen. Kommt der Verpächter der Anweisung der Staats­verwaltungsbehörde nicht nach, so kann diese an seiner Stelle die Kündigung aussprechen.

§ 4.

Soweit bisherige Gemeindejagdbezirke in gemeinschaftliche Jagd­bezirke im Sinne des § 9 des Reichsjagdgesetzes umgewandelt werden, tritt in die über den 31. März 1935 hinaus fortlaufenden Jagdpachtoer­träge für solche Jagdbezirke an Stelle der Gemeinde die Jagdgenossen­schaft (§ 10 des Reichsjagdgesetzes) ein. Die Vorschrift des § 67 Abf. 1 des Reichsjagdgesetzes bleibt unberührt.

§ 5.

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in der Darmstädter Zeitung" in Kraft.

Darmstadt, den 9. Januar 1935.

Der Hessische Staatsminister: Jung.

Bekanntmachung.

Das Reichsbankdirektorium gibt folgende Merkmale einer Fälschung von Reichsbanknoten über 50 RM. bekannt, die hiermit zur allgemeinen Kenntnis und zur Beachtung für die staatlichen und sonstigen öffent­lichen Kaffeftellen gebracht werden:

Von den im Umlauf befindlichen Reichsbanknoten über 50 RM. der Ausgabe vom 11. Oktober 1924 ist eine Fälschung festgestellt worden, die an nachstehenden Merkmalen zu erkennen ist:

Papier: Gering schwächer, mitunter weicher als das echte, auf beiden Seiten leicht pasteartig überdruckt und meist mehrmals gefaltet und geknittert. , .

Pflanzenfasern: Falsche Fasern sind vereinzelt m dem paste- artigen Aufdruck gelagert.

Wasserzeichen: Durch Aufdruck mit verschwommener Zeichnung nachgeahmt.

Gemusterte Blindprägung mit Kontroll stempel: Sicht­bar gröber geprägt.

Vorderseite: Im meist stark glänzenden, männlichen Bildnis ist der Nasenrücken schmäler gehalten, die Unterlippe linienartig be­grenzt; dem linken Ohr vom Beschauer aus gesehen fehlt in feinem oberen vorderen Teile der auf echten Noten gut sichtbare Ohrmuschelansatz. Die farbige Füllung in der Zierleiste ist heller gehalten. In den Schriften und Unterschriften zeigen sich viele kleine Abweichungen, u. a. fehlt im verkritzelt wiedergegebenen Namen Grimm" letzte Unterschrift der ersten Unterschriftszeile der

Punkt, der erste Teil des zweiten NamensBudczies" der zweiten Unterschriftszeile ist verkleckst gedruckt. Auf dem Schaurande ist die kleine obere Wertzahl50" dünn, die große (in der Mitte des Schaurandes) kleiner als auf echten Noten wiedergegeben, außer­dem die Ziffer0" höher gestellt.

Rückseite: Das Druckbild ist allgemein heller, in der Zeichnung offener gehalten. Die Wertzahl 50 der linken unteren Ecke ist nicht in die Mitte der Kreisrofette, sondern meist tiefer und nach rechts gestellt.

Reihenbezeichnung und Nummer (erstmalig beobachtet): C. 7 666 554 A. 9 227 805 F. 8 810161 veränderlich.

2. Herstellungsart: Anscheinend Lichtdruck.

An sämtliche unterstellten Kassen.

Auf vorstehende Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich hin. Gießen, den 4. Februar 1935.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Schönhals.

Bekanntmachung.

Betr.: Abgabe von Fleisch, das zum Genüsse für Menschen untauglich ist.

1) Gemäß §36 der Ausführungsbestimmungen A zum Reichsfleisch­beschaugesetz sind Geschlechtsteile, bei Schweinen einschließlich des Nabel­beutels und Afterausschnitte, soweit sie nicht als sogenannteKrone" am Mastdarm verbleiben, Augen- und Ohrenausschnitte sowie Hunde­därme in jedem Falle als untauglich zum Genüsse für Menschen anzu­sehen und dementsprechend unschädlich zu beseitigen. Abgesehen von der Unschädlichmachung durch Anwendung höherer Hitzegrade ober durch chemische Verfahren kann nach § 45 Abs. 3 der Ausführungsbestimmun­gen im Einzelfalle die unschädliche Beseitigung nach näherer Anordnung der Landesregierung auch auf andere Weise zugelassen werden, jedoch mit der Maßgabe, daß diese unschädliche Beseitigung polizeilich über­wacht wird. Um nun einem bestehenden Bedürfnis abzuhelfen und die Verwertung derartiger Konfiskate als lierfuffer durch gemeinnützige Unternehmungen (Tierschutzvereine, Tierheime, Diensthundehaltungen, Fischzuchtanstalten usw.), in einzelnen Fällen auch durch unbemittelte zuverlässige Tierhalter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, hat das Hess. Staatsministerium von der reichsrechtlich gegebenen Ermächtigung Gebrauch gemacht und ausnahmsweise, jedoch unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs, gestattet, daß die nach §36 zu beanstandenden Geschlechtsteile, After- und Ohrenausschnitte an den oben abgegrenzten Kreis von Unternehmungen und Personen zur Ver­wertung als lierfufter abgegeben werden, unter der Bedingung, daß sie vorher unter polizeilicher Überwachung mit tiefen Einschnitten ver­sehen und mit einem auffälligen, von der Fleischfarbe abweichenden Farbstoff derart behandelt worden sind, daß ihre Verwendung als Nahrungsmittel für Menschen ausgeschlossen ist. Als Färbemittel wird in erster Linie eine 0,2°/oo Gentianaviolettlösung empfohlen. Die Ab­gabe der genannten Teile in anderer Form, insbesondere im unge­färbten Zustand, ist nicht zulässig. Nabelbeutel können in der kalten Jahreszeit an Vogelschutzorganisationen oder zuverlässige Einzelpersonen ausnahmsweise auch ungefärbt als Vogelfutter abgegeben werden, da diese Teile in gefärbtem Zustande von den Vögeln verschmäht werden.

Hundedärme sowie Augen kommen als Tierfutter ebensowenig in Betracht, wie sonstige Konfiskate aus der Fleischbeschau.

2) Fleischteile von Kadavern aus Abdeckereien (Tiermehlfabriken, Sammelabdeckereien, Einzelabdeckereien und Wasenmeistereien) dürfen aus Grund der Bundesratsausführungsbestimmungen zum § 1 Abs. 2 des Reichsgesetzes, betreffend die Beseitigung von Tierkadavern, vom 28. März 1912 (RGBl. S. 230) nur ausnahmsweise und nur mit Genehmigung des zuständigen Kreisamtes als Futtermittel für Tiere verwendet werden. Die Genehmigung wird nur von Fall zu Fall und nur unter der Bedingung erteilt, daß das Fleisch vor der Abgabe gekocht und hierauf durch Einspritzung auffälliger, von der Fleischfarbe ab­weichender Stoffe (vgl. zu Ziffer I) vollständig gefärbt wird. Die Ver­wendung des Fleisches wird polizeilich überwacht.

Gießen, den 5. Februar 1935.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Weber.

Dienstnachrichten des Kreisamts.

Der hessische Staatsminister, Ministeriatabteitung Ib.

1 Der Bürgermeisterei Biebesheim ist die Erlaubnis erteilt worden, ,ur Förderung des Zuchtviehmarktes in Biebesheim am 5. März 1935 eine Ausspielung von lebendem Vieh und landwirtschaftlichen Bedarfs­gegenständen in der Zeit vom 21.Jan«ar bis 5. März 1935 im Volks­staat Hessen zu veranstalten,

2 dem Verein zur Förderung des Wiederaufbaues des Spiel- und Festhauses e. 23. in Worms ist die Vertriebszeit ihrer Losbriefe bis zum 1. Juni 1935 verlängert worden.

Anton Link aus Bellersheim wurde als stellvertr. Wiegemeister für die Gemeinde Bellersheim bestellt und verpflichtet.

Karl Krieb aus Allendorf/Lda. wurde als kommissarischer Bürger­meister für die Gemeinde Allendorf/Lda. bestellt und verpflichtet.

17 Uhr eröffnet Herr Ministerialrat usen im Turmhaus am Brand eine : - und Spitzen-Werkschau, die fe für Frauenarbeit und in deutschem »urzelnde Heimgestaltung wachrufen soll« i alter Spitzen, Stickereien und Muster­den beiden letzten Jahrzehnten des iderts wird jeder deutschen Frau An- leben, besonders aber den technischen

Wege zeigen für einen an hessisches ebunbenen Stickereiunterricht.

tellung ist bis Mittwoch, 20. Fes ägli'ch von 14 bis 18 Uhr g e * ür gruppenweisen Besuch steht eine sach- hrerin zur Verfügung. Zwecks Verein- Besuchszeit wende man sich an den Orts- r. Michel, Weserstraße 4. Erwachsens i Unkostenbeitrag von 10 Pf.; Schulen »sätzlich frei, doch stellen wir den Kindern, der Lage sind, die Zahlung eines Scherf- n.

) % U t) r findet in der Aula des Gyms le Hindenburgwall und Bismarckstraße, a t a b e n d statt, bei dem auch Here at Ringshausen sprechen wird« Professor Dr. Funk hält einen Licht- g überden deutschen Wald". Chore der nigungLiederkranz - Heiterkeit" und che Vorträge werden den Abend be- itglieder zahlen 10 Pf., Nichtmitglieder ritt.

Lehrerbund, Gießen-Stadt.

6. Februar, Bezirksversammlung in bet a ab 17.30 Uhr. Es spricht Pros. Dr. )om Wittenberg College Springfield im i über:Die Stellungnahme der Deutsch- zum neuen Deutschland." Auch die An- mserer Mitglieder sind zur Teilnahme ngeladen.

Bundesabend

ngetischen Bundes in Gießen, igelische Bund in Gießen hielt am Sonn- Stadtkirche einen Bundesabend ab. Nach sarn gesungenen LiedeErhalt uns Herr Wort" sprach Pfarrer Trapp über ngelische Bewegung in O e st e r» 2 evangelische Kirche habe in Österreich olle Vergangenheit. Zweimal seien dis n Deutschen in Oesterreich vor den gro- alt gestellt worden, ihren Glauben abzu- der die Heimat zu verlassen. Das erste h es zu Beginn des Dreißigjährigen i zweitesmal unter Ferdinand II. im . Viele Tausende verließen die Heimat, nde aber blieben, wurden katholisch, im Herzen weiter evangelisch waren und rsammlungen abhielten, wenn auch stets ignis, entdeckt zu werden. Die eoange- sei lange Zeit eine Kirche des Kampfes ärtyrertums in Oesterreich gewesen. Als es 18. Jahrhunderts die Duldung des n Glaubens verkündet worden sei, habe r Hosburg zu Wien die Ueberraschung [en, daß sich noch 70 000 evangelisch ge- icfjen vorfanden. Die Los-von-Rom-Be- >e der evangelischen Kirche weitere Tau- Anhängern gebracht. In der Gegenwart evangelischen Deutschen das Bekenntnis chwer gemacht. Wien, als Bundesstaat nals marxistisch regiert, habe unter dem llfuß eine katholiche Hochburg werden : der marxistischen Regierung seien viels >orben, aus der Kirche auszutreten, nun veranlaßt, sich wieder der Kirche anzu- e jetzige österreichische Regierung wünsche in die katholische Kirche. Gegen eoan» istliche in Oesterreich werde besonders gegangen, weil sie verdächtigt würden, itationalsozialismus zu sympathisieren, llem sei die evangelische Bewegung groß rbar. Herzliche Gemeinschaft bestehe in ischen Gemeinden, die zwar über keine Gotteshäuser verfügen, sondern schon nenn sie in einem Schulraum Gottesdienst iten und darin vielleicht sogar ein vorhanden sei. Der Kampf der evange-

)e in Oesterreich um das reine Wort in aufrechter Kampf, für den sich jeder ib- Blut einzusetzen bereit sei. Anschlie« n Vortrag sang man bas Lied:Ich oen ich baue!"

ach Pfarrer Heinemann (Brauers er das Thema:Martin Luthers Kampf Tagen". Der 23ortrag klang in den ge-

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