Jen Stelle das neue, alle Staaten verpflichtende Rüstungsabkommen zu treten hätte.
Gin neues, aber mit der Sicherheits- und Abrü- stungsfrage im engsten Zusammenhang stehendes Pröblet ist mit dem Vorschlag eines L u f t a b - kommens in Westeuropa in die Debatte geworfen worden. Praktisch handelt es sich dabei um eine Ergänzung des Locarnopaktes, dessen Bestimmungen über den Schutz vor Angriffen sich nur auf das Landheer beziehen. Es ist interessant, daß von deutscher Seite hinsichtlich der Luftsicherung bereits ein Vorschlag existiert, der bisher weder in den öffentlichen Erörterungen noch bei den diplomatischen Verhandlungen der anderen Länder eine Rolle spielte, nämlich der an die englische Adresse gerichtete Vorschlag des Reichsluftfahrtministers General Göring vom Oktober v. Js. Im übrigen aber gilt für diese Anregung der Hinweis, daß mit einem solchen Abkommen ein entscheidender Schritt zur RMungskonvention getan wird. Denn Frankreichs Grundsatz ist, daß eine Regelung der Rüstungsfragen in Europa eine zusätzliche Sicherheit zur Folge oder sogar zur Voraussetzung haben müsse.
Der Luftangriffspakt, den England und Frankreich vorschlagen, steht am Schluß des Londoner Verhandlungsberichts. Wenngleich eine Betrachtung der Londoner Verhandlungen nicht in dem Fehler ausmünden darf, die einzelnen Ergebnisse zu sezieren, so ist in diesem Falle doch die Tatsache bemerkenswert, daß man in London zum Ausdruck gebracht hat: Zugleich und in Uedereinstimmung mit Bedingungen der Erklärung vom 11. Dezember 1932 über die Gleichberechtigung in einem System der Sicherheit müssen Vereinbarungen über die Rüstung im allgemeinen getroffen werden. Hier liegt entgegen der französischen These erstmalig in konkreter Form die Anerkennung des Grundsatzes vor, daß eine deutsche Vorte i st u n g nicht mehr verlangt wird. Deshalb wird man die Anregung über den westeuropäischen Luftpakt so betrachten müssen, daß eingehende Besprechungen und Verhandlungen notwendig sind, um diese Frage in den Gesamtkomplex der Rüstungsfragen einzugliedern.
Es ist lehrreich, das Problem des O st p a k t e s zusammen mit der Frage des westlichen Luftab- kommens zu überprüfen und beide in ein Verhältnis zueinander zu bringen, Ostpakt: das heißt für uns ein Pakt mit Sowjetrußland. Sowjetrußland: das bedeutet für uns die Teilhaberschaft mit einem Land, das nur aus einem ungeheuerlichen Bündel von Fragezeichen besteht, ein Land von schlechthin unbegrenzter Fläche, ein Land mit unzähligen Nachbarn, heillosen Verwicklungen, unüberseh- b a ren Grenzproblemen. Ostpakt: das ist für uns die Verquickung mit den uns so fern liegenden ostasiatischen Fragen, mit einer Fülle von undurchsichtigen, weitläufigen und unerfreulichen Komplikationen. Dagegen stellt sich das geplante Lu ft abkommen als eine Angelegenheit dar, die bis in die letzten Konsequenzen hinein klar zu überschauen sein würde. Für ganz bestimmte Voraussetzungen, für ganz bestimmte Mächtegruppen und für ganz reale Zwecke geschaffen, würde öps Luftabkommen also, wenn nicht alles trügt, eine durchaus konkrete Lösung einer vertretbaren Einzelfrage bedeuten: in jeder Hinsicht also das Gegenteil eines Ostpaktes, der dazu noch die Garantie von Grenzen in sich zu tragen hätte, an denen Deutschland, auch rein geographisch gesehen, nicht im geringsten interessiert ist.
Es war zu erwarten, daß man sich in London in großen Zügen die Mentalität zu eigen machen würde, die hinsichtlich des Teiles V des Versailler Vertrages bereits in der römischen Besprechung zwischen Laval und Mussolini zum Ausdruck gekommen ist. Auch England schließt sich danach der Auffassung an, daß d i e R ü st u n g s - beschränk ungen nicht einseitig (von Deutschland) außer Kraft gesetzt werden dürfen. Anderseits aber beschäftigt man sich nicht piit der Tatsache, daß sich ja doch 15 Jahre hindurch keine einzige der Siegermächte um die eindeutige Verpflichtung zur Abrüstung gekümmert hat, die der Versailler Vertrag sämtlichen Staaten, das heißt auch den Siegern des Weltkrieges, auferlegt. Nach allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen kann die Forderung nach Vertragstreue unmöglich auf eine einzelne Nation beschränkt werden, während die meisten anderen Unterzeichner es mit der Vertragstreue in der gleichen Sache nicht allzu genau genommen haben und auch jetzt nicht genau nehmen. Der Bankrott der Abrüstungskonferenz bedeutet nichts anderes als die klare Erkenntnis, daß die hochgerüsteten Staaten nicht daran denken, sich den in Versailles unterschriebenen Abrüstungsverpflichtungen zu unterwerfen. Die Anerkennung der Gleichberechtigung vom 11. Dezember 1932 bedeutet anderseits aber bereits in der Praxis die Zustimmung zu einer Angleichung Deutschlands an den Rüstungsstand der anderen. Was bisher gefehlt hat, das ist lediglich eine Paragra- phierung dieses bereits geschaffenen Rechtszustandes.
Das find nur einige der Probleme, die London aufgeworfen hat. Andere wesentliche Punkte müssen erst eingehend beleuchtet und erwogen werden, bevor dazu Stellung genommen werden kann. So fragt es sich, was unter einer „allgemeinen Regelung" gedacht ist? Handelt es sich dabei um eine Art Ueberpakt, der alle anderen bisher geschaffenen Verträge aufheben oder einbeziehen soll? Oder handelt es sich um die Schaffung neuer Pakte und um deren Verbindung mit bereits bestehenden? Ist ferner England dem französisch-italienischen Konsultativpakt über den Donauraum beigetreten oder unterstreicht das Com- muniquö nur die bereits im vergangenen Jahre übernommene englische Garantie für die österreichische Unabhängigkeit?
Die amtliche Verlautbarung schließt mit der Erklärung, daß Frankreich und England ihre Beratungen wieder aufnehmen werden, sobald d i e Antworten der anderen interessierten Mächte vorliegen. Damit ist der Wert der Besprechungen zwischen den französischen und englischen Staatsmännern gekennzeichnet: London bildet d i e Grundlage für die diplomatischen Verhandlungen. Der englische Standpunkt, daß man durch die Londoner Konferenz keine vollendeten Tatsachen schaffen wollte, ist somit durchgesetzt. Diese Tatsache ist dadurch besonders unterstrichen worden, daß der englische Botschafter in Berlin vor der Veröffentlichung und endgültigen Formulierung des offiziellen Berichts Den Führer und Reichskanzler zur Unterrichtung a u f g e s u ch t hat und daß noch am Sonntagabend, bevor die Veröffentlichung erfolgte, der endgültige Wortlaut in Berlin durch die beiden Botschafter Frankreichs und Englands überreicht worden ist.
Die Tragweite und Möglichkeiten der in London gefaßten Beschlüsse werden sich erst aus den Ver-
Gnadenrecht und Beamtenernennungen
Vier Erlasse des Führers und Reichskanzlers zur Vereinheitlichung der Iieichsgewalt.
Berlin, 4. Febr. (DNB.) Im Zuge der Vereinheitlichung der Reichsgewalt ist ein weiterer bedeutsamer Schritt dadurch getan worden, daß der Führer und Reichskanzler am 1. Februar 1935 drei Erlasse unterzeichnet hat, durch die für das ganze Reichsgebiet das Gnadenrecht und das Recht der Beamten- ernennung eine grundlegende Neuregelung gefunden haben.
In dem Erlaß über die Ausübung des Gnadenrechts ist bestimmt, daß der Führer und Reichskanzler in den wichtigsten Sachen, insbesondere bei Todesstrafen, in Hoch- und Landesverratssachen sowie bei Freiheitsstrafen von mehr als sechs Monaten gegen Wehrmachtsangehörige d i e Entscheidung persönlich trifft.
Der Führer und Reichskanzler hat sich ferner hinsichtlich der unmittelbaren Reichsbeamten die Aufhebung eines auf Dienstentlassung lautenden Disziplinarurteils, ferner die Zuerkennung bisher nicht bewilligter Ruhegehaltsbezüge und die Beseitigung der b e a m t e n r e ch 11 i ch e n Folgen einer strafgerichtlichen Verurteilung vorbehalten. Im übrigen sind d i e Reichsmini st er zu Gnadenentscheidungen i n - nerhald ihres Arbeitsbereichs ermächtigt worden. Der Führer und Reichskanzler hat sich aber ausdrücklich das Recht gewahrt, auch in diesen Sachen die Gnadenentschließung selbst zu treffen.
Die zwei weiteren Erlasse betreffen die Ernennung und Entlassung der Reichs- und der Landesbeamten. Unter Aufhebung aller früheren Erlasse wird das Beamtenernennungsrecht sowohl für das Reich als auch für die Länder nach einheitlichen Grundsätzen geregelt. Hiernach behält sich der Führer und Reichskanzler die Ernennung und Entlassung der Reichs- und Landesbeamten vor, die entsprechend der Reichsbesoldungsgruppe A 2c und höher besoldet werden, d. h. also sämtlicher planmäßigen Beamten des oberen
Dienstes. Die Vorschläge werden vorgelegt für Preußen vom Ministerpräsidenten, für die übrigen Länder im Bereich der allgemeinen und inneren Landesverwaltung vom Reichs» m i n i ft e r des Innern, sonst von den z u - ständigen Reichsmini st er n. Bei Abweichung von den Reichsgrundsätzen über Einstellung, Anstellung und Beförderung ist vor der Vorlage die Zustimmung der Reichsminister des Innern und der Finanzen einzuholen. Diese Zustimmung ist nicht erforderlich zur Ernennung a) der Oberpräsidenten und ihrer allgemeinen Vertreter, b) der Regierungspräsidenten, Kreishauptleute, Landeskommissäre und ihrer allgemeinen Vertreter, c) der Polizeipräsidenten und Polizeidirektoren der staatlichen Polizeiverwaltungen, d) der Landräte, Bezirksoberamtsmänner, Amtshauptleute, Kreisdirektoren (Vorstände der Behörden der unteren Staatsverwaltung).
Die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der s o n st i g e n Beamten hat der Führer und Reichskanzler auf die Leiter der ober st en Reichsbehörden und, soweit es sich um preußische Landesbeamte handelt, auf den preußischen Ministerpräsidenten übertragen, die zur Weiterüberttagung ermächtigt sind. Bei Abweichung von den Reichsgrundsätzen über Einstellung, Anstellung und Beförderung ist die Zustimmung der Reichsmini st er des Innern und der Finanzen erforderlich. Die Reichsminister können die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung dieser Beamten mit Zustimmung des Reichsministers des Innern auf die Reichs st atthalter übertragen, die ihrerseits zur Weiterübertragung ermächtigt sind. Für besondere Fälle behält sich der Führer und Reichskanzler das Recht der persönlichen Entscheidung auch bezüglich dieser Beamten vor.
Die bisherigen Bestimmungen über die Ernennung der mittelbaren Landesbeamten (wie Beamten der Gemeinden, Gemeindeverbände) bleiben unberührt.
Technik und Wirtschaft.
Einheitliche Wirtschastslenkung und sparsame Verwaltung werden eS Deutsch land ermöglichen, die technische Entwicklung mit Kapital zu untermauern.
Unter dem Beifall des Unterhauses beglütfr wünschte der Führer der liberalen Opposition, Sir Herbert Samuel, den Staatssekretär des Aeußern „zu dem bisher erzielten Maß der Vereinbarungen" und drückte die Hoffnung aus, daß diese zu nütz» lichen Ergebnissen führen werde. Er forderte dis Versicherung, daß die Verfolgung der in der amtlichen Mitteilung enthaltenen Ziele nicht zu einem Nachlassen der Bestrebungen führen werde, ein allgemeines Abrüstungsabkommen herbeizuführen, „für die diese Vorschläge natürlich kein Ersatz sind". Simon erwiderte: „Im Namen der Regierung zögere ich nicht, diese Versicherung zu geben". Damit waren die Erörterungen beendet.
Flandin berichtet dem Präsidenten der Mpublik.
Paris, 4. Febr. (DNB.) Außenminister Laval wurde bei seiner Ankunft in Paris vom Vertreter des Präsidenten der Republik und des Ministerpräsidenten, dem englischen Botschafter, mehreren hohen Beamten und Abgeordneten begrüßt. Als er feinen Kraftwagen bestieg, wurde er Gegenstand lebhafter Beifallskundgebungen. Der Präsident der Republik Lebrun hat am Montagnachmittag Ministerpräsident Flandin empfangen, der ihm über feine Londoner Verhandlungen Bericht erstattete. Das Staatsoberhaupt dankte Flandin und auch Außenminister Laval für die von ihnen erzielten Ergebnisse. — Der englische Außenminister Sir John Simon wird am kommenden Freitag in Paris an dem Jahresessen der englischen Handelskammer teilnehmen und bei dieser Gelegenheit eine Rede halten.
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Der nationalistische „Petit Bleu" zeigt sich als eines der wenigen Blätter skeptisch über die praktische Durchführung des Luftabkommens, das theoretisch betrachtet vorzüglich sei, man dürfe aber nicht vergessen, daß die in diesem Plan vorgesehene Garantie eines Beistandes gegen einen nicht herausgeforderten Angriff eine gewisse Rolls spielen werde. Damit tauche aber die Frage der Feststellung des Angreifers wieder auf und alle Welt wisse, welche Schwierigkeiten damit verbunden seien. Der „Q u o t i d i e n" (radikal- sozialistisch) gehört ebenfalls zu den wenigen Außenseitern, die mit den Londoner Abkommen nicht zufrieden sind. Das Blatt spricht von einem neuen Verzicht Frankreichs. Der europäische Friede sei nicht gefestigt. Der Zeitabschnitt der Verzichte werde fortgesetzt. Man könne deshalb auch nicht behaupten, daß Flandin und Laval in London für den Frieden gearbeitet hätten.
Befriedigung in Belgien.
Die glückliche Ehe.
Ein Vortrag des Neichsbankpräsidenten.
Berlin, 4. Febr. (DNB.) Der Verein zur Beförderung des Gewerbefleißes von 1821 hatte zu feinem 114. Stiftungsfest im Hotel „Kaiserhof" eine große Anzahl führender Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben und der deutschen Wirtschaft geladen. Reichsverkehrsminister a. D. Dr. Kröhne, der Vorsitzende des Vereins, eröffnete die Veranstaltung. Es folgte ein Vortrag von Professor Dr. Ubbelohde, dem Leiter des Chemisch-Technischen Instituts der Technischen Hochschule zu Berlin, über „Rohstoffprobleme und wissenschaftliche Forschung".
Reichsbankpräsident Dr. Schacht betonte sodann in feiner Festansprache, daß der Verein zur Beförderung des Gewerbefleißes von 1821 eine stolze Tradition zu wahren habe. Die Betreuung des Gebietes „T e ch n i k u n d Wirtschaft", die dem Verein im Rahmen der Reichsgemeinschaft technisch-wissenschaftlicher Arbeit künftig obliegen wird, ist eine lohnende, aber ganz gewiß keine leichte Aufgabe. Technik und Wirtschaft leben in einer Ehe, die noch nie re st los glücklich war. Das liegt daran, daß die Grenzen der technischen Leistungsfähigkeit viel weiter gezogen sind als die der wirtschaftlichen Möglichkeiten. Technisch kann man Diamanten aus Kohlenstoff erzeugen oder Gold aus dem Meerwasser gewinnen, wirtschaftlich kann man es nicht oder wenigstens noch nicht. Deshalb werden sich Reibungen zwischen der vorwärtsstrebenden, ja stürmenden Technik und der an den Rechenstift gebundenen Wirtschaft nicht immer vermeiden lassen.
In der Zett nach der formalen Beendigung des Krieges erwies es sich, daß zwischen bjer Kapitalbildung der durch Krieg und Reparationen zerrütteten und ausgesogenen deutschen Wirtschaft und dem Kapitalbedarf der Technik zum Wiederaufbau ihres abgenutzten und teilweise überalterten Apparates eine tiefe Kluft gähnte. Die Wirtschaft hätte damals den Kapitalbedarf der Technik, obwohl er vom technischen Standpunkt aus völlig berechtigt war, in die Grenzen dessen zurückdrängen müssen, was Deutschland aus eigener Kraft zu leisten vermochte. Statt dessen lieh man sich Kapital vom Ausland in einem Ausmaß, das mit den Rück- zahtungsmöglichkeiten in keinem Verhältnis stand. Die Folgen waren u. a. jene überrationalisierten Fabrikanlagen, die 19 2 6 technische Wunderwerke darstellten, 1931 aber weit unter ihrer Kapazität beschäftigt waren. Es gibt keinen erschütternderen Gegensatz als den zwischen der stets steigenden Produktionskapazität der modernen Maschine und dem hungernden und frierenden
Heer der Arbeitslosen.
Der Nationalsozialismus hat es sich zu seiner ersten Aufgabe gesetzt, diesen unvernünftigen wie unmoralischen Zustand zu beseitigen und damit die unnatürliche Spannung zwischen Technik und Wirtschaft zu lösen. Die Krise hat leider Tausende tüchtiger Chemiker und Techniker brotlos gemacht. Da sie kein Unterkommen mehr fanden, rückten sie der Wirtschaft selbst mit den Mitteln moderner Technik zu Leibe. So sind jene unzähligen Wirtschafts- und W ä h r u n g s p r o j e k t e entstanden, die alle mit Zirkel und Logarithmentafeln zufammenkonstruiert gewesen sind. Alle diese Projekte übersahen aber eines, daß die Wirtschaft kein erdachter Mechanismus, sondern ein lebendiger Organismus ist. Mit Dilettantismus und mit dem Reißbrett kommt man den wirtschaftlichen Dingen nicht bei. Der Grundgedanke des Nationalsozialismus sei die unlösliche Verknüpfung von privater Wirtschaft und staatlicher Wohlfahrt. Wir brauchten die Einsetzung der Höchstleistung jedes einzelnen, aber auch die Einordnung der privaten Leistung in das nationalsozialistische Gesamtziel.
„Wir wollen die Wirtschaft steuern, aber nicht ausüben." Am Steuer könne aber nur einer stehen, der Staat. Darum sei die neue Organisation der Wirtschaft dem Reichswirtschaftsmini st er direkt unterstellt. Die Reichswirtschaftskammer und ihr Unterbau sollen das Instrument fein, in dem die Organisationen der Wirtschaft einheitlich zusammengefaßt find. Die freien Verbände der Wirtschaft sollen nicht grundsätzlich beseitigt werden, können aber doch reichlich unter die Hälfte zusammenge- strichen werden; sie sollen mit den Jndustrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern zu einer Organisation zusammenwachsen. Der Kostenapparat der Verwaltung müsse verringert werden. Rur mit einer solchen einheitlichen Wirtschaftslenkung und mit einem sparsamen Verwaltungsapparat werde Deutschland in der Lage sein, die Aufgabe der Wirtschaft zu fördern, die darin bestehe, die technische Entwicklung laufend mit Kapital zu untermauern.
Der bewährte Sparsinn des deutschen Volkes, die geordnete Finanzgebarung des Dritten Reiches und nicht zuletzt die Stoßkraft der nationalsozialistischen Idee seien dabei unsere Kraftquellen. Das Ziel sei die Befreiung der deutschen Wirtschaft von dem Fluch des Versailler Diktates und die Erreichung dieses Zieles werde auch der ganzen Welt zum Segen gereichen. Diesen steilen und dornenvollen Weg gehe Deutschland mit unbeugsamem Willen und unbesiegbarem Optimismus. Das deutsche Volk habe in seinem Führer Adolf Hitler endlich den Garanten einer besseren Zukunft gefunden. Ihm durch alle Fährnisse und Beschwerden getreu zur Seite zu stehen, sei unser aller Pflicht.
Handlungen über ihre praktische Durchführung ergeben. Für Deutschland ist darin positiv zu werten, daß seine Gleichberechtigung aufs neue als Grundlage jeder Regelung anerkannt wurde und daß'man offenbar auf eine deutsche Vorleistung, etwa durch Wiedereintritt in den Völkerbund, taktisch verzichtet. Damit sind wenigstens Möglichkeiten geschaffen, die den Weg in eine europäische Neuordnung offenhalten, ein Ziel der englischen, aber auch der deutschen Politik wäre er- üllt oder wenigstens nähergerückt Nicht nur Deutschland, sondern, was viel wichtiger ist, Frankreich wäre damit in den Kreis einer gesamteuropäischen Politik wieder eingerückt, in dem es weder Sieger noch Besiegte, weder Vorherrschaft noch Vasallenstaaten gibt. Ist „der furchtbare kleine Mann", der in Lausanne der Schrecken Curzons war, nun wirklich tot?
Simon im Unterhaus.
London, 4. Febr. (DNB.) Jrn Unterhaus erklärte der Staatssekretär des Aeußern, Sir John Simon: „Daß, bevor die amtliche Verlautbarung veröffentlicht wurde, die anderen Locarno- Regierungen über unsere Erörterungen unterrichtet wurden, und wir sie jetzt einladen, sich uns und der französischen Regierung in gleichberechtigter Beratung anzuschließen. Ich mochte bezüglich des Planes zur Schaffung eines Abschreckungsmittels gegen einen nicht her- ausgeforberten Luftangriff in Westeuropa hinzufugen, daß zwischen den französischen Ministern und uns vereinbart worden ist, daß der Plan unsereeigeneDerpflichtungnicht auf Fälle ausdehnen würde, die über die bestehenden Locarno » Verpflichtungen hinausgehen.
Brüssel, 4. Febr. (DNB.) Der Ministerrat nahm am Montag den Bericht entgegen, den der Außenminister über den Besuch des französischen und des englischen Botschafters erstattete. Der Ministerrat gab sodann seiner Befriedigung über das Ergebnis .der Londoner Besprechungen und das Einverständnis zwischen Frankreich und Italien Ausdruck. Die belgische Regierung werde mit größtem Interesse an den Verhandlungen über den gegenseitigen Luftschutz t e i l n e h m e n.
Freiherr von Lersner.
Der Bundesführer der Reichsvereinigung ehern. Kriegsgefangener, Freiherr Wilhelm von Lersner - Potsdam, begeht am 9. Februar d. I. feinen 5 0. (Geburtstag. Als Oberleutnant bei den Darmstädter Dragonern im August 1914 ins Feld gerückt, geriet Freiherr von Lersner schon zwei Monate später
als Führer einer von den Engländern umzingeltes Reiterpatrouille in Gefangenschaft. Er mürbe bei Poern ben Franzosen übergeben, bie ihn infolge Aussageverweigerung in Dünkirchen ins Gefängnis sperrten. In französischen Lagern fiel er bald als Beschwerdeführer seiner Kameraden bet den Franzosen unangenehm auf. Seine Verwendung als Geisel auf einem Hospitale cf) i f f war die Folge. 1917 wurde er mit einem Austauschtransport an bie Schweiz ausgeliefert und konnte hier im Interesse seiner kriegsgefangenen Kameraden eine segensreiche Tätigkeit entfalten. Unzähligen heimkehrenden Kriegsgefangenen wurda er durch fein Wirken auf der Vernehmungs- und Austauschstation Konstanz bekannt. Er gehörte zu den Gründern des Volksbundes zum Schutzs Der Kriegs- und Zivilgefangenen. Als Bundesfüh- rer der Reichsvereinigung ehem. Kriegsgefangener, deren Ziel die Auswertung des Stacheldrahterlebnisses für Volk und Heimat ist, erfreut sich Freiherr von Lersner der größten Verehrung seines Kameraden und weiter Kreise der deutschen Oeffent- lichkeit.
Kleine politische Nachrichten.
Auf bas am 30. Januar zum Tage der Machtübernahme an ben Führer unb Reichskanzler gerichtete Telegramm des Hessischen Staatsministers ging folgende Drahtantwort des Führers ein: Staatsminister Jung, Darm» tabt. Für Glückwünsche unb Treugelöbnis danks i ch ber Hessischen ßanbesregierung herzlichst. Sieg- Heil für gemeinsame Weiterarbeit. Abolf Hitler.
Unter bem Borsitz des preußischen Ministerpräfi» beuten Hermann Goring fanb ein Minister« r a t statt, an bem bie Minister Popitz, Rust Kerrl, Darr£, Gürtner unb Dr. Schacht mit ihren Staats« ekretaren teilnahmen. Der Ministerrat beschäftigt- ,ch vorwiegend mit Fragen, bie ben preußischen Haushalt unb die Landwirtschaft betreffen.


