Ausgabe 
5.2.1935
 
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Jen Stelle das neue, alle Staaten verpflichtende Rüstungsabkommen zu treten hätte.

Gin neues, aber mit der Sicherheits- und Abrü- stungsfrage im engsten Zusammenhang stehendes Pröblet ist mit dem Vorschlag eines L u f t a b - kommens in Westeuropa in die Debatte geworfen worden. Praktisch handelt es sich dabei um eine Ergänzung des Locarnopaktes, dessen Bestimmungen über den Schutz vor Angriffen sich nur auf das Landheer beziehen. Es ist inter­essant, daß von deutscher Seite hinsichtlich der Luft­sicherung bereits ein Vorschlag existiert, der bisher weder in den öffentlichen Erörterungen noch bei den diplomatischen Verhandlungen der anderen Länder eine Rolle spielte, nämlich der an die englische Adresse gerichtete Vorschlag des Reichsluftfahrtministers Ge­neral Göring vom Oktober v. Js. Im übrigen aber gilt für diese Anregung der Hinweis, daß mit einem solchen Abkommen ein entscheidender Schritt zur RMungskonvention getan wird. Denn Frank­reichs Grundsatz ist, daß eine Regelung der Rü­stungsfragen in Europa eine zusätzliche Sicherheit zur Folge oder sogar zur Voraussetzung haben müsse.

Der Luftangriffspakt, den England und Frank­reich vorschlagen, steht am Schluß des Londoner Verhandlungsberichts. Wenngleich eine Betrachtung der Londoner Verhandlungen nicht in dem Fehler ausmünden darf, die einzelnen Ergebnisse zu se­zieren, so ist in diesem Falle doch die Tatsache be­merkenswert, daß man in London zum Ausdruck gebracht hat: Zugleich und in Uedereinstimmung mit Bedingungen der Erklärung vom 11. Dezem­ber 1932 über die Gleichberechtigung in einem System der Sicherheit müssen Vereinbarungen über die Rüstung im allgemeinen getroffen wer­den. Hier liegt entgegen der französischen These erstmalig in konkreter Form die Anerkennung des Grundsatzes vor, daß eine deutsche Vor­te i st u n g nicht mehr verlangt wird. Des­halb wird man die Anregung über den westeuro­päischen Luftpakt so betrachten müssen, daß ein­gehende Besprechungen und Verhandlungen not­wendig sind, um diese Frage in den Gesamtkom­plex der Rüstungsfragen einzugliedern.

Es ist lehrreich, das Problem des O st p a k t e s zusammen mit der Frage des westlichen Luftab- kommens zu überprüfen und beide in ein Verhält­nis zueinander zu bringen, Ostpakt: das heißt für uns ein Pakt mit Sowjetrußland. Sowjetrußland: das bedeutet für uns die Teilhaberschaft mit einem Land, das nur aus einem ungeheuerlichen Bündel von Fragezeichen besteht, ein Land von schlechthin unbegrenzter Fläche, ein Land mit unzähligen Nachbarn, heillosen Verwicklungen, unüberseh- b a ren Grenzproblemen. Ostpakt: das ist für uns die Verquickung mit den uns so fern liegenden ostasiatischen Fragen, mit einer Fülle von undurchsichtigen, weitläufigen und unerfreulichen Komplikationen. Dagegen stellt sich das geplante Lu ft abkommen als eine Angelegenheit dar, die bis in die letzten Konsequenzen hinein klar zu überschauen sein würde. Für ganz bestimmte Voraussetzungen, für ganz bestimmte Mächtegruppen und für ganz reale Zwecke geschaffen, würde öps Luftabkommen also, wenn nicht alles trügt, eine durchaus konkrete Lösung einer vertretbaren Einzelfrage bedeuten: in jeder Hinsicht also das Gegenteil eines Ostpaktes, der dazu noch die Garantie von Grenzen in sich zu tragen hätte, an denen Deutsch­land, auch rein geographisch gesehen, nicht im ge­ringsten interessiert ist.

Es war zu erwarten, daß man sich in London in großen Zügen die Mentalität zu eigen machen würde, die hinsichtlich des Teiles V des Ver­sailler Vertrages bereits in der römischen Besprechung zwischen Laval und Mussolini zum Ausdruck gekommen ist. Auch England schließt sich danach der Auffassung an, daß d i e R ü st u n g s - beschränk ungen nicht einseitig (von Deutschland) außer Kraft gesetzt werden dürfen. Anderseits aber beschäftigt man sich nicht piit der Tatsache, daß sich ja doch 15 Jahre hin­durch keine einzige der Siegermächte um die eindeutige Verpflichtung zur Abrüstung gekümmert hat, die der Versailler Vertrag sämt­lichen Staaten, das heißt auch den Siegern des Weltkrieges, auferlegt. Nach allgemeinen völker­rechtlichen Grundsätzen kann die Forderung nach Vertragstreue unmöglich auf eine ein­zelne Nation beschränkt werden, während die meisten anderen Unterzeichner es mit der Ver­tragstreue in der gleichen Sache nicht allzu genau genommen haben und auch jetzt nicht genau neh­men. Der Bankrott der Abrüstungskonferenz bedeu­tet nichts anderes als die klare Erkenntnis, daß die hochgerüsteten Staaten nicht daran den­ken, sich den in Versailles unterschriebenen Ab­rüstungsverpflichtungen zu unterwerfen. Die Aner­kennung der Gleichberechtigung vom 11. Dezember 1932 bedeutet anderseits aber bereits in der Praxis die Zustimmung zu einer Angleichung Deutsch­lands an den Rüstungsstand der anderen. Was bis­her gefehlt hat, das ist lediglich eine Paragra- phierung dieses bereits geschaffenen Rechtszustandes.

Das find nur einige der Probleme, die London aufgeworfen hat. Andere wesentliche Punkte müs­sen erst eingehend beleuchtet und erwogen werden, bevor dazu Stellung genommen werden kann. So fragt es sich, was unter einerallgemeinen Regelung" gedacht ist? Handelt es sich dabei um eine Art Ueberpakt, der alle anderen bis­her geschaffenen Verträge aufheben oder einbe­ziehen soll? Oder handelt es sich um die Schaffung neuer Pakte und um deren Verbindung mit bereits bestehenden? Ist ferner England dem fran­zösisch-italienischen Konsultativpakt über den Do­nauraum beigetreten oder unterstreicht das Com- muniquö nur die bereits im vergangenen Jahre übernommene englische Garantie für die öster­reichische Unabhängigkeit?

Die amtliche Verlautbarung schließt mit der Er­klärung, daß Frankreich und England ihre Be­ratungen wieder aufnehmen werden, sobald d i e Antworten der anderen interessierten Mächte vorliegen. Damit ist der Wert der Bespre­chungen zwischen den französischen und englischen Staatsmännern gekennzeichnet: London bildet d i e Grundlage für die diplomatischen Verhand­lungen. Der englische Standpunkt, daß man durch die Londoner Konferenz keine vollendeten Tatsachen schaffen wollte, ist somit durchgesetzt. Diese Tatsache ist dadurch besonders unterstrichen worden, daß der englische Botschafter in Berlin vor der Veröffentlichung und endgültigen Formu­lierung des offiziellen Berichts Den Führer und Reichskanzler zur Unterrichtung a u f g e s u ch t hat und daß noch am Sonntag­abend, bevor die Veröffentlichung erfolgte, der end­gültige Wortlaut in Berlin durch die beiden Bot­schafter Frankreichs und Englands überreicht wor­den ist.

Die Tragweite und Möglichkeiten der in London gefaßten Beschlüsse werden sich erst aus den Ver-

Gnadenrecht und Beamtenernennungen

Vier Erlasse des Führers und Reichskanzlers zur Vereinheitlichung der Iieichsgewalt.

Berlin, 4. Febr. (DNB.) Im Zuge der Ver­einheitlichung der Reichsgewalt ist ein weiterer bedeutsamer Schritt dadurch getan worden, daß der Führer und Reichskanzler am 1. Februar 1935 drei Erlasse unterzeichnet hat, durch die für das ganze Reichsgebiet das Gnadenrecht und das Recht der Beamten- ernennung eine grundlegende Neuregelung ge­funden haben.

In dem Erlaß über die Ausübung des Gnadenrechts ist bestimmt, daß der Führer und Reichskanzler in den wichtigsten Sachen, insbesondere bei Todesstrafen, in Hoch- und Landesverratssachen sowie bei Freiheitsstrafen von mehr als sechs Monaten gegen Wehrmachts­angehörige d i e Entscheidung persönlich trifft.

Der Führer und Reichskanzler hat sich ferner hinsichtlich der unmittelbaren Reichs­beamten die Aufhebung eines auf Dienst­entlassung lautenden Disziplinarurteils, ferner die Zuerkennung bisher nicht be­willigter Ruhegehaltsbezüge und die Beseitigung der b e a m t e n r e ch 11 i ch e n Folgen einer strafgerichtlichen Verur­teilung vorbehalten. Im übrigen sind d i e Reichsmini st er zu Gnadenentscheidungen i n - nerhald ihres Arbeitsbereichs ermäch­tigt worden. Der Führer und Reichskanzler hat sich aber ausdrücklich das Recht gewahrt, auch in diesen Sachen die Gnadenentschließung selbst zu treffen.

Die zwei weiteren Erlasse betreffen die Ernen­nung und Entlassung der Reichs- und der Landesbeamten. Unter Aufhebung aller früheren Erlasse wird das Beamtenernennungsrecht sowohl für das Reich als auch für die Länder nach einheitlichen Grundsätzen geregelt. Hiernach behält sich der Führer und Reichskanzler die Ernennung und Entlassung der Reichs- und Landesbeamten vor, die entsprechend der Reichsbesoldungsgruppe A 2c und höher besoldet werden, d. h. also sämtlicher planmäßigen Beamten des oberen

Dienstes. Die Vorschläge werden vorgelegt für Preußen vom Ministerpräsidenten, für die übrigen Länder im Bereich der allgemeinen und inneren Landesverwaltung vom Reichs» m i n i ft e r des Innern, sonst von den z u - ständigen Reichsmini st er n. Bei Ab­weichung von den Reichsgrundsätzen über Ein­stellung, Anstellung und Beförderung ist vor der Vorlage die Zustimmung der Reichsminister des Innern und der Finanzen einzuholen. Diese Zu­stimmung ist nicht erforderlich zur Ernennung a) der Oberpräsidenten und ihrer allgemeinen Ver­treter, b) der Regierungspräsidenten, Kreishaupt­leute, Landeskommissäre und ihrer allgemeinen Ver­treter, c) der Polizeipräsidenten und Polizeidirek­toren der staatlichen Polizeiverwaltungen, d) der Landräte, Bezirksoberamtsmänner, Amtshauptleute, Kreisdirektoren (Vorstände der Behörden der unteren Staatsverwaltung).

Die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der s o n st i g e n Beamten hat der Führer und Reichskanzler auf die Leiter der ober st en Reichsbehörden und, soweit es sich um preußische Landesbeamte handelt, auf den preußischen Ministerpräsidenten über­tragen, die zur Weiterüberttagung ermächtigt sind. Bei Abweichung von den Reichsgrundsätzen über Einstellung, Anstellung und Beförderung ist die Zustimmung der Reichsmini st er des Innern und der Finanzen erforderlich. Die Reichsminister können die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung dieser Be­amten mit Zustimmung des Reichsministers des Innern auf die Reichs st atthalter über­tragen, die ihrerseits zur Weiterübertragung er­mächtigt sind. Für besondere Fälle behält sich der Führer und Reichskanzler das Recht der persön­lichen Entscheidung auch bezüglich dieser Beamten vor.

Die bisherigen Bestimmungen über die Ernen­nung der mittelbaren Landesbeamten (wie Beamten der Gemeinden, Gemeindeverbände) bleiben unberührt.

Technik und Wirtschaft.

Einheitliche Wirtschastslenkung und sparsame Verwaltung werden eS Deutsch land ermöglichen, die technische Entwicklung mit Kapital zu untermauern.

Unter dem Beifall des Unterhauses beglütfr wünschte der Führer der liberalen Opposition, Sir Herbert Samuel, den Staatssekretär des Aeußern zu dem bisher erzielten Maß der Vereinbarungen" und drückte die Hoffnung aus, daß diese zu nütz» lichen Ergebnissen führen werde. Er forderte dis Versicherung, daß die Verfolgung der in der amt­lichen Mitteilung enthaltenen Ziele nicht zu einem Nachlassen der Bestrebungen führen werde, ein allgemeines Abrüstungsabkommen herbeizuführen,für die diese Vorschläge natürlich kein Ersatz sind". Simon erwiderte:Im Namen der Regierung zögere ich nicht, diese Ver­sicherung zu geben". Damit waren die Erörterungen beendet.

Flandin berichtet dem Präsidenten der Mpublik.

Paris, 4. Febr. (DNB.) Außenminister Laval wurde bei seiner Ankunft in Paris vom Vertreter des Präsidenten der Republik und des Minister­präsidenten, dem englischen Botschafter, mehreren hohen Beamten und Abgeordneten begrüßt. Als er feinen Kraftwagen bestieg, wurde er Gegenstand lebhafter Beifallskundgebungen. Der Präsident der Republik Lebrun hat am Montagnachmittag Ministerpräsident Flandin empfangen, der ihm über feine Londoner Verhand­lungen Bericht erstattete. Das Staatsober­haupt dankte Flandin und auch Außenmini­ster Laval für die von ihnen erzielten Ergebnisse. Der englische Außenminister Sir John Si­mon wird am kommenden Freitag in Paris an dem Jahresessen der englischen Handelskammer teilnehmen und bei dieser Gelegenheit eine Rede halten.

Der nationalistischePetit Bleu" zeigt sich als eines der wenigen Blätter skeptisch über die praktische Durchführung des Luftabkommens, das theoretisch betrachtet vorzüglich sei, man dürfe aber nicht vergessen, daß die in diesem Plan vor­gesehene Garantie eines Beistandes gegen einen nicht herausgeforderten Angriff eine gewisse Rolls spielen werde. Damit tauche aber die Frage der Feststellung des Angreifers wieder auf und alle Welt wisse, welche Schwierigkeiten damit verbunden seien. DerQ u o t i d i e n" (radikal- sozialistisch) gehört ebenfalls zu den wenigen Außen­seitern, die mit den Londoner Abkommen nicht zufrieden sind. Das Blatt spricht von einem neuen Verzicht Frankreichs. Der euro­päische Friede sei nicht gefestigt. Der Zeitabschnitt der Verzichte werde fortgesetzt. Man könne deshalb auch nicht behaupten, daß Flandin und Laval in London für den Frieden gearbeitet hätten.

Befriedigung in Belgien.

Die glückliche Ehe.

Ein Vortrag des Neichsbankpräsidenten.

Berlin, 4. Febr. (DNB.) Der Verein zur Be­förderung des Gewerbefleißes von 1821 hatte zu feinem 114. Stiftungsfest im HotelKaiserhof" eine große Anzahl führender Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben und der deutschen Wirtschaft ge­laden. Reichsverkehrsminister a. D. Dr. Kröhne, der Vorsitzende des Vereins, eröffnete die Veran­staltung. Es folgte ein Vortrag von Professor Dr. Ubbelohde, dem Leiter des Chemisch-Techni­schen Instituts der Technischen Hochschule zu Ber­lin, überRohstoffprobleme und wissenschaftliche Forschung".

Reichsbankpräsident Dr. Schacht betonte sodann in feiner Festansprache, daß der Ver­ein zur Beförderung des Gewerbefleißes von 1821 eine stolze Tradition zu wahren habe. Die Betreu­ung des GebietesT e ch n i k u n d Wirtschaft", die dem Verein im Rahmen der Reichsgemeinschaft technisch-wissenschaftlicher Arbeit künftig obliegen wird, ist eine lohnende, aber ganz gewiß keine leichte Aufgabe. Technik und Wirtschaft leben in einer Ehe, die noch nie re st los glücklich war. Das liegt daran, daß die Grenzen der tech­nischen Leistungsfähigkeit viel weiter ge­zogen sind als die der wirtschaftlichen Möglich­keiten. Technisch kann man Diamanten aus Koh­lenstoff erzeugen oder Gold aus dem Meerwasser gewinnen, wirtschaftlich kann man es nicht oder wenigstens noch nicht. Deshalb werden sich Rei­bungen zwischen der vorwärtsstrebenden, ja stür­menden Technik und der an den Rechenstift gebun­denen Wirtschaft nicht immer vermeiden lassen.

In der Zett nach der formalen Beendigung des Krieges erwies es sich, daß zwischen bjer Ka­pitalbildung der durch Krieg und Repara­tionen zerrütteten und ausgesogenen deutschen Wirtschaft und dem Kapitalbedarf der Technik zum Wiederaufbau ihres ab­genutzten und teilweise überalterten Apparates eine tiefe Kluft gähnte. Die Wirtschaft hätte damals den Kapitalbedarf der Technik, obwohl er vom technischen Standpunkt aus völlig berechtigt war, in die Grenzen dessen zurückdrängen müssen, was Deutschland aus eigener Kraft zu leisten vermochte. Statt dessen lieh man sich Kapital vom Aus­land in einem Ausmaß, das mit den Rück- zahtungsmöglichkeiten in keinem Verhältnis stand. Die Folgen waren u. a. jene überratio­nalisierten Fabrikanlagen, die 19 2 6 tech­nische Wunderwerke darstellten, 1931 aber weit unter ihrer Kapazität beschäftigt waren. Es gibt keinen erschüt­ternderen Gegensatz als den zwischen der stets steigenden Produktionskapazität der modernen Maschine und dem hungernden und frierenden

Heer der Arbeitslosen.

Der Nationalsozialismus hat es sich zu seiner ersten Aufgabe gesetzt, diesen unvernünftigen wie unmoralischen Zustand zu beseitigen und da­mit die unnatürliche Spannung zwischen Technik und Wirtschaft zu lösen. Die Krise hat leider Tausende tüchtiger Chemiker und Techniker brotlos gemacht. Da sie kein Unterkommen mehr fanden, rückten sie der Wirtschaft selbst mit den Mitteln moderner Technik zu Leibe. So sind jene unzähligen Wirtschafts- und W ä h r u n g s p r o j e k t e entstanden, die alle mit Zirkel und Logarithmen­tafeln zufammenkonstruiert gewesen sind. Alle diese Projekte übersahen aber eines, daß die Wirtschaft kein erdachter Mechanismus, sondern ein lebendiger Organismus ist. Mit Dilettantismus und mit dem Reißbrett kommt man den wirtschaftlichen Dingen nicht bei. Der Grund­gedanke des Nationalsozialismus sei die unlösliche Verknüpfung von privater Wirtschaft und staat­licher Wohlfahrt. Wir brauchten die Einsetzung der Höchstleistung jedes einzelnen, aber auch die Ein­ordnung der privaten Leistung in das national­sozialistische Gesamtziel.

Wir wollen die Wirtschaft steuern, aber nicht ausüben." Am Steuer könne aber nur einer stehen, der Staat. Darum sei die neue Organisation der Wirtschaft dem Reichswirtschaftsmini st er direkt unterstellt. Die Reichswirtschaftskammer und ihr Unterbau sollen das Instrument fein, in dem die Organisationen der Wirtschaft ein­heitlich zusammengefaßt find. Die freien Verbände der Wirtschaft sollen nicht grundsätzlich beseitigt werden, können aber doch reichlich unter die Hälfte zusammenge- strichen werden; sie sollen mit den Jndustrie- und Handelskammern sowie den Handwerks­kammern zu einer Organisation zu­sammenwachsen. Der Kostenapparat der Verwaltung müsse verringert werden. Rur mit einer solchen einheitlichen Wirtschaftslenkung und mit einem sparsamen Verwaltungsapparat werde Deutschland in der Lage sein, die Aufgabe der Wirtschaft zu för­dern, die darin bestehe, die technische Entwick­lung laufend mit Kapital zu untermauern.

Der bewährte Sparsinn des deutschen Volkes, die geordnete Finanzgebarung des Dritten Reiches und nicht zuletzt die Stoßkraft der nationalsozialistischen Idee seien dabei unsere Kraftquellen. Das Ziel sei die Be­freiung der deutschen Wirtschaft von dem Fluch des Versailler Diktates und die Erreichung dieses Zieles werde auch der ganzen Welt zum Segen ge­reichen. Diesen steilen und dornenvollen Weg gehe Deutschland mit unbeugsamem Willen und unbe­siegbarem Optimismus. Das deutsche Volk habe in seinem Führer Adolf Hitler endlich den Garanten einer besseren Zukunft gefunden. Ihm durch alle Fährnisse und Beschwerden getreu zur Seite zu stehen, sei unser aller Pflicht.

Handlungen über ihre praktische Durchführung er­geben. Für Deutschland ist darin positiv zu werten, daß seine Gleichberechtigung aufs neue als Grundlage jeder Regelung anerkannt wurde und daß'man offenbar auf eine deutsche Vor­leistung, etwa durch Wiedereintritt in den Völker­bund, taktisch verzichtet. Damit sind wenigstens Möglichkeiten geschaffen, die den Weg in eine europäische Neuordnung offenhalten, ein Ziel der englischen, aber auch der deutschen Politik wäre er- üllt oder wenigstens nähergerückt Nicht nur Deutsch­land, sondern, was viel wichtiger ist, Frankreich wäre damit in den Kreis einer gesamteuropäischen Politik wieder eingerückt, in dem es weder Sieger noch Besiegte, weder Vorherrschaft noch Vasallenstaaten gibt. Istder furchtbare kleine Mann", der in Lausanne der Schrecken Curzons war, nun wirklich tot?

Simon im Unterhaus.

London, 4. Febr. (DNB.) Jrn Unterhaus er­klärte der Staatssekretär des Aeußern, Sir John Simon:Daß, bevor die amtliche Verlautbarung veröffentlicht wurde, die anderen Locarno- Regierungen über unsere Erörterungen unter­richtet wurden, und wir sie jetzt einladen, sich uns und der französischen Regierung in gleichbe­rechtigter Beratung anzuschließen. Ich mochte bezüglich des Planes zur Schaffung eines Abschreckungsmittels gegen einen nicht her- ausgeforberten Luftangriff in Westeuropa hinzufugen, daß zwischen den französischen Mi­nistern und uns vereinbart worden ist, daß der Plan unsereeigeneDerpflichtungnicht auf Fälle ausdehnen würde, die über die bestehenden Locarno » Verpflichtungen hinausgehen.

Brüssel, 4. Febr. (DNB.) Der Ministerrat nahm am Montag den Bericht entgegen, den der Außenminister über den Besuch des fran­zösischen und des englischen Botschaf­ters erstattete. Der Ministerrat gab sodann sei­ner Befriedigung über das Ergebnis .der Londoner Besprechungen und das Einverständ­nis zwischen Frankreich und Italien Ausdruck. Die belgische Regierung werde mit größtem In­teresse an den Verhandlungen über den gegenseiti­gen Luftschutz t e i l n e h m e n.

Freiherr von Lersner.

Der Bundesführer der Reichsver­einigung ehern. Kriegsgefangener, Freiherr Wilhelm von Lersner - Pots­dam, begeht am 9. Februar d. I. feinen 5 0. (Ge­burtstag. Als Oberleutnant bei den Darmstädter Dragonern im August 1914 ins Feld gerückt, geriet Freiherr von Lersner schon zwei Monate später

als Führer einer von den Engländern umzingeltes Reiterpatrouille in Gefangenschaft. Er mürbe bei Poern ben Franzosen übergeben, bie ihn in­folge Aussageverweigerung in Dünkirchen ins Ge­fängnis sperrten. In französischen Lagern fiel er bald als Beschwerdeführer seiner Kameraden bet den Franzosen unangenehm auf. Seine Verwen­dung als Geisel auf einem Hospitale cf) i f f war die Folge. 1917 wurde er mit einem Austauschtransport an bie Schweiz ausgeliefert und konnte hier im Interesse seiner kriegsgefangenen Kameraden eine segensreiche Tätigkeit entfalten. Unzähligen heimkehrenden Kriegsgefangenen wurda er durch fein Wirken auf der Vernehmungs- und Austauschstation Konstanz bekannt. Er gehörte zu den Gründern des Volksbundes zum Schutzs Der Kriegs- und Zivilgefangenen. Als Bundesfüh- rer der Reichsvereinigung ehem. Kriegsgefangener, deren Ziel die Auswertung des Stacheldrahterleb­nisses für Volk und Heimat ist, erfreut sich Frei­herr von Lersner der größten Verehrung seines Kameraden und weiter Kreise der deutschen Oeffent- lichkeit.

Kleine politische Nachrichten.

Auf bas am 30. Januar zum Tage der Macht­übernahme an ben Führer unb Reichskanzler ge­richtete Telegramm des Hessischen Staats­ministers ging folgende Drahtantwort des Führers ein: Staatsminister Jung, Darm» tabt. Für Glückwünsche unb Treugelöbnis danks i ch ber Hessischen ßanbesregierung herzlichst. Sieg- Heil für gemeinsame Weiterarbeit. Abolf Hitler.

Unter bem Borsitz des preußischen Ministerpräfi» beuten Hermann Goring fanb ein Minister« r a t statt, an bem bie Minister Popitz, Rust Kerrl, Darr£, Gürtner unb Dr. Schacht mit ihren Staats« ekretaren teilnahmen. Der Ministerrat beschäftigt- ,ch vorwiegend mit Fragen, bie ben preußischen Haushalt unb die Landwirtschaft betreffen.