Ausgabe 
5.1.1935
 
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des

Beamter

AmlA.Fanuar beginnt ein neues Kapitel an -erGaar

Was wird mit den Anhängern des Status guo? Eine Aufgabe für den Völkerbund, Msvem-aitung geeigneten F°kuitä?zuweist. ö 1 Diese veranstaltet zunächst eine dreistündige, auf

der ge-

r b i tt e n g e b e t für die Volksgenos sen an der Saar angeordnet.

Kunst und Wissenschaft.

Line Liliencron-Gedenktafel in Frankfurt.

haben, sich feder Einmischung in die inneren Ver­hältnisse der anderen vertragschließenden Staaten zu enthalten. Wir hoffen, daß dieser Pakt noch weitergehen und den vertragschließenden Tei­len auch verbieten wird, umstürzlerische Be­wegung e n, die sich gegen die anderen Vertrags­staaten richten, irgendwie zu fördern, zu begünsti­gen oder überhaupt zu dulden. Wir können nur der Hoffnung Ausdruck geben, daß alle unsere Nach­barn, die guten Willens sind, ebenso freudig wie wir einem solchen Pakt beitreten werden.

drei Angaben befindet sich ein Kreis, der in üblichen Weise bei der Wahl durch ein Kreuz kennzeichnet wird.

Vier memelländische Abgeordnete verhaftet.

Mit Polizeigewalt der memelländische Landtag beschlußunfähig gemacht.

Saarbrücken, 4. Jan. (DNB.) Die Abstim­mungskommission hat eine Bekanntmachung erlas­sen, durch die die Durchführung der Abstimmung im einzelnen geregelt wird. Danach sind die Wahlbüros am 13. Januar von 8 Uhr 30 bi- 20 Uhr geöffnet. Um die Geheimhaltung der Wahl zu gewährleisten, ist es dem Abstim­mungsberechtigten nach Erhalt des Stimmzettels strengstens untersagt, mit irgendwelchen Personen zu sprechen. Nach erfolgter Stimmabgabe muß der Abstimmungsberechtigte das Wahllokal so­fort verlassen. Es ist ihm bei schwerer Strafe untersagt, im Abstimmungslokal auf irgend­eine Weise die Wahl, die er treffen wird, oder be­reits getroffen hat, bekannt zu geben. Wenn er noch nicht gestimmt hat, wird er in diesem Falle nicht mehr zur Abstimmung zugelassen. Wer den erhaltenen Umschlag und Stimmzettel dem Vor­sitzenden nicht zurückgibt, macht sich ebenfalls straf­bar und kann sofort verhaftet werden.

Der Stimmzettel, der in der Bekanntma­chung abgebildet wird, trägt als Kopf die französi­sche und englische BezeichnungSociety des Na­tions" und ,Ligue of Nations", darunter auch deutsch: Abstimmungskommission des Völkerbundes. Es folgen die Bezeichnungen der drei Abstim­mungsmöglichkeiten: Beibehaltung der gegenwärti­gen Rechtsordnung (Status quo), Vereinigung mit Frankreich und Vereinigung mit Deutschland, in der angegebenen Reihenfolge. Rechts neben jeder der

Kowno, 5. Jan. (DNB.) Im Memelländer. Prozeß wurden die Angeklagten der Jugend- gruppen befragt, die in der Anklage als mili­tärische Organisationen hingestellt werden. Alle Angeklagten verneinen entschieden, daß ihre Ju- gendvereinigungen auch nur im geringsten ein mi- litärahnliches Gebilde gewesen seien. Sodann erschien vor dem Gericht ein Schwerkriegs, beschädigter auf Krücken, ein Lehrer, dem der rechte Fuß abgenommen und der linke ver- wundet worden ist, der ferner einen Lungenschuß erhalten und später einen Rippenbruch erlitten

Hamburg, 4. Jan. (DNB.) Mit dem Hapag- dampferDeutschland" sind am Freitagmittag 358 Saarländer in Cuxhaven eingetroffen. Nach der ersten Begrüßung auf deutschem Boden m Cuxhaven fuhren sie mit dem Sonderzug der Hamburg-Amerika-Linie weiter nach Hamburg, wo sich auf dem Bahnsteig Vertreter des Staats und der Partei, sowie Verwandte, Freunde und Bekannte der Heimgekehrten zum Empfange eingefunden hatten. Außerdem füllten Tausende von Volksge­nossen die weite Halle. Als der Zug in die Halle rollte, spielte die Polizeikapelle das Saarlied, in das die Menge spontan einstimmte, während tau­send Arme sich zum deutschen Gruß erhoben. Nach­dem die Ueberseedeutschen das erste Wiedersehen mit den Daheimgebliebenen gefeiert hatten, wurden sie unter den Klängen flotter Marfchweisen durch ein Spalier politischer Leiter nach dem vor dem Gewerbe­museum als Winterhilfsmal aufgebauten Stein- t o r geleitet, von dem die Fahnen des neuen Rei­ches, das amerikanische Sternenbanner und das Banner des Saaroereins grüßten. Im Namen des Nelchsstatthalters hieß Gauinspektor Staatsrat St an i k dort die Saardeutschen mit herzlichen Worten willkommen.

*

Zu Beginn des neuen Jahres trafen in Frei- b u r g drei katholische Missionare aus Yoko­hama, Manila und den Philippinen, so-

vergeblich versuchte, die Worte mit der Glocke des Präsidententisches zu übertönen. Man verstand von dem Protest, daß sich sämtliche Abgeord­nete der Parteien bis auf die Litauer gegen d i e Maßnahme des Gouverneurs wandten, die verhinderte, daß der Landtag zu der Regierung Bruvelaitis Stellung nehmen und damit seinen Pflichten nachkommen könnte.

Dann stellte der Alterspräsident des Landtages fest, daß mit dem Abgeordneten und Direktoriumsmitglied Buttgereit, der sich diesmal mit dem gesamten Direktorium Bruvelaitis zur

liegt. Der Alterspräsident stellte fest, daß m i t d e n vier nicht zugelassenen Abgeordneten die zur Beschlußfähigkeit notwendige Zahl von 20 Abgeordneten vorhanden gewesen wäre. Er forderte nochmals die Zulassung dieser Abge. ordneten und vertagte die Sitzung um zehn Minuten.

Der Gouverneur erklärte, daß er keine wei­tere Sitzung zulassen werde. Trotzdem be- stand der Alterspräsident auf der Vertagung von zehn Minuten. Nach Ablauf dieser Frist wollten die Abgeordneten sich wieder in den Sitzungssaal be­geben, fanden ihn aber wie am 29. Dezember ver- schlossen. Sämtliche Abgeordnete begaben sich darauf in das Landtagsbüro. Bald darauf erschien der Leiter der litauischen politischen Po l i z e i und verlangte die Herausgabe der vier Abgeordneten, die aufgrund der Be­stimmungen des Wahlgesetzes für ausgeschiedene Ab­geordnete nachgerückt waren. Der amtierende Schriftführer wies dieses Ansinnen unter Hinweis auf die Immunität der Abgeordneten zurück, worauf der Polizeibeamte drohte, Gewalt a n- wenden zu müssen. Unter Protest mußte der Schriftführer der Gewalt weichen, und es wur­den die vier Abgeordneten durch die Polizei abgeführt. Die zurückgebliebenen Abgeordneten haben daraufhin einen scharfen Protest gegen die Vergewaltigung des Landtages unter Anwendung von Polizeigewalt an den Gou­verneur gerichtet.

Vor dem Kownoer Gericht.

EinSchwerkrieqsbeschädigtcrderTeilnahme

an militärischen Uebungen bezichtigt.

Querschnitt durch die gesamte Juristenschaft des Reiches wird. Das soll sich in erster Linie in der landsmannschaftlichen Zusammensetzung offenbaren. Aus der Uebernahme der Landesjustizverwaltung auf das Reich darf und wird keinerlei Nach­teil für die Beamtenschaft der jetzigen Zentralbehörde der bayerischen Justizverwaltung entstehen. Auch die Übrigen Beamten der Justiz haben keinerlei Grund zu irgend einer Beunruhigung. Die Befürchtung, es könnte zu Massenverschiebungen von Beamten im Reich kommen, ist völlig unbegründet; wohl aber denke ich daran, den Nachwuchs der Juristen so zu wechseln, wie es früher im Handwerk der Zünfte geschehen ist, wo einer, der den Meistertitel haben wollte, eine Anzahl von Wander­sah r e n durchmachen mußte. In Bayern hat man jetzt schon die Möglichkeit, die jungen Juristen außerhalb der engsten Heimat zu verwenden. Hat ein Beamter später den Wunsch, wieder in die Heimat zurückzukehren, so soll dieser Wunsch, wenn irgend möglich, erfüllt werden. Das Zusammenfassen des deutschen Volkes zu einer Einheit kann gerade da­durch wesentlich gefördert werden, daß wir alle Deutschland zu kennen lernen ver­suchen.

Oie heutige Iührertagung der west­deutschen HZ. in Mainz.

Auf der Führertagung des Gebietes Hessen-Nassau heute in Mainz spricht der Stellvertreter des Reichsjugendführers und Stabs­führer der RIF., Hartmann Lauterbacher, zu über 6000 Führern und Führerinnen. Am Nach­mittag vereint eine Sondertagung alle Führer im Stadtheater, auf der Gebietsführer Kramer und der Schulungsleiter des Gebietes, Bannführer Handwerk, überNeugestaltung des Lebens" sprechen werden. Die eigentliche Führertagung eine Feierstunde beginnt um 19 Uhr' in' der

ein Aufständischer er sein konnte. Die Anklage beschuldigte ihn, an mi-

Berlin, 4. Jan. (DNB.) Im Saargebiet wird das Gerücht verbreitet, daß nach der Rückgliederung die Eisenbahnverwaltung des Saargebietes der Reichsbahndirektion Trier übertra­gen und die Beamtenschaft von Saar­brücken nach Trier versetzt werden solle. Dies trifft nicht zu. Vielmehr ist beabsichtigt, nach der Rückgliederung des Saargebietes d i e Reichsbahndirektion von Trier nach Saarbrücken zu verlegen, wo auch früher bis zum Jahre 1920 die für den größten Teil des Saargebietes und des jetzigen Bezirks Trier zuständige preußische Eisenbahndirektion ihren Sitz hatte. Die Reichsbahn wird durch Zuwei­sung anderer Geschäftsstellen dafür sor­gen, daß die Stadt Trier für den Verlust der Reichsbahndirektton nach Möglichkeit entschä­digt wird.

Fürbitte der Evangelischen Kirche für die Gaardeutschen.

Berlin, 4. Jan. (DNB.) Der R e i ch s b i s ch o f hat für den kommenden Sonntag, 6. Januar, e i n

lens Saarkantate wird am Sonntag, 6. Januar, 19.15 Uhr, vorn Reichssender Hamburg für alle deutschen Sender aufgeführt. Das Saar- l i e d von Hanns Maria L u x bildet den Kern des Werkes, das ein Bekenntnis zur deutschen Saar darstellt. Der Hamburger Arbeiter Alfred Thieme schuf den Text zur Saarkantate in schlichten gebun­denen Versen. Die Musik Erdlens verliert niemals den Zusammenhang mit der eindringlichen, volk- baften Melodie des Saarliedes. Der Inhalt jeder Liedstrophe wurde zu einem Kantatensatz erweitert, dessen Gipfel jedesmal der gemeinsame Volksgesang ist. In diesen Volksgesang stimmen alleHörer im ganzen Deutschen Reich mit ein, so daß hierdurch erstmalig in einem größeren Chor- und OrchesterwerkDie singende Gemein­schaft des deutschen Volkes" zur Wirklich­keit geworden ist. Die bisher Hörer und Ausfüh­rende trennende Rampe wird dadurch überbrückt, daß die Hörer mitwirkend in das Werk eingeschlossen werden. Mutter und Kinder, Schwestern und Brü­der, Bergarbeiter und Werkleute finden sich immer wieder in dem Bekenntnis: Deutsch ist die S a a r". Durch diese neue Form der Kantate bringt das ganze Deutschland dem deutschen Saarland singend seinen Gruß.

Um unseren Lesern die Möglichkeit zu geben, sich an diesem gemeinsamen Gesang zu beteiligen, geben wir im folgenden den Wortlaut des Saar­liedes:

Deutsch ist die Saar, deutsch immerdar, und deutsch ist unsres Flusses Strand, und ewig deutsch mein Heimatland, mein Heimatland. :,:

Deutsch schlägt das Herz stets fonnenwärts, deutsch schlugs, als uns das Glück gelacht. Deutsch schlägt es auch in Leid und Nacht, in Leid und Nacht. :,:

Deutsch bis zum Grab, Mägdlein und Knab'! Deutsch ist das Lied und deutsch das Wort, deutsch ist der Berge schwarzer Hort, :,: der Berge Hort!

Reicht euch die Hand, schlinget ein Band um junges Volk, das deutsch sich nennt, in dem die deutsche Sehnsucht brennt, :,: Mutter, nach dir! :,:

Der Himmel hört's! Jung Saarvolk schwört's!

Laßt uns es in den Himmel schrein.

Wir wollen niemals Knechte sein!

Nie Knechte sein! :,:

Saardeutsche aus Lebersee eilen zur Abstimmung.

Mainzer Stadthalle, der die 6000 Führer und Füh­rerinnen der Hitlerjugend, des Jungvolks und des Bundes deutscher Mädel beiwohnen. Ein Vorspiel Kolonnen marschiert" von W. M. Mund, um­rahmt den Fahneneinmarsch und leitet über zum Schicksalsspiel deutschen Führertums,Der Orden der Zucht", das vom gleichen Verfasser für die Ta­gung geschrieben und von Hans Knab, Mainz, mit Kompositionen ausgestattet wurde. Anschließend spricht Stabsführer Hartmann Lauterbacher, um den Weg des Jahres 1935 aufzuzeigen, den die Hitlerjugend in gleicher Geschlossenheit und mit der­selben unerbittlichen und kompromißlosen Energie wie im vergangenen Jahr als Bannerträger erwachenden Deutschland gehen wird.

Eine Reichhabilitationsordnung.

Ser l in, 4. Jan. (DNB.) Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat eine Habilitationsordnung ausgearbeitet, die für das ganze Reich einheitlich und maßgeblich ist und bereits am 13. Dezember m Kraft getreten ist. Das Wesentliche an dieser neuen Verordnung ist die Beseitigung der freien Privatdozentur. Dafür'wird'jedoch ein neuer akademischer Grad geschaffen, der jedem Doktor und jedem Lizentiaten 'offensteht, aber mit keiner Lehrberechtigung ver­bunden ist. Außerdem wird ein geschlossener Kreis von Lehramtsträgern geschaffen, die nicht Beamte sind, die vom Minister nach Maßgabe des Bedürfnisses ernannt, versetzt und abgesetzt wer­den können, und dieDozenten" nicht mehr P r i o a t d o z e n t e n" heißen.

Die Reichshabilitationsordnung zerfällt in zwei Teile: der erste handelt von der Habilitation, der zweite von derDozentur".Habilitation" setzt den Doktor- oder Lizentiatengrad voraus und findet frühestens im dritten Jahr nach Studien­abschluß statt. Sie erfolgt ohne Rücksicht auf den Bedarf an Lehrkräften. Sie erfordert eine Habili­tationsschrift (von dxr ausnahmsweise bei besonde­ren wissenschaftlichen Leistungen anderer Art dis­pensiert werden kann) und eine wissenschaftliche Aussprache vor der Fakultät (Colloquium). Die Habilitationsschrift muß binnen Jahresfrist gedruckt werden. Zum Colloquium ist der Rektor zu laden; stimmt er mit der Fakultät überein, daßder Be­werber sich über Fragen seines Fachs befriedigend auszusprechen vermag", so berichtet er an die Unter« richtsverwaltung, und wenn diese dem Urteil von Rektor und Fakultät zustimmt, so ermächtigt sie die Fakultät, die Habilitation auszusprechen. Der Be­werber erhält damit den Grad eines habilitierten Doktors, desDr. habil".

Dozent kann nur werden, wer.........

werden kann, d. h., wer alle die persönlichen Anforderungen des heutigen Staates erfüllt. Er muß habilitiert fein. Die Bewerber melden sich beim Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung

Unterredung mit dem Saarbevollmächtigten.

London, 4. Jan. (DNB.) Der Saarbevollrnäch- tlgte des Reichskanzlers, Gauleiter B ü r ck e l, er­klärte einem Korrespondenten von Reuter zu der das Ausland besonders interessierenden Frage, was mit den Verteidigern d e s Status quo lm. Saargebiet nach dem 13. Januar geschehen wurde, daß das in Nom abgeschlossene Abkom - men selbstverständlich strikt befolgt würde, und daß die Vertreter des Status quo, die in den vergangenen drei Jahren im Saargebiet gelebt hatten, ob abstimmungsberechtigt oder nicht, d e n versprochenen staatlichen Schutz er­halten würden.Wir haben auf jeden Fall", erklärte Bürckel,nicht die leiseste Absicht, inter­nationale Komplikationen um eines Matz Brauns willen heraufzubeschwören" Bürckel betonte ander­seits, daß Leute wie der frühere Reichstagsabgeord­nete »Jmbusch, die weder seit drei Jahren tm Saargebiet gelebt hätten, noch ab­stimmungsberechtigt seien, aber trotz­dem gegen Deutschland gehetzt hätten, erwarten müßten, wegen Landesverrat a n g e f I a g t zu werden, wenn sie es nicht ver­zogen, nach dem 13. Januar dem Saargebiet den Rücken zu kehren.Es war nicht unser Feh­ler, daß das Saargebiet eine Arena für politische Desperados wurde. Unglücklicher­weise hatte der Völkerbund nichts dagegen, daß Leute sich in die Abstimmung einmischten, die gar ^/chts mit i h r zu tun hatten. Es ist nun auch Aufgabe des Völkerbundes, für diese Leute, die nach dem 13. Januar das Saargebiet zu verlassen wünschen, ein Unterkommen zu finden.

Die deutsche Regierung lege Wert darauf, ein neues Kapitel an der Saar zu beginnen und Die Vergangenheit als abgeschlossen zu betrachten. Deutschlands Gesetze würden stufenweise im Saar- gebiet eingeführt werden und zwar als erstes die sozialen Ar beitsge setze. Scharf wandte sich Bürckel gegen die Unterstellung, als erfüllte em Teil der saarländischen Polizei nicht neutral ihre Pflichten. Als ordentliche Deutsche fühlten sie natürlich deutsch, ebenso wie ein englischer Polizist englisch fühlt. Aber die Tatsache, daß als Poli- Zei Offiziere im Saargebiet Emigranten tätig seien, fei eine gefährliche Heraus­forderung der Einwohnerschaft. Die Propaganda der Separatistenfront sei unehrlich- denn sie verschweige die Tatsache, daß, abgesehen von der vagen Möglichkeit einer wer weiß wann stattfindenden zweiten Abstimmung, ganz an­dere Lösungen vorbereitet werden könn­ten, welche die Gefahren für den Frieden erhöhen müßten.Wie das ganze deutsche Volk, so wollen auch die Saarländer nach so vielen Jahren end­lich Frieden, und zwar einen dauerhaf­ten Frieden.

Die Durchführung der Saar­abstimmung.

Der Eindruck der Treuekundgebung.

Britische Pressestimmen.

London, 5. Ian. (DNB.-Funkspruch.)Daily Mail" gibt einen längeren Auszug aus der amt­lichen Verlautbarung über die Führerkundgebung in Berlin am Donnerstag wieder und schreibt, diese Versammlung sei in der Tat ein Triumph für die nationalfozialistische Partei. Der Berliner Berichterstatter derTimes" meint, im ganzen genommen dürfte die Veranstaltung eine heilsame Wirkung auf die außen­politische Lage ausgeübk haben zu einer Zeit vor der Saarabstimmung, wo ein wirklich achtunggebietender Eindruck der So­lidarität unter den Führern des neuen Deutschlands sehr wichtig sei. Der Einfluß dieser Kundgebung könne sich wohl noch lange über den 13. Januar hinaus auswirken.

Die Lebernahme der bayerischen Justiz durch das Reich.

München, 4. Jan. (DNB.) Mit einem feier» lichen Staatsakt wurde am Freitagmittag d i e Uebernahme der bayerischen Justiz durch das Reich vollzogen. Bei dem feierlichen Akt im festlich geschmückten Repräsentationssaal des Justizpalastes in München bat Reichsminister Dr. Frank den Reichsjustizminister in den bayerischen Juristen nicht Persönlichkeiten sehen zu wollen, die nur kraft des Zwanges eines Reichsgesetzes in den Bereich des Reiches eintreten, sondern treue Diener und Träger des Reichsgedan­kens und treue Repräsentanten der einheit­lichen Rechtsseele des deutschen Volkes. Reichsjustizminister Dr. G ü r t n e r führte dann u. a. aus: Die Uebernahme bedeutet nichtdie Zentralisation der Justizverwal- tungsgeschäfte aufdie ober st e Reichs­behörde. Die Uebernahme bedeutet auch keine Lockerung der vertrauensvollen Zu­sammenarbeit der Landesjustizbehörden mit den politischen und parteimäßigenRe- präsentanten im Lande. Die Zusammen­fassung der Länderjustizverwaltungen fall dazu füh­ren, daß das künftige Reichsjustizministerium ein!

Aeuer Rechtsbruch des litauischen Gouverneurs. M e m e l, 4. Jan. (DNB.) In eingeweihten Krei­sen war man sich klar darüber, daß die Litauer auch diesmal wieder die auf den heutigen Freitag anberaumte Sitzung des Memelländischen Land­tages unter allen Umständen verhin­dern wollten, um b i e Regierung Bruve­laitis, die sich lediglich auf die kleine Minderheit von fünf litauischen Abgeordneten stützen kann, vor dem sicheren Mißtrauensvotum zu be­wahren.

Der l i t a u i s ch e Gouverneur selbst eröff­nete die Sitzung und griff mehrfach ein, obwohl er 'da z u nicht befugt ist. Auf die Frage des Gouverneurs, ob der Landtag beschlußfähig sei, erhob sich ein Abgeordneter der Landwirtschafts­partei und bat um das Work zur Geschäftsord­nung. Während der Abgeordnete sprach, ergriff der Gouverneur die Präsidentenklingel und versuchte unter gewaltiger Anstrengung den Redner zu übertönen. Trotzdem konnte mau verstehen, daß der Abgeordnete Einspruch dagegen erhob, daß der Gouverneur mit Poli­zeigewalt die vier nachrückenden gA Ordneten am Betreten des Saa - les verhindert habe, obwohl nach dem Land­tagswahlgesetz auf Grund der Listenverbindung der Landwirtschaftspartei diese vier, die an der vorge­schriebenen Zahl von 29 Abgeordneten fehlen, ge­nau so gut Abgeordnete seien wie alle übrigen.

Ein Abgeordneter der Volkspartei verlas bann eine Erklärung, währenb ber Gouverneur erneut

2Ius Mitteln ber Frankfurter Künstlerförberung ift am Haufe ber Frankfurter Gewerbekasse in der , Kalbächergasse, in dem der damalige Premierleut­nant Detlev von Liliencron im Jahre 1871 wohnte, eine Gedenktafel angebracht worden. I Das Werk stammt von dem Bildhauer Karl Stock.

. t ,, ..., _ . . J drei Tage einer Woche verteilte Lehrprobe, der

wie zwei katholische Ordensschwestern aus her Rektor und Vertreter von Dozenten- und Stu- Ostafrika em. Es handelt sich um Saarlän - dentenschast beiwohnen. Der Rektor berichtet dar» der, die die wetten Neste nicht gescheut haben, um über an die Unterrichtsverwaltung. Der Bewerber ihrer vaterländischen Pflicht zu genügen. Die drei meldet sich zum Dienst im © em e i n f d) a f t s faires mären vier Wochen, die Ordensschwestern lager und in der Dozentenakademie. drei Wochen unterwegs. lieber seine Bewährung daselbst wird von dem

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Srier nach Saarbrücken. Erteilung und Versagung ber Lehrbefähigung. Der Frage, ob ein Bedarf an Nachwuchs für Hochschul­lehrer besteht, kommt dabei ausschlaggebende Be­deutung zu. Die Lehrbefugnis gilt für sämtliche Hochschulen Deutschlands. Ein Wechsel der Hoch­schule ist aber nur mit Zustimmung des Reichs­ministers möglich. Er kann von diesem auch gegen den Willen des Dozenten angeordnet werden. Der Reichsminister kann die Lehrbefugnis jederzeit ent» Ziehen oder beschränken, wenn es im Universitäts­interesse geboten ist.

Die neue Habilitationsordnung ist am 13. De­zember in Kraft getreten. Sie ersetzt alle älteren Vorschriften und findet auf alle schwe­benden Verfahren Anwendung, jedoch nicht für Be­werber, die nach den alten Vorschriften ihre Habi­litationsschrift eingereicht und Gelänbesport und Dozentenakademie absolviert haben. Auch für sie aber und ebenso für alle schon Habilitierten gilt sinngemäß die neue Ordnung.

Stand eingebunden hatte, 18 Abgeordnete anwe. f)atte 6r fteUte'bem ®e anheim 3u beurteilen" send waren. Em Abgeordneter der Landwirtschaft-- w a s für - - - ------- - ' 'S oeurteuen,

partei fehlte, da er im Krankenhause darnieder

DieSaarkantate" als Reichssendung.

Hamburg, 4. Jan. (DNB.) Hermann Erd-