Ausgabe 
4.12.1935
 
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einer gemeinsamen Abrüstung verstehen, die

1. jede Möglichkeit eines Angriffs oder einer Be­drohung beseitigt und

2. jedem Staat genügende Sicherheit gibt.

Japan schlägt also vor, sich über eine F l o t t e n -- Höch st stärke (Globaltonnage) zu verständigen und gleichzeitig die schweren Angriffs­waffen abzubauen. Hierzu rechnet Japan die Streitkräfte mit großem Aktionsradius, wozu in erster Linie Großkampfschiffe und Flug­zeugträger gehören, soweit sie Luftangriffe über große Entfernungen möglich machen. Innerhalb der Globaltonnage soll es dagegen jedem Vertragsstaat erlaubt sein, die Kampfmittel zu bauen, die den be­sonderen Verhältnissen des Landes anaepaßt sind. Faßt man die Erörterungen über tue Flottenfrage in der japanischen Öffentlichkeit im letzten Jahr zu­sammen, so will Japan folgendes erreichen:

a) eine Verminderung der Rüstungs- ausgaben, die den japanischen Haushalt mit fast 50 v.H. belasten;

b) Ausschaltung der Eingriffsmög­lichkeiten Englands und Amerikas in die fernöstliche Politik Japans;

c) ausdrückliche Anerkennung der von Japan ge­forderten Vormacht st ellung mit allen Auswirkungen auf die weitere Entwicklung in China und im Südseeraum.

Es scheint, daß die japanische Flottenleitung, die den Ausschlag bei der Kündigung des Washingtoner Vertrages gab, auch diesmal das entscheidende Wort sprechen wird. Alle Meldungen, die von der Mög­lichkeit eines Kompromisses über den Weg von Kompensationen sprechen, sind daher mit Vorsicht zu behandeln. Das starke Machtgefühl der Träger der japanischen Wehrmacht wird keine Lösung zulassen, die auch nur den Anschein einer Beeinträchtigung der japanischen Großmachtstellung erwecken könnte. Wahrscheinlich einigt man sich in London in neben­sächlichen Fragen, verschiebt aber den Versuch einer Gesamtlösung auf bessere Zeiten.

politische Brunnenvergifiunq.

Arzttum und Soldatentum.

Ein Vortrag Sauerbruchs am 140. Akademie

Die Militärärztliche Akademie in Berlin beging in Anwesenheit des Reichskriegs­ministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht die Feier ihres 14 0. Stiftungstages. Zu dem Festakt in der Aula des Akademiegebäudes, dem neben dem militärärztlichen Nachwuchs hohe Offiziere und Aerzte der Wehrmacht beiwohnten, war u. a. auch der Oberbefehlshaber des Heeres General der Artillerie Frhr. von Fritsch er­schienen. Nach der Begrüßungsansprache des Heeres- Sanitätsinspekteurs Generalstabsarzt Professor Dr. Waldmann sprach Geheimrat Professor Dr. Sauerbruch über das ThemaArzttum und Soldatentum".

Professor Sauerbruch ging aus von den unver­kennbaren Gegensätzen in Eigenart und Aufgaben ärztlichen und soldatischen Handelns; stellte ihnen aber dann Uebereinstimmungen beider Berufe in ihrer Bindung an Grundgesetze des Lebens gegenüber. Diese ergeben sich zunächst für die Ursprünge des Arzttums und des Soldaten­tums. Abwehr und Angriff, Schutz und Hilfe feien triebmäßige Reaktionen. Arzt und Krieger seien darum keine Einrichtungen erst der Gesellschaft, sie seien ein aus dem Urzustand gerettetes Erbe und in ihren letzten Quellen so ursprünglich wie das Kreaturgefühl gegenüber einer göttlichen Macht.

Geheimrat Sauerbruch wies ferner darauf hin, daß unser nationalsozialistischer Staat die Stellung des praktischen Arztes festigen wolle. Aus weltanschaulicher Bindung an biologische Ge­danken vom Wert der Rasse, der Bedeutung der Vererbung für die Gesundheit der Nation entspringen neue Ziele und Aufgaben. Die eigen­artige Beziehung vom Kranken zum Arzt, die bis zur Ueberantwortung des Lebens gehe, bleibe für alle Zeiten das reinste und tiefste Bekenntnis menschlicher Gemeinschaft. Hier in dieser Einzelbe-

Stiftungstage der Militärärztlichen in Berlin.

ziehung von einem Menschen zum andern liege der unwandelbare Kern echten Arzttums, der die Voraussetzung des Besten und Größten des Aerzteberufes sei. Aber auch das Soldatentum habe eine besondere, seinem Wesen entsprechende mensch­liche Bindung, die Kameradschaft, die Ge­meinschaft von Männern, die sich von derselben Welle des Schicksals getragen wissen, derselben Not und Freude gegenüberstehen. Sie erlöse in der Stunde der Gefahr aus Vereinsamung und spanne die Kräfte.

Menschliche Größe im Beruf des Arztes und des Soldaten hängt nicht von Stellung und Aufgabe des Einzelnen ab, sondern von seiner Gesinnung, die sich in Opferbereitschaft offenbare. Der unbekannte Soldat des Weltkrieges und der unbe­kannte Arzt seien des gleichen Lorbeers würdig. In den entscheidenden Stunden ihres Wirkens stehen der große Feldherr und der schöpferische Arzt vor den gleichen Aufgaben, menschliches Schicksal in Not und Tod zu leiten und zu wenden. Beide tragen für sich selbst und für die anderen die Verantwor­tung letzter Entscheidung, eine Verant­wortung, die sich auf Kräfte des Willens, klare Er­fassung der Lage, vor allem aber auf Wissen und Können stützen müsse.

Auch für den Arzt der Wehrmacht sei oberstes Gesetz, die unveränderliche, von keiner Zeitströmung und keiner Standesauffassung beeinflußte Pflicht, zu helfen. Sein Soldatentum sei Hingabe und Opferbereitschaft, freilich mit der gleichen Disziplin und Einsatzfähigkeit, die den Soldaten der Waffe beseelen. Arzttum und Soldatentum seien beide ge­kennzeichnet durch Hingabe bis zum Aeußersten, Hingabe an die Idee des Berufes, Hingabe an die Idee des Staates und Hingabe an das Vaterland, an Deutschland.

3 Jahren Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die gleiche Dauer.

Die Angeklagte legte vor den Geschworenen ein Teilgeständnis ab. Sie gab zu, ab August 1930 durch Eitereinreibungen in die Haut und durch Eitereinspritzungen einen großen Teil der Abszesse (es handelte sich um große Ge» schwüre, die alle oft in einer Woche mehrere ausgeschnitten werden mußten) selbst erzeugt zu haben. Die zum Strafverfahren zugezogenett chirurgischen Sachverständigen, Prof. Dr. Schmie­den (Frankfurt) und Dr. Konrad Mitteldorps von der Berliner Charitö, erklärten einstimmig, daß die in Fulda entfernten Gazetupfer zweifellos nicht aus der Mannheimer Operation herrühren konnten, sondern später in die Wunde hinein ge­bt a ch t worden sind Die Angeklagte habe die Wunde absichtlich nicht heilen lassen, und ohne Zweifel habe sie auch die vor ihrem Ge­ständnis liegenden Abszesse selber erzeugt.

lieber die Frage der Verantwortlichkeit der Angeklagten äußerten sich drei Psychiater. Prof. Dr. G r u h l e (Stuttgart) sah in der hysterischen Konstitution ein Moment, das für die Täuschungs­handlungen die Annahme verminderter Zurech­nungsfähigkeit nahelege, während für den Meineid die Verantwortlichkeit sogar zu verneinen sei, da die Angeklagte nicht fähig gewesen sei, über ihr Gedächtnis zu verfügen. Prof. Dr. Schneider (Heidelberg) und Obermedizinalrat Dr. Mathes (als Obergutachter) waren anderer Auffassung und hielten die leicht hysterische Angeklagte für voll ver­antwortlich.

Das Schwurgericht schloß sich der letzteren Auf­fassung an. Die Angeklagte hat nach der lieber» zeugung der Geschworenen die Gesamtheit ihrer schon 1925 in Mannheim begonnenen Täuschungs- Handlungen konsequent durchgeführt mit dem einen Ziel, die Schadenersatzprozesse (insbesondere das Schmerzensgeld) zu gewinnen. Straferschwe­rend wurde unter anderem berücksichtigt, daß die Angeklagte den Ruf eines bekannten Ope­rateurs skrupellos schmälerte und auch der Rechtssicherheit und Rechtspflege einen bedeuten­den Schaden bedenkenlos zufügte.

Berlin, 3. Dez. (DNB.) DieBasler Nach­ri ch t e n" verbreiten eine üble und höchst gefähr­liche Lügenmeldung, die angeblich von einem so­eben aus Belgrad zurückgekehrten Gewährsmann flammen soll. Danach sollen Beauftragte der deutschen Reichsregierung gegenwärtig mit der jugoslawischen Regierung für den Fall eines britisch-italienischen Krieges bestimmte Abmachungen getroffen haben. Jugoslawien soll, jo heißt es in dieser Schwindelmeldung weiter, angeooten worden sein,feine Gebiete", vor allem Istrien, zurückzuerobern. Der erste Zusam­menstoß solle auf österreichischem Boden erfolgen und dem Reich dadurch ein Vorwand zum Eingreifen gegeben werden. Ungarn werde sich gegenüber Jugoslawien neutral ver­halten. Dies sei in Berlin mit Gömbös ab­gemacht worden. Deutschland habe sich damit ein­verstanden erklärt, daß Jugoslawien dann den süd­lichen Teil von Kärnten, Ungarn das Bur­genland erhalten werde.

Von zuständiger Seite der Reichsregierung wird hierzu erklärt, daß alle diese Meldungen und Kombinationen von A bis Z f r e i erfunden sind und nichts anderes als eine üblepolitifche Brunnenvergiftung darstellen, die mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen und verurteilt wird

Die neueReichskostenordnung"

Berlin, 3. Dez. (DNB.) DieReichskostenord­nung", die am 1 April 1936 in Kraft treten wird, regelt die Erhebung der Kosten auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Zwangsvoll st reckung für das unbe­wegliche Vermögen. Sie bedeutet, wie Staatssekretär Schlegelberger vor der Presse aus­führte, einen bedeutsamen Fortschritt auf dem Wege zur Rechtseinheit. Während für Zivilprozesfe und für Strafsachen die Kosten der Gerichte und Rechts­anwälte seit mehr als einem halben Jahrhundert durch Reichsgesetze einheitlich geregelt sind, war die Kostengesetzgebung in den Angelegenheiten der frei­willigen Gerichtsbarkeit bisher stets Sache der Län­der. Nicht weniger als 28 Landeskostengesetze und zahllose Sonder- und Nebenbestimmungen verschwin­den. Gerichte und Notare erheben ihre Kosten von nun ab nach dem gleichen Gesetz.

Daß dieReichskostenordnung" nationalsozialisti­schen Grundsätzen gemäß gestaltet ist, versteht sich von selbst. Wo irgend angängig, ist eine Ent- lastung der wirtschaftlich Schwachen durchgeführt. Vormundschaften über Minder­jährige, Geisteskranke und Gebrechliche werden fortab gebührenfrei geführt, wenn das Reinvermqgen des Fürforgebedürftigen 500 0 Reichsmark nicht übersteigt. Die Bestäti­gung der Annahme an Kindes statt ist un­ter der gleichen Voraussetzung (Kindervermögen bis 5000RM.) gebührenfrei. In 'Grundbuchsachen werden Geschäfte begünstigt, die d e r E r h a l - tung b e s Grundbesitzes in der Familie dienen. Auch sonst sind Härten, die sich aus den bisherigen Landeskostengesetzen ergaben, beseitigt worben. Allgemeine Befriedigung wirb es auslösen, baß bie Gebühren f ü r bi e Ein­sicht bes Grundbuches, bes Handelsregisters unb sonstiger öffentlicher Register beseitigt finb, ba sie als besonbers lästig empfunben würben.

Acht lahre lang Aerzle und Gerichte getäuscht.

Durch vorsätzliche Verhinderung des Heilungsprozeffes sich eine Schadens- ersatzsumme von 66000 Mark erschlichen.

Wir berichteten schon kurz über ben auf» sehenerregenben Betrugs- unb Mein- eibsprozeß vor bem Mannheimer Schwurgericht, in bem bie Angeklagte zu brei Jahren Zuchthaus verurteilt würbe. Da bie Aufklärung bes Falles in ber Gießener Medizinischen Universitäts-Kli- n i k gelungen ist, veröffentlichen wir im fol- genben ben ausführlichen Verhanblungsbericht unseres Mannheimer Dr.-W. -Th.- Korresponbenten.

Mannheim, 30. November 1935.

Es klingt fast unglaubhaft, aber bas Ergebnis einer peinlich gewissenhaft geführten dreitägigen Schwurgerichtsverhandlung läßt keine Zweifel mehr übrig, daß eine jetzt 34jährige Frau sich von ihrem 25. Lebensjahre an schwere Selbstbeschädigungen zufügte, ein achtjähriges sehr schmerz­haftes Krankenlager freiwillig auf sich nahm, Aerzte und Juristen über ben wahren Sachverhalt jahrelang täuschte unb bas alles mit bem Ziel, auf diese Weise sich einen geldlichen Vorteil zu verschaffen. Dieser Fall steht wohl in der deutschen Rechtsprechung einzig da.

Die Angeklagte Luise Barthelmes wurde im November 1925 in den Mannheimer Städtischen Krankenanstalten von bem bekannten, inzwischen verstorbenen Chirurgen Prof. Dr. R o st am Blinb- barm operiert Die Operation ging ohne jebe Be- sonberheit vorbei; noch während ber Krankenhaus­behandlung bildete sich ein eitriger Bluterguß, wie er öfter im Anschluß an eine Operation vorkommt. Er wurde sachgemäß beseitigt, aber dennoch wollte bie Operationswunde nicht heilen. Die Patientin würbe mit einem kleinen Wundrest (einer Fistel von ber Größe bes Durch­messers einer Stricknabel) entlassen. Sie kehrte nach Fulda zu ihren Angehörigen zurück. Dort stellte sich eine neue Vereiterung ein. Der Hausarzt ent­fernte aus ber Fistel ein Gazestückchen, bas sich offenbar schon längere Zeit in ber Wunde befunden hatte, und veranlaßte die Einlieferung der Patien­tin in das Landeskrankenhaus Fulba. In btefer Anstalt blieb bas Mädchen bis Enbe 1926. Der Leiter bes Krankenhauses Dr. Gunkel mußte währenb bieser Zeit mehrere kleinere Operationen vornehmen unb förberte babei im Verlause von sieben Monaten nicht weniger als acht weitere, offenbar verschieden alte Gazestücke zutage.

Die Patientin behauptete, es handle sich um einen in Teile zerfallenen Gazetupfer, der bei ber Mann­heimer Blinbbarmoperation in ber Bauchhöhle ober in ber äußeren Wunbe versehentlich liegen g e - blieben sei. Sie beschulbigte also ben Operateur eines Kunstfehlers unb verlangte von ihm Scha­be n e r s a tz Es kam zu einem Zivilprozeß, ber vom Pflegevater ber Patientin, an ben sie ihre Forderung abgetreten hatte, geführt würbe, bis ans Reichsgericht ging unb mit ber Verurteilung bes Mannheimer Arztes enbete. Der Pro­zeß würbe verfchiebentlich erweitert, inbem bie Pa­

tientin ben Operateur auch für bie weiteren Folgen bes Kunstfehlers in Anspruch nahm. Un­ter diesen weiteren Folgen finb eine als Venen- entzündung betrachtete Erkrankung unb zahl­reiche Abszeßbilbungen (es waren insgesamt fast 300) zu verstehen. Die Kranke förberte auch ein befonberes Schmerzensgelb, bas ihr in Höhe von 10 000 Mark in einem Vergleich zuge- ftanben würbe. Die Haftpflichtversicherungen bes verurteilten Arztes zahlten an Arzt- unb Kranken­hauskosten, Verbienstausfall unb Schmerzensgelb zusammen 66 279 Mark.

Die gerichtlichen Entscheidungen stützten sich auf ärztliche Gutachten unb einen am 28. Oktober 1930 von ber Patientin geleisteten Zeugeneib. Die da- mals gehörten Sachverständigen hatten zu prüfen, ob ber Behauptung, ber Mannheimer Chirurg habe bei ber Blinbbarmoperation im November einen Gazetupfer in ber Wunbe zurückgelassen, Bedeu­tung zuzumessen sei. Die Gutachter räumten die Möglichkeit ein; zwar handle es sich um einen Fall, ber nur ganz selten vorkomme, aber die Fach­literatur kenne solche Ausnahmefälle. Immerhin wurden schon in jenen Gutachten mancherlei Be­denken laut, aber die Vermutung einer Selbstbe- schädigung ber Patientin konnte nicht einwandfrei belegt werben. Die Revisionsinstanz entschloß sich daraufhin zu einer eidlichen Vernehmung ber Patientin, und biefe sagte bann unter Eid aus, sie habe an ber Operationswunde keinerlei Mani­pulationen Dorgenommen. Diese Aussage bildete im Zusammenhang mit ben Gutachten bie Grunblage für bie Verurteilung bes Chirurgen.

Aus Anlaß bes schon erwähnten Schmerzens- gelb-Vergleiches einigten sich die Prozeßparteien auf eine Verbringung in bie Medizini - s ch e Universitätsklinik Gießen. Dort traten bie Abszesse in gehäufter Anzahl weiter auf, aber bann kam man boch zur Lösung besmebizi­nischen Rätsels". Prof. Dr. Bohnenkamp stellte fest, baß es sich sicher nicht um eine allge­meine Blutvergiftung hanbeln könne, gewann wei­ter bie Ueberzeugung, baß es ba nicht mit rechten Dingen zugehe, unb fanb bei einer Revision bes Krankenzimmers eine ber Patientin ge- hörenbe Spritze, mehrere Kanülen unb ein Fläsch­chen mit Eitervorrat. In ber Folge würbe bie Kranke burch Aerzte unb Krankenschwestern geheim überwacht unb babei entberfte man allerlei verbächtige Vorkehrungen, wie stunbenlanges Klopsen einzelner Körperteile unb Aehnliches. Pros. Bohnenkamp ließ nunmehr bie Patientin keinen Augenblick mehr allein, so baß sie ft ä n b i g u n - ter strenger Aufsicht ftanb, unb ber Erfolg war, baß bie Kranke innerhalb kurzer Zeit vollstänbig gesunb würbe.

Im April 1934 würbe Luise Barthelmes in Haft genommen. Dies Strafverfahren verzögerte sich, weil immer neue Sachverstänbige zugezogen werben mußten, unb enbete nunmehr vor bem Mannheimer Schwurgericht mit ber Verurteilung ber A n- geklagten wegen Betrugs unb Meineibs z u

Der Reichsjugendführer zum Tag der nationalen Solidarität.

Der Reichsjugendführer richtet an die Führer und Führerinnen der nationalsozialistischen Jugend zum Tag der nationalen Solidarität fol­genden Befehl:

Jugend Adolf Hitlers!

Am 7. Dezember 1935 feiert das deutsche Volk den Tag der nationalen Solidarität. Die Führerschaft aller Gliederungen der Partei unb bes Staates wirb an biefem Tage persönlich für bas Winterhilfswerk bes deutschen Volkes sam­meln. Es ist auch für bie Führer und Führerinnen ber nationalsozialistischen Jugendbewegung Ehren­sache, an biefem Tage burch persönlichen Einsatz ber großen beutschen Kamerabschaft Aus- bruck zu geben. Ich orbne beshalb für alle Füh­rer vom Unterbannführer bzw. Stamm­führer aufwärts unb für alle Führerin- n e n von Untergauführerin bzw. Jungmädelunter- gauführerin aufwärts an, baß sie sich für ben Tag ber nationalen Solibarität ben Beauftragten bes Reichspropagandaleiters zur Verfügung stellen.

Ich verlange von ben Führern unb Führerinnen ber beutschen Jugend, daß sie bem ganzen beutschen Volk in ihrer Sammelsreubigkeit unb Einsatzbereit- schäft ein Beispiel geben. Sammel dien st i ft Ehrenbien st!

Gchulungstagung der NAF.-Walier.

DNB. Leipzig, 3. Dez. Die 5. Reichsarbeits- unb Schulungstagung ber Amtswalter ber DAF. würbe burch Hauptamtsleiter Claus ©eigner eröffnet. Die Schulungsoorträge hat Reichsorganisations­leiter Dr. Ley selbst übernommen. Er ging von bem Ringen ber Welt bes Nationalen mit ber Welt bes Internationalen aus, zwischen benen es keinen Ausgleich geben könne. Es gelte aber auch, bie falsche Welt in ihren äußeren Erscheinungsformen zu bekämpfen unb zu besiegen. Dieser Kampf sei nur zu gewinnen, wenn alles eingeorbnet werbe in die Welt bes Nationalsozialismus, wenn ein jeber Disziplin predige unb selber Disziplin halte.

Auf vier Erkenntnissen bauen sich unsere politische Einsicht und unsere Weltanschauung auf, den Er­kenntnissen bes Raumes, ber Rasse, ber Energie, ber Disziplin. Aus ber Erkenntnis bes Raumes komme ber klare Begriff Vaterlanb als bas Volk Deutschlanbs auf beutschem Boden. Aus bem Wissen um bie Rasse komme bie Persönlich­keit als sichtbarer Ausdruck. Aus ber Energie unb bem Licht ber Sonne bes Hakenkreuzes komme bie Lebensbejahung unb bie ßebensfreube, aus ber Disziplin, aus ber Gesetzmäßigkeit unb bem Wissen um biefe Gesetzmäßigkeit ber Gehorsam. Der Nationalsozialismus unb feine Revolution fei bie Revolution ber Vernunft, ber Sieg ber Ver­nunft über die Unvernunft.

Anhaltender Goldstrom nach Amerika.

Neuyork, 4. Dez. (DNB. Funkfpruch.) Die riesige Goldeinfuhr nach Amerika hält un­vermindert an. Am Dienstag trafen mit dem DampferPennland" 20,4 Millionen Dollar Gold ein, und am heutigen Mittwoch werden von den

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F - WOLFF & SOHN KARLSRUHE

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