einer gemeinsamen Abrüstung verstehen, die
1. jede Möglichkeit eines Angriffs oder einer Bedrohung beseitigt und
2. jedem Staat genügende Sicherheit gibt.
Japan schlägt also vor, sich über eine F l o t t e n -- Höch st stärke (Globaltonnage) zu verständigen und gleichzeitig die schweren Angriffswaffen abzubauen. Hierzu rechnet Japan die Streitkräfte mit großem Aktionsradius, wozu in erster Linie Großkampfschiffe und Flugzeugträger gehören, soweit sie Luftangriffe über große Entfernungen möglich machen. Innerhalb der Globaltonnage soll es dagegen jedem Vertragsstaat erlaubt sein, die Kampfmittel zu bauen, die den besonderen Verhältnissen des Landes anaepaßt sind. Faßt man die Erörterungen über tue Flottenfrage in der japanischen Öffentlichkeit im letzten Jahr zusammen, so will Japan folgendes erreichen:
a) eine Verminderung der Rüstungs- ausgaben, die den japanischen Haushalt mit fast 50 v.H. belasten;
b) Ausschaltung der Eingriffsmöglichkeiten Englands und Amerikas in die fernöstliche Politik Japans;
c) ausdrückliche Anerkennung der von Japan geforderten Vormacht st ellung mit allen Auswirkungen auf die weitere Entwicklung in China und im Südseeraum.
Es scheint, daß die japanische Flottenleitung, die den Ausschlag bei der Kündigung des Washingtoner Vertrages gab, auch diesmal das entscheidende Wort sprechen wird. Alle Meldungen, die von der Möglichkeit eines Kompromisses über den Weg von Kompensationen sprechen, sind daher mit Vorsicht zu behandeln. Das starke Machtgefühl der Träger der japanischen Wehrmacht wird keine Lösung zulassen, die auch nur den Anschein einer Beeinträchtigung der japanischen Großmachtstellung erwecken könnte. Wahrscheinlich einigt man sich in London in nebensächlichen Fragen, verschiebt aber den Versuch einer Gesamtlösung auf bessere Zeiten.
politische Brunnenvergifiunq.
Arzttum und Soldatentum.
Ein Vortrag Sauerbruchs am 140. Akademie
Die Militärärztliche Akademie in Berlin beging in Anwesenheit des Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht die Feier ihres 14 0. Stiftungstages. Zu dem Festakt in der Aula des Akademiegebäudes, dem neben dem militärärztlichen Nachwuchs hohe Offiziere und Aerzte der Wehrmacht beiwohnten, war u. a. auch der Oberbefehlshaber des Heeres General der Artillerie Frhr. von Fritsch erschienen. Nach der Begrüßungsansprache des Heeres- Sanitätsinspekteurs Generalstabsarzt Professor Dr. Waldmann sprach Geheimrat Professor Dr. Sauerbruch über das Thema „Arzttum und Soldatentum".
Professor Sauerbruch ging aus von den unverkennbaren Gegensätzen in Eigenart und Aufgaben ärztlichen und soldatischen Handelns; stellte ihnen aber dann Uebereinstimmungen beider Berufe in ihrer Bindung an Grundgesetze des Lebens gegenüber. Diese ergeben sich zunächst für die Ursprünge des Arzttums und des Soldatentums. Abwehr und Angriff, Schutz und Hilfe feien triebmäßige Reaktionen. Arzt und Krieger seien darum keine Einrichtungen erst der Gesellschaft, sie seien ein aus dem Urzustand gerettetes Erbe und in ihren letzten Quellen so ursprünglich wie das Kreaturgefühl gegenüber einer göttlichen Macht.
Geheimrat Sauerbruch wies ferner darauf hin, daß unser nationalsozialistischer Staat die Stellung des praktischen Arztes festigen wolle. Aus weltanschaulicher Bindung an biologische Gedanken vom Wert der Rasse, der Bedeutung der Vererbung für die Gesundheit der Nation entspringen neue Ziele und Aufgaben. Die eigenartige Beziehung vom Kranken zum Arzt, die bis zur Ueberantwortung des Lebens gehe, bleibe für alle Zeiten das reinste und tiefste Bekenntnis menschlicher Gemeinschaft. Hier in dieser Einzelbe-
Stiftungstage der Militärärztlichen in Berlin.
ziehung von einem Menschen zum andern liege der unwandelbare Kern echten Arzttums, der die Voraussetzung des Besten und Größten des Aerzteberufes sei. Aber auch das Soldatentum habe eine besondere, seinem Wesen entsprechende menschliche Bindung, die Kameradschaft, die Gemeinschaft von Männern, die sich von derselben Welle des Schicksals getragen wissen, derselben Not und Freude gegenüberstehen. Sie erlöse in der Stunde der Gefahr aus Vereinsamung und spanne die Kräfte.
Menschliche Größe im Beruf des Arztes und des Soldaten hängt nicht von Stellung und Aufgabe des Einzelnen ab, sondern von seiner Gesinnung, die sich in Opferbereitschaft offenbare. Der unbekannte Soldat des Weltkrieges und der unbekannte Arzt seien des gleichen Lorbeers würdig. In den entscheidenden Stunden ihres Wirkens stehen der große Feldherr und der schöpferische Arzt vor den gleichen Aufgaben, menschliches Schicksal in Not und Tod zu leiten und zu wenden. Beide tragen für sich selbst und für die anderen die Verantwortung letzter Entscheidung, eine Verantwortung, die sich auf Kräfte des Willens, klare Erfassung der Lage, vor allem aber auf Wissen und Können stützen müsse.
Auch für den Arzt der Wehrmacht sei oberstes Gesetz, die unveränderliche, von keiner Zeitströmung und keiner Standesauffassung beeinflußte Pflicht, zu helfen. Sein Soldatentum sei Hingabe und Opferbereitschaft, freilich mit der gleichen Disziplin und Einsatzfähigkeit, die den Soldaten der Waffe beseelen. Arzttum und Soldatentum seien beide gekennzeichnet durch Hingabe bis zum Aeußersten, Hingabe an die Idee des Berufes, Hingabe an die Idee des Staates und Hingabe an das Vaterland, an Deutschland.
3 Jahren Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die gleiche Dauer.
Die Angeklagte legte vor den Geschworenen ein Teilgeständnis ab. Sie gab zu, ab August 1930 durch Eitereinreibungen in die Haut und durch Eitereinspritzungen einen großen Teil der Abszesse (es handelte sich um große Ge» schwüre, die alle — oft in einer Woche mehrere — ausgeschnitten werden mußten) selbst erzeugt zu haben. Die zum Strafverfahren zugezogenett chirurgischen Sachverständigen, Prof. Dr. Schmieden (Frankfurt) und Dr. Konrad Mitteldorps von der Berliner Charitö, erklärten einstimmig, daß die in Fulda entfernten Gazetupfer zweifellos nicht aus der Mannheimer Operation herrühren konnten, sondern später in die Wunde hinein gebt a ch t worden sind Die Angeklagte habe die Wunde absichtlich nicht heilen lassen, und ohne Zweifel habe sie auch die vor ihrem Geständnis liegenden Abszesse selber erzeugt.
lieber die Frage der Verantwortlichkeit der Angeklagten äußerten sich drei Psychiater. Prof. Dr. G r u h l e (Stuttgart) sah in der hysterischen Konstitution ein Moment, das für die Täuschungshandlungen die Annahme verminderter Zurechnungsfähigkeit nahelege, während für den Meineid die Verantwortlichkeit sogar zu verneinen sei, da die Angeklagte nicht fähig gewesen sei, über ihr Gedächtnis zu verfügen. Prof. Dr. Schneider (Heidelberg) und Obermedizinalrat Dr. Mathes (als Obergutachter) waren anderer Auffassung und hielten die leicht hysterische Angeklagte für voll verantwortlich.
Das Schwurgericht schloß sich der letzteren Auffassung an. Die Angeklagte hat nach der lieber» zeugung der Geschworenen die Gesamtheit ihrer schon 1925 in Mannheim begonnenen Täuschungs- Handlungen konsequent durchgeführt mit dem einen Ziel, die Schadenersatzprozesse (insbesondere das Schmerzensgeld) zu gewinnen. Straferschwerend wurde unter anderem berücksichtigt, daß die Angeklagte den Ruf eines bekannten Operateurs skrupellos schmälerte und auch der Rechtssicherheit und Rechtspflege einen bedeutenden Schaden bedenkenlos zufügte.
Berlin, 3. Dez. (DNB.) Die „Basler Nachri ch t e n" verbreiten eine üble und höchst gefährliche Lügenmeldung, die angeblich von einem soeben aus Belgrad zurückgekehrten Gewährsmann flammen soll. Danach sollen Beauftragte der deutschen Reichsregierung gegenwärtig mit der jugoslawischen Regierung für den Fall eines britisch-italienischen Krieges bestimmte Abmachungen getroffen haben. Jugoslawien soll, jo heißt es in dieser Schwindelmeldung weiter, angeooten worden sein, „feine Gebiete", vor allem Istrien, zurückzuerobern. Der erste Zusammenstoß solle auf österreichischem Boden erfolgen und dem Reich dadurch ein Vorwand zum Eingreifen gegeben werden. Ungarn werde sich gegenüber Jugoslawien neutral verhalten. Dies sei in Berlin mit Gömbös abgemacht worden. Deutschland habe sich damit einverstanden erklärt, daß Jugoslawien dann den südlichen Teil von Kärnten, Ungarn das Burgenland erhalten werde.
Von zuständiger Seite der Reichsregierung wird hierzu erklärt, daß alle diese Meldungen und Kombinationen von A bis Z f r e i erfunden sind und nichts anderes als eine üblepolitifche Brunnenvergiftung darstellen, die mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen und verurteilt wird
Die neue „Reichskostenordnung"
Berlin, 3. Dez. (DNB.) Die „Reichskostenordnung", die am 1 April 1936 in Kraft treten wird, regelt die Erhebung der Kosten auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Zwangsvoll st reckung für das unbewegliche Vermögen. Sie bedeutet, wie Staatssekretär Schlegelberger vor der Presse ausführte, einen bedeutsamen Fortschritt auf dem Wege zur Rechtseinheit. Während für Zivilprozesfe und für Strafsachen die Kosten der Gerichte und Rechtsanwälte seit mehr als einem halben Jahrhundert durch Reichsgesetze einheitlich geregelt sind, war die Kostengesetzgebung in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bisher stets Sache der Länder. Nicht weniger als 28 Landeskostengesetze und zahllose Sonder- und Nebenbestimmungen verschwinden. Gerichte und Notare erheben ihre Kosten von nun ab nach dem gleichen Gesetz.
Daß die „Reichskostenordnung" nationalsozialistischen Grundsätzen gemäß gestaltet ist, versteht sich von selbst. Wo irgend angängig, ist eine Ent- lastung der wirtschaftlich Schwachen durchgeführt. Vormundschaften über Minderjährige, Geisteskranke und Gebrechliche werden fortab gebührenfrei geführt, wenn das Reinvermqgen des Fürforgebedürftigen 500 0 Reichsmark nicht übersteigt. Die Bestätigung der Annahme an Kindes statt ist unter der gleichen Voraussetzung (Kindervermögen bis 5000RM.) gebührenfrei. In 'Grundbuchsachen werden Geschäfte begünstigt, die d e r E r h a l - tung b e s Grundbesitzes in der Familie dienen. Auch sonst sind Härten, die sich aus den bisherigen Landeskostengesetzen ergaben, beseitigt worben. Allgemeine Befriedigung wirb es auslösen, baß bie Gebühren f ü r bi e Einsicht bes Grundbuches, bes Handelsregisters unb sonstiger öffentlicher Register beseitigt finb, ba sie als besonbers lästig empfunben würben.
Acht lahre lang Aerzle und Gerichte getäuscht.
Durch vorsätzliche Verhinderung des Heilungsprozeffes sich eine Schadens- ersatzsumme von 66000 Mark erschlichen.
Wir berichteten schon kurz über ben auf» sehenerregenben Betrugs- unb Mein- eibsprozeß vor bem Mannheimer Schwurgericht, in bem bie Angeklagte zu brei Jahren Zuchthaus verurteilt würbe. Da bie Aufklärung bes Falles in ber Gießener Medizinischen Universitäts-Kli- n i k gelungen ist, veröffentlichen wir im fol- genben ben ausführlichen Verhanblungsbericht unseres Mannheimer Dr.-W. -Th.- Korresponbenten.
Mannheim, 30. November 1935.
Es klingt fast unglaubhaft, aber bas Ergebnis einer peinlich gewissenhaft geführten dreitägigen Schwurgerichtsverhandlung läßt keine Zweifel mehr übrig, daß eine jetzt 34jährige Frau sich von ihrem 25. Lebensjahre an schwere Selbstbeschädigungen zufügte, ein achtjähriges sehr schmerzhaftes Krankenlager freiwillig auf sich nahm, Aerzte und Juristen über ben wahren Sachverhalt jahrelang täuschte unb bas alles mit bem Ziel, auf diese Weise sich einen geldlichen Vorteil zu verschaffen. Dieser Fall steht wohl in der deutschen Rechtsprechung einzig da.
Die Angeklagte Luise Barthelmes wurde im November 1925 in den Mannheimer Städtischen Krankenanstalten von bem bekannten, inzwischen verstorbenen Chirurgen Prof. Dr. R o st am Blinb- barm operiert Die Operation ging ohne jebe Be- sonberheit vorbei; noch während ber Krankenhausbehandlung bildete sich ein eitriger Bluterguß, wie er öfter im Anschluß an eine Operation vorkommt. Er wurde sachgemäß beseitigt, aber dennoch wollte bie Operationswunde nicht heilen. Die Patientin würbe mit einem kleinen Wundrest (einer Fistel von ber Größe bes Durchmessers einer Stricknabel) entlassen. Sie kehrte nach Fulda zu ihren Angehörigen zurück. Dort stellte sich eine neue Vereiterung ein. Der Hausarzt entfernte aus ber Fistel ein Gazestückchen, bas sich offenbar schon längere Zeit in ber Wunde befunden hatte, und veranlaßte die Einlieferung der Patientin in das Landeskrankenhaus Fulba. In btefer Anstalt blieb bas Mädchen bis Enbe 1926. Der Leiter bes Krankenhauses Dr. Gunkel mußte währenb bieser Zeit mehrere kleinere Operationen vornehmen unb förberte babei im Verlause von sieben Monaten nicht weniger als acht weitere, offenbar verschieden alte Gazestücke zutage.
Die Patientin behauptete, es handle sich um einen in Teile zerfallenen Gazetupfer, der bei ber Mannheimer Blinbbarmoperation in ber Bauchhöhle ober in ber äußeren Wunbe versehentlich liegen g e - blieben sei. Sie beschulbigte also ben Operateur eines Kunstfehlers unb verlangte von ihm Schabe n e r s a tz Es kam zu einem Zivilprozeß, ber vom Pflegevater ber Patientin, an ben sie ihre Forderung abgetreten hatte, geführt würbe, bis ans Reichsgericht ging unb mit ber Verurteilung bes Mannheimer Arztes enbete. Der Prozeß würbe verfchiebentlich erweitert, inbem bie Pa
tientin ben Operateur auch für bie weiteren Folgen bes Kunstfehlers in Anspruch nahm. Unter diesen weiteren Folgen finb eine als Venen- entzündung betrachtete Erkrankung unb zahlreiche Abszeßbilbungen (es waren insgesamt fast 300) zu verstehen. Die Kranke förberte auch ein befonberes Schmerzensgelb, bas ihr in Höhe von 10 000 Mark in einem Vergleich zuge- ftanben würbe. Die Haftpflichtversicherungen bes verurteilten Arztes zahlten an Arzt- unb Krankenhauskosten, Verbienstausfall unb Schmerzensgelb zusammen 66 279 Mark.
Die gerichtlichen Entscheidungen stützten sich auf ärztliche Gutachten unb einen am 28. Oktober 1930 von ber Patientin geleisteten Zeugeneib. Die da- mals gehörten Sachverständigen hatten zu prüfen, ob ber Behauptung, ber Mannheimer Chirurg habe bei ber Blinbbarmoperation im November einen Gazetupfer in ber Wunbe zurückgelassen, Bedeutung zuzumessen sei. Die Gutachter räumten die Möglichkeit ein; zwar handle es sich um einen Fall, ber nur ganz selten vorkomme, aber die Fachliteratur kenne solche Ausnahmefälle. Immerhin wurden schon in jenen Gutachten mancherlei Bedenken laut, aber die Vermutung einer Selbstbe- schädigung ber Patientin konnte nicht einwandfrei belegt werben. Die Revisionsinstanz entschloß sich daraufhin zu einer eidlichen Vernehmung ber Patientin, und biefe sagte bann unter Eid aus, sie habe an ber Operationswunde keinerlei Manipulationen Dorgenommen. Diese Aussage bildete im Zusammenhang mit ben Gutachten bie Grunblage für bie Verurteilung bes Chirurgen.
Aus Anlaß bes schon erwähnten Schmerzens- gelb-Vergleiches einigten sich die Prozeßparteien auf eine Verbringung in bie Medizini - s ch e Universitätsklinik Gießen. Dort traten bie Abszesse in gehäufter Anzahl weiter auf, aber bann kam man boch zur Lösung bes „mebizinischen Rätsels". Prof. Dr. Bohnenkamp stellte fest, baß es sich sicher nicht um eine allgemeine Blutvergiftung hanbeln könne, gewann weiter bie Ueberzeugung, baß es ba nicht mit rechten Dingen zugehe, unb fanb bei einer Revision bes Krankenzimmers eine ber Patientin ge- hörenbe Spritze, mehrere Kanülen unb ein Fläschchen mit Eitervorrat. In ber Folge würbe bie Kranke burch Aerzte unb Krankenschwestern geheim überwacht unb babei entberfte man allerlei verbächtige Vorkehrungen, wie stunbenlanges Klopsen einzelner Körperteile unb Aehnliches. Pros. Bohnenkamp ließ nunmehr bie Patientin keinen Augenblick mehr allein, so baß sie ft ä n b i g u n - ter strenger Aufsicht ftanb, unb ber Erfolg war, baß bie Kranke innerhalb kurzer Zeit vollstänbig gesunb würbe.
Im April 1934 würbe Luise Barthelmes in Haft genommen. Dies Strafverfahren verzögerte sich, weil immer neue Sachverstänbige zugezogen werben mußten, unb enbete nunmehr vor bem Mannheimer Schwurgericht mit ber Verurteilung ber A n- geklagten wegen Betrugs unb Meineibs z u
Der Reichsjugendführer zum Tag der nationalen Solidarität.
Der Reichsjugendführer richtet an die Führer und Führerinnen der nationalsozialistischen Jugend zum Tag der nationalen Solidarität folgenden Befehl:
Jugend Adolf Hitlers!
Am 7. Dezember 1935 feiert das deutsche Volk den Tag der nationalen Solidarität. Die Führerschaft aller Gliederungen der Partei unb bes Staates wirb an biefem Tage persönlich für bas Winterhilfswerk bes deutschen Volkes sammeln. Es ist auch für bie Führer und Führerinnen ber nationalsozialistischen Jugendbewegung Ehrensache, an biefem Tage burch persönlichen Einsatz ber großen beutschen Kamerabschaft Aus- bruck zu geben. Ich orbne beshalb für alle Führer vom Unterbannführer bzw. Stammführer aufwärts unb für alle Führerin- n e n von Untergauführerin bzw. Jungmädelunter- gauführerin aufwärts an, baß sie sich für ben Tag ber nationalen Solibarität ben Beauftragten bes Reichspropagandaleiters zur Verfügung stellen.
Ich verlange von ben Führern unb Führerinnen ber beutschen Jugend, daß sie bem ganzen beutschen Volk in ihrer Sammelsreubigkeit unb Einsatzbereit- schäft ein Beispiel geben. Sammel dien st i ft Ehrenbien st!
Gchulungstagung der NAF.-Walier.
DNB. Leipzig, 3. Dez. Die 5. Reichsarbeits- unb Schulungstagung ber Amtswalter ber DAF. würbe burch Hauptamtsleiter Claus ©eigner eröffnet. Die Schulungsoorträge hat Reichsorganisationsleiter Dr. Ley selbst übernommen. Er ging von bem Ringen ber Welt bes Nationalen mit ber Welt bes Internationalen aus, zwischen benen es keinen Ausgleich geben könne. Es gelte aber auch, bie falsche Welt in ihren äußeren Erscheinungsformen zu bekämpfen unb zu besiegen. Dieser Kampf sei nur zu gewinnen, wenn alles eingeorbnet werbe in die Welt bes Nationalsozialismus, wenn ein jeber Disziplin predige unb selber Disziplin halte.
Auf vier Erkenntnissen bauen sich unsere politische Einsicht und unsere Weltanschauung auf, den Erkenntnissen bes Raumes, ber Rasse, ber Energie, ber Disziplin. Aus ber Erkenntnis bes Raumes komme ber klare Begriff Vaterlanb als bas Volk Deutschlanbs auf beutschem Boden. Aus bem Wissen um bie Rasse komme bie Persönlichkeit als sichtbarer Ausdruck. Aus ber Energie unb bem Licht ber Sonne bes Hakenkreuzes komme bie Lebensbejahung unb bie ßebensfreube, aus ber Disziplin, aus ber Gesetzmäßigkeit unb bem Wissen um biefe Gesetzmäßigkeit ber Gehorsam. Der Nationalsozialismus unb feine Revolution fei bie Revolution ber Vernunft, ber Sieg ber Vernunft über die Unvernunft.
Anhaltender Goldstrom nach Amerika.
Neuyork, 4. Dez. (DNB. Funkfpruch.) Die riesige Goldeinfuhr nach Amerika hält unvermindert an. Am Dienstag trafen mit dem Dampfer „Pennland" 20,4 Millionen Dollar Gold ein, und am heutigen Mittwoch werden von den
Kaloderma Rasier. Was ser
Erfrischt und belebt die Haut. Desinfiziert und entspannt: Eine Wohltat nach dem Rasieren« Flasche RM 1.50.
F - WOLFF & SOHN • KARLSRUHE
W 7167


