Ausgabe 
4.9.1935
 
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Handlungen des Völkerbundes voll zur Anwen­dung gebracht werden müßten.

Beide Länder seien allerdings nicht in der glei­chen Lage. Zwischen Frankreich und Italien bestehe ein enges militärisches Einver- nehmen, das es ermöglicht habe, die gemein­same Grenze von Truppen zu entblößen. Das letzte, was Laval wünschen könne, wäre die Preisgabe dieser Zusammenarbeit. Sicherheit sei seine Hauvtsorge, und hierzu kämen noch politische und wirtschaftliche Schwierigkeiten. Das private Ge­schäft habe die britische Diplomatie für einen Augenblick in Verlegenheit gebracht, was schon eine genügende Antwort aus die Anschuldigungen von Festlandskritikern sei. Das Geschäft könne keinen Einfluß auf die britische Politik und keine Bedeu­tung für die wirklich entscheidenden Fragen haben.

Die britische Abordnung habe die Aufgabe, die Lache des Völkerbundes zu vertreten, der

Streitigkeiten ohne Krieg regeln solle.

Daily Mail" warnt vor derwahnsin­nigen Idee von S ü h n e m a ß n a h m e n"

Die konservativeM o r n i n g Po st" wendet sich erbittert gegen die von den Liberalen und So­zialisten und auch vom Erzbischof von York befür­wortete Erwägung der Neuverteilung von Kolonialgebieten und Rohstoffen, deren sich der liberaleNews Chronicle" in einem Leitaufsatz annimmt.

ImD a i l y Telegraph" wird gesagt, Laval wird den britischen Berichtin wesentlichen Einzel­heiten" unterstützen.

Der Abschluß des abessinischen Oelgeschäfts wird von den meisten Blättern als erledigt betrachtet.

NurNews Chronicle" verlangt von der Regierung einen Beweis ihrer Ehrlichkeit, notfalls durch Ein­bringung eines kurzen Gesetzes, das die Regierung ermächtigt, jedem britischen Staatsangehörigen An­teilscheine an dem Unternehmen zu entziehen.

In einem Genfer Bericht desDaily Herold" heißt es, daß die in den französisch-englischen Be­ziehungen eingetretene Spannung glücklicherweise aufgehört habe. Auf französischer Seite werde völlig begriffen, daß die britische Regierung mit der Oel- konzession nicht im geringsten zu tun habe. Das Blatt schreibt, von der heutigen Ratssitzung sei nichts Entscheidendes zu erwarten.

Venn der Välkerbundsrat sich durch übliche Beweisgründe aus Seitenwege bringen lasse, dann würden die Verhandlungen ebenso gro­tesk werden, wie im chinesisch-japanischen Streitfall. Komme keine friedliche Regelung zustande, so sei nicht abzufehen, wie eine Ent­scheidung vermieden werden könne, die den ganzen Völkerbund in Stücke brechen müßte. Daily Mirror" klagt darüber, daß der Völkerbund von Anfang andurch den infa­men Friedensvertrag" entwertet und ein Werkzeug der Politiker geworden sei. Das Blatt sagt, wenn Sühnemaßnahmen einen allge­meinen Krieg bedeuten, dann sei es die Pflicht ge- wisser Staatsmänner, sie nicht zur Anwendung zu bringen.

Weder Abessinien, noch Italien schuldig."

Paris, 3. Sept. (DNB.) Der italienifch- abessinische Schiedsausschuß hat seine Arbeiten Dienstagvormittag abgeschlossen.

»Paris Sok*4 glaubt zu wissen, daß sich die fünf Schiedsrichter im italienisch-abessinischen Schllchtungs- und Schiedsgerichtsausschuß für den Grenzzwischenfatl bei Aal-Aal weder nach der einen, noch nach der anderen Seite ausgesprochen haben. 2Uan sei vielmehr zu der Ansicht gekommen, daß weder Ita­lien, noch Abessinien eine interna­tionale Verantwortung an diesem Zwischenfall trügen.

In gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen glaubt man diese Information betätigen zu können. Man sagt, die Schiedsrichter hätten weder Italien, noch Abessinien irgendeine internationale Verant­wortung an dem Zwischenfall zugeschoben. Wie fer­ner verlautet, ist die Entscheidung des Schieds­gerichts den Vertretern der beiden Länder überreicht worden. Die Schiedsrichter und die beiden Vertre­ter haben sich verpflichtet, das Urteil so lange ge­heim zu halten, bis der Völkerbund davon Kennt­nis genommen hat. Das Urteil ist von allen Schieds­richtern unterzeichnet worden.

Der griechische Gesandte, P o l i t i s , der als fünfter Schiedsrichter teilgenommen hat, wird sich in zwei bis drei Tagen nach Genf be­geben, um über die Arbeiten zu berichten.

Doch Einmarsch?

Reuter wiederholt die dementierten' Bormarsch-Gerüchte.

London, 3. Sept. (DNB.) Reuter meldet am Dienstagabend: Nachrichten aus D1 redawa scheinen die gestrige Meldung zu bestätigen, daß eine italienische Vorhut von 2500 Mann die abessinische Grenze von Eritrea aus überschritten hat und die dort wohnhaf­ten Danakilen in die Flucht treibt. In den Dör­fern nicht weit Diredawa entfernt treffen fort- gesehtFlüchtlingeein, und es wird mit aller Bestimmtheit versichert, daß die Grenzüber­schreitung erfolgt sei. Reuter fügt hinzu, daß dieser Bericht in Rom amtlich dementiert werde.

Englische Vorbereitungen auf Matta.

London, 4. Sept. (DNB. Funkspruch.) Reuter meldet aus Malta: Aus nicht amtlicher, aber zu- verlässiaer Quelle verlautet, daß die Besatzung des britischen VermessungsschiffesOr­mond e", das letzten Montag in Malta eingetrof­fen ist, sofort ihre Löhnung erhalten hat und jetzt an Bord von Minensuchschiffen gegangen ist. Am Dienstagnachmittag sind polizeiliche Bestimmun- gen veröffentlicht worden, die es jedem Kraftwagen- oesitzer zur Pflicht machen, bis zum 12. September der Polizei Nummer und Art seines Wagens mitzu­teilen. Man glaubt, daß sich die Bestimmung auf die Möglichkeit einer Requirierung der Kraft­wagen durch die Regierung bezieht. Auf der gan­zen Insel werden Gottesdienste für den Frieden gehalten. In bet St.-Pauls-Kathedrale wurde am Dienstagabend ein solcher Gottesdienst vom stellvertretenden Gouverneur Sir Harry Luke veranstaltet. Ferner wird berichtet, daß binnen einer Woche an die 6000 Dockarbeiter in Malta Gasmaskin verteilt werde« folle». , ,

Verordnungen über Fleisch-,

Wurst- und Eierpreise.

Berlin, 3. Sept. (DNB.) Die bereits ange- kündigte Verordnung des Reichsministers für Er­nährung und Landwirtschaft, die die Preise für die w i ch t i g st e n Fleisch- und Wurst- waren auf den Stand von Ende März 1935 zu- rückführt, tritt jetzt in Kraft. In dieser Verordnung heißt es u. a.:

Die Kleinhandelspreise für Rindfleisch und Rindertalg (roh und ausgelassen) dürfen die Preise nicht überschreiten, die Ende März 1935 ortsüblich waren. Dies gilt nicht für Filet und Lende (Roastbeef). Als Lende gilt der Teil des Tieres vom Schlußknochen dis zur dritten Rippe. In Gemeinden mit Diehgroßmärkten können Flei­scher, die 70 d. $). ihres Frischfleischbedarfes mit Tieren der Schlachtwertklasse A oder höher bewer­tete Tiere decken und nachweisen, daß sie dies be­reits seit dem 1. Januar 1935 getan haben, mit Genehmigung der Preisüberwachungsstelle beim Verkauf von Fleisch aus den Hintervierteln einen Zuschlag bis zu 7 Pf. je Pfund bei Knochenbeilage und bis 10 Pf. je Pfund ohne Knochenbeilage for­dern. Für Bauchlappen und Haxe darf dieser Auf- chlag nicht erhoben werden.

Diese Vorschrift gilt auch für Fleischer in den übrigen Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwoh­nern, wenn die Fleischer zur Deckung von 70 v. H. ihres Frischfleischbedarfes für die Tiere Preise zah­len, die seit dem 1. Januar 1935 gezahlt werden und die den Preisen für Tiere der Schlachtwert­klasse A oder für höher bewertete Tiere entsprechen. Für Kurorte und für Dorortsgemeinden mit weni­ger als 20 000 Einwohnern kann die Preisüber­wachungsstelle die gleiche Regelung treffen.

Soweit Fleischer Rinder der Schlachtwertklasse C oder D auf Schlachtviehmärkten oder Rinder zu entfprechenden Preisen außerhalb von Schlachtvieh­märkten gekauft haben, sind sie verpflichtet, in ihren Läden Rindfleisch zu Preisen feilzuhalten, die unter den Preisen für Rindfleisch erster Güte liegen.

Die Preisüberwachungsstelle kann in besonderen Fällen Ausnahmen zulassen.

Die Kleinhandelspreise für Schweinefleisch und Schweineschmalz dürfen die Preise nicht überschreiten, die Ende März 1935 ortsüblich waren. Schweinespeck und Flomen (Liesen) gelten als Schweinefleisch im Sinne dieser Vorschrift.

Die Preisüberwachungsstelle kann mit Rücksicht auf jahreszeitliche Unterschiede im Verbrauch für Einzelteile höhere Preise genehmigen, sofern die Preise für andere Einzelteile wertmäßig so gesenkt werden, daß der Durchschnittspreis sich nicht erhöht. Die Preise für Bäuche, Pfoten (Spitzbein) und Kopf mit Backen dürfen auch in diesem Fall nicht erhöht werden.

Die preise für IDurffforlen, die für die Dolksernährung von besonderer Bedeu­tung sind, dürfen die Preise nicht überschreiten, die Ende März 1935 ortsüblich waren. Die Preisüber­

wachungsstellen bestimmen die Wurstsorten, für die diese Bestimmung gilt. Die Fleischer sind verpflich­tet, diese Wurstsorten soweit zu führen, als sie sie bisher geführt haben. Die Preisüberwachungsstel­len können bestimmen, daß an Stelle der obenge­nannten ortsüblichen Preise die Preise treten, die Ende März 1935 in den einzelnen Verkaufsstellen üblich waren. Als Fleischer im Sinne dieser Ver­ordnung gelten auch die Verkaufsstellen von Fleisch­warenfabriken.

Die obersten Landesbehörden, in Preußen die Oberpräsidenten, können in besonderen Fällen mit vorheriger Zustimmung des Reichsministers für Er­nährung und Landwirtschaft Ausnahmen bei diesen Vorschriften zulassen.

Bei Zuwiderhandlungen findet die Verordnung über Ordnungsstrafen bei Zuwiderhandlungen gegen Preisschildervorschriften und Preisfestsetzun­gen vom 8. Januar 1935 Anwendung.

Gleichzeitig hat der Vorsitzende der Hauptvereini- gung der deutschen Eierwirtschaft eine

Anordnung über Erzeugerpreise, Großhandels- einkaufshöchslprelfe, sowie Verbraucherpreise für

Hühnereier

erlassen, in der es u. a. heißt: Mit Wirkung vom 5. September wird für den Aufkauf von Hüh­nereiern beim Erzeuger durch Wiederverkäufer ein Erzeugermindestpreis von 1,40 Mark je Kilogramm und ein Erzeugerhöchstpreis von 1,50 Mark je Kilo-

Berlin, 3. Sept. (DNB.) In den Verhandlun­gen, die in der vergangenen Woche im Reichsmini­sterium für Ernährung und Landwirtschaft mit den Preisüberwachungsstellen stattgefunden haben, sind allseitig die Notwendigkeit und der Nutzen einer engen Zusammenarbeit zwischen den Preisüderwachungs st eilen und dem Reichsnährstand betont worden. Dabei hat sich als zweckmäßig erwiesen, daß den Preis- überwachungs stellen zur wirksamen Durch­führung ihrer Aufgabe der Preisüberwachung aus­nahmslos ein Ordnungsstrafrecht auch dann zustehen muß, wenn die Preisregelung vom Reichs­nährstand ausgeht.

Das Ordnungsstrafrecht der Ueberwachungsstel- len ist bisher nur für Preisfestsetzungen gegeben, die vom Reichskommissar für Preisüberwachung er­lassen worden sind. Im Wege der Rechtsauslegung ist daran festgehalten worden, daß das Ordnungs- strafrecht der Preisüberwachungsstellen auch dann gegeben ist, wenn die Preisfestsetzung zwar von einer anderen Stelle erlassen wurde, aber eine Zustimmung des Reichskommissars für Preisüber­wachung ausdrücklich festgestellt ist.

gramm festgesetzt. Die Preise verstehen sich ab Hof des Erzeugers. Der stückweise Aufkauf ist nicht ge­stattet. Der festgesetzte Erzeugermindestpreis darf nicht unterschritten, der Erzeugerhöchstpreis nicht überschritten werden.

In der Anordnung werden weiter die Großhan­delseinkaufspreise für Hühnereier als Höchstpreise nach den Handelsklassen genau festgesetzt. Die Preis­festsetzung erfolgt in Pfennig je Stück. Die Großhan­delseinkaufshöchstpreise gelten frachtfrei Empfangs- ftation, versteuert, einschließlich Unterschiedsbetrag, Kennzeichnung, Verpackung und Banderolierung, bei Auslandeiern auch verzollt.

Bei Abgabe an Verbraucher dürfen die Preise für Hühnereier die Großhandelseinkaufshöchstpreise bei Kühlhauseiern höchstens um 2,25 Pfennig je Stuck und bei den übrigen Eiern höchstens um 2 Pfennig übersteigen.

Bei ungekennzeichneten Hühnereiern, die im In- lande erzeugt sind, werden folgende Derbraucher­höchstpreise festgesetzt: Für Eier im Gewicht bis zu 55 Gramm 10 Pfennig, über 55 Gramm 11 Pfennig.

Soweit bisher die Spanne zwischen Großeinkauf­höchstpreis und Verbraucherpreis geringer war als die sich aus obiger Anordnung ergebende, darf die Spanne nicht erhöht werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Ordnungsstrafe bis zu 1000 Mark in jedem einzelnen Falle unbeschadet der Strafbar­keit nach § 6 der Verordnung über die Regelung des Eiermarktes vom 21. Dezember 1933 bestraft.

Nach Ablauf des Gesetzes über die Bestellung des Reichskommissars sind dessen Befugnisse wieder auf die zuständigen Reichsminister übergegangen. Preis­festsetzungen durch den Reichskommissar, oder mit seiner Zustimmung ergehen daher nicht mehr. Um das Bestehen des Ordnungs st rafyechtes auch für Preisfestsetzungen sicherzustellen, die jetzt vom Reichsnährstand mit Zustimmung des Reichsmini st ers für Ernährung und Landwirtschaft getroffen werden, ist eine ent­sprechende Regelung durch besondere Verordnungen erfolgt, deren Verkündung unmittelbar bevorsteht. Soweit der Reichsnährstand oder Zusammenschlüsse das Recht zur Festsetzung von Preisen besitzen, haben sie regelmäßig ein eigenes Ordnungsstrafrecht. Es wäre also im Falle des Erlasses der erwähnten Verordnung ein doppeltes Ordnungsstrafrecht ge­geben. Da dies untunlich ist, ist es notwendig, zu bestimmen, daß das Ordnungsstrafrecht des Reichs­nährstandes und der Zusammenschlüsse solange und insoweit ruht, als die Preisüberwachungsstellen auf gleichem Gebiete ein Ordnungsstrafrecht besitzen. Unberührt dabei bleibt das Ordnungsstrafrecht des Reichsnährstandes gegenüber anderen Verstößen gegen die Marktordnung.

Ordmingssirasiecht der preisiiberwachungsstellen

Die Haltung Amerikas.

Zur Erhaltung des Friedens jedes Land bat Erde verpflichtet.

Washington, 4. Sept. (DNB.) In der presse- konferenz erklärte Staatssekretär f) u 11 am Diens­tag, daß die Einräumung von Konzessionen an die African Exploitation and Development Cor­poration keinen Einfluß auf die Haltung der Vereinigten Staaten im italienifch- abefsinifchen Konflikt habe.

lleber die offizielle amerikanische Stellungnahme befragt, erklärte Hüll, daß es bisher noch nicht möglich gewesen sei, über die abessinischen Oelkonzefsionen eingehende Tatsachen in Erfahrung zu bringen. Der Staatssekretär be­tonte, daß, soweit er im Besitz von Informationen sei, die Stellungnahme und Politik der Vereinigten Staaten ohne Rücksicht darauf, ob diese Transaktion kommerzieller oder politischer Natur sei, beibehalten werde. Der Hauptpunkt in der Politik der amerikanischen Regierung im italienisch­abessinischen Konflikt sei die Erhaltung des Friedens. Zu einer derartigen Politik sei jedes Land der Erde durch einen oder mehrere Ver­träge verpflichtet. Er hoffe daher ernstlich, daß sich keine Nation von diesem höchsten Ziel ab lenk en lassen werde.

Staatssekretär Hüll erklärte hierauf zu den kürzlich erfolgten Aeußerungen von Senator pope, daß niemand außer den Angehörigen des diploma­tischen Korps der Vereinigten Staaten vom Staats­departement ermächtigt worden sei, direkt ober in­direkt in irgendeiner Form die Haltung der Ver­einigten Staaten darzulegen.

Das Rüstungskomitee des Senats kündigte gleichzeitig eine Sondersitzung an, um fest­zustellen, welche privatlnteressen hinter der African Exploitation and Development Cor­poration stehen.

äurüdflefreten

Washington, 4. Sept. (DNB. Funkspruch.) Auf dringende Vorstellungen des Staatsdepartements beschloß oie Standard Vacuum Oil Com­pany den Rücktritt vom abessinischen Konzessionsvertrag. Nach wiederholten Be­sprechungen mit dem Präsidenten und dem Vize­präsidenten der Standard Vacuum Oil Company gab Außenminister Hüll die Rückgängigmachung des Pachtvertrages bekannt.

Sine Erklärung des Argus.

»Unser Land hat niemand bedroht und bedroht auch niemanden.''

Paris, 4. Sept. (DNB. Funkspruch.) Der Be­richterstatter desJournal*4 in Addis Abeba wurde vom Kaiser von Abessinien empfangen, der ihm folgende Erklärung übergab:

Wir find der franzöfifchen und der bri­tischen Regierung für die von ihnen zugunsten des Friedens entfalteten Anstrengungen dank­bar. Wir freuen uns auch, die beim französischen und beim englischen Volk vorhandenen Strömungen zugunst en Abessiniens feststellen zu kön­nen. Unser Land hat niemand bedroht und bedroht auch niemanden. Alls seine Anstrengungen zielten auf die A u f r e ch t e r h a l - tung des Friedens hin. Dir werden unsere friedliche Haltung bis zum letzten Augenblick auf­rechterhallen. Wenn wir aber auf unserem Gebiet angegriffen werden, dann werden wir uns auch bis zum äußersten verteidigen.*4

Eine Rede des abessinischen Gesandten in London.

London, 4. Sept. (DNB.) Der abessi­nische Gesandte in London Dr. Mar­tin, hielt am Dienstagabend auf einer Tagung der N i l g e s e l l s ch a s t eine Rede. Er sagte u. a.: Laßt uns 20 Jahre in Frieden leben und gewährt uns eine Anleihe von sagen wir 20 Millionen Pfund. Diese Summe würde uns in die Lage versetzen, im ganzen Lande Schu- l e n zu errichten und unsere Hilfsquellen zu entwickeln. Am Ende dieses Abschnittes, so kann ich ihnen versichern, würden die Abessinier soweit vorwärts gekommen sein, wie es nur jemand wünschen kann.

Indessen scheint Mussolini zu glauben, die so­fortige Tötung der meisten von uns fei die

beste Methode, uns zu erziehen und zu zivili­sieren.

Ich persönliche zum mindesten gestatte mir unter- tänigft, diesen Standpunkt nicht teilen zu können. Und wenn das Schlimmste zum Schlimmen kommt, bann würde mein Volk, so glaube ich, lieber unter der gerechten und durchdachten Verwaltung Groß­britanniens als unter der Italiens leben. Wenn Italien durchaus noch eine Kolonie haben muß, so muß man fragen, warum die Italiener nicht den Mut aufbringen, sich die Kolonie von denen zu holen, die davon im Ueberfluß haben.

Auf keinen Fall aber werden sie Abessinien als Kolonie erhalten.

Im übrigen, so sagte Dr. Martin weiter, sei nicht der geringste Beweis für die italieni­schen Beschuldigungen vorhanden, daß die italienische Kolonie der Gefahr eines Angriffs durch die Abessinier ausgesetzt sei. Was die Vergebung von Konzessionen und die Beschäftigung von Ausländern angehe, so findet keinerlei Diskrimi­nierung statt. Tatsächlich habe ein Italiener be­reits eine wertvolle Konzession für die Erschließung von Gold und Platin erhalten, während Engländer und andere keine derartigen Konzessionen besäßen.

Alles, was Abessinien wünsche, sei Unpartei­lichkeit und Gerechtigkeit. Außerdem verlange es die Erlaubnis zur Einfuhr von Waffen zur Verteidigung. Abessinien wolle seinetwegen keine andere Nation in einen Krieg oder ln andere Schwierigkeiten verwickeln, denn die Abessinier seien überzeugt, daß sie mit Gottes Hilfe jedes Land schlagen würden, das völlig ungerechtfertigt von Abessinien und seiner Un­abhängigkeit Besitz zu ergreifen versuche.

Gelingt uns das nicht, so werden wir gewiß nicht als Sklave« irgendeines Landes leben."

Konzessionen gegen Anleihe.

London, 3. Sept. (DNB.) Wie Reuter von der abessinischen Gesandschast in London erfährt, hat der Gesandte Dr. Martin am 19. Juli an den Neuyorker Makler Leo D. S ch e r t o k ein Schreiben gerichtet, in dem eine Abrede beitä­tigt wird, wonach der Makler für einen Zeit­raum von 90 Tagen vom 19. Juli an gerechnet das ausschließlich Recht der Ausbringung einer Anleihe f ü r Abessinien im Betrage von nicht weniger als einer Million Dollar erhält. Als Sicherheit für diese Anleihe erklärt sich die abessinische Regierung bereit, eine 5 0 jäh - rige Konzession für die Gewinnung von Gold, Platin, Oel und sonstigen Bo­denschätzen in Gebieten zu gewähren, die noch näher bestimmt werden und die unter absoluter abessinischer Kontrolle stehen.

Wie verlautet, sind bisher auf Grund dieser Ab­machung noch keine Beträge an die abessinische Re­gierung gezahlt worden.

Aus Neuyork ist inzwischen ein Bericht eingetrof­fen, in dem es heißt, daß sich Aeußerungen des Maklers Schertok mit den Mitteilungen des Londoner abessinischen Gesandten im wesentlichen deckten. Schertok behauptet, den Anleihebetrag von 1 Million Dollar inzwischen aufgebracht zu haben.

Wer ist Leo y. Ehertok?

Neuyork, 3. Sept. (DNB.) Bei dem Neu­yorker Makler Leo N. Ehertok haben jetzt in Zusammenhang mit den Verhandlungen, die der abessinische Gesandte in London mit ihm über die Ausbringung einer Dollaranleihe für Abessinien gegen Hergabe einer 50jährigen Konzession geführt hat, Pressevertreter vorgesprochen. In der Be­sprechung bezeichnete sich Ehertok als Makler der großen amerikanischen chemischen Werke und Mu­nitionsfabrik E. I. Dupont 6r E y., und zwar als deren Vertreter für den russischen Markt.

Heber die Kcknzessionsangelegenheit erklärte er sich dahin, daß es seine volle Absicht sei, die 50jährige Konzession für die Gewinnung von Mineralien auf abessinischem Boden auszu- üben. Er soll dann weiter gesagt haben, daß es sich bei der ganzen Konzessionsangelegenheit um eine rein private Sache handele, die in kei­nem Zusammenhang mit den Interessen der Firma E. I. Dupont & Ey. stehe. Hierbei habe er sich auch über seinen Londoner Geschäftsfreund ausge­lassen und habe betont, daß dieser die Frage der Konzession bearbeite. Auf entsprechende Fragen hin habe dann Ehertok die finanzielle Seite ange­schnitten und sich bereit erklärt, die 1 Million Dollar, die vertraglich innerhalb von 90 Tagen an Abessinien zahlbar wäre, jederzeit zu hinter­legen.

Interessant ist ferner die Tatsache, daß Ehertok gleichzeitig Vertreter der Seagrave Manufacturing Ey., National Meter Ey. und der Black and Elaw- son Ey. ist, und zwar auch für diese Firmen für den russischen Markt.

Abessiniens Standvnntt.

Addis Abeba, 3. Sept. (DNB.) Wie in zu­ständigen abessinischen Kreisen verlau­tet, soll die italienische Gesandtschaft von der voraesehenen Demarche in der Angelegen­heit des Rknkett-Oelvertrages Abstand ge­nommen haben. Zu diesem Vertrag erklärt die abes­sinische Regierung offiziell, daß sie den Technikern und Finanzkreisen eines jeden Landes, blt ehrlich und ohne politische Hintergedanken arbeiten wollen, eine Betätigungsmöglichkeit freigestellt habe. Durch die Erteilung von Konzessionen werden die Jntegritätsrechtö des Landes nicht verletzte .