KVntaS. Augenzeugenverscht aus einem Londoner Studio von dem königlichen Zug nach der Pauls- Kathedrale, von dem Gottesdienst in der St.-Pauls- Kathedrale und Abfahrt des Königs aus der Kathedrale. 13.15: Nachrichten. Anschließend: Nachrichten aus dem Sendebezirk. 13.25: Mittagskonzert II. 14: Nachrichten. 14.15: Wirtschaftsbericht. Eine Großstadt wird umgebaut. Altstadtsanierung. 14.45: Sendepause. 15: Nachrichten. 15.15: Kinderfunk. 15.30: Neue deutsche Dichtung. 15.50: Wanderer auf Gottes Strom. Don Carl Oskar Jatho. 16: Kleines Konzert. 16.30: Aus Leben und Werkstatt der Gegenwartsdichtung. Don Privatdozent Dr. Sy
Gumbel, Frankfurt a. M. 16.45: Kunst und Glaube. 17: Nachmittagskonzert des Landesorchesters Gau Württemberg-Hohenzollern. 18.30: Jugendfunk. 18.45: Das Leben spricht! 19: Unterhaltungskonzert. 20: Nachrichten. Anschließend: Der Zeitfunk bringt den Tagesspiegel. 20.15: Kammermusik. 21.15: Eine Begegnung mit dem Hakenkreuz im hohen Norden. Ein Reisebericht mit Schallplatten von Dipl.-Jng. Vitalis Pantenburg, Köln. 21.30: Herzblättchens Zeitvertreib. Eine yeiter-satirisch-musikalische Plauderei. 22: Nachrichten. 22.20: Pfälzer im Osten I. 23: Unterhaltungskonzert. 24 bis 2: Kammermusik.
Schützt -en Wald vor Feuer!
Don Oberförster Grubel, Ami für Serufserziehung der Deutschen Arbeitsfront
Mit dem Eintreten von warmem und trockenem Frühjahrswetter erhöht sich die Gefahr der Waldbrände. Wertvollste Teile unseres Volksvermögens sind hierdurch gefährdet. Noch immer ist Deutschland auf die Einfuhr erheblicher Mengen von Holz aus dem Auslande angewiesen. Es kann daher nicht oft und nicht eindringlich genug gemahnt werden, alles zu tun, was dazu beiträgt, die Feuersgefahr in unseren Wäldern zu vermindern.
Aufgestellte Statistiken über die Ursachen von Waldbränden beweisen mit erschreckender Deutlichkeit, daß etwa zwei Drittel aller Waldbrände auf die Fahrlässigkeit der Menschen zurückzuführen sind. Aus diesem Grunde ist es erklärlich, daß die Umgebung beliebter Ausflugsorte ganz besonders gefährdet ist.
Das im Frühjahr noch überall im Walde vorhandene trockene Gras gewährt dem kleinsten Funken, etwa einem achtlos weggeworfenen Aigarettenrest, reichlich Nahrung.
Wenn das Unglück bemerkt wird, dann hat der Schaden meist schon beträchtliche Ausmaße angenommen. In klarer Erkenntnis dieser großen Gefahren sind Gesetze erlassen worden, welche in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober das Rauchen, sowie das Anzünden von Feuer usw. im Walde verbieten. Der Ausflügler, der von dem aufsichtsführenden Beamten bei der Uebertretung dieser Gesetze betroffen und zur Rechenschaft gezogen wird, soll sich darüber klar sein, daß der Beamte in Ausübung seiner schweren Dienstpflicht handelt, und deshalb alle unliebsamen persönlichen Auseinandersetzungen unterlassen.
Bei Automobilisten kann man noch sehr oft die Unsitte beobachten, daß sie Zigarren- oder Zigarettenreste mit elegantem Schwung aus dem Wagen befördern, ohne zu bedenken, daß der brennende Rest schon am Straßenrand im dürren Gras Nahrung finden kann und von dort aus in den Waldbestand hineinläuft. _____________________________•
Während diese Zeilen auf der einen Seite den Leser ermahnen sollen, beim Betreten des Waldes weitestgehende Vorsicht walten zu lassen, sollen gleichzeitig auch Verhaltungsmaßregeln gegeben werden für den Fall, daß ein Brand trotzdem ausgekommen ist.
Jeder Waldbrand beginnt als Bodenfeuer, d. h. das Feuer nährt sich zunächst nur von trockenem Gras, Nadeksireu usw. Gelangt ein solches Bodenfeuer jedoch in eine Schonung, so schlagen die Flammen sehr bald hoch und werden zum Dipfel- seuer. Dieses ist selbstverständlich ungleich schwerer zu bekämpfen und vernichtet meistens beträchtliche Werte. Es kommt daher alles darauf an, einen Waldbrand im Keime zu ersticken, d. h. ihn zu löschen, so lange es sich noch um ein Bodenfeuer handelt. Jeder Ausflügler beachte daher, wenn er einen Waldbrand bemerkt, folgende Verhaltungsmaßregeln:
1. Wan sorge auf dem fchnellsten Wege für Feueralarm und versuche möglichst rasch, Leute zur Hilfeleistung zur Brandstelle zu bringen. Wer diese Hilfeleistung ohne ganz dringenden Grund verweigert, macht sich strafbar.
2. Ein entstandenes Bodenfeuer löscht man am besten durch Ausrühren oder Ausschlagen mit grünen Zweigen, hat das Feuer bereits größere Ausdehnung angenommen, so versuche man, es besonders an der Front zu bekämpfen, die auf eine Schonung zuläuft, wo das Feuer aller Voraussicht nach reichlich Nahrung finden wird und die Gefahr für das Entstehen eines Wipfelfeuers gegeben ist.
3. Den Anordnungen der an der Brandstelle eintreffenden Forst- oder Polizeibeamten ist selbstverständlich unbedingt Folge zu leisten.
4. hak man einen Spaten zur Hand, so versuche man, in einem möglichst großen Abstand vom Feuer einen breiten Streifen von dem brennbaren Bodenüberzug zu befreien. Es ist hierzu gar nicht nötig, daß der Streifen sehr tief aufgegraben wird, das würde nur unnötig Zeit beanspruchen. Ls genügt vielmehr, wenn der Vodenüberzug, d. h. Reisig und Nadelstreu, auf ein bis zwei Meter Breite entfernt wird, kommt das Bodenfeuer an solch einen Streifen an, so kann es nicht weiterbrennen. Dort, wo es überspringt lösche man es durch Ausschlagen mit grünen Zweigen.
Waldbrände erkennt man auf größere Entfernungen meist an dem sehr dunklen und- mit Unterbrechung, gleichsam ruckartig aufsteigendem Rauch. Will man einen solchen festgestellten Brandherd weiter melden, so beachte man die hierzu erforderlichen Angaben für die möglichst genaue Bestimmung des Ortes, also: wo stand ich und in welcher Richtung von diesem Standpunkt aus stieg der
Rauch auf? Kraftwagen können ohne weiteres angehalten werden, um Hilfspersonal an die Brandstelle zu schaffen oder Alarmmeldungen zu befördern.
Wird man zur Hilfeleistung zu einem Waldbrand gerufen, so bewaffne man sich entweder mit einem Spaten oder mit einem (möglichst eisernen) Rechen. Die Zweckmäßigkeit eiserner Rechen bei der Her. ftellung von Wundstreifen wird noch immer unter« schätzt. Man kann hiermit viel schneller den Boden- Überzug gründlich zur Seite bringen, als mit einem Spaten. Eine Axt zum Abhauen grüner Aeste kann ebenfalls gute Dienste leisten.
So tue in den kommenden Monaten jeder deutsche Volksgenosse seine Pflicht, einmal indem er sorgfältig vermeidet, eine Feuergefahr für unseren Wald zu schassen, zum anderen indem er dort, wo ein Waldbrand ausgebrochen ist, tatkräftig Hilfe leistet, um das Feuer auf einen möglichst kleinen Raum zu beschränken, denn durch die Verhütung und Bekämpfung von Gefahren steigern wir die Produktion und damit das Vermögen unseres Volkes.
SenehmgungspfliOtzge Personenbeförderung.
Vom Landratsamt in Wetzlar wird uns folgendes mitgeteilt:
Am 1. April 1935 ist das Gesetz über die Beförderung von Personen zu Lande vom 4. Dezember 1934 in Kraft getreten, das durch die Durchführungsverordnung vom 26. März 1935 ergänzt worden ist. Hierbei sind folgende Vorschriften hervorzuheben:
Nach §2 bedarf einer Genehmigung, wer gewerbsmäßig Personen
1. mit Straßenbahnen befördern will (Unternehmer von Straßenbahnen);
2. mit Kraftomnibus linienmäßig befördern will (Unternehmer von Linienoerkehr);
3. mit Landfahrzeugen nicht linienrnäßig befördern will (Unternehmer von Gelegenheitsverkehr).
Als Gelegenheitsverkehr gilt der Verkehr mit Droschken, Ausflugswagen, Ueberlandwagen oder Mietwagen. Die Genehmigung kann einem Unternehmer nur für eine dieser Verkehrsarten erteilt werden. In besonderen Fällen find Ausnahmen zulässig.
Droschken sind Personenwagen, die auf öffentlichen Wegen oder Plätzen für den öffentlichen Verkehr bereitgehalten werden.
Ausflugswagen sind Omnibusse, die auf öffentlichen Wegen oder Plätzen für den öffentlichen Verkehr bereitgehalten werden.
Ueberlandwagen sind Omnibusse, Personenwagen und Lastwagen, die auf öffentlichen Wegen oder Plätzen für den öffentlichen Verkehr bereitgehalten werden und zwischen bestimmten Punkten verkehren.
Mietwagen sind Omnibusse, Personenwagen und
Lastwagen, die für den Verkehr nicht auf öffentlichen Wegen oder Plätzen bereitgehalten werden, sondern lediglich Fahrgäste auf Bestellung befördern.
Die Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr (Ueberlandwagen- oder Mietwagenverkehr) ist auch dann erforderlich, wenn die in der Ausführungsanweisung zu § 30 Abs. 1 der Reichsstraßen-Der- kehrsordnung vom 29. September 1934 vorgesehene Erlaubnis der Verwaltungsbehörde zur Beförderung von Personen mit Lastwagen erteilt ist. Der Antrag soll insbesondere enthalten:
a) bei Linienoerkehr:
1. Angaben über die Zahl der Fahrzeuge und der Anhänger, über ihre Inneneinrichtung nebst einer maßstäblichen Zeichnung des Grundrisses; bei Kraftfahrzeugen ist der Kraftfahrzeugbrief beizufügen;
2. die Länge der Linie, gegebenenfalls auch der Teilstrecken, in Kilometer;
3. Fahrplan und mittlere Reisegeschwindigkeit;
4. eine Übersichtskarte, in der die beantragte Verkehrsstrecke und alle in dem Derkehrsgebiet bereits vorhandenen öffentlichen Verkehrsunternehmen eingezeichnet sind.
b) bei Gelegenheitsverkehr:
1. die vorstehend unter a) aufgeführten Angaben;
2. Angaben über die Art des Gelegenheitsverkehrs und über das Gebiet, in welchem der Verkehr bedient werden soll.
Die Genehmigungsanträge sind bis zum 15. Mai dieses Jahres mit den vorgeschriebenen Unterlagen der Kreispolizeibehörde — Landrat — durch die Ortspolizeibehörden einzureichen, in deren Bezirk das Unternehmen feinen Sitz hat.
Mai jhfr
Schön wie der Mai
Gas-Abende
Donnerstag
Mittwoch
sind die Farben der Mode
Gießen, Marktstraße 4-8
2648 A
Statt Karten!
Gas-Gemeinschaft Gießen
Ihre Vermählung beehren sich anzuzeigen
2650 A
Konzert
Dipl.-Jng. Hans König
2651 D
und Frau Friedet, geb. Oecheri
Gießen sLiebigstraße 681), den 4. M a i 193 5.
Efl
01903
■Lichtspielhaus Gießen K
Nur noch heute und morgen Sonntag B
Der große Ü!a-Operetten-Eriolg
2657 D
Ihre Verlobung geben bekannt
Sonntag, 5. Mai
Käthe Löh
iiiiiiiiiiTiII7 aufder
II mu Ludwigsburg
(Telefon 2979) 2052D
Herbert Faber
2680A
Beiprogramm undneue Ufa-Ton-Woche
) 2052^
(
01905
Ä Hochwertiges, vornehmes
Damen - Hule Schlafzimmer
Täglich geöffnet!
2697 D
TEXTILHAUSj
fHAU5 DERGUTENj
kostet weniger!
Garten-,Terrassen-Restaurant. In Küche und Keller das Beste bei kleinen Preisen
Einlaßkarte: Vorverkauf 35 Pf. in Edeka-Geschäften, bei Mitgliedern der Gas-Gemeinschaft, in den Städtischen Betrieben, Gartenstraße 3 I, Abendkasse: 50 Pf. — In Wies eck: Firma Kümmel, Schulstraße 4.
bei erniedrigten Preisen TANZ mit Konzerteinlagen Mittwoch, Samstag, Sonntag
in erstklass. Ausführung (Sonderanfertigung nach künstier. Entwurf). neu, zu verkanten. Schriftl. An fr. unter 2678D an d. Gieß. Anz. illlllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllUU
DoX zuverlässige cSTOfahrrad
-KAFFEE GIESSEN Täglich
(SjWSL
mit
Adolf Wohlbrück
Hansi Knoteck
Achenbach-
Garagen
TORPEDO nur RM. 188.- scbon für mA 7.90 monntiich
Alleinverkauf Niederhausen Ko. Bahubofstrafce ßeßenüb.BotelSdifitz
Tanbgrafenstr. 4 Gießen, den 5. Mai 1935 Fheringstr. 10
Inh. Carl Pfeil / Fernruf 2911 26850
Asbest-
Platten 1,2,3,4 u. 5 mm, wieder am Lager. 204D Carl Schunck
Klaviere, - Harmoniums w rncbnemäh u.vreisw. ge- ftimmt u.rev Mbertt
Gieren.
LudwißstrafceSp. Leien h. 2403. Verkaufö.neu u n'ebr . Klav
Meine Schaufenster zeigen Ihnen sowohl in fertiger Damen-Konfektion y als auch in modischen
Kleider- und
Seiden-Stoffen
eine schöne Auswahl
grotzranbig.....von 5.95 Mk. an
kleinrandig.....von 4.50 Mk. an
Seltersweg Nr. 501.
Eingang Wollengasse
Klein-Linden
Gasthaus zur deutschen Eiche
2659 D g_
SONNTAG
Anfang 4 Uhr I CÄI l£i
Es ladet ein Franz Rathenow
„Waldeslust" am Flughafen Sonntag, den 5. Mai 1935 KONZERT und TANZ
Wochenendhäuser, Schupp., Fahrradständer, zerleg- und versetzbar, a. Stahlblech od. Beton.
(jehr.Hcheotmdi GmbH.Weidenäu Sied Postfach 150. 78v
Werbe-Drucksachen bei Brühl, Schulstr.7
Volkstümliche Naturwissenschaft in reichbebilderten, leichtverständlich geschriebenen Werken und in verschiedenen Preislagen bieten unsere Verlass- erzeugnisse. Sie vermitteln einen tiefen Einblick in die Geheimnisse des Naturgeschehens und damit durch erweitertes Wissen erhöhte Freude an den vielfältigen Schönheiten der Natur. - Verlangen Sie Prospekte und auch Probehefte der Zeitschrift „Der Naturforscher“ Hugo Bermühler Verlag • Berlin-Lichterfelde
Zigeunerbaron
Joh. Steinbach. Gießen
Wolkengasse 21. 1688v
Thüringer Hof
HammstraßeNr.7
Heute: ab 7 Uhr
Mali*
Anfang 20 Uhr | IMCAFE LEIB | Ende 22 30 Uhr
WIESECK
Sonntag, den 5. Mai
TAbN Z 2684 D
bei GastwirtWilhelm Dorfeld
Vortrag: Wege zur billigen Küche
Frau Joh. Kalbfleisch.
Kochvorführung auf modernen Gasherden mit Kostproben von
Edeka undMehger-Znnung
Im bunten Teil
wirken mit vom hiesigen Stadttheater: ,
Gesang: Hanni Salzmann
Ansage: Paul Nieren
Schwank: Luise Decker, Gert Geiger, Hans Seitz ■ Tanz: Maja von Rabenau mit Kinder-Ballett Musik: Kapelle Einbrod.
Flughafen-Cafe i T
w I KONZERT u. STIMMUNG


