Ausgabe 
4.5.1935
 
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Der Wortlaut des stanzösisch-sotvjetruUchen Beistandspakts

Ein ergänzendes Protokoll

Das Echo des neuen Pakts

des Völkerbundes zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen zwecks wirksamer Sicherung des Welt- friedens oder als Beeinträchtigung der aus den Dölkerbundssatzungen für die hohen vertrags­schließenden Parteien sich ergebenden Verpflich­tungen ausgelegt werden.

Artikel 5. Der vorliegende Vertrag, dessen französischer und russischer Wortlaut gleichmäßig maßgebend ist, wird ratifiziert werden, und die Ratifizierungsurkunden werden in Moskau so­bald als möglich ausgetauscht werden. Er wird beim

Gleichzeitig mit der Unterzeichnung des gegen­seitigen französisch-sowjetrussischen Beistandspaktes haben die Bevollmächtigten folgendes Protokoll unterzeichnet, das in den Austausch der Ratisizie- rungsurkunden des Vertrages mit einbegriffen wird:

1. Es gilt als verabredet, daß Artikel 3 jede der vertragsschließenden Parteien verpflichtet, der an­deren 's o f o r t B e i st a n d zu gewahren, indem sie sich sofort nach den Empfehlungen des Völkerbundsrates richtet, sobald diese auf Grund des Artikels 16 der Völkerbundssahun- gen erlassen worden sind. Es gilt gleichfalls als verabredet, daß die beiden vertragsschließenden Parteien geme infam handeln werden, u m zu erreichen, daß der Völkerbundsrat seine Empfehlungen mit der ganzen Schnel­ligkeit erläßt, die die Umstände erfor­dern werden, und daß, wenn der Völkerbundsrat nichtsdestoweniger aus irgendeinem Grunde k e i - nerlei Empfehlungen erläßt, oder kein einstimmiger Beschluß zustandekommt, die Beistandspflicht deshalb nicht weniger zur Anwendung kommt. Es gilt als verab­redet, daß die in dem vorliegenden Vertrag vor­gesehenen Beistandsverpflichtungen sich nur auf den Fall beziehen, daß ein Angriff gegen das eigene Gebiet der einen oder der ande­ren vertragsschließenden Partei erfolgt.

2. Da beide Regierungen gemeinsam die Absicht haben, durch den vorliegenden Vertrag den früher dritten Staaten gegenüber durch Frankreich oder die Sowjetunion auf Grund veröffentlichter Verträge übernommenen Verpflichtungen in keiner Weise zu widersprechen, so gilt als verabredet, daß die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages keine Anwendung erfahren können, die un­vereinbar wäre mit den von einer der ver­tragschließenden Parteien übernommenen Ver­pflichtungen und die vertragschließenden Sanktionen internationalen Charakters aus­setzen würde.

3. Da die beiden Regierungen den Abschluß eines regionalen Abkommens für wün­schenswert erachten, das auf die Organisierung der Sicherheit zwischen den vertragschließenden Staa­ten abzielt und das von anderer Seite Verpflich­tungen des gegenseitigen Beistandes zur Folge haben könnte, so räumen sich beide Regierungen die Befugnis ein, mit ihrer gegenseitigen Zustirn-

Völkerbundssekretariat eingetragen werden. Er wird in Kraft treten, sobald die Ratifizierungsur- künden ausgetauscht sind und n f Jahre in Kraft bleiben. Wenn er nicht von einer der hohen vertragsschließenden Parteien mit einer Vor­ankündigung von mindestens einem Jahr vor Ab­lauf dieses Abschnittes gekündigt ist wird er ohne zeitliche Beschränkung in Kraft bleiben, wobei lebe der hohen vertragsschließenden Parteien ihn dann durch eine entsprechende Erklärung mit einjähriger Frist aufkündigen kann.

P a r i s, 3. Mai (DNB.) Der französisch-sowjet­russische Pakt ist heute veröffentlicht worden. Er hat folgenden Wortlaut:

Der Vollzugsausschuß der Sowjetunion und der Präsident der französischen Republik, beseelt von dem Wunsch, den Frieden in Europa zu festigen und seine Wohltaten ihren Ländern zu garantieren, durch vollständigere Gewährleistung der genauen Anwenduna der Bestim- mungenderDölkerbundssatzungen über die Aufrechterhaltung der nationalen S i ch e r h e i t, der gebietsmäßigen 11 n a n t a st barkeit und der politischen Unabhängigkei t der Staaten, entschlossen, ihre Anstrengungen der Vor­bereitung und dem Abschluß eines europäischen Abkommens mit diesem Ziele zu widmen, und inzwischen, soweit es von ihnen abhängt, zu der wirksamen Anwendung der Bestimmungen der Vol- kerbundssatzung beizutragen, haben beschlossen, zu diesem Zweck folgendes Abkommen abzu­schließen:

Artikel 1. Für den Fall, daß Frankreich oder die Sowjetunion Gegenstand einer Dro­hung oder einer Angriffsgefahr von Seiten eines europäischen Staates sein soll, verpflichten sich die Sowjetunion bzw. Frank­reich gegenseitig, eine sofortige Konsul t i e - rung (Beratung) vorzunehmen über die zur Ein­haltung der Bestimmungen des Artikels 10 der Völkerbundssatzungen zu ergreifenden Maßnahmen.

Artikel 2. Im Fall, daß unter den im Artikel 15, Absatz 7 der Dölkerbunds- satzung vorgesehenen Bedingungen Frankreich oder Sowjetrußland trotz ihrer aufrichtig friedfertigen Absichten Gegen st and eines nicht herausgeforderten Angriffes von Seiten eines europäischen Staates sein sollten, werden die Sowjetunion bzw. Frankreick) s i ch sofort Hilfe und Beistand gewähren.

Artikel 3. Unter Berücksichtigung, daß laut Artikel 16 der Völkerbundssatzungen jedes Mitglied des Völkerbundes, das im Gegensatz zu den laut Artikel 12, 13 oder 15 der Völkerbundssatzungen übernommenen Verpflichtungen zum Kriege schreitet, ipso facto als eine Macht gilt, die eine Kriegshandlung gegen alle anderen Völ­kerbundsmitglieder vorgenommen hat, ver­pflichten sich Frankreich bzw. die Sowjetunion, für den Fall, daß eines von ihnen unter diesen Bedingungen und trotz der aufrichtig friedfer­tigen Absichten beider Länder Gegenstand eines nicht herausgeforderten Angriffes von Seiten eines europäischen Staates wäre, sich sofort Hilfe undBeistanddurchAnwendungdesAr- tikels 16 der Völkerbundssatzungen zu gewähren. Dieselbe Verpflichtung -ist für den Fall übernommen, daß Frankreich oder die Sowjet­union Gegenstand eines Angriffes von Seiten eines europäischen Staates unter den im Artikel 17 Ab­satz 1 und 3 der Völkerbundssatzungen vorgesehenen Bedingungen wäre.

Artikel 4. Da die oben festgesetzten Verpflich­tungen mit den Pflichten der hohen vertragsschlie­ßenden Parteien als Mitglieder des Völkerbundes übereinstimmen, wird nichts in dem vorliegenden Vertrag als Einschränkuno der Mission

mung gegebenenfalls an solchen Abkommen in einer unmittelbaren oder mittelbaren Form, je nachdem, wie sie geignet erscheint, teilzuneh­men, wobei die Verpflichtungen dieser verschiede­nen Abkommen an die Stelle der aus dem vorlie­genden Vertrag folgenden Verpflichtungen treten.

4. Beide Regierungen stellen fest, daß die Ver­handlungen, die zur Unterzeichnung des vorliegen­den Vertrages geführt haben, anfänglich ausgenom­men wurden, um ein Sicherheitsabkom­men zu vervollständigen, das die S t a a- ten von Nordosteuropa, nämlich die Sow­jetunion, Deutschland, die Tschechoslowa- fei, Polen und die der Sowjetunion benach­barten baltischen Staaten umfaßt und das neben diesem Abkommen ein B e i st a n d s v e r - trag zwischen der Sowjetunion, Frank­reich und Deutschland abgeschlossen werden sollte, durch den sich jeder dieser drei Staaten Der- pflichten sollte, demjenigen unter ihnen Beistand zu gewähren, der Gegenstand eines Angriffes von Seiten eines dieser drei Staaten wäre. Obgleich die Umstände bisher den Abschluß dieser Abkommen, die beide Parteien weiterhin als wünschenswert erachten, noch nicht gestattet haben, sind die in dem französsisch-sowjetrussischen Beistandsabkommen ent- haltenen Verpflichtungen nichtsdestoweniger so zu verstehen, daß sie nur in den in dem früher geplanten Dreierabfo m m en vorge­sehenen Grenzen angewandt werden sollen.

Unabhängig von den aus dem vorliegenden Ab­kommen folgenden Verpflichtungen wird gleichzeitig daran erinnert, daß gemäß dem am 29. November 1932 unterzeichneten französisch - sowjet­russischen Nichtangriffspakt und ohne Beeinträchtigung der Universalität der Verpflich­tungen dieses Paktes im Falle, daß eine der beiden Parteien Gegenstand eines Angriffes von feiten einer oder mehrerer dritter europäischer in dem oben erwähnten Dreierabkommen nicht genannten Mächte wäre, die andere ver- tragschließende Partei sich während der Dauer des Konfliktes jeder mittelbaren oder un­mittelbaren Hilfe oder Beistands» leistung an den Angreifer oder die An­greifer zu enthalten hat, wobei im übrigen beide Parteien erklären, daß sie durch keinerlei Bei­standsabkommen gebunden sind, das im Gegensatz zu dieser Verpflichtung stünde.

jeder anderen Macht in Kampfentfernung der briti­schen Inseln.

Die Unterhausdebatte am Donnerstag und der Widerhall, den sie in der Presse gefunden hat, zei­gen, daß die britische Regierung bei der Durchfüh­rung ihrer gegenüber früheren Plänen beträchtlich verstärkten Aufrüstungsprogramms das Volk hinter sich hat und seiner Bereitwilligkeit sicher sein kann, die aus der Rüstungsvermehrung erwachsenden höhe­ren Lasten auf sich zu nehmen. Die Reden Chur­chills und Austen Chamberlains zeigen so­gar, daß das Programm der Nationalregieruna den konservativen Ultras noch nicht auszureichen scheint. Sie fordern Beschleunigung der Rüstungen und folgerichtig auch enges politisches Zusammengehen mit Frankreich. Ihnen war der vielbesprochene Auf­satz Macdonalds mit seinen schulmeisterlichen Ermahnungen an Deutschland und seinen kaum noch verhüllten Drohungen mit der gemeinsamen Front allerFriedliebenden" so recht aus dem Herzen ge­schrieben. Aber dem Schreiber selbst scheinen in­zwischen über die Zweckmäßigkeit seiner Belehrun­gen Zweifel gekommen zu sein, obwohl er sich der Zustimmung des Gesamtkabinetts zu seinem jour­nalistischen Kunstwerk versichern konnte. Seine letzte Unterhausrede klang jedenfalls weit sachlicher, sie vermied es, weiter Del in das Feuer zu gießen, sondern suchte die Diskussion wieder auf das Lon­doner Protokoll vom 13. Februar zurückzulenken, das ja der Ausgangspunkt des Gespräches mit Deutschland war und an den wieder angeknüpft werden muh, wenn man mit Deutschland zu iraend- welchen Vereinbarungen auf rüstungspolitischem Gebiet kommen will. Daß in Deutschland trotz des neuerlichen Affronts in Genf und der kalten Duschen aus London der Wille zu einer Verständigung keineswegs erloschen ist, dafür legte erst am Don­nerstagabend General Göring vor den Berliner Vertretern der ausländischen Presse in beredten und eindrucksvollen Worten Zeugnis ab. Er ließ dar­über keinen Zweifel, daß Deutschland sich zwar eine starke Luftwaffe geschaffen habe, um die Nation gegen jeden Angriff zu sichern, daß Deutschland aber nach wie vor bereit sei zu jeder Rüstungs­begrenzung, auch der Luftstreitkräfte, die ehrlich be­trieben werde und auf vollständiger Gleichberechti­gung beruhe. Es steht also von Deutschland aus sicher nichts im Wege, sich zu Verhandlungen über den in Macdonalds Unterhausrede wieder heraus­gestellten Luftpakt, dem Deutschland ja bereits in seiner Antwort auf das Londoner Protokoll vom 13. Februar dem Grundsatz nach zugestimmt hat, und über ein Abkommen zur Begrenzung der Lust- streitkräfte zusammenzusetzen.

Görings Rede wiederholt nur die vom Führer und Reichskanzler ausgesprochene Bereitwilligkeit Deutschlands, zur Zusammenarbeit mit den andern Nationen am Aufbau eines sich auf gleichem Recht für alle gründenden Systems der Sicherheit und des Friedens. Der britische Außenminister Sir John Simon hat die Debatte im Unterhaus nut Aus­führungen über fein Berliner Gespräch m i t dem Führer beschlossen. Er schien sichtlich be­eindruckt von der Freimütigkeit, mit der der Reichskanzler seinen englischen Gästen Deutsch­lands Notwendigkeiten schilderte mit dem Hmweis, daß e-r ihnen ein vollständiges Bild des deutschen Programmes gebe und später nicht mit Nach- fordrrungen kommen werde. Ist diese Ofsen- hpit des deutschen Reichskanzlers nicht der stärkste Beitrag zur Wiederherstellung des Ver­trauens, den Sir John Simon von Deutschland for­dert? Er und Macdonald haben betont, daß Eng­land die Tür offen gelassen habe. Deutschland ist nach wie vor bereit, als gleichberechtigter Partner das Verhandlungszimmer zu betreten, wenn man von vornherein davon absieht, ihcki moralische oder materielle Fesseln anlegen zu wollen, die der Ehre einer souveränen Nation und der Sicherheit des deutschen Volkes zuwiderlaufen.Wir wollen nicht Krieg und nicht Unfrieden. So wie wir den Frie­den im eigenen Volke hergestellt haben, wollen wir nichts anderes als den Frieden mit der Welt... Das Höchste aber, was mir Gott auf dieser Welt gegeben hat, ist mein Volk!" Spricht so em beute- lüsterner Eroberer wie hier Adolf Hitler am Natio­nalen Feiertag des 1. Mai zu seinem Volke ge­sprochen hat? Nein, Deutschland will in Frieden seiner Arbeit nachgehen. Dazu braucht es des Schutzes eines starken Schwertes, weil es in ferner tausendjährigen Geschichte am eigenen Leibe allzu oft schon erfahren hat, daß der Schwache die Beute seiner mächtigeren Nachbarn wird. Aber als Star­ker unter Starken wird Deutschland sich niemals weigern, seinen Beitrag für eine dauernde Sicherung des Friedens zu leisten.

Litauen provoziert die Gignatarmächte

Die Vorstellungen zurückgewiesen, weilnicht imEinklang mit der tatsächlichen

Lage".

Memel, 3. Mai. (DNB.) Die litauische Te­legraphenagentur meldet, daß der Alterspräsident des memelländischen Landtages, Hilpert, den an ihn gerichteten Vorschlag des Präsidenten des Di­rektoriums Bruweleitis auf Beteili­gung an der Umbildung des Direktoriums abgelebt habe. Die litauische Telegraphen­agentur bestätigt ferner die Nachricht, daß der li­tauische Außenmiinister am 2. Mai d. I. den Kownoer Vertretern Englands, Frankreichs und Italiens die Antwort der litauischen Regierung auf die am 19. April 1935 erfolgten Vorstellungen der Signa­tar m ä ch t e der Memelkonvention über­reicht habe. Aus dem Inhalt der litauischen Ant­wort ist noch nichts näheres bekannt. Es heißt jedoch, daß \bie litauische Regierung alle Ein­wände der Signatarmächte als nicht im E i n- klang mit der tatsächlichen Lage im Memelqebiet stehend zuriickweise.

Daily Telegraph" teilt mit, daß die Antwort der litauischen Regierung als unbefriedigend be­trachtet werde. Die litauische Antwort werde daher zu weiteren diplomatischen Erörte­rungen zu Beginn der nächsten Woche Anlaß geben. Litauen seit mit aller Deutlichkeit angekün­digt worden, daß es vor dem Völkerbund a n g e k l a g t würde, wenn die von der litauischen Regierung ergriffenen Schritte die Signatarstaaten nicht befriedigen. Die Signatarstaaten seien der An­sicht, daß es durchaus möglich sei, die deutsch- sprechende Bevölkerung des Memelgebie­tes in angemessener Weise an der Füh­rung der Geschäfte zu beteiligen, ohne die litauische Souveränität zu gefährden. Die Frage werde von den Mächten dringlich behandelt und es würden sofortige Schritte von Litauen ver­langt.

Der Prozeß um die Echtheit der Protokolle der Weifen von Zion.

Bern, 3. Mai. (DNB.) Der Prozeß, den der Israelitische Gemeindebund der Schweiz und die Jüdische Kulturgemeinde Bern vor dem Amts­gericht in Bern gegen 4 Angehörige des inzwischen aufgelösten Vereins nationalsozialistischer Eidge­nossen und ein Mitglied der Nationalen Front in Bern angestrengt hatten, weil diese ein gegen die Juden gerichtetes Flugblatt über die sog.Pro­tokolle der Weisen von Zion" vertrieben haben, wurde fortgesetzt, nachdem er im Oktober v. I. unterbrochen worden war. Es handelte sich darum, die Entstehung eines Dokuments aufzu­klären, das die Pläne des Judentums zur Errin­gung der Weltmacht kennzeichnet und von Ken­nern als das Ergebnis des Baseler Zionistenkon­gresses 1897 bezeichnet wird. Zu der neuen Ver­handlung sind neben dem schon in der ersten Verhandlung aufgetretenen Schriftsteller Loozli als weitere Sachverständige Professor B a u m g a r- t e n (Basel) und Oberstleutnant Fleischhauer (Erfurt) geladen worden.

Prof. Baumgarten (Basel) behauptete, die Protokolle seien nicht nur Märchen, sondern auch eine Fälschung, und es sei kein Anhaltspunkt dafür vorhanden, daß sie beim Zionistenkongreß in Basel 1897 auf Grund von Geheimsitzungen ver­faßt worden feien. Aus der Annahme, daß die Protokolle der Unechtheitaufs dringlichste ver­dächtig" sind, glaubte Prof. Baumgarten die an ihn vom Gericht gestellte Frage, ob die Protokolle unter den Begriff der Schundliteratur fielen, be­jahen zu müssen.

Der Sachverständige Oberstleutnant a. D. Fleisch­haue r erklärte zum Schluß seines mehrstündigen Gutachtens: 1. Alle bereits vernommenen Zeugen, die behauptet haben, dieProtokolle" entsprächen nicht dem Geiste des Judentums, haben objektiv Un­richtiges gesagt. 2. Diejenigen, die über Freimaurer aussagten, haben eine Aussage gemacht, die objektiv nicht dem Material entspricht, das ihm vorliege. Das gleiche gilt von denjenigen, die über die Bezie­hungen von Judentum und Bolschewismus sich ge­äußert hätten. Soweit diese Leute Geschichtsforscher sind, muß geprüft werden, ob ihnen der gute Glaube zuzubilligen ist. Wir haben aegen den einzel­nen Juden nichts.' Aber wir müssen ihn für seine Füh­rer verantwortlich machen und von ihm verlangen, daß er für andere Zustände kämpft. Wir aber wol­len unser Schicksal allein in die Hand nehmen.

Zu der Frage der Unterstellung derProtokolle" unter Artikel 14 des Gesetzes gegen b i e Schundliteratur führte Fleischhauer aus: Diese Gesetze lassen überall dem richterlichen Er­messen weitesten Spielraum, so daß bei engherziger Auslegung ein großer Teil der Weltliteratur unter den Begriff der Schundliteratur fallen würde. Er wandte sich dann u. a. mit scharfen Worten gegen die Kläger, die als Vertreter eines Volkes eine solche Klage einreichen, obwohl gerade dieses Volk einen geradezu erdrückenden Beitrag zur wirklichen Schundliteratur geliefert habe. Fleischhauer wider­legte bann die Möglichkeit, aus anderen im Gesetz angegebenen Gründen dieProtokolle" unter ben Begriff bes Schunbes zu rechnen, unb wanbte sich insbesondere dagegen, daß sie die Ursache von Pogromen in Rußland gewesen seien. Bisher seien sie überhaupt keine wesentliche Waffe gegen die Juden gewesen.

Zwiespältige Gefühle in Paris

Paris, 4. Mai (DNB. Funkspruch). Nach der Veröffentlichung des Wortlautes des. franzöfisch- sowietrussischen Beistandspaktes zeigen sich die fran­zösischen Blätter sehrvielzurückhaltender. Auf die Genugtuung, die man mit einigen Aus­nahmen am Freitag feststellen konnte, folgt jetzt offene Kritik. DerJour" bezeichnet das Abkommen als eine traurige Vernunftehe. Man dürfe nie vergessen, daß mit dem Tage, an dem Frankreich einen Kilometer deutschen Gebietes be­trete, um Sowjetrußland zu Hilfe zu eilen, es als Anstifter eines Krieges angesehen werde und damit alle Rechte auf die Hilfe der Mitgliedsstaaten des Völkerbundes verliere. Der Verrat von Breft-Litowsk (der Friedensschluh mit Deutsch­land 1917) und die franzosenfeindliche Propaganda Sowjetrutzlands, die noch nicht aufgehört habe, er­laubten es nicht, Vertrauen zu der Unterschrift Potemkins zu haben.

Ami du Peuple" meint, die zivilisierte Welt könne dieses Bündnis der ältesten Demokratie Europas mit dem diktatorischen Regime des Bol­schewismus nur bedauern. SelbstOeuvre", das sich am wärmsten für den Abschluß des Paktes einge­setzt hat, muß zugeben, daß der Wortlaut in ge­wissen Punkten etwas unklar erscheine. Das Blatt entschuldigt dies, aber mit den diplomatischen Feinheiten, die notwendig seien, um niemandem eine Angriffsfläche zu bieten. DerF i g a r o" ist der Ansicht, daß das Abkommen je nach den auf dem Spiel stehenden Interessen sehr verschie - den ausgelegt werden könne, da gewisse Ar­tikel äußer st unklar ab gefaxt seien. Vielleicht liege aber darin eine Absicht, um alle Welt zu­frieden zu stellen. DieRepudlique" meint, man müsse Deutschland und andere Länder davon überzeugen, daß Frankreich nicht daran denke, das Deutsche Reich isolieren zu wollen, sondern daß es im Gegenteil bereit sei, sofort die Verhandlungen wieder aufzunehmen, um den Wunsch nach einer Verständigung unter Beweis zu stellen.

Befriedigung in l

Moskau, 4. Mai. (DNB. - Funkspruch.)Js- westya" bezeichnet den französisch-sowjetrussischen Vertrag, als einen neuen Abschnitt in der Entwick­lung der gegenseitigen Beziehungen. Der Vertrag müsse jede Macht, die eine Angriffspolitik verfolge, überzeugen, daß die Hoffnung auf eine Trennung der friedlichen Mächte vergeblich sei und daß der Angreifer einem vereinten Widerstand begegnen werde. Die Tatsache, daß die Regierungen der Sow­jet-Union und Frankreich trotz der Verschiedenheit ihrer sozialen Systeme übereingekommen seien, sich gegenseitig im Falle eines Ueberfalles Hilfe $u leisten, werde jedem ernsten Menschen zeigen, w t e teuer beiden Partnern der Friede sei und wie groß ihre Entschlossenheit, diesen Frieden gemeinfam zu schützen.

polnische Zweifel.

Warschau, 4. Mai. (DNB. Funkspruch.) Die national-demokratischeGazeta Warszawska" schreibt, beim französisch-sowjetrussischen Vertrag handele es sich nicht um ein Bündnis in der eigentlichen Bedeutung dieses Wortes, sondern nur

um eine Verständigung, die sich natürlich im Laufe der Zeit in ein engeres Bündnis verwandeln könne. Der französisch-sowjetrussi- sche Vertrag fei. zweifellos ein neuer Persuch, den europäischen Frieden zu festigen. Etwas anderes sei es, daß die Hoffnungen mancher politischen Kreise Frankreichs auf eine wirkliche forojet- russische Hilfe sehr übertrieben feien. Eine Teilnahme der Sowjetunion an wirt­schaftlichen Maßnahmen gegen einen An­greifer sei ohne Bedeutung und die .Mög­lichkeit einer militärischen Hilfeleistung durch die Sowjetunion für den Fall eines Krieges im Westen werde angesichts der Lage im Fernen Osten außerordentlich befchränkt sein.

Paktverhandlungen zwischen Prag und Moskau.

Prag, 4. Mai. (DNB. Funkspruch.) Die Pra­ger Presse meldet: Außenminister Dr. B e n e s ch empfing am Freitag denSowjetgesandtenA lexan» d r o w f k y, mit dem er im Hinblick auf die Un­terzeichnung des SranzösiSch-sowjetrufsischen Ver­trages in Paris über einen tfchechoflowa- kisch-sowjetrufsifchen Vertrag ver­handelte. Die Verhandlungen werden auf diplo­matischem Wege zwischen Prag und Moskau fort­gesetzt werden.

England und der baltische Pakt.

London, 4. Mai (DNB. Funkspruch). Die G e sandten der baltischen Staaten in London haben bei der englischen Regierung un­gefragt, wie sie sich zu einem baltischen Pakt mit Einschluß Sowjetrußlands nach dem Vorbilde des französisch-sowjetrufsiSchen Paktes stellen würde. Man habe ihnen mitgeteilt, daß England kein unmittelbares Intereffe an der Angelegenheit habe, die von den in Frage kommenden Ländern nach ihrem Gutdünken be­handelt werden müsse. Gleichzeitig habe die englische Regierung jedoch zum Ausdruck gebracht, daß sie sowohl den Plan als auch den Grundfatz, der im sranzösisch-sowjetrussischey Vertrag zum Ausdruck komme, begrüße.

Kommunistischer Aufstand auf den Philippinen unterdrückt.

Manila, 3. Mai. (DNB.) Ein auf den Philip­pinen ausgebrochener Aufstand Scheint im Ab­flauen begriffen zu fein. Die Kommunisten, die Sakdalistas, hatten zu Terrorakten gegen die Regierung aufgerufen, mit der Parole, gegen die am 11. Ätai stattfindende Volksabstimmung über die neue Verfassung der Philippinnen deutlichen P r o t e ft abzulegen. Telephon- und Telegraphen­leitungen, die Manila mit dem Hinterland verbin­den, wurden durchschnitten. An mehreren Orten kam es zu blutigen Zusammenstößen zwischen der Polizei und den Sakdalistas. Der Polizei und dem Militär gelang es, die Aufständischen zurückzudrän­gen. Das Zentrum der Aufstandsbewegung, der Ort C a I a m b a, ist allerdings noch in den Händen der Aufrührer. Dorthin ist auch die Hauptmacht der geschlagenen Sakdalistas geflohen.