Ausgabe 
4.2.1935
 
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Oberheffen.

Dürgermeistenvechsel in Grünberg.

4- Grünberg, 3. Febr. Am Freitag übergab Bürgermeister Dr. Mildner die Geschäfte an den vom Ministerium kommissarisch ernannten Bürger­meister Heinz Wagner, seither Rechtsanwalt in Romberg (Ohm). Die Geschäftsübergabe fand im Beisein des Ortsgruppenleiters, Rechtsanwalt Lind, statt.

Am Abend verabschiedete sich Bürgermeister Dr. M i l d n e r vom Gemeinderat im Sitzungs­saals des Rathauses. Er führte dabei folgendes aus:Ich habe heute den Gemeinderat zusammen­gerufen, um Abschied zu nehmen. Es drängt mich, Ihnen herzlichen Dank zu sagen für das große Ver­trauen, das Sie mir während der Zeit unseres ge­meinsamen Arbeitens für die Stadt Grünberg ent­gegengebracht haben. Gerade dieses Vertrauen hat mir immer wieder Kraft gegeben, unter oft nicht leichten Verhältnissen meinen Dienst zu versehen. Als ich vor vier Jahren mein Amt antrat, war ich von dem festen Willen durchdrungen, der Stadt Grünberg mein ganzes Sein zu widmen, und ich verlasse heute die mir zur zweiten Heimat gewor­dene Stadt in dem Bewußtsein, diesem Vorsatz treugeblieben zu sein. Wenn ich Ihnen heute zum Abschied die Hand reiche, so kann ich darauf Hin­weisen, daß ich meinem Nachfolger eine saubere, geordnete Verwaltung und geordnete Finanzen hinterlasse. Den Gemeinderatsmitglie­dern möchte ich noch persönlich alles Gute für die Zukunft wünschen. Lassen Sie mich diese kurze An­sprache schließen mit einem von Herzen kommenden Sieg-Heil auf unser geliebtes deutsches Vaterland, auf unfern Führer Adolf H i t l e r und nicht zuletzt auf unsere liebe Heimatstadt Grünberg."

An Stelle des durch Krankheit verhinderten Bei­geordneten Möller sprach im Namen des Ge­meinderates das älteste Mitglied, Rektor i. R. Bender. Er wies darauf hin, daß Bürgermeister Dr. Mildner durch Beachtung des GrundsatzesGe­meinnutz geht vor Eigennutz" sich in hohem Maße das Vertrauen der Gemeinde erworben habe. Eben­so habe ssntes Einvernehmen mit dem seit fast zwei Jahren tätigen Gemeinderat bestanden. Ausgestattet mit bedeutendem Wissen und Können und getragen von treuer und gewissenhafter Pflichterfüllung sei­nes Amtes fei die Mitarbeit im Gemeinderat mit dem Scheidenden eine Freude gewesen. Er schloß mit Worten des Dankes für die geleistete Arbeit und den besten Wünschen für die Zukunft. Ein ge­selliges Beisammensein schloß sich der Sitzung an.

Bürgermeister Dr. Mildner war der erste Be­rufsbürgermeister in Grünberg. Am 2. Januar 1931 trat er sein Amt an, um nun nach über vierjähriger Amtstätigkeit nach O st h o f e n (Rheinhessen) zu übersiedeln, da er zum kommissarischen Bürger­meister dieser Gemeinde ernannt wurde.

Auswanderungen aus Steinbach.

5 Steinbach, 3. Febr. Unsere Kirchenbücher berichten über Auswanderung aus der Ge­meinde Steinbach. Im Jahre 1766 fand die erste nachweisbare größere Auswanderung statt. Auf Grund von kurzen Hinweisen des damaligen Pfarrers S ch u n k e steht über diese erste Aus­wanderung fest, daß die Leute nach Rußland ins KönigreichAstracan" zogen. Ermitteln ließen sich 22 Personen, die fortzogen. Es waren 5 Fa­milien mit ihren Kindern: Helhrecht, dieser Name ist ausgestorben, Schmidt, Horn, Arnold, Schneider. Mit den Eltern Horn zogen Kinder erster Ehe der Frau, die den Namen Gerhard trugen. Nach 170 Jahren sind Nachkommen dieser Kinder Gerhard als Rückwanderer nach Deutschland gekommen und bemühen sich, den Zusammenhang mit diesen Aus­wanderern aus unseren Kirchenbüchern aufzuklären. Um diese Zeit ist auch ein Glied der Familie Schneider nach Holland gezogen, das vor 100 Jahren in Osterhout (Niederlande) starb. Die erste nachweisbare Auswanderung nach Nordamerika fand 1819 statt. Der damalige Pfarrer Völker hat genaue Aufzeichnungen darüber hinterlassen. 24 Gemeindeglieder, 4 Familien: Schmidt, Reusch-

ling, Gerhard, Haas, mit Kindern und un­verheirateten Geschwistern, dabei ein Horn, wan­derten aus. Schon 1821 folgten ihnen 8 weitere Steinbacher aus der Familie Balser mit Kindern und Schwiegersohn. Im Jahre 1834 folgten noch­mals Verwandte der vorausgezogenen 7 Gemeinde­glieder, eine Familie Launspach mit Kindern, ein mitgezogener Joh. Horn wanderte nach wenigen Jahren zurück. Größere Auswanderungen sind aus den Kirchenbüchern des 19. Jahrhunderts nicht zu ermitteln, wohl aber wanderten einzelne Stein­bacher vor 1870 aus, deren Namen und Schicksale aus den Kirchenbüchern bekannt sind. Zu großen Reichtümern haben sie es anscheinend nicht gebracht.

Krast durch Freude" in Lich.

? Lich, 3. Febr. Die N S. - G e m e i n s ch a f t Kraft durch Freude" hatte für den gestrigen Abend zu einemBunten Abend" in die hie­sige Turnhalle eingeladen und den zahlreichen Teil­nehmern einige vergnügte Stunden bereitet. Einlei­tung fand die Veranstaltung durch einige flott ge­spielte Märsche der Kapelle der Freiwilligen Feuer­wehr Lich. Der Komiker Teddy Heinz bestritt den größten Teil des umfangreichen Programms mit seiner quicklebendigen Art des Vortrags. Er verstand es hervorragend, als Ansager durch seine Witze und seine Schlagfertigkeit, seine Gesten und sein Mienenspiel die Anwesenden von Anfang an zu begeistern, so daß ihm stets mit lebhaftem Bei­fall quittiert wurde. Als graziöse und einfallreiche, rhythmisch gestraffte Tänzerin stellte sich Maud H o l st e i n in vier Tänzen (Walzer, Csardas, rus­sischer und spanischer Tanz) vor. Hans S p i e r e r (Tenor) brachte in feiner Weise einige Lieder zu Gehör, mit denen er sich bald die Herzen der Zu­hörer erobert hatte, und sich zu einigen Zugaben entschließen mußte. Anni D e l p h (Soubrette) sang gleichfalls einige Lieder und wußte außerdem durch die Wiedergabe eines origienellen Vortrags zu be­geistern. Pumps, als komischer Jongleur, und Gummi, der Mann auf der Walze, brachten durch ihre vielgestaltigen komischen Darbietungen die Lachmuskeln der Zuschauer immer wieder in Bewegung und riefen wahre Beifallsstürme hervor. Heinrich Kreutz war den Sängern und übrigen Darstellern ein einfügsamer Partner am Klavier. Anni D e l p h beendete die Darbietungen mit dem LiedIn Mainz am schönen Rhein". Das kleine Ensemble fand dankbaren Boden für seine Darbie­tungen, die sämtlich der Idee eines echten Feier­abendsKraft durch Freude" entgegenkamen und künstlerisch sorgfältig ausgewählt waren. Unter­haltung und Tanz dehnten das gemütliche Beisam­mensein noch über Stunden aus.

Landkreis Gießen.

wg. Großen-Buseck, 3. Febr. Die von der NS. - Frauen scha ft durchgeführte W u r st - und Specksammlung erbrachte in der hiesigen Ortsgruppe folgendes Ergebnis: Oppenrod 22 Pfd. Wurst und 13 Pfd. Speck, Burkhardsfelden 42 Pfd. Wurst und 18 Pfd. Speck, Großen-Buseck 220 Pfd. Wurst und 54 Pfd. Speck. Dieser Tage fand hier im Schulhaus der erste Vortrag im Rahmen der Volkshochschule statt. Pfarrassistent Wagner sprach aus eigener Anschauung über die Not im deutschen Osten. Anschließend zeigte Lehrer Jung Lichtbilder aus Siebenbürgen. Rektor In der- t h a l wies in seinem Schlußwort auf die Bedeu­tung des 30. Januar für unser Volk hin.

* Londorf, 2. Febr. Der etwa 40 Jahre alte Landwirt Friedrich Welker vom Hofgut Appen­born verunglückte heute nachmittag durch einen Sturz schwer. Der bedauernswerte Mann zog sich schwere innere Verletzungen zu und mußte vom Roten Kreuz in Gießen dem Kranken­hause zugeführt werden.

Kreis Alsfeld.

£ Groß-Felda, 1. Febr. Auch hier mußte die Schule wegen Grippe für einige Tage g e - schlossen werden. Zum Glück trat die Krank­heit nicht bösartig auf.

Preußen.

Kreis Dehlar.

OOLützellinden,!. Febr. Im hiesigen Ober, wald fand die diesjährige erste Holzversteige­rung statt. Außer den hiesigen Käufern hatten sich noch eine große Anzahl Käufer aus den umliegenden Dörfern Münchholzhausen, Dutenhofen und Men­dorf eingefunden. Bei dem großen Andrang von Käufern wurden durch lebhaftes Gebot, recht gute Preise erzielt. Die Preise betrugen: Buchenscheit pro Raummeter 12 bis 14 Mk., Buchenwellen (50 Stück) 9 bis 13,50, Buchen knüppel, pro Raummeter 10 bis 13, Kiefernknüppel, pro Raummeter 7 bis 8,50, Kiefernwellen (50 Stück) 5 bis 7, Eichennutz­knüppel, pro Raummeter 7,50 bis 8 und Eichen- wellen (50 Stück 9,50 bis 11,50 Mark. Im Saale des GastwirtsFranz fand durch die Gaufilmstelle in Frankfurt eine Tonfilmvorführung des KriegsfilmesDouaumont" statt. Der Film zeigte in ergreifender Weise, insbesondere für den Kriegsteil­nehmer, den erbitterten Kampf und das heldenhafte Ringen um das Fort Douaumont bei Verdun. Der

Film wurde durch seine naturgetreuen Bilder von sämtlichen Besuchern mit größter Spannung auf» genommen. Im großen Saale des Rathauses sand die Jahreshauptversammlung der Bade» gemeinschaft Lützellinden statt. Die Mit» glieder waren fast vollzählig erschienen. Der Vor­sitzende, Lehrer Goubeaud, gab zunächst einen ausführlichen Bericht über das verflossene Jahr. Die Kassenverhältnisse wurden geprüft und dem Vor« stand Entlastung erteilt. Die Arbeiten zur Errichtung der Badeanlage haben ihren Anfang genommen. Mit den Ausschachtungsarbeiten wurde sofort be­gonnen, iximit im März die Betonarbeiten ausge­führt werden können. Die Badeanlage wird Ende Mai fertiggestellt sein. Die Materialkosten sind ge­best durch die Beiträge und zinslos geliehenes Geld. Die Arbeiten müssen von den Mitgliedern ohne Entgelt ausgeführt werden. Am Schlüsse seiner Ausführungen wies der Redner darauf hin, daß durch den Zusammenschluß aller Volksgenossen in der Badegemeinschaft nur das eine große Ziel er- strebt werde: Volksgesundheit, Ertüchtigung des Kör­pers durch Schwimmen.

Vereinfachung im Kuliurbanwesen.

Der Hessische Staatsminister hat die nachstehende Verordnung zur Vereinfachung der Staatsverwaltung auf dem Gebiete des Kulturbauwesens, die mit dem gestri- gen Tage ihrer Verkündigung in Kraft getreten ist, erlassen:

Durch die Neuordnung des Vermessungs- und Feldbereinigungswesens in Hessen erscheint die Neuordnung des Kulturbauwesens unaufschiebbar und dringend notwendig.

Die Durchführung des Meliorationsarbeits- und Siedlungsprogramms im Rahmen der Feldbereini­gung fordert dringend die Zusammenarbeit der Feldbereinigungs- und Kulturbaubehörden und, ins­besondere zur Beseitigung des Leerlaufs, die ört­liche Zusammenfassung der gemeinsam an diesem Werk beteiligten Behörden.

Meliorationsarbeiten sind nur insoweit außerhalb des Programms vorzunehmen, als diese Arbeiten zur Verhütung von Katastrophen beitragen oder die Gemeinden oder die beteiligten Grundeigen­tümer in ihren Verpflichtungen gegenüber dem Staate oder sonstigen Körperschaften nicht beein­trächtigt werden.

Das Schwergewicht aller Meliorationsarbeiten wird sich in den Rahmen des Meliorations-Arbeits­und Siedlungsprogramms verlagern. Böi der der­zeitigen Verschuldung der Gemeinden in Hessen ist es nicht tragbar, Meliorationsarbeiten außerhalb des Meliorations-Arbeits- und Siedlungsprogramms durchzuführen und die Gemeinden und beteiligten Grundeigentümer noch weiterhin in erheblichem Maße zu belasten und zu verschulden.

Für die Durchführung von Wasserversorgungen und Kanalisationen sind dieselben Gesichtspunkte maßgebend.

Bachregulierungen sind nur im Rahmen der Landesplanung und im Rahmen des Meliorations­arbeits- und Siedlungsprogramms durchzuführen. Die Bachregulierungen sind nur dann wirtschaft­lich, wenn die Regulierung der Bäche von der Bor­flut an aufwärts mit der notwendigen Binnen­entwässerung, sei es durch Dränung oder durch offene Gräben, durch die betreffenden Gemar­kungen durchgeführt wird. Diese Maßnahme be­dingt eine Aenderung des Katasters, die notwendig ist, um das Grundeigentum mit den darauf ruhen­den Gerechtsamen kataster- und grundbuchmäßig zu verankern. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird angeordnet, daß alle Meliorationsarbeiten, soweit sie außerhalb des Meliorationsarbeits- und Sied­lungsprogramms liegen, über die Landesplanungs­stelle dem Hessischen Staatsminister zur Genehmi­gung oorgelegt werden.

Mit dem Bau der Reichsautobahn wird die Ge- menglage der bereits bereinigten Gemarkungen ge­stört. Die Neuordnung der Besitzverhältnisse, der Führung der Weg- und Grabennetze erfolgt auf

Kosten der Reichsautobahn. Alle Meliorations­arbeiten, die in den bereinigten Gebieten durch den Bau der Reichsautobahn neu oorgenommen werden müssen, erfolgen durch die Bauleitung der Reichsautobahn nach Angaben der Feldbereini- gungs- und Kulturbaubehörde und unter deren Aufsicht.

Es erscheint daher geboten, eine wesentliche Ver­einfachung des Kulturbauwesens durchzuführen.

Es ergeben sich folgende Anordnungen:

A. Kulturbauamt Starkenburg mit S i tz in Darmstadt.

Der Dienstbezirk des Kulturbauamts Starkenburg erstreckt sich innerhalb der Landesgrenze auf dis Einzugsgebiete des Rheins: östlich des Rheins, des Mains: südlich des Mains, des Neckars: nördlich des Neckars. ,

B. Kulturbauamt Rheinhessen, Sitz in Worms, mitderDien st st elle in Bingen.

Der Dienstbezirk des Kulturbauamts Rheinhessen mit der Dienststelle in Bingen erstreckt sich innerhalb der Landesgrenze auf die Einzugsgebiete des Rheins: westlich und südlich des Rheins, der Naher östlich der Nahe.

C. Kulturbauamt Oberhessen mit dem Sitz in Gießen und den Dienststellen Alsfeld, Lauterbach und Friedberg. Die Dienststelle in Friedberg ist als Abwicklungsstelle vorgesehen.

Der Dienstbezirk des Kulturbauamtes Oberhessen und der Nebenstellen erstreckt sich innerhalb der Landesgrenze auf die Einzugsgebiete des Mains: nördlich des Mains, der Lahn: östlich der Lahn, und der Fulda innerhalb der Landesgrenze.

Die Dienststellen unterstehen dem jeweiligen Kul­turbauamt.

Die Ministerialabteilung le (Landwirtschaft) des Hessischen Staatsministeriums ist beauftragt, die Dienstbezirke der Dienststellen unmittelbar festzu- setzen, lieber die Besetzung der Kulturbauämter und Dienststellen ergeht besondere Verfügung.

Der Personalbestand der Kulturbauämter wird an Hand der vorliegenden Aufgaben auf sechs höhere Beamte, 2 Anwärter für den höheren Dienst, 36 mittlere Beamte, 9 Anwärter für den mittleren Dienst und 60 Angestellte und untere Beamte fest­gesetzt. Das Verhältnis der höheren, mittleren und unteren Beamten gliedert sich also wie im Feld- bereinigungswesen entsprechend höheren, mittleren und unteren Beamten wie 1:6:10.

Die Zahl der unteren Beamten und Angestellten ist beweglich und richtet sich je nach dem Arbeits­vorhaben, und zwar für die Ausarbeitung der Pro­jekte, sowie Ausarbeitung und Abrechnung der ein­zelnen Ausführungsmaßnahmen.

Die Verordnung tritt mit dem Tag der Verkün­digung in Kraft.

In tiefem Schmerz:

Marie Schmitt, geb. Wagner, und Kinder Marg. Schmitt Witwe und Angehörige Marie Wagner Witwe und Angehörige.

Rödgen, den 4. Februar 1935.

Die Beerdigung findet Dienstag, den 5. Februar, nachm. %3 Uhr statt

________ ___________________________ 0451

Heute nachmittag 3 Uhr entschlief sanft nach langem, mit Geduld er­tragenem Leiden mein lieber, guter Mann, unser treusorgender Vater, Sohn, Schwiegersohn, Bruder, Schwager, Pate und Onkel

Wilhelm Schmitt

Inhaber des Eisernen Kreuzes 2. Kl. und der Hess. Tapferkeits-Medaille im Alter von 38% Jahren.

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Durch Beschluß unterer General­versammlung vom 20. März 1933 sind die jährlichen Pflichteinzah­lungen unserer Genossen auf ihre Geschäftsanteile von RM.60 - auf RM. 24- herabgesetzt morden. Gesetzlicher Vorschrift entsprechend wird dies hierdurch bekanntgemacht mit der Aufforderung an die Gläu­biger, sich zu melden, falls dagegen etwas einzuwenden sein sollte.

Handels- und Gewerbebank e. G.m.b.H.

Arnold. 669t> Mattern.

afrdl.,saub. rächen

iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiin

21 jähriges

LNadibeu d. schon i.Hansb. tätig war,sucktf. sof. od. 15. Febr. Stellei.gediegen. Hausb., a. liebst, b.älter.Ehepaar. Schr. Ang. unt. 684D a. d. G. A. Illlllllllllllllllllllllllllll

Keine Ursprungs­zeugnisse, lonbern nur Zeugnis­abschriften dem 8e- werbungsichretben bet- lkgen I Lichtbilder undBewerbungsuntev lagen müssen zur Ver­meidung von Verlusten auf der Rückseite Na- men und Anschrift des

Bewerbers tragen I

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Danksagung.

Für die erwiesene Teilnahme bei dem Tode unseres Vaters spreche ich hiermit im Namen aller Hinter­bliebenen unseren herzlichsten Dank aus.

Anna Petri

Gießen (Wetzsteinstraße 12), den 2. Februar 1935.

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Für die vielen Beweise herzlicher Teil­nahme bei dem Heimgange unserer lieben Entschlafenen sagen wir hiermit innigsten Dank.

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Dutenhofen, den 5. Februar 1935.

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Ruhscheiter rm: Fichte 6. Ruhknüppel rm: Eiche 12 (Gartenpfosten), 10 (Weidepfähle), Fichte 1. Scheiter rm: Buche 200, Eiche 35, Fichte 28, Kiefer 2. Knüppel rm: Buche 380, Eiche 60, Birke 10, Kiefer 130, Fichte 50. Reisig rm: Buche 450, Eiche 20. Stöcke rm: Buche 4, Eiche 4, Fichte und Kiefer 20. 6770

Das mit 00 geschlagene Holz wird nicht versteigert. Nähere Auskunft erteilen die Herren Förster Kornmann, Londorf, und Kalb erlah, Rüd» dingshaufen.

Londorf, den 2. Februar 1935.

Hessisches Forstamt Rabenau.__

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