Hr.29 Erstes Blatt
185. Jahrgang
Montag, 4. Februar 1935
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Verträge.
Don Dr. Paul Harms.
Wer die europäische Politik der letzten zehn, zwölf Jahre unbefangen betrachtet, der könnte zu der Meinung kommen, der einzige Daseinszweck von Völkern und ihren Staaten sei der, Verträge abzuschließen. Der Vertrag, der Pakt, das Abkommen, das Protokoll, wie man das Ding gerade zu nennen beliebt, erscheint da fast als Wert an sich, dem kein Wandel der Zeiten etwas anhaben kann. Ist es an dem? Oder ist die Frage nach dem Vertragswert, nach den allgemeinen Bedingungen, von denen der Wert auch des geschlossenen Vertrages dauernd abhängig bleibt, doch nicht so ganz überflüssig?
Eins liegt auf der Hand: Vertrag und Vertrag ist ein Unterschied. Schließen zwei Privatleute, zwei Firmen, zwei Aktiengesellschaften einen Vertrag, so unterstellen sie damit das, worauf sie sich im gegebenen Augenblick geeinigt haben, für einen begrenzten Zeitraum oder für unbegrenzte Zeitdauer, je nachdem, der Rechtshoheit des Staates, in dem der Vertrag geschlossen wird. Das heißt: über Privatverträgen schwebt immer unsichtbar eine höhere Instanz, an die der Vertragspartner appellieren kann, der glaubt, daß der Vertrag von der Gegenseite nicht gewissenhaft innegehalten oder nicht sinngemäß ausgeführt werde. Wie aber ist es bei S t a a t s v e r t r ä- gen? Da fehlt durchaus diese höhere Instanz, es sei denn, daß die Vertragspartner durch besondere Vereinbarungen ausgemacht hätten, Streitigkeiten über Auslegung oder Ausführung des Vertrages einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Schließlich aber: wenn im Falle eines solchen Rechtsstreites der unterliegende Teil sich dem Spruche nun nicht fügt — wo ist die Macht, die ihn zwingt, die Rechtshoheit des vereinbarten Schiedsgerichts an- zuerkennen?
Hier wird der grundlegende Unterschied von Privatvertrag und Staatsvertrag deutlich. Der Staat, unter dessen Rechtshoheit ein Privatvertrag geschlossen wird, stellt die Macht zur Verfügung, die, auch bei üblem Willen eines Vertragsteilhabers, die Erfüllung erzwingen kann. Bei Staatsverträgen dagegen fehlt im allgemeinen diese höhere Macht, die bei einer Vertragsverletzung angerufen werden könnte. Privatverträge behalten zwar» ihren vollen Wert auch nur so lange, als die Vertragspartner den guten Willen haben, sie sinngemäß auszuführen. Aber sie werden doch nicht völlig wertlos, wenn dieser gute Wille einseitig geschwunden ist. Der andere kann dann immer noch auf Vertragserfüllung oder Schadenersatz klagen. Das fällt bei Staatsverträgen weg, sie bleiben für die Dauer ihrer Geltung ganz und gar auf den guten Willen der Vertragspartner gestellt.
Ein unübertrefflicher Meister der Vertragskunst- Bismarck, hat das einmal so ausgedrückt: „Die Haltbarkeit aller Verträge zwischen Großstaaten ist bedingt, sobald sie „im Kampf ums Dasein" a u f die Probe gestellt wird. Keine große Nation wird je zu bewegen sein, ihr Bestehen auf dem Altar der Vertragstreue zu opfern, wenn sie gezwungen ist, zwischen beiden zu wählen. Das Ultra posse nemo obligatur — mehr zu tun als er kann, ist niemand verpflichtet — kann durch keine Vertragsklausel außer Kraft gesetzt werden: ebenso wenig läßt sich durch einen Vertrag das Maß von Ernst und Kraftaufwand sicherstellen, mit dem die Erfüllung geleistet werden wird, sobald das eigene Interesse des Erfüllenden dem unterschriebenen Texte und seiner früheren Auslegung nicht mehr zur Seite steht ... Ich glaube deshalb, daß das wandelbare Element des politischen Interesses und seiner Gefahren ein unentbehrliches Unterfutter für geschriebene Verträge ist, wenn sie haltbar sein sollen."
Bismarcks vertragstechnisches Meisterstück war das Bündnis mit Oesterreich-Ungarn. Es ruhte auf dem zuverlässigen Grunde des gemeinsamen Interesses, einen möglichen russischen Angriff mit vereinten Kräften abzuwehren. Es hat bestanden bis tief in sein viertes Jahrzehnt hinein — für einen Staatsvertrag ein erstaunlich hohes Alter — und es hat seinen Zweck erfüllt: als der russische Angriff tatsächlich erfolgte, haben das Deutsche Reich und Oesterreich-Ungarn ihn gemeinsam abgewehrt, bis die russische Militärübermacht niedergerungen war. Daß Oesterreich- Ungarn an diesem Ringen nachträglich zerbrach, hatte Ursachen, die außerhalb des Bündnis-Vertrages wirksam waren. Im Gegensatz zu diesem zweiseitiaen Bündnis-Vertrag war der Dreibund-Vertrag innerlich bereits völlig entwertet, als er seine Feuerprobe bestehen sollte. Er ruhte auf einem keineswegs so einfachen Grunde wie das Bündnis mit Oesterreich-Ungarn, eine seiner vielfachen Voraussetzungen war e i n gutes Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und Groß-Britannien. Als das, um die Jahrhundertwende mehr und mehr zu schwinden begann, verlor Italien im glei- chen Tempo das Interesse, das es an den Dreibund gefesselt hatte. Der Vertrag blieb bestehen, als taube Nuß oder, wie der Tscheche Kramarsch sagte, 015 em -abgespieltes Luxusklavier".
-Oie Gefahr, einen Staatsvertrag aufzuziehen Prwatoertrag, das heißt, jeden Vorteil rücksichtslos wahrzunehmen, in der Erwartung, daß eine „höhere Instanz" schon für die Erfüllung sorgen werde, liegt besonders nahe bei Friedens- v e r t r a g e n nach siegreich durchgefochtenem Kriege, ^ölsmarck hat auch diese Gefahr mit dem sicheren der geborenen Führernatur vermieden. 1866 batte das siegreiche Preußen zweifellos auch von Oesterreich Landabtretungen erzwingen können. Bis-
Oie Londoner Konferenz beendet.
England tritt dem Pakt von Hom über die Unabhängigkeit Oesterreichs bei. —Zusammen» arbeit im Ginne einer freien allgemeinen Rüstungsvereinbarung als Ersatz der Entwaffnungs- bestimmungen des Versailler Diktats.—Deutschland wird zurTeilnahme an Gicherheitspakten für Ost- und Mitteleuropa und zum Wiedereintritt in den Völkerbund eingeladen. — plan eines Beistandspaktes gegen Lustangriffe in Westeuropa.
Die letzten Besprechungen.
London, 3. Febr. (DNB.) Ministerpräsident F l a n d i n ist am frühen Sonntagmorgen nach Farnham-Park in der Grafschaft Bucking- hamshire gefahren, wo er auf dem Landsitz Sir Gomer Berrys in Verhandlungen mit Macdonald, Neville Chamberlain und Runciman den Nachmittag verbringt. — Der italienische Botschafter in London, G r a n d i, sprach um die Mittagsstunde bei dem französischen Außenminister Laval im Hotel Savoy vor, um sich über den Stand der Verhandlungen unterrichten zu lassen. Laval selbst hatte bereits am Vormittag ausgedehnte telephonische Gespräche mit Paris. Die Vollkonferenz wurde am heutigen Sonntag um 17.30 Uhr in Abwesenheit des Ministerpräsidenten Flandin, der noch in Farnham-Park mit Neville Chamberlain und Runciman über Wirtschafts- und Finanzfragen verhandelte, wieder ausgenommen und bereits um 18.45 Uhr endgültig beendet. Laval nahm zusammen mit dem Lordsiegelbewahrer Eden und Sir Austen Chamberlain das Abendessen in Hotel Savoy ein.
Die amtliche Verlautbarung.
Kurz nach 20 Uhr wurde eine amtliche Mitteilung über die englisch-französischen Besprechungen veröffentlicht, in der es heißt:
Der Zweck der Zusammenkunft zwischen den britischen und französischen -Ministern war, den Frieden der Welt durch engere Zusammenarbeit in einem Geiste freundschaftlichen Vertrauens zu fördern und die Neigungen (tendencies) z u beseitigen, die, wenn ihnen nicht Einhalt geboten wird, dazu angetan sind, zu einem R ü - stungsrennen zu führen und die Kriegsgefahren zu vermehren.
Die britischen Minister haben herzlich die Erklärung begrüßt, durch die die französische und die italienische Regierung ihre Absicht erklärt haben, die traditionelle Freundschaft zu entwickeln, die die beiden Nationen vereint, die britische Regierung hat sich mit der französischen und der italienischen Regierung vereinigt, in einem Geiste gegenseitigen Vertrauens in der Aufrechterhaltung allgemeinen Friedens zusammenzuwirken. Die britischen Minister haben festgestellt, daß als eine Folge der Erklärungen vom 17. Febr. und 27. September die britische Regierung sich unter den Mächten befindet, die, wie dies in dem Abkommen von Rom vorgesehen ist, g e - meinsam beraten werden, wenn die Unabhängigkeit und Integrität Oester- r e i ch s bedroht werden.
Die britischen und französischen Minister hoffen, daß der ermutigende Fortschritt, der so erzielt worden ist, jetzt mittels der direkten und wirksamen Mitarbeit Deutschlands fortgesetzt wird. Sie stimmen überein, daß weder Deutschland noch irgendeine andere Macht, deren Rüstungen durch die Friedensverträge bestimmt worden sind, berechtigt ist, durch e i n - seitigeAktion diese Verpflichtungen abzuändern. Aber sie stimmen weiter darin überein, daß nichts zurWiederhersiellungdes Vertrauens und der Aussichten des Friedens unter den Rationen mehr beitragen würde, als eine allgemeine Regelung, die frei zwischen Deutschland und den anderen Mächten ab-
geschlossen wird. Diese allgemeine Regelung würde Vorsorge für die Organisation der Sicherheit in Europa treffen, insbesondere mittels des Abschlusses von Pakten, die frei zwischen allen interessierten Parteien abgeschlossen werden und gegenseitige Unterstützung in Osteuropa und das System sicherstellen, das in dem proces verbal von Rom für Mitteleuropa angekündigt ist. Zugleich und in Uebereinstimmung mit den Bedingungen der Erklärung vom 11. Dezember 1932 bezüglich Gleichberechtigung in einem System der Sicherheit würde diese Regelung Vereinbarungen über Rüstungen im allgemeinen Herstellen, die im Falle Deutschlands die Bestimmun- g e n des Teils V des Vertrages von Versailles, die augenblicklich die Rüstungen und bewaffneten Streitkräfte Deutschlands beschränken, ersehen würden. Es würde auch Teile der allgemeinen Regelung sein, daß Deutschland seinen Platz im Völkerbund zwecks aktiver Mitgliedschaft wieder einnimmt. Die französische Regierung und die Regierung des Vereinigten Königreiches hoffen, daß die anderen in Betracht kommenden Regierungen diese Ansichten teilen.
Jrn Verlauf dieser Zusammenkünfte haben die britischen und französischen Minister unter dem
Eindruck der besonderen Gefahren für den Frieden gestanden, die durch moderne Entwicklungen in der Luft geschaffen worden sind und deren Mißbrauch zu plötzlichen Luftangriffen eines Landes auf das andere führen können. Sie haben die Möglichkeit erwogen, Vorsorge gegen diese Gefahren durch eine gegenseitige regionale Vereinbarung zwischen gewissen Mächten zu treffen. Es wird vorgeschlagen, daß die Unterzeichner sich verpflichten, unverzüglich die Unter st ützung ihrer Luftstreitkräfte jedem unter ihnen zu gewähren, der das Opfer eines nicht herausgeforderten Luftangriffes einer der vertragschließenden Parteien ist. Die britischen und französischen Minister befanden sich in lieber« einftimmung darüber, daß eine gegenseitige Vereinbarung dieser Art für Westeuropa in weitem Maße dazu beitragen würde, als ein Abschreckungsmittel vor Angriffen zu dienen und Schutz vor plötzlichen Angriffen aus der Luft ficherzustel« len. Sie haben beschlossen, Italien, Deutschland und Belgien einzuladen, mit ihnen zu erwägen, ob eine solche Konvention nicht rasch abgeschlossen werden kann. Sie wünschen ernstlich, daß alle in Betracht kommenden Länder anerkennen, daß der Zweck dieses Vorschlages ist, den Frieden zu stärken — das einzige Ziel, das von den beiden Regierungen verfolgt wird. Die Regierungen Frankreichs und des Vereinigten Königsreichs erklären sich bereit, ihre Beratungen ohne Verzug wieder aufzunehmen, nachdem sie die Antworten der an« deren interessierten Mächte erhalten haben.
Volk und Technik.
Eine Botschaft des Stellvertreters des Führers an den Tag der Technik.
DNB. Düsseldorf, 3. Febr. Die technischen Organisationen (NS.-Bund deutscher Techniker und Reichsgemeinschaft der technisch - wissenschaftlichen Arbeit) des Gaues Düsseldorf veranstalteten einen „Tag der Technik". In einer Reihe von Vorträgen wurde die Volksverbundenheit der Technik, die Wichtigkeit ihres richtigen Einsatzes durch gute Führung und die Gültigkeit des F ü h r e r p r i n z i p s für Technik und Staats- führung überhaupt sowie vor allem die Verbundenheit von Technik und Kultur eingehend dargelegt.
In der Vormittagskundgebung in der Rheinhalle verlas Pg. Reinhold eine Botschaft, die der Beauftragte des Führers zur Zusammenfassung der deutschen Technik, Dr. Todt, im- Auftrage des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, hatte übermitteln lassen. In der Botschaft an die deutschen Techniker heißt es:
„Die deutsche Technik ist in erster Linie berufen, die Arbeitslosigkeit zu beseitigen, Rohstoffknappheit zu verhindern und dem deutschen Volk Brot zu verschaffen. Sie muß aber zu diesem Zweck straff zusammengefaßt und zielstrebig auf das Staatswohl gerichtet werden. Nur dann kann sie die gewaltigen Ausgaben lösen, und nur dann wird die Behauptung von der Kulturschädlichkeit der Technik widerlegt, da eine richtig eingesetzte Technik kulturfördernd sein wird. Der deutsche Techniker aber als Träger der deutschen Erfindungsgabe und als Verwalter des deutschen Geistesgutes muß heraus aus seiner einseitigen G e - bundenheit und yiuß erkennen, daß die hohe Aufgabe, die ihm gestellt ist, nicht nur besteht im Berechnen, Erfinden und Konstruieren, sondern daß
seine schöpferische Begabung ihn auch verpflichtet, sich am öffentlichen Leben zu betet« ligen. Er muß wissen, daß er die Schuldigkeit hat, die von ihm gemachten Erfindungen a u f ihrem Weg zu begleiten und zu prüfen, ob sie seinem Volk und seinem Lande nützen. Auf diese Weise wird er erreichen, daß die Technik die Achtung erringt, die ihr als teilweiser Gestalterin des öffentlichen Lebens zukommt."
In der Vormittagskundgebung sprachen u. a. Professor Grün über „Technik und Volk" und Gauleiter Staatsrat Florian über „Die neue Volksführung".
In der Nheinhalle sprach Alfred Rosenberg über das Thema „Technik u n d K u l t u r". „Wir denken nicht daran", so sagte Rosenberg, „die Freiheit des Forschens unterbinden zu wollen, sondern wir wollen das Recht auf Forschung und das Recht auf freies Denken unserer Zeit roiebergeben. Es ist eine revolutionierende Tat unserer Zeit, daß wir Abkehr halten von scholastischen Theorien und wieder zum Leben, zu Blut und Boden zurückkehren, zu einer Gedankenwelt, die einen Kreislauf hat von der Rassenseele zu Volkstum, zur Persönlichkeit. Das ist ein prinzipiell anderes Weltbild und muß prinzipiell eine andere Kultur erzeugen, als sie vergangene Jahrhunderte erstrebten. Die Technik muß brüderlich ihre Hand zu allen kulturellen Bestrebungen hinüberreichen und mit- helfen, die Landschaft und die deutschen Städte vor Verschandelung zu schützen. Staatsmann, Forscher, Künstler und Techniker müssen einheitlich Zusammenwirken, um ein neues Lebensbild, einen neuen energischen und
marck hat sich dem Verlangen danach, das bei seinem König sehr lebhaft war, aufs Aeußerste widersetzt, um den Friedensvertrag nicht mit dem Revanchebedürfnis des unterlegenen Teils zu belasten. Hatte er doch schon am Abend von König- grätz das neue Ziel aufgesteckt: „Jetzt gilt es, die alte Freundschaft wieder herzustellen!"
Eine „alte Freundschaft" war nach dem siegreichen Kriege von 1870/71 nicht wieder herzustellen. Daß auf feiten des unterlegenen Teils ein starkes Bedürfnis nach Revanche zurückbleiben werde, mußte in Kauf genommen werden. Darüber hinaus aber den Vertrag mit Bestimmungen zu belasten, die Frankreich mehr zumuteten, als die Anerkennung der Tatsache, daß es den Krieg verloren hatte, hat Bismarck vermieden. Seine Forderung von 5 Milliarden Kriegsentschädigung, die von der Gegenseite zunächst als „ungeheuerlich" und „unmöglich zu erfüllen" bejammert worden war, erwies sich in der Folge als so maßvoll, daß Frankreich die ganze Schuld noch vor der festgesetzten Zeit mühelos abtragen und die Besatzungsfrist dadurch abkürzen konnte. So enthielt der Friedensvertrag nichts, was für die Ehre und das Selbstgefühl eines großen Volkes kränkend gewesen wäre.
Ganz im Gegensatz dazu war das Versailler Diktat, das nach dem Weltkriege den endgülki- gen Frieden bringen sollte, mit Forderungen bepackt, deren Erfüllung „ultra posse“, über Menschenmöglichkeit ging. Die Folge davon war, daß der Vertrag, so wie er geschrieben war, von niemand ernst genommen wurde. Die Kriegsgewinnler wußten so gut wie die Unterlegenen, daß der Vertrag, so wie er war, niemals re ft los e r - füllt werden könnte, daß er also den Zustand des Friedens, den er angeblich wieder Herstellen sollte, ganz gewiß nicht bringen werde.
Der Vertrag war eben, ohne Rücksicht auf das Können und den guten Willen des andern Vertragspartners, aufgezogen wie ein Privatvertrag, über dem eine höhere Instanz schwebt, die gegebenenfalls die Erfüllung erzwingt. Diese höhere Instanz aber sollte erst durch den Vertrag selbst geschaffen werden: es war der Völkerbund. Die Schaffung dieser höheren Instanz ging von der grundfalschen Voraussetzung aus, daß das vorwiegende, politische Interesse sämtlicher Unterzeichner des Vertrages — bekanntlich mehr als zwei Dutzend — ewig und unwandelbar darauf eingestellt bleiben wurde, die Erfüllung des Vertrages
zu erzwingen. Diese privatrechtliche Auffassung hat sich bald genug als Irrtum herausgestellt. Das hat aber nicht etwa die Wirkung gehabt, daß der falsche Weg nun verlassen wurde. Im Gegenteil, das Bemühen ging dahin, die Vertragsteilnehmer durch immer neue Verträge privatrechtlicher Natur an das wankende Vertragswert zu fesseln. Bismarck hat geglaubt, in seinen Gedanken und Erinnerungen feststellen zu können: „In den meisten Fällen ist eine offene und ehrliche Poli« t i k erfolgreicher als die Feinspinnerei früherer Zeiten ..." Daß die „Feinspinnerei" noch eine solche Nachblüte erleben würde, wie sie die politische Schule des Versailler Diktats erzeugt hat, hätte! Bismarck sich auch nicht träumen lassen.
Erst wenn die Welt das oerlorengegangene Unterscheidungsvermögen Zwischen Staatsvertrag und Privatvertrag wieder gewonnen hat, wird sie die formal-juristische „Paktomanie", die von Paris aus über sie verbreitet wird, überwinden können. Ganze Völker in die Maschen eines privatrechtlich gedachten Paragraphenwerkes einfangen zu wollen, ist ein vergebliches Bemühen, wofür der Ausdruck „Feinspinnerei" noch zu schonend gewählt wäre.
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