Ausgabe 
3.7.1935
 
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Nr. 152 Zweiter Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Olmheffen)

Mittwoch, 3. M 1935

politischer Gommer in der Schweiz.

Don unserem Rbst.-Derichterstatter.

(Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!) Genf, 30. Juni 1935.

Der Abschluß der Frühsommertagung des Par­laments hat die Schweiz inmitten schwerer Pro­bleme gelassen. Gewisse Dinge, vor allem das Gesetz für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und die damit verbundene Schaf- fung einer Bundespolizei sind zwar er­ledigt worden, aber die großen und dringenden Fragen haben im Laufe der verflossenen Tagung höchstens theoretisch Erwähnung gefunden und harren einer späteren Lösung. Das Parlament wird erst im Herbst wieder zusammentreten. Der Eindruck des Aufatmens über den dadurch gewon­nenen Zeitgewinn ist unverkennbar. Die Sommer­monate werden von Behörden, Parteien und Jnter- essenverbänden zur Vorbereitung der wichtigen Entscheidungen benutzt werden, die dann getroffen werden müssen und die teils politischer, teils finan­zieller und wirtschaftlicher Art sind.

Noch vor Eröffnung des Parlaments, nämlich auf den 8. September, ist die Volksabstim- mung über die T o t a l r e o i s i o n der Bundesverfassung angesetzt. Die schweize­rische Bundesverfassung besteht in ihrer jetzigen Fassung seit dem Jahre 1874; ein großer Teil ihres Inhalts ist aber unverändert aus der Ver­fassung von 1848 übernommen worden. Obschon gewisse unvermeidliche Anpassungen an die neue Zeit im Laufe der letzten Jahre vorgenommen wor­den sind, ist der Wunsch nach gründlicher Ver­fassungsänderung besonders von der jünge­ren Generation immer dringender geworden und hat letzten Sommer in einer Volksinitia­tive seinen Ausdruck gefunden. Die zur Veran­lassung einer Abstimmung über eine Verfassungs­änderung oorgeschriebenen 50 000 Unterschriften sind innerhalb kurzer Zeit leicht erreicht worden, und damit wurde das in der Verfassung für eine Totalrevision vorgesehene Verfahren ausgelöst.

Demzufolge wird der Bundesrat, falls die Mehr­heit der Abstimmenden sich über die Vorfrage be­jahend aussprechen wird, die Neuwahl des National- und des Ständerates ver­fügen. Diesem sogenannten Verfassungsparlament wird die Ausarbeitung der neuen Ver­fassung obliegen. Man rechnet damit, daß we­nigsten ein Jahr vergehen wird, ehe die abgeänderte Bundesverfassung dem Volk zur Abstimmung vor- gelegt werden kann. Sie tritt erst dann in Kraft, wenn sie nicht nur von der Mehrheit der Abstim­menden, sondern auch von der Mehrheit der Kan­tone angenommen worden ist.

Augenblicklich ist noch nicht abzusehen, wie die Aussichten für die Volksabstimmung liegen. Für den Fall der Ablehnung der Vorfrage bleibt immer noch die Möglichkeit der Teilrevision offen, worüber ebenfalls das Volk zu entscheiden hätte. Sehr wenig Klarheit besteht auch über den Sinn der eventuellen Verfassungsänderung und die Richtung, in der sich die Erneuerungsbxstrebun- gen auswirken werden. Die Mehrzahl der großen Parteien, aber auch die Behörden selbst haben noch nicht Stellung genommen. Man kann aber jetzt schon sagen, daß, wahrend es den jungen Parteien mit vaterländischem Charakter, vor allem den sogenann­ten Fronten, darauf anzukommen scheint, gewisse Uebel stände der Demokratie aus der gegenwärtigen Verfassung auszuschalten und sie deshalb die Totalrevision befürworten, sowohl die großen b ü r g e r l i ch^ n Parteien, aber ande­rerseits auch die Sozialdemokraten der Re­vision feindlich gegenüberstehen.

Auch die großen 'Jnteressenverbände, die in der Schweiz ausschlaggebende Bedeutung haben, sind im großen und ganzen den Revisions­bestrebungen abgeneigt, um so mehr, als diese sich zum Teil gerade gegen den Einfluß dieser stark auf ihr Privatinteresse eingestellten Verbände richten.

NB

MW

Vom Erdbeben im MrliemberMen Oberland.

Es wird auch hier in der letzten Zeit verschiedentlich die Frage erörtert, ob nicht die Eingliede­rung der Berufsinteressen in den Staat auch in der Schweiz angezeigt wäre. Da­gegen wenden sich freisinnige und konservative Kreise, die schon jetzt die Schweiz als einen inoffi­ziellen Korporationen st aat bezeichnen und alles vermeiden möchten, was die Verwirklichung solcher Pläne fördern könnte. Zwar ist bei den Berufskörperschaften selbst die Tendenz zu erkennen, die berufsständische Ordnung auszubauen, jedoch soll die Mitwirkung des Staates dabei auf ein Mini­mum beschränkt werden. In diesem Sinne hat dieser Tage der schweizerische Gewerbeverband eine Ent­schließung angenommen, die sich grundsätzlich zur berufs ständischen Ordnung bekannte, wobei dem Staat aber einzig die Rolle zugedacht ist, die Beschlüsse der Berufsgruppen,falls sie den berechtigten Interessen des Gesamtwohles nicht zu­widerlaufen", für verbindlich zu erklären.

Don den Gegnern der Verfassungsänderung hat sich bis jetzt nur der Schweizerische Bau­ernverband endgültig ausgesprochen. Er macht geltend, daß im Landvolk ein Bedürfnis nach Total­revision nicht besteht, daß die Vorschläge der Ini­tianten große einheitliche Richtlinien nicht erkennen lassen und daß angesichts der Verschiedenheit der Ziele der Initianten wenig Aussicht für die An­nahme einer neuen Verfassung durch das Volk besteht. Auch würden die Bundesbehörden durch die Vorbereitung der Verfassungsänderung an der Lösung anderer dringlicher Aufgaben während langer Zeit gehindert. Diesen Argumenten dürften sich'auch die anderen bürgerlichen Parteien in der Hauptsache anschließen.

Eine Ausnahme macht hier die ebenfalls auf demokratischem Boden stehende jungliberale Bewegung, die für die Verfassungsänderung eintritt und sogar bereits einen Verfassungs- entwurf ausgearbeitet hat, dessen wichtigste Grundzüge folgende sind: Beibehaltung des Prin-

verordnet, die sofort in Kraft getreten sind und die ihm recht wenig Sympathien im Volke gebracht haben. Auch ein Finanzprogramm aus weitere Sicht, das der Bundesversammlung im Herbst vorgelegt werden soll, findet keine Zustim­mung. Es handelt sich dabei im wesentlichen um eine Vermehrung der Bundeseinnah­men durch Coupon- und Stempel­steuer sowie durch Erhöhung der Zoll­sätze auf ausländisches Brotgetreide. Ferner soll die Frage einer weiteren ErhaOung der ursprünglich nur vorübergehend gedachten Krisen» steuer und einer eidgenössischen Erbschafts- (teuer erwogen werden.

Diesem Programm wird vorgeworfen, daß es zu sehr aus Steuerhöhung und zu we­nig auf Sparmaßnahmen aufgebaut ist. Obwohl gewisse Einsparungen im Staatshaushalt ebenfalls in Aussicht gestellt werden, besteht in den Kreisen der Wirtschaft allgemein der Eindruck, daß hier, in Anbetracht der schwierigen Lage durch Vereinfachung der Bundesverwaltung und Herab­setzung der Gehälter der Bundesangestellten erheb­liche Einschränkungen am Platze wären. Gegen die Ausdehnung der Bundessteuern wird auch im Na­men des Föderalismus Einspruch erhoben. Wie in allen Bundesstaaten sind die Finanzverhältnisse in der Schweiz wenig übersichtlich. Der Bund konnte bisher verfassungsmäßig keine eigenen Steuern einziehen. Seine Ausgaben mußte er aus dem Ertrag der Zölle und gewissen indirekten Abgaben decken. Davon machte die K r i s e n st e u e r eine Ausnahme, die, während des Weltkrieges unter der BezeichnungKriegs­steuer" eingeführt, dann noch über die Nachkriegs­zeit hinweghelfen und wieder endgültig verschwin­den sollte. Sie müßte, falls sie nur dauernden Charakter annehmen sollte, durch Volksabstimmung sanktioniert werden. Hier aber ist mit dem ener­gischen Wider st and der Kantone zu rech­nen, die jede direkte Bundessteuer als Eingriff in ihre Rechte betrachten und darin eine Schmälerung ihrer eigenen Einnahmen sehen. Jeder Kanton treibt nämlich seine eigene Finan.molitik und bat für die Gesunderhaltung feines Staatshaushaltes zu sorgen.

Amtsgericht Gießen.

Wegen Rückfalldiebstahls wurde der L. B. «ms Gießen vorgeführt. Der Angeklagte entwendete beim hiesigen Gaswerk eine Kohlenschaufel sowie einem Beamten des Gaswerks einen Flobert, den dieser dem Angeklagten einmal vorgeführt hatte. Das Gericht erkannte auf eine Gesamtgefäng­nis strafe von 4 Monaten.

Der W. G. aus Dutenhofen fuhr anläßlich der Gießener Messe in unsere Stadt. Nachdem er tüchtig gezecht hatte, fuhr er wieder zurück, obwohl er infolge Alkoholgenusses zum Führen eines Mo­torrads ungeeignet war. Durch Strafbefehl wurde der Angeklagte zu 20 RM. Geldstrafe oerur- > teilt, die im Uneinbringlichkeitsfalle mit 4 Tagen Haft zu verbüßen find. Nach der gestrigen Be- weisaufnahme blieb es bei der verhängten Strafe.

In einem weiteren Fall wegen Pfandverschlep- puna wurde der gegen den Strafbefehl eingelegte Einspruch vor Eintritt in die Hauptoerhandlung zurückgenommen.

haben ihren ersten Ausdruck in der Krisen- initiative .gefunden, die, obschon sie in der Abstimmung vom 2. Juni abgelehnt worden ist, als ernstes Sturmzeichen angesehen worden ist und bet allen verantwortungsbewußten Kreisen den Ein­druck hinterlassen hat, daß eine aktive Krifen- bekämpfung dringend gefördert werden muß.

Die Hauptsorge bildet der dauer n'de Aus­gleich des Staatshaushaltes, da nur auf diese Weise die spekulativen Angriffe gegen den Franken erfolgreich und endgültig abgewehrt wer­den können. Zu diesem Zwecke hat der Bundesrat auf Grund seiner besonderen Vollmachten auf wirt­schaftlichem Gebiete dieser Tage auf dem Wege des dringlichen Bundesbeschlusses, das heißt ohne Be­fragung des Parlaments, wesentliche Steuer- erhöhungen auf Zucker und Benzin

Das Erdbeben, das in der vergangenen Woche das südliche Deutschland heimsuchte, hat im württember- gischen Oberland beträchtlichen Schaden angerichtet. In Kappel bei Buchau erschütterten die ersten Erd­stöße die Kirche so stark, daß Teile des Turms einstürzten und das Kirchendach des Hauptschiffes durch­schlugen. Unser Bild zeigt die Erdbebenzerstörungen an der Kirche von Kappel-Buchau. (Scherl-M.)

zips des Bundesstaates, Erschwerung der Volksinitiatsve durch Erhöhung der dafür erforderlichen Stimmenzahl, Einschränkung des Vereinsreckts durch Verbote staats­feindlicher Vereine, Ausbau der Bundes­kompetenzen gegenüber den Kanto­nen auf dem Gebiete der Landesverteidi­gung und des Straf rechts, vor allem aber auch auf dem Gebiete der Wirtschaft. Hier ist vorgesehen, daß der Bund, wenn nötig, vom Grund­sätze der Wirtschaftsfreiheit abweichen kann. Die Korporationenidee soll durch Bestimmungen geför­dert werden, die es dem Bunde ermöglichen, die Berufsoerbände nicht nur, wie das bis jetzt in beschränktem Maße auch der Fall war, zur Mitwirkung heranzuziehen, sondern sie auch öffentlich anzuerkennen, ihre Beschlüsse all­gemein verbindlich zu erklären, ja sogar den Bei­tritt zu solchen Verbänden obligatorisch zu machen. In kultureller Beziehung legt der Entwurf Wert auf die Sicherung einer hinreichenden natlona - len Erziehung der jungen Staatsbürger. Ge­wisse Anpassungen im Finanz- und Steuerwesen bringen wenig Neues. Unter den verwaltungs­mäßigen Neuerungsvorschlägen verdient die Ver­längerung der Amtsdauer des Bun­despräsidenten von einem auf zwei Jahre, sowie die Möglichkeit der Wiederwählbar­keit, und die Neuschaffung einer Presse- und Propagandastelle ,im Bundesrat Erwähnung.

Der geschilderte Verfassungsentwurf gibt ungefähr ein Bild davon, in welchem Sinne sich die öffent­liche Meinung mit den Abänderungsmöglichkeiten beschäftigt. Anzufügen wären noch der Wunsch der Rechtskreise nach einer gewissen Einschränkung der Pressefreiheit sowie verschiedene Son­deranliegen einzelner Kantone, die ihr Verhältnis zum Bund berühren. Die tiefe Ursache dieser Be­wegung, die die vorhandenen Formen zu ändern bestrebt ist, liegt auf wirtschaftlichem Ge­biete. Die ernsten Schwierigkeiten dieser Art

Letzter Garten.

13on Will Scheller

Tausendfältiger Lärm der großen Stadt rings­um! Von den Straßen das Rattern und Puffen, das Knattern und Tuten der Kraftwagen vor allem und immer aufs Neue; das metallische Trappeln der Pferde auf dem Asphalt; Hundegebell hier und dorten. Dann, aus den Rückfronten und Höfen der Häuser im engen Geviert, Kindergeschrei, Klingeln der Fernsprecher, Klappern der Schreibmaschinen, Klopfen der Teppiche, Gröhlen der Händler, keifen­des Weibergeschwätz. Dies nämlich ist der Rahmen, dessen das Öhr inne wird, wie das Auge ihn wahr­nimmt an weiß getünchten und roh gebliebenen, gleichsam hautlos-roten Wänden und Mauern den Rahmen des letzten Gartens, der Relique einer ruhevollern, friedlicher auf die Sinne wirken­den Zeit. Eines verspäteten Ueberbleibsels, dem das Stigma des Todes aufgeprägt ist, obwohl es noch leibt und lebt und grünt und blüht.

Ein Stückchen farbigen, naturbunten Lebens in­mitten eines Bezirks aus Stein und Staub! Ein Erdenrest, auf den die Sonne scheint, nicht, um er­barmungslos zurückgeworfen, sondern um aufge= sogen und dankbar vergolten zu werden in duften­dem,, fruchtendem Gedeihen! Ein Weltwinkel aus Rasen und Beeten, Büschen und Bäumen, wo Vo­gel und Schmetterlinge ihr Wesen treiben wie draußen in Wiese und Wald, wenn es auch nur ein paar Kohlweißlinge sind und etliche Familien vom Geschlecht der Amseln, der Meisen und der Spatzen. Aber sie sind doch da, lieblichere Gefährten immer noch des Lebens als die grobschlächtigen Mechanis­men des Fortschritts draußen vor der Tür

Festgetretene, von Generationen festgetretene Wege teilen den Garten kreuzförmig in fast gleich große Gevierte, die aber nicht gleichartig erscheinen, obwohl die Wege sie auch nach außen hin umgren­zen und selber ganz regelmäßig durch Lauben und andere Ruheplätze unterbrochen sind. Mit der An­mut der Unregelmäßigkeit aber wirkt die Bepflan­zung Da drüben beispielsweise, da steht ein Gold­regen, schirmartig gezogen, wenn auch vom Alter schief, neben dem Rhabarberbeet mit den großen, saftigen Blättern; nahebei, mitten im Rasen, der Hügel von Grottensteinen mit dem rostfarbenen Farnkraut, und am Rande der greisenhafte Zwet- schenbaum, dessen Früchte von Jahr zu Jahr weni­ger und kleiner werden. Im benachbarten Nasen aber, jenseits des Weges, wurzelt die schlank? hohe Eiche, deren Grün so spät kommt und so früh ver- gilbt neben einem Boskett von Zwergsyrmgen;

dann ist da noch ein wilder, junger Aepselschößling zu sehen, daneben der astlose Stumpf eines^ gestor­benen Baumes und das runde Beet der Stiefmüt­terchen, zur Hälfte immer von Hühnern zerwühlt.

Den dritten Rasen, der sich an einem Zipsel hü­gelartig wölbt, zumBerg" mit einem ehedem be­vorzugten Platz beim Nachmittagskaffee und som­merlichen Abendbrot, überwuchern schier zur Hälfte die Ausläufer eines Miniaturwaldes von Kastanien, Rotdorn, Fichten und wildem Buschwerk, aber er besitzt, wie der letzte neben ihm, an der Schmalseite ein Beet mit hochstämmigen, spät blühenden und früh welkenden Rosen, mit Himmelsschlüsseln und stachligem Ziergesträuch.

Nach allen Seiten sind, jenseits der Wege, Syrin­gen, Jasmin und anderes Gebüsch, Buchen, Birken und Akazien dazwischen, bemüht, fremden Häusern den Einblick in dieses Schutzgebiet der Vergangen­heit zu wehren, wie die dem Blick feiner Bewohner hinwiederum das trifte Bild neuzeitlicher Häuser­rücken freundlich zu verbergen trachten. Und sie scheinen sich auch ihrer Aufgabe bewußt zu sein, da sie, merkbarer Lebensmüdigkeit unerachtet, nicht ohne die Geste eines gewissen Stolzes dastehen und sich den Tribut des Sommers, strahlende Sonne und wiegenden Wind, mit Anmut gefallen lassen. Unten auf dem Rasen aber wiegen sich gelbe Wild­blumen auf hohen, dünnen Stengeln und schwan­ken, wenn ein Schmetterling oder eine Biene auf ihnen rastet. Der hölzerne Zaun aber, der den Garten vom Hof trennt, ist morsch und zittert, wenn die in ihren Angeln kreischende Tür geöffnet ""^wei alte Damen in Schwarz, in Liegestühlen wohlgeborgen, lassen sich indes von Romanen, die sie schon als junge Mädchen lasen, aus einer Zeit hinwegtrügen, die sie nicht mehr verstehen und die auch sie nicht mehr versteht. Ein kleines blondes Mädchen geht still umher und legt den Finger an bie etroa^ blassen Lippen, als zwei Buben herein­stürmen und eine Katze jagen wollen, ein drolliges graues Geschöpf, so winzig, daß die Vögel, die am Boden umherhüpfen, es kaum für nötig halten, sich zu ereifern, geschweige aufzufliegen.

Das Gras ist im übrigen, seit Jahren sachkun­diger Pflege ermangelnd, kurzhaarig und verfilzt. Das Buschobst, grüne Stachelbeeren und rote Jo­hannisbeeren, bringt nur noch spärliche und saure Früchte. Die Aepfel fallen, wie die Birnen, vor dem Herbst mit dumpfem Laut zur Erde und tau­gen unreif wie sie sind, lediglich zum Kochen. Ein wenig Gemüse, Bohnen, Sellerie, Tomaten, ist Gegenstand anhaltender Besorgnis. Denn das Erd- reich ist verbraucht und zum Ersticken beengt.

So neigt sich die Dauer des letzten Gartens dem Ende zu. Vielen Geschlechtern ist er Brunnquell des Behagens gewesen, viel Glück hat er gehegt und vielen Kummer gestreichelt, und mancher Kindheit hat er mit seinem geringen Umfang Raum geschaf­fen für unendliches Träumen. So hat er seine Be­stimmung vollauf erfüllt, und mit einer Würde, die auch das nüchternste Gemüt mit Rührung erfül­len muß, begeht er seinen Lebensabend. Und es ist wie ein traumverlorenes Lächeln der Schöpfung, wenn im abendlichen Sonnenglanz ein Falter durch den Garten taumelt, über dem, vom Lärm der Welt ganz unversehrt, ein Amsellied in seligen Kadenzen flötet

.-ietffchriften

Der Künstler, der sich umstellen kann, ist kein Künstler, sondern ein Dilettant. Ist denn der Künst­ler nicht derjenige, welcher sich jeden Tag, jede Stunde immer wieder auss neue beweisen und sich rechtfertigen muß durch sein Werk? Hat er aber ein­mal diesen Weg des inneren Gerichts als Künstler gewählt, so hat sich das Volk um seiner eigenen Würde willen um ihn zu kümmern; auch bann, wenn sein Werk nicht nach dem Geschmack derer ist. die in- figer Bequemlichkeit von der Kunst nichts anderes als die Bereicherung des Daseins durch denLuxus der Phantasie" fordern. Da heute so viel davon die Rede ist, die Kunst müsse wieder volkhaft werden, so sei denn gesagt: der wirkliche Künstler hat in allen Zeiten nichts anderes geschaffen alß solche Kunst, aber nicht er war es, der versagt, sondern das Volk, das ihn in seiner innersten, schöpferischen Einsamkeit oft genug im Stich ließ mitsamt seinem Werk Wir entnehmen diese Sätze einem Ge­spräch überKünstler und Dilettant" von Friedrich Rießner im Juni/Juli-Heft derD e u t s ch e n Z e i t- s ch r i f t", des früheren Kunstworts (Verlag Callwey, München), worin das eigentliche Wesen des Dilet­tanten, oder besser des Freundes aller Künste, und seine Bedeutung für die Förderung des Künstlers und der Künste in fesselnder Dialektik geklärt wer­den. Aus dem sonstigen Inhalt des- Heftes nennen wir einen Aufsatz von Heinrich Weinstock über den Volksdienst der Bildung", eine Monographie über Die Kathedrale von Sevilla" von Ulrich Christoffel, die NovelleDer Teufel an der Wand" des Öester- reichers Franz Nabl, Worte des verstorbenen geist­vollen Essayisten Josef Hofmiller und in derUm- schau" Berichte über neue Bücher, über den deut­schen und den ausländischen Film, eine Glosse über die Verbiedermeierung des Theaters von Hanns Braun, Bemerkungen zu neuen Opern von Alexan­der Berrfche u. a. m. Sieben Bilder nach Werken

von Schoenleber und Karl Rottmann sowie zum Aufsatz von Christoffel schmücken das Heft.

Die Kunst", Monatshefte für Malerei, Plastik und Wohnkultur. 36. Jahrgang Nr. 9/1935. Eine in deutschen Städten stattfindende Wanderaus­stellung wirkt mit leidenschaftlichem Eifer für die Erneuerung und Anerkennung der polnischen Kunst. Dr. Alfred Kuhn bringt eine interessante Betrach­tung über die Entwicklung der polnischen Kunst­formen. Ausgezeichnetes Bildmaterial ist zur klaren Veranschaulichung des Textes beigegeben.Boden­ständig und naturhaft" ist ein Aufsatz von Fritz Hellwag zu Bildern von Hans Weidemann übep schrieben. Von besonderer Eigenart sind die Schöp­fungen des jungen Wiener Bildhauers Fritz Wo­truba. Seinen Werdegang und feine künstlerische Bedeutung behandelt Dr. Wolfgang Born in sachver­ständigen Ausführungen. Originell und reizvoll sind auch die Pempaur-Karikaturen" von Professor Dr. Max Lange, München, die von Karl Übe erläutert unb geroürbigt werben. Der zweite Teil bes Heftes bringt schöne Bilbbeispiele aus bem BuchWochen- enbe" von Architekt W.- von Breunig. Bewundern wir hier bie kulturellen Fortschritte moberner Wohn­gestaltung, so fesselt uns im nächsten ArtikelWie wohnte man um 1800" ber altväterliche unb boch geschmackvolle Stil einer längst vergangenen Zeit­epoche.Ein Ferienhaus an ber Donau" von Archi­tekt Fritz Groß (Wien), sobann bie Fortsetzung bes AufsatzesMietwohnung" von Architekt Otto Völckers unb ferner viele Abbilbungen von Zier- aeräten unb künstlerischen Schmuckstücken be­schließen bie Fülle ber Darbietungen.

^ncbfchiilfiddhriirhten.

Der bisher schon vertretungsweise an ber Univer­sität Frankfurt lehrende Professor Dr. phil. Paul Kirn ist mit Rückwirkung vom 1. April b. I. ab zum orbentlichen Professor für mittlere unb neuere Geschichte sowie historische Hilfswissenschaften er­nannt worben.

Dem Frankfurter Chemiker Professor Dr. phil. Dr.-Jng. e. h. Albrecht Schmidt ist von ber Uni­versität Frankfurtdie Würde des E h r e n b ü r- g e r 5 in Anerkennung seiner großen Verdienste um die chemischen Wissenschaften und seiner tatkräftigen Förderung der studentischen Arbeit an der Univer­sität verliehen worden. Professor Dr. Schmidt ist auch Ehrenbürger der Landwirtschaftlichen Hochschule zu Berlin und Vorstandsmitglied der IG -Farbenin»m. ftrie. Seine Erfindung des künstlichen Nebel" b jein WerkDie industrielle Chemie in ihrer B tung im Weltbild" haben ihn weit über Deutsch­lands Grenzen hinaus bekannt gemacht.