Nr. 152 Zweiter Blatt
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Olmheffen)
Mittwoch, 3. M 1935
politischer Gommer in der Schweiz.
Don unserem Rbst.-Derichterstatter.
(Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!) Genf, 30. Juni 1935.
Der Abschluß der Frühsommertagung des Parlaments hat die Schweiz inmitten schwerer Probleme gelassen. Gewisse Dinge, vor allem das Gesetz für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und die damit verbundene Schaf- fung einer Bundespolizei sind zwar erledigt worden, aber die großen und dringenden Fragen haben im Laufe der verflossenen Tagung höchstens theoretisch Erwähnung gefunden und harren einer späteren Lösung. Das Parlament wird erst im Herbst wieder zusammentreten. Der Eindruck des Aufatmens über den dadurch gewonnenen Zeitgewinn ist unverkennbar. Die Sommermonate werden von Behörden, Parteien und Jnter- essenverbänden zur Vorbereitung der wichtigen Entscheidungen benutzt werden, die dann getroffen werden müssen und die teils politischer, teils finanzieller und wirtschaftlicher Art sind.
Noch vor Eröffnung des Parlaments, nämlich auf den 8. September, ist die Volksabstim- mung über die T o t a l r e o i s i o n der Bundesverfassung angesetzt. Die schweizerische Bundesverfassung besteht in ihrer jetzigen Fassung seit dem Jahre 1874; ein großer Teil ihres Inhalts ist aber unverändert aus der Verfassung von 1848 übernommen worden. Obschon gewisse unvermeidliche Anpassungen an die neue Zeit im Laufe der letzten Jahre vorgenommen worden sind, ist der Wunsch nach gründlicher Verfassungsänderung besonders von der jüngeren Generation immer dringender geworden und hat letzten Sommer in einer Volksinitiative seinen Ausdruck gefunden. Die zur Veranlassung einer Abstimmung über eine Verfassungsänderung oorgeschriebenen 50 000 Unterschriften sind innerhalb kurzer Zeit leicht erreicht worden, und damit wurde das in der Verfassung für eine Totalrevision vorgesehene Verfahren ausgelöst.
Demzufolge wird der Bundesrat, falls die Mehrheit der Abstimmenden sich über die Vorfrage bejahend aussprechen wird, die Neuwahl des National- und des Ständerates verfügen. Diesem sogenannten Verfassungsparlament wird die Ausarbeitung der neuen Verfassung obliegen. Man rechnet damit, daß wenigsten ein Jahr vergehen wird, ehe die abgeänderte Bundesverfassung dem Volk zur Abstimmung vor- gelegt werden kann. Sie tritt erst dann in Kraft, wenn sie nicht nur von der Mehrheit der Abstimmenden, sondern auch von der Mehrheit der Kantone angenommen worden ist.
Augenblicklich ist noch nicht abzusehen, wie die Aussichten für die Volksabstimmung liegen. Für den Fall der Ablehnung der Vorfrage bleibt immer noch die Möglichkeit der Teilrevision offen, worüber ebenfalls das Volk zu entscheiden hätte. Sehr wenig Klarheit besteht auch über den Sinn der eventuellen Verfassungsänderung und die Richtung, in der sich die Erneuerungsbxstrebun- gen auswirken werden. Die Mehrzahl der großen Parteien, aber auch die Behörden selbst haben noch nicht Stellung genommen. Man kann aber jetzt schon sagen, daß, wahrend es den jungen Parteien mit vaterländischem Charakter, vor allem den sogenannten Fronten, darauf anzukommen scheint, gewisse Uebel stände der Demokratie aus der gegenwärtigen Verfassung auszuschalten und sie deshalb die Totalrevision befürworten, sowohl die großen b ü r g e r l i ch^ n Parteien, aber andererseits auch die Sozialdemokraten der Revision feindlich gegenüberstehen.
Auch die großen 'Jnteressenverbände, die in der Schweiz ausschlaggebende Bedeutung haben, sind im großen und ganzen den Revisionsbestrebungen abgeneigt, um so mehr, als diese sich zum Teil gerade gegen den Einfluß dieser stark auf ihr Privatinteresse eingestellten Verbände richten.
NB
MW
Vom Erdbeben im MrliemberMen Oberland.
Es wird auch hier in der letzten Zeit verschiedentlich die Frage erörtert, ob nicht die Eingliederung der Berufsinteressen in den Staat auch in der Schweiz angezeigt wäre. Dagegen wenden sich freisinnige und konservative Kreise, die schon jetzt die Schweiz als einen inoffiziellen Korporationen st aat bezeichnen und alles vermeiden möchten, was die Verwirklichung solcher Pläne fördern könnte. Zwar ist bei den Berufskörperschaften selbst die Tendenz zu erkennen, die berufsständische Ordnung auszubauen, jedoch soll die Mitwirkung des Staates dabei auf ein Minimum beschränkt werden. In diesem Sinne hat dieser Tage der schweizerische Gewerbeverband eine Entschließung angenommen, die sich grundsätzlich zur berufs ständischen Ordnung bekannte, wobei dem Staat aber einzig die Rolle zugedacht ist, die Beschlüsse der Berufsgruppen, „falls sie den berechtigten Interessen des Gesamtwohles nicht zuwiderlaufen", für verbindlich zu erklären.
Don den Gegnern der Verfassungsänderung hat sich bis jetzt nur der Schweizerische Bauernverband endgültig ausgesprochen. Er macht geltend, daß im Landvolk ein Bedürfnis nach Totalrevision nicht besteht, daß die Vorschläge der Initianten große einheitliche Richtlinien nicht erkennen lassen und daß angesichts der Verschiedenheit der Ziele der Initianten wenig Aussicht für die Annahme einer neuen Verfassung durch das Volk besteht. Auch würden die Bundesbehörden durch die Vorbereitung der Verfassungsänderung an der Lösung anderer dringlicher Aufgaben während langer Zeit gehindert. Diesen Argumenten dürften sich'auch die anderen bürgerlichen Parteien in der Hauptsache anschließen.
Eine Ausnahme macht hier die ebenfalls auf demokratischem Boden stehende jungliberale Bewegung, die für die Verfassungsänderung eintritt und sogar bereits einen Verfassungs- entwurf ausgearbeitet hat, dessen wichtigste Grundzüge folgende sind: Beibehaltung des Prin-
verordnet, die sofort in Kraft getreten sind und die ihm recht wenig Sympathien im Volke gebracht haben. Auch ein Finanzprogramm aus weitere Sicht, das der Bundesversammlung im Herbst vorgelegt werden soll, findet keine Zustimmung. Es handelt sich dabei im wesentlichen um eine Vermehrung der Bundeseinnahmen durch Coupon- und Stempelsteuer sowie durch Erhöhung der Zollsätze auf ausländisches Brotgetreide. Ferner soll die Frage einer weiteren ErhaOung der ursprünglich nur vorübergehend gedachten Krisen» steuer und einer eidgenössischen Erbschafts- (teuer erwogen werden.
Diesem Programm wird vorgeworfen, daß es zu sehr aus Steuerhöhung und zu wenig auf Sparmaßnahmen aufgebaut ist. Obwohl gewisse Einsparungen im Staatshaushalt ebenfalls in Aussicht gestellt werden, besteht in den Kreisen der Wirtschaft allgemein der Eindruck, daß hier, in Anbetracht der schwierigen Lage durch Vereinfachung der Bundesverwaltung und Herabsetzung der Gehälter der Bundesangestellten erhebliche Einschränkungen am Platze wären. Gegen die Ausdehnung der Bundessteuern wird auch im Namen des Föderalismus Einspruch erhoben. Wie in allen Bundesstaaten sind die Finanzverhältnisse in der Schweiz wenig übersichtlich. Der Bund konnte bisher verfassungsmäßig keine eigenen Steuern einziehen. Seine Ausgaben mußte er aus dem Ertrag der Zölle und gewissen indirekten Abgaben decken. Davon machte die K r i s e n st e u e r eine Ausnahme, die, während des Weltkrieges unter der Bezeichnung „Kriegssteuer" eingeführt, dann noch über die Nachkriegszeit hinweghelfen und wieder endgültig verschwinden sollte. Sie müßte, falls sie nur dauernden Charakter annehmen sollte, durch Volksabstimmung sanktioniert werden. Hier aber ist mit dem energischen Wider st and der Kantone zu rechnen, die jede direkte Bundessteuer als Eingriff in ihre Rechte betrachten und darin eine Schmälerung ihrer eigenen Einnahmen sehen. Jeder Kanton treibt nämlich seine eigene Finan.molitik und bat für die Gesunderhaltung feines Staatshaushaltes zu sorgen.
Amtsgericht Gießen.
Wegen Rückfalldiebstahls wurde der L. B. «ms Gießen vorgeführt. Der Angeklagte entwendete beim hiesigen Gaswerk eine Kohlenschaufel sowie einem Beamten des Gaswerks einen Flobert, den dieser dem Angeklagten einmal vorgeführt hatte. Das Gericht erkannte auf eine Gesamtgefängnis strafe von 4 Monaten.
Der W. G. aus Dutenhofen fuhr anläßlich der Gießener Messe in unsere Stadt. Nachdem er tüchtig gezecht hatte, fuhr er wieder zurück, obwohl er infolge Alkoholgenusses zum Führen eines Motorrads ungeeignet war. Durch Strafbefehl wurde der Angeklagte zu 20 RM. Geldstrafe oerur- > teilt, die im Uneinbringlichkeitsfalle mit 4 Tagen Haft zu verbüßen find. Nach der gestrigen Be- weisaufnahme blieb es bei der verhängten Strafe.
In einem weiteren Fall wegen Pfandverschlep- puna wurde der gegen den Strafbefehl eingelegte Einspruch vor Eintritt in die Hauptoerhandlung zurückgenommen.
haben ihren ersten Ausdruck in der Krisen- initiative .gefunden, die, obschon sie in der Abstimmung vom 2. Juni abgelehnt worden ist, als ernstes Sturmzeichen angesehen worden ist und bet allen verantwortungsbewußten Kreisen den Eindruck hinterlassen hat, daß eine aktive Krifen- bekämpfung dringend gefördert werden muß.
Die Hauptsorge bildet der dauer n'de Ausgleich des Staatshaushaltes, da nur auf diese Weise die spekulativen Angriffe gegen den Franken erfolgreich und endgültig abgewehrt werden können. Zu diesem Zwecke hat der Bundesrat auf Grund seiner besonderen Vollmachten auf wirtschaftlichem Gebiete dieser Tage auf dem Wege des dringlichen Bundesbeschlusses, das heißt ohne Befragung des Parlaments, wesentliche Steuer- erhöhungen auf Zucker und Benzin
Das Erdbeben, das in der vergangenen Woche das südliche Deutschland heimsuchte, hat im württember- gischen Oberland beträchtlichen Schaden angerichtet. In Kappel bei Buchau erschütterten die ersten Erdstöße die Kirche so stark, daß Teile des Turms einstürzten und das Kirchendach des Hauptschiffes durchschlugen. — Unser Bild zeigt die Erdbebenzerstörungen an der Kirche von Kappel-Buchau. — (Scherl-M.)
zips des Bundesstaates, Erschwerung der Volksinitiatsve durch Erhöhung der dafür erforderlichen Stimmenzahl, Einschränkung des Vereinsreckts durch Verbote staatsfeindlicher Vereine, Ausbau der Bundeskompetenzen gegenüber den Kantonen auf dem Gebiete der Landesverteidigung und des Straf rechts, vor allem aber auch auf dem Gebiete der Wirtschaft. Hier ist vorgesehen, daß der Bund, wenn nötig, vom Grundsätze der Wirtschaftsfreiheit abweichen kann. Die Korporationenidee soll durch Bestimmungen gefördert werden, die es dem Bunde ermöglichen, die Berufsoerbände nicht nur, wie das bis jetzt in beschränktem Maße auch der Fall war, zur Mitwirkung heranzuziehen, sondern sie auch öffentlich anzuerkennen, ihre Beschlüsse allgemein verbindlich zu erklären, ja sogar den Beitritt zu solchen Verbänden obligatorisch zu machen. In kultureller Beziehung legt der Entwurf Wert auf die Sicherung einer hinreichenden natlona - len Erziehung der jungen Staatsbürger. Gewisse Anpassungen im Finanz- und Steuerwesen bringen wenig Neues. Unter den verwaltungsmäßigen Neuerungsvorschlägen verdient die Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidenten von einem auf zwei Jahre, sowie die Möglichkeit der Wiederwählbarkeit, und die Neuschaffung einer Presse- und Propagandastelle ,im Bundesrat Erwähnung.
Der geschilderte Verfassungsentwurf gibt ungefähr ein Bild davon, in welchem Sinne sich die öffentliche Meinung mit den Abänderungsmöglichkeiten beschäftigt. Anzufügen wären noch der Wunsch der Rechtskreise nach einer gewissen Einschränkung der Pressefreiheit sowie verschiedene Sonderanliegen einzelner Kantone, die ihr Verhältnis zum Bund berühren. Die tiefe Ursache dieser Bewegung, die die vorhandenen Formen zu ändern bestrebt ist, liegt auf wirtschaftlichem Gebiete. Die ernsten Schwierigkeiten dieser Art
Letzter Garten.
13on Will Scheller
Tausendfältiger Lärm der großen Stadt ringsum! Von den Straßen das Rattern und Puffen, das Knattern und Tuten der Kraftwagen vor allem und immer aufs Neue; das metallische Trappeln der Pferde auf dem Asphalt; Hundegebell hier und dorten. Dann, aus den Rückfronten und Höfen der Häuser im engen Geviert, Kindergeschrei, Klingeln der Fernsprecher, Klappern der Schreibmaschinen, Klopfen der Teppiche, Gröhlen der Händler, keifendes Weibergeschwätz. Dies nämlich ist der Rahmen, dessen das Öhr inne wird, wie das Auge ihn wahrnimmt an weiß getünchten und roh gebliebenen, gleichsam hautlos-roten Wänden und Mauern — den Rahmen des letzten Gartens, der Relique einer ruhevollern, friedlicher auf die Sinne wirkenden Zeit. Eines verspäteten Ueberbleibsels, dem das Stigma des Todes aufgeprägt ist, obwohl es noch leibt und lebt und grünt und blüht.
Ein Stückchen farbigen, naturbunten Lebens inmitten eines Bezirks aus Stein und Staub! Ein Erdenrest, auf den die Sonne scheint, nicht, um erbarmungslos zurückgeworfen, sondern um aufge= sogen und dankbar vergolten zu werden in duftendem,, fruchtendem Gedeihen! Ein Weltwinkel aus Rasen und Beeten, Büschen und Bäumen, wo Vogel und Schmetterlinge ihr Wesen treiben wie draußen in Wiese und Wald, wenn es auch nur ein paar Kohlweißlinge sind und etliche Familien vom Geschlecht der Amseln, der Meisen und der Spatzen. Aber sie sind doch da, lieblichere Gefährten immer noch des Lebens als die grobschlächtigen Mechanismen des Fortschritts draußen vor der Tür
Festgetretene, von Generationen festgetretene Wege teilen den Garten kreuzförmig in fast gleich große Gevierte, die aber nicht gleichartig erscheinen, obwohl die Wege sie auch nach außen hin umgrenzen und selber ganz regelmäßig durch Lauben und andere Ruheplätze unterbrochen sind. Mit der Anmut der Unregelmäßigkeit aber wirkt die Bepflanzung Da drüben beispielsweise, da steht ein Goldregen, schirmartig gezogen, wenn auch vom Alter schief, neben dem Rhabarberbeet mit den großen, saftigen Blättern; nahebei, mitten im Rasen, der Hügel von Grottensteinen mit dem rostfarbenen Farnkraut, und am Rande der greisenhafte Zwet- schenbaum, dessen Früchte von Jahr zu Jahr weniger und kleiner werden. Im benachbarten Nasen aber, jenseits des Weges, wurzelt die schlank? hohe Eiche, deren Grün so spät kommt und so früh ver- gilbt neben einem Boskett von Zwergsyrmgen;
dann ist da noch ein wilder, junger Aepselschößling zu sehen, daneben der astlose Stumpf eines^ gestorbenen Baumes und das runde Beet der Stiefmütterchen, zur Hälfte immer von Hühnern zerwühlt.
Den dritten Rasen, der sich an einem Zipsel hügelartig wölbt, zum „Berg" mit einem ehedem bevorzugten Platz beim Nachmittagskaffee und sommerlichen Abendbrot, überwuchern schier zur Hälfte die Ausläufer eines Miniaturwaldes von Kastanien, Rotdorn, Fichten und wildem Buschwerk, aber er besitzt, wie der letzte neben ihm, an der Schmalseite ein Beet mit hochstämmigen, spät blühenden und früh welkenden Rosen, mit Himmelsschlüsseln und stachligem Ziergesträuch.
Nach allen Seiten sind, jenseits der Wege, Syringen, Jasmin und anderes Gebüsch, Buchen, Birken und Akazien dazwischen, bemüht, fremden Häusern den Einblick in dieses Schutzgebiet der Vergangenheit zu wehren, wie die dem Blick feiner Bewohner hinwiederum das trifte Bild neuzeitlicher Häuserrücken freundlich zu verbergen trachten. Und sie scheinen sich auch ihrer Aufgabe bewußt zu sein, da sie, merkbarer Lebensmüdigkeit unerachtet, nicht ohne die Geste eines gewissen Stolzes dastehen und sich den Tribut des Sommers, strahlende Sonne und wiegenden Wind, mit Anmut gefallen lassen. Unten auf dem Rasen aber wiegen sich gelbe Wildblumen auf hohen, dünnen Stengeln und schwanken, wenn ein Schmetterling oder eine Biene auf ihnen rastet. Der hölzerne Zaun aber, der den Garten vom Hof trennt, ist morsch und zittert, wenn die in ihren Angeln kreischende Tür geöffnet ""^wei alte Damen in Schwarz, in Liegestühlen wohlgeborgen, lassen sich indes von Romanen, die sie schon als junge Mädchen lasen, aus einer Zeit hinwegtrügen, die sie nicht mehr verstehen und die auch sie nicht mehr versteht. Ein kleines blondes Mädchen geht still umher und legt den Finger an bie etroa^ blassen Lippen, als zwei Buben hereinstürmen und eine Katze jagen wollen, ein drolliges graues Geschöpf, so winzig, daß die Vögel, die am Boden umherhüpfen, es kaum für nötig halten, sich zu ereifern, geschweige aufzufliegen.
Das Gras ist im übrigen, seit Jahren sachkundiger Pflege ermangelnd, kurzhaarig und verfilzt. Das Buschobst, grüne Stachelbeeren und rote Johannisbeeren, bringt nur noch spärliche und saure Früchte. Die Aepfel fallen, wie die Birnen, vor dem Herbst mit dumpfem Laut zur Erde und taugen unreif wie sie sind, lediglich zum Kochen. Ein wenig Gemüse, Bohnen, Sellerie, Tomaten, ist Gegenstand anhaltender Besorgnis. Denn das Erd- reich ist verbraucht und zum Ersticken beengt.
So neigt sich die Dauer des letzten Gartens dem Ende zu. Vielen Geschlechtern ist er Brunnquell des Behagens gewesen, viel Glück hat er gehegt und vielen Kummer gestreichelt, und mancher Kindheit hat er mit seinem geringen Umfang Raum geschaffen für unendliches Träumen. So hat er seine Bestimmung vollauf erfüllt, und mit einer Würde, die auch das nüchternste Gemüt mit Rührung erfüllen muß, begeht er seinen Lebensabend. Und es ist wie ein traumverlorenes Lächeln der Schöpfung, wenn im abendlichen Sonnenglanz ein Falter durch den Garten taumelt, über dem, vom Lärm der Welt ganz unversehrt, ein Amsellied in seligen Kadenzen flötet
.-ietffchriften
— Der Künstler, der sich umstellen kann, ist kein Künstler, sondern ein Dilettant. Ist denn der Künstler nicht derjenige, welcher sich jeden Tag, jede Stunde immer wieder auss neue beweisen und sich rechtfertigen muß durch sein Werk? Hat er aber einmal diesen Weg des inneren Gerichts als Künstler gewählt, so hat sich das Volk um seiner eigenen Würde willen um ihn zu kümmern; auch bann, wenn sein Werk nicht nach dem Geschmack derer ist. die in mü- figer Bequemlichkeit von der Kunst nichts anderes als die Bereicherung des Daseins durch den „Luxus der Phantasie" fordern. Da heute so viel davon die Rede ist, die Kunst müsse wieder volkhaft werden, so sei denn gesagt: der wirkliche Künstler hat in allen Zeiten nichts anderes geschaffen alß solche Kunst, aber nicht er war es, der versagt, sondern das Volk, das ihn in seiner innersten, schöpferischen Einsamkeit oft genug im Stich ließ mitsamt seinem Werk — Wir entnehmen diese Sätze einem Gespräch über „Künstler und Dilettant" von Friedrich Rießner im Juni/Juli-Heft der „D e u t s ch e n Z e i t- s ch r i f t", des früheren Kunstworts (Verlag Callwey, München), worin das eigentliche Wesen des Dilettanten, oder besser des Freundes aller Künste, und seine Bedeutung für die Förderung des Künstlers und der Künste in fesselnder Dialektik geklärt werden. Aus dem sonstigen Inhalt des- Heftes nennen wir einen Aufsatz von Heinrich Weinstock über den „Volksdienst der Bildung", eine Monographie über „Die Kathedrale von Sevilla" von Ulrich Christoffel, die Novelle „Der Teufel an der Wand" des Öester- reichers Franz Nabl, Worte des verstorbenen geistvollen Essayisten Josef Hofmiller und in der „Um- schau" Berichte über neue Bücher, über den deutschen und den ausländischen Film, eine Glosse über die Verbiedermeierung des Theaters von Hanns Braun, Bemerkungen zu neuen Opern von Alexander Berrfche u. a. m. Sieben Bilder nach Werken
von Schoenleber und Karl Rottmann sowie zum Aufsatz von Christoffel schmücken das Heft.
— „Die Kunst", Monatshefte für Malerei, Plastik und Wohnkultur. 36. Jahrgang Nr. 9/1935. Eine in deutschen Städten stattfindende Wanderausstellung wirkt mit leidenschaftlichem Eifer für die Erneuerung und Anerkennung der polnischen Kunst. Dr. Alfred Kuhn bringt eine interessante Betrachtung über die Entwicklung der polnischen Kunstformen. Ausgezeichnetes Bildmaterial ist zur klaren Veranschaulichung des Textes beigegeben. „Bodenständig und naturhaft" ist ein Aufsatz von Fritz Hellwag zu Bildern von Hans Weidemann übep schrieben. Von besonderer Eigenart sind die Schöpfungen des jungen Wiener Bildhauers Fritz Wotruba. Seinen Werdegang und feine künstlerische Bedeutung behandelt Dr. Wolfgang Born in sachverständigen Ausführungen. Originell und reizvoll sind auch die Pempaur-Karikaturen" von Professor Dr. Max Lange, München, die von Karl Übe erläutert unb geroürbigt werben. Der zweite Teil bes Heftes bringt schöne Bilbbeispiele aus bem Buch „Wochen- enbe" von Architekt W.- von Breunig. Bewundern wir hier bie kulturellen Fortschritte moberner Wohngestaltung, so fesselt uns im nächsten Artikel „Wie wohnte man um 1800" ber altväterliche unb boch geschmackvolle Stil einer längst vergangenen Zeitepoche. „Ein Ferienhaus an ber Donau" von Architekt Fritz Groß (Wien), sobann bie Fortsetzung bes Aufsatzes „Mietwohnung" von Architekt Otto Völckers unb ferner viele Abbilbungen von Zier- aeräten unb künstlerischen Schmuckstücken beschließen bie Fülle ber Darbietungen.
^ncbfchiilfiddhriirhten.
Der bisher schon vertretungsweise an ber Universität Frankfurt lehrende Professor Dr. phil. Paul Kirn ist mit Rückwirkung vom 1. April b. I. ab zum orbentlichen Professor für mittlere unb neuere Geschichte sowie historische Hilfswissenschaften ernannt worben.
Dem Frankfurter Chemiker Professor Dr. phil. Dr.-Jng. e. h. Albrecht Schmidt ist von ber Universität Frankfurtdie Würde des E h r e n b ü r- g e r 5 in Anerkennung seiner großen Verdienste um die chemischen Wissenschaften und seiner tatkräftigen Förderung der studentischen Arbeit an der Universität verliehen worden. Professor Dr. Schmidt ist auch Ehrenbürger der Landwirtschaftlichen Hochschule zu Berlin und Vorstandsmitglied der IG -Farbenin»m. ftrie. Seine Erfindung des künstlichen Nebel" b jein Werk „Die industrielle Chemie in ihrer B tung im Weltbild" haben ihn weit über Deutschlands Grenzen hinaus bekannt gemacht.


