Ausgabe 
3.7.1935
 
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»pflege b e- | q tz. Ist also lrbeit, während

Riesige Ueberschwemmungen in China.

!oraussichtlich wird

DVNLOP Reifen

die noch über und

näch- Der-

Verbefserung der Wochenhilfe in der Krankenversicherung.

Berlin, 2. Juli (DNB.) In der nächsten Num- mer des Reichsgesetzblattes wird das von der Reichs- regierung verabschiedete Gesetz über Wochenhilse und Genesendenfürsorge in der Krankenversicherung

herausgefahren. Die beiden Knaben wurden von dem Lieferwagen erfaßt, der über die beiden Jun- aen hinwegging. Beide st a r b e n bald darauf im Krankenhaus an den erlittenen schweren Verletzungen.

Wetterbericht

des Reichswetterdienstes. Ausgabeort Frankfurt.

werden kann.

Aussichten für Donnerstag: Vielfach aufgeheitert und trocken, -tagsüber wieder stärkere Erwärmung, schwache Luftbewegung.

Aussichten für Freitag: Meist heiter und trocken, tagsüber recht warm.

Lufttemperaturen am 2. Juli: mittags 25,2 Grad, abends 19,3 Grad; am 3. Juli: morgens 17,7 Grad. Maximum 25,6 Grad, Minimum 16 Grad. Erd­temperaturen in 10 cm Tiefe am 2. Juli: abends 23,4 Grad; am 3. Juli: morgens 20,5 Grad Celsius. Sonnenscheindauer 4,4 Stunden. Niederschläge 2,2 mm.

OasAusgeboteinesAnersmiteinerIüdin verweigert.

Eine grundsätzlich wichtige Entscheidung des Wetzlarer Amtsgerichts.

Geeignete Arbeitsplätze für gediente Soldaten. Der militärische Fürsorgcdienst.

Die Wehrmacht hat eigene Fürsorge- bi en(t (teilen. Fürsorgeorgane (mb: Die Für- orgeleiter, die Fürsorgereferenten und die Fur- orgeoffiziere. Diese beraten und betreuen die aus- cheidenden Soldaten, damit sie bald in den erstreb­ten Zivilberufen unterkommen. Die Fürsorgedienst- stellen der Wehrmacht sind deshalb im Sinne des Gesetzes über Arbeitsvermittlung ausdrücklich an­erkannt als nicht gewerbsmäßige Einrichtungen zur Arbeitsvermittlung und Berufsberatung außerhalb der Reichsanstalt. , , , v .

Sowweit es sich um Aus scheid ende mit Berechtigungsschein für bevorzugte Arbeitsvermittlung handelt, ist es not­wendig, mit den Landesarbeitsämtern und Arbeits- ämtern zusammenzuarbeiten. Das Ueberleiten dieser Soldaten in geeignete Arbeitsplätze liegt deniemgen Arbeitsämtern ob, die für den künftigen Wohnsitz der ausscheidenden Soldaten (Kurzdienenden) zu- ständia werden. Die Vorbereitungen' dazu, wie: Aufklaren der Soldaten, Feststellen der Berufszuge­hörigkeit nach Berufsgruppen, Ausfullen der Be°

Ein mit 29 Schwestern und Zöglingen des St. Julian-Instituts in Mailand besetztes Pferdefuhr­werk wurde von einem Ausflügler-Autobus ange­fahren. Der Wagen stürzte in einen Straßen- graben, wobei sämtliche Teilnehmer herausgeschleu­dert wurden. Ein Knabe erlag sofort seinen schweren Verletzungen, eine Schwester wurde schwer verletzt, eine andere Schwester und 15 Kinder trugen leichtere Verletzungen davon.

Verkehrsunglück in Augsburg. Zwei Kinder getötet.

In Augsburg ereignete sich ein folgenschwerer V e rt e h rs u n f a l l, bei dem Zwei zehnjährige Gymnasiasten den Tod fanden. Der 30 Jahre alte Kraftwagenführer Alois G r l e ch m a n Stadtbergen fuhr mit seinem^ferkraftwagen durch die Perzheim-Straße. Plötzlich kamen aus einer Seitenstraße die beiden Gymnasiasten Rudolf Mauser und Heinz Stöcker, die gemein f am auf einem Fahrrad saßen, mit großer Geschwindigkeit

Mit dem Luftdruckanstieg über Westeuropa hat sich bei uns die Zufuhr feuchter Meeresluft fortge. fetzt. Sie bedingt trotz Abkühlung Schwüle und noch Auftreten vereinzelter Schauer. Dorausfich ' jetzt wieder absteigende Luftbewegung aufkommen, so daß mit neuer Witterungsbesserung gerechnet

In der Nähe von Hankau wurden durch Hochwasser des Yangtsekiang, die einen nicht fertiggestellten Deich durchbrachen, 300 000 Morgen Land überschwemmt Tausende von Häusern unter Wasser gesetzt, lieber die Zahl der Menschenverluste ist noch nichts bekannt. Eine Brücke in einer der Vorstädte Lankaus wurde fortgerissen. Der Autoverkehr und der Eisenbahn­verkehr ist unterbrochen. Bei Wuhu erreichte der Fluhstand die höchste Marke seit drei Jahren; die Lage ist sehr gefährlich. Die vier Hauptflusse der Provinz Honan sind über 6 Meter gestiegen. Auch in Kwantung und Tschingkiang sind infolge der durch die Regengüsse stark angeschwollenen Flüsse große Ueberschwemmungen ausge­treten. In der Provinz Hopei ist der Kaiser-

Widerspruch. Eine solche Eheschließung kann daher nicht mehr zugelassen werden, und der Standesbeamte hat mit Recht den Erlaß des vom Antragsteller begehrten Aufgebotes abgelehnt. Der Antrag des Antragstellers, den Standesbeam­ten zum Erlaß des begehrten Aufgebotes anzu­weisen, war daher, wie geschehen, abzulehnen.

gelehnt.

In der Begründung führte das Gericht aus: Der Antragsteller, der nach seinen eigenen An­gaben deutschen Blutes ist, unterhält seit dem Jahre 1930 ein Liebesverhältnis mit der Jüdin Martha Mayer aus Osthofen und hat ihr die Ehe versprochen. Am 26. Mai 1935 beantragte er bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Stan­desamt in Hohensolms unter Vorlage der erforderlichen Standesurkunden das Aufgebot zur Eheschließung zwischen ihm und der Martha Mayer. Der Standesbeamte lehnte den Erlaß des beantragten Aufgebotes ab mit der Be­gründung, zur Eheschließung zwischen einem deutschblütigen Manne und einer Jüdin könne er als Nationalsozialist keine Amts- h i l f e l e i st e n.

Der Antragsteller beruft sich darauf, daß die Weigerung des Standesbeamten in den b e - stehenden gesetzlichen Bestimmungen keine Grundlage finde, und hat beantragt, den Standesbeamten anzuweisen, das begehrte Aufgebot zu erlassen.

Es ist richtig, daß die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen die Eheschließung zwischen einem deutschblütigen Manne und einer Jüdin nicht ver­bieten, dieser formalgesetzliche Zu st and vermag aber den Antrag des Antragstellers nicht zu stützen. w ,

Mit der Machtübernahme durch den National­sozialismus in Deutschland sind die Grundlagen der nationalsozialistischen Weltanschauung zugleich die Grundlagen für den völkisch-staat­lichen Neuaufbau des Deutschen Rei­ches geworden. Dieser wird durchgeführt und im Tiefsten getragen aus der Erkenntnis der unlös­lichen naturgesetzlichen Einheit von Rasse, Seele und Recht. Die Wiederbefrei­ung des deutschen Menschen von allen schädigenden Einflüssen artfremder Rassen, die Wiedererstarkung

Berlin, 2. Juli. (DNB.) Das in der sten Nummer des Reichsgesetzblattes zur öffentlichung kommende neue Gesetz in der Kranken­versicherung mildert die Vorschriften der Notverordnung vom 8. Dezember 1931. Hiernach dürfen Krankenkassen, deren Beitrags- satz mehr als 5 v. S). betrug, keine Mehrleistungen gewähren. Zu diesen Mehr­leistungen gehören auch die Fürsorge für Ge­nesende und die Maßnahmen zur D e r h u - tung von Erkrankungen der einzelnen Kassenmitglieder (§ 187, Nr. 2, Nr. 4 der Reichs- Versicherungsordnung). Bei Krankenkassen mit einem Beitragssatz von 5 o. H. handelt es sich oft um Kassen in Großstädten und in Industriegebie­ten, für deren Versicherte gerade diese Lei­st ungen besonders wichtig sind. Der Reichsregierung lag daran, hier helfend einzugrei­fen. Nach dem neuen Gesetz dürfen in Zukunft auch Kassen mit einem Beitragssatz von über 5. v. H. diese Leistungen nach Maßgabe ihrer verfügbaren Mittel gewähren. Selbstoer- stündlich soll hierdurch keine Erhöhung der Beiträge, die eine Neubelastung der Versicher­ten und so eine Senkung ihres Realeinkommens bedeuten würde, eintreten. Es wird jedoch möglich sein, auch innerhalb der jetziaen finanziellen Ge­gebenheiten Mittel für die gesundheitsfürsorgerisch io wichtigen Leistungen freizubekommcn und den Nutzen dieser Leistungen den Versicherten der ge- nannten Kassen zukommen zu lassen.

veröffentlicht werden.

Das Gesetz enthält eine bedeutende Ver­besserung der Vorschriften über Wochenhilse und Familienwochenhilfe. Aus oersicherungstech- ni dien Gründen müssen bestimmte Voraus­setzungen erfüllt sein, wenn die Leistungen der

werbungsbogen durch die Soldaten, Zusenden der Bewerbungsbogen durch die Fürsorgeoffiziere an das nächste Arbeitsamt, sind im Sommer 1934 im Einvernehmen mit dem Herrn Präsidenten der Reichsanstalt für AV. und AD. vereinbart wor- den. Die Fürsorgeorgane müssen also enge Füh­lung mit den zuständigen Dienst stel - len Der Reichsan st alt halten insbesondere die Fürsorgeoff iziere mit den Arbeits­ämtern. Gutes Vorbereiten trägt sehr viel da­zu bei, daß die Ausscheidenden auf die ihren Fä­higkeiten entsprechenden Arbeitsplätze bald durch die Arbeitsämter angesetzt werden. Mit dem Prä­sidenten der Reichsanstalt ist deshalb noch verein­bart worden, daß zum Aufklären und Beraten die­ser Soldaten auch leitende Beamte des nächsten Arbeitsamtes herangezogen werden können.

Genesendenfürsoi-ge in der Krankenversicherung.

hergestellt werden.

Sechs Todesurteile in der Sowjetunion.

Das Militärkolleaium des Obersten Gerichts in Nischni Tagil im Uralgebiet verurteilte sechs Per» jonen zum Tode, darunter den Instrukteur des Stadtsowjets von Nischni Tagil, P e st o w , den das Gericht alsKlassenfeind, mit der Parteimit- gliedskarte in der Tasche", bezeichnete. Die Der- urteilten wurden beschuldigt, zwei sog.Dorfkorre­spondenten", deren Ausgabe es ist, im Sinne des Sowjetregimes vom flachen Lande aus zu berich­ten, getötet zu haben.

Grohfeuer in einem Neuyorker Vergnügungspark.

Durch ein Großfeuer wurden Teile des berühmten Neuyorker VergnügungsparkesPali- fades-Park" am Hudson-Ufer in New Yersey zer- stört Der Schießstand wurde von den Flammen völlig zerstört. Die Gewehrmunition flog in die Luft. Eine Person wurde verwundet. Etwa 2000 Kinder konnten wohlbehalten aus dem jsart geleitet werden.

Die Opfer der Unwetterkatastrophe in Japan. 90 Tote, 130 verletzte.

Heber die furchtbare Unwetter- und Ueder- schwemmungskatastrophe in Japan wurde nunmehr ein amtlicher Bericht ausgegeben. Danach wurden in den 17 Provinzen der Insel Kiuschu und Westjapans 90 Personen getötet unb 130 Der letzt. 1700 Häuser sind ganz oder teilweise zerstört. 192 000 Gebäude wurden überflutet.

Verkehrsunglück in Mailand.

Kanal über feine Ufer getreten.

Drei Millionen Voll im Laboratorium.

21uf Einladung der Siemens-Schuckert-Werke Nürnberg besuchten Vertreter der aefamten deut­schen Presse und Fachpresse die Anlagen der Sie- mens-Schuckert-Werke Nürnberg. Der Besuch galt vornehmlich dem neuen Blitzlaboratorium zur Erzeugung von Spannungen von drei Millionen Volt, wie es im Transformato­renwerk der genannten Gesellschaft errichtetwurde. Diese Anlage dient dazu, durch künstliche Blitze alle Transformatoren einer sicheren Prüfung zu unter­ziehen. Die Vertreter der Presse hatten Gelegen- beit, der Erzeugung eines solchen künstlichen Blitzes von drei Millionen Volt Spannung beizu- wohnen. An diese Vorführung schloß sich ein Gang durch die Anlagen des Werkes an.

meinschaft leben.

Keine Reichsmschüffe mehr für Znstandsetzungsarbeiien.

Berlin, 2. Juli. (DNB.) Der Reichs- und preußische Arbeitsminister weist darauf hin, daß Reichszuschüsse für Jnstandsetzungs- und Ergänzungsarbeiten, sowie für Umbauten nicht mehr gewährt werden. Soweit endgültige B e scheide noch nicht erteilt sind, werden die Antragsteller aufgefordert, die Rechnungen den örtlichen Stellen zwecks Abrechnung und Auszahlung der Reichszuschüsse sofort e in­zureichen, da die Aktion abgeschlossen wird.

Tieichsbischof Müller in Marbura.

Wie schon kurz gemeldet, wird Reichsbischof Müller am Freitag, dem 5. Juli, auf feiner Be- suchsreise durch Westfalen und Kurhessen in Mar­burg eintreffen. Nach einer Mitteilung in der Ober- hessischen Zeitung wird der Reichsbischof 20.30 Uhr in einer Feierstunde in der reformierten Kirche sprechen.

der deutschen Seele und ihre Reinerhaltung für alle Zukunft ist hierbei das unverrückbare höchste Ziel. In dieser völkisch gerichteten Grundhaltung wurzelt das Nechtsdenken und die Rechtsfindung im neuen Deutschland ebenso wie das bereits vor­liegende Gesetzgebungswerk des Dritten Reiches. Hierfür sind unter anderen insbesondere das G e s e tz zur Bereinigung des Berufsbeam­tentums nebst Durchführungsverordnungen, so- wie das R e i ch s e r b h o s g e s e tz, das G e meindeversassungsgesetz und das W e h r-' gesetz die eindeutigsten Bekundungen. Diese grund­legenden Gesetze sind durchdrungen von der Einsicht in die seelisch und körperlich schädigenden Wirkun- gen der Blutsmischung deutschstämmiger Menschen mit Angehörigen artfremder Rassen oder Blutsge­meinschaften, insbesondere mit Juden; sie erstreben folgerichtig das Ziel, die durch Rassemischung einge- tretene Entartung des deutschen Volkes nach allen Richtungen hin zu sichern. Diesem auf allen Gebie­ten der Gesetzgebung wie auch in dem gesamten | amtlichen und halbamtlichen Schrifttum des Staates und der NSDAP, zu Tage tretenden Streben wäre es ein Schlag ins Gesicht, wollte der nationalsozia­listische Staat gleichzeitig weiterhin Ehen zwischen Deutschblütigen und Juden zulassen.

Der Einwand, daß trotz alledem solche Misch­ehen bisher gesetzlich noch nicht ver­boten seien, schlägt nicht durch. Dieser Einwand entspringt typisch jüdisch - liberalistischem Moral­und Rechtsdenken; letzteres hatte mit dem Grund­satz:Was nicht verboten ist, ist erlaubt", deutsches Recht und deutsche Sitte bereits fast völlig instinkt- los und wurzellocker gemacht. Nationalsozialistische d. i. arteigene Rechtsanschauung hat dem­gegenüber wieder das artmäßige Gesetz des Sollens aufgerichtet als Anforderung an jeden Einzelnen: feine innere Haltung und äußere

. Lebensführung allein a u f das ©of) Meines : Volkes auszurichten und dessen Belangen sich unterzuordnen. Dieser Satz ist bindendes, ael- : tendes Recht des Dritten Reiches und, wie oben bargelegt, bereits in grundlegenden Gesetzen ein«

. heutig zum Ausdruck gekommen. Mit diesem Rechts- - satz steht die Eheschließung eines deutschblütigen » Mannes mit einer Jüdin in unlösbarem

LPD. Frankfurt a. M., 1. Juli. Das Wetz- larer Amtsgericht hat, wie dasFrankfurter Volksblatt" berichtet, auf die Klage eines Ariers hin, dem der zuständige Standesbeamte das Auf­gebot mit einer Jüdin verweigerte, das nach­stehende Urteil gefällt, das Beachtung in allen Kreisen verdient:

Der Antrag des Karl Gelzenleuchter in Mudersbach, Kreis Wetzlar, den Standesbeamten in Hohensolms anzuweisen, das von dem Antrag­steller bei dem Standesamt Hohensolms beantragte Aufgebot zur Schließung der Ehe zwischen dem Antragsteller und der Jüdin Martha Mayer aus Osthofen, Kreis Worms, zu erlassen, wird a b -

Kunst und Wissenschaft.

Zum 60. Geburtstag des Chirurgen Geh. Rat Sauerbruch.

Am 3. Juli begeht einer der berühmtesten beut- schon Aerzte, Geh. Rat Professor Dr. Ferdinand Sauerbruch, Direktor der Chirurgischen Klinik an der Charite in Berlin, seinen 60. Ge­burtstag. Sauerbruch, geboren am 3. Juli 1875 in Elberfeld, habilitierte sich 1905 in Breslau, ar­beitete unter Friedrich in Greifswald, kam 1907 nach Marburg, wurde 1911 nach Zürich als Ordi­narius auf den Lehrstuhl von Krönlein berufen von dort 1913 nach Halle, 1915 nach München als Nach- folger von v. Angerer. 1928 kam er an die Berliner Charite auf den durch Hildebrandts Abgang erle­digten Lehrstuhl der Chirurgie. Sauerbruch gehört zu den hervorragenden Aerzten, die durch die Auf­findung neuer Möglichkeiten und Operationsmetho­den wahrhaft bahnbrechende Wirkungen erzielten. Besonders auf dem Gebiete der Lungen- und Brust­raumchirurgie hat Sauerbrüch erstaunliche Erfolge erzielt. Eine segensreiche Erfindung sinnreich kon­struierter Armprothesen für Kriegsoerstümmelte hat seinen Namen weit über die Grenzen Deutschlands getragen. 1931 erhielt Sauerbruch vom englischen König den Betrag von einer Million Mark zur Aus­gestaltung der Berliner Kliniken. Diese Spende war Des Königs Dank für Sauerbruch, der ihn, wäh- rend feiner lebensgefährlichen Krankheit 1929, durch eine schwierige Operation wieder der Gesundung zu­geführt hatte.

Der Führer und Reichskanzler hat an Professor Sauerbruch am Dienstag folgendes Glückwunschtelegramm gerichtet:In herzlichem Gedenken spreche ich Ihnen zu Ihrem morgigen 60. Geburtstag meine besten Wünsche für Ihr persönliches Wohlergehen und für Ihre weitere Arbeit im Dienste leidender Menschheit aus.

Mit deutschem Gruß Adolf Hitler."

der Niederkunst mindestens sechs Monate hindurch gegen Krankheit versichert gewesen sein. Bei den von der Arbeitslosigkeit betroffenen Volksgenossen, die nach Ausscheiden aus der Arbeitslosenversiche- rung von der öffentlichen Fürsorge betreut werden, ist in vielen Fällen die Versicherung gegen Krank­heit nicht aufrecht erhalten worden. Ent­steht dann kurz nach dem Wiedereintritt in die Arbeit ein Wochenhilfefall, so besteht u. U. noch kein Anspruch auf die Leistungen der Krankenver- icherung, weil die Anwartschaftszeiten wegen der Interbrechung der Versicherung nicht mehr erfüllt ind. . Das Wochenhilfegesetz beseitigt diese Härte. Nach ihm bleibt der Zeitraum, in dem ein Ver­sicherter von der Wohlfahrtspflege be­treut worden ist, außer Ansatz. Ist also jenjanb etwa seit vier Monaten in Arbeit, während er vorher zwei Jahre von der öffentlichen Fürsorge betreut wurde und vorher als Leistungsempfänger aus der Arbeitslosenversicherung und davor als Beschäftigter gegen Krankheit versichert war, so scheiden für die Ein- bzw. Zweijahresfrist der Reichsversicherungsordnung die zwei Jahre, in denen der Versicherte Fürsoraelei st ungen bezogen hat, völlig aus. Die Anwartschaftszeit ist dadurch erfüllt. Dies gilt auch für Ehefrauen sowie solche Tochter, Sties- und Pflegetöchter der Versicherten, welche mit diesen in häuslicher Ge-

Weiterflug nach Bathurst gestartet. Die durch die Außenlandung verlorene Zeit dürfte zum größten Teil auf der Strecke BathurstLas Palmas-Se. villaStuttgart wieder aufgeholt werden. Der Zwischenfall desTornado" beweist, wie gut ge­fiebert der Transozean-Luftpostbienst der Deutschen Lufthansa ist, denn dank der vorbildlichen Funk- ausrüftung und des Zusammenwirkens der Flug- stützpunkte in diesem Falle auch desGrafen Zeppelin" befanden sich Flugboot und Besatzung keinen Augenblick in Gefahr. Es hat sich auch er­neut gezeigt, daß der in diesem Dienst verwandte Flugboottyp durchaus hochseefähig ist.

Orkan auf dem weißen Meere. Bisher 20 Todesopfer.

Auf dem Weißen Meer und der Halbinsel Kola wütet nach einer Meldung aus Murmansk ein schwerer Orkan. Die Wracks von drei Fischer- boten wurden ans Land gespült. Die Besatzung ist umgekommen. Mehrere weitere Fischerboote, die vom Sturm in der offenen See überrascht wur­den, sind verschollen. Man fürchtet, daß auch sie verloren sind. Zwei große Motorboote wurden von einem Schlevper, der zur Hilfeleistung ausgesandt wurde, kieloben treibend hn Weihen Meer aufgefunden. Auch die Besatzung dieser beiden Boote ist ums Leben gekommen. Die Zahl der Todesovfer wird bisher mit mindestens 20 angegeben, doch dürste mit einer Erhöhung dieser Zahl zu rechnen fein.

Wirbelstürme über Rorddakola.

Don verheerenden Wir del stürmen wurde der nordwestliche Teil des amerikanischen Staates Norddakota heimgesucht. Mer Personen kamen da­bei ums Leben. Die Zahl her Verletzten soll sehr groß Jein. Der durch die Wirbelstürme angerichtete Sachschaden ist sehr beträchtlich.

Schweres Schiffsunglück in Japan.

118 Todesopfer.

Der japanische AusflugsdampferMidori Maru" ist in der japanischen Jnlandssee mit dem Fracht­dampferSenzan Maru" zusammenge stoßen und kurz daraus gesunken. Nach den bisher vor­liegenden Meldungen sind dabei 118 Personen ums Leben gekommen.

Aufsehenerregender Bankraub im Staate Reuyork.

Die Zweigstelle der Merchants Nationalbank in dem Städtchen Dunkirk im Staate Neuyork wurde von sechs mit zwei Maschinengewehren bewaffneten Banditen überfallen, die 20000 Dollar raubten und unerkannt entkommen konnten. Der Bankraub hat trotz der geringen Höhe der erbeuteten Summe großes Aufsehen erregt, weil die Räuber, ehe sie die Bank betraten, die Straße vor dem Ge­bäude mit ihren Maschinengewehren von Passanten säuberten.

kommunistische Demonstration in Kanada.

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Verantwortlich für Politik: Dr. Friedrich W. Lange, für Feuilleton: Dr Hans Ibnnoi lur Den übrigen Teil i. V.: H. L. Neuner. Anzeigenleiter: Hans Beck, oerantroortlid) für Den Jnhon d , Anzeigen Ihcuöcr Kümmel. DA. V. 35: 10151. Druck und Verlag: Brühl iche Umoerüiäts Buch- rnd öieinörurferei R. Lange, K -G , sämtlich in Gießen.

Monatsbezugsprets RM 2,05 einschließlick 25 Pf. Zustellgebühr, mit her Illustrierten 15 Pf. mehr. WodchenhllsV'gewahrt werden sollen. Die' Versicherte Einzeloerkaufspreis: 10 Pf und Samstags 15 Pf-, muß in den letzten zwei Jahren vor der Niederkunft s mit der Illustrierten 5 Pf mehr ..... mindestens zehn Monate und im letzten Jahr vor Zur Zelt ist Preisliste Nr. 2 vom 2. Juli 1934 gültig.

In Regina im Staate Sasketschewan (Kanada) kam es zu schweren Zusammen st ößen zwi­schen her Polizei und Kommunisten. Dreitausend streikende Arbeiter hatten ihr Arbeitslager in Bri- tisch-Kolumbien verlassen und wollten in der Haupt­stadt Ottawa demonstrieren. Sie haben bereits die Reise nach Ottawa angetreten und waren bis nach Regina, einem rund 1000 Kilometer von Britisch- Kolumbien entfernten Eisenbahnknotenpunkt gekom­men. Dort gingen die Polizisten zu Pferde und zu Fuß gegen die Demonstranten vor. Die Demon­stranten leisteten Widerstand und bewarfen die Polizei mit Steinbrocken und anderen Wurfgeschos­sen. Ein Polizeihauptmann wurde von der Menge ergriffen und mit Stöcken zu Tode geprügelt; 50 weitere Personen wurden verletzt. Die be­rittenen Schutzleute zerstreuten schließlich die De­monstranten und nahmen zahlreiche Verhaftungen vor. Die Ruhe und Ordnung konnte später wieder-