Ausgabe 
3.4.1935
 
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Eichener Anzeiger (General-Anzeiger für Sbechchen)

MMwech.Z. April M5

Die Vereinheitlichung der Rechtspflege.

Festakt in der Staatsoper in Gegenwart des Führers und Reichskanzlers.

Berlin, 2. April. (DNB.) Der entscheidende Schritt, den die nationalsozialistische Regierung durch die Uebernahme der gesamten Rechtspflege auf das Reich auf dem Wege zum deutschen Ein­heitsstaat getan hat, wurde am Dienstagnachmittag durch einen großen Staatsakt im Staatlichen Opernhaus begangen, An diesem bedeutungsvollen Feiertag der Justiz hatten sämtliche Justiz- behörden Deutschlands Flaggenschmuck a n g e le g t. Aus dem ganzen Reich waren die Juristen nach Berlin gekommen, um an der Kund­gebung teilzunehmen. Um 14 Uhr versammelten sich im Borhofe der Universität die Abord­nungen der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Urkundebeamten und Hochschullehrer in ihren fär­bigen Amtstrachten, um in feierlichem Zuge über den Kaifer-^Franz-Joseph-Platz zur Staats- o p e r zu gehen.

Der große Raum der Staatsoper bot ein noch nie geschautes Bild. Auf der mit den Fahnen des Reiches, mit Blumen und Lorbeerbäumen ge­schmückten Bühne nahmen in halbkreisförmig an­geordneter, dreifacher Sitzreihe die Höch st en richterlichen Beamten Deutschlands mit dem Präsidenten des Reichsgerichtes an der Spitze Platz. Eingerahmt wurde die Bühne durch die Hakenkreuzfahnen der Justizfach- schäften. Das ganze Parkett war von Trägern der roten und schwarzen Amtsroben angefüllt. In den Logen und den vier Rängen hatten die Ver­treter der Reichs- unb Landesoehörden, der hohen Parteistellen, der SA., der SS., des Arbeitsdienstes, der Wehrmacht und Polizei Platz gefunden. Die große Mittelloge war für den Führer und die Reichsregierung freigehalten. Mit erhobenem rechten Arm begrüßte die Festversammlung den Führer und Reichskanzler bei seinem Er­scheinen. Mit bem Führer nahmen in der großen Loge u. a. Platz: Ministerpräsident Görinu, die Reichsmini st er und Staatssekretäre. SDlon sah weiter zahlreiche Reichsstatthalter, Gauleiter und Staatsminister, Korpsführer Hühnlein, Gene­ralinspektor Todt, den Sonderbeauftragten von Ribbentrop, General der Landespolizei Da- l u e g e, Generaldirektor Dorpmüller.

Die weihevollen Klänge der Akademischen Fest­ouvertüre von Brahms leiteten die festliche Stunde ein. Die Reihen der Ansprachen eröffnete

Ministerpräsident Göring, der mit der Feststellung begann, daß die national­sozialistische Regierung auf dem Gebiete der Er­neuerung des Reiches das Hauptziel des Führers erreicht habe. Zum ersten Male seit Jahrhunderten sei die einheitliche Reichsgewalt über alle deutschen Gaue auf­gerichtet und rechtlich verankert. Auch die nun­mehr vollzogene Vereinheitlichung des deutschen Rechtswesens sei ein staatspolitisches Ereignis von geschichtlicher Bedeutung. Erst der na­tionalsozialistische Staat habe dieses Problem prak­tisch sofort in Angriff genommen und in kurzer Zeit zum entscheidenden Erfolg geführt.

Göring gedachte der besonderen Verdienste des ersten nationalsozialistischen preußischen Justiz­ministers K e r r l und hob hervor, wie viele der Anregungen Kerrls verwirklicht worden seien, so z. B. die Abschaffung der Gerichtsferien, die Neu­ordnung des Strafvollzuges und die Errichtung der Gemeinschaftslager der Referendare. Mit der Aenderung der Form allein fei es nicht getan. Hinzutreten müsse eine Erneuerung des die Form füllenden Inhaltes in natio­nalsozialistischem Sinne, damit die Rechtsprechung jedem einzelnen Volksgenossen ver­ständlich sei. Grundlage und Ausgangspunkt der hierauf gerichteten Bemühungen müsse die im na- tionalsozialistischen Staat selbstverständliche Fest- stellung sein, daß Recht und Rechtspflege aus­schließlich der Volksgemeinschaft und ihrer Erhaltung zu dienen haben. Mit aller Deutlichkeit wolle er feststellen: so unerbittlich der national­sozialistische Staat gegen den inneren Staats- und Volksfeind, gegen Hoch- und Landesverräter ein- schrrite, so sehr verabscheue er jeden Terror und jede Willkür in der Recht­sprechung. Niemals werde im neuen Staat ein Urteil möglich sein, durch das aufrechte Männer, die der Stimme ihres Blutes treu blieben und bestehende internationale Rechtsabmachungen in nichts verletzt haben, zu drakonischen Strafen verurteilt werden.

Der nationalsozialistische Staat i st und bleibt ein Rechts st aa t". Er verdiene diesen Titel im Hinblick darauf, daß sein Recht und seine Gesetze in der Gemeinschaft des Volkes begründet seien, daß jeder einzelne Volksgenosse die Gewiß­heit habe, daß sein Anspruch auf Gerechtigkeit er­füllt werde, daß schließlich jedem Volksgenossen, der seine Pflicht gegen die Gemeinschaft tue und der am Aufbau des Staates mitarbeite, Lebensraum, Le­benssicherheit und Lebensfreiheit gewährleistet sei. Die neue Vorstellung vom Recht werde aber nur dann im Volke durchdringen, wenn jeder ein­zelne Richter sich von ihr beherrschen lasse. Im Dritten Reich sei der Richter Verkün­der der im ganzen deutschen Volk verwurzelten Ueberzeugung vom richtigen Recht, das von der na­tionalsozialistischen Weltanschauung und insbeson­dere vom Führer des Volkes Adolf Hitler repräsen­tiert werde. Der Ministerpräsident schloß mit einem herzlichen Dank an den Reichsjustizminister Gürt- n e r und seine Mitarbeiter, die im Auftrage des Führers die letzte Hand an die Vereinheitlichung der Rechtspflege gelegt hätten.

Mchsjustizminister Dr. Güttner erinnerte dann daran, daß die Frage der Reichs­justiz so alt sei wie das Deutsche Reich selbst. Je zerfahrener die Machtverteilung und je verworre­ner die Rechtszustände im Deutschen Reich im Laufe der Jahrhunderte waren, um so größer sei jeweils die Sehnsucht des Volkes nach einer starken Reichsgewalt als Hüterin des Rechtes gewesen. Auch das Reich Bismarcks habe sich mit der grage der Reichsjustiz oft beschäftigt. Jedoch sei die Zeit damals noch nicht reif gewesen, da es innerhalb des Reiches zahlreiche selbständige souveräne Staatsgewalten gegeben habe. Aus dem­selben Grunde seien auch alle Versuche gescheitert, die nach 1919 zur Schaffung einer Reichsjustiz unternommen wurden. Erst mit dem Tage, an dem btt NatlorraHtztaUsmus, der von Anfang au die

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Auf unserem Bilde sieht man links den Ministerpräsidenten Göring während seiner Festrede in der Staatsoper; rings um ihn sitzen die Vertreter der Justizbehörden. Auf dem rechten Bilde sieht man in der Ehren löge von links nach rechts in der ersten Reihe: Reichsfinanzminister Graf von Schwerin-Krosigk, Reichsinnenminister Dr. Frick, Ministerpräsident Göring, den FührerundReichskanzler, Reichsjustizmini­ster Dr. G ü r t n e r, Reichsverkehrsminister Freiherr von Elz-Rübenach, Reichsarbeitsminister S e l d t e. Zweite Reihe: Zweiter von links: Reichswehrminister von Blomberg, SA.-Obergruppenführer Brückner, Reichsernährungsminister Walter Darre, Reichspressechef der NSDAP. Dr. Dietrich, Staatssekretär Dr. Funk, Staatssekretär Dr. Lammers.

Reichseinheit gefordert habe, den Kampf um die Macht siegreich bestanden habe, sei die Frage der Reichseinheit und damit der Reichsjustiz p o - litisch entschieden gewesen. Diese Entschei­dung sei nicht ein Gewaltdiktat der Führung, son­dern der Ausdruck des Willens des Volkes. Daß die Reichsjustiz in der Zeit von weniger als einem Jahr aufgebaut werden konnte, sei vor allem dem Entschluß des Führers zu verdanken, der am 16. Mai 1934 auf Vorschlag des preußischen Ministerpräsidenten die Reichs- und preußische Justizverwaltung in einer Hand vereinigt hat. Die einfache und einheitliche Organisation der Justizbehörden im ganzen Reich biete die sichere Gewähr, den Willen des Führers auf geruden und ungebrochenen Linien bis zur äußersten Behörde erkennbar zu machen und durchzusetzen. Der Wirkungskreis der Beamten sei nicht mehr beengt durch die Grenzen der Län­der. Der Aufbau der Reichsjustiz sei vollendet. Da­mit sei eine Aufgabe erfüllt, die der Führer gestellt habe. Die andere größere Aufgabe sei die Er­neuerung des deutschen Rechts. Hier seien zwar in Teilausschnitten vorbildliche und wich­tige Forderungen bis jetzt verwirklicht worden. Die gesamte Erneuerung des Rechts aber werde lange Zeit und viele Arbeit beanspruchen. Mit einem Dank an den Führer, der dem deutschen Volk die Rechtseinheit gegeben hat, sowie mit Dankesworten an Ministerpräsident Göring und alle übrigen Stellen, die an der großen Aufgabe mitgewirkt haben, schloß der Reichsjustizminister seine Ansprache.

Aeichsinnenmimster Dr.Friü

gab zunächst einen kurzen Ueberblick über die poli­tischen Zustände, die der Nationalsozialismus bei der Uebernahme der Macht vorgefunden hat und erinnerte daran, daß es in einer unverhältnismäßig kurzen Zeitspanne gelungen sei, die schlimmsten Mängel zu beheben. Sodann zählte der Neichs- innenminister die. einzelnen wichtigen Gesetze auf, die die Reichsreform vorbereitet und weitergetrie­ben habe. Hier nannte er vor allem das am ersten Jahrestag der nationalsozialistischen Revolution er­gangene Gesetz über den Neuaufbau des Reiches, das einen vielhundertjährigen Traum der Deutschen erfüllt habe und den Abschluß einer tausendjährigen Entwicklung darstelle. Deutschland sei ein E i n h e i t s r e i ch geworden. Die letzten bundesstaatlichen Erscheinungsformen seien durch Aufhebung des Reichsrates und durch Schaffung einer einheitlichen Reichsangehörigkeit beseitigt. Der Dualismus zwischen dem Reich und Preußen sei durch die Herstellung von Personalunionen und spä­ter von Realunionen zwischen den entsprechenden Ministerien des Reiches und Preußens verschwun­den. Unter den gesetzgeberischen, den Neuaufbau des Reiches berührenden Maßnahmen stehe die U e b e r- leitung derRechtspflege auf dasReich im Vordergrund. Es fei kein Zufall, daß die Justiz die e r st e große bisherige Landesverwaltung sei, die im Zuge des Reichsneubaues ins Reich über­führt wird. Bei der Justiz handele es sich um einen im wesentlichen schon lange durch das Gerichts­verfassungsgesetz feststehenden, in sich ge­schlossenen Kreis von selbständigen Behörden mit in der Hauptsache reichsrechtlich bestimmten Geschäftsaufgaben. Wesentlich anders lägen die Ver­hältnisse bei der Verwaltung als dem Inbe­griff der gesamten staatlichen Tätigkeit, soweit sie nichtJustiz" sei. Hier sei es eine der wichtigsten Aufgaben des Nationalsozialismus, die verlorenge­gangene Einheit soweit wie möglich wieder herzu­stellen. Der erste Schritt in dieser Richtung ist mit der Zweiten Neuaufbauverordnung und dem neuen Reichs st atthaltergesetz getan; beide gestal­ten in Preußen den Oberpräsidenten und in den übrigen Ländern den Reichsstatthalter zu einer einheitlichen Verwaltungsinstanz um und statten sie mit umfassenden Befugnissen gegen­über allen Zweigen der Verwaltung aus. Dis wei­teren Schritte werden nach Klärung der Zuständig- teötsfragen der ReichLMtralbehörLea die Herstellung

der Uebereinftimmun^ der Landesministerien oder Landesministerialabteilungen mit den entsprechenden Reichsministerien und die allmähliche Zusam­menfassung dieser gleichgerichteten und geord­neten Länderministerien unter den 9t e i d) s ft a 11 = Hallern sein müssen.

Nebenher wird die Schaffung eines ein­heitlichen V e r w a l 1 u n g s a p p a r a 1 e s , d. h. eines einheitlichen Rechtsmittelzuges laufen müssen. So muß ein in allen Ländern überein­stimmender Verwaltungsapparal geschaffen werden, dessen sich die einzelnen Reichsressorts zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen können.

Neben diesen organisatorischen Maßnahmen muß auf die Bedeutung der Vereinheitlichung des materiellen Rechts im Reiche hin- gewiefen werden. Die Vereinheitlichung des Rechts ist auf dem Gebiet der Justiz am weitesten vor­

geschritten, auf dem schwierigeren und verschiedener gearteten Gebiet der Verwaltung ist sie im vollen Fluh. Das bunte Vielerlei des Landesrechts ist in der jüngsten Zeit auch hier vielfach reichseinheil- licher Regelung gewichen. Unter diesen Voraus­setzungen wird schließlich auch die allgemeine und die innere Verwaltung nach dem Muster der Justiz­verwaltung geschlossen auf das Reich übergeführl werden können. Zum Schluß wird das große Werk der Reichsreform gekrönt werden durch die territoriale Neugliederung des Reichs. So wird der begonnene Reichsneu­bau in zäher, unermüdlicher Arbeit organisch werden und wachsen; Baustein wird auf Baustein gefügt werden, bis endlich das Gebäude des Dritten Reiches, gegründet auf die biologischen Grundgesetze und gefügt in die naturgewachsene Wurzel deutscher Art und deutschen Wesens, fertig dafleht.

Volksheer und Arbeiter im neuen Reich.

Rudolf Heß spricht zu den Vertrauensratswahlen.

M ü n ch e n, 2. April. (DNB.) Anläßlich der Rede des Stellvertreters des Führers hatte das Reichs ba hna us besserungswerk Mün- chen-Freimann reichen Flaggenschmuck ange­legt. In der großen Lokomotivhalle hatten rund 5 3 0 0 Mann der Reichs bahn betriebe Freimann und Neuabing und der Bahnbetriebs­werke München-Hauptbahnhof Aufstellung genom­men. Anwesend waren u. a. der Reichsorganisations­leiter Dr. Ley mit feinem Stabe, der Treuhänder der Arbeit Kurl Frei, der stellvertretende Gau­leiter Nippold und Reichsbahnpräsident Goll- w i tz e r. Um 11 Uhr vereinigten sich die Preß­lufthämmer, die Bohrer und das Sirenengeheul zu einer gewaltigen Symphonie der Arbeit. Unter den Klängen des Badenweiler Marsches traf, von der Arbeiterschaft stürmisch begrüßt, der Stellver­treter des Führers Rudolf Heß in der gewaltigen Halle ein und wurde zur Schiebebühne geleitet. Der Betriebszellenobmann Victor Rath- 9 e b e r meldete die angetretene Arbeiterschaft, und nach kurzer Begrüßung durch den Betriebsführer, Werkleiter Schäfer, nahm Rudolf Heß das Wort. Seine Ausführungen wurden wiederholt von stürmischem Beifall unterbrochen, der sich nach dem dreifachen Sieg-Heil auf den Führer zu einem wahren Jubelsturm steigerte. Unter den Klängen des LiedesBrüder in Zechen und Gru­ben" verließ der Stellvertreter des Führers die Halle und begab sich mit dem Reichsorganisations- leiler Dr. Ley und anderen Herren in die Kantine, wo iie an einem gemeinsamen Essen mit der Arbeiterschaft teilnahmen.

Die Rede des Stellvertreters des Führers.

In feiner Ansprache an >die deutschen Arbeiter, die er über alle deutschen Sender hielt, betonte Rudolf Heß, daß der äußere Anlaß zu seiner Ansprache die demnächst in ganz Deutschland statt­findende Vertrauensratswahl sei, der in­nere Anlaß der langgehegte Wunsch sei, zu deutschen Handarbeitern zu sprechen, von denen so viele an der Front des Weltkrieges zu seinen besten Kameraden gehört hätten. Gerade Handarbeiter seien es auch gewesen, die in der Gemeinschaft der nationalsozialistischen Bewegung als Soldaten einer neuen Idee zusamm enge standen hätten. Er wende sich aber nicht etwa an einen Stand oder eine Klasse für sich, sondern an die Gemeinschaft der Schaffenden in den Betrieben, die zum Ge­meinschaftsempfang beieinander ständen, wie sie an den Stätten der Produktton zueinander gehörten.

Die bevorstehende Wahl sei keine Wahl im früheren Sinne, vielmehr sollen Männer zur Rege­lung auftauchender Probleme innerhalb der Be­triebs bestimmt rvsrdeu, dis baa tieiiHaueu

ihrer Arbeilskarneraden hätten. Der na» lionalsozialistifche Staat habe versprochen, das Ar­beitslosenelend zu mildern und dieses Versprechen wurde erfüllt. Und noch ein ganz großes Ver­sprechen des Nationalsozialismus wurde erfüllt: Das Versprechen, den deutschen Arbeiter a l s gleichwertigen Volksgenossen in die Volksgemeinschaft einzugliedern. Niemand kann heute mehr bestreiten, daß der Handarbeiter sich im nationalsozialistischen Staat absolut gleichwertig fühlt und in den Augen aller seiner Volksgenossen gleichwertig ist.

Gerade dank der Tatsache, daß insbesondere auch der deutsche Arbeiter ihm folgte, vermochte Adolf Hitler Deutschland wieder f r ei zu machen. Denn seine Erklärung dec Wiedereinführung der allgemei­nen Wehrpflicht, von der die Welt weiß, daß hinter ihr heute bereits eine Wacht: eine entsprechende Zahl von Soldaten in Waffen steht eine Erklärung, die sich über wesent­liche Bestimmungen des von den anderen ge­brochenen Versailler Vertrages hinwegseht, ist gleichbedeutend mit der Proklamation der deut­schen Freiheit und Unabhängigkeit. Seit dem 16. Wärz 1935 find wir wieder ein freies Volk, von dem die Welt weiß, daß seine Freiheit nicht mehr angetastet werden kann, ohne daß es sich dagegen leidenschaftlich zur

Wehr seht.

Der Wiederaufbau des Heeres ist nicht nur eine moralische, er ist auch eine durchaus materielle Angelegenheit. Denn auch die materiellen Güter eines Volkes, die Wirtschaft, welche die Güter her- oorbringt, bedürfen des Schutzes. Wir haben es alle erlebt, welches die Folgen waren, aly wir uns nach dem Zusammenbruch 1918 nicht mehr wehren konnten gegen die Erpressungen anderer Völker. Es waren die Produkte der Ar­beit unseres Volkes, es waren die Güler, die das Volk selbst nur zu gut hätte gebrauchen können, die es zwangsweise abliefern mußte. Ab­gesehen vom Schutz, den die neuerftanbene Wehr­macht bedeutet, Hal ihr Wiederaufbau große direkte und indirekte Wirkungen im Gefolge. Das Her­ausziehen der Jahrgänge von Jungen schafft Ar­beitsplätze für Aeltere. Die Herstellung der Waf­fen für die neue Armee gibt weiteren deutschen Volksgenossen in großer Zahl Arbeit und Brot. Insgesamt kann die deutsche Wirtschaft wie die Volkswirtschaft aller großen Nationen wieder m i t einer Armee und ihrem Bedarf rech- n e n. Die deutsche Wirtschaft gleicht sich auch hierin wieder mehr den Wirtschaften der anderen Völker an und dies kann nur der Wirtschafls» gejmidung der Welt dienlich jeiu. »Ich weiß» daß