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Eichener Anzeiger (General-Anzeiger für Sbechchen)
MMwech.Z. April M5
Die Vereinheitlichung der Rechtspflege.
Festakt in der Staatsoper in Gegenwart des Führers und Reichskanzlers.
Berlin, 2. April. (DNB.) Der entscheidende Schritt, den die nationalsozialistische Regierung durch die Uebernahme der gesamten Rechtspflege auf das Reich auf dem Wege zum deutschen Einheitsstaat getan hat, wurde am Dienstagnachmittag durch einen großen Staatsakt im Staatlichen Opernhaus begangen, An diesem bedeutungsvollen Feiertag der Justiz hatten sämtliche Justiz- behörden Deutschlands Flaggenschmuck a n g e le g t. Aus dem ganzen Reich waren die Juristen nach Berlin gekommen, um an der Kundgebung teilzunehmen. Um 14 Uhr versammelten sich im Borhofe der Universität die Abordnungen der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Urkundebeamten und Hochschullehrer in ihren färbigen Amtstrachten, um in feierlichem Zuge über den Kaifer-^Franz-Joseph-Platz zur Staats- o p e r zu gehen.
Der große Raum der Staatsoper bot ein noch nie geschautes Bild. Auf der mit den Fahnen des Reiches, mit Blumen und Lorbeerbäumen geschmückten Bühne nahmen in halbkreisförmig angeordneter, dreifacher Sitzreihe die Höch st en richterlichen Beamten Deutschlands mit dem Präsidenten des Reichsgerichtes an der Spitze Platz. Eingerahmt wurde die Bühne durch die Hakenkreuzfahnen der Justizfach- schäften. Das ganze Parkett war von Trägern der roten und schwarzen Amtsroben angefüllt. In den Logen und den vier Rängen hatten die Vertreter der Reichs- unb Landesoehörden, der hohen Parteistellen, der SA., der SS., des Arbeitsdienstes, der Wehrmacht und Polizei Platz gefunden. Die große Mittelloge war für den Führer und die Reichsregierung freigehalten. Mit erhobenem rechten Arm begrüßte die Festversammlung den Führer und Reichskanzler bei seinem Erscheinen. Mit bem Führer nahmen in der großen Loge u. a. Platz: Ministerpräsident Görinu, die Reichsmini st er und Staatssekretäre. SDlon sah weiter zahlreiche Reichsstatthalter, Gauleiter und Staatsminister, Korpsführer Hühnlein, Generalinspektor Todt, den Sonderbeauftragten von Ribbentrop, General der Landespolizei Da- l u e g e, Generaldirektor Dorpmüller.
Die weihevollen Klänge der Akademischen Festouvertüre von Brahms leiteten die festliche Stunde ein. Die Reihen der Ansprachen eröffnete
Ministerpräsident Göring, der mit der Feststellung begann, daß die nationalsozialistische Regierung auf dem Gebiete der Erneuerung des Reiches das Hauptziel des Führers erreicht habe. Zum ersten Male seit Jahrhunderten sei die einheitliche Reichsgewalt über alle deutschen Gaue aufgerichtet und rechtlich verankert. Auch die nunmehr vollzogene Vereinheitlichung des deutschen Rechtswesens sei ein staatspolitisches Ereignis von geschichtlicher Bedeutung. Erst der nationalsozialistische Staat habe dieses Problem praktisch sofort in Angriff genommen und in kurzer Zeit zum entscheidenden Erfolg geführt.
Göring gedachte der besonderen Verdienste des ersten nationalsozialistischen preußischen Justizministers K e r r l und hob hervor, wie viele der Anregungen Kerrls verwirklicht worden seien, so z. B. die Abschaffung der Gerichtsferien, die Neuordnung des Strafvollzuges und die Errichtung der Gemeinschaftslager der Referendare. Mit der Aenderung der Form allein fei es nicht getan. Hinzutreten müsse eine Erneuerung des die Form füllenden Inhaltes in nationalsozialistischem Sinne, damit die Rechtsprechung jedem einzelnen Volksgenossen verständlich sei. Grundlage und Ausgangspunkt der hierauf gerichteten Bemühungen müsse die im na- • tionalsozialistischen Staat selbstverständliche Fest- ■ stellung sein, daß Recht und Rechtspflege ausschließlich der Volksgemeinschaft und ihrer Erhaltung zu dienen haben. Mit aller Deutlichkeit wolle er feststellen: so unerbittlich der nationalsozialistische Staat gegen den inneren Staats- und Volksfeind, gegen Hoch- und Landesverräter ein- schrrite, so sehr verabscheue er jeden Terror und jede Willkür in der Rechtsprechung. Niemals werde im neuen Staat ein Urteil möglich sein, durch das aufrechte Männer, die der Stimme ihres Blutes treu blieben und bestehende internationale Rechtsabmachungen in nichts verletzt haben, zu drakonischen Strafen verurteilt werden.
„Der nationalsozialistische Staat i st und bleibt ein Rechts st aa t". Er verdiene diesen Titel im Hinblick darauf, daß sein Recht und seine Gesetze in der Gemeinschaft des Volkes begründet seien, daß jeder einzelne Volksgenosse die Gewißheit habe, daß sein Anspruch auf Gerechtigkeit erfüllt werde, daß schließlich jedem Volksgenossen, der seine Pflicht gegen die Gemeinschaft tue und der am Aufbau des Staates mitarbeite, Lebensraum, Lebenssicherheit und Lebensfreiheit gewährleistet sei. Die neue Vorstellung vom Recht werde aber nur dann im Volke durchdringen, wenn jeder einzelne Richter sich von ihr beherrschen lasse. Im Dritten Reich sei der Richter Verkünder der im ganzen deutschen Volk verwurzelten Ueberzeugung vom richtigen Recht, das von der nationalsozialistischen Weltanschauung und insbesondere vom Führer des Volkes Adolf Hitler repräsentiert werde. Der Ministerpräsident schloß mit einem herzlichen Dank an den Reichsjustizminister Gürt- n e r und seine Mitarbeiter, die im Auftrage des Führers die letzte Hand an die Vereinheitlichung der Rechtspflege gelegt hätten.
Mchsjustizminister Dr. Güttner erinnerte dann daran, daß die Frage der Reichsjustiz so alt sei wie das Deutsche Reich selbst. Je zerfahrener die Machtverteilung und je verworrener die Rechtszustände im Deutschen Reich im Laufe der Jahrhunderte waren, um so größer sei jeweils die Sehnsucht des Volkes nach einer starken Reichsgewalt als Hüterin des Rechtes gewesen. Auch das Reich Bismarcks habe sich mit der grage der Reichsjustiz oft beschäftigt. Jedoch sei die Zeit damals noch nicht reif gewesen, da es innerhalb des Reiches zahlreiche selbständige souveräne Staatsgewalten gegeben habe. Aus demselben Grunde seien auch alle Versuche gescheitert, die nach 1919 zur Schaffung einer Reichsjustiz unternommen wurden. Erst mit dem Tage, an dem btt NatlorraHtztaUsmus, der von Anfang au die
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Auf unserem Bilde sieht man links den Ministerpräsidenten Göring während seiner Festrede in der Staatsoper; rings um ihn sitzen die Vertreter der Justizbehörden. — Auf dem rechten Bilde sieht man in der Ehren löge von links nach rechts in der ersten Reihe: Reichsfinanzminister Graf von Schwerin-Krosigk, Reichsinnenminister Dr. Frick, Ministerpräsident Göring, den FührerundReichskanzler, Reichsjustizminister Dr. G ü r t n e r, Reichsverkehrsminister Freiherr von Elz-Rübenach, Reichsarbeitsminister S e l d t e. — Zweite Reihe: Zweiter von links: Reichswehrminister von Blomberg, SA.-Obergruppenführer Brückner, Reichsernährungsminister Walter Darre, Reichspressechef der NSDAP. Dr. Dietrich, Staatssekretär Dr. Funk, Staatssekretär Dr. Lammers.
Reichseinheit gefordert habe, den Kampf um die Macht siegreich bestanden habe, sei die Frage der Reichseinheit und damit der Reichsjustiz p o - litisch entschieden gewesen. Diese Entscheidung sei nicht ein Gewaltdiktat der Führung, sondern der Ausdruck des Willens des Volkes. Daß die Reichsjustiz in der Zeit von weniger als einem Jahr aufgebaut werden konnte, sei vor allem dem Entschluß des Führers zu verdanken, der am 16. Mai 1934 auf Vorschlag des preußischen Ministerpräsidenten die Reichs- und preußische Justizverwaltung in einer Hand vereinigt hat. Die einfache und einheitliche Organisation der Justizbehörden im ganzen Reich biete die sichere Gewähr, den Willen des Führers auf geruden und ungebrochenen Linien bis zur äußersten Behörde erkennbar zu machen und durchzusetzen. Der Wirkungskreis der Beamten sei nicht mehr beengt durch die Grenzen der Länder. Der Aufbau der Reichsjustiz sei vollendet. Damit sei eine Aufgabe erfüllt, die der Führer gestellt habe. Die andere größere Aufgabe sei die Erneuerung des deutschen Rechts. Hier seien zwar in Teilausschnitten vorbildliche und wichtige Forderungen bis jetzt verwirklicht worden. Die gesamte Erneuerung des Rechts aber werde lange Zeit und viele Arbeit beanspruchen. Mit einem Dank an den Führer, der dem deutschen Volk die Rechtseinheit gegeben hat, sowie mit Dankesworten an Ministerpräsident Göring und alle übrigen Stellen, die an der großen Aufgabe mitgewirkt haben, schloß der Reichsjustizminister seine Ansprache.
Aeichsinnenmimster Dr.Friü
gab zunächst einen kurzen Ueberblick über die politischen Zustände, die der Nationalsozialismus bei der Uebernahme der Macht vorgefunden hat und erinnerte daran, daß es in einer unverhältnismäßig kurzen Zeitspanne gelungen sei, die schlimmsten Mängel zu beheben. Sodann zählte der Neichs- innenminister die. einzelnen wichtigen Gesetze auf, die die Reichsreform vorbereitet und weitergetrieben habe. Hier nannte er vor allem das am ersten Jahrestag der nationalsozialistischen Revolution ergangene Gesetz über den Neuaufbau des Reiches, das einen vielhundertjährigen Traum der Deutschen erfüllt habe und den Abschluß einer tausendjährigen Entwicklung darstelle. Deutschland sei ein E i n h e i t s r e i ch geworden. Die letzten bundesstaatlichen Erscheinungsformen seien durch Aufhebung des Reichsrates und durch Schaffung einer einheitlichen Reichsangehörigkeit beseitigt. Der Dualismus zwischen dem Reich und Preußen sei durch die Herstellung von Personalunionen und später von Realunionen zwischen den entsprechenden Ministerien des Reiches und Preußens verschwunden. Unter den gesetzgeberischen, den Neuaufbau des Reiches berührenden Maßnahmen stehe die U e b e r- leitung derRechtspflege auf dasReich im Vordergrund. Es fei kein Zufall, daß die Justiz die e r st e große bisherige Landesverwaltung sei, die im Zuge des Reichsneubaues ins Reich überführt wird. Bei der Justiz handele es sich um einen im wesentlichen schon lange durch das Gerichtsverfassungsgesetz feststehenden, in sich geschlossenen Kreis von selbständigen Behörden mit in der Hauptsache reichsrechtlich bestimmten Geschäftsaufgaben. Wesentlich anders lägen die Verhältnisse bei der Verwaltung als dem Inbegriff der gesamten staatlichen Tätigkeit, soweit sie nicht „Justiz" sei. Hier sei es eine der wichtigsten Aufgaben des Nationalsozialismus, die verlorengegangene Einheit soweit wie möglich wieder herzustellen. Der erste Schritt in dieser Richtung ist mit der Zweiten Neuaufbauverordnung und dem neuen Reichs st atthaltergesetz getan; beide gestalten — in Preußen den Oberpräsidenten und in den übrigen Ländern den Reichsstatthalter — zu einer einheitlichen Verwaltungsinstanz um und statten sie mit umfassenden Befugnissen gegenüber allen Zweigen der Verwaltung aus. Dis weiteren Schritte werden nach Klärung der Zuständig- teötsfragen der ReichLMtralbehörLea die Herstellung
der Uebereinftimmun^ der Landesministerien oder Landesministerialabteilungen mit den entsprechenden Reichsministerien und die allmähliche Zusammenfassung dieser gleichgerichteten und geordneten Länderministerien unter den 9t e i d) s ft a 11 = Hallern sein müssen.
Nebenher wird die Schaffung eines einheitlichen V e r w a l 1 u n g s a p p a r a 1 e s , d. h. eines einheitlichen Rechtsmittelzuges laufen müssen. So muß ein in allen Ländern übereinstimmender Verwaltungsapparal geschaffen werden, dessen sich die einzelnen Reichsressorts zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen können.
Neben diesen organisatorischen Maßnahmen muß auf die Bedeutung der Vereinheitlichung des materiellen Rechts im Reiche hin- gewiefen werden. Die Vereinheitlichung des Rechts ist auf dem Gebiet der Justiz am weitesten vor
geschritten, auf dem schwierigeren und verschiedener gearteten Gebiet der Verwaltung ist sie im vollen Fluh. Das bunte Vielerlei des Landesrechts ist in der jüngsten Zeit auch hier vielfach reichseinheil- licher Regelung gewichen. Unter diesen Voraussetzungen wird schließlich auch die allgemeine und die innere Verwaltung nach dem Muster der Justizverwaltung geschlossen auf das Reich übergeführl werden können. Zum Schluß wird das große Werk der Reichsreform gekrönt werden durch die territoriale Neugliederung des Reichs. So wird der begonnene Reichsneubau in zäher, unermüdlicher Arbeit organisch werden und wachsen; Baustein wird auf Baustein gefügt werden, bis endlich das Gebäude des Dritten Reiches, gegründet auf die biologischen Grundgesetze und gefügt in die naturgewachsene Wurzel deutscher Art und deutschen Wesens, fertig dafleht.
Volksheer und Arbeiter im neuen Reich.
Rudolf Heß spricht zu den Vertrauensratswahlen.
M ü n ch e n, 2. April. (DNB.) Anläßlich der Rede des Stellvertreters des Führers hatte das Reichs ba hna us besserungswerk Mün- chen-Freimann reichen Flaggenschmuck angelegt. In der großen Lokomotivhalle hatten rund 5 3 0 0 Mann der Reichs bahn betriebe Freimann und Neuabing und der Bahnbetriebswerke München-Hauptbahnhof Aufstellung genommen. Anwesend waren u. a. der Reichsorganisationsleiter Dr. Ley mit feinem Stabe, der Treuhänder der Arbeit Kurl Frei, der stellvertretende Gauleiter Nippold und Reichsbahnpräsident Goll- w i tz e r. Um 11 Uhr vereinigten sich die Preßlufthämmer, die Bohrer und das Sirenengeheul zu einer gewaltigen Symphonie der Arbeit. Unter den Klängen des Badenweiler Marsches traf, von der Arbeiterschaft stürmisch begrüßt, der Stellvertreter des Führers Rudolf Heß in der gewaltigen Halle ein und wurde zur Schiebebühne geleitet. Der Betriebszellenobmann Victor Rath- 9 e b e r meldete die angetretene Arbeiterschaft, und nach kurzer Begrüßung durch den Betriebsführer, Werkleiter Schäfer, nahm Rudolf Heß das Wort. Seine Ausführungen wurden wiederholt von stürmischem Beifall unterbrochen, der sich nach dem dreifachen Sieg-Heil auf den Führer zu einem wahren Jubelsturm steigerte. Unter den Klängen des Liedes „Brüder in Zechen und Gruben" verließ der Stellvertreter des Führers die Halle und begab sich mit dem Reichsorganisations- leiler Dr. Ley und anderen Herren in die Kantine, wo iie an einem gemeinsamen Essen mit der Arbeiterschaft teilnahmen.
Die Rede des Stellvertreters des Führers.
In feiner Ansprache an >die deutschen Arbeiter, die er über alle deutschen Sender hielt, betonte Rudolf Heß, daß der äußere Anlaß zu seiner Ansprache die demnächst in ganz Deutschland stattfindende Vertrauensratswahl sei, der innere Anlaß der langgehegte Wunsch sei, zu deutschen Handarbeitern zu sprechen, von denen so viele an der Front des Weltkrieges zu seinen besten Kameraden gehört hätten. Gerade Handarbeiter seien es auch gewesen, die in der Gemeinschaft der nationalsozialistischen Bewegung als Soldaten einer neuen Idee zusamm enge standen hätten. Er wende sich aber nicht etwa an einen Stand oder eine Klasse für sich, sondern an die Gemeinschaft der Schaffenden in den Betrieben, die zum Gemeinschaftsempfang beieinander ständen, wie sie an den Stätten der Produktton zueinander gehörten.
Die bevorstehende Wahl sei keine Wahl im früheren Sinne, vielmehr sollen Männer zur Regelung auftauchender Probleme innerhalb der Betriebs bestimmt rvsrdeu, dis baa tieiiHaueu
ihrer Arbeilskarneraden hätten. Der na» lionalsozialistifche Staat habe versprochen, das Arbeitslosenelend zu mildern und dieses Versprechen wurde erfüllt. Und noch ein ganz großes Versprechen des Nationalsozialismus wurde erfüllt: Das Versprechen, den deutschen Arbeiter a l s gleichwertigen Volksgenossen in die Volksgemeinschaft einzugliedern. Niemand kann heute mehr bestreiten, daß der Handarbeiter sich im nationalsozialistischen Staat absolut gleichwertig fühlt und in den Augen aller seiner Volksgenossen gleichwertig ist.
Gerade dank der Tatsache, daß insbesondere auch der deutsche Arbeiter ihm folgte, vermochte Adolf Hitler Deutschland wieder f r ei zu machen. Denn seine Erklärung dec Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht, von der die Welt weiß, daß hinter ihr heute bereits eine Wacht: eine entsprechende Zahl von Soldaten in Waffen steht — eine Erklärung, die sich über wesentliche Bestimmungen des von den anderen gebrochenen Versailler Vertrages hinwegseht, ist gleichbedeutend mit der Proklamation der deutschen Freiheit und Unabhängigkeit. Seit dem 16. Wärz 1935 find wir wieder ein freies Volk, von dem die Welt weiß, daß seine Freiheit nicht mehr angetastet werden kann, ohne daß es sich dagegen leidenschaftlich zur
Wehr seht.
Der Wiederaufbau des Heeres ist nicht nur eine moralische, er ist auch eine durchaus materielle Angelegenheit. Denn auch die materiellen Güter eines Volkes, die Wirtschaft, welche die Güter her- oorbringt, bedürfen des Schutzes. Wir haben es alle erlebt, welches die Folgen waren, aly wir uns nach dem Zusammenbruch 1918 nicht mehr wehren konnten gegen die Erpressungen anderer Völker. Es waren die Produkte der Arbeit unseres Volkes, es waren die Güler, die das Volk selbst nur zu gut hätte gebrauchen können, die es zwangsweise abliefern mußte. Abgesehen vom Schutz, den die neuerftanbene Wehrmacht bedeutet, Hal ihr Wiederaufbau große direkte und indirekte Wirkungen im Gefolge. Das Herausziehen der Jahrgänge von Jungen schafft Arbeitsplätze für Aeltere. Die Herstellung der Waffen für die neue Armee gibt weiteren deutschen Volksgenossen in großer Zahl Arbeit und Brot. Insgesamt kann die deutsche Wirtschaft wie die Volkswirtschaft aller großen Nationen wieder m i t einer Armee und ihrem Bedarf rech- n e n. Die deutsche Wirtschaft gleicht sich auch hierin wieder mehr den Wirtschaften der anderen Völker an und dies kann nur der Wirtschafls» gejmidung der Welt dienlich jeiu. »Ich weiß» daß


