Ausgabe 
2.4.1935
 
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englische Regierung, die französische Re­gierung und die italienische Regierung bei der litauischen Regierung Vorstellun­gen erhoben worden. 3m verlauf dieser Vorstel­lungen ist die litauische Regierung dahin unter­richtet worden, daß die gegewärtige Lage im rNemelgebiel, in dem sich kein Direk­torium befindet, das das Vertrauen des Landtages besitzt, unvereinbar ist mit dem Grundsatz der dem Rlemelgebiet durch das Statut gewährleisteten Autonomie und dah es die Pflicht der litauischen Regierung ist, diesen Zustand unverzüglich zu be­ende n."

Eingliederung des Feldjä'ger- korps in die Schutzpolizei.

Berlin, 1. April (DNB.) Nach Durchführung des Berufsbeamtengesetzes und nach organisatori­schen Aenderungen in der Polizei werden F e h l - stellen in der Schutzpolizei durch das Feldjägerkorps aufgefüllt. Zu diesem Zweck hat der Reichs- und preußische Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Mini­sterpräsidenten, dem Stellvertreter des Führers und dem Chef des Stabes der SA. das bisherige Feldjägerkorps unter dem 1. April 1935 in bie Preußische Schutzpolizei ein - gegliedert. Dadurch wird die Schutzpolizei weiterhin durch alte Kämpfer der nationalsoziali­stischen Bewegung aufgefüllt.

Mit der Eingliederung des Feldjägerkorps in die Schutzpolizei entfallen die besonderen Aufgaben (Einschreiten gegen Angehörige der Bewegung usw.), die das Feldjägerkorps im Rah­men der NSDAP, und ihrer Gliederungen zu er­füllen hatte. Vielmehr werden diese Aufgaben nun­mehr von der gesamten Polizei wahr­genommen.

Das Feldjägerkorps ist jetzt ein Bestandteil der Schutzpolizei und hat auch ihre Auf­gaben zu erfüllen. Die Feldjägerbereitschaften wer­den in besonderen nach Art der Schutzpolizeibereit­schaften bei Bezirkswachen, -kommandos usw. ver­wendet. Weiter ist in der Hauptsache der Einsatz der Feldjägerbereit s ch asten in der motorisierten Straßenpolizei vorge­sehen.- Das Feldjägerkorps hat seit seiner Auf­stellung der Partei und dem Staat große Dienste geleistet. In Anerkennung dieser Verdienste bleiben die Feldjägerbereitschaften auch im Rahmen der Schutzpolizei bestehen. Sie behalten ihre bis­herige bekannte, bewährte und schmucke Uniform unb" tragen als Angehörige ber Polizei nunmehr bie Dienstgrababzeichen ber Schutz­polizei. Die Führer bes Felbjägerkorps werben in Offiziersstellen unb bie Felbjäger in Wacht­meisterstellen übergeführt.

Oie Beauftragten der NSDAP, für die Gemeinden.

Berlin, 1. April. (DNB.) Die Gemeinbeorb- nung sieht bie Bestellung von Beauftragten ber NSDAP, zur Mitwirkung bei bestimmten Auf­gaben ber Gemeinbe vor. § 118 bestimmt, baß bie Frage, wer Beauftragter ber NSDAP, im Sinne des Gesetzes ist, durch den Stellvertreter des Führers geregelt wirb. Eine entfpre- chenbe Ausführungsverorbnung bes Stellvertreters des Führers ist jetzt ergangen. Danach behält sich für bie Stabt München ber Führer unb Reichskanzler bie Aufgaben bes Beauftragten der NSDAP, s e l b st vor. Im übrigen bestimmt die Verordnung, daß der Gauleiter zum Be­auftragten der NSDAP, für kreisangehörige Gemeinden den Kreisleiter ernennt, für Stadtkreise ebenfalls den Kreislei- t e r ober einen ber Kreisleiter, falls mehrere Par­teikreise in einem Stabtkreis vorhanben sind. Wenn ein Kreisleiter hauptamtlicher Beamter ober Angestellter ober Arbeiter einer Gemeinde ober einer Aufsichtsbehörbe im Sinne ber beutschen Gemeinbeorbnung über eine Gemeinbe ist, für bie er als Beauftragter zu ernennen wäre, so ernennt ber Gauleiter a n feiner Stelle ben Gauinspektor (Gau- beauftragter) zum Beauftragten für biefe Gemeinbe. Die K^üsleiter haben Ehrenämter in ben Gemeinben, für bie sie als Beauftragter ernannt werben, zur Verfügung zu stellen. Der Gauleiter kann den Beauftragten ber NSDAP, mit binbenben Anweisungen für bie Erlebi- gung seiner Geschäftsaufgaben versehen. Er kann auch irn Einzelfalle selb st an Stelle bes Beauftragten besten Geschäfte wahrnehmen. Die Beauftragten sollen sofort ernannt werben.

Landtag" der holländischen nationalsozialistischen Bewegung

Amsterdam,!. April. (DNB.) Die holländische Hauptstadt steht in diesen Tagen im Zeichen des großenLandtages" der holländischen na­tionalsozialistischen Bewegun g(NSB.). Den Auftakt bildete eine Kundgebung, an der etwa 16 000 Menschen teilnahmen. Der Führer ber NSB., A. Mussert, begrüßte bie auslänbischen Gaste, namentlich den italienischen General C o s e l s ch i von ber Faschistischen Miliz, ben Führer der Iri­schen Blauhemben, General O ' Duffy , ben fran­zösischen Francistenführer Marcel Buca r b so­wie Oberst Fonjallaz (Schweiz), Dr. Clan- s e n und Dansgaard Schmidt (Dänemark) und Quisling (Norwegen), weiterhin auch 250 in Deutschland lebende Mitglieder der NSB., die zum Teil mit Omnibussen, zum Teil auch zu Fuß herbei- geeilt waren. Mustert legte bar, baß seine Be­wegung vor drei Jahren m i t H o h n und Spott empfangen worben sei. Dieser Spott sei von einem systematischen Terror abgelöst worben. Terror unb Brotraub würben aber bas schnelle Wachstum ber Bewegung nicht aufhalten können Enbe 1932 habe man 1000 Mitglieber ber NSB gezählt, Enbe 1933 bereits mehr als 15 000, Enbe 1934 mehr als 30 000 unb jetzt 40 000. Lieber all biefen Ziffern aber stehe ber Geist, ber bie Bewegung beseele unb der sie dazu befähigen werde, die Zersplitterung in zahlreiche politische Parteien zu überwinden. Die nationalsozialistische Bewegung sei noch gerade zur rechten Zeit gekommen, denn bie holländische Nation sei hart am Raube eines Abgrunbes angelangt. Ein großer Teil bes Volkes sei durch Marxismus und Defaitismus vergiftet worden, während sich überall eine grenzenlose Gleichgültig­keit bemerkbar mache. Die sog. christlichen Parteien, die seit Jahr unb Tag in Hollanb regierten, hätten nur bewirkt, daß sich chaotische Zustände ent­wickelten, daß Hunberttausende von Arbeitnehmern erwerbslos feien unb daß ein Volk wie bas holländische, das in hundert Jahren keinen Krieg

mehr gekannt habe, mit einer öffentlichen Schul­denlast von mehr als 6 Milliarden Gulden belastet sei. Dieselben Parteien hätten aber niemals ben Mut aufgebracht, ben für ßanb unb Volk verberblichen Marxismus ein Enbe zu be­reiten.

Zum Abschluß besLanbtages" fanb ein Vor­beimarsch ber Schutzstaffeln in schwar­zen Uniformen statt, die etwa 50 Fahnen mit sich ährten.

Kunst und Wissenschast.

Feierliche Nektoratsübergabe in der Berliner Universität.

In ber neuen Aula fanb bie feierliche Uebergabe ber Rektoratswürbe ber Friebrich-Wilhelm-Univer- ität statt. Der bisherige Rektor, Prof. Dr. Eugen Fischer, übergab feinem Nachfolger, bem bis­herigen Professor an ber Tierärztlichen Hochschule, Dr. Wilhelm Krüger, bie goldene Amtskette, deren Träger er zwei Jahre lang gewesen ist. Prof. Fischer dankte allen seinen Mitarbeitern für bie Unterstützung in seiner Amtszeit unb sprach bem neu ernannten Rektor als erster seine herzlichen Glückwünsche aus. Das Rektorat, so betonte er weiter, stelle in bezug auf Verantwortung, Ent- chlossenheit unb Klugheit, kurz an Führertum, ganz anbere Ansprüche als bisher. In einer Zeit ge­waltigster geistiger Umformung bes ganzen Volkes müßten auch bie Universitäten als bie Hochstätten geistiger Bilbung unb Erziehung von bem Ringen um bie neue Zeit erfaßt werben. Darauf übergab Prof. Fischer bem neuen Rektor Prof. Krüger, ber in Amtswalteruniform erschienen war, bie Jn- ignien ber Universität. Prof. Präger sprach bann iber bas ThemaVom Werben ber nationalsoziali- tischen Universität"

Der VIII. Kongreß für Seelenheilkunde in Vad-Rauheim.

Auf ber Bab-Nauheimer Tagung ber Deut- chen unb ber Internationalen Gesell- chaft für Seelenheilkunbe führte Pro- essor Zimmer (Heibelberg) aus, baß bas heroische Denken bes heutigen Menschen nicht nur rassen­mäßig, sonbern auch burch basarchaisch Unbe­wußte" bedingt ist, b. h. burch bie Erlebnisse ber

Voreltern. Ueber dasVital-Unbewußte", Bewußt­sein und Charakter mit Bemerkungen über bie beutsche Seelenkunbe von Goethe unb Carus sprach Dr. H a e b e r l i n (Bab-Nauheim). Namens bes Reichsärzteführers begrüßte Professor Wirz als Referent für bas Hochschulwesen ben Kongreß. Er betonte, baß Regierung unb Parteileitung mit bem größten Interesse bie Arbeit ber beutschen Forscher verfolgen unb ber beutschen ärztlichen Seelenheil­kunbe viel Glück unb Erfolg wünschen. Die Aus­sprache ergab bebeutfame AuseinanbersetzuNgen zu­nächst über bas Problem ber Rastenpsychologie. Cimbal (Altona) betonte, baß bie Rassenanlage ber beutschen norbischen Bevölkerung besonbers unter ben förbernben Maßnahmen ber national­sozialistischen Erziehungsweise burchaus bie rassische Eigenart bes norbischen Kinbes ergeben habe, bas einerseits in ber Richtung ber heroischen Charakter­entwicklung besonbers erziehungswillig unb er­ziehungsfähig sei, bas aber andrerseits in seiner besonberen Charakterentwicklung unb in seinen verschobenen Entwicklungsphasen auch besonberer Rücksicht bebürfe. Die Auslese müßte neben ben intellektuellen Leistungen hauptsächlich auch bie kör­perlichen unb charakterlichen Eignungen berücksich­tigen. Erst bie nationale Erhebung habe bem beut­schen Kinb sein Recht gegeben unb bie rassenmäßig richtige Erziehung für bas beutsche reinrassige nor- bische Kinb gefunben. Das zweite Problem ber Aussprache umfaßte bie Lehrbarkeit ber Seelenheil­kunbe unb bie Ausbilbung zum Facharzt ber Seelenheilkunbe. Ein Referat von Dr. Self (München) über bie Erziehungsberatung schloß die Vortragsreihe.

Geheimrat Profeffor Dr. Primer 85 3ahre alt.

Dieser Tage konnte Geheimrat Professor Dr. Paul Primer in Frankfurt a. M. in körperlicher unb geistiger Rüstigkeit seinen 8 5. Geburtstag begehen. Geheimrat Primer wirkte brei Jahrzehnte am Kaiser-Friebrich-Gymnasium, nachbem er zuvor in Weilburg tätig gewesen war. Im Februar b. I. beging er sein diamantenes Doktorjubiläum. Zum 85". Geburtstag wurden Professor Primer hohe Ehrungen xjiteiL Der Führer und Reichskanzler hat dem JuRlar seine herzlichsten Glückwünsche und sein Bild mit eigenhändiger Unterschrift zugehen lasten. Im Namen der Stadt Frankfurt ließ Ober­bürgermeister Staatsrat Dr. Krebs ein ehrendes

I Glückwunschschreiben überreichen.

Cm Held praktischen Christentums.

Zum 25. Todestage Friedrich von Bodelschwinghs.

Am 2. April sind 25 Jahre vergangen, seitdem Vater Bodelschwingh, bergroße alte Mann" ber Krankenstabt Bethel bei Bielefelb, bie Augen schloß. Sein Leben war ber Bruberliebe unb bem Dienste bes Christentums geroibmet wie selten eines unb boch war ber Mann, ber es ausfällig, alles an­bere benn ein weltflüchtiger Geist. Friedrich von Bodelschwingh war vielmehr bie ragenbe Gestalt eines westfälischen Ebelmannes, ein Arbeiter unb Kämpfer, ein großer Organisator, fromm unb furchtlos, gütig unb stark. Nur barin unterscheibet sich sein Werk von bem anberer Männer ber christ-

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lichen Nächstenliebe, baß seine Arbeit unb sein Kampf ganz allein dem Aermsten galt, zu Ehre des Höchsten.

Der Lebensweg dieses Mannes war seltsam be­wegt. Der Vater war Staatsminister, dessen Bru­der zur gleichen Zeit Finanzminister. Der junge Friedrich von Bodelschwingh in Berlin war ein Spielgefährte des späteren Kaisers Friedrich. Nach der Revolution von 1848 ging sein Vater in die westfälische Heimat zurück. Fried­rich von B., das sechste Kind der Familie, hatte lange nach einem passenden Beruf gesucht. Er ver­suchte es mit dem Bergfach, war dann landwirt­

schaftlicher Eleve in Pommern und Oberbruch. Auf ben großen Gütern ging er in bie bürftigen Woh­nungen ber Tagelöhner, gab ihnen Unterweisungen unb suchte zu helfen, wo es möglich war. Bei einem Missionsfest traf ihn ber Entschluß, Theologe zu werben.

Nach bem Stubium heiratete er feine Kusine, bie Tochter bes Finanzministers von Bobelschwingh, ber zehn Kinber in seinem glücklichen Hause hatte. Mit ber jungen Frau ging nun ber Diener ber Kirche, ber sich eigentlich ber Heibenmission wibmen wollte, n a ch P a r i s, um bort Auslanbspfar- r e r für bie Deutschen zu werben. Sechs Jahre hat Friebrich von Bobelschwingh in Paris gewirkt, von 185$ bis 1864. Seine Gemeinbe beftanb fast ganz aus armen Einwanberern, bie kein Gelb hatten, nach Amerika zu gehen unb in Frankreichs Haupt- ftabt ihr Glück versuchten. Damals gab es 80 bis 100 000 Deutsche in Paris, bas man beshalb scherz­haft bie brüte beutsche Großstabt nannte. Den größ­ten Teil bieser beutschen Pariser bilbeten Hessen- Darmftäbter, bie fast bie gesamte Straßenrei­nigung besorgten. So war es bazumal, baß bie Deutschen meist nur bie geringsten Arbeiten erhalten konnten, es aber boch burch Fleiß unb Sparsam­keit zu etwas brachten. Nach Jahren gingen bann viele von ihnen in bie Heimat zurück. Alle Stämme waren unter ihnen vertreten, vor allem auch Bayern unb Elsässer. Für biefe Versprengten hat Bobelschwingh ein Kirchlein aus Holz errichten lassen, hat sie gesammelt unb vor allem ihren Kin- bern Unterricht verschafft.

Nach ber Pariser Tätigkeit sehen wir den Pfarrer als Feldgeistlichen im Kriege und an ber Sp'tze einer westfälischen Kirchengemeinbe,' wo ihm Freub unb Leid in reicher Fülle würbe. Im Laufe weni­ger Tage verlor bas Pfarrhaus vier Kinber als Opfer einer Epidemie. Gebeugt, aber nicht erschüt­tert übernahm ber Vierzigjährige nun bie Aufgabe, bei Bielefelb eine 21 n ft a 11 für Epileptische zu leiten. Mit vier Pfleglingen hat F. von Bobel­schwingh dieses Werk begonnen. 2000 waren es, als er starb. Sein erstes Heilmittel für bas Gebrechen war bie Erziehung zur Arbeit. Das Werk von Bethel wuchs über feine Anfänge weit hinaus, benn sein Schöpfer wandte seine Fürsorge vielen Schäden zu, vor allem ben heimatlosen Wanberern auf ber Straße, ber Bekämp­fung bes Alkoholmißbrauchs usw. Ob es sich um bie Urbarmachung ber Moore, um ben Kanalbau ober um bie Wohnungsfrage handelte, stets stand ber Leiter ber Anstalten von Bethel auf bem Platze bes praktischen Sozialreformers. Seine Söhne haben bie Trabüion erfolgreich fortgeführt.

Wichtige neue Gesetze.

Sie vorläufige Führung der Reichshaushalts 1935.

Im Reichsgesetzblatt wirb bas Gesetz über bie Haushaltsführung im Reich veröffentlicht. Es lautet in feinen wichtigsten Bestimmungen:

B i s zur Fertigstellung bes Reichs- haushaltsplanes für bas Rechnungsjahr 1935 bürfen bie zur Aufrechterhaltung ber Reichs­verwaltung ober zur Erfüllung ber Aufgaben unb ber rechtlichen Verpflichtungen bes Reiches not» toenbigen Ausgaben geleiftet werben. Soweit Entwürfe von Einzelplänen von ber Reichsregierung feftgefteUt worben finb ober wer­ben, gelten biefe Entwürfe als gesetzlich f e ft» gestellt. Im Uebrigen wirb der R e i ch s m i n i- fter ber Finanzen ermächtigt, im Ein­vernehmen mit ben zustänbigen Reichsministern ben beteiligten Reichsoerwaltungen bie erfvrber­lich e n Betriebsmittel zuzuweifen unb über bie Verwenbung ber Betriebsmittel zu bestimmen, lieber bie letzten 10 v. H. ber im Reichshaus. Haltsplan bei ben sächlichen Ausgaben vorgesehenen Beträge bars, soweit nicht bie Verpflichtung zur Leistung auf Grund eines Gesetzes besteht, nur mit vorheriger Zustimmung des

Reichsmini st ers der Finanzen ver­fügt werden

Die Träger der Invalidenversicherung sind verpflichtet, den ihnen zustehenden jährlichen Reichsbeitrag von 200 Millionen Mark bis zu einem nach festzusetzenden Betrag in Schuld­verschreibungen oder Schatzanweisun­gen des Reiches anzunehmen.

Die dem Reichsminister der Finanzen früher er­teilten Garantieermächtigungen bleiben für das Rechnungsjahr 1935 in Kraft. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, Garantien zu über­nehmen:

a) zur Förderung des deutschen Außen­handels bis zum Höchstbetrage von 200 Mil­lionen Mark;

b) gur Ordnung des Marktes für Vieh und Schlachterzeugnisse bis zur Höhe von 30 Millionen Mark;

c) zur Förderung der deutschen Schafhaltung und W o l l e r z e u g u n g bis zur Höhe von 8 Millionen Mark;

d) zur Ordnung des Marktes für Eier bis zur Höhe von 25 Millionen Mark;

e) zur Regelung des Butter- und Fett­marktes bis zur Höhe von 20 Millionen Mark;

k) zur Beschaffung von Betriebskrediten

fürFlachs - und Hanf-Rost an st altest bis zur Höhe von 5 Millionen Mark;

g) zur Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaß­nahmen auf bem Gebiete ber Lanbeskul- t u r bis zum Höchstbetrage von 100 Millionen Mark;

h) dafür, baß für bie aus Reichsbesitz 1935 zum Verkauf kommenben Vorzugsaktien der Reichsbahn ben Inhabern bieser Wertpa­piere eine Divibenbe von mindestens 7 v. H. jährlich gezahlt wird.

Der Höchstbetrag, ben bie neuen Bürg­schaftsverpflichtungen auf Grunb des Ge­setzes zur Förberung ber lanbwirtfchaftlichen Sied­lung nicht überschreiten dürfen, wird für 1935 auf 75 Millionen Mark feftgefteUt.

Der Höchstbetrag, den die jeweiligen Bürgschafts­verpflichtung zugunsten des Kleinwohnungsbaues nicht überschreiten dürfen, wird für 1935 auf 150 Millionen Mark feftgefteUt.

3m Rechnungsjahre 1935 müssen in den H o - heitsverwaltungen frei werdende, besetzbare Planstellen des unteren und des einfachen mittleren D ie nst e s, soweit sie nicht mit entbehrlichen Beamten ober soweit sie nicht im Wege ber Versetzung ober inner­halb der gleichen Laufbahn im Wege ber Beförbe- rung besetzt werden, z u mindestens 90 v. H. mit geeigneten Wartegeldempfängern ober mit Versorgungsanwärtern b e setzt werben. Das Gleiche gilt für 50 v. H. ber frei- roerbenben Stellen bes gehobenen mittleren Dienstes. Die Besetzungssperre nach ben Sätzen 1 unb 2 gilt nur für Planstellen solcher Laufbahnen, bie bem Stellenvorbehalt für Versorgungsanwärter unterliegen. Sie gilt nicht für bie Stellenbesetzung mit Personen, bie am 1. 10. 1931 bereits außerplan­mäßige Beamte waren. Das gleiche gilt für bie Reichspost mit ber Maßgabe, daß freiroerbenbe besetzbare Planstellen a) bes unteren Dienstes nur zu 80 v. H.; b) bes einfachen mittleren Dienstes nur zu 90 v. H. mit geeigneten Wartegelbempfängern ober Versorgungsanwärtern besetzt zu werben brau­chen unb baß auf bie restlichen Hunbertteile bie vorhandenen außerplanmäßigen Beamten anzu­rechnen find. Ausnahmen find zulässig, wenn Versorgungsanwärter nicht vvrgemerkt und auch durch Ausschreibungen nicht zu erlangen sind.

Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, Planstellen von Beamten der Länder von dem Haushalt eines Landes auf den des Rei­ches ober eines anberen Laubes zu übertragen. Werben bie Stelleninhaber gleichzeitig übernommen, so führen sie bis zum Enbe bes Rechnungsjahres ober bis zu einer anberroeitigen gesetzlichen Rege­lung ihre bisherigen Ämtsbezeichnun- g e n weiter; sie erhalten bis bahin Grundgehalt nach ben Sätzen, die ihnen nach bem Recht des Lan­des, aus dem sie übernommen werden, zustehen.

Änderung des Gemeindeumschuldungsgesetzes.

Das Reichskabinett hat das dritte Gesetz zur Aenberung des Gemeinbeumschuldungsgesetzes ver­abschiedet. Die im Gemeinbeumschuldungsgesetz vom 21. September 1933 ben Gemeinden, Gemeinde ver­bänden, Zweckoerbänden und Ländern eröffnete Möglichkeit, fällige unb fällig werdende kurz- f r i ft i g e Verbindlichkeiten, die sie aus laufenden Haushaltsmitteln nicht aufzubringen ver­mögen, in Schuldverschreibungen des Umschuldungs Verbundes umzuwan- de ln, endete am 31. März 1935. Bisher haben die Gemeinden etwa 2,8 Milliarden umgeschuldet und damit ist der Anteil der kurzfristigen Verschuldung an den gesamten Jnlandsschulden ber Gemeinben von 23,44 v. H. auf über 4 v. H. herabgemin- b ert worden. Das neue Gesetz bient der Berei­nigung der noch verbliebenen unge­regelten Verbindlichkeiten. Es ist den Gemeinden das Recht gegeben, kurzfristige Kapitalforderungen, die bereits fällig ge­worben finb ober bis zum 1. Oktober 1936 fällig werben, umzuschulden. Hierzu be- dürfen sie der Genehmigung der Reichsminister des Innern unb ber Finanzen. Auch in den Fällen, in denen ein Umschulbungsongebot seinerzeit abge- lehnt worden war, unb infolgedessen zwangsläufig eine Stundung eingetreten ist, kann ein neues Umschuldungsangebot gemacht werden. Wenn auch dieses neue Umschulbungsangebot ab- gelehnt wird, kann eine Stundung eintreten, aber zu einem Zinssatz von 4,5 v«H. Das Gesetz enthält auch die Bestimmung ber Gemeindeordnung, daß bie Genehmigung ber Aufsichtsbe­hörbe zur Aufnahme neuer Darlehen usw. nur nach vorheriger Zustimmung der Reichs­minister des Innern und der Finanzen erteilt wer­den darf.

Das Werbeverbot für die Ersatzkaffen verlängert.

Berlin, 30, März, (DNB.) Der Reichs- unb preußische Arbeitsmini st er sowie ber Reichs» unb preußische Wirtschaftsmini st er haben bas für bie Ersatzkassen ber Krankenversicherung ausgesprochene Verbot über ben 1. April 1935 hin- aus b i s auf roeiteres verlängert. Darnach ist ber Ersatzkasse jebe Mitglieberwerbung burch Plakate, Flugblätter, Runbschreiben an Nichtmit- glieber sowie in Betriebsversammlungen verboten. Anzeigen in Zeitungen unb Zeitschriften fal­len nicht unter bas Verbot. Durch bas Ver­bot soll ber weitere ungestörte Aufbau ber Krankenversicherung sichergestellt werben.

Wetterbericht

des Reichswetterdienstes, Ausgabeort Frankfurt.

Durch ben im Ostseegebiet liegenben kräftigen Tiefbruckwirbel werben zur Zeit roieber kältere polar-maritime Luftmassen nach Deutschlanb ver­frachtet. Bei ihrem Einbringen kommt es unter böigen westlichen unb norblichen Winben zu Nieder* schlagsschauern, bie voraussichtlich im Gebirge wie« ber als Schnee fallen werben. Auch weiterhin kann mit sehr unbeftänbigem unb überroiegenb unfreund­lichem Aprilwetter gerechnet werden.

Aussichten für Mittwoch: Veränber» liches Wetter mit zeitweiliger Aufheiterung, aber auch wiederholten Niederschlaasschauern, bei zeit« weise kräftigen nördlichen Winden, für bie Jahres­zeit zu kühl, Nachtfrostgefahr.

Aussichten für Donnerstag: Fort­bauer der sehr wechselhaften und unfreundlichen Witterung mit Niederschlagsschauern.

Lufttemperaturen am 1. April: mittags 8,2 Grad Celsius, abends 6 Grad; am 2. April: morgens 3,7 Grad. Maximum 9,5 Grad, Minimum 3,2 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 1. Aprilh abends 6 Grad; am 2. April: morgens 5,1 Grad.» Niederschläge 0,1 mm