das Endspiel um die Deutsche Meisterschaft gegen den ED. Füssen bestreitet.
Kurze Sportnotizen.
In 2 00 0 Meter Höhe. Auf dem Mont d'Arbois im Mont-Blanc-Gebiet wurde ein sechstägiges internationales Studentenlager abgehalten, an dem Vertreter aus Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Bulgarien, Italien, Schweiz, Holland, England, Amerika und Finnland teilnahmen.
3 0 0 Renntage wird es im deutschen Galopp- rennjahr 1935 geben. Davon werden 180 Sonntagsoeranstaltungen sein.
Die E i n h e i t s s a tz u n g für die Ortsgruppen des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen hat verschiedene Aenderungen erfahren. U. a. wurde der Zweck der Ortsgruppen (§2), der bisher das Aufgabengebiet nur umschrieb, genau gegliedert.
Vom Berliner Reitturnier.
Das Berliner Reitturnier erhielt am Freitagnachmittag eine besondere Bedeutung durch die Anwesenheit des Ministerpräsidenten General Göring I
und des Reichsministers Rust. Das Hauptinteresse fand neben der Schaunummer „Denkmal der hannoverschen Pferdezucht" ein Amazonen-Jagdspringen um die Goldene Peitsche, wobei mit dem Einzelwettbewerb der Frauen zugleich ein Paarspringen verbunden war. Im Einzelspringen schnitt Frau Franke auf Profoß mit 0 Fehlern und 72 Sek. am besten ab, während aus dem Paarspringen Christel (Frau Marcks) und Dachs (Oberleutnant von Bath) als Sieger hervorgingen. Den zweiten Platz belegten Sabina-Elsa vor Profoß-Pork. In der Eignungsprüfung für Jagdpferde um den Preis von Trakehnen siegte Sabina unter SS.-Mann Seyfert vor Seestern und Almansor.
Rundfunkprogramm.
Sonntag, 3. Februar:
6.35 Uhr: Hafenkonzert. 8.20: Gymnastik. 8.45: Choralblasen. 9: Katholische Morgenfeier. 9.45: Deutsches Schatzkästlein. 10.15: Chorgesang. 11: Der siebenbürgische Dichter Heinrich Zillich liest seine Erzählung: „Die Ehre des Kutschers Daniel" 11.15: Bekenntnisse zur Zeit. 11.30: Erfreute Zeit im neuen
Bunde. Kantate von Johann Sebastian Bach. 12: Mittagskonzert. 13: Ein Arbeiter erzählt aus seinem Leben. 13.15: Sprechstunde bei Schall und Platt. 14: Kinderstunde. 15: Stunde des Landes. 16: Zur grünen Woche aus den Berliner Ausstellungshallen am Kaiserdamm. 18: Jugendfunk: Dietrich Eckart. Kämpfer und Dichter des Dritten Reiches. Hörfolge. 18.30: Schummerstunde. 19: Heitere Kammermusik. 19.40: „Wintersport-Echo aus Garmisch-Partenkir- chen". Kurzberichte und Ergebnisse. 20 bis 21.25: „Schuhmacher und Poet dazu". Eine Hans-Sachs- Hörfolge. 21.30: 12. Meisterkonzert des deutschen Rundfunks. Li Stadelmann spielt. 22: Nachrichten. 22.10: Nachrichten aus dem Sendebezirk. 22.20: Funkbericht vom Endspiel um die deutsche Eishockey-Meisterschaft. 22.45: Tanzmusik. 24 bis 2: Nachtkonzert.
Montag, 4. Februar.
6 Uhr: Bauernfunk. 6.15 und 6.30: Gymnastik. 6.55 Morgenspruch, Choral. 7: Frühkonzert. 8.20: Schulfunk, Feierstunde. 10: Nachrichten. 10.10: Schulfunk. 10.45: Praktische Ratschläge für Küche und Haus. 11.45: Sozialdienst. 12: Mittagskonzert I. 13: Nachrichten. 13.10: Nachrichten aus dem Sende-
bezirk. 13.15: Mittagskonzert IT. 14.15: Nachrichten. 14.30: Wirtschaftsbericht. 15.15: Kinderfunk. 15.30; Bücherfunk. 15.50: Aus Wald und Flur: „Wie Elch kämpfte und starb". 16: Nachmittagskonzert. 18: Jugendfunk. 18.15: Die volkspolitische Entwicklung des Deutschen Reiches. Von Dr. Wilhelm Wortmann. 18.35: Katechismus für Sprachsünder. 18.50:
Denkt an die Linderung der 3Xott Verwendet die Dohlsahrtsbriefmarkent
Frauen im Rampenlicht. 19.45: Der Zeitfunk bringt Tagesspiegel. 20: Nachrichten. 20.10: „Nachtigall und Lerche — Hammelherde und Lindwurm." Musikalische Tierillustrationen. 21.15: Ein Jahr um Bilgassims Garten. Funkbogen aus Arabisch-Nordafrika. 22: Nachrichten. 22.15: Nachrichten aus dem Sendebezirk. 22.30: Kammermusik. Divertimenti für Blas-Instrumente von W. A. Mozart. 23:Unter* Haltungsmusik. 24: Nachtkonzert des NS.-Reichs- sinfonieorchesters. 1 bis 2: Orchesterkonzert.
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dj Familien: Stuten mit zwei und mehreren Nachkommen.
Die Pferdeprämiierung erfolgt unter Mitwirkung der Landesbauernschaft Hessen-Nassau, Hauptabteilung II, Bauernkammer und des Landespferdezuchtvereins.
Anmeldungen zur Prämiierung werden bis zum Tag der Prämiierung entgegengenommen.
Prämiierungsplan und Anmeldeformulare find auf der Bürgermeisterei erhältlich.
Friedberg, den 29. Januar 1935.
Bürgermeisterei.
Dr. Seyd, Bürgermeister.
18,4 „ Eichen-Rundscheiter (Gartenpfosten). Zusammenkunft: Alter Anneröder Weg, 6. Schneise. Gießen, den 1. Februar 1935.
Bürgermeisterei Gießen: Ritter, Oberbürgermeister.
„ Eichenscheiter 2. Kl.
„ Buchen- und Birkenscheiter 1. Kl.
„ Eichenknüppel
„ Birken- und Fichtenknüppel
„ Eichenstammreisig 1. Kl.
„ Fichtenstammreisig 1. Kl.
Wellen Buchenreisig 2. und 3. Kl.
Amtliche Bekanntmachungen des Kreisamts Gießen.
Das mit den Bevollmächtigten beratene Genossenschaftsstatut liegt vom 4. bis 17. Februar d. 3. einschließlich auf der Bürgermeisterei Bersrod während der Dienststunden zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Einsprüche sind von den Beteiligten während dieser Zeit schriftlich ober zu Protokoll bet der Bürgermeisterei Bersrod einzureichen. 655C
Brennholz-Versteigerungen der Stadt Gießen.
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4,3 „ Eichen-Rundscheiter (Gartenpfosten). Zusammenkunft: Alter Anneröder Weg, 6. Schneise.
Holzversteigerung
Dienstag, den 5. Februar 1935, vormittags 10 Uhr, in der Gastwirtschaft von hch. Lang in Rüddings- hausen aus dem Schuhforst Ampel der Dr. L. Wagner Erben. Es werden versteigert: 653D
Nuhscheiter rm: Eiche 9, Fichte 10; Ruhknüppel rm; Eiche 28, Fichte 1, Scheiter rm: Buche 200, Eiche 18, Fichte 25; Knüppel rm: Buche 280, Hainbuche 33, Eiche 66, Linde 6, Erle 6, Fichte 25; Reisig rm; Eiche 13 (ausgeknüppelt), Buche 490; Stöcke rm: Buche 70, Eiche 3.
Das mit 00 geschlagene Holz wird nicht versteigert. Londorf, den 30. Januar 1935.
Hessisches Forstamt Rabenau.
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Schr. Ang. unt. 609D a. d. G. A.
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A. Mittwoch, den 6. Februar 1935, 9% Uhr beginnend, aus der Abteilung 43 des Stadkwaldes, Försterei Rödgen:
rm Eichenscheiter 1. Kl.
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mit Prämiierung
am Dienstag, dem 5. März 1935.
In folgenden Klassen können von Landwirten, Gewerbetreibenden und Händlern Pferde des Kalt- und Warmbluts zur Prämiierung vorgeführt wer-
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Der Zuschlag ist ohne Rücksicht darauf verwirkt, ob den Steuerpflichtigen an der Verzögerung der Zahlung ein Verschulden trifft oder nicht.
Wird der Steuerbetrag, zu dem der Säumnis- zuschlag zu erheben ist, nachträglich ganz oder teilweise erlassen oder niedergeschlagen, oder kommt er aus anderen Gründen (z. B. durch Rechtsrnittelent» cheidung) ganz oder teilweise in Wegfall, so fällt insoweit auch der Säumniszuschlag weg. Das gleiche gilt, wenn der Steuerbetrug nachträglich gestundet wird.
Im Sinne der Vorschrift über die Abrundung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes) gelten die Grund-, Gewerbe- und Sondergebäudesteuer als drei verschiedene Steuerarten.
II.
Geregelt ist in dem Steuersäumnisgesetz auch dis Frage der Steuerzinsen (§§ 9 bis 12 des Gesetzes). Hiernach dürfen vom 1. Januar 1935 an bei den Steuern der Gemeinden und Gemeindeverbände keine totunbungs. ober Verzugszinsen mehr erhoben werben. Ebenso haben vom gleichen Zeitpunkte an die Gemeinden und Gemeindeverbände auch keine Erstattungszinsen mehr zu gewähren.
Durch § 9 Abs. 2 des Gesetzes sind auch die Der- zugszmsen und Verzugszuschläge, die auf die Zeit vor dem 1. Januar 1934 entfallen, gestrichen worden Rückständige Stundungsünsen sind auch dann zu erheben, wenn sie aus die Zeit vor dem 1. Januar 1934 entfallen, es sei denn, daß sie nach den allgemeinen Vorschriften erlassen oder niedergeschlagen werden
Das Ausschreiben zu Rr. St. M. Id 39 293 vom 9. November 1934, betreffend Steuerzinsen, wird durch das vorliegende Ausschreiben aufgehoben.
III.
Es wird empfohlen, hiernach zu bemessen. Die Kreisämter werden ersucht, die Bürgermeistereien und insbesondere die Gemeinderechner umgehend hiernach zu verständigen und sie anzuweisen, sich mit Öen Bestimmungen des Steuersäumnisgesetzes und dem Inhalt dieses Ausschreibens eingehend vertraut zu machen.
Die Bürgermeistereien der Städte sind von uns auch unmittelbar verständigt.
B. Freitag, den 8. Februar 1935, 9% Uhr beginnend, aus der Abteilung 43a des Stadtwaldes, Försterei Rödgen: (
Bekanntmachung.
Dienstag, den 5. Februar 1935, findet in Gießen Rindvieh- (Ruhoieh) Markt statt. Auftriebszeit von 8 bis 9 Uhr vorrOittags. Sämtliches Vieh wird gegen Maul- und Klauenseuche schutzgeimpft.
Nächster Schweinemarkt: Mittwoch, den 20. Februar 1935. 617C
Gießen, den 2. Februar 1935.
Bürgermeisterei Gießen. Ritter, Oberbürgermeister.
Eichenstammreisig 1. Kl.
Fichtenstammreisig 1. Kl. 210 Wellen Eichenreisig 3. Kl. 65,5 rm Eichenstöcke
3. Da die Grund-, Gewerbe- und Sondergebäude- steuern als drei verschiedene Steuerarten gelten öurfim fie bei Berechnung der zu erhebenden Säumniszuschläge nicht zusammengerechnet sondern es muß bezüglich jeder Steuerart der ^u- chlag erhoben werden, sofern der Steuerbetraa über 10 RM. beträgt 654C
Gießen, den 25. Januar 1935.
Kreisamt Gießen. I. D.: vr. S ch ö n h a l s.
Zu Nr. St. M. Id 16 880.
Betr^ Wie oben.
3000301 von Selbftyeber aep. gute Sicherheit zu leihen gesucht. Schriftliche Angb. unt. 0393 a. den Gieß. Am.
Holzversteigerungen
der Fürst zu Solms-Lichschen Oberförsters Hohensolms.
Donnerstag, 7. Februar werden in der Pfaffen- mark versteigert: rm Scheitholz: Buche 44, Fichte 2; Knüppel: Buche 88, Eiche 4, Fichte 8; wellen Reis- holz: Buche 5200, Eiche 300 (davon 3800 gute Forstwellen); fm Stammholz: Eiche (3.) 0,60, Fichte (la und 1b) 3,84; Ruhrollen: Esche 2 rm.
Zusammenkunft: 10 Uhr am Hirschkopf.
Freitag, 8. Februar, wird im Scheererfchen Saal ZU Bieber das Holz aus den Distrikten helfholz und Jffelfcheid versteigert. Zum Ausgebot kommen: rm Scheitholz: Buche 162, Fichte 2; Knüppel: Buche 194, Eiche 40, Fichte 14; wellen Reisholz: Buche 10560, Eiche 750 und 120 rm; fm Stammholz: Buche (4.) 0,88, Eiche (2. und 3.) 0,69, Esche (1.) 0,16; Stück Derbstangen: Eiche (Deichseln) 16, Fichte I. 144, II. 282, III. 465; Reisstangen: Fichte IV. und V. 275; Bohnenstangen: Fichte 4430 und einige Raummeter Gartenpfosten. Die ausgesuchten Stangen (ca. 70 fm) liegen meist in der Jsselscheid, nahe der Kreisstraße Fellingshausen — Frankenbach; alle ungeschälten Stangen kommen zum Ausgebot. Auskunft: Förster Wack,Erda. 671D
Zusammenkunft: 9.30 Uhr. Reihenfolge: Scheitholz und Knüppel; 11.30: Reisholz; 1.30: Stämme und Stangen.
Durch das Steuersäumnisgesetz vom 14. Dezember 1934 (RGBl. I, S. 1271) ist mit Wirkung vom 1. Januar 1935 für die verspätete Entrichtung einer Steuerzahlung ein Säumniszuschlag eingeführt worden (§§ 1 bis 8 des Gesetzes). Das Gesetz, das auch auf die Steuern des Landes, der Gemeinden und Gemeindeoerbände Anwendung findet, wird der be- sonderen Beachtung empfohlen. Der Säumniszuschlag beträgt 2 v. H. des rückständigen Steuerbetrags. Er ist mit dem Ablauf des Fälligkeitstages verwirkt.
Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Steuersäumnisgesetzes wird hinsichtlich des Säumniszuschlags für die Steuern der Gemeinden und Gemeindeverbände folgendes angeordnet:
Der Säumniszuschlag ist grundsätzlich in jedem Falle einer Überschreitung der Zahlungsfrist zu erheben. Jedoch werden die Hebestellen ermächtigt, bei geringfügigen Fristüberschreitungen von der Einziehung des Zuschlags abzusehen. Eine Ueberschrei- tung der Frist bis zu fünf Werktagen ist jedenfalls als geringfügig im Sinne dieser Bestimmung anzusehen. In solchem Falle ist von der Erhebung des Säumniszuschlags stets abzusehen, wenn nicht besondere Gründe für die Einziehung sprechen. Wenn z. B. Steuerpflichtige die Ueberschreitung des Fälligkeitszeitpunktes um einige Tage zur Regel werden lassen sollten, wird durch Anforderung des Zuschlags auf die Einhaltung der ordentlichen Zahlungszsit- punkte hinzuwirken fein. Der Zuschlag muß dann aber bei oder sofort nach Eingang der Zahlung an- gefordert werden; spätere Nachforderungen sind zu vermeiden. Die Mahnung des Schuldners bleibt ohne Rücksicht auf die für den Säumniszuschlag getroffene Regelung sofort nach Ablauf des Fälligkeitstages zu-
Das abschriftlich nachstehende Ministerialausschrei- ben zu dem Steuersäumnisgesetz vom 24. Dezember 1934 wird den Bürgermeistereien und Gemeinde- kassen des Kreises (ausschließlich Gießen) zur Kenntnisnahme u^d Beachtung durch die Gemeinderechner mitgeteilt.
Dabei wird auf folgendes hingewiesen:
1. Es ist nickt in das Belieben der Gemeinderechner gestellt, ob sie die Säumniszuschläge erheben wollen oder nicht, sondern sie sind zu deren Erhebung gesetzlich verpflichtet.
Die Beachtung des Gesetzes wird von uns überwacht.
2. Nach § 3 Abs. 2 des Gesetzesist für die Berechnung des Zuschlages der rückständige Steuerbetrug auf volle 10 RM. nach unten abzurunden. Ein Zuschlag ist daher nur zu erheben, wenn die ©teuer- betrage über 10 RM. betragen. Sonach beträgt der Zuschlag bei Steuerbeträgen: H
von über 10—19,90 RM. = 0,20 RM.
Holzversteigerungen
der Fürst zu Solms-Lichschen Oberförsterei Lich.
Montag, 4. Februar, werden im Pfaffen-höhler, Kellersberg, Fuchsstrauch, Schmerhütte versteigert: rm Scheitholz: Buche 133, Eiche 138, Nadel 24; Knüppel: Buche 108, Eiche 111, Hartl. 10, Nadel 22; Slockholz: Buche 34; Knüppelreifer: Eiche 52; Wellen Reisholz: Buche 4400, Eiche 3900 (meist gute Forstwellen); fm Schnittholz: Eiche (4.-6.) 14,57, Buche (4.) 15,46, Kiefer (3a—4b) 7,03, Fichte (3b—5b) 37,86; Stammholz: Eiche (für Wagner) zirka 30, einige Eschen, Hainbuchen, Kirschbaum; Derbstangen: Fichte (II. und III.), 1,10; rm Gartenpfosten: Eiche 25 (zirka 300 Stück). 4740
Zusammenkunft: 9.30 Straße Lich—Garbenteich, Eberstädter Schneise. — Ein Verzeichnis über das aus anderen Distrikten zur Versteigerung vorgesehene, also nicht vorgezeigte Starkholz, z. B. Stark- Eiche aus Konzebühl usw., kann angefordert werden.
Dienstag, 5. Februar, werden in der Meilbach versteigert: rm Scheitholz: Buche 153, Eiche 4; Knüppel: Buche 300, Eiche 24, Birke u. a. 7, Fichte 3. Slockholz: Bua,e 29; Wellen Slammreifer: Buche 2850, Eiche 450; Aslreifer Buche 3900, Eiche 1200- Stück Derdslangen: Fichte (I —III.) 31, Hainbuche (Deichseln) 29, Esche 31; Reisslängen: Fichte 15, Bohnenstangen 575; rm Esche (2 m lang) 2,2, Gartenpfosten: Eiche 9 (zirka 100 Stück).
Zusammenkunft: 9.30 Straße Lich—Hattenrod, an Abt. 14.
Montag, 11. Februar, werden in der Hard versteigert: rm Scheitholz: Buche 92, Eiche 3, Fichte 3; Knüppel: Buche 35, Eiche 9, sonst. Laubh. 11, Fichte 19; Slockholz: Buche 24; wellen Reisholz: Buche 2500 (dabei 1000 gute Forstwellen), Eiche 400, sonst. Laubholz 500; fm Stammholz: Esche (2.) 5,78, (1.) 3,15; rm Ruhrollen: Esche 5,7; Slück ausgesuchte Derdslangen: Fichte I. 169, II. 91, III. 66, Bohnenstangen: Fichte 1260.
Zusammenkunft: 10 Uhr: Waldeingang oberhalb Kolnhausen. 6480
Dienstag, 12. Februar, werden im Mönchwald versteigert: rm Scheitholz: Buche 87, Eiche 2, Fichte 25; Knüppel: Buche 142, Eiche 19, sonst. Laubholz 2, Radel 21; Wellen Reisholz: Buche 1600, Eiche 200 Kiefer 100; Schlagreifer. Fichte: 11 Lose; Slück aus- gesuchte Derdslangen: Fichte I. 130, II. 135, III. 55; Reisslängen: IV. 30 und 5 rm Gartenpfosten. Außerdem kommen aus Distrikt Graudorn 1100 Buchen-, 100 Birken-Wellen und zirka 200 Stück Garten- Pfosten (nicht vorgezeigt) zum Ausgebot.
Zusammenkunft 10 Uhr: Schlagweg Lich—Burkhardsfelden, Waldeingang.
20—29,99 „ = 0,40
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