Ausgabe 
1.6.1935
 
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seine Bankbücher zur Einsicht vorgelegt und betont, daß er weder mittelbar noch unmittelbar, weder für sich noch für jemand anders Franken, Dollar, Pfunde oder sonstige fremde Devisen gekauft oder verkauft habe. Die Polizeikommissare hätten sich darauf wieder entfernt, ohne irgendwelche Akten mitzunehmen.

Diskonterhöhung in Holland.

Amsterdam, 31. Mai. (DNB.) Die Nieder­ländische Bank hat am Freitag ihren Diskont­

satz mit sofortiger Wirkung von 4 auf 5 o.H. er­höht. Wie erinnerlich, war e rft am 16. d. M. die Diskontrate von 4,5 auf 4 o. H. herabge­setzt worden. Diese Maßnahme muß als eine sofortige Reaktion auf die Vorgänge in Frankreich und auf die hartnäckigen Baisse­angriffe auf den französischen Franc betrachtet werden, die auch die holländische Währung in Mit­leidenschaft gezogen und erneut zu Goldab­gaben der Niederländischen Bank geführt haben.

Die preffe begrüßt das neue Kabinett.

Paris, 1. Juni. (DNB.-Funkspruch) Die Auf­nahme, die der in weiten Kreisen beliebte bisherige Kammerpräsident als Regierungschef in der Presse findet, ist freundlich. Man gewinnt den Eindruck, daß die Oeffentlichkeit ihm keine Schwierig­keiten in den Weg legen, sondern im Gegenteil dazu beitrag/m wird, ihm bei der Verteidigung der Währung die bestmögliche Unterstützung zu leihen. Wenn das Parlament die gleiche Einstellung beweist, wird Ministerpräsident Bouisson in einer Atmosphäre der Entspannung arbeiten können, die seinem Vorgänger nicht beschieden war.

DerM a t i n" bezeichnet mit Befriedigung die Tatsache, daß alle Vorkämpfer der Ab­wertung von der Regierung streng ferngehalten worden seien, deren wesentliches Programm die Verteidigung des Francs und die Erlangung der Vollmachten zur besseren Verteidi­gung der Währung fei. Die gefundene Formel sei ausgezeichnet und beruhigend. Auch Journal" hebt hervor, daß das Kabinett Bouisson keine Anhänger der Abwertung in sich aus­genommen habe. Es wolle die französische Wäh­rung entschieden verteidigen. Der neue Minister­präsident werde von der Kammer verlangen, daß sie ohne Reden und ohne irgendwelche Abänderung den Wortlaut des Vollmachten-Antrages annehme, über den das Kabinett Flandin gestürzt ist.P e - fit Parisien" spricht von einemKabinett der Verteidigung des Franc". Jetzt müßte nach dem Muster der Einigung innerhalb der Regierung auch die Einigung eines Parlaments und eines Landes zustande kommen.

DasPetit I o u r n a l", das die Abwertungs­these vertritt, schreibt, Flandin habe durch seinen

Mangel an Energie und an Entschlußkraft kein An- recht auf die Vollmachten gehabt. Seitdem es zu­rückgetreten sei, habe die Panik aufgehört, und die Rentenkurse seien wieder gestiegen. Zur Wiederherstellung der finanziellen Ordnung und der Wirtschaft gäbe es zwei Möglichkeiten, nämlich den Frank durch eine verstärkte Deflation mitverstärkterWirtschaftskrise zu ver­teidigen oder sich zu einerWährungsanpas­sung" zu entschließen, die die Sachlage früher oder später doch notwendig machen werde. F i g a r o" führt aus, die Kammer hätte vor eini­gen Tagen die Vollmachten sachlich gern be­willigt, nur nicht zugunsten eines Kabinetts Flandin. Jetzt fei die Lage so, daß die Kammer die Vollmachten Bouisson persönlich ganz gern geben würde, aber sie nun aus sach­lichen Gründen nicht zu geben wünsche. Das ergäbe eine ziemlich verwickelte Lage.Q u o- t i d i e n" hält Bouisson nicht für den richtigen Mann am richtigen Platz. Das Blatt nennt es ein außerordentlich bedenkliches Zeichen, daß der bis­herige Kammerpräsident selb st als Re­gierungschef Vollmachten gegen die Kam­mer beantragen werde. Wenn Herriot auf der Lin­ken nicht mehr die Verteidigung des Parlaments übernehme, wer solle dann noch das Parlament verteidigen? Bouisson steige von seinem Präsiden­tensessel herunter, um die Verfassung im Stich zu lassen. Das Blatt spricht sich für den freien Goldverkehr aus, in dem Sinne, daß auch der kleine Kapitalist oder Sparer Gold kaufen könne, nicht aber nur der, der über 220 000 Franks ver­fügt, um einen Zwölf-Kiloblock kaufen zu können.

Oer Verfassungskonflikt in USA.

Was wird Roosevelt tun?

Washington, 31. Mai. (DNB.) Präsident Roosevelt legte in der Pressekonferenz die ernste .Lage dar, die die Entscheidung des Ober­sten Bundesgerichts geschaffen habe. Un­wichtig, weil leicht zu berichtigen, sei der erste Ein­wand des Gerichtes, daß der Kongreß ge f e » geberische Befugnisse an das Weiße Haus abgetreten habe, denn eine genauere vom Kongreß beschlossene Auslegung und Umgrenzung der Ziele, die die Privat­wirtschaft befolgen müsse, würde diesen Einwand beseitigen. Dagegen sei der zweite Einwand einfach unüberbrückbar und stelle das Land vor eine nationale Krise. Das Bundesgericht spreche der Regierung und dem Parlament das Recht ab, die nationale Wirtschaft zu regeln, indem es d e n Begriff des zwischen st aatlichen Han­dels, der allein unter die Bundeskontrolle komme, ganz eng begrenze. Diese Entscheidung bringe Amerika in die primitiven Zeiten von Pferd und Wagen zurück, als die 13 Kolonien einen Bund gründeten und die äußere Einheit herstellten, aber eifersüchtig darauf bedacht waren, daß kein Staat in die Oberhoheit des anderen eingreife. Jetzt ver­lange das Bundesgericht, daß Amerika nur ein loses Gebilde von 48 vollkommen selbständigen Einzel st aaten sein solle. Amerika sei das einzige Land der Welt, wo es den verfassungsmäßig bestellten Organen des Volkes, nämlich der Regierung und dem Parlament, ver­sagt fei, zu bestimmen, welche Gesetze im Lande gelten sollen. Das amerikanische Volk werde sich klar werden müssen, ob es einen derartigen Zu­stand für richtig oder falsch halte. Augenblicklich seien alle Errungenschaften sozialer und wirtschaft­licher Natur über Bord geworfen und das Volk müsse verstehen, daß dem Chaos Tor und Tür geöffnet fei. Eine Verfas­sungsänderung scheine der einzige Ausweg aus dem Durcheinander zu sein.

Wie der Präsident mitteilte, sind neben dem Nira-System vom Bundesgericht außer Kraft gesetzt oder in eine zweifelhafte Lage gebracht worden: die Bundeskontrolle des Alkohols,

die Regulierung der Börsen, die Maßnahmen gegen Aktienschwindel und die Ordnung der landwirt­schaftlichen Erzeugung. Der Präsident führte bann an, was jetzt folgen werde: Ausnutzung der Kinderarbeit, Hungerlöhne, unlauterer Wettbewerb, katastrophales Sinken der Preise für Weizen, Baumwolle und andere Bodenerzeugnisse, Abster­ben der kleinen Geschäftsleute, die gegen die Ketten­läden nicht mehr konkurrieren könnten. Dies fei keine Parteifrage mehr, sondern ein tiefern­stes nationales Problem. Da Verfassungs­änderungen hier sehr lange Zeit brauchen, dürfte der von dem Präsidenten erörterte Fragen­komplex der Hauptpunkt der nächstjährigen Wahl­kampagne werden, wenn Roosevelt wieder kan­didiert und das Volk für oder gegen seinen Kurs entscheiden muß.

Ungünstiges Echo der Roosevelt-Me in Aeuyork.

Neuyörk, 1. Juni. (DNB. Funkspruch.) In Neuyorker Finanzkreisen bedauert man den Pessimismus, den Präsident Roosevelt in seiner Ansprache vor der Presse durchblicken ließ. Man vermißt die zuversichtliche Note, die die bis­herigen Reden des Präsidenten auszeichneten und befürchtet, daß eine mißverständliche Auffassung der Ansprache in der breiten Oeffentlichkeit den gegenwärtigen Uebergangszustand zur wirtschaft­lichen Erholung ungünstig beeinflussen konnte. Die Morgenpresse bespricht die Rede mit ziemlicher Schärfe. Die unabhängig demokratischeTimes" sagt, manche Aeußerungen der Rede klängen mehr wie ein Verzweiflungsschrei und nicht wie eine Mahnung zum Mut. Die repu­blikanischeH e r a l d Tribüne" schreibt, Ame­rika werde durch diese Haltung stark enttäuscht werden. Es sei sicherlich berechtigt, mehr Be­herztheit von einem Präsidenten zu erwarten, der nicht gezögert habe, so kühn zu führen, wäh­rend die allgemeine Strömung mit ihm gegan­gen sei.

Ausbürgerungsklage gegen vier Heimat treue Deutsche in Eupen-Malmedy.

Köln, 31. Mai. (DNB.) Der Staatsanwalt in Lüttich hat gegen den Präsidenten der Cchristl. Volks­partei und' Präsidenten des Landwirtschaftlichen Verbandes Malrnedn Joseph Dehottey- Kremer, den cana. jur. Peter Dehottey und die Ingenieure Heinrich Dehottey und Paul Fochius in Eupen-Malmedy Anklage auf Ausbürgerung erhoben.

Joseph Dehottey-Kremer wird beschuldigt, daß seine Nationalität seit der Abtrennung von Eupen- Malmedy immernominaleffektiv" gewesen sei und er im Kanton Malmedy die Triebfeder der deutschen Bewegung sei. Ihm wird weiter zum Vorwurf gemacht, dasz er in einem Vortrag auf der VDA. -Tagung in Aachen 1931 die Annexion Eupen-Malmeoys als einen Verrat bezeichnet habe. Er habe bann noch mit Mitglie­dern des Heimatbundes einen Ausflug nach Machen gemacht und verschiedenen Persönlichkeiten der Stabt seinen Dank für b i e gute Aufnahme im deutschen Vaterlande ausgesprochen. Aus Briesen von ihm gehe schließlich hervor, bgß er der Führer der Heimatbeweaung in Eupen- Malmedy sei und an einem Kongreß der Internationalen Minderheiten in Bern teilgenommen habe.

Die Anklage gegen Peter Dehottey fußt darauf, daß er in Briefen zum Ausdruck gebracht habe, die Eupen-Malmedyer lebten unter dem Joch anderer Menschen, die sie nicht verständen, und sehnten sich nach einer bal­digen Rückkehr z u Deutschland. Auch wird ihm vorgeworfen, ein antibelgisches Lied, das B 6 u p i n 2R a l m i b ö ß i # h N, Mifafct und in

einer deutschen Zeitschrift unter der Überschrift Der neue Weg", eine Studie über pan- germanische Propaganda, geschrieben zu haben. Ebenso wird ihm ein Artikel zum Gedenken des 30. Januar zum Vorwurf gemacht, den er dem Landbote" übermittelt habe. Schließlich weist die Anklage gegen ihn darauf hin, daß er auch Außen­amtsleiter des Kartellverbandes (C.D.) gewesen sei.

Das belastende Material gegen Heinrich De- hotten beruht darin, daß er Vorstandsmit.- glieb des Heimatbundes und desLand­bundes fei, der die Rückkehr Eupen-Malmedys zu Deutschland wolle, und daß er in Briesen fein Bedauern über feine und seiner Familie gegen ihren Willen durch den Versailler Vertrag erfolgte Abtrennung vom Reich zum Ausdruck ge­bracht habe. Er habe weiter dem Reichssender Köln den Geburtstag einer 91jährigen Frau aus Malmedy mitgeteilt, und hinzuge­fügt, sie wolle nicht sterben, bis ihre Heimat das Fest der Wiederkehr zum Daterlande feiern könne.

Gegen Paul Fochius wird der Vorwurf er­hoben, er fei Mitbegründer der Christlichen Volks- partei und habe dem Vorstand des Heimatbundes angehört, der unter dem Deckmantel der Verteidi­gung kultureller Rechte die Einheit Belgiens zer- schlaaen wolle. Auch sei er Vorsitzender des K r l e g e r d a n k e s" in M a l m e d y , der einst dem belgischen Kriegerverband angehörte und habe öffentlich bekannt, er wolle die Rückgliederung an Deutschland. Die Anklageschrift schließt, dies alles zeige, daß die genannten vier Bürger ihre Staals hürger pflichte» jchwe? per-

Italien macht drei weitere Divisionen für Ostafrika mobil Beträchtliche Truppenverschiffungen aus den füditalienischen Häfen.Mißfallen in Rom über die Sprache der englischen preffe.

Rom, 31. Mai. (DRB.> Ein- amtlich- Mit- teilung gibt die Mobilis ierung einer wei­teren Division des Landheeres und von zwei Divisionen Schwarzhemden für O st a f r i f a bekannt.Die teilweise Mobilisation der abessinischen Streitkräfte", so heißt es, ,und die Ankunft weiteren Kriegsmaterials in Abessinien machen neue Defensivmaßnahmen not­wendig, um die Sicherheit der italienischen Ko­lonien in Ostafrika gegen jeden Angriff zu gewähr­leisten. Mussolini hat daher in seiner Eigenschaft als Wehrminister die Mobilisation der Division Gran Sasso unter dem Befehl des Generals Terziani angeordnet. Eine neue Division Gran Sasso II unter dem Befehl des Generals Terrieri ist bereits gebildet worden." Die ebenfalls jür Ostafrika gebildete dritte und vierte Division Schwarzhemden tragen die Bezeich­nung21. 4." (Geburtstag von Rom) und3. 1." (In Erinnerung an die Kammerrede Mussolinis vom 3. 1. 1925) und werden von General A p p r i- o tti bzw. von General Traditti, dem stellver­tretenden Generalstabschef der Miliz, befehligt. Eine große Anzahl Offiziere, Unteroffiziere, Spe­zialisten und Mannschaften der Kriegsmarine hat den Gestellungsbefehl erhalten. Aus dem Jahrgang 1913 der Marine werden keine Entlassungen mehr vorgenommen. Der Oberbefehl der nach dem Roten Meer entsandten italienischen Seestreitkräfte wurde Konteradmiral Barone übertragen, der bereits in Masscma weilt. Der DampferI t a I i a" verließ mit 10 0 0 Mann schwerer Artillerie, 133 Offizieren und Unteroffizieren sowie 3 0 0 Ton­nen Kriegsgerät an Bord den Hafen von Neapel.' Es befördert außerdem eine Anzahl be­sonders ausgebildeter Pioniere und Stra­ßenarbeiter. Sechs weitere Dampfer, von denen die meisten die Ausreise nach Ostafrika be­reits mehrmals zurückgelegt haben, liegen in Ne­

apel und anderen italienisch Häfen zur Ausfahrt bereit.

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Die neuen Mobilmachungsmaßnahmen werden von der römischen Presse lebhaft besprochen. Uebereinftimmenb wird betont, daß der Entschluß der italienischen Regierung durch die feindselige Hal­tung Abessiniens gerechtfertigt fei.Giornale d'Jtalia" schreibt, die Haltung von Addis Abeba werde, er­mutigt durch die Sprache einer gewissen europäischen Presse, besonders der englischen, immer feindlicher und herausfordernder. Italien mache sich immer weniger Illusionen über d i e Möglichkeit einer friedlichen Bei ° l e g u n g und treffe daher entschlossen und recht­zeitig die notwendigen Maßnahmen zur Festigung der militärischen Stellung feiner Kolonien in Ost­afrika. Bei den abessinischen Streitkräften von mindestens zwei- bis dreihundert­tausend Mann sei die Schwere der Bedrohung Italiens durch Abessinien mehr als offensichtlich. Man könne heute die schwere Verantwortung jener Länder ermessen, die durch ihre unangebrachte Sprache in Addis Abeba den Wahn einer europä­ischen Solidarität zu Gunsten der abessinischen Her­ausforderung gegen Italien erzeugt haben.Tri­buna" betont, wenn die englische Presse mit ihrer Kampagne fortfahren wolle, möge sie es ruhig tun. Italien werde diese Kampagne nur bei der Rege­lung seiner Haltung in gewissen europäischen Fragen in Rechnung stellen können, ihr aber keinerlei Be­deutung in vezug auf feine Maßnahmen in Ostafrika schenken. Nach demLavoro Fascista" darf die faschistische Regierung, die realistisch zu betrachten gewohnt sei, gegenüber der abessinischen Bedrohung keine Vogel-Strauß-Politik treiben und sich weder durch das Blendwerk des Völker­bundes, noch durch die pazifistischen Erklärungen des Kaisers von Abes­sinien zu falschen Hoffnungen verleiten lassen.

Keine Störungen des Schulbetn'ebs durch Sammlungen und außerschulische Veranstaltungen.

Berlin, 31. Mai. (DNB.) Vielfache Klagen über fortschreitende Störung der Arbeit in den Schulen durch außerschulische Veranstaltungen und Beteiligung an den verschiedensten Aufgaben und Zwecken, sowie über Belastung von Schule und Elternhaus durch Sammlungen, Heranziehung zum Verkauf von Abzeichen, Eintrittskarten, Losen und bergt, haben dem .Reichsunterrichtsminister R u st Veranlassung gegeben, diese Frage grundsätzlich zu regeln. Die nationalsozialistische Schule strebt dem Ziele zu, in lebendig st er Verbindung mit dem Leben der Nation und allem Zeitgeschehen von Bedeutung die Jugend als die kommenden Träger des deutschen Schicksals zu bil­den und zu erziehen. Dies Ziel wird aber nicht erreicht durch übermäßigen Einsatz der Jugend für Tagesaufgaben, die ihren Blick zerstreut und ihre Kräfte nimmt, die sie für ihren inneren Aufbau braucht. Der Wunsch, gerade die leicht zu gewinnende Schuljugend zu Sammlungen und sammlungsähnlichen Veranstal­tungen in den Schulen heranzuziehen, liegt nahe. Die neue Schule ist aber durchaus in der Lage, mit den ihr gemäßen Mitteln zur Opferbereitschaft zu erziehen, ohne Eltern und Schüler dauernd mit Geldforderungen zu be­lasten. Aus diesen Erwägungen heraus hat der Minister für alle Schulen u. a. folgendes bestimmt:

Oeffentliche Sammlungen und samm­lungsähnliche Veranstaltungen im Sinne des Sammlungsgesetzes vom o. November 1934, bedürfen, wenn sie innerhalb bei Schu - l e n durchgeführt werben sollen, ber befonberen Genehmigung ber Schulaufsichtsbe­hörde. Die Erhebung des Lernmittelbei­trages für den Unterrichtsfilm ist k e i ne Sammlung. Das gleiche gilt für die Ein­ziehung von Beiträgen und Gebühren, die für be­

sondere schulische Aufgaben, z. B. Schü- lerunfallversicherung, schulärztliche Versorgung und bergl. ungeordnet sind. Sammlung im Sinne die­ser Bestimmungen ist es nicht, wenn innerhalb einer einzelnen Schule ober Klasse gelegentlich für einen bestimmten Zweck, z. B. für Kranzspen­den, gesammelt wird. Die Mitwirkung von Schul­kindern an öffentlichen Sammlungen und samm­lungsähnlichen Veranstaltungen auch außer­halb ber Schulen bedarf in gleicher Weise ber Genehmigung ber Schulaufsichtsbehörde, sofern eine Beteiligung ober Vermittlung ber Schule bean­sprucht wird.

Veranstaltungen dritter Personen für die Schule, wie z. V. Vorträge, Vorführungen, Rezita­tionen und bergl., innerhalb ber Schule be- bürfen ber Genehmigung. Sie darf nur erteilt wer­den, wenn ein besonderer unterricht­licher Wert der Veranstaltung anzuerkennen ist. Für Film- und Bildvorführungen bleibt die Son­derregelung auch weiterhin in Kraft. Der Besuch von Veranstaltungen dritter Personen außer­halb der Schule, wie z. B. von Theatern, Ausstel­lungen usw. sofern Eintrittsgeld erhoben wird, ist freiwillig, jeder Druck auf die Schüler zur Teilnahme ist untersagt. Der Besuch solcher Veranstaltungen während der Schulzeit ist unzulässig.

Eine Bekanntgabe von Empfehlun­gen und Werbungen, z. B. zum Bezug von Zeitschriften, Ankauf von Kalendern, Losen, Besuch von Veranstaltungen usw. auch soweit sie amtlich erfolgt sind während der Unter« r i ch t s st u n d e n ist verboten. Der Vertrieb und Verkauf von Abzeichen, Kalendern, Losen, Eintrittskarten und anderen Gegenständen in ben Schulen i st untersagt.

letzt hätten. Sie würden deshalb ihre Eigenschaft als Belgier auf Grund des Gesetzes vom 30. Juli 1934 für verlustig erklärt.

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Gegen vier Heimattreue Männer aus Malmedy ist also hier vom Staatsanwalt in Lüttich die Klage auf Ausbürgerung erhoben. Das berüchtigte bel­gische Ausbürgerungsgesetz, bas im Sommer vori­gen Jahren in Kraft trat, bietet biegesetzliche" Handhabe, und bie Ha ussuchungen, bie am 9. März im abgetrennten beutschen Grenzgebiet durchgeführt wurden, sollten basMaterial^ lie­fern. Alles, was über bas Ergebnis der Haus­suchungen verlautbart wurde, bewies nur eins: daß der Vorwurf derVerletzung ber staatsbürger­lichen Pflichten" in keiner Weise auf biejenigen angewandt werden kann, die sich als Heimattreue Eupen-Malmedyer für bas vertragliche Recht ihrer Heimat einsetzen. Ganz klar aber steht ein anberes fest: baß das oorliegcnbe Ausbürgerungsgesetz sowohl ber belgischen Verfassung w i e b e m Versailler Vertrage wibe­spricht. Denn laut ber belgischen Verfassung sind alle Staatsbürger Belgiens gleich, und bas Ausbürgerungsgesetz unterscheibet zwischen denen, die ihre Staatsbürgerschaft durch Ge­burt erhielten und denen, bie s i e selbst er­warben, unb das sind eben die Eupen-Malme- dyer, die gezwungen wurden, Staatsbürger Belgiens zu werben. Die Eupen-Malmebyer aber erhielten bie belgische Staatsbürgerschaft laut Versailler Vertragendgültig und von Rechts wegen", unb demgemäß kann ihnen ihre Staatsbürgerschaft nur durch Aenderung dieses internationalen Vertrages aberkannt werden.

Das ist ber rechtliche Tatbestand, unb das belgische Ausbürgerungsgesetz erhält auch durch bie Anklage des Lütticher Staatsanwaltes keine Rechtsgültigkeit. Wohl aber gewinnt ber bevorstehende Äusburge- rungsprozeß internationale Bedeutung, weil er in sich eine Vertragsverletzung darstellt. Der belgische Staatsanwalt in Lüttich dürfte daher feinem Staate leinen Dienst erwiesen haben, und das um

so weniger, als ber Prozeß nicht nur bie Vertrags- roibrigteit bes Ausbürgerungsgesetzes aller Welt vor Augen stellen wirb, fonbern zugleich auch b i e Sage bes abgetrennten beutschen Grenzgebietes, besten Bewohnern die volle Gleichberechtigung innerhalb Belgiens zugestanden wurde. Das Recht wird auch in diesem politischen Prozeß auf Seiten der Angeklagten fein, und der belgische Staat, ber ein solches Verfahren zuläßt, wirb sich peinliche Vergleiche gefallen lassen müssen, stellt er sich doch bamit in bie Reihe berer, bie unter Beugung ber Vertragsbestimmungen und der eigenen Verfassung das Eigenrecht des Volks­tums mißachten.

Neue Bezeichnung für die oberste Führung der Wehrmacht.

Berlin, 31. Mai. (DNB.) Mit dem am 21. Mai 1935 in Kraft getretenen neuen Wehrgezetz haben sich die Bezeichnungen der obersten Führung der Wehrmacht und ber Wehrmachtsteile geändert. In Zukunft gelten ausschließlich die nachstehenden Bezeichnungen:

Der Führer und Reichskanzler istDer Oberste Befehlshaber ber Wehrmacht".

Es find zu ersetzen:Der Reichswehrminister" durchDer Reichskriegsmini st er und Oberbefehlshaber der Wehrmach 1", Reichsweyrministerium" durchReichskriegs­ministerium",Reichswehr" durchWehr­macht",Reichsheer" durchHeer",Reichs- marine" durchKriegsmarine". Hierzu tritt neu bieLuftwaffe".

Dementfprechenb sind zu ersetzen:Der Chef der Heeresleitung" durchDer Oberbefehls- Haber des Heere s",Der Chef der Marine- leitung" durchDer Oberbefehlshaber der Kriegsmarine". Hierzu tritt neuDer Oberbefehlshaber der Luftwaffe",