General von Lochow 80 Lahre
Am 1. April begeht General der Infanterie Ewald v. Lochow seinen 80. Geburtstag. Ewald von Lochow trat nach dem Kriege von 1870/71 in das zweite Garderegiment zu Fuß ein. Nach den üblichen Frontkommandos wurde er dem General- stab zugeteilt, bis er 1903 Kommandeur des 4 Garderegiments zu Fuß wurde. Als Generalmajor führte er die 19. Jnfanteriebrigade in Pofen, war bann Direktor des Armeeoerwaltungsdeparte- ments im alten preußischen Kriegsministerium und seit 1909 Generalleutnant und Kommandeur der Zweiten Gardedioision. 1912 wurde von Lochow zum
Scherl-Bildmat'erndienst
kommandierenden General des 3. Armeekorps ernannt, das er auch bis zum Jahre 1916 befehligte. Dieses Armeekorps führte er im Verband der ersten Armee (d. Kluck) bis vor die Mauern von Paris und später in die M a r n e s ch l a ch t. Er behauptete den Aisne-Abschnitt Soissons-Vailly gegen die nachdrängenden Engländer und erfocht im Jahre 1915 den Sieg bei Soissons. Darauf trat er als Kommandeur der Gruppe Arras im Sommer 1915, im serbischen Feldzug Herbst 1915 und bei dem Kampf um Verdun 'm Jahre 1916 hervor. Hier führte er die Angriffstruppe Ost und wurde anstelle des deutschen Kronprinzen, der den Befehl einer Heeresgruppe übernahm, Oberbefehlshaber der 5. Armee. Neben vielen Auszeichnungen erhielt er den höchsten preußischen Kriegsorden, den Pour le Mörite mit Eichenlaub und das Großkreuz des Roten Adlerordens.
Schon vor dem Weltkriege schenkte General von Lochow der Frage des Zusammenwirkens der verbundenen Waffen die allergrößte Beachtung. Dem vielfach unzureichend ausgebildeten Ersatz galt bereits im Oktober 1914 seine besondere Aufmerksamkeit. Damit wurde er der geistige Vater und Schöpfer der Feldrekrutendepots. Die von ihm sofort erkannte Bedeutung, auch die aus der Front herausgezogenen Truppen in dauernder Auffrischung zu halten, brachte die feinem Befehlsbereich Unterstellten auf eine solche Höhe der Ausbildung, daß die OHL. sich diese Erfahrungen zunutze mechen konnte.
Der Kyffhäuserbundesführer Oberst a. D. Reinhardt sandte an General von Lochow ein Glück
wunschschreiben, in dem zum Ausdruck kommt, daß die im Kyffhäuserbund vereinigten alten Soldaten an diesem Tage ihres hochverdienten Führers im Weltkrieg in treuer Kameradschaft gedenken.
Arbeitstagung der Gemeinschaft studentischer Verbünde.
Staatssekretär Dr. Lammers spricht über die Aufgaben der Gemeinschaft.
In Braunschweig fand am Samstag eine Arbeitstagung der von der Reichsleitung der NSDAP, als Gesamtvertretung des Deutschen Kor- porationsstudententums anerkannten Gemeinschaft studentifcher Verbände statt. Sie diente der Unterrichtung der örtlichen Leiter der Gemeinschaft studentischer Verbände, die in den nächsten Tagen an den deutschen Hochschulen ihre Semesterarbeit aufnehmen. Die Tagung stand unter der persönlichen Leitung des Führers der Gemeinschaft studentischer Verbände, des Staatssekretärs und Chefs der Reichskanzlei Dr. Lammers. Nach einem Rückblick auf die Gründung der Gemeinschaft studentischer Verbände und die gesamte studentische Entwicklung der letzten Jahre machte Dr. Lammers grundsätzliche Ausführungen über die Erziehungsarbeit der studentischen Korporationen und ihre Zusammenarbeit mit dem NSDStB. Die örtlichen Leiter der Gemeinschaft studentischer Verbände verpflichtete er durch Handschlag zur Gefolgstreue und zur Arbeit für das von der Partei bejahte deutsche Korporationsstuden- tentum.
Anschließend sprach der Reichsamtsleiter des NSDStB., Pg. Derichsweiler, über die Schulungsarbeit des Studentenbundes. Er bezeichnete die mit der Gemeinschaft studentischer Verbände am 12. März abgeschlossene Vereinbarung als einen wichtigen Schritt auf dem Wege zur Vertiefung dieser Schulungsarbeit und betonte die Notwendigkeit kameradschaftlicher Zusammenarbeit zwischen NSDStB. und der Gemeinschaft studentischer Verbände. — Einem Teil der Kundgebung wohnte der braunschweigische Ministerpräsident K l a g g e s bei.
Wie die Gemeinschaft studentischer Verbände berichtet, fand anläßlich der Tagung folgender Telegrammwechsel statt: Anden Führerund Reichskanzler! „Die unter meiner Leitung heute in Braunschweig zum ersten Mal tagende Gemeinschaft studentischer Verbände ist eifrig bestrebt, aus der bisherigen Zersplitterung ein einiges deutsches Korpora- tionsstudententum als wertvolles Glied des nationalsozialistischen Staates zu schaffen. Sie hat den Grundstock zur Erreichung dieses Zieles bereits gelegt und versichert Ihnen, mein Führer, treueste Gefolgschaft.
gez. Staatssekretär Dr. Lämmer s."
Der Führer an die Gemeinschaft studentischer Verbände: „Für das mir namens der Gemeinschaft studentischer Verbände übermittelte Treugelöbnis danke ich herzlichst. Ick) wünsche Ihren düngen aus der bisherigen Zersplitterung herauszuführen und zu einem einigen Korporationsstuden- tentum zusammenschließen, besten Erfolg.
gez. Adolf Hitler."
Zuchthaus für Kuriere der Schwarzen ^ront.
Berlin, 30. März. (DNB.) Der Volksgerichtshof fällte das Urteil gegen 13 Anhänger der Schwarzen Front, die bis in den Herbst 1934 hinein
die hochverräterischen Ziele des in Prag sitzenden Nationalbolschewisten Otto Strasser durch Herstellung und Verbreitung übler Hetzschriften unterstützt haben. Die Führung des staatsfeindlichen Unternehmens lag in den Händen des 31jährigen Erich Schmidt, der zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Bei sieben weiten Angeklagten ergingen Zuchthausurteile zwischen vier und zwei Jahren. Drei Angeklagte kamen mit Gefängnisstrafen von einem Jahr sechs Monaten bis zu einem Jahr davon. In einem Falle wurde das Verfahren eingestellt und in zwei weiteren erfolgte Freispruch.
Oie Hochzeit
des Ministerpräsidenten Göring.
Berlin, 30. März. (DNB.) Wie wir von zuständiger Seite erfahren, findet die Vermählung des Ministerpräsidenten und Reichsministers der Luftfahrt General Göring mit Frau Emmy Sonnemann nicht — wie ursprünglich gemeldet — am 12., sondern am Mittwoch, den 10. April, statt. Die st andesamtliche Trauung erfolgt
nach einer Begrüßungsansprache des Staatskom- misfars der Hauptstadt Berlin Dr. Lippert durch Oberbürgermeister Dr. S a h m mittags 12 Uhr im Rathaus, die kirchliche Trauung, die Reichsbischof Müller vornehmen wird, um 14 Uhr im Berliner Dom.
Wichtige Sitzung des Kirchensenats der altpreußischen Union.
B e r l i n, 30. März. (DNB.) Der k l r ch e n - fenal der Evangelischen Kirche der Allpreußischen Union war am 20. und 21. März in Berlin zur Tagung versammelt. 3n der soeben beendeten Tagung wurde ernste positive Arbeit geleistet, wobei hervorgehoben zu werden verdient, daß die Beschlüsse des Senats fast alle einstimmig gefaßt wurden. Man kann die berechtigte Hoffnung hegen, daß es auf der nunmehr neu gelegten Basis zu einer Beruhigung und Festigung der kirchlichen Verhältnisse kommen wird.
Wichtige neue Gesetze.
Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues.
Berlin, 30. März. (DNB.) Amtlich: Die Nelchsregierung hat ein Gesetz über die Förderung des Wohnungsbaues beschlossen. Durch dieses Gesetz sollen Mittel beschafft werden, deren es zur Behebung der immer größer werdenden Not auf dem Gebiet des Kleinwohnungs- Marktes bedarf. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, einen Betrag bis zu 50 Millionen Mark aus den Mitteln zur Gewährung von Ehestandsdarlehen für Zwecke der Kleinsiedlung und des Wohnungsbaues zu verwenden. Außerdem sollen die durch die Senkung der Gebäudeenlschul- dungsskeuer ab 1. April dieses Jahres frei werdenden Mittel Zwecken des Wohnungsbaues nutzbar gemacht werden. Die Eigentümer von Grund st ücken, deren Gebäudeentfchul- dungssteuer ab 1. April um 25 v. h. gesenkt wird, sollen diesen Senkungsbetrag dem Reich als Anleihe zur Verfügung stellen. Die Reichsregierung ist durch die Maßnahmen in der Lage, für das Rechnungsjahr 1935 ein Wohnungsbauprogramm durchzuführen, das nicht nur der Wohnungsnot steuern, sondern auch zu einer weiteren wesentlichen Verminderung der Arbeitslosigkeit beitragen wird.
Regelung -es Landdedarfs der öffentlichen Hand.
Das Reichskabinett hat ein Gesetz über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand verabschiedet. In dem Gesetz ist vorgesehen, daß eine R e i ch s st e l l e errichtet wird, die dem Reichskanzler unmittelbar untersteht. Der Leiter der Reichsstelle entscheidet nach Anhörung der beteiligten obersten Reichsbehörden. Die Notwendigkeit einer solchen obersten Reichsstelle hat sich daraus ergeben, daß gerade In letzter Zeit für verschie
dene Zwecke, z. B. für militärpolitische Zwecke, für Straßenbauten, für Forsten, für die Neubildung des deutschen Bauerntums und für die Stadtrandsiedlung erhebliche Landmengen gebraucht werden, die es notwendig erscheinen lassen, daß die Landbeschaffung planmäßig von einer einheitlichen Stelle überwacht .und geregelt wird, um sicherzustellen, daß kein Hektar mehr als unbedingt notwendig in Anspruch genommen wird. Dis Wünsche der verschiedenen obersten Reichsbehörden sollen daher in Zukunft bei der neugegründeten Reichsstelle als einer einheitlichen neutralen Stelle zusammenlaufen. Diese Stelle hat widerstreitende Interessen der einzelnen Behörden gegeneinander abzuwägen und ist berechtigt, gegen die Durchführung von Vorhaben oberster Reichsbehörden, die ihr auf Verlangen anzuzeigen sind, Einspruch zu erheben. Das Gesetz gibt die Gewähr dafür, daß eine zweckvolle Gestaltung des deutschen Raumes gesichert wird.
Die Landbefchaffung für Zwecke her Wehrmacht.
Die Reichsregierung hat ein Gesetz verabschiedet, das die Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht sichert. Im Reichswehrmini st erium wird eine Stelle für Landbeschaffung gebildet, die für die Bereitstellung des nötigen Landes zu sorgen hat. Ihr liegt außerdem auch die Beschaffung des Landes ob, das notwendig ist, um die betroffenen Bauern und Landwirte u m 3 u = siedeln. Soweit bei der Beschaffung des Landes für diese Zwecke eine Enteignung erforderlich ist, wird eine Entschädigung in Land ober Geld gewährt. Bei Erbhofbauern ist die Landentschädigung die Regel. Nachdem die Reichsstelle Land beschafft hat, wird die Umsiedlung selbst von einer im Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft gebildeten Reichs- stelle für Umsiedlung durchgführt.Das Gesetz schafft demnach gleichzeitig die Voraussetzung, die durch Landerwerbungen der Wehrmacht betroffenen Bauern und Landwirte unter angemessenen Bedingungen wieder anzusetzen.
»dieses altbekannte Kennzeichen für gute Zigaretten kann jetzt wieder die Garantie-Marke für jene Raucher werden,die eine Zeitlang -vielleicht des niedrigen Preises wegen-andere Zigaretten geraucht haben.Unsere neue GÜLDENRING kostet 4 Pf,also nur wenig mehr, als manche bisher für ausreichend hielten.Dafür garantieren wir aber mit unserem Hauswappen für eine aussergewöhnlich gute Macedonen- cHischung und für eine Frischhaltung , wie man sie bisher noch nicht gekannt hat.
GULDENRING 49?fenni(p SM it Goßdmundstücfa
WM
iw
W
< '
< -
'M --
7- M MH
fi: - > ’-b *


