Ausgabe 
1.4.1935
 
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General von Lochow 80 Lahre

Am 1. April begeht General der Infanterie Ewald v. Lochow seinen 80. Geburtstag. Ewald von Lochow trat nach dem Kriege von 1870/71 in das zweite Garderegiment zu Fuß ein. Nach den üblichen Frontkommandos wurde er dem General- stab zugeteilt, bis er 1903 Kommandeur des 4 Garderegiments zu Fuß wurde. Als General­major führte er die 19. Jnfanteriebrigade in Pofen, war bann Direktor des Armeeoerwaltungsdeparte- ments im alten preußischen Kriegsministerium und seit 1909 Generalleutnant und Kommandeur der Zweiten Gardedioision. 1912 wurde von Lochow zum

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kommandierenden General des 3. Armeekorps er­nannt, das er auch bis zum Jahre 1916 befehligte. Dieses Armeekorps führte er im Verband der ersten Armee (d. Kluck) bis vor die Mauern von Paris und später in die M a r n e s ch l a ch t. Er behauptete den Aisne-Abschnitt Soissons-Vailly ge­gen die nachdrängenden Engländer und erfocht im Jahre 1915 den Sieg bei Soissons. Darauf trat er als Kommandeur der Gruppe Arras im Sommer 1915, im serbischen Feldzug Herbst 1915 und bei dem Kampf um Verdun 'm Jahre 1916 hervor. Hier führte er die Angriffs­truppe Ost und wurde anstelle des deutschen Kron­prinzen, der den Befehl einer Heeresgruppe über­nahm, Oberbefehlshaber der 5. Armee. Neben vielen Auszeichnungen erhielt er den höch­sten preußischen Kriegsorden, den Pour le Mörite mit Eichenlaub und das Großkreuz des Roten Adlerordens.

Schon vor dem Weltkriege schenkte General von Lochow der Frage des Zusammenwirkens der verbundenen Waffen die allergrößte Beachtung. Dem vielfach unzureichend ausgebildeten Ersatz galt bereits im Oktober 1914 seine besondere Aufmerksamkeit. Damit wurde er der geistige Vater und Schöpfer der Feldrekrutendepots. Die von ihm sofort erkannte Bedeutung, auch die aus der Front herausgezogenen Truppen in dauernder Auffrischung zu halten, brachte die feinem Befehls­bereich Unterstellten auf eine solche Höhe der Aus­bildung, daß die OHL. sich diese Erfahrungen zunutze mechen konnte.

Der Kyffhäuserbundesführer Oberst a. D. Rein­hardt sandte an General von Lochow ein Glück­

wunschschreiben, in dem zum Ausdruck kommt, daß die im Kyffhäuserbund vereinigten alten Soldaten an diesem Tage ihres hochverdienten Führers im Weltkrieg in treuer Kameradschaft gedenken.

Arbeitstagung der Gemeinschaft studentischer Verbünde.

Staatssekretär Dr. Lammers spricht über die Aufgaben der Gemeinschaft.

In Braunschweig fand am Samstag eine Ar­beitstagung der von der Reichsleitung der NSDAP, als Gesamtvertretung des Deutschen Kor- porationsstudententums anerkannten Gemein­schaft studentifcher Verbände statt. Sie diente der Unterrichtung der örtlichen Leiter der Gemeinschaft studentischer Verbände, die in den nächsten Tagen an den deutschen Hoch­schulen ihre Semesterarbeit aufnehmen. Die Tagung stand unter der persönlichen Leitung des Füh­rers der Gemeinschaft studentischer Verbände, des Staatssekretärs und Chefs der Reichskanzlei Dr. Lammers. Nach einem Rückblick auf die Grün­dung der Gemeinschaft studentischer Verbände und die gesamte studentische Entwicklung der letzten Jahre machte Dr. Lammers grundsätzliche Ausfüh­rungen über die Erziehungsarbeit der studentischen Korporationen und ihre Zusammenarbeit mit dem NSDStB. Die örtlichen Leiter der Gemeinschaft studentischer Verbände verpflichtete er durch Hand­schlag zur Gefolgstreue und zur Arbeit für das von der Partei bejahte deutsche Korporationsstuden- tentum.

Anschließend sprach der Reichsamtsleiter des NSDStB., Pg. Derichsweiler, über die Schu­lungsarbeit des Studentenbundes. Er bezeichnete die mit der Gemeinschaft studentischer Verbände am 12. März abgeschlossene Vereinbarung als einen wichtigen Schritt auf dem Wege zur Vertie­fung dieser Schulungsarbeit und betonte die Not­wendigkeit kameradschaftlicher Zu­sammenarbeit zwischen NSDStB. und der Gemeinschaft studentischer Verbände. Einem Teil der Kundgebung wohnte der braunschweigische Mi­nisterpräsident K l a g g e s bei.

Wie die Gemeinschaft studentischer Verbände be­richtet, fand anläßlich der Tagung folgender Tele­grammwechsel statt: Anden Führerund Reichskanzler!Die unter meiner Leitung heute in Braunschweig zum ersten Mal tagende Gemeinschaft studentischer Verbände ist eifrig be­strebt, aus der bisherigen Zersplitte­rung ein einiges deutsches Korpora- tionsstudententum als wertvolles Glied des nationalsozialistischen Staates zu schaffen. Sie hat den Grundstock zur Erreichung dieses Zieles be­reits gelegt und versichert Ihnen, mein Führer, treueste Gefolgschaft.

gez. Staatssekretär Dr. Lämmer s."

Der Führer an die Gemeinschaft studentischer Verbände:Für das mir namens der Gemeinschaft studentischer Verbände übermittelte Treugelöbnis danke ich herzlichst. Ick) wünsche Ihren düngen aus der bisherigen Zersplitterung herauszu­führen und zu einem einigen Korporationsstuden- tentum zusammenschließen, besten Erfolg.

gez. Adolf Hitler."

Zuchthaus für Kuriere der Schwarzen ^ront.

Berlin, 30. März. (DNB.) Der Volksgerichts­hof fällte das Urteil gegen 13 Anhänger der Schwarzen Front, die bis in den Herbst 1934 hinein

die hochverräterischen Ziele des in Prag sitzenden Nationalbolschewisten Otto Strasser durch Her­stellung und Verbreitung übler Hetzschriften unter­stützt haben. Die Führung des staatsfeindlichen Un­ternehmens lag in den Händen des 31jährigen Erich Schmidt, der zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Bei sieben weiten Angeklag­ten ergingen Zuchthausurteile zwischen vier und zwei Jahren. Drei Angeklagte kamen mit Ge­fängnisstrafen von einem Jahr sechs Monaten bis zu einem Jahr davon. In einem Falle wurde das Verfahren eingestellt und in zwei weiteren erfolgte Freispruch.

Oie Hochzeit

des Ministerpräsidenten Göring.

Berlin, 30. März. (DNB.) Wie wir von zu­ständiger Seite erfahren, findet die Vermählung des Ministerpräsidenten und Reichsministers der Luft­fahrt General Göring mit Frau Emmy Sonne­mann nicht wie ursprünglich gemeldet am 12., sondern am Mittwoch, den 10. April, statt. Die st andesamtliche Trauung erfolgt

nach einer Begrüßungsansprache des Staatskom- misfars der Hauptstadt Berlin Dr. Lippert durch Oberbürgermeister Dr. S a h m mittags 12 Uhr im Rathaus, die kirchliche Trauung, die Reichs­bischof Müller vornehmen wird, um 14 Uhr im Berliner Dom.

Wichtige Sitzung des Kirchensenats der altpreußischen Union.

B e r l i n, 30. März. (DNB.) Der k l r ch e n - fenal der Evangelischen Kirche der Allpreußischen Union war am 20. und 21. März in Berlin zur Tagung versammelt. 3n der soeben beendeten Tagung wurde ernste positive Arbeit geleistet, wobei hervorgehoben zu werden verdient, daß die Beschlüsse des Senats fast alle einstimmig gefaßt wurden. Man kann die berech­tigte Hoffnung hegen, daß es auf der nunmehr neu gelegten Basis zu einer Beruhi­gung und Festigung der kirchlichen Verhältnisse kommen wird.

Wichtige neue Gesetze.

Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues.

Berlin, 30. März. (DNB.) Amtlich: Die Nelchsregierung hat ein Gesetz über die Förderung des Wohnungsbaues beschlossen. Durch dieses Gesetz sollen Mittel beschafft werden, deren es zur Behebung der immer größer werdenden Not auf dem Gebiet des Kleinwohnungs- Marktes bedarf. Der Reichsminister der Finan­zen wird ermächtigt, einen Betrag bis zu 50 Millionen Mark aus den Mitteln zur Gewährung von Ehestandsdarlehen für Zwecke der Kleinsiedlung und des Wohnungs­baues zu verwenden. Außerdem sollen die durch die Senkung der Gebäudeenlschul- dungsskeuer ab 1. April dieses Jahres frei werdenden Mittel Zwecken des Wohnungs­baues nutzbar gemacht werden. Die Eigentümer von Grund st ücken, deren Gebäudeentfchul- dungssteuer ab 1. April um 25 v. h. gesenkt wird, sollen diesen Senkungsbetrag dem Reich als Anleihe zur Verfügung stellen. Die Reichsregierung ist durch die Maßnahmen in der Lage, für das Rechnungsjahr 1935 ein Wohnungs­bauprogramm durchzuführen, das nicht nur der Wohnungsnot steuern, sondern auch zu einer weite­ren wesentlichen Verminderung der Ar­beitslosigkeit beitragen wird.

Regelung -es Landdedarfs der öffentlichen Hand.

Das Reichskabinett hat ein Gesetz über die Rege­lung des Landbedarfs der öffentlichen Hand ver­abschiedet. In dem Gesetz ist vorgesehen, daß eine R e i ch s st e l l e errichtet wird, die dem Reichs­kanzler unmittelbar untersteht. Der Leiter der Reichsstelle entscheidet nach Anhörung der beteilig­ten obersten Reichsbehörden. Die Notwendigkeit einer solchen obersten Reichsstelle hat sich daraus ergeben, daß gerade In letzter Zeit für verschie­

dene Zwecke, z. B. für militärpolitische Zwecke, für Straßenbauten, für Forsten, für die Neubildung des deutschen Bauerntums und für die Stadtrand­siedlung erhebliche Landmengen ge­braucht werden, die es notwendig erscheinen las­sen, daß die Landbeschaffung planmäßig von einer einheitlichen Stelle überwacht .und geregelt wird, um sicherzustellen, daß kein Hektar mehr als unbedingt not­wendig in Anspruch genommen wird. Dis Wünsche der verschiedenen obersten Reichsbehör­den sollen daher in Zukunft bei der neugegründeten Reichsstelle als einer einheitlichen neutralen Stelle zusammenlaufen. Diese Stelle hat wider­streitende Interessen der einzelnen Behörden gegen­einander abzuwägen und ist berechtigt, gegen die Durchführung von Vorhaben oberster Reichsbehör­den, die ihr auf Verlangen anzuzeigen sind, Ein­spruch zu erheben. Das Gesetz gibt die Gewähr dafür, daß eine zweckvolle Gestaltung des deutschen Raumes gesichert wird.

Die Landbefchaffung für Zwecke her Wehrmacht.

Die Reichsregierung hat ein Gesetz verabschie­det, das die Landbeschaffung für Zwecke der Wehr­macht sichert. Im Reichswehrmini st erium wird eine Stelle für Landbeschaffung gebildet, die für die Bereitstellung des nötigen Landes zu sorgen hat. Ihr liegt außerdem auch die Beschaffung des Landes ob, das notwendig ist, um die betroffenen Bauern und Landwirte u m 3 u = siedeln. Soweit bei der Beschaffung des Landes für diese Zwecke eine Enteignung erforderlich ist, wird eine Entschädigung in Land ober Geld gewährt. Bei Erbhofbauern ist die Landentschädigung die Regel. Nachdem die Reichsstelle Land beschafft hat, wird die Um­siedlung selbst von einer im Ministerium für Er­nährung und Landwirtschaft gebildeten Reichs- stelle für Umsiedlung durchgführt.Das Ge­setz schafft demnach gleichzeitig die Voraussetzung, die durch Landerwerbungen der Wehrmacht betrof­fenen Bauern und Landwirte unter angemessenen Bedingungen wieder anzusetzen.

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