gewissen Schonfrist die Gemeindejagden Überhaupts Es herrscht über den Inhalt des Reichssagdgesetzes Anträge betr. Halle und Beiträge verhandelt. Leh« auf. Verpächter sind die Besitzer der einzelnen und den der hessischen Verordnung vom 9. Januar rer Appenheimer als Referent für das
eteiligten noch eine solche Unklar
heit, daß es erwünscht schien, das Wesentlichste da-
nommen wurde. Es wurde beschlossen, mit den
aanze Gemeinde- Grundflächen an-
Für den VDA. wurden von den
bracht.
2.
2.
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4.
7.
einander fahren.
Obecheffen
wird. Dies kommt
ieint der
5.
6.
3.
4.
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1. !
entfernen;
die sich an andere Fahrzeuge hängen;
die beim Einbiegen von der Seite auf die Fahrbahn keine besondere Rücksicht auf den übrigen Verkehr nehmen;
die an ihre Fahrräder Handwagen anbinden; die Pferde und Vieh von ihren fahrenden Fahr-
Schwimmen verlas ein Schreiben vom Reichsbund für Leibesübungen über den Schwimmsport, das von der Versammlung mit großem Beifall aufge»
Jäger beneiden wird.
Für den Verpächter kommt noch eine besondere Neuerung hinzu. Das Reichsjagdgesetz hebt mit einer
Kreis Alsfeld.
N. Flensungen, 28. Jan. Am Samstag hielt der hiesige Gesangverein bei Sangesbruder Eduard Schumann seine Generalversammlung ab. Der Vereinsführer A. Deubel eröffnete den Abend. Sodann wurden die neuen Richtlinien des
Verkehrsteilnehmer beachtetdieneuenVerkehrsbestimmungen'
Das Vorfahrtsrecht an Straßenkreuzungen hat eine wesentliche Vereinfachung gefunden.
An Kreuzungen und Einmündungen ist bevorrechtigt, wer von rechts kommt. Es wird also kein Unterschied mehr zwischen
Deutschlandliedes und des Horst-Wessel-Liedes wurde die Versammlung geschlossen.
rädern mitführen;
die Gegenstände mitnehmen, die ihre Bewegungsfreiheit beeinträchtigen oder andere schädigen, behindern ober belästigen;
8. die auf Hauptverkehrsstraßen innerhalb ober außerhalb geschlossener Ortschaften nicht hinter-
______ _ durch ihre Zugehörigkeit zur Pfarrei Wirberg, deren Beziehungen zur Universität ja bekannt sind. Von jeher waren bie Bräu- nings ein wackeres und festes Müllergeschlecht. Von ber Kolbenmühle aus übernahmen sie in ihren nach-
1. bie die Lenkstange loslassen;
bie bie Füße beim Fahren von der Tretkurbel
rricht. Die Gemeinbekasse erhält nur das, was ber kmeinbe als Jagdgenossin für ihren Besitz an Aeckern, Wiesen, Wald usw. zusteht. In spätestens 5 Jahren muß diese Regelung in allen Gemeinden Hessens durchgeführt sein. Wo ganze Gemeinde- agden aufhören zu sein und die Grundflächen an= )eren Jagdbezirken zugeschlagen werden, werden olche Jagdgenossenschaft schon sofort nach der Zuteilung gebildet werden müssen.
Oie Feiern am Jahrestage der Machtübernahme.
Aus zahlreichen Orten ber Provinz Oberhessen und ber benachbarten preußischen Kreise liegen uns Berichte über Feiern am zweiten Jahrestage ber Machtübernahme durch den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler vor. Wie wir gestern im Rahmen ber Berichterstattung über bie Feiern in Gießen bemerkten, ist es wegen Raummangels unb im Hinblick auf bie starke Gleichartigkeit biefer Feiern nicht möglich, aus jebem Orte gesonbert zu berichten. Zusammenfassenb ist festzustellen, baß auch überall in ber Provinz bie Feiern einen sehr würbigen Verlauf nahmen unb ein einbrucksvolles Bekenntnis der Dankbarkeit unb ber Treue zum Werke bes Führers Abolf Hitler würben. Auch bie Gottesbienste aus Anlaß biefes Gebenktages wurden durch bie starke Beteiligung ber Bevölkerung unb burch ben Verlauf ber kirchlichen Feiern zu einem benkwürbigen Erlebnis.
Als besonbers bemerkenswert ist hervorzuheben, baß in Laubach im Anschluß an bie Gebenkfeier noch eine besonbere Feierstunbe veranstaltet würbe, bie ber Überreichung ber Ehrenkreuze an bie ehemaligen Frontkämpfer, Kriegsteilnehmer unb Kriegereltern unb -Witwen gewibmet war. Bei biefer Feierlichkeit hielt Ortsgruppenleiter Henze eine längere Ansprache, in ber er unter starker Zustimmung ber Versammlung bem Führer unb Reichskanzler Abolf Hitler bankte. Anschließenb überreichte Bürgermeister H ö g n bie Ehrenkreuze im Auftrage bes Kreisamts Schotten. Die Feierstunbe fanb mit freubig aufgenommenen Sieg-Heil-Rufen auf ben Führer unb mit bem gemeinsamen Gesang des Deutschland- unb bes Horst-Wessel-Liebes ihren Abschluß
Ein altes Bauern- und Müttergeschlecht.
will. Die Verpachtung dieser Reviere wird erst in ber zweiten Hälfte des März erfolgen können. Denn bis dahin müssen ja die neuen Bedingungen, die durch das Reichsjagdgesetz bedingt sind, in allen Einzelheiten bekannt sein. Reben den an sich ablausenden Revieren wird durch die Verordnung die Pacht zum 31. März 1935 für solche Reviere (ganze Gemeindejagden oder Teilbezirke von ihnen) a u s gehoben, weil ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Hessen in Zukunft mindestens 250 Hektar (1000 Morgen) groß fein muß. Seither gab es keine derartigen Bestimmungen, und eine Gemeindejagd konnte in eine größere Zahl von „Jagdbögen" aus- geteilt werden, deren Mindestgröße nicht festlag.
In allen diesen gemeinschaftlichen Jagdbezirken endigt der heutige Pachtvertrag automatisch am ZI. März 1935. Unter gemeinschaftlichen Jagdbezirken versteht man einen Jagdbezirk, der sich aus Grundflächen zusammensetzt, die aus dem Eigentum verschiedener Personen bestehen, wie das in unseren Gemeindebezirken in der Regel zu sein pflegt. Liegt aber in einer Gemeindejagd etwa eine zusammenhängende Grundfläche von min- oestens 75 Hektar (300 Morgen) desselben Eigentümers, so gründet sich darauf laut § 8 bes Reichs- jagdgesetzes der Anspruch auf einen Eigenjagbbezirk. Einen solchen Eigenjagdbezirk wird vermutlich oft ber Gemeindewald ober wenigstens ein Teil bavon bilben können. Wo also berartige Bezirke — bie nur ber Oemeinbe als solcher gehören, nicht auch noch irgenbwelchen anderen Grundeigentümern — mindestens 300 Morgen, aber nicht 1000 Morgen groß sind, endigt das Pachtverhältnis am 31. März nicht.
Run gibt es aber noch einen anderen Weg, der
wanderten sie auf die Kolbenmühle, die in den alten Urkunden als „Universitätsmühle" bezeichnet
Zwischen Burkhardsfelden und Hattenrod entspringt ein kleines Bächlein, die Joffol- I e r. Es nimmt zuerst feinen Lauf nach Reiskirchen zu und wendet sich dann in einem Vogen nach Osten, um in der Gemarkung Harbach in den vom Grünberger Brunnental herkommenden Aefchers- bach zu münden. Dieses Bächlein bildete in seinem Laufe nach Osten bie Grenze zwischen bem alt- hessischen Gebiet unb ber Grafschaft Solms. An seiner Münbung liegt auf hessischem Boben bie Kolbenmühle, bie politisch zur Gemeinde Harbach, kirchlich zur Pfarrei Wirberg gehört. Sie besteht aus zwei Mühlen, bie um einen gemeinsamen Hof liegen. In ber vorderen Mühle wohnt bas alte Müllergeschlecht Bräuning, in besten Besitz bie Mühle schon seit Jahrhunberten ist. Die erste Nachricht über bie Familie Bräuning auf ber Kolbenmühle ist wohl ber Eintrag im Wirberyer Kirchenbuch, nach dem ein Johann Philipp Bräu- ning die Tochter Elisabethe des Müllers auf der Sommersmühle bei Queckborn Peter Cles heiratete. Johann Philipp Bräuning selbst war der Sohn des Johann Klos (Nikolaus) Bräuning aus Obern hausen bei Lonborf. Hier im ßumbatale sche.nt Stammsitz der Bräuning gewesen zu sein. Don hier
Alle Fahrzeuge (außer Handwagen und Schlitten) müssen mit einer ausreichenden Bremse versehen sein. Gerade bei ländlichen Fuhrwerken findet man noch immer solche Fahrzeuge, die keine richtige Bremsvorrichtung besitzen.
Alle Fahrzeuge, dazu gehören selbstverständlich nunmehr auch die Straßenbahnen, müssen mit einem Rückstrahler oder Schlußlicht versehen sein, und zwar muß die Anbringung zwischen linker Außenkante und Fahrzeugmitte erfolgt fein. Schubkarren unb Hanbschlitten, bie nicht breiter als 1 Meter sinb, finb bavon ausgenommen, ebenso Kinberwagen. Besonbers bie Rabfahrer, bie seither nur zur Nachtzeit bie Rückstrahler an ihren Fahrzeugen zu tragen hatten, müssen nunmehr immer einen Rückstrahler an ihren Fahrräbern besitzen. Nicht zuletzt bürfen roieberum bie lanbwirtschaftlichen Fuhrwerke nicht vergessen werben.
Alle nicht luftbereiften Autos, mit Ausnahme ber Gleiskettenfahrzeuge usw., müssen ab 1. Jan. 1935 auf beiben Seiten ein freisrunbes weißes Schilb von 20 cm Durchmesser tragen, worauf bie Höchstgeschwinbigkeit eingezeichnet ist, mit ber bas Fahrzeug fahren darf.
Bremslichter, sogenannte Stop- lichter, die meistens in roter Farbe gehalten waren, müssen nunmehr gelb-rot sein.
geborenen Söhnen Mühlen in ber Umgebung. So finben wir ihre Namen auf ber „Lauterer Mühle", der heutigen Bingmühle. Ein anderer Sohn übernahm die „Streuches"mühle bei Wetterfeld. Vom größten Unternehmungsgeist aber zeugt eine Inschrift, hie auf einem Balken einer Mühle im Kap- land (Südafrika) eingeschnitzt ist. Sie lautet: Johann Balthasar Brüning aus Hessen-Darmstadt, Amt Grimberg (heute Grünberg), von der Kolbe-Mühle gebürtig.
Diese Inschrift stammt aus dem Jahre 1792. Dieser Johann Balthasar Brüning (so wird früher öfter der Name geschrieben, auch Prünina kommt vor) war ber britte Sohn bes Caspar Bräuning unb dessen Ehefrau Anna Marie, geborene Fabel. Während bie beiden ersten Söhne auf der Kolbenmühle geboren sind, erblickte Johann Balthasar in Londorf das Licht der Welt. Die Mutter weilte wahrscheinlich gerade zu Besuch in ihrer alten Heimat. Caspar Bräuning ist ber Sohn bes zuerst genannten Johann Philipp Bräuning.
Möge biefes alte Bauern- unb Müllergeschlecht weitere Jahrhunderte auf ber väterlichen Scholle wirken.
kreis Friedberg.
0 Steinfurth, 31. Jan. Bei ber hiesigen Lokalschau bes Geflügelzuchtvereins konnten insgesamt 10 Ehrenpreise verteilt werben. Der Siegerpreis, eine vom Reichsverband für Kleintierzucht gestiftete Plakette, wurde Konrad Rosenbecker auf braune Leghorn zuaesprochen. Mit Ehrenpreisen ausgezeichnet wurden Die Zuchten von Karl G u t h e (schw. Italiener), K. Rosenbecker (braune Leghorn), Wilh. Bolp II. (weiße Leghorn, rote Leghorn unb rebhuhnfarbige Italiener), Jean Philippi (weiße Wyanbottes) unb Hch. Wal- t e r (Koburaer Lerchen). Allgemein bewundert wurden bie bis zu 28 Pfunb schweren Toulouser Gänse von Hch. Müller.
Kreis Schotten.
4 Groß-Eichen, 30. Jan. Der Turnver- e i n hielt am Samstag seine biesjährige orbent- liche Generalversammlung bei Gustav Faust ab. Der Vereinsführer G. Faust I. erwähnte in seiner Begrüßungsansprache bas gewaltige Treuebekenntnis unserer Saarbrüber zum Reich unb forderte die Mitglieder auf, auch diesen Volksgenossen die Treue zu halten. Zum Zeichen der Verbundenheit wurde bas Saarlieb gesungen. Alsbann gebachte der Vereinsführer einer verstorbenen Turnerin, sowie des verstorbenen Reichspräsidenten, indem er die Mitglieder aufforderte, sich von ihren Plätzen zu erheben. Darauf erstattete der erste Turnwart Gg. Rahn den Turnbericht. Der Rechner Otto Fuchs verlas bann bie Rechnung, welche genehmigt wurde. Ferner wurde noch über verschiedene
einer Hauptverkehrsstraße und einer Nebenstraße gemacht. Außerdem heißt es: „Kraftfahrzeuge und durch Maschinenkraft angetriebene S ch i e n e n f a h r z e u g e genießen gegenüber allen anderen Fahrzeugen Das unbedingte Vorfahrtsrecht."
Bei dieser Gelegenheit wird auch auf eine erst jüngst ergangene Verfügung bes Hessischen Staatsministeriums hingewiesen, in ber gesagt wirb, baß bie Unfallstatistik einen nicht unwesentlichen Rückgang ber Unfälle an bewachten unb unbewachten Bahnübergängen ergibt. Dagegen haben bie Unfälle bei ben Straßenbahnen, insbefonbere innerhalb ber Stabtbezirke, zugenommen. In 1933 sinb nicht weniger als 83 Unfälle in Verbinbung mit ben Straßenbahnen ber fünf hessischen Stäbte zu verzeichnen. Sie sind größtenteils burch zu rasches Fahren ober burch Unaufmerksamkeit von Kraftfahrzeugführern unb. Rabfahrern verursacht. Es empfiehlt sich, auf biefe befonberen Gefahrpunkte unb auf bie einschlägigen Vorschriften hinzuweisen; bazu gehört mit Wirkung vom 1. Januar 1935 ins- befonbere auch
das absolute Vorfahrtsrecht der Straßenbahnen gegenüber Radfahrern.
Den Radfahrern geben wir nochmals besondere Hinweise, denn gerade ihnen wird man in Zukunft mit strengeren Maßnahmen begegnen, als dies seither der Fall gewesen ist.
Alle Radfahrer, die nachstehende Bestimmungen der Reichsstraßenverkehrsordnung nicht beachten.
haben Strafanzeige zu erwarten:
Gaues bekanntgegeben. Dem Kassierer wurde nach Erstattung der Rechnung Entlastung erteilt. Der Verein zählt gegenwärtig drei Ehrenmitglieder, 35 Sänger und 10 passive Mitglieder. Die Gesang- tunben würben immer gut besucht. Die Sänger Karl Deubel unb Otto Hahn hatten sämtliche Gesangsstunben bes Jahres 1934 besucht unb wurden dafür ausgezeichnet. Zum zweiten Vereinsführer wurde Wilhelm Kircher ernannt. Mie brei» achem „Sieg-Heil!" auf ben Führer mürbe bie Versammlung geschlossen. — Bei ber hiesigen Fleisch- und Wurst-Sammlung für bas Winterhilfswerk würben 45 Pfund Wurst, sowie 3 Pfund Speck unb Dörrfleisch ausge-
vielfach begangen werben wirb unb eine Neuverpachtung zur Folge haben muß: ber Weg ber Kün- 1 bigung. Es steht zu erwarten, baß eine große Zahl von Jagden gekündigt werden, und zwar vor allem durch Pächter. Der Verpächter wird, wenn sein , Pächter kein „fauler Kopp" ist, nicht leicht daran denken. Um zu verhindern, daß damit auf einmal ein lieberangebot erfolgt unb bie Pachtpreise noch mehr sinken, als sie ohnehin schon sinken müssen, ist bas Künbigungsrecht gestaffelt. Alle vor bem 1. Februar 1932 gepachteten Jagben könnten von beiben Seiten bis 31. Januar 1935 getünbigt werden. Der Pachtvertrag läuft bann am 31. März 1935 ab. Das Ziel ber Künbigung wirb sein, ent- roeber bas Revier überhaupt aufzugeben ober aber es zu günstigeren Bebingungen roieber au pachten. Es finb teils Pächter, teils auch Gemeinden an bie Gegenseite herangetreten mit bem Vorschlag, sich gütlich zu einigen unb bas Pachtverhältnis bestehen zu lassen. Dieser Weg oerbient vor allem für ben Verpächter alle Beachtung. Alle nach bem 31. Januar 1935 gepachteten Jagben können als zweite Künbigungsstaffel bis zum 31. Januar 1936 mit Wirkung vom 31. März 1936 getünbigt werben.
Daß 'biefes Künbigungsrecht eingeräumt würbe, entspricht ber Billigkeit. Denn abgesehen bavon, baß heute noch Reviere laufen, bie bei Wildpreisen gepachtet wurden, die 100 unb mehr Prozent höher lagen als jetzt, werben heute an den Pächter einer Jagd ganz andere Anforderungen gestellt als früher. Fassen wir nur kurz zusammen: 1. Zwangsmit- gliebschaft in der deutschen Jägerschaft; 2. Aktive jährliche Teilnahme an bestimmten Schießen auf Schiehständen mit Jagdwaffen (Büchse, Flinte, Pistole); 3. Zwangsjagdhaftpflichtversicherung; 4. Zwang zur Haltung eines Gebrauchshundes (nicht „Scherenschleifers") bei bestimmter Reviergröße; 5. Zwang zum Halten einer Jagdzeitung; 6. Verpflichtung zur Winterfütterung; 7. Mögliche Verpflichtung zur Einstellung eines Berufsjägers bei Reviergröße von über 1000 Hektar; 8. Verbot des Abschusses von Schalenwild mit Schrot, Verbot des Tellereisens; 9. Wildschadenersatz — lauter Dinge, die im Interesse der Jagd unbedingt zu begrüßen sind, die aber unter Umständen doch eine finanzielle Belastung bedeuten können, ber ber Pächter nicht gewachsen ist. Hinzu kommt bann vor allem bie Festsetzung bes Abschusses an Schalenwilb, bie benen das ganze Konzept verhagelte, bie Felbjagben pachteten, um bas austretende Wild des Waldnachbarn nach Herzenslust zu zehnten. Die Zeit der Raubjagden ist vorbei, die Einnahme aus diesem Teil des Iagderlöses kann nicht mehr fast beliebig gesteigert werden. Wenn auch der Abschuß von Niederwild frei ist, so droht dem, der nicht eher ruht, als bis er ben letzten Hasen im Rucksack unb bas letzte Huhn am Galgen hat, die Gefahr, daß ihm im Folgejahr der Kreisjägerineister den Abschuß ganz oder teilweise sperrt. Alles dieses bedeutet, daß sich die gesamten Verhältnisse gegenüber der Lage beim Vertragsabschluß so grundlegend geändert haben, daß man dem Pächter nicht zumuten kann, unter ihnen an den Pachtvertrag weiterhin gebunden zu fein. Mancher wird unter diesen Umständen überhaupt nicht mehr pachten, mancher nur bann, wenn ber Pachtzins wesentlich niebriger wirb. Denn er muß ja bei ber Benennung seines Pachtzinses immer daran denken, daß noch 20 v. H. Jagdpachtstempel dazukommen. Das finb Die Folgerungen, bie sich für den einzelnen aus bem Reichsjagbgesetz ergeben, bie aber in Einzelheiten noch näher festgelegt werben müssen. Die Zahl ber Pächter wirb oaburch unter llmftänben auch gringer, weil erst bann jemanb eine Jagd pachten barf, wenn er einen gültigen Jagb- fchein besitzt unb schon 3 Jahre lang einen Jahres- jagbschein besessen hat. Alle biefe Dinge wirb ber Pachtluftige sich vor Augen halten müssen, wenn er nicht ins Blinbe hinein pachten will. Daraus rokh auch hie Künbigungsmöglichkeit verstänblich.
Was geschieht nun mit den Revieren, die zu klein sind und deswegen am 31. März ablaufen? Sie müssen benachbarten Jagdbezirken zugeschlagen werden, und zwar nach rein jagdlichen Gesichtspunkten durch Entscheidung des Kreisjägermeisters. Es kann dabei ein solch kleines Revier unter Umständen in mehrere Reviere zerrissen werden, die nicht mehr selbständig finb. Die Angrenzer, benen das Revier- stück zugeteilt wird, müssen es übernehmen, ob sie wollen ober nicht. Auch daburch kann sich unter llmftänben die finanzielle Beanspruchung wesentlich verändern. Es sagt aber weiter das Reichsjagdgesetz im § 6, daß Jagdbezirke „adzurunden" sind, um sie mit den Erfordernissen der Jagdpflege in Einklang zu bringen. Was heißt das in ber Praxis? Der Bürgermeister, ber im März 1935 ein Revier zu verpachten hat, weiß heute noch nicht, ob er seine seitherige Gemeinbejagb weiterverpachtet, ober ob von dieser Teile durch den Kreisjägermeister abgeschnitten unb einem Nachbarrevier zugeteilt werben, ober umgekehrt. Ebenso kann ein Jagbpächter, ber fein Revier so wieder pachten möchte, wie er es eben hat, nicht wissen, ob es nicht da und dort andere Grenzen bekommt. Alle diese Fragen finb noch nicht gesetzlich geklärt, geschweige benn im Einzelfall vorbereitet. Denn bie zu ihrer Lösung eingesetzten Jagbbehörben finb für Hessen noch nicht ernannt. Die zukünftigen Kreisjägermeister erwartet hier eine Arbeitslast unb eine Verantwortung, um die sie kein verständiger
Schulkindern 9,50 Mark gesammelt.
ll. Merlau, 29. Jan. Die Statistik des Kirchspiels Merlau (Merlau, Kirschgarten, Flensungen, Ilsdorf, Stockhausen) weist folgende Zahlen auf: Insgesamt wurden in Merlau 71 Gottesdienste abgehalten. Das Abendmahl erhielten 780 Personen, Katechismuslehren wurden 10 abgehalten. Im Gesamtkirchspiel wurden 19 Kinder getauft (in Merlau 7, in Flensungen 8, in Stockhausen und in Ilsdorf je 2). 9 Paare wurden kirchlich getraut, unb zwar in Merlau 3, in Flensungen 5 unb in Jlsborf 1. 18 ©emeinbemitglieber würben zu Grabe getragen (Merlau 4, Flensungen 4, Stockhausen 5, Jlsborf 3 unb Kirschgarten 2). An Gelbspenben gingen 500 Mark ein. Eine Sonbersammlung für bie Innere Mission erbrachte 74 Mark.
Nieder-Gemünben, 29. Januar. Die NSDAP, hatte zu einem Schulungsabend in bie Wirtschaft Becker eingelaben. Schulungsleiter Pg. Schmoll (Elpenrob) sprach über das Programm der NSDAP. Seine Ausführungen wurden beifällig aufgenommen. Die Versammlung wurde bann in ber üblichen Weise geschlossen. — Der Gesangverein „Eintracht" hielt biefer Tage feine Generalversammlung ab. Vereinswalter Schlosser gab einen Ueberblid über bas abgelaufene Geschäftsjahr. Der Kassenstanb würbe als gut bezeichnet. — Auch ber Schützen- unb Sportverein hielt seine Generalversammlung ab. Der Vereinsführer D11 e r b e i n erstattete ben Jahresbericht, bem zu entnehmen war, baß bie Schützenabteilunb sich mit bestem Erfolg bei bem Hassia-Bezirksschießen beteiligte. Schützenbruber Otto Siebter konnte als Bezirksmeister aus ben Wettkämpfen hervorgehen unb erhielt die Bezirksplakette. Der Verein hielt zwei Preisschießen ab. Der Kassenbericht wurde gutgeheißen und bem Kassierer Entlastung erteilt. Die Anregung aus ber Versammlung, ben Betrag von 15 Mark als Beitrag für ben Rückkauf ber Saargruben zu fpenben, würbe gutgeheißen. Nachbem noch verschiebene Vereinsangelegenheiten erledigt waren, man ferner bestimmt hatte, baß auch im Jahre 1935 zwei Preisschießen abgehalten werben sollen, würbe die Versammlung mit dreifachem „Sieg-Heil!" auf ben Führer geschlossen.
* Groß-Felda, 31. Jan. Der hiesige Schneidermeister Karl Wilhelm 23 ö l f in g mußte mit Schrotschußverletzung im linken 11 n• terschenkel in ärztliche Behandlung nach Gießen gebracht werden.
—.— Homberg, 30. Jan. Der vergangene Sonntag abend vereinigte die aus dem Saarland stammenden Arbeitsdienstmänner mit Kameraden der Partei, der SA., des NSKK. und ber HI. zu einem anregenben Abenb im „Frankfurter Hof". Einige Saarlänber hatten die Absicht, ihre Erlebnisse'von ber Abstimmung zu erzählen. Nach einem flotten Marsch ber SA.-Kapelle begrüßte Ortsgruppenleiter Damm die Teilnehmer und sprach kurz über bie Bebeutung der Saar-Abstimmung. Unter« felbmeifter Schmidt begrüßte bie Dberfelbmeifter Nöthing unb Schweinecke von ber Gruppe Alsfelb. Nach bem Gebichtvortrag eines Arbeitsmannes schilberte ber bem hiesigen Lager ange- hörenbe Arbeitsmann ß e ff e l, ber aus bem Saargebiet stammt, seine Erlebnisse bei ber Abstimmung. Auch zwei weitere saarlänbische Arbeitsmänner gaben ihre starken Einbrücke wieder. Nach einigen gemeinsam gelungenen Liebern, einem Sprechchor und bem Treuegelöbnis zum Führer beschlossen bas Deutschlanblieb unb bas Horst-Wessel-Lieb ben Abenb.
ss. Grebenau, 29. Jan. In der hiesigen Kirche hielt dieser Tage Pfarrer Wahl einen Vortrag über die Zellen st rafan st alt Butzbach unb Lanbeszuchthaus Rockenberg. Mit bem Lied „Ach bleib’ mit beiner ©nabe" schloß ber interessante Vortragsabenb. — In ber Gastwirtschaft Reibt fanb eine Versammlung ber hiesigen Ortsgruppe ber Deutschen Arbeitsfront statt. Der Saal war bis auf ben letzten Platz besetzt. Ortsgruppenamtsleiter Röhrig leitete bie Versammlung. Pa. Kreiswalter Hartmann (Alsfeld) zeigte bann Den gesamten Ausbau ber Deutschen Arbeitsfront. Als Hauptthema behanbelte er noch die Judenfrage. Seine Ausführungen fanden reichen Beifall. Mit dreifachem „Sieg-Heil!" auf den Führer und mit dem gemeinsamen Gesang des Horst-Wessel-Liedes schloß die Versammlung.
Kreis Lauterbach.
f\ Lauterbach, 29. Jan. Am Montag fand hier im Gasthaus „Deutsches Haus" die Generalversammlung des Kreisrinderzuchtvereins Lauterbach statt. Der Vorsitzende, Direktor Schönheit von der Bäuerlichen Werkschule und Beratungsstelle, begrüßte die Versammlung. Nach Erstattung des Geschäftsberichts unb ber Rechnungsablage gab Oberlanbwirtschaftsrat Dr. Wagner (Gießen) in Ergänzung bes Geschäftsberichtes die Maßnahmen bekannt, bie von Seiten bes Tierzuchtamtes Gießen zur Förberung ber Fleckviehzucht im Kreise Lauterbach im vergangenen Jahre burchaeführt würben. Weiter berichtete Ober- landwirtschastsrat Dr. Wagner über bie Ergeb- nisse ber Milchleistungsprüfungen unb mußte habet bie Mitteilung machen, baß bie Leistungen Hinsicht- lief) der Milch- sowie der Fettmenge zurückgegangen war, was wohl in der Hauptsache auf die kärgliche Ernährung zurückzuführen ist. Dann gab der Redner einen Ueberbücf über die künftige Organisation der Rindviehzucht innerhalb des Reichsnährstandes und
iuf. Verpächter sind die Besitzer der einzelnen' und den der hessischen Verordnung Grundstücke, die zu einer Jagdgenossenschaft zusam- 1935 bei allen Beteiligten noch ein mengeschlossen sind. An ihrer Spitze steht der Bürgermeister. Das Pachtgeld fließt nicht mehr in bie Gemeinbekasse, sondern der Grundbesitzer erhält davon den Anteil, der ber Größe seines Besitzes ent=
von hier darzustellen.
Es mögen mit der Durchführung manche llnam ____________ .. , , .
nehmlichkeiten verbunden sein, manche Bestimmung maßgebenden Stellen in Verbindung zu treten mag als Härte empfunden werden, besonders von zwecks Errichtung einer Bade- und Schwimmanstalt, denen, die seither so ganz andere Wege gingen, als : Mit dreifachem Sieg-Heil auf Führer und Vaterland sie das Reichsjagdgesetz einschlägt. Trotzdem wird , und dem Gesang ber beiben ersten Strophen bes Derjenige, ber sich einmal wirklich in bas ganze ~ "" v ^a..
Gesetzeswerk vertieft, nur mit Freuden feststellen können, baß hier wirklich ber Wille herrscht, dem deutschen Volke und dem deutschen Waidwerk zu dienen. Die Ergebnisse werden in wenigen Jahren auch den Zweifler unb Nörgler überzeugen. Für eigennützige Jagdschinber ist das Gesetz allerdings das Todesurteil. Hubertus.
Von der Polizeidirektion Gießen wird uns mitgeteilt:
Seit bem 1. Oktober 1934 ist die n e u e R e i ch s - traßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Um eine Übergangszeit zu schaffen, waren einzelne Bestimmungen noch nicht in Kraft getreten.
Seif dem 1. Januar 1935 ist nunmehr die Reichsstraßenverkehrsordnung in vollem Umfang in Kraft getreten.
Aus diesem Anlaß bestehen hinreichende Gründe, an dieser Stelle auf die besonders wichtigen neuen Bestimmungen hinzuweisen, denen alle Fahrzeuge, einschließlich Fuhrwerke und Radfahrer, unterworfen


