Nr. 27 Dritter vlatt
Giehener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)
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Aus der Provinzialhauptstadt.
Oer Hornung.
(LW.) Er hat so manche Namen — der Februar! Seine lateinische Bezeichnung kann man am besten mit „Räuchermonat" wiedergeben. Die Römer reinigten in dieser Zeit die Luft in Haus und Straften mit brennenden Harzen. Obwohl der Umgang der Nationen die Aufrechterhaltung der römischen Kalendernamen wünschenswert erscheinen läßt, ist es doch begrüßenswert, daß das Volksbewußtsein sich auf die alten deutschen Namen besinnt.
Was mag nun „Hornung" bedeuten? Dieser Monat ist „hart wie Horn", meint ein Erklärer. Ein anderer sagt „Rauhe Winde blasen und der Wettergott wird manchmal mit einem Blasehorn dar- ge teilt". Ein alter Nimrod meint nicht ganz un- be treitbar, weil das Wild seine Geweihhörner dann be anders häufig abwirft, habe sich der Name ein- ge ührt! Wieder andere sagen, der Hornung verdanke seinen Namen den hornähnlichen Gebäcken der Fastenzeit, also einem christlichen Brauche, oder dem Kreisen des Trinkhornes, wozu der Februar als Ende des alten germanischen Bauernjahres „heidenmäßig viel" Veranlassung gab! Wie dem auch sei, man sieht, wie schon dieser Name allein allerlei Anregung zum Nachdenken bringen kann. Unter den anderen Bezeichnungen dieses Jahreszwölftels fei der „Sportel", die „Spürkelsche" hervorgehoben, wie man in Westdeutschland mancherorts heute noch sagt. „Sporken" sagte man in jenen Gauen ehedem für „Abschneiden". Wohl weniger deshalb hieß er so, weil mit dem Februar das winterliche „Stilliegehalbjahr" des Bauern abgeschnitten war, sondern weil in jenen Gegenden, wo man Wein baut, die Reben beschnitten werden müssen. Im Alemannischen sagt man deshalb zum Februar auch „Rebmonat".
Der Hornung soll kalt sein, sonst gibt es leicht winterliche Rückschläge zu Ostern. Der Bauer meint mit Recht, daß „grüner Februar weiße Ostern bringt". Allerdings kann in Süddeutschland in milden Lagen auch ein lauer Februar ertragen werden. Am 2. Februar, dem Lichtmeßtage, sagt dortzulande der Imker seinen Immen, seinen Bienen das Frühjahr an: „Bieneli, freued ich (euch), Lichtmeß isch do!" Lichtmeß ist der Ehrentag der Biene, der Wachsbereiterin, und das blumen- und nektarspendende Frühjahr steht vor der Türe. Mit der Lichtmesser ruht die meiste Hausarbeit des Winters, zumal das Spinnen. „Lichtmeß, 's Spinnen vergeß, bi Tag z' Nacht eß" heißt es im Schwarzwald. Allerorts wird dann das neue Gesinde für die Landarbeit eingestellt. Der längere Tag findet seinen Bauern nebst Knecht und Magd bei der Außenarbeit in Hof und Feld. Zum Willkomm bot der Bauer den anrückenden Arbeitskräften das „Gesindebrot". Natürlich ist die „hohe Zeit der Bauernarbeit" noch lange nicht aekommen und ein rechter Bauer richtet es ein, daU zur Lichtmeß erst die eine Hälfte des Winterfutters verbraucht ist. Wenn er zumal in den nördlicheren Gauen gern die höhersteigende Sonne sieht, wenn er sogar in Niederdeutschland zuversichtlich meint: „Wenn 'n Lichtmeßmorgen Druppen an Tun (Zaun) hängen, denn ward 'n gaud Kurnjohr (gutes Kornjahr) , so sieht er den Februar doch noch lieber abrücken als kommen. Der 24. Hornungs, der Matthiastag, kann ihn schon zuversichtlicher stimmen, zumal wenn es noch gefroren hat: „Mat- theis bricht 's Eis; hat er fein5, so macht er eins!" In der Matthiasnacht wird für die mitternächtliche Stunde Wasser zu Wein. Um die gleiche Zeit kann man die Geister umgehen sehen und Schätze heben. Ein ganz auffälliger Tag ist nun einmal der 29. Februar. Wer an ihm geboren ist, feiert nur olle vier Jahre seinen Geburtstag. Dafür kann er aber mehr als „Brot essen", nämlich „Geister sehen!" Immerhin ein schwacher Trost für die entgangenen Festtagskuchen. Dieser Geisterglaube hängt natürlich damit zusammen, daß viele germanische Stämme mit dem März dos junge Jahr, das Halbjahr der Landarbeit begannen. Und alle Nächte, die solchen wichtigen Geschehnissen vorausgehen, wie auch Silvester und Walpurgis, gelten als „laute Nächte". Da der Hornung uns aber-dem Frühjahr entgegen- führt, sehen auch wir ihn immer wieder gern kommen und — gehen!
Vornotizen.
— Tageskalender für Freitag: NS.- Frauenschaft Kreisleitung Gießen: 15 Uhr im Caf6
Richtlinien
für Hausgehilfen im Wirtschaftsgebiet Hessen.
Der Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Hessen, SS.-Standartenführer Schwarz, hat folgende Richtlinien für Hausgehilfen im Wirtschaftsgebiet Hessen erlassen, die inzwischen in Kraft getreten sind:
§ 1. Unter Hausgehilfen im Sinne dieser Richtlinien sind Volksgenossen bzw. Volksgenossinnen zu verstehen, die hauswirtschaftliche Arbeiten gegen Entgelt verrichten und für den gleichen Haushalt beschäftigt sind, gleichgültig ob sie in diesem woh- nen, oder eine fremde Wohnung in Anspruch nehmen.
§ 2. Da der Haushaltungsvorstand und seine Familie mit ihnen eine häusliche Gemeinschaft bilden soll, hat der Haushaltungsvorstand bzw. Haushaltsleiter für ihr Wohl zu sorgen. Die Hausgehilfen haben ihm die in der Gemeinschaft begründete Treue zu halten.
§ 3. Der Haushaltungsvorstand hat die Pflicht, den Hausgehilfen einen trockenen, sauberen, Licht und Luft zugänglichen, abschließbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In diesem muß ein eigenes Bett, Waschgelegenheit und ein abschließbarer Schrank zur Bewahrung von Kleidern und Wäsche vorhanden sein. In diesem Raum dürfen Gegenstände, die nicht zum persönlichen Gebrauch der Hausgehilfen bestimmt sind und die Bewohnbarkeit beeinträchtigen, nicht abgestellt werden. Auch für Beleuchtung muß gesorgt werden. Ist das Zimmer nicht heizbar, so muß in der kalten Jahreszeit den Hausgehilfen der Aufenthalt in einem warmen Raum ermöglicht werden. Muß die Hausgehilfin auf Wunsch des Haushaltungsvorstandes außer dem Hause schlafen, so ist Miete und Fahrgeld ortsüblich zu vergüten.
§ 4. Die Monatslöhne sind Bruttolöhne und gelten als Richtlöhne bei der Einstellung. Das Entgelt soll den Kenntnissen und Fähigkeiten ebenso wie den Anforderungen des Haushaltes entsprechend gewertet werden. Das Entgelt besteht aus Bar- und Sachbezügen.
§ 5. Wenn nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Beitragsleistungen zu den Soziallasten, d. h. von diesen müssen die gesetzlichen anteilmäßigen Haushaltungsvorstandsbeiträge zu den Versicherun- den (% Krankenkasse, Invalidenversicherung und die gesamte Bürgersteuer) in Abzug gebracht werden.
§ 6. Den Hausgehilfen ist eine ununterbrochene Nachtruhe von neun Stunden täglich zu gewähren. Außerdem ist ihnen täglich eine ausreichende Essenspause, zum mindesten jedoch zwei Stunden, zu gewähren. Bei notwendiger Kürzung der Nachtruhe ist am nächsten Tage entsprechend Freizeit zu geben.
§ 7. Am Sonntag soll tunlichst den Hausgehilfen je nach ihrem Bekenntnis Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes gegeben werden. An jedem zweiten Sonntag ist nach Beendigung der Küchenarbeit ein freier Nachmittag und Abend zu gewähren. An Doppelfeiertagen ist der Nachmittag des zweiten Feiertags freizugeben (Ostern, Pfingsten, Weihnachten). An einem Werktag der Woche ist eine vier- bis fünfstündige Freizeit zu gewähren. Außer der Freizeit ist den Hausgehilfen angemessene Zeit
Leib Mitgliederversammlung der NS.-Frauenschaft und der dem Deutschen Frauenwerk angehörenden Verbände. Es spricht Gauamtsleiterin Pgn. Ilka B r i n k h o f s. — NSLB., Abteilung Höhere Schule, Neusprachliche Fachschaft, 16 Uhr, in der Oberrealschule: Vortrag von Professor Dr. Glaser. — Fachschaft Volksschule, Gießen-Stadt, 17 Uhr: Sitzung im Zeichensaale der Schillerschule. — Stadttheater, 20 bis 22.45 Uhr: „Vier Schlaumeier". — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Hermine und die sieben Aufrechten". — Astoria-Lichtspiele, Seltersweg: „Dick und Dof". — Eröffnung der Deutschen Kolonial-Ausstellung 19 Uhr im Saale des „Einhorn". — VHC., 20.30 Uhr: Monatsversammlung.
— Stadttheater Gießen: Heute Abend die Biedermeier-Operette: „Die vier Schlaumeier"
zur Wahrung ihrer staatsbürgerlichen, wirtschaftlichen und kirchlichen Pflichten und Rechte zu geben. Hausgehilfen über 18 Jahre können über ihre Freizeit selbst verfügen; bei Hausgehilfen unter 18 Jahren regelt sich die Heimkehr nach lieber« einkunft.
§ 8. Bei Krankheitsfällen sind die Anordnungen des Arztes zu befolgen, der darüber entscheidet, inwieweit Dienstverrichtungen gemacht werden können oder eine Ueberführung in ein Krankenhaus notwendig ist. Bei Krankheiten ist der Lohn auf die Dauer von 14 Tagen weiterzuzahlen, doch kann das Krankengeld darauf angerechnet werden.
§ 9. Anspruch auf Urlaub haben die Hausoehilfen erst bann, wenn sie schon 6 Monate beschäftigt waren. Im ersten Arbeitsjahr zumindest 5 Tage, im zweiten Arbeitsjahr zumindest 8 Tage, im dritten und den weiteren Jahren zumindest 14 Tage. Seither höher gewährter Urlaub darf aus Anlaß der Einführung dieser Richtlinien nicht gesenkt werden. Während des Urlaubs ist der Lohn und ein ortsübliches Verpflegungsgeld zu entrichten. Bei Lösung des Dienstverhältnisses haben die Haus- gehilfen Anspruch auf prozentuale Urlaubsgewährung. Bei fristloser Lösung des Dienstverhältnisses von feiten des Haushaltungsvorstandes steht den Hausgehilfen kein Urlaub zu. Bei Vorkommnissen, die eine fristlose Entlassung des Haushaltungsvorstandes rechtfertigen, hat diese Entlassung nicht nach 18 Uhr zu erfolgen, sofern nicht für ein anderweitiges Unterkommen gesorgt ist.
§ 10. Eine Kündigung kann beiderseitig nur für den Schluß eines Kalendermonats erfolgen. Spätestens am 15. eines Monats zum Ende des Monats. Das Dienstverhältnis kann beiderseitig ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt (Arbeitsverweigerung, Eigentumsvergehen, schwere Beleidigung, arglistige Verschweigung und Täuschung). Dem gekündigten Hausgehilfen muß genügend Zeit gegeben werden, eine neue Stelle zu suchen. Dazu darf sie eine Freizeit von drei- bis viermal in der Woche mindestens 2 bis 4 Stunden beanspruchen, jedoch kann ein Nachweis der verwendeten Zeit verlangt werden. Die Freigabe derselben richtet sich nach der Bürozeit der öffentlichen Arbeitsämter. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist den Hausgehilfen eine formgerechte Bescheinigung über Art und Dauer ihrer Beschäftigung zu geben. Eine Arbeitsbescheinigung, sowie Leistungs- und Führungszeugnis find auf Verlangen auf getrenntem Blatt auszuführen. Die Arbeitsbescheinigung darf keine Bemerkung enthalten, die dem späteren Fortkommen der Hausgehilfen hinderlich sein kann. Aus Verlangen ist den Hausgehilfen ein vorläufiges Zeugnis auszustellen. Der Haushaltungsvorstand hat für den Umzug der Hausgehilfen zum neuen Arbeitsort denselben genügend Zeit zur Verfügung zu stellen, damit ihr Arbeitsantritt in der neuen Stellung am 1. erfolgen kann.
§ 11. Kinder unter 14 Jahren dürfen als Hausgehilfen nicht beschäftigt werden. Hausoehilfen dürfen während der Zeit, deren sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Schulpflicht bedürfen, nicht beschäftigt werden.
von Walter W. Goetze. Spielleitung: Hub—Cuje — Bäulke.
— Deutsche Kolonial » Ausstellung. Im heutigen Anzeigenteil wird vom Frauenbund der Deutschen Kolonial - Gesellschaft und vom Frauenverein für Deutsche Ueberfee (Rotes Kreuz), die in der gestrigen Anzeige infolge eines Versehens als Mitveranstalter nicht genannt waren, zum Besuche dieser Ausstellung aufgefordert. Die Mitglieder der beiden Vereinigungen seien auf die Anzeige besonders hingewiesen.
— NS. - Kulturgemeinde, Ring Deutsche Bühne. In unserem heutigen Anzeigenteil wird der Spielplan für Februar veröffentlicht. Gleichzeitig werden die Tage der Kartenausgabe bekanntgegeben. Die Mitglieder der NS.-Kultur-
Eiserne Hochzeit in Klein-Anden.
* Klein-Linden, 1. Fedr. Am kommenden Mittwoch, 6. Februar, feiern die Eheleute Konrad Lotz und Frau Marie, geborene Faber, das Fest der Eisernen Hochzeit. Seit Bestehen unserer Gemeinde haben die Kirchenbücher und sonstigen Urkunden nicht ein einziges Mal das Ereignis einer Eisernen Hochzeit verzeichnet.
Herr Lotz ist am 26. Dezember 1847 in Ober- Hörgern geboren. Dort besuchte er die Volksschule und begab sich am Tage nach seiner Konfirmation nach dem benachbarten Holzheim, um das Wagnerhandwerk zu erlernen. Später arbeitete er als Geselle in Muschenheim, vorübergehend in Klein- Linden und in Röthges bei Laubach, wo er sich im Bau der Fegemühlen, die mancherorts heute noch beim Reinigen der mit dem Dreschflegel gedroschenen Frucht benötigt werden, ausbildete. Dann arbeitete er in Klein-Linden in der Wagnerwerkstätte des damaligen Bürgermeisters Germer in der Lützellindener Straße. Bei der Erbauung unserer Kirche im Jahre 1866 fertigte er die Leiter zum Glockenturm an, die bis zum heutigen Tage noch benutzt wird. Ebenso arbeitete er zur damaligen Zeit an Handwerkszeugen, die der Dorfschmied Schaum herstellte und die zum Arbeiten am Bau der Eisenbahnstrecke Lollar—Wetzlar benötigt wurden.
Im Jahre 1870 trat er mit Marie, geborene Faber, geboren am 10. September 1848 in Klein- Linden, in den Stand der Ehe und wohnte bann längere Jahre im sogenannten „Jakobs-Haus" in der Lahnstraße. Der Ehe entsprossen elf Kinder, wovon noch sieben, sechs Töchter und ein Sohn, am Leben sind, ferner 22 noch lebende Enkel und neun Urenkel. Das Jubelpaar erfreut sich trotz des hohen Alters von 87 bzw. 86 Lebensjahren noch körperlicher und geistiger Frische. Der Jubilar gehörte einige Jahrzehnte lang der evangelischen Kirchengemeinde als Kirchengemeindevertreter an. In den Sommermonaten konnte Herr Lotz noch kleinere Arbeiten in feiner Wagnerwerkstätte verrichten. Sein Pfeifchen schmeckt ihm bis auf den heutigen Tag. Voller Freude strahlt sein Auge, wenn er Erlebnisse aus längst vergangenen Zeiten erzählt. Das Jubelpaar ist seit rund 60 Jahren treuer Leser des „Gießener Anzeigers".
gemeinde feien auf die Anzeige besonders hinge- wiesen.
— Bund der Saarverei.ne, Orts« gruppe Gießen. In unserem heutigen An* zeigenteil werden die Mitglieder und alle Saarabstimmungsberechtigten zu einem gemütlichen Beisammensein eingeladen. Näheres in der Anzeige.
NGLB., Kreis Gießen.
Fachschaft: Körperliche Erziehung.
1. Der Lehrgang von Otto Biensdorf beginnt am Montag, den 4. Februar um 15 Uhr in der Turn-
Er nahm sich noch eine und steckte sie hinters Ohr. „Verdammte Fahrt", sagte er, machte em glattes Kinn und blies den Rauch gegen Schnurrbart und Nase hoch. Dann lockte er das Huhn, aber es kam nicht. Da warf er Maiskörner auf den Boden, es kam, pickte, er faßte es und drückte es in einen Karton, der mit Luftlöchern versehen war.
,So", sagte er. „Trinken Sie einen Kaffee mit?" Ich nickte. Ich setzte mich hin und war neugierig, wie er hier zu Kaffee kommen wollte. Er zog eine Blechkiste unter der Bank hervor, hob den Deckel ab und darin stand ein Topf auf einem Spirituskocher. Er nahm den Topf heraus und ging in den Waschraum neben an und kam mit dem gefüllten Topf wieder zurück. Dann zündete er den Spirituskocher an und setzte den Topf darauf. Der Zug fuhr mit unverminderter Geschwindigkeit durch die nächtlichen Ebenen. Die Wagen waren neu und gut gefedert. Der Mann schob die Blechbüchse wieder unter die Bank und wartete, bis das Wasser kochte.
„So", sagte er, „jetzt gibt’s Kaffee. Ich will die Tassen spülen". Er ging in den Waschraum um die Ecke und spülte die 'blaugemusterten henkellosen Tassen.
Als das Wasser unter der Bank kochte, schüttete der Mann gemahlenen Kaffee hinein. Dann fütterte er die Kaninchen in dem Sack mit Blumenkohlblättern.
„Fahren Sie weit?" fragte ich den Mann, als er mir die Taffe mit dem heißen Gebräu reichte.
„Bis morgen abend", sagte er, „es ist leider fein Zucker da."
„Es geht schon," sagte ich, „schmeckt ausgezeichnet. Sie sind wohl oft gereift?"
„Ja, früher mit dem Zirkus und dann mit den Messen/
„Sind Sie verheiratet?" fragte ich ihn.
„Jetzt nicht mehr", sagte er und trank und tauchte den Schnurrbart etwas in den Kaffee. Der Zug bremste und hielt. Der Mann stellte die Tassen weg.
„Wie wäre es jetzt mit einem Cognak?" sagte ich.
„Nach dem Kaffee sehr gut," sagte er und ließ seinen Hosenträger knallen. Wir hielten auf dem Bahnsteig 1 in einer größeren Stadt. Das Bahnhofsbufett war erleuchtet. Ich ging über den leeren nächtlichen Bahnsteig und kaufte an dem Büfett eine Flasche Cognak.
Dann nahm ich noch drei Flaschen Bier und bekam zwei Papierbecher bcyu»
Es war niemand in den Wagen eingestiegen. Als der Mann die Bierflaschen sah, schnalzte er mit der Zunge.
„So eine Fahrt ist lang", sagte ich und goß das schäumende Bier in die Papierbecher.
„Zum Wohlsein", sagte der Mann und trank seinen Becher auf einmal leer. Der Zug fuhr weiter. Der spärlich erleuchtete Bahnsteig glitt vorüber und bann war nur noch das Dunkel der Nacht vor den Fenstern.
Als die Bierflaschen leer waren, tranken wir Cognak. Ich schnitt die Papierbecher kürzer, daß sie zwei Finger hoch waren und spülte sie. Daraus tranken wir den Cognak. Der Mann rauchte ununterbrochen.
„Ja, wohl", sagte der Mann, „es kommt eben darauf an."
„Und bann wer kennt die Frauen," sagte ich.
„Das ift's," sagte der Mann, „zum Wohlsein."
„Zum Wohlsein," sagte ich, „soll man heiraten ober nicht?"
„Das kann man vorher nicht wissen", meinte der Mann.
„Und wo fahren Sie jetzt mit dem Viehzeug da hin?"
„Mein Bruder ist gestorben", sagte der Mann, „und da habe ich sein Haus geerbt."
„War er verheiratet?" fragte ich.
„Jemand zugestiegen?" fragte der Schaffner und ging vorüber.
„Mit meiner früheren Frau," sagte der Mann.
„Da werden Sie sie also wieder sehen?"
„Sie schrieb mir, sie wollte mich wieder heiraten. Was meinen Sie dazu?"
„Wie mans nimmt", sagte ich, „wenn Sie Lust haben? Kann sie gut kochen?" Ich goß die abgeschnittenen Becher wieder voll.
„Wohlsein, das kann sie. Jetzt wird man alt, und wenn man bann allein ist, bas ist auch nichts. Das ist sie." Er hielt mir ein Bild hin. Eine junge üppige yrau stand vor einem Gartenhäuschen in ber Sonne unb lachte vieldeutig. Das war sie, dachte ich.
„Und warum haben sie sich scheiden lasten?
„Weil sie meinen Bruder wollte", sagte der Mann, „mein Bruder hatte Geld und das Haus."
„Und jetzt haben Sie das Haus," sagte ich.
„Das ist es, deshalb will sie mich wieder", sagte der Mann.
„Dann ist ja alles in Ordnung," jagte ich. *bie
Wunderliche Nachtfahrt.
Von Ernst Kreuder
Der beschleunigte Personenzug hielt auf dem nächtlichen, verlassenen Bahnsteig vier Minuten. Ich warf die Zigarette hin, als er angebrauft kam und nahm den Koffer in die linke Hand. Als der Zug stand, riß ich die Tür des 3.-Klastenwagens auf, hob den Koffer aufs Knie und stemmte ihn hoch und schob ihn in den Gang hinein. Dann schnallte ich die Reisedecke ab, hob den Koffer ins Gepäcknetz, breitete die Decke auf der Bank aus, löschte das Licht, der Zug fuhr an und ich streckte mich auf der Bank aus.
Ich versuchte einzuschlafen, aber ich mußte unausgesetzt daran denken, daß ich einschlafen wollte, und Dann schlief ich nicht ein, ich horchte auf oas RM- tern und Sausen des Zuges, der durch die Nacht eilte, als wollte er den Morgen einholen.
Plötzlich gackerte ein Huhn in der Nahe. Ich setzte mich auf und drehte das Licht an. Das Huhn lief gackernd durch den Gang zurück, der in der Mitte des Wagens die offenen Abteile trennte. Ich stund auf und folgte dem Huhn und sah, daß alle Platze leer waren. Aber in dem hintersten 2Ibteil.lag em hemdsärmliger Mann auf ber Bank unb fcgnarcgte. Er hatte bas blaue Licht eingeschaltet. Auf dem Boden standen Kartons und Schachteln unb baneben lag ein Sack, ber sich bewegte, unb dann kam aus einem Loch des Sackes der Kopf eines weißen Kaninchens heraus. Ich sah mir den Mann an, er hatte einen schwarzen, gezwirbelten Schnurrbart tm dunkelhäutigen, faltigen Gesicht, einen geschorenen, eiförmigen Kops unb ein kräftiges Kinn mit einer breiten Narbe. Das Huhn gackerte wieder. Ich klopfte dem Mann auf die Schulter. Er blinzelte unb setzte sich auf.
„Ihr Huhn", sagte ich, „es läuft im Wagen umher. Sie müssen es einfangen. Sonst bekommen Sie Schwierigkeiten."
„Sehr freundlich, der Herr?", sagte der Mann, „wollen Sie eine Zigarette?" Er zog aus der Westentasche ein verdrücktes Päckchen.
„Danke", sagte ich und bot ihm meine Schachtel an.
„Bin so frei", sagte der Mann und nahm eine heraus.
„Nehmen Sie sich noch eine", sagte ich, „sie sind recht gut*
Frauen gehen oft zu dem, der etwas hat."
„Das glauben Sie doch selbst nicht", sagte bet Mann, „aber Sie haben recht."
„Dann wünsche ich Ihnen alles Gute", sagte ich, „ich bin mübe unb will jetzt schlafen. Also bis morgen früh."
„Besten Dank ber Herr, wünsche wohl zu ruhen", sagte ber Mann.
„Nichts zu banken", sagte ich, „bitte", unb ging nach vorn, brehte bas Licht aus unb legte mich auf meine Bank. Ich schlief sogleich ein.
Ich mochte vielleicht eine Stunbe geschlafen haben, als ich geweckt würbe.
„Was ist los?" sagte ich.
„Sie werben entschulbigen", sagte ber Mann mit bem Viehzeug, es war bunkel, ich konnte ihn nicht sehen, „ich konnte nicht schlafen. Haben Sie noch eine Zigarette?"
„Ich brehte bas Licht an unb gab ihm eine Zigarette.
„Ich glaube, ich kann sie nicht mehr heiraten", sagte er unb sah mich unschlüssig an.
„Was soll man ba machen?" sagte ich. Er saß ba, rauchte unb schwieg. Der Zug ratterte burch bis Nacht, bie schon nicht mehr so schwarz war.
„Dann nehmen Sie sie als Haushälterin", sagte ich, „man soll niemanb verstoßen."
„Soll man wohl nicht", sagte ber Mann, „aber bamals hat sie mich verstoßen."
„Nun ja", sagte ich, „bas kann sie ja roieber gut machen. Glauben Sie nicht, baß sie bas roieber gutmachen kann?"
„Das kann sie", sagte ber Mann.
„Also bann besten Dank auch." Er ging zu bem Huhn unb ben Kaninchen zurück; ich schlief roieber ein.
Hochschulnachrichten.
Der bekannte, im Ruhestanb lebenbe Alttestament- (er ber Universität Marburg, Geh. Konsistorial« rat Professor D. Dr. Karl Bubbe, ist im Alter von nahezu 85 Jahren gestorben. Aus der langen Reihe feiner Arbeiten seien hier nur die Untersuchungen über das althebräische Schrifttum, über bie schönsten Psalmen unb über Lubroig Richter genannt. Die Universität Gießen hat Geh. Rat Bubbe ben theologischen Ehrendoktor verliehen unb ihm anläßlich ber Luther-Feier 1933 das Diplom erneuert.


