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die zum l. Äpril 1933 auS der Schule Dusschei- denden. Meldungen zum Eintritt werden von den einzelnen Aeichsbahndirekttonen entgegengenommen.
Junghelfer gelten als Nachwuchs für den unteren Bcamtendienst. Die Bewerber müssen einen guten Leumund haben und dürfen gerichtlich nicht bestraft sein. Die Einstellung ist vom Ergebnis einer Eignung-Untersuchung abhängig. Außerdem wird volle körperliche Tauglichkeit verlangt.
Pornotizen.
— Ta g e s k a l e n d e r für Freitag: Stadttheater, 20 bis 23 ilbt, .Die Räuber". — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: .34) und die Kaiserin". — Astoria-Lichtspiele, Seltersweg: .Eine Minute vor Zwölf" und .Ein steinreicher Mann".
— .Baterlan d." 3m Lichtspielhaus Bahn- hofstratze gelangt am Lonntagvormiltag ein Film zur Aufführung, dar der Kavallerie in der alten Armee in dankbarer Erinnerung gewidmet ist. Der Bildstreifen schildert doS Soldatenleben tn Frieden und im Kriege. Die Handlung führt auf einen Gutshof, dessen Besitzer, selbst ein alter Kavallerist, zwei Söhne bei der Kavallerie hat. Das Geschick der Löhne, der Einsatz ihrer Regimenter im Weltkrieg an der Ost- und an der Westfront, tollkühne Patrouillenritte, glänzende Heldentaten vor dem Feind, tapferes Ausharren in schwersten Stunden und geordneter Rückmarsch der Kronprinz-Ulanen tum die cS sich in diesem Film in der Hauptsache handelt), sind im Bilde wiedergegeben. Ein Borbeimarsch an den bewährten Führern des Regiments (bei Köln) beendete 1918 die glorreiche Geschichte des Regiments und gleichzeitig auch diesen Film. Ein zweiter Film vom Reitertag 1932 in Hannover wird sichern^) ebenfalls viele interessieren. Der Kavallerie-Berein Gießen, der in Verbindung mit dem Lichtspielhaus die sehenswerte Frühvorstellung veranstaltet, läßt an die Gießener Dürgerschast die Einladung zum Besuch ergehen. Aus die heutige Anzeige sei besonders aufmerksam gemacht.
— DcrTonfilm.BlutendesDeutsch- land" in Gießen. Wie die Kreisleitung der RLÄAP. mitteilt, gelangt auch in Gießen der überall im Reiche mit großem Beifall aufgenommene Tonfilm .Blutendes Deutschland" zur Vor
führung. Bekanntlich ist dieser Film dem Führer Adolf Hitler gewidmet. Unter dem alten System war der Film wegen Gefährdung der Staatssicherheit verboten. 3m Beiprogramm sind ferner Adolf HitlcrS Ausruf an die deutsche Ration anläßlich der Sportpalast-Kundgebung und ein Tonfilmbericht über den feierlichen Staatsakt am 21. März in Potsdam zu sehen. Diese Sonderveranstaltung der RSDAP. findet am Montag. 3., und Dienstag. 4. April, um 16, 18 und 20.30 Uhr im Lichtspielhaus, Bahnhofstraße, statt. Es ist ersor- derlich, schon vorher Karten zu beschaffen. Man beachte die morgige Anzeige.
— Zur Generalversammlung des Gleiberg-Vereins fährt am morgigen Samstag ein Postouto, dos den Dersammlunas« besuchern empfohlen fei. Abfahrt 15.15 Uhr Bahnhof. 15.19 Uhr Neustädter Tor. 2luf die heutige Anzeige fei hingewiesen.
•• Berufung an die LandeSuniver- s l t ä t Gießen. Von der Pressestelle der Universität Gießen wird mitgcteilt: Der Privatdo- zent für Systematische Theologie an der Universität Tübingen. Dr. thcol. Ernst Haenchen, hat einen Ruf an die Universität Gießen als Rachfolger von Professor D. Schumann erhalten.
•* Dienstjubiläen bei der Gendarmerie. Am morgigen 1. April können Gendarmeriemeister Röder und Gendarmeriehauptwachtmeister Kolb bei der Gendarmeriestation Gießen auf eine 25jährige Gendarmerie-Dienstzeit zurückblickcn. Gendarmeriemeister Röder tut seit 1. 3uni 1932 im Gendarmericbezirk Gießen Dienst, Gendarmerichauptwachtmeister Kolb ist schon feit 25 Jahren bei der hiesigen Gendarmeriestation tätig. Die beiden Beamten erfreuen sich in weiten Kreisen der Bevölkerung großer Beliebtheit.
•• I n den Ruhe st and versetzt wurde auf Grund des Altersgrenzegesehes der Gendarmeriehauptwachtmeister Scharmann bei der Gendarmericstatton Gießen mit Wirkung vom 1. April ab.
* Die Bier st euer und Getränkesteuer der Stadt Gießen wurden durch Verfügung der Regierung vom 24. März zur Weilererhebung auch über den 1. April 1933 hinaus, entsprechend dem Beschluß des Gießener Stadtrats, genehmigt.
• D i e Verbilligung von inländischem Weizen für Hühnerhalter betrifft eine Bekanntmachung der Bürgermeisterei Gießen in unserem heutigen Anzeigenteil. Interessenten seien besonders darauf hingcwiesen
•• Eine Kindcsleiche im Müllauto aufgefunden. Der Polizeibericht meldet: Gestern nachmittag sanden städtische Arbeiter beim Entleeren Müllautos die Leiche eines neugeborenen Kindes männlichen Geschlechts. Das Kind war zunächst in braunes Packpapier und dann in ein schwarzes Wollkrepkleid eingeschlogcn und mit einer Kordel umwickelt. Das Kleid hat etwa die Gröhennummer 38 bis 40 und scheint demnach aus dem Besitz einer kleinen Person zu stammen. Es hat lange Aermel mit Bündchen, kleinen Halsausschnitt, der mit Druckknopf zu verschließen ist, und lleinen Amlcgkragen vom gleichen Stoff. Ob das Kind gelebt hat wird die heute stattfindende Obduktion der Leiche ergeben. Personen, die sachdienliche Angaben zur Ermittlung der Kindesmutter machen können, werden ersucht, der Kriminalabteilung Zimmer 67 Rachricht zu geben. Die Angaben werden vertraulich behandelt.
" Liliputpferdchen vor Gjeßener Wissenschaftlern. Die zehn kleinen Pferdchen, die gegenwärtig auf der Frühjahrsmesse zu sehen sind, wurden, wie man uns berichtet, gestern den Dozenten und Studierenden der Tierärztlichen Fakultät in der Veterinürklinik vor- gesührt. Die Herren nahmen die seltene Gelegenheit wahr und untersuchten, maßen und photographierten die kleinen Vierfüßler auf das genaueste. Einige der kleinen weiblichen Tiere wurden auch einer Röntgendurchleuchtung unterzogen. Es wurde festgestellt, daß die Mitglieder dieser munteren Schar wohlproportioniert und völlig normal gebaut sind, und dabei die gleichen Tugenden und Untugenden besitzen, wie ihre großen Artgenossen. Tatsächlich sind cs Pferdchen in Spielzeugformat, lebendige Schaukelpfcrdchen, die man mühelos auf dem Arm tragen kann.
•• Ausstellung von Buchbinder- Arbeiten im Gewerbehaus. Man schreibt uns: Der im Rahmen des Rotwerkes der Deutschen Jugend vom Verband der Buchbinder und Papierverarbciter Deutschlands mit Unterstützung des Arbeitsamts Gießen durchgesührte Buchbinder-Schulungskursus gibt am Samstag,
1. April, von 14 bi» 18 Uhr im Krausmüller- Saal dcS Gewerbehaufes. Goethestraße, alS Abschluß seiner achtwbchigcn Arbeitsgemeinschaft einen Ucberblick über einet» Seil seiner Arbeit. Die Ausstellung zeigt u. a. Bucheinbände. Alben, Schre bunterlaaen. Rähkästchen usw. und vermit- tclt durch die Vielseitigkeit und durch die Qualität der Leistungen durchweg den Eindruck, daß den Kursteilnehmern in reichem Maße Delegen- hett gegeben war. chre beruflichen Kenntnisse gründlich durch- und weiterzubildcn. Der Kursus stand unter der facht chen Leitung von Buch« bindcrmeister Ernst Falken Heiner, Dießen.
•• SonntagSrückf ahrkarten zur Hessischen LandeS-Lehrerversammlung in Vilbel. Zu der Haupt- und Vertreterversammlung des Hessischen LandeslehrervereinS vom 2. bis 4. April in Vilbel werden von allen hessisch e n Bahnhöfen im Umkreis von 75 Kilometer um Vilbel, somit auch von Gießen und umliegenden Bahnhöfen, Sonntagsrückfahrkarten nach Vilbel-Rord ausgcgcben. Die Karten gelten: zur Hinfahrt am 1. April von 12 Uhr ab. am 2. und 3 4. biS 24 Uhr (Ende der Hinfahrt), zur Rüctfahrt am 1., 2., 3. und 4.4. biS 24 Uhr (spätester Antritt der Rückfahrt).
t Schluß des rcöaruoncllen leile.)
„Line interessante Denkaufgabe." Einem Teil der heutigen Auflage lichßt eine Beilage bei. Diese beschäftigt sich mit der Preußischen Staatslotterie, deren Ziehung am 21. April d. I. beginnt. Es soll die Frage beantwortet werden: „Was machen die Leute mit demGeld?" Der 1.Preis beträgt 5000 RM. Letzter Einsendungstermin 10. April. 2209V
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Auhholzversteigerung.
Donnerstag, den 6. April, und Samstag, den S. April, von vormittag» 9 Ahr ab, auf dem Schiffenberg aus den Forst- orten Schindanger, Schinderskopf, Tempel, Dörnergrund, Zellenrod, Klosterwiese, Buchenberg, Häuserborn, Fichtenbaum, Brauhof. Rückars, Schiffenberg, Beunde der Försterei Baumgarten, Töpserkaute, Rabenpfuhl Altgehegt und Rehhecke der Försterei Leihgestern. 2229D
Eiche: Abschnitte A, Kl. 4 = 1,63 fm, N, Kl. 1 bis 5 = 18,19 fm; Buche: Abschnitte A, Kl. 5 = 2,93 fm, N, Kl. 3 und 4 = 13,21 fm; Esche: Abschnitte A, Kl 4 = 1,89 fm, N, Kl. 2 bis 4 = 10,38 fm; (Erle: Abschnitte N, Kl.3 = 0,65 fm; Kiefer: Ab- schnitte A, Kl. 3a, 3b und 4b = 2,75 fm, N, Kl. 2a bis 4a und 5 = 14,59 fm, F. Kl. 2b = 0,61 fm, Langholz N, Kl. 1b bis 3a und 4a = 233,92 fm, F, Kl. 1b, 2b und 3a = 5,31 fm; Schwarzkiefer: Langholz N, Kl. 2a = 0,57 fm, Lärche: Abschnitte A, Kl 4a bis 5b = 3,64 fm, N, Kl. 1b, 3b und 4a t: 2,52 fm. Langholz N, Kl. la bis 2b = 4,52 fm, wcihlanne: Abschnitte N, KI la 2a und 3b = 1,08 fm, Langholz N, Kl. la bis 3a = 17,54 fm; Fichte: Ab- schnitte A, Kl. 3b = 1,43 fm, N, Kl. la, Ib, 2b und 3a = 4,46 fm, Langholz N, Kl. 1a bis 4a = 215,92 fm, F, Kl. 2a = 1,11 fm. Derbstangen, Stück: Esche 2. Kl. 3, 3. Kl. 2, Lärche 2. Kl. 1; Weißtanne 2. Kl. 10, 3. Kl. 1; Fichte l.Kl. 151, 2. SU. 329, 3. Kl. 473; Ruhicheiler rm: Eiche 5,5 1. Kl.; Buche 2 l.Kl.; Kiefer 1,3 1 Kl. (3 m lang); Fichte 0,7 (2 m lang); Ruhknüppel: Fichte 2,8 rm (2 m lang); Ruhknüppelreisig, rm: Fichte 41,9.
Amtsverkündigungen aus den oderhesflschenund preußischen Kreisen.
Kreitz Fricdberfl.
Das Kreisaml Friedberg weist wieder- hc darauf hin, daß der Staatstommissar für die Bildung des Milchwirtschaftsvec bandes Frankfurt a. M.-Offenbach auf Grund der Verordnung des hessischen Ge- lamtminlfteriums vom 11. Februar 1933 berechtigt ijt, zur Feststellung der milch- wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere der Milchbewegung im Verbandsgeviel, jederzeit Auskunft über die milchwirtlchaf- lichen Verhältnisse, insbesondere über Preise und Lohne sowie über Leistungen und Leistungsfähigkeit von Unternehmua- gen oder Betrieben zu verlangen. Der Amtssitz des Staatskommissars ist Frank- furt a. M., seine Anschrift lautet: Der Staatskommissar für die Bildung des Milchwirtschaftsverbandes Frankfurt a.M.- Offenbad). Frankfurt a. M-, Bethmann- straße 50.
Das Kreisamt empfiehlt, die in Frage kommenden Betriebe in den Gemeinden des Kreises in Kenntnis zu setzen. 2224D
Bekanntmachung.
Der Hessische Minister des Innern hoi die vom Stadtrat unterm 24 Februar 1933 beschlossene Steuerordnung übet die Erhebung einer Getränkesfeuer in der Stadt Gießen durch Verfügung vom 24 März 1933 zu Nr. M d. I. 25 136 ge nehmigt. 2213C
Auf Grund dieser Steuerordnung wird auch über den 1 April 1933 hinaus die Getränkesteuer mit 10 v. H des Entgelts (Kleinhandelspreises) nach den seitherigen Bestimmungen weiter erhoben.
Die Sttuerordnung ist in ihrem Wortlaut in den für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Aushängekasten der Stadt Gießen angeschlagen und kann während der nächsten 8 Tage im Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer Nr. 17a, von den Beteiligten eingesehen werden.
Gießen, den 30. März 1933.
Bürgermeisterei Gießen; Dr. Äelltr.
Jliatratzen k.:rr ™ Siofor
Bekanntmachung.
Betr.: Verbilligung von inländischem Weizen für Hühnerhalter. 22U4CI
Das Reichskabinett hat Rcichsmittel Aur' Verbilligung von inländischem Weizen für die Hühnerhaltungen, die über wirtschaftseigenes Körnerfutter nicht oder nicht m größerem Umfange verfügen, bereitgestellt
Hühnerhalter, die im Jahre 1932 keinen oder bis zu 1 Hektar Weizen und Sommergerste (zusammengerechnet) angebaut haben, erhalten die Berechtigung zum Bezüge von 7 Kilogramm verbilligtem eosi- nierten inländischem Weizen je Huhn
Hühnerhalter, die im Jahre 1932 mehr als 1 Hektar Weizen und Sommergcifte (zusammengerechnet) angebaut haben, sind zum Bezüge des Weizens nur für eine über 100 hinausgehende Zahl von Hühnern im gleichen Verhältnis berechtigi
Maßgebend für die Feststellung des Hühnerbestandes ist die bei der Viehzih-1 lung am 1 Dezember 1932 festgestellte Zahl von Hühnern (Hähnen, Hennen, Kücken; ausgenommen Tritt- und Perlhühner).
Die Verbilligung des Weizens beträgt je Tonne 70,— RBL Die Bezugsbercch tigten können den Weizen durch jeden beliebigen Händler und jede beliebige Genossenschaft beziehen. Die Preisbildung vollzieht sich im freien Verkehr Es 'st Sache des Bezugsberechtigten, den Weizen durch diejenigen Firmen zu beziehen, die ihnen den Weizen am vorteilhaftesten liefern.
Anträge auf Ausstellung von Bezugsscheinen sind auf Zimmer 3 des Stadthauses, Bergstraße 20, zu stellen.
Weiter machen wir daraus aufmerksam, daß Bezugsscheine nur bi» zum 15. April 1933 einschließlich ausgestellt werden können. Später ausgestellte Scheine sind ungültig und scheiden von der Belieferung aus.
Gießen, den 29. März 1933.
Büraerrneisterei Gießen. J.V.: Dr. Hamm.
Am Donnerstag wird das Laub-, das Kiefern-, Lärchen- und Weißtannen- Sti mmholz versteigert. Das übrige Holz am Samstag. Das Kiefern- und Fichten- Stammholz in Klosterwiese 45, Tempel 48 und Häuserborn sowie sämtliche blau unterstrichenen Nummern kommen nicht zur Versteigerung. Vorherige Besichtigung des Holzes wird empfohlen. Nummernauszüge über das Stammholz werden vom 1. April ab durch das Forstamt Schiffenberg zu Gießen, Stephanstr. 4, Fernruf Nr. 2578, Förster Nagel, Forsthaus Baumgarten, Fernruf Nr. 4180, und Förster Heß in Leihgestern unentgeltlich abgegeben.
Gießen, den 31 März 1933.
Hessisches Forstamt Schiffenberg.
N i c ol a u s.______________
Nuhholzverkauf.
Staatsoberförsterei Krofdorf.
Mittwoch, den 12. April b. 3„ ab 9 Uhr, in der Gastwirtschaft Moos zu Krojdoif. Försterei Krofdorf, Distrikt 23b, 2b, 22b, 3b, 6, 17b, 18c, 21c, 21d, 22a 19, 24 c und Sammelhieb. 2222D
Ei--Stämme Kl. 2 - 0,84fm, Kl. 3 - 17,09 Im.
Kl. 4 - 28,51 fm, Kl. 6 - 0,86 fm
Stangen 1. Kl. - 45 Stück, Nutzscheit I = 9 rm, Nutzrollen II -- 78 rm, Nutz, knüppel - 70 rm.
Erle-Stämme Kl. 2 und 3 = 1,44 fm, Nutzrollen II = 9 rm.
Fi.'Stämme Kl 1b bis 5 = 372,48 fm, Stangen I bis III - 182 Stück.
Försterei Waldhaus, Distrikt 39, 41, 51, 53a, 54a, 28a, 28b, 31b, 36, 52a, 52c, 45 ^.•Stämme Kl. 1 und 2 = 11,— fm. Kl. 3 und 4 - 42,95 fm.
Du.-Stämme Kl. 3 und 4 - 10,98 fm Fi.-Stämme Kl. 1b bis 3a = 6,12 Im, Stangen I bis III = 460 Stück, IV - 55 Stück.
Förstere- Salzböden, Distrikt 62b.
Fi -Stämme Kl. la und 1b - 2,71 Im, Stangen I bis III - 7 Stück.
Försterei Stoppelberg, Distrikt 84a und 92 Ei -Stämme Kl. 2- 1,23 km. Kl.3-6,30 Im, Kl. 4 - 6,08 fm. Kl. 5 - 7,0 fm. Nutzrollen II - 3 rm.
Fi.-Stämme Kl. 1b bis 4b = 196,09 fm.
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Bekanntmachung.
Der Hessische Herr Minister des Innern hat die vom Stadtrat unterm 24. Februar 1933 beschlossene Orlssahung über die Erhebung einer Blerfleuer in der Stadl Gießen durch Verfügung vom 23. März 1933 zu Nr. M d. I. 25 137 genehmigt
Auf Grund dieser Ortssatzung wird auch ü er den 1. April 1933 hinaus die Bier- steuer nach den seitherigen Bestimmungen mit folgenden Sätzen weiter erhoben:
bei Einfachbier 3,75 RM.
„ Schankbier 4,50 „
„ Vollbier 6,— „
„ Starkbier 9,— „
für |e 1 Hektoliter. 2212C
Die Ortssatzung ist in ihrem Wortlaut in den für amtliche Bekanntmachungen be stimmten Aushängekasten der Stadt ®ie- ßei. angeschlagen und kann auch während der nächsten 8 Tage im Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer Nr. 17a,-von den Beteiligten eingesehen werden.
Gießen, den 30. März 1933.
Bürgermeisterei Gießen: Dr. Keller.
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