Ausgabe 
30.11.1933 Zweites Blatt
 
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aus seinem wistenschcrstlichen ArbertsgebrÄ (Geologie uni) Paläontologie) zu halten.

** Vierzigjähriges Arb^its - Jubi­läum. Bei der Firma Tribus & Sundheim, Ko- /onialwaren-Großhandlung, Gießen, konnte heute i)err Karl Müller aus Gießen auf eine ^jäh­rige Arbeitszeit als Kutscher zurückkllcken. Die Firma zeichnete den Jubilar durch eine Geldspende und sonstige Gaben aus und brachte ihm ihre Wert­schätzung und ihre Anerkennung für seine treue, ununterbrochene Pflichterfüllung wäbrend dieser langen Zett zum Ausdruck. Herr Müller war stets ein großer Tierfreund, und es wurden ihm schon in früheren Jahren mehrmals vom Tierschutz- Verein für besonders gute Pferbe-Pflege Prämien verliehen. Der Gefeierte steht im ffZ. Lebensjahr und erfreut sich körperlicher und geistiger Rüstigkeit: möge dem Jubllar ein sonniger Lebensabend in Gesundheit und Zufriedenheit beschießen sein. Die­ses seltene Jubiläum ist ein schöner Beweis guten

Deine täglicheMahlzeit und dein warmes Bett hast du erst dann verdient, wenn du für den Kampf gegen Hunger und Külte dein Opfer gegeben hast!

Einvernehmens zwischen Arbeitgeber und Arbeit­nehmer, das gerade in unserer heutigen Zeit der nationalsozialistischen Einheit vorbildlich ist. Bei der Firma Tribus & Sundheim feierten vor Jahren bereits eine Anzahl Angestellte und Arbeiter ihr 25jähriges Jubiläum.

** Die NS. -Frauenschaft Gießen- Nord trifft sich heute, 20.30 Uhr, zum Turnen und Singen und zur Vorbereitung der Adoents- feier.

** Keine Tagung der Rundfunk- warte. Die auf den 1. und 2. Dezember nach Frankfurt am Main einberufene Tagung der Rund­funkwarte der NSDAP., Gau Hessen-Nassau, fällt aus.

** DerHoherodskopf meldet: Sport- möglichkeit sehr gut! Der hohe Vogelsberg hüllt sich mehr und mehr in ein tiefes Winterkleid. Bei 5 Grad Kälte hielt der Schneefall während der letzten Tage an. Die Schneedecke hat bereits eine Höhe von 30 Zentimeter erreicht. Im Walde ist die Sportmöglichkeit sehr gut, auf der Heide ist der Schnee etwas verweht, er liegt aber doch hoch genug, um eine gute Abfahrt bis nach Breunges­hain zu gestatten. Wenn das Wetter anhält, werden die Sportler am Sonntag ideale Sportmöglichkeiten vorfinden.

** Straßenbauarbeiten im Siidoier- t e l. In letzter Zeit wurden weitere Straßeninstand­setzungsarbeiten im Südviertel unserer Stadt zu Ende geführt. Der Leihgesterner Weg zwischen dem Stu­dentenheim und der G.ummifäbrik Poppe wurde in wochenlanger Arbeit mit Kleinpflaster ausgebaut, ferner wurde die Rönckgenstraße zwischen Friedrich­straße und Studentenheim ebenfalls mit Klein­pflaster versehen. Gegenwärtig werden noch Jn- standfetzungsarbeiten an der Hofmannstraße vor- genommen. Die Straße wurde von Grund aus mit Klopffteinen neu ausgebaut und mit Basaltschotter unter Zusatz von Te«r durch die Straßenwalze ein- gewalzt. Die beiderseitigen Bürgersteige wurden ausgebessert. Die Arbeiten dürften noch in dieser Woche beendet werden.

** Der Tod auf den Schienen. Die Ermitt­lungen über die Person des gestern morgen auf den Schienen bei Grc-ßen-Linden ausgefundenen Toten haben ergeben, daß es sich um einen 28jährigen Bauern namens Otto Lenz aus Lützellinden han­delt. der, so vermutet man, in einem Anfall von geistiger Umnachtung seinem Leben ein Ende ge­setzt hat.

**D i e Versendung von Geld nach dem Ausland und dem Saargebiet. Wer Geld in gewöhnlichen Briefen und Paketen oder Ein- schreibesenbungen ohne zollamtliche Vorabfertigung in bas Ausland oder in das Saargebiet schickt, ver­stößt gegen die Devisenbestimmungen und hat nicht nur schwere Strafen, sondern auch Einziehung des Geldbetrags zu gewärtigen. Postsendungen noch dcm Ausland und dem Saargebiet werden amtlich ge­öffnet und geprüft. Geld darf nur in der gesetzlich oorgefdjriebenen Form verschickt werden.

Schöffengericht Gießen.

Unter Ausschluß der Oefsentlichkeit verhandelte gestern das Schöffengericht gegen die in Gießen wohnhaften Elisabeth F., Adelheid G., gegen die Elisabeth M. und Erna Pf. aus Homberg wegen Verbrechens im Sinne des § 218 und gegen den Kaufmann Manfred St., früher wohnhaft in Wie- seck, wegen Beihilfe zu § 218 Nach eingehender Beweisaufnahme beantragte der Vertreter der An­klage gegen F., G. und M. je sechs Wochen und gegen St, als spiritus rector, drei Monate Gefäng­nis. Das Urteil lautete gegen F. vier Wochen, gegen G. und M je drei Wochen und gegen St. zwei Monate Gefängnis. Erna Pf. wurde freigefproefjen.

Der ^chon wegen Untreue vorbestrafte ehemalige Äranfenfaffenbeamte Hans Braun aus Alsfeld verstieß, gegen den § 3 der Verordnung zum Schutze der Reichsregierung gegen heimtückische Angriffe, indem er Ende August in Gegenwart ver­schiedener Zeugen schwere Beleidigungen gegen die Reichsregierung ausstieß Der Staatsanwalt be­antragte für den Angeklagten, der früher Mitglied der SPD. war, eine Gefängnisstrafe von fünf Monaten. Das Gericht erkannte ent­sprechend dem Antrag des Anklagevertreters. Die Kosten trägt der Angeklagte.

Der Schlosser Karl G. aus Geißa (Rhön) fertigte feiner Zeit in Gießen 16 fingierte Auftrage an, durch die ein zur Zeit im Marienschloß sitzender Kaufmann um etwa 50 Mark geschädigt wurde. Der Angeklagte, der vorn Erscheinen zur gestrigen Hauptverhandlung entbunden war, erhielt in An­betracht der Notlage, in der er handelte, einen Monat Gefängnis. Der Antrag des Staats- anwalts ging auf eine Gefänanisstrafe von zwei Monaten.

Der 74jährige Hch. Meuritz beleidigte in der schwersten Weise in der Heil- und Pflegeanstalt den Führer, sowie die NSDAP. Entsprechend dem An­trag des Staatsanwalts erkannte das Gericht unter Berücksichtigung fernes Alters auf drei Monate Gefängnis.

Schließlich hatte sich das Gerichts mit dem Land­wirt Ernst Keller und dem Bäckermeister Her­mann Müßig aus Weitershain zu befassen. Kel­ler verfügte in seiner Eigenschaft als Rechner der Spar- und Darlehenskaffe in Weitershain über

fremde, ihm anvertraute Gelder, indem er eine ganz ansehnliche Summe statt den Einlegern seinem persönlichen Konto zuschrieb In Tateinheit damit beging er eine Urkundenfälschung durch Einsetzung eines höheren Betrages in ein bereits unterschriebe­nes Schuldanerkenntnis. Der Angeklagte gab in der gestrigen Beweisaufnahme an, diese Verfehlungen durch Verschulden des Müßig vorgenommen zu haben. Müßig fertigte in 14 Fällen fälschlicherweise Wechselakzeptvermerke an und gab diese an die Spar- und Darlehenskasse weiter, um sich dadurch Kredit zu verschaffen. Auf diese Weise schädigte er die Kasse um falt 9000 Mark. Die Tatsache, daß die Angeklagten ihre Verfehlungen reftlos gestanden und offensichtlich Reue zeigten, veranlaßte das Ge­richt zur Zubilligung mildernder Umstände. Das Urteil lautete gegen Keller auf sechs Monate

Gefängnis unter Anrechnung von drei Mo­naten einer Woche Untersuchungshaft, gegen Müßig ebenfalls auf sechs Mo nate Gesang- n i s. Der Antrag des Staatsanwalts entsprach dem Urteil. Die Kosten wurden den Angeklagten auferlegt.

Die aus Hamburg stammende Margarethe Kohn erhielt wegen Verstoßes gegen § 3 der Verordnung zum Schutze der Reichsregierung gemäß dem An­trag des Staatsanwalts drei Monate Ge­fängnis. Gelegentlich eines Kuraufenthaltes in Bad-Nauheim im Juli d. I. gab sie Rednermaterial gegen die NSDAP, zurLektüre" an eine andere Frau weiter. Die diesbezügliche Broschüre enthält Unwahrheiten gegenüber dem Führer und der NSDAP., die geeignet sind, diese verächtlich zu machen.

Aufruf an Die Landbevölkerung!

Mit einer Opferbereitschaft ohnegleichen steht das deutsche Volk zu seinen Volksgenossen, die durch die Sünden und Fehler marxistisch-liberalistischer Weltpolittker" um Arbeit und Brot und damit in Not und Elend gekommen sind. Wir stehen mitten im Kampf gegen Hunger und Kälte.

Ihr draußen auf dem Land habt trotz Eurer eigenen Not durch die hergabe von Kartoffeln und Getreide bewiesen, daß es Euch ernst um die große deutsche Volksgemeinschaft ist. 3d) weih, 3hr werdet geben, solange Ihr selbst noch etwas habt, damit feiner der unschuldigen Armen zu hungern braucht.

Wenn Ihr hattet sehen können, mit welch dank­barer Freude Eure Kartoffeln von den Bedürftigen in den Städten entgeaengenommen worden sind, wie dabei manchem früheren Kommunisten die Tränen in den Augen standen, Ihr hättet das Glück und den Segen, den Euer Opfer ge­bracht hat, empfinden und spüren müssen.

Bei der Kartoffel- und Getreideablieferung, die festgesetzt war, habe ich Euch gesagt, daß dies die einzige Abgabe von Lebensmitteln in diesem Win­ter sein wird.

wenn ich Euch heute zu einem neuen Opfer aufrufe, so soll dies vollkommen freiwillig fein, feiner wird zur Abgabe gezwungen werden.

Die Zahl derer, für die wir sorgen müssen, ist ttotz der unbestrittenen großen Erfolge gegen die Ar- beitslosiykeit noch immer sehr groß. Wir wollen und müssen unsre Versprechungen halten, daß niemand hungern und frieren darf, und so gebt auch von Euren Hausfchlachtungen etwas für das Winterhilfswerf hin.

Ich betone es noch einmal: es soll dabei keinerlei Zwang ausgeübt werden. Freiwillig geht zu Eurem Drtsroalter der NS.-Bolkswohlsahrt und meldet ihm das, was Ihr an geräucherter Wurst und Speck zu geben bereit seid. Die meisten von Euch werden gerne 2 bis 3 Pfund opfern für die, die nichts haben, und auch der Aermste unter Euch wird sich nicht ausschließen und tun, was er kann.

Ihr habt in den Jahren des Kampfes mein Vertrauen zu Euch nie enttäuscht und Ihr wißt auch jetzt, worum es geht.

helft den Armen, und Ihr helft dem Führer fein großes werf vollenden!

Heil Hitler!

Dr. Wagner, Landesbauernführer von Hessen-Nassau.

Das deutsche Reichs-Nerschutzgesetz.

WSN. Das Fachamt Tierschutz im Reichsbund Volkstum und Heimat, Landschaft Rheinfranken- Hessen, teilt mit:

Die nationalsozialistischen Regierungen im Reich und in den Ländern haben schon bald nach der Uebernahme der Macht in verschiedenen Erlassen ihre tierfreundliche Einstellung gezeigt. Die gröbsten Tierquälereien sind so in unserem Vaterland bereits zum Verschwinden gebracht wor­den. Jetzt hat nun die Reichsregierung dem ur- deutschen Volksempfinden, das in dem Tier nicht eine Sache, sondern ein dem Menschen nahestehen­des Lebewesen erblickt, durch ein am 24. November 1933 beschlossenes und im Reichsgesetzblatt Teil I, Nr. 132, S. 987, verkündetes Reichs-Tier- schutzgesetz entsprochen, das weitaus als das beste der Tierschutzgesetze aller Kulturstaaten zu be­zeichnen ist.

Was die deutschen Tierschutzvereine und alle deutschen Tierfreunde jahrzehntelang erstrebt, aber bei dem parlamentarischen System früherer Regie­rungen mit seinen Kuhhändeln nie erreichen konn­ten, das ist nun dank der Tatkraft der n a t i o n a l s o z i a l i stischen Regierung über Nacht zur Wirklichkeit geworden.

Wir haben nun endlich ein Tierfchuhgeseh, das den dem deutschen Volke von Anbeginn auf­erlegten und ihm durch feine eigene Kultur erwachsenen Aufgaben und seiner nationalen Würde entspricht. Alle Volksgenossen, besonders aber alle Tierfreunde, sind der nationalen Regierung hierdurch zu tiefsten Dank verpflichtet.

Das Gesetz ist von bemerkenswerter Klarheit unb Kürze. In fünfzehn knappen Paragraphen, die auf fünf Abschnitte verteilt find, die sich mit Tierquäle­rei, Vorschriften zum Schutze der Tiere, Versuchen an lebenden Tieren, Straf- und Schlußbestimmun­gen befassen, begründet es den Tierschutz fest auf dem urdeutschen Gedanken der Ehrfurcht vor der Natur und den Geschöpfen, beseitigt mit einem Schlage alle Unsitten und Kulturschanden auf dem Gebiete der Tierbehandlung, indem es zugleich die berechtigten Forderungen der Wirtschaft und Wissenschaft ausreichend berücksichtigt.

Unnötige Tierquälereien und rohe Tiermißhand- lunqen können mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft werden. Ebenso ist Vernachlässigung der

Tiere in Haltung, Pflege oder Unterbringung, Ver­wendung eines Tieres zu einer Arbeit, die offen­sichtlich seine Kräfte übersteigt, oder die ihm er­hebliche Schmerzen bereitet, das Ausfetzen von Haustieren, das Katzenwürgen, das Nudeln von Geflügel, die Froschschenkelgewinnung u. a. unter strenge Strafe gestellt. Das Kupieren der Pferde ist verboten, ebenso enthält das Gesetz einschneidende Bestimmungen über das Ohren- und Schwanz­kürzen der Hunde. Die Benutzung von Pferden in Bergwerken ist gleichfalls wesentlich eingeschränkt.

Besonders bedeutungsvoll sind die neuen gesetz­lichen Bestimmungen über die Vivisektion. Versuche an lebenden Tieren, die mit erheblichen Schmerzen ober Schäbigungen oerbunben finb, sind in Zukunft allgemein verboten. Nur einzelnen wissenschaftlich geleiteten Instituten kann unter bestimmten Be° bingungen bie Erlaubnis zur Vornahme gewisser wissenschaftlicher Versuche gestattet werben, bei beren Ausführung aber eingehenbe im Gesetz ent­haltene Vorschriften genau beachtet werben müssen. Diese beziehen sich auf bie Betäubung ber Versuchs­tiere unb bergleichen. Auch sind Versuche an höhe­ren Tieren (Hunbe, Katzen, Affen) nur gestattet, wenn andere Tiere für die Versuche nicht ver­wendet werden können.

Sehr zu bearüßen sind weiter die Bestimmungen, nach denen Tierquälereien neben ber Strafe auch die Erlaubnis zum Halten von Tieren, die berufs­mäßige Beschäftigung, oder der Handel mit Tieren auf bestimmte Zeit, oder auch für immer entzogen werden kann. Ebenso können Tiere, die von ihren Besitzern vernachlässigt werden, diesen entzogen und auf Kosten der Besitzer anderweitig untergebracht und verpflegt werden.

Ungeheuer sind die Fortschritte, die durch bas Reichs-Tierschutzgeseh mit einem Schlage er­reicht worden find. An iedem Einzelnen liegt es nun, sich für die praktische Durchführung der neuen gesetzlichen Bestimmungen einzusehen, die, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, mit dem 1. Februar 1934 in Kraft treten.

Jeder Volksgenosse bat die heilige Pflicht, sich mit aller Energie im Sinne des Tierschutzgesetzes zu betätigen und sich fo der Gefolgschaft unseres gro­ßen Führers zum Wohle unseres Volkes anzureihen.

Obechessen.

Besuch in der Molkerei Hungen.

* Hungen, 29. November. Auf Einladung der Molkerei - Genossenschaft Hungen ver­sammelten sich dieser Tage die Mitglieber des Vor­standes und Aufsichtsrates, sowie die örtlichen Fach­berater der Milch liefernden Orte in ber Molkerei, um eine Besichtigung ber inneren Einrichtung vor­zunehmen.

Direktor Schneider begrüßte die Versammel­ten und hob dabei hervor, baß es ihm darum zu tun sei, den Vertretern der etwa 18 Orte des Milch­einzugsgebietes der Molkerei Gelegenheit zu geben, sich einen Einblick in die technischen und geschäftlichen Einrichtungen der Molkerei zu verschaffen und vor allem das Interesse der jungen Fachberater, denen heute die Geschicke der Bauern in den einzelnen Ortschaften in bie Hanb gelegt sei, für bie milch- wirtschaftlichen Fragen anzuregen. Betriebsleiter Kuhlmann erklärte bann in fachmännischer Weise an Hand ber un Gange befinblichen Maschi- nen unb Apparate bie neuzeitliche Bearbeitung ber Milch inbezug auf Reinigung, Erhitzung und Tief, kühlung, sowie die Herstellung der Butter bis zur Abgabe an die Verbraucher nach den hygienischen Anforderungen. Die im Laufe dieses Sommers neu hcrgerichtete Kessel- und Maschinenanloge wurde eingehend besichtigt. Besonderes Interesse erregte der neue mächtige Dampfkessel, ber von ber Firma Dürr­werke (Ratingen) geliefert würbe, eine Heizfläche von 45 Quabratmeter aufweist und einen Druck von 12 Atmosphären erzeugt.

Bei ber anschließenden Besprechung imSolm- ser Hof" begrüßte ber Vorsitzende des Aufsichtsrates Herr Hesse die Gäste und mahnte zu engem Zu­sammenschluß und Zusammenarbeit, vor allem mit den örtlichen Fachberatern. Diese zeigten denn auch

in der Aussprache über bie Fragen ber neuen Milch- oerforgungsorbnung ber Auswirkung der Aus­gleichsabgabe zur Stützung der Werkmilch reges Interesse. Es beteiligten sich an der Aussprache Weber (Bellersheim), Hofmann (Rodheim), Lindemeyer (Obbornhofen), Koch (Nonnen- roth) u. a. Inbezug auf ber ab Hof an Einzelver­braucher abgegebenen Milch soll eine scharfe Kon­trolle einsetzen. Das bereits im vorigen Jahre ein- geführte Tuberkulose-Bekärnpfungsverfahren beim Milchviehbestand soll restlos durchgeführt werden. Weber die Verwertung der Magermilch erfolgte eine längere Aussprache.

Aussichtsratsmitglied Pfeffer (Barsborf) übte am Schluffe Kritik an ber noch zum Teil im Gange befindlichen Bereinigung der Einzugsgebiete und bedauerte die Abtrennung von Orten, die sich um bie Einrichtung ber Molkerei seit Jahrzehnten bleibende Verdienste erworben haben.

Mit einem dreifachen Sieg-Heil auf den Führer wurde die Besprechung geschlossen.

Lanvkrcis Bietzen.

X Wies eck, 29. Nov. Am Donnerstag, 30. No­vember, feiert in voller körperlicher und geiftiger Frische Frau Sibille Löwenstein, geb. Schul, ihren 8 0. Geburtstag. Ihr Gatte, Heinrich Löwenstein, konnte am 15. Oktober ebenfalls feinen 80. Geburtstag begehen. Beide sind treue Glieder der evangelischen Gemeinde.

ck. Heuchelheim, 29. Nov. Am Totensonntag fand eine Gefallenen-Ehrung auf dem hie­sigen Friedhof statt. Sämtliche Organisationen der NSDAP, nahmen an der Feier teil. An dem feier­lichen Aufmarsch beteiligten sich die neu gebildeten Stürme ber aktiven SA. unb bie SA.-R., bie NSBO., ber BbM., bie HI., bas Jungvolk, sowie

die Ortsgruppe ber NSDAP. An dem Gefallenen» Denkmal aus dem Friedhof fand Pfarrer Weisel in einer Ansprache ergreifende Worte zum Geden­ken der Toten und zur Mahnung an die Lebenden. Mit der Niederlegung von Kränzen durch die SA., SA.-R. und das Jungvolk fand die Feier einen würdigen Abschluß.

Daubringen, 29.Nov. Der hiesige Obst­und Gartenbauverein hatte seine Mitglie­der zu einem Vortragsabend in das Vereinslokal Weimer eingeladen. Obst- und Gartenbauinspek­tor R e n t s ch (Friedberg) schilderte bie Aufteilung, Düngung unb Bearbeitung bes Hausgartens, sprach über bie verschiebenen empfehlenswerten Gemüse- arten unb bie Art ber Aussaat bes Gemüsesamens. Er empfahl, nur bestes Saatgut zu kaufen. Das Pflanzen, Befchneiben unb Spritzen ber Obstbäume würbe ebenfalls behanbelt. Am Sonntag ge­langte hier im Schäferfchen Saalbau durch Die Deutsche Kampfbühne ein TheaterstückAl­bert Leo Schlageter" zur Aufführung. Der Saat war bis auf den letzten Platz besetzt. Der Gesang­verein Daubringen trug zur Verschönerung bes Abenbs bei. Blockwart Stein leitete ben Abend mit einer Ansprckche ein.

z Großen-Linden, 28. Nov. Am Samstag wurde einer der ältesten Kämpfer der NSDAP r Landwirt Wilhelm Volk II., zu Grabe getragen. Eine Abordnung jedes Sturmes des Sturmbannes 5, Kriegerverein, Turnverein und Freiwillige Feuer­wehr unter Mitwirkung ihrer Kapelle gaben ihm bas Ehrengeleit. Die Grabrebe hielt Pfarrer Schul­theiß. Der Kriegerverein erwies bem Toten bie übliche Ehrensalve. Bürgermeister Lang legte im Auftrage ber Gemeinbe einen Kranz nieber, erin­nerte baran, baß ber Verstorbene 30 Jahre ber Freiwilligen Feuerwehr angehört habe, unb leit 1919 beren erster Kommanbant gewesen sei. Ihm sei es zu verbauten, baß bie Feuerwehr auf beacht­liche Höhe gekommen sei. Dr. Ernst Römer legte bem Mitbegrüuber bes Turnvereins einen Kranz nieber. Wilhelm Volk sei berjenige gewesen, der für ben bamaligen jungen Verein ben ersten Preis nach Hause gebracht habe. Lange Jahre sei er er­ster Turnwart gewesen, unb auch nach dem Kriege habe er an dem Wiederaufbau des Vereins tat­kräftig mitgearbeitet. Sturmbannführer Wilhelm Becker lobte feinen alten nationalsozialistischen Kämpfergeist. Noch vor ganz kurzer Zeit habe er einen Reitertrupp gegründet. Im Auftrage bes Sturmbannes legte er einen Kranz nieber unb nef bem Kameraben ein letztesHeil Hitler!" zu.

<> Hungen, 29. Nov. Wohl als einziger noch lebenber Altveteran von 1870/71 kann unser Mit­bürger Wilhelm Philipp K o h 1 h e y e r am 30. November seinen 87. Geburtstag feiern. Der Jubi­lar würbe in bem Felbzuge 1870/71 bei Gravelotte verwunbet und nimmt wenn er auch schon seit Jahren, infolge eines körperlichen Leidens, bas Zim­mer hüten muß in voller geistiger Frische noch regen Anteil an ben Tagesereignissen. Mit großer Begeisterung verfolgt er insbefonbere bie politischen Geschehnisse unseres Vaterlanbes.

Kreis Spotten.

Eichelsborf, 28. Nov. Im abgelaufenen Kirchenjahr blieb bie Zahl ber Verstorbenen im hiesigen Kirchspiel sehr niebrig. Es starben in Ober-Schmitten 2, in Eichelsborf 6, was etwa 5 vom Tauseub entspricht.

§ UI r i d) ft e i n, 28. Nov. Der ©ottesbienft am Toten so nntag, ben unser früherer Pfarrer Trapp aus Gießen hielt, wurde durch die ge­schlossene Teilnahme der SA., SAR., BDM. unb Jungvolk zu einer würdigen Feierstunde der Ge­meinde. Der Winter hat hier schon richtig sei­nen Einzug gehalten. UeberaU hat die Jugend schon die Schlitten und Schneeschuhe hervorgeholt, um dem weißen Sport zu huldigen.

Preußen.

Auflösung der Aemier im Kreise Wetzlar.

00 Aus dem Kreise Wetzlar, 29. Nov. Die vom Kreistag im Juli beschlossene Auflösung der Aemter scheint jetzt Tatsache zu werden. In einer an bie Ortsbürgermeister gerichteten Runb- oerfügung teilt ber Vorsitzende bes Kreisausschusses mit, baß bie bevorstehenbe Auflösung ber Aemter schon jetzt bie Ueberleitung von Aufgaben ber Amts­verwaltung auf bie Drtsgemeinbebebörbe notroenbig mache unb baß bies für Fürsorgesachen geschehen solle. Vom 1. Dezember ab wirb vom Bezirksfür- forgeoerbanb (Kreiswohlfahrtsamt) ber unmittel­bare Verkehr mit ben einzelnen Ortsbürgermeistern ausgenommen werben. Lediglich die Auszahlung ber Fürsorgeunterstützungen bleibt bis auf weiteres Auf­gabe ber Aemter bzw. Amtskassen. Wie wir hören, hat bie Kreisoerwaltung bie Absicht, bie Amtskassen als sog.Zweckverbanbskassen" vorläufig weiter be­stehen zu lasten.

Ins Konzeniraiionslaaer gebracht.

Worms, 29. Nov. (WSN.) In bas Konzentra­tionslager nach Osthofen würbe am Montag ber Direktor einer Wormser Großbank eingeliefert, weil er versucht hat, einen Arbeiter­vertreter burch Gelbzuwenbungen unb Versprechun­gen zu beeinflussen.

Bekanntmachungen des perfonalamts.

Ernannt wurde:

Am 11. November 1933 der Regierungsbaurat Frey zu Büdingen mit Wirkung vom 1. Novem­ber 1933 zum Vorstand des Hochbauamts Bens­heim mit der AmtsbezeichnungOberbaurat":

am 14. November der Priocttdozent an ber Universi­tät München, Dr. Karl Bechert, zum ordent­lichen Professor, für Theoretische Physik an ber Lanbesunloersität Gießen mit Wirkung vom 1. November 1933 an;

am 21. November ber Verwaltungsobersekretär Abalbert Holzhäuser zu Groß-Gerau mit Wirkung vom 1. Dezember 1933 zum Oberkassen­inspektor bei ber Lanbes-Heil- unb Pflegeanstall Philippshospitak" bei ©obbelau;

ber Genbarmeriehauptwachtmeister auf Probe Valentin Brück zu Klein-Steinheim mit Wir­kung vom 1. Oktober 1933 unter Berufung in bas Beamtenoerhältnis zumGenbarmerie-Hauptwacht- meiftcr.

am 17. November 1933: der Berufsschullehrer a. D. Philipp Hamm zu Langen, Kreis Offenbach, zum Berufsschullehrer an der Berufsschule da­selbst, mit Wirkung vom Tage bes Dienstantritt» an;

mit Wirkung vom 1. November 1933 an der Wkl» heim Skolimowski zu Darmstadt unter Be­rufung in bas Beamtenverhältnis zum Polizei» Hauptwachtmeister.