der Besitz der Macht gewesen sein.
wie
Reichsminisler Dr. Goebbels als Zeuge mit
su ntc rnebmun«
epar-
e r a b e 3 u gesund- cise in Anspruch
Recht ausführte, hat die NSDAP. vor 5. Mär; infolge ihrer starken llcbermocht
Schuh der Schuljugend gegen übermäßige Beanspruchung.
dem und
gelbem von mehr als 15 Millionen Volksgenossen gebildet lind und die über einen jönpothefenbeftanb von mehr als zwei Milliarden Mark verfugen
weitere Entlastung und Belebung der deutschen Wirtschaft zu fordern. — An der freiwilligen Zins- senkung sind in ganz besonders hohem Matze die Lebe u» Versicherung? u nte rnebmun- gen beteiligt, deren Kapitalanlagen au» den Spar-
Das Urteil hat in der holländischen Oeffentlichkeit keinerlei Ueberraschung hervorgerujen. da man Io- roob£ die Todesstrafe für van der Lubbe, als auch die Freisprechung der anderen Angeklagten erwartet bat. 3m . Aligemeen 5)andelsblod" wird u. a. gesagt, der Freispruch Torglers werde, vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen, mit Zustimmung *ur Kenntnis genommen Den 'Richtern -in Leipzig komme in der Tat ein Wort warmer Huldigung vu für den Beweis von Selbständigkeit des Urt-ils, den sie mit dieser Freisprechung gegeben hätten. Daa sozialdemokratische Organ ,.H e t V o l k" erklärt, roie nicht anders zu erwarten, dah das Rcchtsgefühl -n- bcfriebiflt bleiben und der Prozeß nicht eher zur Ruhe kommen werd? ehe die Mitschuldigen van der Lübbes nicht gefunden und abgeurleiU seien.
Schweizer Vresiestimmen
Basel, 23. Dez. (TU.) Dos Urteil im Reichs» tagsbrandstisterprozetz wurde in Basel durch Extrablätter bekannigegebcn. Die „Reue Züricher Zeitung", die vor einigen Tagen erNorte, an dem Richterspruch über Torgler werde sich für die Weltöffentlichkeit erweisen, ob die Unabhängig- feit der Rechtsprechung in Deutschland durch die politische Umwälzung in ihrem Lebensnerv berührt sei, sieht nun die Probe für die deutsche Justiz als bestanden an. Die „Reue Baseler Zeitung" erklärt, die marxistische Presse werde natürlich nichts unterlassen, das frei-
Leipzig, 23.Dez. (ALB.) In der Begründung des Urteils im Reichstagsbrandstifterorozeß führte der Dorfitzende Senatsprasident Dr. Bünger weiter folgendes aus:
Die Gefahr einer Voreingenommenheit und un« bewußten psychologischen Befangenheit könne auch darauf beruhen, daß ein Zeuge sehr mit dem Herzen bei der Lache sei und in anerkennenswerter Weise bemüht sei, .zur Aufklärung des empörenden Derbrechens bei fragen, wie denn überhaupt gegen Karwohne, Frey und Kroyer und gegen jeden an- deren Zeugen dieser Art der Borwurf der Leichtfertigkeit in keiner Weise er- hoben werden ''olle
Auch die anderen gegen Torgler geltend gemachten Derbachtsgründe holte der Senat für nicht bewiesen oder für nicht durchschlagend. Die Torgler beia- stenden Zeugen halte das Gericht nach dem persönlichen Eindruck und unter Berücksichtigung ihrer Lor- strafen für unglaubwürdig. Die Bekundungen des Zeugen Weberstedt über ein Zusammensein van der Uubbcö und Torglers, sowie Dimitroffs und Torglers im Obergeschoß seien von der Ankiagebehörde nicht für ausschlaggebend angesehen worden.
Was D i m i t r o f f betreffe, äußerte der Vorsitzende weiter, so schließe seine Abwesenheit von Berlin am Brandtag eine Mittäterschaft und geistige Urheberschaft keineswegs aus. Vor allem bleibe er verdächtig, sich trotz feiner gegenteiligen Behauptungen mit Angelegenheiten derKPD. besaßt zu haben. Ein schlüssiger Beweis jedoch, in welcher Weise er für die KPD. tätig gewesen ist, lasse sich aber ebensowenig führen wie der Beweis, wieweit er an der Brandstiftung mittätig war und wieweit er mit Lubbe bekannt ist. Die Bekunduaacn des Zeugen Helmer über ein wiederholtes Zusammensein Dimitroffs mit Lubbe im Bayernhof unterlägen erheblichen Bedenken. Vor allem spreche dagegen die Tatsache, daß van der Lubbe sich in der von Helmer angegebenen Zeit größtenteils in Holland aus- gehalten hat. Die bestimmte Erklärung Helmers, ein Irrtum sei ausgeschlossen, ändere nichts an der Unwahrscheinlichkeit seiner Bekundung.
Auch Po pass erscheine nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht ausreichend überführt. Auch gegen ihn bestehe der Verdacht, in Deutschland außer den Interessen seiner bulgarischen Parteigenossen auch andere unaufgeklärte Ziele verfolgt zu haben. Die Zeugenaussagen könnten jedoch nicht den Beweis stützen, daß Poposf mit van der Lubbe zusammengewesen fein soll. Ein ausreichender Beweis für die Beteiligung Taneffs am Reichstagsbrand fei gleichfalls nicht erbracht.
Wenn danach, betonte Dr. Bünger, die angeklagten Bulgaren und Torgler als Mittäter nicht überführt werden können, so besteht doch fein Zweifel, inwelchemLager sichdie Mittäter befunden haben. Die näheren Ausführungen werden im schriftlichen Urteil erfolgen. Hier sei nur folgendes gesagt:
Unzweifelhaft war der Reichstagsbrand eine politische Tat. Die ungeheure Größe dieses verbrechens weist auf die Gröhe und Gewaltigkeit des kampfobjckles hin, und dieses kann nur
Die Berliner Blätter betonen übereinstimmend, daß der Frsisvruch Torglers und b?r drei Bulgaren in keiner Weise ein- Widerlegung der Anschauung bedeute, daß die KPD. in der fraglich-m Zeit einen gewaltsamen Umsturz versucht habe. Das Urteil sei rein formal gegen d i e Personen der Angeklagten gefällt und bezi"he sich 6uf die Frage der Brandstiftung. Es sei aber k"in Urteil darüber gefält warben, daß n'cht tatsächlich der bolschewistische Aufstand kurz vor dem A u s b r u ch gestanden hätte.
Der „Völkische Beobachter" bezieht sich auf die Ausführungen der NS Parteikorrespvnd nz und lagt, diese Stellungnahme zum Leipziger Fehlurteil entspreche zweifellos der Auffaflung des gesamten deutschen Volkes, soweit es sich sein gesundes Rechtsempfinden noch nicht ganz habe trüben la'f-n. «Wir find überzeugt, daß das nationalfoüaliftikbe Deutschland dieses Urteil nicht ohne Folgerungen für die Regelung von Zust.ln den in der Rechtspflege hinnimmt, die eine solche Prozeßführung ermöglicht. Es wird lehr schnell die n '.'wendigen Folgerungen zu ziehen mitten und Zu'tände beteiligen, die geeignet sind, die Erfolge der nationalsozialistischen Revolution zu beeinträchtigen "
Die „Deutsche Allgemeine Zeitung" weist darauf hin, daß das Urteil allen in deutsch- feindlichen Auslandskreisen ausgestellten Behduptun- gen von der^politischen Abhängigkeit der Leipziger Richter die Spitze abbrichk. Die kommunistische und anlideuiiche Propaganda hätten damit eine neue Niederlage erlitten. Zum Urteil selbst sagt das Blatt, es ist zu bedenken, daß für den Spruch des Senats — das bringt die Begründung deutlich zum Ausdruck — nur das nach dem Paragraphen des Straf- geietzbuches verwertbare und einwandfrei als lest- a-slellt ermittelte Material berücksichtigt werden konnte. Die Unsicherheit hinsichtlich des Perionen- krei'es, der an der Brandlegung vom 27. Februar bete-hgi mar. erstreckt -ich - i d) t auf den Auftraggeber, in die'er Hmfich: sprich! sich oie Urteilsbegründung mit äußerster Klarheit dahin
Onnern bearbeitet und zu gegebener Zeit der Oeffentlichkeit übergeben werden. Der künftige Schulaufbau wird den Anforderungen der national- sozialistijchen Weltanschauung ebenfo Rechnung trogen, wie dem Geschichtlich-Gewordenen unserer Schulen, soweit es in den neuen Staat Hineinpatzt
München, 23. Dez. (WTB.) Die Nationalsozialistische Korrespondenz schreibt unter der Uederschrift „Das Leipziger Fehlurteil" u. a.: Das Urteil im Reichstagsbrandprozeß ist nach dem Rechtsempfinden des Volkes ein glattes Fehlurteil. Wir können uns nicht einmal die formaljuristischen Gründe des Gerichts zu eigen machen, da sie selbst dem heutigen staatspolitischen Rechtsempfinden in Deutschland in keiner Weise entsprechen. Wenn das Urteil nach dem wahren Recht, das im neuen Deutschland wieder feine Geltung haben soll und im Volksempfinden feine Wurzel hat, gesprochen worden wäre, hätte es an- ders gelautet. Dann wäre allerdings schon die ganze P r ozeßanlage und die P r o e ß s ü h - r u ng eine andere gewesen. Wenn man riberhaupt von einem für das deutsche Volk positiven Ergebnis dieses Prozesses sprechen will, dann kann höchstens hingewiesen werden auf die eindrucksvolle Wiederlegung der verleumderischen Behauptungen, mit denen die antideutsche Greuelpropaganda gerade den Reichstagsbrand zum Anlaß beispielloser Hetzseldzüge genommen hat. Nicht ein Schimmer der Verleumdungen der Gegenseite konnte aufrecht erhalten werden. Mit umso größerer Ueberraschung wird das deutsche Volk von dem Freispruch Torglers und der übrigen aus- ländischen voterlandslosen Drahtzieher Kenntnis nehmen, nachdem es in den einzelnem Stadien des Prozesses immer erneut ein Bild von der Größe und Brutalität der bolschewi- stischen Gefahr erhalten und immer wieder die Erkenntnis vertieft wurde, daß das furchtbare Chaos der Staatsvernichtung und des Bruderkrieges nur durch das verantwortungsbewußte entscheidende Handeln des nationalsozialistischen Staates in l e tz - ter Stunde abgewendet wurde. Wäre in Deutschland der Kommunismus nicht von der nationalsozialistischen Revolution niedergeschlagen und seine Träger nicht unschädlich gemacht worden — durch solche falschen juristischen Verfahren wie das foeb-’n geendete wäre die kommunistische Gefahr in Deutschland niemals beseitigt worden. So ist gerade dieses Urteil ein Fehlurteil, das mehr vielleicht als jedes andere die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform unseres Rechtslebens mit aller Deutlichkeit erweist.
Hypotbekenzinsscnkunaen bei öen Versicherungsgesellschaften. Berlin, 23. Del (WTB) Die Im Reich«, verband Oer Prioatversichcrung zu- sammengeschlossenen Versicherungsgesellschaften, so- wie die öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten haben zur Verbesserung der Lage des Haus- und Grundbesitzes den Zins- I ci tz ihrer gesamten Hypothekenbestande, soweit dies inzwischen nicht schon geschehen ist, für die Zeit vom l Januar 1934 ab einschliesslich eines laufenden Derwaltungskostenbeitrages auf 5' » herabgesetzt, um durch diese praktische Maßnahme die
für zulässig erklärt. Die Bcfugni» zu einer solchen nachträglichen Strafverschärfung, die an sich von dem Grundsatz de« 8 2 Des StGB, abweiche, stehe außer Frage sofern, wie hier, die Strafbarkeit der Handlung zur Zeit der S t r a f b e st i m m u n g gegeben war. Danach war gegen van der Lubbe die Todesstrafe zu verhängen. Außerdem wurde der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit ausgesprochen.
Damit schließt der Präsident die Begründung seines Urteils. Als der Senat im Begriff ist, den Saal zu verlassen, springt Dimitroff auf, um noch eine Erklärung abzugeben. Er kommt aber nicht mehr zum Wort, da die Senatsmitglieder bereits Öen Saal verlosten haben. Die Angeklagten werden sodann abgeführt.
Mit der heute verkündeten Entscheidung des Reichsgerichts ist das Todesurteil gegen van der Lubbe rechtskräftig geworden, da es ein Rechtsmittel- dagegen nicht gibt. Die Todesstrafe darf allerdings nicht vollstreckt werden, bevor nicht die Gnadeninstanz erledigt ist. Für einen Gnadenakt kommt im vorliegenden Falle nur d e r Reichspräsident in Frage. Das Urteil ist auch hinsichtlich der erfolgten Freisprechungen mit dem Augenblick der Verkündung rechts- kräftig geworden. Es kann durch kein Rechts- mittel angefochten werden. Die Haftbefehle gegen die im Reichstagsbrandstifterprozetz freige- sprochenen Angeklagten Torgler, Dimitroff, Poposf und Tanesf sind durch das freisprechende Erkenntnis insoweit aufgehoben, als cs sich um die gerichtliche Haft der Angeklagten handelte. Im Anschluß an die Urteilsverkündung ist nun diesen Anaeklagten alsbald eröffnet worden, daß sie zur Verfügung des Reichsknnenministerinms gehalten und in Schutzhaftgenommen werden.'
Berlin, 23. Dez. (TU.) Der Reichsm i nist er des Inneren teilt mit Durch die in den letzten Tagen in der Presse veröffentlichten Leitgedanken zur Schulordnung sind die Ansprüche der Schule und der Hitler-Jugend auf die Sd)iiler und die Rechte des Elternhauses auf Erhaltung des Familienlebens in der erforderlichen Weise ab gegrenzt worden. Aus zahlreichen Vorstellungen ist zu entnehmen, daß die Schuljugend auch außerhalb von Schule und Iugendbund und vielfach unabhängig von diesen von den verschiedensten Organisationen und Vereinen in e i n er oft heitsschädigenden
Die llrteilMründimg im ReichsWbrandWerprozeß
Oer Kommunismus in vollem Umfang schuldig gesprochen.
ihres schnellen Anwachsens schon den Dahlersolg in der Tasche gehabt. Sie h a l l e n i ch l nölig, durch ein Verbrechen ihre Dahlaussichien zu verbessern. Auch gesmnungvmähige Hemmungen der Partei schließen einen derartigen verbreche- rischcn Dersuch, wie er von gewissenlosen Heizern der Partei zugeschoben wird, von vornherein aus. Die dahingehenden Behauptungen von Schmähschriften sind auch durch die verantwortliche Vernehmung in der hauplverhandlung voll widerlegt worden. Es kann sichnurum eine Tat linksradikaler Elemente handeln, die sich von Ihr wahrscheinlich die 7Nög- lichkeit eines Regierungs- und Berfassungs- slurzcs und ihre Rkachlerkämpsung versprachen.
Die KPD. hat solche hochverräterischen Ziele in ihrem Programm. Sie ist die Partei des Hochverrats und hat sich oft als diese bezeichnet. Die Annahme, daß die Mitarbeiter van der Lübbes in den Reihen der KPD. zu suchen sind, verstärkt sich dadurch, daß van der Lubbe selb st Kommunist ist. Das ist zwar bestritten worden. .Der Senat hat sich aber zu der Meinung bekannt, daß van der Lubbe in der Tat seiner Gesinnung und Betätigung noch auch jetzt noch Kommunist ist. Mag er sich eine kommunistische öpielart ausgedacht haben, so spielt das gar keine Rolle. Es kommt darauf an, ob van der Lubbe den Grundprinzipien der Kommunisten zustimmt, und ob er sich nach dieser Richtung betätigt hat, und das nimmt der Senat an. Die Bedeutung lemcs Austritts aus der Partei darf keineswegs überschätzt werden.
Die Behauptung der Angeklagten, die Partei verwerfe den individuellen Terror, ist abzulehnen. Da- hingcflellt sei, wieweit die Parole „Schlagt die tXaldhften ..." ernstlich bekämpft worden ist. Der Verlauf der Kümpfe namentlich des Jahres 1932 “nJ J'« zahlreichen Bkutopfer d e r R D A P. sprechen eine beredte Sprache dagegen. Entscheidend ist jedoch, daß es sich beim Reichstagsbrand gar nicht um individuellen Terror bandelt, sondern um einen Akt des Massen terrors. der der Auftakt zum politischen Mafscn- streik und Massenaufstand sein sollte. Die B.'hauv- lung, es habe eine revolutionäre Situation zur Zeit d" Reichstagsbrands gefehlt, und die KPD. Habe sich in der Verteidigung befunden, ist ebenfalls ob- zulehnen, denn
für ein Zurückweichen der KPV. nach Ucbcr- nahme der Macht durch die NSDAP. am 30. Januar ohne den geringsten versuch, das jahrelang vorbereitete und erstrebte politische Ziel zu erreichen, lag nicht der mindeste Anlaß vor. 3m Gegenteil war es für die ÜPV. die letzte Möglichkeit, das Ziel zu erreichen. Auch die Linheitsbestrebungen dienten den hochverräterischen Angriffszielen der KPV. Vie Entwicklung der Dinge war augenscheinlich so ge. dacht, daß man durch ein weithin sicht- bare» Fanal ein die Arbeiterschaft bl» In Ne Reihen der Sozialdemokratie in ihren Tie- frn aufrüttelnde» Zeichen gab. sie da-
flenommen wird. Die Schüler werden dabei zu öffentlichen Kundgebungen, Vereinssesten, Theater- aussuhrungen, zur Stellung lebender Bilder, zum Dortrag von Chören usw. bis in die späten Nacht st unden herangc^ogen. Die Schüler fmb durch ihre Pflichten gegenüber dem Elternhaus, der Schule und der Kirche bereits s o stark beansprucht, daß jede darüber hinaus- gehende zu einer Verkürzung der Nachtruhe führende Heranziehung einen Raubbau an ihrer Gesundheit bedeutet.
Der Reichsminister des Inneren hat die Landes- regierungen daher ersucht, durch strenge Handhabung der in den Schulordnungen der Länder enthaltenen Bestimmungen und, soweit nötig, durch Erlaß schärferer Bestimmungen einer solchen mißbräuchlichen Ausnutzung der Schuljugend ohne Rücksicht auf die betreffende Organisation entschieden entgegenzutreten. Der Reichsminister des Innern hat den Stellvertreter des Führers, den Führer der Deutschen Arbeitsfront, d> n 3uqcnbfübrer des Deutschen Reiches und den Reichssportsührer gebeten, ihn und die Landesregierungen bei den Maßnahmen zum Schutze der Geiundheit der Schuljugend nachdrücklichst zu u n t e r st ii tz e n.
Der NE-Lehrerbund bleibt in seiner alten $orm bestehen.
'Berlin, 23. Dez. (ERB.) Von der Pressestelle d- > Nationalsozialistischen Lehrerbundes wird mit- geteilt:
lieber die Verfügung des Leiters der PO. Pg. Dr. t i), nach der öic in den Nebenorganifa- iianeu der Partei befindlichen Par- teige nassen zusammengefaßt werden, stoben, soweit es sich um den NSLB. handelt, jmi- scheu dem Vertreter der Reichsleitung der NSDAP. Pg. Amtsleiter Schwarz und dem Staatsminister Pg. Hans S ch e m m Verhandlungen stattgefunden, die zu völliger Ucbcreinftimmung über die organisatorische Loge führten. Danach bilden unbeschadet 1,1 1 r wi iteren Zugehörigkeit jum NSLB. kü Die Parteigenossen des NSLB. die national- sozial.! frische Lehrerfront (NSLF.)
Der Nationalsozialistische Lehrerbund fNSLB.) bleibt demnach in seiner alten organifa» torischen Form b e st e h e n. Wie die NSBO. d-n Kern der Deutschen Arbeitsfront darstellt, wird in Zukunft die NSLF. den Kern des NSLB. bilden. Die Aufgabe des NSLB. bleibt die Parole „Ein Volk, ein Erzieherstand". Die Facharbeit für alle Schularten und Sachgebiete wird unverändert von hing „t rztehung und Unterricht- durch geführt. Zu dieser Facharbeit werden alle geeigneten Mitglieder des NSLB. herangezogen, um so a u ch unier h c n Nichtporteigen offen eine F ü I) r e r a u s I e f e im Sinne der allumfassenden Volksgemeinschaft zu gewährleisten. Um schon jetzt eine der Totalität der NSDAP, entsprechende Geschlossenheit der Erziehung zu schassen, schließen sich die gegenwärtig noch vorhandenen alten Lei; rerver bände korporativ dem NSLB. an. Durch diesen Anschluß wird die deutsche Erzieher- fl • 111 Eins ch a t t gebildet. Der Führer der deut- n inschast ist der Führer der NSLF. und des NSLB. Staatsminister Pg. Hans Echem m.
Ein W i e b c r a u f I e b e n der bereits aufgelösten ober in Auflösung besinblichen Verbände ist nach der Verfügung des Reichsministeriums des Innern vom X Dezember absolut verboten Es darf jedoch auf die gegenwärtig bestehenden Lehreroer- bände k e i n ä u ß e r e r D r u ck z n r A u f l ö f u n g ausgeübt werden. Anderfeits muß dem Willen der Mitglieder, ihren Verband auf fatzungsgemöß-'m üöege aufzulösen, Rechnung getragen werden.
7to£8.ein$ige von Preußen anerkannte Erzieherorqonisation.
Berlin, 23. Dez. (WTB.l Im Hinblick auf die gemeinsame Erklärung der NSDAP, und des Rci- ch" vom 8 Dl zembe, 19.33, gi zeichnet von den Reichsimmstern Heß und Frick und dem baticri- fdjen Kultusminister Schemm, die den NSLB. als die große deutsche Erzieherfront analog der Bauern- front und der Arbeitsfront bestätigt, hat der preu- flildN Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung R u st angeordnet, daß in Zukunft die ihm unterstellten Behörden einen amtlichen Verkehr mit anderen Erziehervrganifationen außer der des NS -Lehrerbundes nicht zu pflegen Haben.
mit aufrührerischen Massenaktionen über die noch zögernden sozialdemokratifcheu Führer hinweg geneigt machen wollte und im Falle be» Gelingens dieses Plans durch Ausgabe der Ge- reralftreitlofung die Dinge zum bewaffne- I e n Auf st and und zum Ziele ber RiachI - ergreifung trieb. Zhre Angriff»pläne hat die KPD. feil 1932 nicht nur nicht aufgegtben, sondern in verstärktem Maße propagiert und vorbereitet.
Das in der Hauptverhandlung vorgetragene Material ist überreich. Der Vorsitzende wies auf die un» unterbrochene Ansammlung von Waffen bei den Kommunisten hin und betonte, daß es sich bei dem Reichstagsbrand um ein hochverräterisches Unternehmen der KPD. im Sinne des Paragraphen M des StGB, gehandelt bat. Lubbe hat bei der Inbrandsetzung des Reichstags zusammen mit seinen Mittätern das hochverräterische Ziel der KPD. verfolgt, durch Erregung der Massen und Anzettelung des Generalstreiks zum gewaltsamen Umsturz zum Zwecke der Errichtung der Diktatur des Proletariats überzugehen.
Hieraus ergibt sich, erklärte der Vorsitzende, die Feststellung, daß sich die Branbftistungen beim Wohlfahrtsamt, Rathaus und Schloß als eine auf einem gemeinsamen Vorsatz b e - ruhende fortgesetzte Handlung darstellt. Van der Lubbe war daher nach § 81 Nr. 2, 82, 306, 307 43 und 73 des StGB, zu bestrafen. Die strafrechtlichen Bestimmungen über die aufrührerische Brandstiftung sind nach der Verordnung vom 28. Februar 1933 zum Schutz von Volk und Staat in Serbinbuna mit ben Gesetzen vorn 24. unb 29. März 1933 dahin abgeändert worden, daß die Todesstrafe vorgeschrieben ist.
Zum Schluß geht der Präsident sodann auf die Frage der Rückwirkung ein, deren Anordnung er im Dege eines Regierungsgesehe»
Echo her Presse.
aus, baß bie Sch u l b bes Kommunismus, olso auch ber früheren beutschen KPD erwiesen ist. Der Reichstagsbranbstifkung unb bes Hochverrats schuldig befunden wurde der Kommunismus.
Der „Lokal-Anzeiger" sagt, das Volks» urteil fei durch ben Leipziger Spruch bestätigt roor- ben. lieber Lubbe sei ber weiße Stob gebrochen. Aber ber Kampf um feine '21 n ft i f t e r unb Mittäter im weitesten Sinne werde weitergehen, weil hier vor unb im Prozeß leider nicht alles auf- geklärt worben fj Torgler, gegen ben vor allem feine eigene politische Ueber^cugung bie stärksten Fnbizien beigebracht habe, habe burch bicje Lucke im Beweis in einen juristischen Freispruch schlüpfen können, aber er bleibe als Staatsfeind und Hochverräter mindestens politisch im Anklagezus«nb
Die „Börsenzeit it n g" führt aus: für das deutsche Volk ist die Schuld unb Mitschulb aller Angeklagten ebenio erwiesen wie bie Schulb berjenigen Kräfte unb Bi ächte, bie nicht persönlich, sondern nur moralisch mit aus der Leipziger Anklagebank saßen. Es gibt in Deutschland heute niemanden mehr, der noch daran zweifelt, daß Komintern und KPD. den bewaffneten Aufstand für dieses Frühjahr vorbereitet hatten, unb daß der Reichstagsbrand hierzu bas Fanal werden sollte.
Der „B ö r s e n c o u r i e r" hebt hervor, baß bas höchste beutsche Gericht nicht nur mit feinem enb- gültigen Urteilsspruch, sonbern mit der ganzen Führung bes Prozesses bie Eigenschaften bewährt, bie der Rechtsaebanke bes neuen Deutfdjlanb vom Kö- niglitben R dj^r erwartet: Unbeirrbaren Willen >um Recht, höchste unvoreingenommene Sachlichkeit in ber Ermittlung unb Auswertung des Tatbcftan- bes, völlige äußere unb innere Unabhängigkeit
Die „Deutsche Zeitung- betont, baß bas Gericht in völliger Objektivität unb mit vollendeter Gewissenhaftigkeit entschieben habe. Eine anberc Frage aber sei. ob es tunlich erscheine, auch in Zukunft politische Straftaten nach ber Art ber Reichstagsbranbftiftung zu sühnen.
Holländische Vorstellungen in Berlin?
Haag, 23. Dez. lWTB.) Wie halbamtlich verlautet, wirb wahrscheirllich ber nicberlänbi» s ch e Gesanbte in Berlin wegen bes Tob es- Urteils gegen van der Lubbe Vorstellungen erheben mit der Begründung, daß das Gesetz, auf Grund dessen van der Lubbe zum Tode verurteilt wurde, erst verkündet wurde, nachdem die Brandstistung begangen war. — Dazu ist zu bemerken, baß bie Frage ber rüdroirfenben Erhöhung J)cr gesetzlichen Strafe bereits von ber Ber- •t c i b i g u n fl aufgeworfen war unb von dem erkennenden Gericht in feiner Entscheidung eingehend gewürdigt worden ist.


