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185. Jahrgang
Samstag, 24. Juni 1933
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Dr. Fnedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange: für Feuilleton Dr. Jg.Ihgriot; für den übrigen Teil Ernst Diumschein und für denAn» zeigenteil i.V.Th.Hümmel sämtlich in (Biegen.
Fest der Jugend.
Man hat die deutsche Revolution vorn Frühling 1933 mit Recht eine Revolution der 3 u • gend genannt. Marschierende Kolonnen der deutschen Jungmannschast haben zuerst die Strafte und dann den etaat erobert. Alles, was überaltert war, wurde vom Schwung dieser gläubigen und unverbrauchten Jugend hinweggefegt. „Wer die Jugend hat, der hat die Zukunft!" Dieses Wort ist durch den Siegeszug der nationalen Idee finngcmäft in das Gegenteil verkehrt worden: „Wer die Zukunft hat, dem gehört auch die Jugend!" Weil Deutschland reif war zur Erneuerung an Haupt und Gliedern, weil die Zukunft einem freien und gerechten Deutsch, land gehörte, hat sich die Jugend niemals mit der flrauen Gegenwart abgefunben, sondern sich unter den Befehl von Führern gestellt, die immer dem zukünftigen und besseren Deutschland gehörten. Wenn jetzt die Reichsregierung das uralte deutsche Fest der Sommersonnenwende zum Ratio- nalfest Her Jugend erklärt hat, so ist dies für die deutsche Jugend gleichzeitig Dank und Ansporn.
Die Engländer haben ihre Scout Bewegung, die Franzosen haben ihre „Aufklärer", die Polen haben ihre cofoln, fast alle Staaten der Erde haben eine militärische Jugendausbildung, kein Volk der Welt bat aber eine wirkliche Bewegung der Jugend. Die deutsche Jugendbewegung ist nur aus dem deut- fchen Wesen heraus zu verstehen. Sie ist auch keine „gleichgeschaltete" eZiterscheinung, sie brach bereits auf, als die Notwendigkeit einer politischen Revolution von der Masse des deutschen Volkes noch nicht im mindesten erkannt war. Als um die Jahrhundertwende flacher Fortschrittsglaube und satte Behaglichkeit die Quellen des deutschen Seelentums zu verstopfen drohten, war es die deutsche Jugend, Die hinauszog in Wald und Feld, in Heimat und Volkstum, und die auf dem Wege über die Natur unb alle echten Binbungen bas wirkliche unb heimliche Deutschlanb entberfte. Im Maschinengewehrfeuer vor Langemarck hat bie deutsche Jugend mit ihrem Blute ein ewiges Bekenntnis zum ewigen Reiche deutscher Ration abgelegt. Die Sonnwenb- feucr von 1933, die auf allen Bergeshöhen auf- flammen werden, die Feuerlieder, die hinauf in die sternerhellte Nacht klingen, die Treueschwüre, die in dieser Sonnwendnacht einer erwachten Nation abgelegt werden, sie wären in ihrem letzten Sinne unmöglich ohne den Geist oon Langemarck, ohne die seelische Vorarbeit, die von der deutschen Vor- triegsjugenbberoegung geleistet worben ist. Der auf der Insel Oesel für sein Volk und Vaterland ge- sallene Walter F 1 ex ist zum Symbol für diese erste revolutionäre Jugendbewegung geworden, das seinen treffenbften Ausbruck in ber Lieberzeile fanb: „Wer auf bie Fahne bcs Reiches schwört, hat 'nichts mehr, was ihm selber gehört!"
Erst eine spätere Zeit wirb feststellen, was Deutschland seiner Jugend verdankt. Alle geistigen und politischen Entscheidungen sind im Herzen der Jugend ausgetragen worden, lang bevor sie politisch verwirklicht werden konnten. Als die Scheinkonjunktur der deutschen Wirtschaft iwch dem deutschen Volke ein Leben im alten Stile vortäuschte, war es die Jugend, bie allen Einwendungen zum Trotz die Arbeitsbien st pflicht forderte. Längst ehe der Staat daranging, Arbeitslager einzurichten, hatte die Jugend in voller Freiwilligkeit mit der Artamanenbewegung, mit dem Landhelferbienst unb mit ber Erntehilfe begonnen. Auf unzähligen Auslands- unb Grenzlanbsfahrten war bie Brücke zu allen beuifchen Volksinseln im Auslande geschlagen worden. In der Zeltgemeinschaft unb Lagerkamerabschaft war ein neuer Stil beutscher Jugenblichkeit herausgebildet worden, der heute in den großen Bewegungen der nationalen Revolution gelebt wirb. Das Vermächtnis ber Toten bes Weltkrieges fanb burch ben Einsatz ber Jugenb eine würdige Erfüllung. Die Reichsregierung stellt mit vollem Rechte fest: „Wenn an diesem Abend die ganze deutsche Jugend am Feuer versammelt ist und ihr» Gesang zum Nachthimmel steigt, wird sich ein Feuer der Liebe und Opferbereitschaft für das Vaterland entzünden und nie wieder verlöschen!
Nicht ein Einzelbund, keine Teilvrganisation, keine Gewerkschaft ober Partei wird diesmal bas Sonnroenbfcuer entfachen, fonbern es wirb b i e gesamte beutsche Jugend sein, die sich zu ihrem Staate und ihrem Volke bekennt. Von dem greifen Generalfeldmarschall, der noch bei König- grätz focht, über den Reichskanzler, der als namenloser Soldat vier Jahre an ber Front stand, bis zum jüngsten Mitglied der Jugendbüiide ist jetzt wieder bie fortlaufende Kette der Generationen ge- schlossen. Die deutsche Jugend grüftt bie grofte Der- gangenbeit des Reiches. Sie ehrt bie toten Kameraden des Weltkrieges und die lebenden Kameraden hinter Pflug und Schraubstock, sie erneuert das Ge- lübbe ihres Einsatzes, ihrer Opferbereit,chaft unb ihres gläubigen Gehorsams. Gleichzeitig aber auch melbct mit ben emporfteigenben Flammen die beutsche Jugenb ihren Führeranspruch an. Es gibt nichts Vollkommenes auf ber Erbe, alles Bestehenbc ist nur ein Uebergang zu etwas Besserem. Die beutsche Revolution steht nicht an ihrem Ende, fonbern erst am Anfang. Sie zu vollenden, ist die deutsche Jugend berufen. Dies setzt neben ben Stolz auf bie bisherigen Leistungen Demut vor ben in uns wirkenben geschichtlichen Mächten und Bereitschaft gegenüber der Notwendigkeit einer sachlichen Arbeit voraus. Denn die Jugend wird sich ihren Führeranspruch nur bewahren können, wenn sie ihn durch Leistung und O i e n st rechtfertigt. Wenn die Nacht des Festes der Jugend zu Ende ist, beginnt der Werktag der Arbeit. Die deutsche Jugend wird diesen Werktag nur bann bestehen, wenn sie ben unerschütterlichen Glauben ihrer Seele mit ber unangreifbaren Rüstung bes Geistes zu verschmelzen versteht. Nur dann wirb es auch künftighin heißen: „bie Zukunft gehört der Jugend!"
Zwei neue Veanttengeseße vom Reichskabinett verabschiedet.
Ruhestandsversetzung zur Vereinfachung der Verwaltung oder im Interesse des Dienstes. Rehabilitierung von wegen nationaler Gesinnung gemaßregelten Beamten.
Berlin. 23. Juni. (OB.) 3n ber heutigen Minislerbefprechung berichtete der Beidjsauften- miniftcr Freiherr o. Neurath als Führer der Londoner Delegation über die Arbeiten der weltwirtschaslskonserenz. wozu Reichswirtschasls- minister hugenderg unb auch der Relchsbank- Präsident von sich aus noch nähere Darlegungen machten. Dr. Schacht sprach insbesondere auch über seine persönlichen Verhandlungen mit den kurz- und langfristigen Gläubigern, die teilweise bereits zu einem (Ergebnis geführt haben.
In der darauf folgenden Kabinettssihung wurden zunächst ein Gesetz zur Aenderung des Gesetzes zur Wiederher st ellung des Berussbeamtenlums und ein Gesetz über bie Aushebung der im Kampf für bie nationaleLrhebungerlittenenDienft- strafen und sonstigen Blaftregclungen verab- fchiedet. Das Reichskabinett beschäftigte sich weiter mit einer Reihe anderer Gesetzesentwürfe.
Linen breiten Raum in der Besprechung nahm der Gesetzentwurf zur Abänderung von Vorschriften aus dem Gebiete des allgemeinen Beamfen-Bc- folbungs- und versammlungsrechls ein, der in ber vom Reichsfinanzminister vorgeschla- genen Form verabschiedet wurde. Ebenso billigte das Reichskabinett ein Gesetz über die Auswertung der Bürgschastsschuld des Deutschen Reiches für bie Deutsche Schuh- gebietsanleihe. Dieses sieht einen Auswer- tungssah von 12,5 v. h. vor und als Zahlungstermin für den Auswerlungsbelrag den 1. Juli 1939. Der vom Reichsernährungsminister oorgelegle Entwurf eines Gesches zur Aenderung des Gesetzes über Pächterfchuh wurde ebenfalls verabschiedet.
Die Abänderung des Beamtengefebes.
Das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums sieht eine Aenderung des § 6 des erwähnten Gesetzes vor. Dieser § 6, der bestimmt, haft zur Vereinfachung der Verwaltung oder im Interesse des Dien sl es Beamte In den Ruhestand verseht werden können, auch wenn sie noch nicht dien st unfähig sind, und daß diese Stellen nicht mehr beseht werden dürfen, wird dahin abgeändert, daft die Bestimmung über Richtwiederbesehung der Stelle keine Anwendung findet auf w a h l b e - amte und von Gemeinden und Gemeindeoerbänden und auf sonstige Beamten ber Gemeinden und Gemeindeverbände in leitender Stellung, die im Interesse des Dienstes in den Ruhestand verseht werden. Ferner kann bei Beamten in (Eingangs fleMen, die aus diesem Grunde in den Ruhestand verseht werden, die für das Besoldungswesen allgemein zuständigen Oberste Reichs- ober Lanbesbehörde ausnahmsweise bie wiederbesehung ber Stelle ; ulassen. Das neue Gesetz sieht weiter vor, daß die Maßnahmen des § 6 des alten Gesetzes auch dann eintreten können, wenn bei einem Beamten zwar die Voraussetzungen der §§ 2 bis 4 (nicht- arische Abstammung, Fehlen nationaler Zuverlässigkeit) nicht erfüllt sind, aber doch im dienst- lichen Interesse ber Beamte in feiner Stellung nicht belassen werden kann. Schließlich bestimmt das neue Gesetz, daß Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltung auch über den 30. September hinaus, nämlich bis zum 31. März 1934 vorgenommen werden können.
Das Rehabilitierungsgesetz.
Dos Gesetz über die Aufhebung der im Kampfe für die nationale Erhebung erlittenen Dienst- ftrafen und sonstige Maßregelungen besagt u. <l: Soweit für Handlungen oder Hinterlassungen, die im Kampfe für die nationale Erhebung des deutschen Lölkes vor dem 21. März 1933 begangen find. Dien st strafen verhängt wurden, werden sie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausgehoben. Wegen gleicher Handlungen oder Unterlassungen anhängige Verfahren werden eingestellt. In den Personalakten sind die Vermerke über die genannten Dienststrafen zu streichen. Geldstrafen, Kosten des Verfahrens und Stellvertreterkosten, die der Beamte bezahlt hat, sind zurückzuzahlen. Strafversetzungen gelten als ordentliche Versetzungen. Beträge, die sich infolge einer als Strafe verhängten Verminderung des Diensteinkommens ergeben, sind nachzuzahlen. Beamte, die mit Dienstentlassung bestraft worden sind, haben von dem Zeitpunkt ihrer Entlassung an rückwirkend die rechtliche Stellung eines beurlaubten Beamten.
In ber Begründung zu bem Gesetz wird darauf hingewiesen, daß das von ben früheren Regierungen an Beamte wegen ihres (Eintritts für die nationale
Erhebung begangene Unrecht unbedingt wieder g u t g e m a d) t werden muß, unb baß die zur Be- ftrafung führenden Vergehen kein dienstwidriges Verhalten darftellen. Das Gesetz ist erlassen worden, weil bie Amnestie vom 21. Mär; biefe Vergehen außer Acht lieft; es ist erlassen worben, um alle diese Beamten restlos zu rehabilitieren. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß vielfach bei Strafversetzungen bie Rückkehr bcs Beamten in seine frühere Stellung n i cht burchsührbar ist unb übermäßig hohe ft o ft e n verursachen würbe. Es ist jeboch eine Prüfung vorgesehen, ob und wie nachtei
lige Folgen einer Strafversetzung wieder gu t g c m a d) t werden können. Für Fälle, in denen bie (Entfernung aus bem Amte ausgesprochen ist, ist die Zulassung des Wiederaufnahmeverfahrens auf Antrag des bestraften Beamten vorgesehen. Das Gesetz sindet auf Beamte der Reichsbank und Reichsbahn nach Maßgabe der bestehenden Sondergesetze Anwendung. Für Angestellte ber öffent- lichrechtlichen Körperschaften ist eine gleichartige Rehabilitierung in Aussicht genommen. Den obersten Reichs- unb Canbesbeftörben werden die dazu erforderlichen Ermächtigungen erteilt.
Rote Megerpest über Berlin.
AuSländischeFlugzeuge werfen ungehindertHehflugblätier über dem AegierungS- viertel der Reichshauptstadt ab. — Deutschland find wirksame Mittel der Abwehr durch das Versailler Diktat verboten.
B e r l i n , 23. Iunl. ((ERB.) Amtlich, heute nachmittag erschienen über Berlin ausländische Flugzeuge oon einem in Deutschland unbekannten Typ unb warfen über dem Regie- rungsoiertel unb im Osten Flugblätter mit einem bie Reichsregierung beschimpfenden Text ab. Da bie benachrichtigte Luftpolizei eigene Apparate nicht zur Verfügung hatte unb die sonstigen auf bem Flughafen vorhandenen Sportslugzeuge die Schnelligkeit der auf- getaochlen ausländischen Flugzeuge nicht erreichten, konnten bie unerkannt entkommen.
Dieser Vorgang beleuchtet schlagartig bie unhaltbare Lage, in ber sich Deutschland zur Zeit befindet. Flugzeuge eines bisher in Deutschland nicht gesehenen Typs können ungehindert über den Gebäuden der Reichsregierung erscheinen und hier Flugblätter mit unerhörten Beschimpfungen des Deutschen Reiches abwerfen, heute sind es noch Flugblätter, morgen können es schon Gas- oder Brandbomben fein, die Tod und Vernichtung bedeuten.
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Mit Recht wird überall in der deutschen Oef- fentlichkeit die Frage gestellt: Wozu haben wir eigentlich eine Luftpolizei? Ist es nicht das natürlichste, anzunehmen, daß diese
Luftpolizei in der Lage wäre, sofort einzugreifen, und die feindlichen Angreifer an ihrem verbrecherischen Tun zu hindern? CSkit gefehlt — Deutschland besitzt zwar eine Luftpolizei, aber diese heißt nur s o, weil sie auf Flughäfen als aufsichtführende Instanz tätig ist. Deutschland besitzt nicht ein einziges Polizeiflugzeug,. und warum nicht — weil das Gebot der Feindbundmächte Deutschland zur Ohnmacht gegen jeden Liebergriff innerhalb seiner Lufthoheit verdammte. Jeder Vogel darf sich wehren, wenn fein Rest angegriffen wird. Vur Deutschland muß mit gestutzten Schwingen und st umpfen Krallen zu- schauen, wenn seinÄest beschmutit und demnächst vielleicht sogar zerstört wird.
Das deutsche Volk verlangt Schuy vor m o r a l i s ch e r D e r g i f t u n g , die sich morgen in materielle Vernichtung umwandeln kann. Das deutsche Volk fordert von einer verantwortungsbewußten Regierung unverzüglich Maßnahmen, um die nunmehr unerträglich gewordene Hilflosigkeit des deutschen Luftraumes zu beseitigen. Wir fragen das Luftfahrtministerium, von dem anerkannt werden muß, daß es gewiß schon vieles auf dem Gebiete der zivilen Luftfahrt in Zusammenarbeit mit den anderen Völkern geleistet hat, was gedenkt das Luftfahrt- ministerium hiergegen zu tun? Vi- deant consules!
England und die Zukunst Oesterreichs.
Ein Londoner Versuchsballon. — Bedenkliche Kombinationen.
London, 23. Juni. (ERD.) Reuter erfährt von maßgebender unabhängiger Seite: Für Oesterreich sind heute vier Wege offen, wenn cs sich wirtschaftlich befestigen will, und die gegenwärtige Lage zwingt es. eine Entscheidung über die zu ergreifende Po.itik zu treffen:
1. Es kann sich dem Anschluß an Deutschland unterwerfen. Aber diese Möglichkeit scheint heute weiter von einerVerwirklichung entfern tals vor zwei Jahren, wo Frankreich sich endgültig weigerte, eine solche Union zu unterstützen. Der Faktor der Innenpolitik hat das Problem weiter kompliziert, und die Haltung Mussolinis gegenüber einer vereinten deutschen Macht an der italienischen Grenze ist wohl bekannt.
2. Cs besteht die Möglichkeit, daß Oesterreich allein stehen kann bis zu einer europäischen Wiederbelebung, indem es Unterstützungen von anderen Mächten in Form von Anleihen wie die acht Millionen Pfund-Anleihe erhält, die es soeben in London erzielte. Ab?r cs herrscht allgemein das Gefühl, daß Oesterreich einer weit dauerhafteren Hilfe bedarf, wenn es weitere politische und wirtschaftliche Stürme aushalten soll.
3. Besteht die Möglichkeit der Bildung eines Donaublockes, eine Bewegung, die Großbritannien günstig betrachten würde, die aber auf starke Opposition in Deutschland stoßen würde.
4. Besteht die Möglichkeit einer Wiederbelebung der österreichifch-ungari- schen Monarchie, die nun ernstlich erwogen wird. Das würde für Großbri tannien anneh mbar sein mit Rücksicht auf seine Besorgnis in bezug auf die Lage Oesterreichs als der Gefahrenherd Europas. Aber man ist an Großbritannien in dieser Angelegenheit noch nicht herangetreten. Frankreich würde auch zustimmen, da dies den Tod für alle Fragen eines Anschlusses bedeuten würde. Mussolini würde e r l e ich tert sein über die Beseitigung der.Razidrohung" an der Grenze Italiens, und Deutschland würde wahrscheinlich zwar Einwendungen machen, aber vielleicht einem fait accompli gegenüberzutreten haben
Angesichts der gegenwärtigen politischen und wirtschaftlichen Lage in Oesterreich glaubt man, 1 daß Bundeskanzler Dr. Dollfuß un wesent
lichen den Plan begünstigt, aber er hegt sehr ernste Zweifel über die Ratsamkeit, die Habsburg-Monarchie mit Erzherzog Otto wiedcrherzu stellen da sie wahrscheinlich die B i l - düng einer vereinten Front der österreichischen nationalsozialistischen und sozialistischen Parteien bedeuten würde.
Die Kleine Entente würde angesichts einer möglichen Revision des Versailler Friedens starken Einwand erheben, und gerüchtweise verlautet sogar, daß die Folge eine Mobilisierung sein würde, wenn nicht irgendeine Form der Kompensation vereinbart wird. Eine solche Kompensation, so wird angeregt, würde vielleicht bie Form einer wirtschaftlichen Union der Kleinen Entente annehmen, mit dem Versprechen des neuen Oesterreich-Ungarn, gewisse Überschüsse der Produktion, z. B. rumänisches Oel und Weizen, aufzunehmen. Ungarns Haltung ist nicht definiert worden. Aber cs wird wahrscheinlich einem Verlust seiner politischen Unabhängigkeit abgeneigt fein, selbst in Anbetracht gewisser industrieller und finanzieller Vorteile und der Stärkung seiner Stellung in Zentraleuropa.
In Berlin wird zu diesen Kombinationen bes Reuter'schen Bureaus bemerkt, baft sie im wesent/ lidjen nichts Neues bringen. Im Verlaufe ber Derhanblungen ist bie österreichische Frage wiederholt von allen Seiten erörtert worben. Man ist babei immer roieber zu ber Erkenntnis gelangt, baft f ei n e r ber vorgefchlagenen Wege eine Lösung bedeutet, bie bie Lebensfähigkeit Oesterreichs gewährleistet. Nur Deutschland kann Oe st erreich tatkräftige Hilfe bieten unb, abgesehen von allem anderen, ber österreichischen Wirtschaft bie Bedingungen geben, bie sie braucht, um zu gesunden. Selbitoerftänblid) ist es Sache eines jeden Staates, welche Staats-- sorm er wählt, und der Versuch, Oesterreich non außen her bie habsburgische Monarch i e zu oktroyieren, muß als unzulässige Einmischung in innerpolitiiche Verhältnisse angesehen werden, die aufs schärfste zu verurteilen iit. Weder in Oesterreich noch in Ungarn besteht, wie aus ben Erklärungen bcs Ministerpräsidenten Gömbös heroargeht, ber Wille zu einer solchen Restauration.


