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23/12/1933 Zweites Blatt
 
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MMkeiien der LohnsteiierermaßWNgen

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Wsahrtsbriesmarlen für die Deutsche Achilfe

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Jum Kampf gegen Hunger und Halte

Kirchliche Nachrichten

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Aufhebung zuständigen

dem Beruf.

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verbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter, deren Zweck nicht aus einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.

Sonderleistungen unter Nr. 1 bis 4 dürfen

Kirchensteuern, soweit diese in dem obschnitt fällig werden;

Beitröae tu den öffentlich-rechtlichen oder Wirtschaftsvertretungen sowie zu

Auf Antrag de» Steuerpflichtigen erfolgt durch da, Finanzamt eine Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrage», der, ebenso wie bei den zu veran« ~ ----- mit einem Einkommen

teile auf eine Abänderung oder dem für den Steuerpflichtigen Finanzamt angezeiat wird;

Ausgaben für die Fortbildung In den der Steuerpflichtige ousübt;

rf't*Hot mindesten» um 25 v fi. ern>erb>b#fchr ist Die (Erhöhung gilt da sie in der ftcuptfurt)- il Grund in den besonderen, durch di« Beschäftig

Teutstblnnv4 Kampf um die Erhaltung der nordischen Rasse

Wie ernsthaft da» Brodlern bei Ge­burtenrückgang» in Deutschland ist. soll diese» Bild tebem vor Augen halten. Bebt unser Volk weiter zahlenmäßig au» rück und wachsen die Slawen im Lstrn Europa» weiter wie biahet an. so besteht für die kommende Zeit die Befahr der Turchwanderung und Aufsaugung bei brutschen Volke». In wenigen Jahren wird bet Zeitpunkt erreicht fein, von dem an die BevölkerungSzabl von Jahr au Iabr abnimmt, wenn dem Geburtenrückgang In Deutschland nicht E nbalt geboten wird. Dann wird die riesige sloroenflut an Deutschland» Lstgrenae über da» deutsche Volk blntoenbranben. Nach Berechnungen bei Statist.scheu Reichsamtei wird die voraussichtliche Dacb»tum»entwicklung der europäischen Bevölkerung dazu führen, bcfi Im Jahre 1960 also etwa in einer Gene­ration. schon lebet zweite Europäer ein Slawe ist. während noch vor 50 Jahren nur feder dritte Europäer ein Slawe war. E» darf nicht so bleiben, daß in Deutsch­land nur ein K.nd beranwächst. während Im Lsten Europa» drei aufgezogen wer­den. die versuchen werden, die frei un» ent­standenen Lücken ou»aufü.len. Deshalb ist der Kampf gegen den Geburtenrückgang von so grober Bedeutung und eine der wichtigsten Ausgaben der nationalsoziali­stischen Erziehung bei deutschen Volks,

berqottesbienftes (Leitung: Frl. aniji Kreiling); Kollekte. Kirchberg. 10: Kollekte; 16. Weihnachts- Rinbcrgottesbienft. ftlein-Cinben. 10: Gottes­dienst Hausen. 13: (Bottesbienft. Garbenteich 10: Gottesdienst. Watzenborn-Steinberg. 10 30: Hauptgottesdienst Cid). 9.45: Beichte; 10: Stifts- Pfarrer Draubt; hl. Abenbmahl. Cangsdorf. 11: Hauptgottesdienst Pfr Gerich (Bellersheim); Kol­lekte. Berten häufen. 13 30: Hauptgottesbienst: Pfr Gerich (Bellersheim); Kollekte fiunoen. 9.45: Gottesdienst. Canob. 11.15: Gottesbienst.

Katholische Gemeinden.

Samstag. 23. Dezember.

Gießen. Ist 30 und 19 Uhr: Beichte; es wirb ein fremder Priester Beichte h-ren. Cich 15 bi» 17 ur.b 20 bi» 21 Uhr; Beichte. Hungen. 17 dis 19 Uhr; Beichte.

zusammen den Iahresdeirag von 600 Mk. nicht übersteigen: biefer Betrag erhöht sich für die zur Haushaltung des Steuerpflichtigen zahlende (Ehe­frau sowie für iebes zu seiner Haushaltung zählende und nicht felbltändia zu veranlagende minderfahrige Kind um ie 260 Mk

Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern ist zur Vereinfachung her Berwaltungsarbeit eine Son­derregelung getroffen Bei Kriegs- und Ziollbe« fchädiaten erfolgt auf Antrag eine Erhöhung des feuerfreien Betrages der Sonberlelftungen und der Derbiingskosten um den hundertiap der Erwerbs sebrönkung ohne Einzefnokiiweis sofern der Stmer

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Reffe und feiern.

Von der Ortsgruppe Gießen de» Ref chsetn heitsoerbandes der Deutschen Gast wirte wird uns mitgeteilt:

Es besteht Anlaß, öffentlich darauf hinzuweisen, daß die Veranstaltung von Festlichkeiten und seit­her üblichen Feiern keiner Beschränkung unterliegt, soweit die Feiern im Rahmen allgemein üblicher Veranstaltungen liegen und sich dem Ernst der Ge­genwart würdig anpasien. Lediglich unzeitgemäße Uebertreibungen, die außerdem etwa noch unter dem Deckmantel sozialer Fürsorge stattfinden sollen, sind streng verboten. Keine Barteiorganisation hat dos Recht. Dereinssestlichkeiten und Feiern zu verbieten, da die» unbedingt einen Eingriff in die Wirtschaft darstellen würde.

lagenden Steuerpflichtigen mit einem Tmkc unter RM 10 000 jährlich 720 Mk. beträgt, die Voraussetzungen für die Anwendung des § 56 Ein­kommensteuergesetz oorllegen. Rach dieser gefefclichen Bestimmung können besondere wirtschaftliche Ver­hältnisse, die die Leistungsfähigkeit des Steuerpflich­tigen wesentlich beeinträchtigen, berücksichtigt wer­den, wenn bas Einkommen 30 000 Mk. nicht über-

Steuerkarte mitzuzählen. Infolgedessen steht dem hauLhallungsoor'rand (Vater bzw. Mutter) für das ganze auf den Äichtag folgende Kalenderjahr die Familienermähigung zu, und zwar auch dann, wenn das Kind nach dem 10 Oktober 1933 Ar­beitslohn bezieht. Eine Berichtigung ber (Eintragung au- der Steuerkarte mit Rücksicht auf eine nach dem 10. Oktober 1933 eingetretene Lenderung im Fa- milienftanb zuungunsten des Arbeitnehmers (z. B. Tod der Ehefrau oder eines Kindes) kommt nicht in Frage Zur Förderung der Ueberführung weid- sicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft ist in dem von der Reichsregierung befchlosfenen Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit bestimmt, daß die bei der Einkommensteuer vorgesehene Kinder­ermäßigung auch für Hausgehilfinnen, sofern sie zur Haushaltung des Arbeitgebers zählen, gewährt werden. Die Ermäßigung wird jedoch nicht für mehr als drei bei einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigte Hausgehilfinnen zugebilligt. Der An- fprud) auf die Ermäßigung für eine Hausgehilfin fällt fort, wenn die Hausgehilfin entlasten und nicht innerhalb eines Monats eine andere Hausgehilfin eingestellt wird. Wird hiernach die Zahl der beim Steuerabzug zu berücksichtigenden Hausgehilfinnen niedriger als die auf der Steuerkarte vermerkte Zahl, so hat die Behörde, die die Steuerkarte aus- gestellt hat, eine Berichtigung der Steuerkarte vor- zunehmen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, spä­testens nach Ablauf der obengenannten Frist unter gleichzeitiger Vorlage seiner Steuerkarte die Berich­tigung zu beantragen.

Weist der Arbeitnehmer nach, daß die Zahl der vertonen, für die die Familienermäßigung in 5ra_qe kommt, größer ist. als auf der Steuerkarte angegeben, so hat die Gemeindebehörde auf fernen Antrag die Tatsache auf der Steuerwarte zu ver­merken. In diesem Falle tritt die Ermäßigung für die hinzugekommene Person bei der ersten Lohn­zahlung, bei der die ergänzte Steuerkarte oorgelegt wird, in Kraft.

Durch die Verordnung vom 5. Juni 1931 ist die An­wendung des tz 93 Einkommenssteuergesetz, der die Erstattung von einbehaltenem Steuerabzug vom Arbeitslohn nach Ablauf des Jahres regelt, aufge­hoben. hierdurch gewinnt die Möglichkeit der Er­höhung de» steuerfreien Lohnbettoges, sowie der Erhöhung der Pauschbeträge für Sonderleistungen und Werbungskosten bei Arbeitnehmern auf der Steuerkarte erhöhte Bedeutung. Da die bewillig­ten Erhöhungen bei der Berechnung der Lohnsteuer erst zu berücksichtigen sind, wenn dem Arbeitgeber die mit der Aenberung versehene Steuerkarte vorge­legt wird, enwfiehlt es sich, beim Dorliegen der ent­sprechenden Voraussetzungen umgehend Antrag zu stellen, und zwar unter Beifügung der erforder­lichen Belege und der Steuerkarte 1934, die in diesen lagen von den Bürgermeistereien ausgegeben werden.

des Frauenchors. Albach. 12.30: Kollekte. heuchelhe.m. 10: Hauptgottesdienst unter Mitwirkung des Kirchenchors (Leitung Rektor Knab); Kollekte; 17: Weihnachtsfeier des l. Kindergottesdienstes (Lei­tung Frl. Greta Grebe); Kollekte. Kirchberg. 10: Kollekte für die Heidenmission; 11: hl. Abendmahl für die jungen Männer und Frauen von Staufen­berg; 16.30: Liturgischer Weihnachtsgottesdienst; Kollekte. Klein-Linden. 10. Gottesdienst; 15: Weihnachtsmusik.- Hausen. 9.45: Gottesdienst, Mit­wirkung des Frauenchors. Garbenteich. 13: ®ot- tesbienft. Watzenborn-Steinberg. 10.30: haupt- gottesdienst; Posaunen- und Kirchenchor; Kollekte; 15.30: Weihnachtsfeier der Kinderkirche. Lich. 10: Ssiftsdechant Kahn; Chorschule und Kirchenchor; 17: Weihnachtsfeier der Kinderkirche, Stiftsdechant Kahn; 20: Stiftspfarrer Draudt. Langsdorf. 11: Fest- gottesdienst; Mädchenchor; Kollekte; 14: Kindergot­tesdienst. Bettenhausen. 9 30: Festgottesdienst; Kollekte; 18.30: Christoesper; Kollekte. Hungen. 9.45: Gottesdienst, danach Vorbereitung und Fe.er des hl. Abendmahls; hausabendmahle; 19.30: Litur­gische Weihnachtsfeier. Langd. 13: Gottesdienst.

Dienstag, 26. Dezember. 2. Weihnachtsfeiertag.

Stadtkirche. 9.30 Uhr. Pfr. Mahr; Beichte und hl. Abendmahl für Matthäus- und Markusgemeinde; 17: Pfr. Becker; Liturgischer Gottesdienst. Jo- banneskirche. 9.30: Pfr. Bechtolsheimer; 17: Pfr. Ausseid. Kapelle des Allen Friedhof». 9.30: Prof, v. Corbier. petruefapcUe. 9.45: Pfr. Trapp. (Bemdnbefaol (Llebigslrahe 56). 14: Taubstummen- Gottesdienst: Pfr. Bechtolsheimer. HJIeferf. 10 Hauptgottesbienst; Ehorschule; Kollekte. Allen- vuseck. 10. Oppenrod. 9: Gottesdienst; Kollekte. Grohen-Vuseck. 10.30: Kirchenchor; Kollekte. Al­bach. 12.30: Kollekte. Steinbach. 10. Heuchel­heim. 10: Hauptgottesdienst unter Mitwirkung des Konfirmandenchors und des Herrn Robert Mandler

Sonntag, 24. Dezember. 4. Adventssonntag.

Gießen. 6.30 Uhr. Beichte; 7: Messe; Kommunion der Frauen; 8: Kommunion; 9: hochami mit Pre­digt; 11: Messe mit Predigt, 1630 und 19: Beichte; 17.30: Adoentsandacht. Echzell. 11: hochami mit Predigt. Grünbcrg. 9.45: Messe mit Predigt. Hungen. 9.30: Hochamt nut Predigt, Christenlehre und Beichte. Laubach. 10: Hochamt mit Predigt; 14: Andacht und Beichte. Lich. 7.30: Hochamt mit Predigt; 14: Christenlehre und Andacht; bann Beichte. Lollar. 8.45: Messe mit Predigt, vorher Beichte. Nidda. 8.30: Hochamt mit Predigt.

Montag, 25. Dezember. Weihnachtsfest.

Gießen. 5 Uhr: Christmette; 6: Beichte; Meste; 6.30: Meste; 7: Messe, 8: Meste; 9: Hochamt mit Predigt; 11: Meste mit Predigt; in der Christmette, in allen Messen und vor dem Hochamt wird die hl. Kommunion ausgeteilt; 17.30: Vesper mit Segen; 16.30 und 19: Beichte. Grünberg. 9.45 Meste mit Predigt. Hungen. 8: Hochamt nut Predigt. Laubach. 6: Christmette; Beichte; 7.30: Messe; 10: Hochamt; 14: Vesper, bann Beichte. Lich 6: Christmette; 10: Hochamt mit Predigt; 14: Vesper, bann Beichte. Tlidda. 8.30: Hochamt mit Predigt. Schotten. 10.30: Hochamt mit Predigt.

Dienstag, 26. Dezember. Fest des hl. Stephanus.

Gießen. 6.30 Uhr: Beichte, 7: Meste; 8: flommu-'

mon; 9: Hochamt; 11. Messe; 17.30: Festandachi mit Segen. Echzell. 11: Hochamt mit Predigt. (Brünberg. 9 45: Meste mit Predigt. Hungen. 9.30: Hochamt mit Predigt. Laubach. 10: Hochamt Predigt. Lich. 7.30: Hochamt mit Predigt;

zählen:

Beiträge, die der Steuerpflichtige für sich und feine nicht selbständig veranlagten haushal- tunasangehörigen zu Kranken-, Unfall-, haft- vflicht-, Angestellten«, Invaliden« und Erwerbs» losenoersicherung»«, Witwen-, Waisen- und Pen­sionskasten zu zahlen hat;

Beiträge zu Sterbekasten für den Steuerpflich­tigen und feine nicht selbständig veranlagten f)auebaltungeanqehörigen;

Versicherungsprämien, die für Versicherungen de» Steuerpflichtigen und feine nicht selbständig veranlagten haushaltungsangehörigen auf den Todes« ober Lebensfall gezahlt werben: den Versicherungsprämien werben gleichgestellt Svar« einlaaen, sofern die Rückzahlung be» Kapitals nur für den Todesfall ober für den Fall des Erlebens Innerhalb einer Zeit von nicht weni­ger al» 20 Jahren vereinbart ist und die Ver­einbarung und der Verzicht beider Vertrags«

Evangelische Gemeinden.

Sonntag, 24. Dezember. 4. Advent.

Stabtklrche. 9.30 Uhr: Missionar Walther; 15.15: Weihnachtsfeier der Kinderurche der Markusge- meinde; Pfr. Becker; 17: Christve,per; zugleich Weih­nachtsfeier der Kinderkirche ber Matthäusgemeinbe; Pfr. Mahr. Iohanneskirche. 9.30: Pfarrasfistent Balz; 11: Kinderkiiche für bie Lukasgemeinbe; Pfr. Bechtolsheimer; 14.30: Weihnachtsfeier ber Kinder­kirche der Lukasgcmeinbe; Pfr. Bechtolsheimer; 15.30: Weihnachtsfeier der Kinderkirche der Johan- nesgemeinbe; Pfr. Ausfeld; 17: Christoesoer; Pfr. Bechtolsheimer. Kapelle des Allen Friedhofs. 9.30: Pfr. Lenz; 15.30: Weihnachtsfeier der Kinder- kirche der Luthergemeinde; Pfr. Lenz. JJetrus- kapelle. vormittags siehe Iohanneskirche; 17: Christ- vesper; Pfr. Trapp. wieseck. 9.45: Hauptgottes- dienst; 11: Kinderkirche. Alten-Bufcrf. 10. Op- penrob. 9. Großen-Buscck. 10.30: Gottesbienst. Steinbach. 10; 19.15: Christoesper. Albach. 12.30; 18: Christoesper. Heuchelheim. 10: hauptgottes- dienst; 14: Weihnachtsfeier ber Kleinkinberfchule (in ber Kirche); Kollekte; 17: Krippenspiel ber Konsir- manben; Kollekte. Mainzlar. 18. Lollar. 18. Klein-Linden. 10: Gottesdienst. Hausen. 10: (Bot- tesbienft, 19: Christoesper. Garbenteich. 13: Got­tesdienst; 17.30: Christoesper. Watzenborn-Stein­berg. 10.30: hauptgottesbienst; 19: Liturgischer Gat- tesbienft zum heiligen. Abend. Schülerchor; Kollekte. Lich. 10: Stistsdechant Kahn; 14: Weihnachtsbesche- rung ber Kinderschule; 15.15: Weihnachtsfeier im Rranfcnhaufe. Kloster Arneburg. 16.30: Gottes- dienst und Weihnachtsfeier. Canqsöorf. 11: Haupt« gottesbienst; 18.30: Christoesper; Mabchenchor; Kol- leite. Bettenhausen 9.30: hauptgottesbienst. Lungen. 945: Gottesdienst; 19: Christabendgottes- dienst. Langd. 11.15. Gottesbienst; 17.30: fiitur« gische Cßrsttabenbfeier.

Montag, 25. Dezember. 1. Deihnachtsfeiertag,

Stabikirche. 9 30 Uhr: Pfr. Becker; 17: Pfarrassi« ft ent Balz. Zohanneskirche. 9.30: Bfr. Ausfelb; Beichte und hl. Abendmahl für Lukas« und Johan- nesgemeinbe; 17: Pfr. Bechtolsheimer. Kapelle de» Allen Jriebbof». 6JO Christmette; Pfr Aus« seid; 9.30: Pfr Lenz. petruskapelle. 9 45: Pfr. Trapp; 18: Weihnachtsfeier der Kinderkirche ber Pe trusgemeinbe; Pfr. Trapp. wieseck. 10: Haupt gottesbienst; Gesangverein Eintracht; Kollekte; 17 30 Christoesper; Frauenchor. Allen-Bufecf. 10: F-,i- gottesdienst; 19 30: Krippenspiel. Oppenrod. 9 Festqottesdiel'ft 19: Liturgische Weihnachtsfeier. Kirchenchor; Schülerchor; Kollekte. Großen-Suieck

steigt.

Als Verhättniste dieser Art gellen insbesondere außergewöhliche Belastungen durch Unter­halt ober Erziehung einschließlich Berufsaus­bildung der Kinder, durch gesetzliche oder fUf- liche Verpflichtung jum Unterhalt mittelloser Angehöriger,

auch wenn sie nicht zur Haushaltung de» Steuer- Ssüchtigen zählen, durch Krankheit, Körperverletzung, erschulbung, Unqlückfälle ober durch besondere Auf- wmdungen im haushalt, die durch die Erwerbs­tätigkeit einer Witwe mit minderjährigen Kindern veranlaßt worden sind.

Rach der Rechtssprechung des Reichsfinanzhofes stellt die Anwendung des § 56 Elnkommensteuerge« setz eine Ausnahmeoorschrift bar und es sind hier- bei die Rücksichten auf den einzelnen und die All­gemeinheit, der im Ergebnis jede besondere Ermä­ßigung zur Last fällt, in einen vernünftigen Aus­gleich zu bringen. Rach den Vorschriften des Ein- kommensteuergesetzes können sowohl die in einem Steuerabschnitt (z. B. Kalenderjahr 1934) vorliegen­den besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse Im Sinne des § 56 Einkommensteuergesetz als auch die Werbungskosten und Sonderleistungen eines Steuer- ablchnittes immer nur die Lohnsteuer diese» Steuer- ab'chnittes (Kalenderjahr 1934) beeinflussen.

Reden einer Erhöhung des steuerfreien Lohn- b :rages aus besonderen wirtschaftlichen Verhält­nissen erfolgt auf Antrag eine Erhöhung der Pauschbeträge für Sonberlelftungen und Werbungs­kosten, wenn diese zusammen den Betrag von 40 Mk. monatlich bzw. 480 Mk. im Jahr Über­steigen Zu den Werbungskosten zählen die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der fteuer- oftichtigen Einkünfte gemachten Aufwendungen, insbesondere auch die notwendigen Ausgaben des Steuerpflichtigen durch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sofern er hierfür von dem Arbeit­geber keinen Ersatz erhält.

Auch die Aufwendungen de» Arbeitnehmers für Arbeitsmittel (Werkzeuge und Berufsklei­dung) zählen zu den Derbungskosten.

Rach einer Regierungserklärung anläßlich der Be­ratung des Einkommensteuergesetzes gehören die Aufwendungen für die tägliche Kleidung, die inner­halb und außerhalb des Berufs getragen wird, zu den f)aushaltungsausgaben und sind daher keine Werbungskosten. We/ui aber jemand neben seinen gewöhnlichen Kleidern noch eine besondere Berufs­kleidung hat (z. D der Arbeiter Im Bergwerk ober der Chemiker im Laboratorium), so stellen die Aus« Sahen hierfür Werbungskosten bar. Auch Ausgaben, le iemanb machen muß, um sich in seinem Beruf wettbewerbsfähig zu erhalten, finb Aufwendungen zur (Erhaltung ber Einkünfte und somit Werbungs- kosten. Ieboch sind von biefen Ausgaben solche zur Erlernung eines Berufes (Ausbilbungstoften) unb solche zur Fortbildung (Fortbildungskosten) zu unterscheiden. Während Ausbilbungsfoften über­haupt nicht abzugsfähig sind, sind Fortbildung»- kosten als Sonberlelftungen nur In beschränktem Umfange zu berücksichtigen. Zu den Sonberlelftun-

verursachten Ausgaben Hal, die bei ber Ausübung einer Erweibstaligkeit entstehen, nur für den Steuer­abzug von den Bezügen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis, nicht dagegen für den Steuerabzug von den etwa gezahlten Ruhegehalts- und ahnlich-n Bezügen für eine frühere Dienstleistung. Bei an» deren Gruppen von Arbeitnehmern, wie z. B. Buh- nenangehörigen, Artisten, Musikern, Bergleuten werden die Werbunqskvsten unb Sonberlelftungen nach bestimmten Richtlinien ohne Einzelnachweis erhöht.

Die gesetzlich fellgelegte Familienermäßigung richtet sich nach dem von ber Gemeindebehörde auf der Steuerkarte eingetragenen Jamilien- ffanb am 10. Oktober de» dem Steuerab'chnitt ooraasgegangenen Kalenderjahres (für 1934 so­mit der 10. Oktober 1933).

Hierbei sind bie zur Haushaltung bes Arbeitnehmers zählende Ehefrau und die zu feiner Laushaltung zählenden minderjährigen Kinder, mit Ausnahme der Kinder im Alter von mehr als 18 Jahren, bie Einkünfte aus selbständiger (freier) Berufstätigkeit ober aus nicht selbständiger Arbeit haben, zu be­rücksichtigen. Als zur Haushaltung gehörig zählen auch die minderjährigen Kinder, die mit dem Wil- len des Haushaltungsoorstandes außerhalb der Haushaltung untergebracht, aber wirtschaftlich vom Steuerpflichtigen abhängiq sind, z B. Schüler, Lehr- linge. Studenten. Minderjährig ist nach den Para­graphen 2 unb 3 BGB. ein Kind bis zur voll- enbung bes 21 Lebensjahres ober bis zu einer früheren Bolljährigkeitserklärung. Es finb mithin alle zum Haushalt zählenden m l n b e r jährigen Kinder, bie am 10. Oktober 1933 Arbeitseinkom­men nicht bezogen haben fei es, weil sie über­haupt noch In keinem Dienstverhältnis gestanben haben ober weil sie am Stichtage erwerbslos waren bei Eintragung des Familienstandes auf der

Jlibba. 8.30: Hochamt mit Predigt.

Mittwoch, 27. Dezember. Fest de» ht-Iohanne». Gießen. 7 Uhr: Weinweihe; 7.30: Meste. Lich.

7: Weinweihe; 7.80: Meste.

Oeff entlieh et Sonntagsdienst.

Polizei: Telefon 2751. nur In dringende»

Notfällen Telefon 01

Feuerwache: Telefon 2244 45. Notruf Tele­fon 02.

Hauptpostamt: Beschränkter Schalterdienst 8 bi» 21 Uhr.

Stadtpostamt: Für Schlleßsachabholer 1 bis 13 Uhr.

Sanititsfolonne: Telefon 2500.

Sonntag, den 24. D e z e mbtr Ae r 3 t e : Frau vr. Marx, Vr. Mehl. Zahnarzt: Zahnarzt Jäger. Apotheke: Pelikanapotheke.

1. Weihnachtsfeiertag. Aerzte : vr. Hofmann, vr. Steinreich Zahnarzt: Vr. med. Kockerbeck. Apotheke: Hirfchapotheke.

2. Weihnachtsfeiertag. r z t: vr. Malech. Zahnarzt: vr. med. dent. Metz. Apotheke: Engelapotheke.

Das Vordringen der Slawen

3nomt*teier, Polaunenchor.

Steinbach. 10: Mitwirkung

Predigt. Lick). 7.30: Hochamt mit Predigt; 14:

Andacht. Lollar. 8.45: Messe mit Predigt.

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