MMkeiien der LohnsteiierermaßWNgen
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Wsahrtsbriesmarlen für die Deutsche Achilfe
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Jum Kampf gegen Hunger und Halte
Kirchliche Nachrichten
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verbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter, deren Zweck nicht aus einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.
Sonderleistungen unter Nr. 1 bis 4 dürfen
Kirchensteuern, soweit diese in dem obschnitt fällig werden;
Beitröae tu den öffentlich-rechtlichen oder Wirtschaftsvertretungen sowie zu
Auf Antrag de» Steuerpflichtigen erfolgt durch da, Finanzamt eine Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrage», der, ebenso wie bei den zu veran« ~ ----- mit einem Einkommen
teile auf eine Abänderung oder dem für den Steuerpflichtigen Finanzamt angezeiat wird;
Ausgaben für die Fortbildung In den der Steuerpflichtige ousübt;
rf't*Hot mindesten» um 25 v fi. ern>erb>b#fchr ist Die (Erhöhung gilt da sie in der ftcuptfurt)- il Grund in den besonderen, durch di« Beschäftig
Teutstblnnv4 Kampf um die Erhaltung der nordischen Rasse
Wie ernsthaft da» Brodlern bei Geburtenrückgang» in Deutschland ist. soll diese» Bild tebem vor Augen halten. Bebt unser Volk weiter zahlenmäßig au» rück und wachsen die Slawen im Lstrn Europa» weiter wie biahet an. so besteht für die kommende Zeit die Befahr der Turchwanderung und Aufsaugung bei brutschen Volke». In wenigen Jahren wird bet Zeitpunkt erreicht fein, von dem an die BevölkerungSzabl von Jahr au Iabr abnimmt, wenn dem Geburtenrückgang In Deutschland nicht E nbalt geboten wird. Dann wird die riesige sloroenflut an Deutschland» Lstgrenae über da» deutsche Volk blntoenbranben. Nach Berechnungen bei Statist.scheu Reichsamtei wird die voraussichtliche Dacb»tum»entwicklung der europäischen Bevölkerung dazu führen, bcfi Im Jahre 1960 also etwa in einer Generation. schon lebet zweite Europäer ein Slawe ist. während noch vor 50 Jahren nur feder dritte Europäer ein Slawe war. E» darf nicht so bleiben, daß in Deutschland nur ein K.nd beranwächst. während Im Lsten Europa» drei aufgezogen werden. die versuchen werden, die frei un» entstandenen Lücken ou»aufü.len. Deshalb ist der Kampf gegen den Geburtenrückgang von so grober Bedeutung und eine der wichtigsten Ausgaben der nationalsozialistischen Erziehung bei deutschen Volks,
berqottesbienftes (Leitung: Frl. aniji Kreiling); Kollekte. — Kirchberg. 10: Kollekte; 16. Weihnachts- Rinbcrgottesbienft. — ftlein-Cinben. 10: Gottesdienst — Hausen. 13: (Bottesbienft. — Garbenteich 10: Gottesdienst. — Watzenborn-Steinberg. 10 30: Hauptgottesdienst — Cid). 9.45: Beichte; 10: Stifts- Pfarrer Draubt; hl. Abenbmahl. — Cangsdorf. 11: Hauptgottesdienst Pfr Gerich (Bellersheim); Kollekte. — Berten häufen. 13 30: Hauptgottesbienst: Pfr Gerich (Bellersheim); Kollekte — fiunoen. 9.45: Gottesdienst. — Canob. 11.15: Gottesbienst.
Katholische Gemeinden.
Samstag. 23. Dezember.
Gießen. Ist 30 und 19 Uhr: Beichte; es wirb ein fremder Priester Beichte h-ren. — Cich 15 bi» 17 ur.b 20 bi» 21 Uhr; Beichte. — Hungen. 17 dis 19 Uhr; Beichte.
zusammen den Iahresdeirag von 600 Mk. nicht übersteigen: biefer Betrag erhöht sich für die zur Haushaltung des Steuerpflichtigen zahlende (Ehefrau sowie für iebes zu seiner Haushaltung zählende und nicht felbltändia zu veranlagende minderfahrige Kind um ie 260 Mk
Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern ist zur Vereinfachung her Berwaltungsarbeit eine Sonderregelung getroffen Bei Kriegs- und Ziollbe« fchädiaten erfolgt auf Antrag eine Erhöhung des feuerfreien Betrages der Sonberlelftungen und der Derbiingskosten um den hundertiap der Erwerbs sebrönkung ohne Einzefnokiiweis sofern der Stmer
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Reffe und feiern.
Von der Ortsgruppe Gießen de» Ref chsetn heitsoerbandes der Deutschen Gast wirte wird uns mitgeteilt:
Es besteht Anlaß, öffentlich darauf hinzuweisen, daß die Veranstaltung von Festlichkeiten und seither üblichen Feiern keiner Beschränkung unterliegt, soweit die Feiern im Rahmen allgemein üblicher Veranstaltungen liegen und sich dem Ernst der Gegenwart würdig anpasien. Lediglich unzeitgemäße Uebertreibungen, die außerdem etwa noch unter dem Deckmantel sozialer Fürsorge stattfinden sollen, sind streng verboten. Keine Barteiorganisation hat dos Recht. Dereinssestlichkeiten und Feiern zu verbieten, da die» unbedingt einen Eingriff in die Wirtschaft darstellen würde.
lagenden Steuerpflichtigen mit einem Tmkc unter RM 10 000 — jährlich 720 Mk. beträgt, die Voraussetzungen für die Anwendung des § 56 Einkommensteuergesetz oorllegen. Rach dieser gefefclichen Bestimmung können besondere wirtschaftliche Verhältnisse, die die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen, berücksichtigt werden, wenn bas Einkommen 30 000 Mk. nicht über-
Steuerkarte mitzuzählen. Infolgedessen steht dem hauLhallungsoor'rand (Vater bzw. Mutter) für das ganze auf den Äichtag folgende Kalenderjahr die Familienermähigung zu, und zwar auch dann, wenn das Kind nach dem 10 Oktober 1933 Arbeitslohn bezieht. Eine Berichtigung ber (Eintragung au- der Steuerkarte mit Rücksicht auf eine nach dem 10. Oktober 1933 eingetretene Lenderung im Fa- milienftanb zuungunsten des Arbeitnehmers (z. B. Tod der Ehefrau oder eines Kindes) kommt nicht in Frage Zur Förderung der Ueberführung weid- sicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft ist in dem von der Reichsregierung befchlosfenen Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit bestimmt, daß die bei der Einkommensteuer vorgesehene Kinderermäßigung auch für Hausgehilfinnen, sofern sie zur Haushaltung des Arbeitgebers zählen, gewährt werden. Die Ermäßigung wird jedoch nicht für mehr als drei bei einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigte Hausgehilfinnen zugebilligt. Der An- fprud) auf die Ermäßigung für eine Hausgehilfin fällt fort, wenn die Hausgehilfin entlasten und nicht innerhalb eines Monats eine andere Hausgehilfin eingestellt wird. Wird hiernach die Zahl der beim Steuerabzug zu berücksichtigenden Hausgehilfinnen niedriger als die auf der Steuerkarte vermerkte Zahl, so hat die Behörde, die die Steuerkarte aus- gestellt hat, eine Berichtigung der Steuerkarte vor- zunehmen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, spätestens nach Ablauf der obengenannten Frist unter gleichzeitiger Vorlage seiner Steuerkarte die Berichtigung zu beantragen.
Weist der Arbeitnehmer nach, daß die Zahl der vertonen, für die die Familienermäßigung in 5ra_qe kommt, größer ist. als auf der Steuerkarte angegeben, so hat die Gemeindebehörde auf fernen Antrag die Tatsache auf der Steuerwarte zu vermerken. In diesem Falle tritt die Ermäßigung für die hinzugekommene Person bei der ersten Lohnzahlung, bei der die ergänzte Steuerkarte oorgelegt wird, in Kraft.
Durch die Verordnung vom 5. Juni 1931 ist die Anwendung des tz 93 Einkommenssteuergesetz, der die Erstattung von einbehaltenem Steuerabzug vom Arbeitslohn nach Ablauf des Jahres regelt, aufgehoben. hierdurch gewinnt die Möglichkeit der Erhöhung de» steuerfreien Lohnbettoges, sowie der Erhöhung der Pauschbeträge für Sonderleistungen und Werbungskosten bei Arbeitnehmern auf der Steuerkarte erhöhte Bedeutung. Da die bewilligten Erhöhungen bei der Berechnung der Lohnsteuer erst zu berücksichtigen sind, wenn dem Arbeitgeber die mit der Aenberung versehene Steuerkarte vorgelegt wird, enwfiehlt es sich, beim Dorliegen der entsprechenden Voraussetzungen umgehend Antrag zu stellen, und zwar unter Beifügung der erforderlichen Belege und der Steuerkarte 1934, die in diesen lagen von den Bürgermeistereien ausgegeben werden.
des Frauenchors. — Albach. 12.30: Kollekte. — heuchelhe.m. 10: Hauptgottesdienst unter Mitwirkung des Kirchenchors (Leitung Rektor Knab); Kollekte; 17: Weihnachtsfeier des l. Kindergottesdienstes (Leitung Frl. Greta Grebe); Kollekte. — Kirchberg. 10: Kollekte für die Heidenmission; 11: hl. Abendmahl für die jungen Männer und Frauen von Staufenberg; 16.30: Liturgischer Weihnachtsgottesdienst; Kollekte. — Klein-Linden. 10. Gottesdienst; 15: Weihnachtsmusik.-— Hausen. 9.45: Gottesdienst, Mitwirkung des Frauenchors. — Garbenteich. 13: ®ot- tesbienft. — Watzenborn-Steinberg. 10.30: haupt- gottesdienst; Posaunen- und Kirchenchor; Kollekte; 15.30: Weihnachtsfeier der Kinderkirche. — Lich. 10: Ssiftsdechant Kahn; Chorschule und Kirchenchor; 17: Weihnachtsfeier der Kinderkirche, Stiftsdechant Kahn; 20: Stiftspfarrer Draudt. — Langsdorf. 11: Fest- gottesdienst; Mädchenchor; Kollekte; 14: Kindergottesdienst. — Bettenhausen. 9 30: Festgottesdienst; Kollekte; 18.30: Christoesper; Kollekte. — Hungen. 9.45: Gottesdienst, danach Vorbereitung und Fe.er des hl. Abendmahls; hausabendmahle; 19.30: Liturgische Weihnachtsfeier. — Langd. 13: Gottesdienst.
Dienstag, 26. Dezember. 2. Weihnachtsfeiertag.
Stadtkirche. 9.30 Uhr. Pfr. Mahr; Beichte und hl. Abendmahl für Matthäus- und Markusgemeinde; 17: Pfr. Becker; Liturgischer Gottesdienst. — Jo- banneskirche. 9.30: Pfr. Bechtolsheimer; 17: Pfr. Ausseid. — Kapelle des Allen Friedhof». 9.30: Prof, v. Corbier. — petruefapcUe. 9.45: Pfr. Trapp. — (Bemdnbefaol (Llebigslrahe 56). 14: Taubstummen- Gottesdienst: Pfr. Bechtolsheimer. — HJIeferf. 10 Hauptgottesbienst; Ehorschule; Kollekte. — Allen- vuseck. 10. — Oppenrod. 9: Gottesdienst; Kollekte. — Grohen-Vuseck. 10.30: Kirchenchor; Kollekte. — Albach. 12.30: Kollekte. — Steinbach. 10. — Heuchelheim. 10: Hauptgottesdienst unter Mitwirkung des Konfirmandenchors und des Herrn Robert Mandler
Sonntag, 24. Dezember. 4. Adventssonntag.
Gießen. 6.30 Uhr. Beichte; 7: Messe; Kommunion der Frauen; 8: Kommunion; 9: hochami mit Predigt; 11: Messe mit Predigt, 1630 und 19: Beichte; 17.30: Adoentsandacht. — Echzell. 11: hochami mit Predigt. — Grünbcrg. 9.45: Messe mit Predigt. — Hungen. 9.30: Hochamt nut Predigt, Christenlehre und Beichte. — Laubach. 10: Hochamt mit Predigt; 14: Andacht und Beichte. — Lich. 7.30: Hochamt mit Predigt; 14: Christenlehre und Andacht; bann Beichte. — Lollar. 8.45: Messe mit Predigt, vorher Beichte. — Nidda. 8.30: Hochamt mit Predigt.
Montag, 25. Dezember. Weihnachtsfest.
Gießen. 5 Uhr: Christmette; 6: Beichte; Meste; 6.30: Meste; 7: Messe, 8: Meste; 9: Hochamt mit Predigt; 11: Meste mit Predigt; in der Christmette, in allen Messen und vor dem Hochamt wird die hl. Kommunion ausgeteilt; 17.30: Vesper mit Segen; 16.30 und 19: Beichte. — Grünberg. 9.45 Meste mit Predigt. — Hungen. 8: Hochamt nut Predigt. — Laubach. 6: Christmette; Beichte; 7.30: Messe; 10: Hochamt; 14: Vesper, bann Beichte. — Lich 6: Christmette; 10: Hochamt mit Predigt; 14: Vesper, bann Beichte. — Tlidda. 8.30: Hochamt mit Predigt. — Schotten. 10.30: Hochamt mit Predigt.
Dienstag, 26. Dezember. Fest des hl. Stephanus.
Gießen. 6.30 Uhr: Beichte, 7: Meste; 8: flommu-'
mon; 9: Hochamt; 11. Messe; 17.30: Festandachi mit Segen. — Echzell. 11: Hochamt mit Predigt. — (Brünberg. 9 45: Meste mit Predigt. — Hungen. 9.30: Hochamt mit Predigt. — Laubach. 10: Hochamt Predigt. — Lich. 7.30: Hochamt mit Predigt;
zählen:
Beiträge, die der Steuerpflichtige für sich und feine nicht selbständig veranlagten haushal- tunasangehörigen zu Kranken-, Unfall-, haft- vflicht-, Angestellten«, Invaliden« und Erwerbs» losenoersicherung»«, Witwen-, Waisen- und Pensionskasten zu zahlen hat;
Beiträge zu Sterbekasten für den Steuerpflichtigen und feine nicht selbständig veranlagten f)auebaltungeanqehörigen;
Versicherungsprämien, die für Versicherungen de» Steuerpflichtigen und feine nicht selbständig veranlagten haushaltungsangehörigen auf den Todes« ober Lebensfall gezahlt werben: den Versicherungsprämien werben gleichgestellt Svar« einlaaen, sofern die Rückzahlung be» Kapitals nur für den Todesfall ober für den Fall des Erlebens Innerhalb einer Zeit von nicht weniger al» 20 Jahren vereinbart ist und die Vereinbarung und der Verzicht beider Vertrags«
Evangelische Gemeinden.
Sonntag, 24. Dezember. 4. Advent.
Stabtklrche. 9.30 Uhr: Missionar Walther; 15.15: Weihnachtsfeier der Kinderurche der Markusge- meinde; Pfr. Becker; 17: Christve,per; zugleich Weihnachtsfeier der Kinderkirche ber Matthäusgemeinbe; Pfr. Mahr. — Iohanneskirche. 9.30: Pfarrasfistent Balz; 11: Kinderkiiche für bie Lukasgemeinbe; Pfr. Bechtolsheimer; 14.30: Weihnachtsfeier ber Kinderkirche der Lukasgcmeinbe; Pfr. Bechtolsheimer; 15.30: Weihnachtsfeier der Kinderkirche der Johan- nesgemeinbe; Pfr. Ausfeld; 17: Christoesoer; Pfr. Bechtolsheimer. — Kapelle des Allen Friedhofs. 9.30: Pfr. Lenz; 15.30: Weihnachtsfeier der Kinder- kirche der Luthergemeinde; Pfr. Lenz. — JJetrus- kapelle. vormittags siehe Iohanneskirche; 17: Christ- vesper; Pfr. Trapp. — wieseck. 9.45: Hauptgottes- dienst; 11: Kinderkirche. — Alten-Bufcrf. 10. — Op- penrob. 9. — Großen-Buscck. 10.30: Gottesbienst. — Steinbach. 10; 19.15: Christoesper. — Albach. 12.30; 18: Christoesper. — Heuchelheim. 10: hauptgottes- dienst; 14: Weihnachtsfeier ber Kleinkinberfchule (in ber Kirche); Kollekte; 17: Krippenspiel ber Konsir- manben; Kollekte. — Mainzlar. 18. — Lollar. 18. — Klein-Linden. 10: Gottesdienst. — Hausen. 10: (Bot- tesbienft, 19: Christoesper. — Garbenteich. 13: Gottesdienst; 17.30: Christoesper. — Watzenborn-Steinberg. 10.30: hauptgottesbienst; 19: Liturgischer Gat- tesbienft zum heiligen. Abend. Schülerchor; Kollekte. Lich. 10: Stistsdechant Kahn; 14: Weihnachtsbesche- rung ber Kinderschule; 15.15: Weihnachtsfeier im Rranfcnhaufe. — Kloster Arneburg. 16.30: Gottes- dienst und Weihnachtsfeier. — Canqsöorf. 11: Haupt« gottesbienst; 18.30: Christoesper; Mabchenchor; Kol- leite. — Bettenhausen 9.30: hauptgottesbienst. — Lungen. 945: Gottesdienst; 19: Christabendgottes- dienst. — Langd. 11.15. Gottesbienst; 17.30: fiitur« gische Cßrsttabenbfeier.
Montag, 25. Dezember. 1. Deihnachtsfeiertag,
Stabikirche. 9 30 Uhr: Pfr. Becker; 17: Pfarrassi« ft ent Balz. — Zohanneskirche. 9.30: Bfr. Ausfelb; Beichte und hl. Abendmahl für Lukas« und Johan- nesgemeinbe; 17: Pfr. Bechtolsheimer. — Kapelle de» Allen Jriebbof». 6JO Christmette; Pfr Aus« seid; 9.30: Pfr Lenz. — petruskapelle. 9 45: Pfr. Trapp; 18: Weihnachtsfeier der Kinderkirche ber Pe trusgemeinbe; Pfr. Trapp. — wieseck. 10: Haupt gottesbienst; Gesangverein Eintracht; Kollekte; 17 30 Christoesper; Frauenchor. — Allen-Bufecf. 10: F-,i- gottesdienst; 19 30: Krippenspiel. — Oppenrod. 9 Festqottesdiel'ft 19: Liturgische Weihnachtsfeier. Kirchenchor; Schülerchor; Kollekte. — Großen-Suieck
steigt.
Als Verhättniste dieser Art gellen insbesondere außergewöhliche Belastungen durch Unterhalt ober Erziehung einschließlich Berufsausbildung der Kinder, durch gesetzliche oder fUf- liche Verpflichtung jum Unterhalt mittelloser Angehöriger,
auch wenn sie nicht zur Haushaltung de» Steuer- Ssüchtigen zählen, durch Krankheit, Körperverletzung, erschulbung, Unqlückfälle ober durch besondere Auf- wmdungen im haushalt, die durch die Erwerbstätigkeit einer Witwe mit minderjährigen Kindern veranlaßt worden sind.
Rach der Rechtssprechung des Reichsfinanzhofes stellt die Anwendung des § 56 Elnkommensteuerge« setz eine Ausnahmeoorschrift bar und es sind hier- bei die Rücksichten auf den einzelnen und die Allgemeinheit, der im Ergebnis jede besondere Ermäßigung zur Last fällt, in einen vernünftigen Ausgleich zu bringen. Rach den Vorschriften des Ein- kommensteuergesetzes können sowohl die in einem Steuerabschnitt (z. B. Kalenderjahr 1934) vorliegenden besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse Im Sinne des § 56 Einkommensteuergesetz als auch die Werbungskosten und Sonderleistungen eines Steuer- ablchnittes immer nur die Lohnsteuer diese» Steuer- ab'chnittes (Kalenderjahr 1934) beeinflussen.
Reden einer Erhöhung des steuerfreien Lohn- b :rages aus besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen erfolgt auf Antrag eine Erhöhung der Pauschbeträge für Sonberlelftungen und Werbungskosten, wenn diese zusammen den Betrag von 40 Mk. monatlich bzw. 480 Mk. im Jahr Übersteigen Zu den Werbungskosten zählen die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der fteuer- oftichtigen Einkünfte gemachten Aufwendungen, insbesondere auch die notwendigen Ausgaben des Steuerpflichtigen durch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sofern er hierfür von dem Arbeitgeber keinen Ersatz erhält.
Auch die Aufwendungen de» Arbeitnehmers für Arbeitsmittel (Werkzeuge und Berufskleidung) zählen zu den Derbungskosten.
Rach einer Regierungserklärung anläßlich der Beratung des Einkommensteuergesetzes gehören die Aufwendungen für die tägliche Kleidung, die innerhalb und außerhalb des Berufs getragen wird, zu den f)aushaltungsausgaben und sind daher keine Werbungskosten. We/ui aber jemand neben seinen gewöhnlichen Kleidern noch eine besondere Berufskleidung hat (z. D der Arbeiter Im Bergwerk ober der Chemiker im Laboratorium), so stellen die Aus« Sahen hierfür Werbungskosten bar. Auch Ausgaben, le iemanb machen muß, um sich in seinem Beruf wettbewerbsfähig zu erhalten, finb Aufwendungen zur (Erhaltung ber Einkünfte und somit Werbungs- kosten. Ieboch sind von biefen Ausgaben solche zur Erlernung eines Berufes (Ausbilbungstoften) unb solche zur Fortbildung (Fortbildungskosten) zu unterscheiden. Während Ausbilbungsfoften überhaupt nicht abzugsfähig sind, sind Fortbildung»- kosten als Sonberlelftungen nur In beschränktem Umfange zu berücksichtigen. Zu den Sonberlelftun-
verursachten Ausgaben Hal, die bei ber Ausübung einer Erweibstaligkeit entstehen, nur für den Steuerabzug von den Bezügen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis, nicht dagegen für den Steuerabzug von den etwa gezahlten Ruhegehalts- und ahnlich-n Bezügen für eine frühere Dienstleistung. Bei an» deren Gruppen von Arbeitnehmern, wie z. B. Buh- nenangehörigen, Artisten, Musikern, Bergleuten werden die Werbunqskvsten unb Sonberlelftungen nach bestimmten Richtlinien ohne Einzelnachweis erhöht.
Die gesetzlich fellgelegte Familienermäßigung richtet sich nach dem von ber Gemeindebehörde auf der Steuerkarte eingetragenen Jamilien- ffanb am 10. Oktober de» dem Steuerab'chnitt ooraasgegangenen Kalenderjahres (für 1934 somit der 10. Oktober 1933).
Hierbei sind bie zur Haushaltung bes Arbeitnehmers zählende Ehefrau und die zu feiner Laushaltung zählenden minderjährigen Kinder, mit Ausnahme der Kinder im Alter von mehr als 18 Jahren, bie Einkünfte aus selbständiger (freier) Berufstätigkeit ober aus nicht selbständiger Arbeit haben, zu berücksichtigen. Als zur Haushaltung gehörig zählen auch die minderjährigen Kinder, die mit dem Wil- len des Haushaltungsoorstandes außerhalb der Haushaltung untergebracht, aber wirtschaftlich vom Steuerpflichtigen abhängiq sind, z B. Schüler, Lehr- linge. Studenten. Minderjährig ist nach den Paragraphen 2 unb 3 BGB. ein Kind bis zur voll- enbung bes 21 Lebensjahres ober bis zu einer früheren Bolljährigkeitserklärung. Es finb mithin alle zum Haushalt zählenden m l n b e r jährigen Kinder, bie am 10. Oktober 1933 Arbeitseinkommen nicht bezogen haben — fei es, weil sie überhaupt noch In keinem Dienstverhältnis gestanben haben ober weil sie am Stichtage erwerbslos waren — bei Eintragung des Familienstandes auf der
Jlibba. 8.30: Hochamt mit Predigt.
Mittwoch, 27. Dezember. Fest de» ht-Iohanne». Gießen. 7 Uhr: Weinweihe; 7.30: Meste. — Lich.
7: Weinweihe; 7.80: Meste.
Oeff entlieh et Sonntagsdienst.
Polizei: Telefon 2751. nur In dringende»
Notfällen Telefon 01
Feuerwache: Telefon 2244 45. Notruf Telefon 02.
Hauptpostamt: Beschränkter Schalterdienst 8 bi» 21 Uhr.
Stadtpostamt: Für Schlleßsachabholer 1 bis 13 Uhr.
Sanititsfolonne: Telefon 2500.
Sonntag, den 24. D e z e mbtr Ae r 3 t e : Frau vr. Marx, Vr. Mehl. Zahnarzt: Zahnarzt Jäger. Apotheke: Pelikanapotheke.
1. Weihnachtsfeiertag. Aerzte : vr. Hofmann, vr. Steinreich Zahnarzt: Vr. med. Kockerbeck. Apotheke: Hirfchapotheke.
2. Weihnachtsfeiertag. r z t: vr. Malech. Zahnarzt: vr. med. dent. Metz. Apotheke: Engelapotheke.
Das Vordringen der Slawen
3nomt*teier, Polaunenchor.
Steinbach. 10: Mitwirkung
Predigt. — Lick). 7.30: Hochamt mit Predigt; 14:
Andacht. — Lollar. 8.45: Messe mit Predigt. —
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