Ausgabe 
23.12.1933 Viertes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

wertvolles Diplom über die Ernennung zum Ehren- I Mitglied Les Vereins. Altbürgermeister Pappel dankte in bewegten Worten und versprach, auch wei­terhin seine Straft in den Dienst des Vereins zu stellen. Am 24. Dezember feiert Kath. S ch m a d t, Witwe, geb. Müller, ihren 9 0. Geburtstag. Wenn sich auch bei der Jubilarin die Schwäche Oes Alters bemerkbar macht, so läßt sie es sich doch nicht nehmen, im Haus kleine Arbeiten in gewohnter emsiger Geschäftigkeit zu verrichten. Die Jubilarin darf sich an fünf Urenkeln erfreuen. Möge ihr wei­terhin ein schöner Lebensabend beschieden sein!

8 Alten-Buseck, 23. Dez. In geistiger und körperlicher Frische kann die Rentnerin Juliane Seibert am zweiten Weihnachtsfeiertag ihren 8 8. Geburtstag feiern. Sie ist die Zweitälteste Einwohnerin unseres Ortes.

<£ Lollar, 22. Dez. Die dieser Tage hier abge­haltene I e l l e n v e rs a m m l u n g der N S D A P. war sehr gut besucht. Der Zellenleiter, Bürgermeister Wagner, sprach einleitend über Fragen des Win­terhilfswerkes, der Deutschen Bühne, der Arbeits­beschaffung, sowie der Umorganisation und Neuglie­derung des Kreises. Einen interessanten Vortrag über die politische Lage hielt Pg. Petras ch. Von der A u (SA.) sprach über den Versailler Vertrag. Der Schulungsabend, als solcher war die Zellenversamm­lung gleichzeitig gedacht, hat manchem Parteigenos­sen wertvolles Wissen vermittelt. Am Mittwoch veranstaltete die N S. - F r a u e n s ch a s t für die Kückengruppe unter deren Mitwirkung eine kleine Weihnachtsfeier. Weihnachtliche Vorträge und lustige Ausführungen der Kleinen zeugten von viel Mühe und Arbeit der Führerinnen. Die Freude der Kinder erreichte ihren Höhepunkt mit dem Eintreffen des Nikolaus, der jedem der Kinder eine kleine weih­nachtliche Näscherei brachte. Von einer größeren Weihnachtsfeier für alle Kinder wurde abgesehen und das für diese Feier ursprünglich bestimmte Ge­bäck für das Winterhilfswerk zugunsten bedürftiger Stadtkinder verschickt. Ferner ist eine große Anzahl Kuchen gespendet worden, die ebenfalls durch das Winterhilfswerk an bedürftige Stadtbevölkerung ver­teilt wird. Ferner veranstaltete die hiesige NS.- Frauenschaft in dem festlich geschmückten ehemaligen Hassia-Jugendheim eine würdige Adventsfeier.

--^Ruttershausen, 22. Dez. Hier wurde die­ser Tage ein Deutscher Abend abgehalten, der sehr gut besucht war. Das reichhaltige Programm wurde in der Hauptsache von der NS.-Frauen- schäft Lollar bestritten. Die Veranstaltung sollte als Werbung für die NS.-Frauenschaft in Rutters­hausen dienen und dürfte ihren Zweck erreicht haben.

Li ch, 22. Dez. Dem Bericht über das Scha­denfeuer im Hofgut Kolnhausen bei Lich ist nachzutragen, daß zehn Läuferschweine im Laufe des Sonntags wegen Rauchvergiftung und Knochenbrüchen notgeschlachtet werden mußten. Die erheblichen Wassermassen, die dem brennenden Gebäudeteil zugeführt wurden, haben sich infolge der großen Kälte sofort zu Eis verwan­delt. Dadurch hat das Gewölbe der Stalldecke ge­litten. Auch an dem Schlauchmaterial der Feuer­wehr ist infolge des Frostes Schaden entstanden.

* Dorf Güll, 22. Dez. Wie bereits berichtet, veranstaltete der B d M. in unserem Dorfe einen Elternabend. Von dem Erlös stiftete er 15 Mk. für die Bühne, die neu hergestellt wurde, 25 Mark übergab er der NSV. und 5 Mark schickte er nach Bethel, um einigen Kindern eine kleine Weihnachts­freude zu bereiten.

Kreis Schotten.

Laubach, 21. Dez. In feiner letzten Sitzung beschloß der G e m e i n b e r a t, als größere Maß­nahme im Wege des A r b e i t s b e s ch a f f u n g s- Programms die Feldbereinigung in der ca. 3500 Morgen großen Feldgemarkung Laubach

durchführen zu lassen. Auch soll demnächst eine planmäßige Instandsetzung der Obstan­lagen, die fast 1700 Tagewerke in Anspruch nimmt, im Wege der Notstandsarbeit stattfinden.

Kreis Büdingen.

A ® I e i d) e n b a d), 21. Dez. Heute morgen kam der Motorradfahrer Zigarrenhändler G e r b i g aus Stockheim auf der noch gefrorenen Straße nach Bergheim in voller Fahrt zu Fall und zog sich 's ch w e r e innere Verletzungen zu. Ein Sanitätsauto brachte den Verunglückten ins Kran­kenhaus.

Preußen.

Kreis Wetzlar.

HIAusdemKreiseWetzlar, 22. Dez. Nach­dem sich die Mehrheit der beteiligten Gewerbetrei­benden für die Einführung des Beitritts- zwangeszuden Innungen erklärte, hat der Regierungspräsident in Wiesbaden angeordnet, daß zum 1. Januar folgende Innungen für den Kreis Wetzlar errichtet werden: Pflichtinnung für das Metzgerhandwerk, Pflichtinnung für das Damen­schneiderhandwerk und Pflichtinnung für das Fein­mechaniker- und Optikerhandwerk. Sämtliche Innun­gen haben ihren Sitz in Wetzlar. Alle Gewerbe­treibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen find und eines der genannten Handwerke betreiben, gehören vom 1. Januar ab zwangsläufig der In­nung an.

* Salzböden, 23. Dez. Der 45 Jahre alte Landwirt Christian Wagner stürzte gestern fo un­glücklich, daß er sich einen Bruch des linken Beines zuzag und in die Chirurgische Klinik nach Gießen verbracht werden mußte.

<£ Münchholzhausen, 22. Dez. Unsere Gemeinde läßt verschiedene Arbeiten ausführen, die van dem Landesarbeitsamt Frankfurt a. M. als Notstandsarbeit anerkannt sind. Es handelt sich um die Instandsetzung der Wirtschaftswege am Rauhen Berg" und amMeusel", sowie um die Drainierung der Kirchstraße. Die Arbeiten wurden dieser Tage vom Gemeinderat dem Tiefbauunter­nehmer Ludwig W a g n e r in Krofdorf übertragen. Ferner beschloß der Gemeinderat, die nicht durch eigene Einnahmen gedeckten Ausgaben der Kirchen­kasse für das Rechnungsjahr 1932 im Betrage von 1369,91 Mark freiwillig und ohne Anerkennung einer Verpflichtung auf die Gemeindekaffe zu über­nehmen.

I L ü tz e l l i n d e n , 22. Dez. Der H a u s h a l t s. plan der Gemeinde für das Rj. 1933 wurde vom Gemeinderat in Einnahme und Ausgabe auf 73 480 Mark festgestellt. Auf die Grundoermögens- steuer I und II, sowie die Gewerbesteuer soll eine Gemeindeumlage von 250 v. H. erhoben werden. Die Bürgersteuer und die Gemeindebiersteuer gelangen mit den einfachen Sätzen zur Erhebung. Zur teil­weisen Deckung der Kosten der K r a n k e n st a t i o n soll vom Rj. 1933 ab ein Betrag von 3 Mark je

Haushaltung erhoben werden. Für Jnstandsetzungs- arbeiten an den Schulgebäuden wurde ein Betrag von 600 Mark zur Verfügung gestellt. Für die Zah­lung von Zuschüssen an die Kirchenkasse wurden frei­willig und ohne Anerkennung einer Verpflichtung 2500 Mark zur Verfügung gestellt. Die beiden Nacht­wächterstellen sollen zur Neubesetzung ausgeschrieben werden.

I Groß-Rechtenbach, 22. Dez. Arn Mon­tag sand im Saale der GastwirtschaftZur Post" ein Schulungsabend des hiesigen Stütz­punktes der NSDAP, statt. Nachdem Pg. Sänger einen ausführlichen Wochenbericht über die innen- und außenpolitische Lage erstattet hatte,

Glück haben un- Glück schassen!

Vel-es -nreh -le II. Lotterie sür Arbeitsbeschaffung -.NSDAP.

Tr.

hielt Schulungsleiter Pg. Bürgermeister Dr. N e u mann einen längeren Vortrag über den Friedens­vertrag von Versailles, der mit großem Interesse entgegengenommen wurde. Anschließend sprach Be- zirksschulungsleiter, Pg. Mack-Niederkleen, über die Deutsche Arbeitsfront. Der nächste Schulungs­abend findet am 8. Januar statt.

I Hörnsheim, 22. Dez. Der kollegiale G e - meindevorstand beriet den Haushalts­plan der Gemeinde für das Rechnungsjahr 1933 und stellte ihn in Einnahme und. Ausgabe auf 53 780 Mark fest. An Gemeindeumlage fallen auf die Grundvermögenssteuer I und II 260 o. H. und auf die Gewerbesteuer 275 v. H. erhaben wer­den. Die Bürgersteuer und die Gemeindebiersteuer werden mit den einfachen Sätzen erhoben. Für die Unterhaltung des Schulgebäudes wurden 400 Mark zur Verfügung gestellt. Für die Zahlung von Zu-

An die Betriebszellenleiter der NGDO.

Der Betriebszellenlejter meldet bis spätestens 30. Dezember 1933 schriftlich, daß die Beleg­schaft seines Betriebes lOOprozentig organisiert ist, an die Kreisbetriebszellenabtei­lung, Gießen.

Verantwortlich für die Einhaltung dieses Ter- mines ist mir der Betriebszellenleiter.

Heil Hitler!

gez. Hahn, stellv. Kreisbetriebszellenobmann.

fchüffen an die Kirchenkaffe wurden freiwillig und ohne Anerkennung einer Verpflichtung 1900 Mark zur Verfügung gestellt. Außer der im Gange be­findlichen N o t st a n d s a r b e i t soll die Straße nach Lang-Göns auf einer Strecke von etwa 500 Ifd. Meter eine neue Decke erhalten. Für die Erwei­terung des Friedhofes, der fast vollständig belegt ist, wurden einschließlich der laufenden Aus­gaben 730 Mark bewilligt.

00 Hochelheim, 22. Dez. Der Haus­haltsplan der Gemeinde für das Rech­nungsjahr 1933 wurde vom kollegialen Gemeinde­vorstand in Einnahme und Ausgabe auf 78 710 Mk. feftgestellt. Die für das Rechnungsjahr 1932 ge­währte Pachtermäßigung für die Gemeindegrund­stücke in Höhe von 20 v.H. der Grundpacht soll auch für das Rechnungsjahr 1933 gelten. Für die im Herbst 1932 neu verpachteten Gemeindegrund­stücke gilt diese Regelung nicht. Die Wasser- und Kanalgebühren wurden mit Wirkung vom 1. De­zember ab um 15 v. H. gesenkt. Die Gemeinde­hundesteuer wurde auf 5 Mk. je Hund festgesetzt. Auf die Grundvermögenssteuer I und II soll eine Gemeindeumlage von 325 v. H., auf die Gewerbe­steuer eine solche von 375 v. H. erhoben werden. Die Bürgersteuer und die Gemeindebiersteuer ge­langen mit den einfachen Sätzen zur Erhebung. Für Unterhaltungsarbeiten am Schulgebäude wur­den 500 Mk. bewilligt. Für die Zahlung von Zu­schüssen an die Kirchenkasse wurde freiwillig und ohne Anerkennung einer Verpflichtung ein Betrag von 1850 Mk. zur Verfügung gestellt. Auf den Fonds für die Anschaffung einer neuen Kirchenuhr sollen weitere 200 Mk. angelegt werden.

Dornholzhausen, 22. Dez. Die Ge­meindevertretung beschloß in ihrer jüngsten Sitzung, vom 1. Januar ab für L i ch ta n s ch l ü ss e eine einheitliche Anschluß gebühr von 80 Pfennig monatlich zu erheben. Bisher wurde für jede Brennstelle eine monatliche Gebühr von 8 Pf. erhoben, wobei sich jedoch hinsichtlich des BegriffesBrennftelle" Unstimmigkeiten ergaben, die durch den neuen Beschluß beseitigt werden sollen.

Gedenket der hungernden Vögel!

Auf den

Stadttheater-Aßonnement

Tie Einlösung des vierten Absckmittct der Abonnements für Dienstag, Mitt­woch und Freitag hat an der ^.heater- kaf>e, Jobannesstraße 3, zu erfolgen, und zwar:

Donnerstag, den 28. Dez. 1933 für die

Freitag-Abonnenten,

Freitag, den 29. Dezember 1933 für die

Dienstag-Abonnenten,

Samstag, den 30. Dezember 1933 für die

Mittwoch-Abonnenten

in der Zeit von 10 bis 13 Uhr und von

17 bis 18 Uhr.

Nach Einzahlung auf Postscheckkonto Frankfurt Main 37210 Kasse des Stadt- tbeaters Gießen erfolgt Uebersendung der Abonnementskarten.

Die 5ii zahlende vicrteNate beträgt für: 9?nno(nnpti 9ß und 1317. T.

Reibe 12........12 ft?-*t

Ranglogen 78 und 1112, Prosze­niumslogen ........12 ft?.ft

Ranglogen mit 4 Plötzen . . . 30 -ft-ft

Sperrsitz Reihe 19, I. Rang Reihe 3

bis 4............10 .ft.ft

Sperrsitz Reibe 1013,1. Rang Reibe 5

bis 6 und Logenrückvlätze . . S ft?.ft

Sperrsitz Reihe 1418, II. Rang Border-

platz, Reihe 1, Mitte .... 7 ft?-ft

II. Rang Reibe 23.....5 ftMl

II. Rang Reibe 45 und II. Rang vor­

dere Seitenreihe......4 ft?-ft

Die Einlösung muß vor der 13. Äbon- nementsvorstellung erfolgt sein. I7740C Gießen, den 18. Dezember 1933.

Die Bürgermeisterei.

I. ÜB.: Bartholomäus.

Brennholzversteigerung der Stadt Gießen.

Aus den Waldungen der Stadt Gießen sollen am Freitag, dem 29. Dezember 1933, 9 Vz Uhr beginnend, aus den 2tb- teiknngen 77 und 81 des Stadtwaldes, Försterei Hochwart, versteigert werden:

102,8 rm Buchescheiter I. Kl.,

14,- rm Buchescheiter II. Kl.,

26,- rm Eichescheiter I. u. II. KI.,

1,2 rm Aspescheiter I. Kl.,

23,9 rm Bucheknüppel,

23,8 rm Eicheknüppel,

3,- rm Eichereisig I. Kl.,

2130 Wellen Buchereisig II. u. III. Kl.,

36,9 rm Buchestöcke,

2 St. Eschederbstangen II. u.III. KI. (Deichseln 4 m lang).

Zusammenkunft: Lieber Str.,9.Srbneise.

Gießen, den 2$. Dezember 1933. Bürgermeisterei Gießen.

I. B.: Bartholomäus. 77410

Bekanntmachung.

Betr.: Die Markenverwendung zur In­validenversicherung durch die Arbeit­geber.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1934 werden die Beiträge zur Invalidenver­sicherung für die bei der Allg. Ortskran­kenkasse Gießen-Stadt versicherten Per­sonen nicht mehr von der Krankenkasse eingezogen. Von diesem Tage ab haben die Arbeitgeber die Marken bei der Postanstalt selbst zu beschaffen, in den Quittungskarten ihres Personals zu ver­wenden und erstmalig mit dem 7.1.1934 zu entwerten. .

Unter Hinweis auf die Bekanntma­chung der Allg. Ortskrankenkasse Gießen- Stadt, die in den Tageszeitungen vom 9. Dezember 1933 veröffentlicht worden ist, werden alle Arbeitgeber aufgefordert, die Karten, sofern nicht direkte Zustellung erfolgt, so rechtzeitig bei genannter Kasse abzuholen, daß Markenverwendung ab 1.1.1934, erstmals mit Entwertungs­datum vom 7.1.1934, von ihnen vor- genommen werden kann.

Tie Neuausstellung sowie der Um­tausch der Quittnngskarten für frei­willig Versicherte und bei der Orts­krankenkasse pflichtversicherte Personen erfolgt ab. 1. 1. 1934 gesetzlicher Vor­schrift gemäß ausschließlich durch das Versicherungsamt der Stadt Gießen.

Auf die §§ 1426 ff. der Reichsversiche­rungsordnung sei besonders hingewiesen.

Gießen, den 15. Dezember 1933.

Versicherungsamt der Stadt Gießen.

Dr. Seih. 7726D

erlaßen:

§ 1.

Bekanntmachung.

Die Ortsbausatzung für die Stadt Gießen über das Gebiet zwischen der Eisenbahn Gießen-Fulda, Cid)er Straße, Landes-Heil- und Pflegeanstalt und dem Alten Steinbacher Weg ist genehmigt worden. _ , , ,

Wir geben die Ortsbausatzung nach­stehend zur'Kenntnis.

Gießen, den 22. Dezember 1933. Bürgermeisterei Gießen.

I. 23.: Dr. Hamm.

Ortsbausatzung für die Stadt Gießen, hier: das Gebiet zwischen der Eisenbahn Gießen-Fulda, Licher Straße, Landes- Heil- und Pflegeanstalt und dem Alten Steinbacher Weg.

Auf Beschluß des Stadtrats vom 29. 8.1933 wird nach Begutachtung durch den Kreisausschuß, mit Genehmigung der Ministerialabteilung I b Innere Ver­waltung voni 13. Oktober 1933 zu Nr. St. M. I b 45813 auf Grund des Art. 21 der Gemeindeordnung vom 10. 7.1931 und der Art. 2, 29, 37 und 59 der Allgem. Bauordnung vom 30.4.1881 und der §§ 35, 7, 9 und 78 der Ausführungs­verordnung zur Allgem. Bauordnung vom 1.2.1882 folgende Ortsbausatzung

Bekanntmachung.

Betr.: Die Bürgersfeuer der Lohn- und Gehaltsempfänger usw.

Es wird wiederholt darauf hingemiesen, daß der Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abführung der Bürgersteuer für seine Arbeitnehmer hastet. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, so wird die Steuer von ihm durch Hastungs- bescheid angefordert und nötigenfalls im Verwaltungsverfahren beigetrieben.

Gießen, den 21. Dezember 1933. [7732C Bürgermeisterei Gießen. Dr. Keller.

Zu Art. 29 der Allgem. Bauordnung.

Betriebe und Anlagen, die unter § 16 der NGO. fallen ober die durch Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Nuß, Wärme, Staub, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Eimvirkuv en ober bie burch ihre örtliche Lage, uurd) bie Beschatten- beit ber Betriebsstätten ober bie Art bes Betriebes für bie Nachbarschaft ober für bie Allgemeinheit Gefahren, Nachteile ober Belästigungen herbeizuführen geeig­net sinb, sinb grunbsätzlich verboten.

§ 2.

Zu Art. 37 und 59 ber Allgemeinen Bau- orbnung, unb § 78 ber Ausführungsver- orbnung zur Allgemeinen Bauorbnung.

Für bie Bebauung wirb bie offene Bauweise vorgeschrieben. Es können Einzelhäuser unb Doppelhamer errichtet werben. c n

Für bie Baublöcke 1, 2 und 3 werben 1- unb 2 geschossige Bauten, für ben Block 4 nur 2 geschossige Bauten zu­gelassen. zi, , .

Die Entfernung ber Gebaube von ber Nachbargrenze auf ben zu bebauenben Grunbstücken hat mindestens 3 m zu betragen.

Bekanntmachung.

Mittwoch, den 27. Dezember (am 3. Feiertag) Ä

bleiben die Kassenraume der All­gemeinen Ortskrankenkasse Gießen- Stadt ivegen dem Umbau geschlossen. Allgem. Ortskrankenkasse Gießen-Stadt

Ludwigstraße 12

Gg. Jung, Geschäftsführer. I77Ü7P

Auf Grund des Beschlusses des Ver­waltungsrates vom 16. November/7. De­zember 1933 wird mit Wirkung vom 1. Januar 1934 ab ber Zinssatz für sämt­liche Ausleihungen um Je Vz'.'o p. I. mit ber Maßgabe herabgesetzt, baß bie Herab­setzung auf eine etwaige Senkung ber Zinssätze burch bie Reichs- unb Länber- regierungen anzurechnen ist.

Die Zinssätze betragen somit ab 1. Ja­nuar 1934: , ,

1. Für Kredite in laufender Rechnung (einschl. aller Provis.) . 5 Yz"/> p. I.

2. Für Darlehen gegen Hypothek (einfdil. Verwaltungskost.) 5% p. I.

3. Für Darlehen an Gemeinden und öffentl. Körperschaften . . 5% P.J.

4. Für Darlehen gegen Lombard, Bürgschaft ober anbere Sicher­heiten ........5 ¥z% v.'-A.

5. Für Aufwertungshypothek. 5% p.J.

Nicht unter bie Zinssenkung fallen bie Hypofhekforberungen auf lanbwirtschaft- lieben Grunbbesitz, für die besondere ge­setzliche Bestimmungen gelten. [7738D Der Direktor

der Bezirkssparkasse Gießen. Zacheis.

Bekanntmachung.

Der Bebauungsplan über das Gebiet zwischen Licher Straße, Landes-Heil- und Pflegeanstalt, Alter Steinbacher Weg und Eifenbahnlinie Gießen-Gelnhausen nebst einer dazugehörigen Ortsbausatzung ist durch Verfügung des Hess. Staats­ministeriums Mm.-Abt. I b Innern vom 13.X. 1933 Nr. St. M.I d 45813 ge­nehmigt worden. .

Der Plan kann von Interessenten beim städtischen Hoch- unb Tiefbauamt, Aster- weg 9, eingesehen werben. [7724

Gießen, ben 22. Dezember 1933.

Bürgermeisterei Gießen.

I. V.: Dr. Hamm.

Bekanntmachung.

Die Zustellung ber Steuerkarten für 1934 ist beenbet. Für Feichs- unb Staats­beamten, Angestellten unb Arbeiter größerer Firmen, gingen bie Steuer­karten bem Arbeitgeber ober ber zustan- bißen Behörbe beziehungsweise Kasse unmittelbar zu. Soweit Arbeitnehmer Steuerkarten nicht erhalten haben, müs­sen sie bie Ausfertigung im Ttabthcnm, Bergstraße 20, Zimmer 13, beantragen. Dortselbst erfolgen auch Benchtiguiigen ber Steuerkarten bei Aenberung ber Familienverhältnisse (Eheschließungen, Geburten usw.).

Personen, bie nach dem 10. Oktober 1915 geboren sind und deren Arbeitslohn 100, NM. monatlich ober 24, RM. wöchentlich nicht übersteigt, erhalten Steuerkarten nur auf Antrag ausgestellt. Auf ber Steuerkarte sinb auf ber 4. Seite bie Bestimmungen über bie Höhe ber Bürgersteuer usw. angegeben. Mit ber Zustellung der Steuerkarte gut bie Bürgersteuer als angeforbert. Soweit Anspruch auf Befreiung von ber Burger- fteuer besteht, sinb Einsprüche im Stabt- haus, Bergstraße 20, Zimmer 29, vor­zubringen.

Es wird noch barauf hingewiesen, baß in Verlust geratene (Steuertarten nur gegen Zahlung von 1, RM. ertefct werben. 7727c

Gießen, ben 22. Dezember 1933.

Bürgermeisterei Gießen.

I. ÜB.: Dr. Hamm.

Zu Art. 37 unb 59 ber Allgemeinen Bau­orbnung unb § 78 ber Ausführungsver- orbiiiing zur Allgemeinen Bauorbnung.

Die Ausnutzungsziffer der Grundstücke durch die Bebauung darf nicht mehr als 2/10 unb bei Eckgrunbstücken nicht mehr als 8/,0 betragen. Bei Gebäuben ber 2geschossigen Bauweise dürfen im Dach­geschoß nur Räume, die zu ben unteren Stockwerken gehören, ausgebaut werben. Die Errichtung selbstänbigerDachgeschoß- roobnungen bedarf ber besonderen Ge­nehmigung ber Bürgermeisterei.

Die Gebäube müssen in ihren Grunb- rissen unb Ansichten allseitig gut burch- gebildet und architektonisch einwandfrei iei"- § 4.

Vorstehende Ortsbausatzung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Gießen, ben 22. Dezember 1933.

Bürgermeisterei Gießen.

I. V.: Dr.Hamm. 7725C

Brennholzversteigerung aus bem ©emeinbeioalb Lang-Göns, Distrikt Hardt.

Freitag, ben 29. Dezember, vormit­tags 9 Uhr, in ber Turnhalle zu Lang- Göns:

540 rm Bucken-Scheiter

122 rm Eichen-Runbscheiter

63 rm Kiefern-Runbscheiter

83 rm Bucken-Knüvvel

19 rm Bnchen-Stöcke

9700 Stück Buchen-Wellen

3100 Stück Eichen-Wellen

1000 Stück Kiefern-Wellen.

Den Interessenten wirb empfohlen, das Holz vorher anzusehen. [7736D Lang-Göns, ben 22. Dezember 1933.

Hessische Bürgermeisterei. Rompf.

Bekanntmachung.

Auf Gnmb des Artikels 3 9(bf. 4 des Hessischen Svarkassengesetzes vom 8. Au­gust 1902 wird hiermit bekanntgemacht, daß in ber Zeit vom 14. November bis 14. Dezember 1933 bie Einrichtung unb Geschäftsführung ber

Bezirkssparkasse Gießen einer eingehenben Prüfung burch ben Revisor bes Hessischen Sparkassen- unb Giroverbandes unterworfen würbe.

Die Revision hat sich auf alle Teile der Geschäfte der Sparkasse erstreckt, insbesondere auf bie Prüfung bes Kassen- bestanbes, ber Wechsel, ber Bankgut­haben, ber Wertpapiere unb ber Kunben- bepots, sowie ber für bie Ausleihungen bestellten Sicherheiten unb ber lieber- einstimmung des Aktiv- unb Passivver­kehrs mit bem Sollbestanb.

Beanstanbungen, bie bie gesetzliche ober savungsniäßige Sicherheit beein­trächtigen könnten, würben nicht erhoben. Gießen, den 14. Dezember 1933.

Der Revisor des Hessischen Svarkassen- unb Giroverbanbes:

Mach oldt.

Die Direktion

der Bezirkssparkasse Gießen.

Zach eis. 7737D

Amtliche Bekanntmachung des Kreisamts Gießen.

Bei ber Abstimmung über ben Antrag auf Errichtung ber nachstehenb aufge- führten Innungen bat sich jeweils bie Mehrheit ber in bie Hanbwerksrolle eingetragenen Hanbwerker ber zn hüben- ben Innungen für bie Einführung des Beitrittszwanges erklärt:

I. Bezirk Gießen-Stadt, Sitz Gießen.

1. Maler- unb Weißbinberhanbwerk,' 2. Schreinerbandwerk.

11. Bezirk Gießen-Land, Sitz Gießen.

1. Maler- unb Weißbinberhanbwerk;

2. Schreinerhanbwerk-

3. Friseurhcmbwerk:

4. Metzgerhanbwerk.

III. Bezirk Gießen-Stadt und -Land, Sitz Gießen.

1. Maurerhmibwerk;

2. Elektroinstallateurhanbwerk;

3. Wagnerhanbwerk;

4. Sdüosserhanbwerk;

5. Fahrrad- u. Nöhmaschmenhandwerk

6. Svengler- u. Jnstallatenrbanbwerk,'

7. Schneider- unb Schneiberinnen- hanbwerk. _ .,

Das Kreisamt hat ber Errichtung bic- fer Zwangsinnungen zugestimmt unb ihre Satzungen genehmigt unb ordnet hiermit an, daß zum 1. Januar 1934 sämtliche Gewerbetreibende, die bas Handwerk einer ber genannten Innungen betreiben, ber betreffenben Zwangs- inmmg ihres Bezirks angeboren. 7747C