Ausgabe 
20.7.1933 Frühausgabe
 
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in Salzwedel.

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Die Aeichszuschiiffe surZnstandsetzungsarbeiien.

Erweiterte Möglichkeit

Der Reichsarbeitsminister hat bereits Anfang ' Februar d. I. in einem sammelerlaß alle diejeni« ' gen Bestimmungen bekanntgegeben, wonach über die allgemeinen Richtlinien hinaus für weitere Jn- standseZungsarbeiten Zuschüsse möglich sind. Auch vom Preußischen Ministerium wurden Sobderbe- stimmungen erlassen, die aber größtenteils unbe­kannt sind. So besteht nach einem Ministerialerlaß vom 29. November 1932 die Möglichkeit, zugleich mit den baulichen Instandsetzungsarbeiten eine Ungeziefervernichtung vorzunehmen. Der Minister hat keine Bedenken dagegen, daß derartige kosten dann mit angerechnet werden, wenn solche Arbeiten gelegentlich zufchuhfähiger baulicher Instandsetzungs­arbeiten in Wohnhäusern mit erledigt werden.

Im Erlaß vom 20. Juni 1933 wird bekanntge- geben,

daß es nicht als Regiearbeit gilt, wenn ein Handwerksmeister oder Gewerbetreibender, der gleichzeitig Hausbesitzer ist, an seinem Hause Arbeiten ausführt, die in den Rahmen seines polizeilich angemeldeten Gewerbebetriebs fallen.

Diese Auslegung ist deshalb besonders zu beachten, weil nach dem Ministerialerlaß vom 25. November 1932 grundsätzlich solche Arbeiten, die von Bauge­nossenschaften, Zechenverwaltungen, Jndustrieunter« nehmungen usw. ohne Vergebung an einen Bau­unternehmer oder selbständigen Handwerker in eige­ner Regie ausgeführt worden sind, nicht mit Reichszuschüssen berücksichtigt wer­dendurften. Nach Ansicht des Reichsarbeitsmini­sters kann die somit erwähnte Ausnahmevor- schrift hinsichtlich der Regiearbeit auch auf Bau­geschäfte angewandt werden.

Der Reichsarbeitsminister hat aber auch noch in anderer Beziehung eine Erweiterung der Anwen­dung der Reichszuschüsse zugelassen, indem er sich mit Erlaß vom 8. Juni 1933 dahin einverstanden erklärt, daß Arbeiten zur chemischen B e > k ä m p f u n g von Holzschädlingen als große Instandsetzungsarbeiten angesehen werden, sofern es sich um die Erhaltung schadhaft gewor- dener Holzteile in Wohngebäuden handelt.

Rach dem erwähnten Sammclerlaß des Reichs­arbeitsministers dürfen kleinere Jnstandsehungs-

der Inanspruchnahme.

arbeiten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen gleichzeitig mit großen Instandsehungsarbeiten ausgesührt werden.

Inzwischen hat die Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels den Wunsch ausgesprochen, daß grundsätzlich Jnstand- setzungszuschüsse auch für kleinere In st and- setzungsarbeiten bewilligt werden, wie An­strich von Fenster- und Türrahmen, Tapezieren von Zimmern, Erneuerung von Wasserleitungen, An­legen und Anbringen von Lichtleitungen und Be­leuchtungskörpern: also unabhängig von der gleich­zeitigen Ausführung größerer Instandsetzungsar­beiten.

Da es sich aber nicht lediglich um Instandsetzun­gen des Hausbesitzers handelt, sondern vor allem um Arbeitsbeschaffung, so hat nunmehr auch der Z e n t r a l v e r b a n d der deutschen Haus- und Grundbesitzervereine den Antrag ge­stellt, uter keinen Umständen den Rahmen für die Arbeiten, auf die ein Zuschuß gewährt wird, eng zu begrenzen, die Reichszuschüsse vielmehr für alle im und am Grundstück vorgenommenen Arbeiten zu gewähren, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Reparaturen, Ausbauten, Aufstockungen, Erneue­rungen oder Schönheitsreparaturen usw. handelt. Weiterhin sollen die Reichszuschüsse nach diesem Anträge auch für nicht unmittelbar am Haufe aus­geführte Arbeiten gewährt werden, die z. B. für Hofpflasterungen, Befestigungen des Bürgersteiges, Ausbesserung und Errichtung von Einfriedigungen, Anschluß an die Kanalisation, Arbeiten an Neben­gebäuden und freistehenden Hofbauten wie Wasch- küche, Kohlenschuppen usw.

Endlich wird nun noch gefordert, Reichszuschüsse nicht nur für den Althausbesih zu bewilligen, sondern auch den Geschäfts- und den Reuhaus- befih einzubeziehen.

Dieser letzten Forderung dürste deshalb stattzugeben sein, weil ja durch Verordnung vom 22. Februar 1933 nachträglich auch die landwirtschaftlichen Wirt­schaftsgebäude als zuschußfähig anerkannt worden sind.

Aus der Provinzialhauptstadt.

Oie Richtlinien für Einbürgerungs­anträge.

Ein Rundschreiben des Landespoli­zeipräsidenten an die Kreisämter gibt folgende Richtlinien für Einbürgerungsanträge

Die Cinbürgerungsanträge sind an das zustän­dige Kreisamt zu richten, und zwar mit Lebens­lauf, Geburtsurkunde des Gesuchstellers bzw. sei­ner Ehefrau (evtl. Heiratsurkunde), und u. 11. Ge­burtsurkunde der Kinder. Ruch die Vorlage des Familien-Stammbuches ist statthaft. Weiter sind beizufügen ein Ausweis über bisherige Staats­angehörigkeit, eine Einkommensbescheinigung (für Angestellte, Kaufleute usw.), Schulzeugnisse, Mi- litär-Papiere (sehr wichtig), Empfehlungsschrei­ben und sonstige Urkunden (je mehr desto besser). Der Gesuchsteller muh unbeschränkte Geschäfts­fähigkeit besitzen, d. h. er btftf nicht entmündigt sein, muh einen unbescholtenen Lebenswandel ge­führt haben, an dem Orte seiner Riederlassung eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen ge­funden haben und an diesem Orte sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande sein.

Bei Deutschstämmigen ist eine bestimmte Auf­enthaltsfrist an sich nicht gefordert, aber bei deut­schen Rückwanderern drei Jahre, wenn der Ge­suchsteller ohne Genehmigung des betreffenden deutschen Konsulats ausgewandert, sonst ein Jahr.

Personalveränderungen im Hessischen Staatsdienst.

Der Kriminalinspektor Fritz D ö r s a m in Mainz wurde auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamten aus dem Staatsdienst entlassen. Die Vermessungsreferendare Diplom-Ingenieur Kurt Ackermann zu Mainz, Diplom-Ingenieur Alex­ander Weber zu Darmstadt und Diplom-Inge­nieur Ernst Hoffmann zu Darmstadt wurden zu 'Lermessungsassessoren ernannt. Auf Grund des Altersgrenzegesetzes tritt der Büroassistent bei der Hessischen Landesbank Staatsbank Otto Ham- merzu Darmstadt in den Ruhestand.

Oie Kunststätten der Wetterau.

DieM ittelrheinische Gesellschaft zur Pflege alter und n e u e r K u n st" be­suchte am 16. Juli die berühmten Kunststätten der Wetterau. Die Gesellschaftsautos brachten die statt­liche Zahl der Teilnehmer auf den schönsten Wegen des waldreichen Taunus über Niedernhausen, Schloßborn, am Fuße des Feldberges vorbei, über Schmitten nach Ujingen und weiter durch das lieb­liche Ujatal nach Z i e g e n b e rg. Nach kurzer Weiterfahrt wurde in Nieder-Weifel die ein- äigartige Iohanniter-Komtur-Kirche besichtigt. In Butzbach wurde in der alten Wendelinskapelle der kostbare spätgotische Schrein des heiligen Wen­delin bewundert. In der Pfarrkirche St. Markus gab nach längeren Erklärung des Pfarrers Regie­rungsbaumeister Z i ch n e r noch kurz einen Abriß über die wesentlichsten Bauabschnitte. Dann de- suchte man im nahegelegenen einstigen Beinhause, der ehemaligen Michaelskapelle. das Heimatmuseum, wo Professor Weide die Erklärungen gab. Nach dem Mittagessen wurde der Rundgang durch Butz­bach fortgesetzt, worauf die Weiterfahrt nach M ü n- Zenoerg erfolgte. In dem Kloster Arnsburg wurde darauf zunächst der Prälaten- und Küchen­bau besichtigt, jetzt Wohnung des Grafen Solms- Raubach, der selbst kurze Erläuterungen gab. Dann stand man staunend in der malerischen Ruine des Klosters. In der Pfarrkirche in Lich, wo Lehrer Schneider einen längeren Vortrag über die be­deutenden Fürsten aus dem Haufe Solms-Lich hielt, waren bann die Grabdenkmäler zu sehen, die zu den bedeutendsten Werken mittelrheinischer Plastik gehören. Die Heimfahrt führte wieder durch die Wetterau und Taunus zur Tenne, wo kurze Rast gemacht wurde, zurück nach Wiesbaden. Man haste ein neues Stück Heimat kennengelernt, von dem meist nur wenig bekannt ist.

Daten für Donnerstag, 20. Juli.

1832: Der Schriftsteller Karl Julius Weber (Demokritos) in Kupferzell gestorben (geboren

1767); 1866: Seefieg der Oesterreicher über die Italiener bei Lissa.

Bornotizen.

Tageskalender für Donnerstag: Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Liebelei" mit Magda Schneider.

Aus dem Stadttheater-Bureau wird mitgeteilt: Der Vorverkauf zum Gastspiel Die Vier Rachrichter", die am Samstag, 22. Juli, im Stadttheater Gießen zu Gast sind, beginnt ab heute täglich von 10 bis 13 Uhr an der Theater­kasse.Die Vier Rachrichter" bringen ihre Kol­lektivarbeit:Der Esel ist los", ein Stück mit Musik in 9 Bildern nach dem Altgriechischen des Plagiates, zur Aufführung. Sie nehmen nicht etwa das Wagnerjahr aufs Korn; denn mit Hier irrt Goethe" haben sich die Vier Rach­richter nicht nur mit dem Goethejahr, sondern mit den Jahresfeiern überhaupt auseinanderge­setzt. Es scheint fast so, als hätten sie, um sich vor der Lieberfülle der Gesichte zu retten, eine ko­mische Flucht ins Altertum angetreten: wie um Abstand zu den Dingen zu gewinnen. Was ihre Gcethejahrparodie ausgezeichnet hat: Witz der Einfälle und Schlagkraft der Formulierung, ist auch in dem neuen Stück wirksam: Spott, Scherz, Humor, Ironie, Witz, Satire schlagen lustige Purzelbäume um den Esel und seinen Schatten. Die lustige Schar der springlebendigen Theater­studenten verspricht wiederum einen abwechslungs­reichen Abend zu bereiten. Die Vorstellung be­ginnt um 20.15 Uhr.

*

** Der Rassenhygienische Schulungs- r u r f u s der NS.-Aerzteschaft Oberhessen-Nord fin­det mit dem VortragRasse, Kunst und Kultur und die Judenfrage" am heutigen Abend, 20.15 Uhr, wiederum im Hygienischen Institut, seine Fortsetzung. Redner ist Dr. Lorenz.

** Die neuen Dienstabzeichen der SA. Bei der gestern veröffentlichten Darstellung der neuen Dienstabzeichen der SA. ist insofern ein Irr­tum richtigzustellen, als nur der Sturmmann auf dem Spiegel eine Litze, der SA.-Mcmn aber nur den Spiegel trägt.

Neue Berufung für Ministerpräsident Or. Werner.

WSR. D a r m st a d t, 19. Juli. Die Staats- p r e s s e st e l l e teilt mit: Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda hat am 6. Juli 1933 den Reichsbund der deutschen Freilicht - und Volksschauspiele e. V. errichtet und durch Erlaß vom gleichen Tag den hessischen Ministerpräsidenten Dr. Werner in den Bundesausschuh dieser Organisatton berufen.

Oie Durchführung der Feldbereini­gung in Gemeinden zum Zwecke der Arbeitsbeschaffung.

Darmstadt, 19. Juli. (WSN.) Auf Grund des Reichsgesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich und der hessischen Ermächtigungs­gesetze hat der hessische Ministerpräsident ein vom Reichsstatthalter in Hessen ausgefertigtes und ver­kündetes Gesetz erlassen, das folgendes bestimmt:

Art. 1. In Gemarkungen, in denen durch Sied­lung, durch umfangreiche Meliorationen ober durch Herstellung sonstiger Anlagen im öffentlichen Inter­esse Arbeit geschafft werden kany, findet die Feld- Vereinigung >raft Anordnung des Ministerpräsiden­ten statt, wenn sie nicht unter den Voraussetzungen des Feldbcreinigungsgesetzes zustande kommt. Eine auf solche Weise angeordnete Feldbereinigung kann sich auch auf einen Teil der Gemarkung ober auf Teile mehrerer Gemarkungen ober auf mehrere Gemarkungen im ganzen erstrecken.

Artikel 2. Auch eine gemäß Art. 1 angeordnete Feldbereinigung ist im übrigen nach den Bestim­mungen des Gesetzes, die Feldbereinigung betr. in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Ro­vern ber 1923 (Reg.-Dl. <S. 440) durchzuführen. Kommen die nach dem Gesetz vorgeschriebenen Wahlen nicht gültig zustande, so hat der Mini­

ster der Finanzen das Recht der Ernennung der sonst zu wählenden.

Artikel 3. Zur Ausbringung der Kosten für die Durchführung eines Feldbereinigungsverfahrens (mit Ausnahme der Kosten für Dränage, für Pumpwerke und Straßenbauten, die nicht als un­bedingt notwendige Folge aus der Durchführung

des Verfahrens sich ergeben), kann Gelände, das 7,5 Prozent des Wertes der in das Fcldbereini- gungsverfahren eingcbrachtcn Grundstücke ent­spricht, ausgeschlossen und verwartet werden.

Artikel 4. Das hessische Staatsministerium ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

70VJahre Sachsenspiegel.

Eike von 2Repgotoz der Klassiker des deutschen Rechts.

Deutsches Recht und deutsche Rechtspflege sollen jetzt dem deutschen Volke geschenkt werden, und schon ist mit der Verkündung des Erbhofge­setzes ein erster wichtiger Schritt auf diesem Wege getan. Dieses Anerben-Recht ist verankert in der wichtigsten deutschen Rechtsquelle, dem Sachsenspiegel. Seit der Entstehung dieses Grundwerkes, das man im Gegensatz zu dem Hauptbuch des artfremden römischen Rechtes, das corpus iuris germanici genannt hat, sind jetzt sie­ben Jahrhunderte vergangen. Wir können zwar seinen Geburtstag nicht genau angeben, aber der Schöpfer dieses Buches, derEdelmann" Eike von-Repgow erscheint im Jahre 1233 zum letztenmal in einer Urkunde; er muß nach diesem Jahr gestorben sein. Von den sechs Zeugnissen, die wir über ihn besitzen, stammt das erste aus dem Jahre 1209; vermutlich wurde er zwischen 1180 und 1190 geboren. Der Rame dieses Klassi­kers des deutschen Rechts weist auf den Stammsitz seines Geschlechtes hin; dieser lag in dem an- haitischen Dorf Reppichau bei Aken im Gau Seri- munt. Roch heute gibt es dort in der Kirche eine Glocke, die mit dem RamenEike von R." be­zeichnet ist und den Ruhm ihres Stifters ver­kündet.

Eikes Wiege stand auf dem Lande, nicht in der Stadt, und aus enger Beziehung zu dem Volk und seinen organisch ausgebildeten Rechtsbräuchen ist er herangewachsen. Doch war er zugleich ein Mann von gelehrter Bildung und höfischem Wesen, der im Dienste seiner Herren von Ort zu Ort zog, auf Hoftagen Beziehungen anknüpfte und einen tiefen Einblick in die Verhältnisse des damaligen Deutsch­land gewann. Er war nicht nur der Erste, der eine zusammenf as sende Darstellung deutschen Rechtes und deutscher Sprache schuf, sondern er ist zugleich auch der früheste Ver- safser einerW eltchronik" in deutscher Mund­art. In diesem Werk zeigt er feine ausgebreitete Bildung und empfiehlt in der Vorrede dringlich, das damals nur von wenigen geübte Lesen in den Büchern. Er kannte neben der Bibel und an­deren gelehrten Schriften die Dichtungen feinet großen Zeitgenossen, eines Gottfried v. Straß­burg, Hartmann von Aue und Walther von der Dogelweide; ja er dürfte am Hose des Landgra­fen von Thüringen mit Walther und Wolfgang von Eschenbach auch persönlich bekannt geworden sein.

Doch war der Verfasser desSachsenspiegels" fein Rechtsgelehrter, und das ist von höchster Be­deutung für sein Werk geworden, denn er war vollkommen frei von den Vorurteilen und den An­schauungen des damaligen gelehrten Rechtes, des römischen; er stützte sich nur auf das geltende deutsche Recht seiner ostsächsischen Heimat, das er aus eigener Gerichtspraxis und aus dem täg­

lichen Leben lennengclemt hatte. Diese- Recht, das in mündlicher ^Überlieferung sich vom Vater auf den Sohn, vom Sohn auf den Enkel fortge­pflanzt hatte, wurde durch ihn in klarer und echt wissenschaftlicher Weise ausgezeichnet und so der Rachwelt erhalten. Zunächst dachte er wohl an eine lateinische Riederschrift und hat diese viel­leicht auch ausgeführt. Aber dann entschloß er sich, den Deutschen ihr Recht in ihrer eignen Mutter­sprache au schenken, und wir müssen seinem Lehn- herm, Dem Grafen Hoyer von F a l k e n ft e i n. dafür dankbar sein, daß er Eike zu dieser Tat veranlaßte. Die im romantischen Solke-Tal im Harz, die noch heute steht und von Tausenden von Harzwanderern als kostbares Denkmal mittelalter­licher Kunst und Kultur besichtigt wird.

Richt nur von der Rolle, die Gras Hoyer bei der Entstehung des Buches spielte, sondern auch von andern, mehr persönlichen Dingen erzählt uns Eike in der Vorrede; hier erklärt er auch den Titel alsS p i e g c l der Sachse n, durch den man so mit den Sachsen bekannt werden solle, wie die Frauen in einem Spiegel ihr Antlitz beschauen. Heber die Herkunft der von ihm gesammelten Rechtslehren schreibt er:Dieses Recht hab ich selber nicht erdacht, es habens von altersher an uns gebracht unsere guten Vorfahren. So mag ich auch, daß mein Schah unter der Erde mit mir nicht begraben werde."

Die einzigartige Bedeutung desSachsenspie­gels" für die Erkenntnis und Wiederbelebung des altdeutschen Rechtes ist von den Gelehrten immer klarer erkannt worden. Durch feinen wissenschaft­lichen Geist hebt sich das Werk über die gesamte übrige deutsche juristische Literatur des Mittel­alters hinaus.

Eike war eine starke schöpferische Persönlichkeit, ein Mann von glühender Vaterlandsliebe, dessen höchstes Streben derEinheitdes deutschen Reiches galt. Er wollte einen deutschen Ra­tionalstaat schaffen, wie er auch Walther von der Dogelweide vor Augen schwebte. Aber sein Mü­hen war nutzlos, und er mußte noch den Beginn der Auslösung des Deiches in einzelne Staaten miterleben. Sein Werk aber lebt fort als ein Denk­mal deutschen Geistes; es wurde in verschiedene andere deutsche Mundarten übertragen und blieb eine kostbare Fundgrube für die deutsche Sprache, für deutsche Sitte und deutschen Glauoen. Es ist in einer ganzen Anzahl kostbarer, z. T. mit schönen Miniaturen und wertvollen Randbemerkungen versehenen Abschriften erhalten. Die älteste Hand­schrift, die uns bekannt ist, ist die eines niedersäch­sischen Kodex vom Jahre 1295. Der Einfluß des Sachsenspiegels auf die anderen deutschen Rechts- bücher war bedeutend, und so ist Eike zum Vater des deutschen bodenständigen Rechtes geworden.

Schach-Ecke.

Bearbeitet von Otto Benkner.

Problem Nr. 347.

Von F. Fränkel, Straßburg.

Weiß 3 Steine: Kb2; De6; Lei.

Schwarz 7 Steine: Kdl; Ld3; L18; Se7; Bf3, f6, d5.

Weiß zieht und setzt in drei Zügen matt.

Problem Nr. 348.

Von W. Pauly, Bukarest.

Weiß 7 Steine: KH5; Sdl; Sf4; Ld4; La8; Tc3; Tc6.

Schwarz 8 Steine: Khl; Ld6; Tbl; Tb2; Bb2, H3, b3, d7.

Weiß zieht und setzt in zwei Zügen matt.

Partie Nr. 248.

Line Husarenpartie aus dem I. Rationalen Deutschen Meisterturnier Bad Aachen 1933.

weiß: Richter.

Schwarz: Weißgerber.

1. d2d4, Sg8f6. 2. Sblc3! (Eine fast unbe­kannte Spielweise. Weiß verzichtet auf den sofortigen Bauernvorstoß c2c4 und strebt dagegen baldiges e2e4 an. Der Sprengungsversuch 2. ..., c7c5 ist schlecht, da Weiß durch Bauernoorstöße im Zen­trum das schwarze Spiel vollständig einengt.) 2. . ., d7d5. 3. Leig5, Lc8f5. (Ein umstrittener Zug. Schwarz will für den Kampf um das Feld e4 noch den Damenläufer heranholen, muß allerdings einige Tempoverluste in Kauf nehmen. Auch ist der Läufer etwaigen Bauernangriffen ausgesetzt.) 4. f2 f3, L15g6. 5. e2e3, Sb8d7. 6. f314 (verhindert den befreienden Vorstoß 6. ..., e7e5!) 6. ..., e7e6. 7. Sglf3, Lf8e7. 8. Lfld3, c7c5. (Schwarz sollte hier mit 8. ..., Sf6e4 eine Ent­lastung versuchen.) 9. 00, c5c4. (Dies schwächt nur die schwarze Bauernstellung. Die Oessnung der H-Linie ist nutzlos, da Schwarz auf Grund seiner gedrängten Stellung keine Chance zu einem Gegen­angriff hat.) 10. Ld3Xg6, H7Xg6. 11. Ddle2!, Le7b4. 12. e3e4, Lb4Xc3. 13. e4Xd5ü (Eine Ueberraschung. Mit dieser Möglichkeit hatte Schwarz bei seinem 8. Zuge nicht gerechnet.) 13. ..., Lc3Xb2. (Auf 13..... Lc3b4 folgt 14. d5Xe6, f7Xe6,

15. De2Xe6+, Lb4e7. 16. Tflel, nebst d4d5 usw. Auf 13 Lc3a5?_ folgt 14. d5Xe6, f7Xe6. 15. De2Xe6+, Dd8«7. 16. De6Xc4 mit der Drohung 17. Tfl1. Falls 15. ...; Ke8f8. 16. Sf3 e5!, Sd7Xe5. Erzwungen. 17. f4Xe5 usw. In allen Varianten steht Weiß klar auf Gewinn.) 13.....

Lc3Xb2. 14. Talbl, Lb2Xd4 + ! 15. Sf3Xd4, Sd7 b6. 16. De2e5, Dd8Xd5! (Schwarz hat noch die beste Verteidigung gefunden.) 17. Lg5Xf6, g7Xf6. 18. De5Xf6, 00. 19. Sd4f3, Dd5f5. 20. Df6 h4, Kg8g7. 21. Tbl1, Df5c5+, 22. Kgl hl, Tf8h8. 23. Dh4g3, Dc5a.3. (Entfernt die Dame zu weit vom Kampfplatz.) 24. 14f5!, e6Xf5. 25. Dg3e5+, Kg7g8. 26. g2g4, Sb6d7. 27. De5d4, f5Xg4?. (Diese Linienöffnung ent­scheidet sofort!) 28. Sf3g5, TaSf8. 29. Dd4Xd7, Da3g3. 30. Dd7Xf7+, Tf8Xf7. 31. Telc8+, aufgegeben. Es drohte: 31. ..Kg8g7. 32. Tfl Xf7+, Kg7h6. 33. Te8Xh8+, Kh6Xg5. 34. h2 Xg3.

Eine von dem Berliner Angriffsspiele!' hervor­ragend durchgeführte Partie.

Lösung des Problems Rr. 345.

Don Freiherr W. von holzhaufcn.

1. Lc4g8J, e7Xf6; 2. Kg7f7, Ke5d5; 3. Kf7 Xf6 matt.

1. ..., e7e6; 2. Sa4b2, Ke5d5; 3. Th5Xf5 matt.

Lösung des Problems Rr. 346.

Don G. D. Dunfa, Budapest.

1. Tb4e4! usw.

Aus der Schachwelt.

Am 9. Juli wurde in Bad Pyrmont der Groß- deutsche Schachbund durch Ministerialdirektor Zan­der, Berlin, der von dem Ministerium für Propa-h aanba und Volksaufklärung mit außerordentlichen Vollmachten ausgestattet war, proklamiert. Sämt­liche Vereine sind nunmehr unter dem Großdeutschen Schachbund zusammengefaht, dessen Führung Mini- sterialdirektor Zander übernimmt. Zu Mitarbeitern wurden ernannt: 1. zum stellvertretenden Vorsitzen­den und Schachwart: E. Post, Berlin; 2. zum Staffenmart: K. Miehe, Berlin; 3. zum Organisa- tionsleiter: H. Pruske, Berlin; 4. zum Presse- und Propagandawart: V. Stahlknecht, Berlin. Gleichzeitig wurde der Deutsche Schachbund durch Ministerialdirektor Zander aufgelöst.

*

Schluhstand des I. Rationalen Deutschen Meister- Turniers zu Bad Aachen 1933.

1. B o g o lj u b o w, 7)4 Punkte; 2. Richter, 7 P.; 3,/4. Ahues und Sämifch, je 654 P.; 5. Weißgerber, 6 P.; 6.17. Brinkmann und Rellstab, je 554P.; 8./9. Carls und Engels, je 5 P.; 10. Helling, 454 P.; 11. Dr. Rödl, 4 P.; 12. Dr. van Nüß, 3 P.

Nie Narrenkappe.

Splitter unb Sparren vom RevakttonStisch.

Die wette.

Auf hoher See an Bord ber ^Bremen". Plötzlich ein Auflauf. DerZweite" (Offizier nämlich) holt aus einem Rettungsboot des Dampfers einen schlot­ternden jungen Ttann raus.

Was tun Sie hier?" brüllt er ihn an.

Ach, verzeihen Sie gütigst, Herr Admiral", zit­tert der zurück,aber ich habe eine Wette gemacht, im offenen Boot über den Ozean zu fahren!"

Der Bernhardiner.

Die Tante hat ein Bernhardinerfell vor dem Bett liegen. Der kleine Günther steht mit großen Augen davor. Nach einer Weile meint er:Wir haben auch fo'n Hund zu Haufe, aber den haben wir nicht so breitgetreten."

Auskunft.

So, so, also fünf Jahre sind Sie an einem Platz gewesen? Und immer fleißig gearbeitet? Und zu« frieben ist man auch mit Ihnen gewesen ? Ja, wes­halb finb Sie benn nicht mehr bort?"

Begnabigt worben, Meester, begnadigt worden!"